Gesamtkonzeption der städtischen Kindertageseinrichtungen

Vorlage: 31144
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.01.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss

    Datum: 30.01.2013

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

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  • Vorlage_TOP03_oe-Gesamtkonzeption_der_staedtischen_Kindertageseinrichtungen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Kindertageseinrichtungen KONZEPTION STÄDTISCHE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN 2 | KONZEPTION STÄDTISCHE KINDERTAGESEINRICHTUNGENSOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | KINDERTAGESEINRICHTUNGEN | 3 GRUSSWORT Liebe Leserinnen und Leser, mit der vorliegenden Konzeption informiert die Stadt Karlsruhe nicht nur Eltern und pädagogische Fachleute, sondern alle Interessierten über die verschiedenen Angebote der insgesamt 42 Kindertageseinrichtungen (23 Schülerhorte und 19 Kindertagesstätten) der Stadt Karlsruhe und der Ortsverwaltungen. Die Broschüre umfasst Informationen über die Arbeit in den Einrichtungen, aber auch über übergeordnete Aufgaben und das Selbstverständnis von Leitung, Fachberatung und Verwaltung. Sie gibt Orientierung über gesetzliche Grundlagen und die institutionelle Einbindung. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf dem pädagogischen Konzept, dem Selbstverständnis und der Haltung gegenüber dem Kind. Es werden Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen und Erwartungen dargestellt. Hierzu gehören Themen wie Sprachförderung, Inklusion und Kinderschutz sowie eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Einrichtung, Träger und Eltern. Eine Besonderheit ist die Vielfältigkeit, die starke Stadtteilorientierung und Vernetzung der einzelnen Häuser. Dabei profi tieren die Einrichtungen von der guten Kooperation innerhalb der Sozial- und Jugendbehörde und des Dezernats 3 (zuständig für die Bereiche Jugend und Eltern, Soziales, Bäder, Schulen und Sport) und mit dem Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe als Träger der Jugendarbeit. Diese Zusammenarbeit ist zum Beispiel von Bedeutung im Hinblick auf die Kooperation zwischen Kindertagesstätte, Schülerhort und Schule, aber auch in Fragen der Vermittlung von Entlastung und Unterstützung durch andere Institutionen wie den Sozialen Dienst oder das Kinderbüro (zuständig für die Frühe Prävention). Besondere Qualitäten ergeben sich für alle Einrichtungen in Karlsruhe aus den vielfältigen geographischen und kulturellen Möglichkeiten, die die Stadt bietet. Hierzu gehören beispielsweise die Nähe zu Frankreich, ein grünes Umfeld und der Naturschutz sowie eine Vielzahl kinderkultureller Angebote. Die städtischen Kindertageseinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ohne dabei die Bedürfnisse der Kinder aus den Augen zu verlieren. So wurden nicht nur die pädagogischen Angebote auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Veränderungen weiterentwickelt. Auch die Öffnungszeiten wurden differenziert und fl exibilisiert. Die Veränderungen fi nden sich auch in der Ausstattung der Häuser wieder, sowohl im baulichen Sinne als auch im Hinblick auf Arbeitsmittel und technische Ausstattung. Der letzte Abschnitt ist dem Thema Ausbildung gewidmet. Die Stadt Karlsruhe bietet in ihren Kindertageseinrichtungen jährlich knapp hundert jungen Menschen verschiedene Praktika sowie interessante Arbeits- und Ausbildungsplätze an. Ich bin davon überzeugt, dass wir Ihnen mit der Konzeption einen Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten in den städtischen Kindertageseinrichtungen geben können, dass aber auch deutlich wird, dass gute qualitative frühkindliche Bildung und Betreuung Ruhe und Grenzen braucht, um Angefangenes besonnen weiterentwickeln und zu Ende führen zu können. Bürgermeister Dr. Martin Lenz SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | KINDERTAGESEINRICHTUNGEN | 5 www.karlsruhe.de 4 | KONZEPTION STÄDTISCHE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS Pädagogischer Leitfaden 6 Bild vom Kind 6 Rolle der Erzieherin und des Erziehers 6 Eingewöhnung 6 Beobachtung und Dokumentation 6 Sprachförderung 7 Interkulturalität und religiöse Erziehung 7 Inklusion 7 Kooperation Kindergarten, Schule, Hort 7 Aufgaben des Schülerhorts 7 Erziehungspartnerschaft 8 Teamarbeit 8 Leitung 8 Allgemeine Rahmenbedingungen 8 Die Abteilung Kindertageseinrichtungen (KT) 8 Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung 8 Kooperation und Vernetzung mit Institutionen 9 Schutz von Kindern vor Gewalt 9 Angebotsformen in den pädagogischen Einrichtungen 9 Ausbildung und Praktikum 10 Literaturverzeichnis 10 Anhang 11 Adressen und Kontakte 11 Linksammlung 11 Organigramm der Abteilung Kindertageseinrichtungen 12 Das Berliner Eingewöhnungsmodell 13 Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte 14 6 | KONZEPTION STÄDTISCHE KINDERTAGESEINRICHTUNGENSOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | KINDERTAGESEINRICHTUNGEN | 7 SPRACHFÖRDERUNG Alle städtischen Kindertageseinrichtungen bieten eine alltagsintegrierte Sprachförderung und Unterstützung in der Sprachentwicklung auf der Basis des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung (Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, 2011). Darüber hinaus werden je nach Bedarf verschiedene Ansätze von Bund, Land und Kommune, die Sprachförderung zu intensivieren, in einzelnen Einrichtungen umgesetzt. Hierzu gehören:  Erarbeitung und Umsetzung eines einrichtungsspezifi schen Sprachkonzeptes, gefördert durch die Stadt Karlsruhe,  Beteiligung am Landesprojekt Baden-Württemberg „Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“ (SPATZ) 1 zur gezielten Förderung von Kindern in Gruppen innerhalb der Einrichtung, bei denen ein Sprachförderbedarf vom Gesundheitsamt festgestellt wurde,  Einsatz von Spracherzieherinnen zur Umsetzung des Bundesprogramms „Frühe Chancen“ 2 . 1 Entwurf 33/31 des Städtetages Baden-Württemberg vom 23.05.2012 2 www.fruehe-chancen.de/schwerpunkt_kitas/dok/360.php aufgerufen am 27.12.2012 INTERKULTURALITÄT UND RELIGIÖSE ERZIEHUNG Die städtischen Kindertageseinrichtungen werden von Kindern mit unterschiedlichem kulturellen und religiösen familiären Hintergrund besucht. Grundsätzlich werden christliche Feste gefeiert und den Kindern anhand von Geschichten und Legenden erläutert. Gleiches gilt für vergleichbare Feiertage und Feste anderer Religionen. Die Einbindung und Abstimmung mit den Eltern ist dabei von großer Bedeutung. Religiöse Themen werden unter dem Aspekt der Ethik und Sozialerziehung behandelt. Die Fragen und Bedürfnisse der Kinder werden ernst genommen und gegebenenfalls als Projektthema aufgegriffen und ausgearbeitet, wie zum Beispiel Toleranz und Wertschätzung gegenüber anderen Kulturen mit anderen weltanschaulichen Traditionen. Kinder mit christlichen Religionen, keiner oder anderer Konfession werden gleich behandelt. Städtische Kindertageseinrichtungen arbeiten auf der Grundlage des Grundgesetzes, der Menschenrechte und des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII). Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden- württembergischen Kindergärten bietet im Bildungs- und Entwicklungsfeld „Sinn, Werte und Religion“ die Grundlage, um die Fragen der Kinder aufzugreifen. Die Fachkräfte eignen sich Wissen über christliche Traditionen und ihre Bedeutung sowie über die Weltreligionen an. Sie interessieren sich für die Religionen der Kinder und deren Familien. Eine Fortbildung „Philosophieren mit Kindern“ qualifi ziert die Fachkräfte für Dialoge mit Kindern über „Gott und die Welt“. INKLUSION Der Umgang unserer Gesellschaft mit behinderten Menschen hat eine grundlegende Veränderung erfahren. Während früher die Fürsorge im Mittelpunkt stand, geht es nun um gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/UN- Konvention, in Deutschland gültig seit 26.03.2009). Für die städtischen Kindertageseinrichtungen ist Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention bedeutsam, da hier das Recht von Menschen mit Behinderung auf inklusive Bildung und gemeinsames Lernen von Anfang an festgeschrieben ist. Inklusion bedeutet die Anerkennung der Verschiedenheiten, aber auch der Gemeinsamkeiten aller betreuten Kinder. Sie erleben gleichermaßen Wertschätzung und Partizipation. Die städtischen Kindertageseinrichtungen sehen sich, abhängig von den Rahmenbedingungen und gegebenen Möglichkeiten, dem Leitbild der Inklusion verpfl ichtet. Kinder mit Behinderung sollen möglichst selbstverständlich wie Kinder ohne Behinderungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen aufgenommen und in ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten gefördert werden, um von Anfang an dazuzugehören und an der Gesellschaft teilhaben zu können. Ergänzend zu den Rahmenbedingungen der Einrichtungen kann zusätzliche pädagogische und/oder begleitende Hilfe über eine individuelle Eingliederungshilfe das Kind im Kindertagesstätten-Alltag unterstützen. Ein möglicherweise notwendiges Antragsverfahren wird mit den Eltern im Aufnahmeverfahren besprochen. KOOPERATION KINDERGARTEN, SCHULE, HORT Partnerschaftliches Zusammenwirken der pädagogischen Fachkräfte von Kindertagesstätte, Schule und Schülerhort ist im letzten Kindergartenjahr besonders wichtig. In einem regelmäßig zu aktualisierenden Kooperationsplan, der von den Erzieherinnen und Erziehern sowie Kooperationslehrkräften erstellt wird, werden die gemeinsamen Schritte von Kindertagesstätte und Schule beschrieben. Ziel ist der reibungslose Übergang vom Kindergarten zur Grundschule. Die Entwicklungsförderung des einzelnen Kindes, basierend auf Beobachtungen der pädagogischen Fachkräfte, und die koordinierte Zusammenarbeit mit den Eltern sind hier von entscheidender Bedeutung. Im Falle eines Übergangs in einen Schülerhort, arbeiten die pädagogischen Fachkräfte des Kindergartens und des Schülerhorts in Absprache mit den Eltern eng zusammen und begleiten, da wo räumlich und personell möglich, den Übergangsprozess. Die Kinder lernen im Vorfeld den Schülerhort und die Fachkräfte kennen, um gute und sichere Startbedingungen zu haben. AUFGABEN DES SCHÜLERHORTS Kinder fordern entsprechend ihrem Alter und Entwicklungstand zunehmend das Recht selbstständig entscheiden und handeln zu können. Daher ist das kontinuierliche Erweitern der Handlungskompetenz und Vergrößern der altersentsprechenden Freiräume ein wichtiges Ziel in unseren Schülerhorten. Der Schülerhort bietet den Kindern nach dem Schulunterricht einen strukturierten Tagesablauf mit einem warmen Mit- tagessen, Hausaufgabenbetreuung und pädagogischen Angeboten sowie die Möglichkeit zum freien Spiel drinnen und draußen mit selbst gewählten Spielpartnerinnen und -partnern. Während der Schulferien gibt es ein erlebnisreiches PÄDAGOGISCHER LEITFADEN Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). Der gesetzliche Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes, bezogen auf seine soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung (§ 22 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII). Die städtischen Kindertagesstätten und Schülerhorte leisten einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung des Kindes auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Vielfältige pädagogische Konzepte, Stadtteil- und Lebensweltorientierung zeichnen die Arbeit in den verschiedenen Einrichtungen aus. Sie garantieren gleichberechtigte Bildungs- und Entwicklungschancen, Partizipation und soziale Teilhabe. Die pädagogische Arbeit ist ausgerichtet am Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen (Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, 2011). Für die Arbeit spielen folgende Defi nitionen eine wichtige Rolle: „Bildung“ meint die lebenslangen und selbsttätigen Prozesse zur Weltaneignung von Geburt an. (...) Kinder erschaffen sich ihr Wissen über die Welt und sich selbst durch ihre eigenen Handlungen. Kindliche Bildungsprozesse setzen verlässliche Beziehungen und Bindungen zu Erwachsenen voraus. Bildung ist ein Geschehen sozialer Interaktion. „Erziehung“ meint die Unterstützung und Begleitung, Anregung und Herausforderung der Bildungsprozesse, (...). Sie geschieht auf indirekte Weise durch das Beispiel der Erwachsenen und durch die Gestaltung von sozialen Beziehungen, Situationen und Räumen. Auf direkte Weise geschieht sie beispielsweise durch Vorbildverhalten, durch Vormachen und Anhalten zum Üben. (Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, 2011, S. 7/8) Die städtischen Kindertageseinrichtungen zeichnen sich durch eine zeitgemäße Pädagogik aus. Grundlage bildet der Situationsansatz nach Zimmer (1976, 1998), das Konzept von Infans (Laewen & Andes, 2002a, 2002b) und das Beobachtungskonzept der Bildungsgeschichten und Lerngeschichten von Carr (2001). BILD VOM KIND Kinder sind neugierige, individuelle Persönlichkeiten, die Lust haben, auszuprobieren, zu entdecken und zu erforschen. Sie lernen ganzheitlich mit allen Sinnen. Sie stellen Fragen, erschließen sich Zusammenhänge, diskutieren und setzen sich mit vielen Gegebenheiten auseinander. Ihre individuelle Entwicklungs- und Lebensgeschichte und ihre Bedürfnisse bilden die Wirklichkeit der Kinder. Mit Eintritt in die Schule verändern sich für die Kinder die Anforderungen ihres Umfeldes. Sie werden als Schulkinder von ihrer Umgebung anders wahrgenommen und müssen sich mit vielen neuen Eindrücken auseinandersetzen. „Es sind die eigenen Handlungen, über die das Kind sich ein Bild von der Welt macht und Vorstellungen über sich selbst entwickelt. (...) Das Kind spürt, dass es mit der Zunahme an Fertigkeiten und dem Entfalten eigener Talente und Fähigkeiten an Autonomie gewinnt und Selbstbewusstsein entwickelt.“ (Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, 2011, S. 9) ROLLE DER ERZIEHERIN UND DES ERZIEHERS Das pädagogische Handeln der Erzieherinnen und Erzieher orientiert sich an der Defi nition von Bildung und Erziehung (siehe oben). Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen die individuellen Entwicklungen der Kinder durch Anregung und Herausforderung, sie sind für die Anliegen und Wünsche der Kinder offen und nehmen ihre Bedürfnisse und Gefühle ernst. Sie verstehen sich als Bezugsperson des Kindes, die einfühlsam, wertschätzend und respektvoll die Bildungsprozesse fördern und begleiten. Dabei unterstützen sie die Kinder darin, ihre Begabungen und Fähigkeiten zu entfalten und ihre Ressourcen zu nutzen. Die pädagogischen Fachkräfte sehen es als ihre Aufgabe an, eine sichere emotionale Bindung zu den Kindern herzustellen, um Bildung zu ermöglichen. Sie unterstützen die Kinder in ihrem Bestreben, Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten zu entwickeln und sich als kompetent lernende Persönlichkeit wahrzunehmen. Die Bereitschaft zur stetigen Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte, die Teilnahme an qualifi zierten Fortbildungen und der Austausch mit anderen Fachkräften unter Berücksichtigung neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse der Hirnforschung, Psychologie und Pädagogik garantieren eine hohe Qualität in der pädagogischen Arbeit und sind Teil des Qualitätsmanagements (siehe Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung). EINGEWÖHNUNG Eine gelungene Eingewöhnung ist die Basis für die pädagogische Arbeit und das Wohlbefi nden des Kindes. Die Fachkräfte vereinbaren mit den Familien ein individuelles Eingewöhnungskonzept. Bei Kindern unter drei Jahren wird das Kind in der Regel in fünf Schritten nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell eingewöhnt (Laewen, Andres & Hedervari, 2003, Schema siehe Anhang). BEOBACHTUNG UND DOKUMENTATION Für die pädagogische Arbeit und eine tragfähige Entwicklungsbegleitung und Lernunterstützung des Kindes ist die gezielte Beobachtung, deren Auswertung und Dokumentation unerlässlich. Dadurch werden Erkenntnisse über den Entwicklungsstand, die Interessen und Lernprozesse der Kinder gewonnen. Diese bilden die Grundlagen für das pädagogische Handeln und garantieren eine Weiterentwicklung der Bildungsprozesse der Kinder. www.karlsruhe.de 8 | KONZEPTION STÄDTISCHE KINDERTAGESEINRICHTUNGENSOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | KINDERTAGESEINRICHTUNGEN | 9 Ferienprogramm mit einer Vielzahl pädagogischer Angebote mit zum Beispiel Ausfl ügen, Projekten und hortübergreifen- den Veranstaltungen. Spiel, Spaß, Entspannung und gemeinsames Erleben stärken das Gemeinschaftsgefühl und ermöglichen intensives soziales Lernen. Durch eine qualifi zierte Hausaufgabenbetreuung werden die Kinder in ihrer schulischen Entwicklung gefördert und ge- bildet. Gemeinsame Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern ist die Unterstützung und Begleitung der ihnen anvertrauten Kinder. Erfolgreich erledigte Hausaufgaben stärken das Selbstbewusstsein des Kindes und tragen zur individuellen Entwicklung bei. Um diese Bildungsentwicklung der Kinder zu fördern und zu begleiten, braucht es eine enge Kooperation mit den Lehrkräften und Rektorinnen und Rektoren der Schulen. In der Ablösungsphase gewinnt Selbstständigkeit und Eigenverantwortung immer mehr an Bedeutung. Die Kinder müssen nun einen Großteil ihrer Freizeit ohne feste Strukturen des Hortes bewältigen. Hilfreich für Kinder und Eltern ist ein individuell gestalteter Ablösungsprozess, zum Beispiel durch die Reduzierung des Hortbesuchs an einzelnen Tagen. ERZIEHUNGSPARTNERSCHAFT Die Kooperation mit den Eltern basiert auf der Grundlage einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft, bei der Eltern und pädagogische Fachkräfte sich gegenseitig als Expertinnen und Experten für das jeweilige Kind verstehen. Sie setzen sich gemeinsam für eine positive individuelle Entwicklung und das Wohl des Kindes ein. Die Fachkräfte legen Wert auf eine offene Beziehung zu den Eltern, die von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Die systematische Beobachtung und deren Dokumentation sind Vorraussetzungen für die regelmäßigen Entwicklungsgespräche mit den Eltern. In Elternbeiratssitzungen werden Anliegen und Anregungen der Eltern aufgenommen und diese nach Möglichkeit umgesetzt. TEAMARBEIT Eine gute und enge Zusammenarbeit im Team und die Refl ektion des eigenen Handelns ist Vorrausetzung für eine gelingende Begleitung von Kindern. Die Entwicklungsprozesse der Kinder machen es notwendig, sich immer wieder auszutauschen und sich mit ihren vielfältigen Interessen auseinander zu setzen. Eine qualifi zierte Vorbereitungszeit, regelmäßige Teambesprechungen, pädagogische Planungstage, Fortbildungen, Fallsupervision und Rücksprachen mit der Fachbereichsleitung/Fachberatung sichern eine kontinuierliche Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit. LEITUNG Die Leitung ist in Abstimmung mit der Fachabteilung für das pädagogische Konzept, dessen Umsetzung, Fortschreibung und Qualitätssicherung in der Einrichtung nach dem gesetzlichen Auftrag (§ 22 SGB VIII) verantwortlich. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Personalverantwortung, dazu gehören Teamentwicklung, Dienstplanerstellung, Anleitung und Ausbildung von Nachwuchskräften sowie Gespräche mit Mitarbeitenden. Im Bereich Verwaltung obliegt ihr die Zusammenarbeit mit Ämtern, Verwaltung des Etats, Anmelde- und Aufnahmegespräche und Beschaffung von Material. Hinzu kommen die Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat, mit Fachstellen, Schulen und anderen Institutionen im Stadtteil sowie zwischen Kindertagesstätte und Schülerhort. Je nach Größe der Einrichtung ist die Leitung ganz oder teilweise vom Gruppendienst freigestellt. ALLGEMEINE RAHMENBEDINGUNGEN Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe legt, in der Regel nach Vorberatung und Beschluss des Jugendhilfeausschusses, die Rahmenbedingungen für die Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe fest. Die Verwaltung des Jugendamtes ist Teil der Sozial- und Jugendbehörde und des Stadtamtes Durlach, die dem Dezernats 3, mit den Bereichen Jugend und Eltern, Soziales, Bäder, Schulen und Sport, untersteht. Die städtischen Kindertageseinrichtungen gehören zur Abteilung Kindertageseinrichtungen im Jugendamt und sind damit Teil der Sozial- und Jugendbehörde (siehe auch das Organigramm im Anhang). DIE ABTEILUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN (KT) Die Abteilung Kindertageseinrichtungen ist die größte Abteilung innerhalb des Jugendamtes der Stadt Karlsruhe. Sie verwaltet und berät die 42 städtischen Kindertageseinrichtungen mit nahezu 300 pädagogischen Fachkräften. Es werden circa 2.800 Kinder im Alter von neun Wochen bis vierzehn Jahren in den Kindertagesstätten, Kindergärten und Schülerhorten betreut. Abteilungsleitung und drei Fachbereichsleitungen sichern die Qualität und die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit durch Fachberatung, Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht, Gewinnung und Auswahl des Personals sowie dessen kontinuierlichen Qualifi zierung und Fortbildung. Ein weiterer Fachbereich ist für das Verwalten der Finanzmittel für die städtischen Kindertageseinrichtungen, die Rechnungsabwicklung und den Einzug der Elternbeiträge zuständig. Eine Stelle für Anfragen zu freien Plätzen in Kindertageseinrichtungen (siehe Adressen und Kontakte) und eine Stelle zur trägerübergreifenden Geschwisterkindbezuschussung (siehe Adressen und Kontakte) sind eingerichtet. QUALITÄTSSICHERUNG UND QUALITÄTSENT WICKLUNG In allen Einrichtungen arbeiten qualifi zierte Fachkräfte, die die vorliegende Konzeption umsetzen, an Qualifi zierungs- maßnahmen wie Fortbildungen, Fachberatung, Teamberatungen und Supervision teilnehmen und sich für die fachliche Weiterentwicklung engagieren. Hinzu kommen monatliche Leitungsrunden, Erzieher- und Erzieherinnen- Arbeitsgruppen sowie Projektgruppen zu aktuellen Themen, zum Beispiel Gesundheit und IT-Konzept. „Sicherung und Weiterentwicklung einer pädagogischen und strukturellen Qualität erfolgt im Sinne der Nachhaltigkeit sowohl durch die bewährten Instrumente der Evaluierung und Dokumentation als auch durch die dabei erforderlichen Begleitsysteme der Fachberatung und Fortbildung. Die Qualitätskriterien werden im Rahmen eines Abstimmungsprozesses, in den alle für die Einrichtung Verantwortlichen einbezogen werden, entwickelt. Berücksichtigt werden dabei die verbindlichen Zielvorgaben sowohl des Orientierungsplans als auch trägerspezifi sche Leitbilder und Qualitätssysteme.“ (Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, 2006) Es besteht eine Personalkapazität analog der Betriebserlaubnis des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. So genannte Springerkräfte und ein abgestuftes Notfallkonzept garantieren eine qualitative Betreuung auch bei einem, zum Beispiel krankheitsbedingten größeren Personalausfall. Der Träger behält sich als letztes Mittel die Reduzierung des Angebots bis hin zur Schließung von Gruppen vor. Die fortlaufende Ausbildung von pädagogischen Fachkräften gewährleistet die Qualität auch in der Zukunft. Des Weiteren ist die der Personal-, Raum- und Materialausstattung sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz sichergestellt. KOOPERATION UND VERNETZUNG MIT INSTITUTIONEN Es besteht eine kontinuierliche, enge Kooperation mit stadtteilübergreifenden Abteilungen der Sozial- und Jugendbehörde (untern anderem Sozialer Dienst, Kinderbüro, Hauptabteilung Beratung, AllerleiRauh) und anderen städtischen Ämtern, wie Hochbau- und Gebäudewirtschaft, Schul- und Sportamt, aber auch mit Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe wie Wildwasser und FrauenNotruf e. V, den Frühförderstellen der Schulen und des Familienzentrums Karlsruhe/Heilpädagogischer Fachdienst (Reha-Südwest gGmbH), dem Sozial-Pädiatrischen Zentrum des Städtischen Klinikums und niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzten. Das Gleiche gilt für den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die Grund- und Förderschulen, die Fachschulen für Sozialpädagogik und Fachabteilungen anderer Städte in Baden-Württemberg. Ziel dieser institutionell angelegten Zusammenarbeit mit vielen unterschiedlichen Kooperationspartnerinnen und -partnern ist es, Potentiale zu bündeln, gemeinsame Strategien zu entwickeln und die Rechte, Bedürfnisse, individuellen Bildungsprozesse und gegebenenfalls Förderbedarfe der betreuten Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Mit den gewählten Elternbeiratsvorsitzenden der städtischen Kindertageseinrichtungen fi nden regelmäßig Gespräche mit der Jugendamts- und Abteilungsleitung statt, um die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Eltern- haus und Träger zu fördern und Fragen der Bildung und Erziehung zu erörtern (siehe hierzu auch § 5 Kindertages- betreuungsgesetz 15.03.2008: Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte, siehe Anhang). Anregungen und Kritik der Eltern werden ernst genommen und gemeinsam wird nach Lösungen gesucht. SCHUTZ VON KINDERN VOR GEWALT Die Stadt Karlsruhe nimmt den Kinderschutz sehr ernst, sowohl was Gewalt unter Kindern, als auch durch Fachkräfte und Gefährdungen außerhalb der Kindertageseinrichtung betrifft. Die pädagogischen Fachkräfte bilden sich im Hinblick auf Prävention und Intervention fort. Zur Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VIII). regeln verbindliche Verfahrensabläufe, Handlungsempfehlungen und Kooperationsvereinbarungen (zum Beispiel Stadt Karlsruhe, 2009 3 ) das Vorgehen. 3 www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sodi/kindeswohl (aufgerufen am 27.11.2012) ANGEBOTSFORMEN IN DEN PÄDAGOGISCHEN EINRICHTUNGEN Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Karlsruhe orientieren sich mit ihren vielfältigen Angeboten an den Bedürfnissen der Familien und entlasten durch gute und verlässliche Bedingungen vor allem berufstätige Eltern. Eine positive Haltung der Erzieherinnen und Erzieher gegenüber der außerfamiliären Kinderbetreuung, insbesondere der Kleinkinder unter drei Jahren, ist hierbei selbstverständlich. Die Öffnungszeiten liegen in der Regel zwischen 7 bis 17 Uhr. Es gibt verschiedene Angebotsformen wie Regelbetreuung mit verlängerter Öffnungszeit im Kindergartenbereich oder Ganztagesbetreuung mit Mittagessen. Dieses wird je nach Einrichtung bedarfsabhängig von verschiedenen Anbietern geliefert. Das Angebot im Schülerhort umfasst die Betreuung vor und nach dem Unterricht sowie ganztägige Ferienbetreuung. Die Schließzeiten betragen im Jahr 20 Tage im Schülerhort und Ganztagesbereich der Kindertageseinrichtung, 24 Tage im Regelkindergarten plus pädagogische Planungstage und einen Tag für den Betriebsausfl ug. www.karlsruhe.de 10 | KONZEPTION STÄDTISCHE KINDERTAGESEINRICHTUNGENSOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | KINDERTAGESEINRICHTUNGEN | 11 Die Kindertageseinrichtungen haben alle eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Damit wird ein Standard an Personal- und Raumausstattung sichergestellt. Jede Einrichtung hat eine Konzeption. Aktuelle Informationen über Rahmenbedingungen und pädagogische Konzepte aller Einrichtungen fi nden sich im Internet 4 . 4 www.karlsruhe.de/kitas (aufgerufen am 27.11.2012) AUSBILDUNG UND PRAKTIKUM Die Stadt Karlsruhe bildet Nachwuchskräfte in ihren Kindertageseinrichtungen aus. In den städtischen Kindertagesstätten und Schülerhorten bestehen verschiedene Möglichkeiten, um ein Praktikum abzuleisten. Erste Kontakte können über den Boys'-Day 5 zustande kommen. Schülerinnen und Schüler von Realschulen und Gymnasien werden im Rahmen der Berufsweltorientierung Hospitationen angeboten. Wer sich nach seinem Schulabschluss in einem erzieherischen Berufsfeld erproben oder sozial engagieren will, kann ein Sozialpädagogisches Praktikum, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten. Außerdem werden Praxisplätze für Schülerinnen und Schüler in allen Phasen der dreijährigen Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik zur Verfügung gestellt. Jährlich schließen 40 Erzieherinnen und Erzieher ihre Ausbildung mit einem Anerkennungsjahr in einer städtischen Einrichtung ab. Darüber hinaus gibt es Ausbildungsplätze für die neuen Bachelor-Studiengänge Kindheitspädagogik sowie für die Duale Ausbildung Jugend- und Heimerzieherin bzw. -erzieher. Ab September 2012 besteht die Möglichkeit einer praxisintegrierten dreijährigen Ausbildung. Die angehenden Erzieherinnen und Erzieher erhalten eine Ausbildungsvergütung. Die Stadt Karlsruhe stellt für diese neue Ausbildungsform entsprechende Ausbildungsplätze zur Verfügung, um das neue Ausbildungsverfahren zu erproben. Alle der etwa 90 Praktikantinnen und Praktikanten werden durch eine Fachkraft mit mindestens zweiähriger Berufserfahrung angeleitet. In regelmäßigen Anleitungsgesprächen werden eigenes Handeln, Beobachtungen, Angebote und die Aufgabenerledigung refl ektiert. 5 www.karlsruhe.de/b3/soziales/hilfsangebote/boys_day (aufgerufen am 05.07.2012) LITERATURVERZEICHNIS Orientierungsplan Baden-Württemberg: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (2007.). Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten – Pilotphase. Berlin: Cornelsen. Infans-Konzept: Andres, B. & Laewen, H.-J. (Hrsg.). (2002). Forscher, Künstler, Konstrukteure. Werkstattbuch zum Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen (1. Aufl .). Landsberg: Beltz. Andres, B. & Laewen, H.-J. (2006). Arbeitshilfe für Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen – Die Handrei- chung zum infans-Konzept der Frühpädagogik. Stuttgart: KVJS Jugenhilfe-Service. Andres, B. & Laewen, H.-J. (2011). Das infans-Konzept der Frühpädagogik: Bildung und Erziehung in Kindertagesstätten. Kiliansroda: Verlag das Netz. Bildungs- und Lerngeschichten: Carr, M. (2001). Assessment in Early Childhood Settings: Learning Stories. London: Sage Publications. Leu, H., Flämig, K., Frankenstein, Y., Koch, S., Pack, I., Schneider, K. & Schweiger, M. (2007). Bildungs- und Lerngeschichten: : Bildungsprozesse in früher Kindheit beobachten, dokumentieren und unterstützen. München: Deutsches Jugendinstitut/Kiliansroda: Verlag das Netz. Kleeberger, F. & Leu, H. (2009). Bildungs- und Lerngeschichten im Hort. München: Deutsches Jugendinstitut/Kiliansroda: Verlag das Netz. Flämig, K., Musketa, B. & Leu, H. (2009). Bildungs- und Lerngeschichten für Kinder mit besonderem Förderbedarf. München: Deutsches Jugendinstitut/Kiliansroda: Verlag das Netz. Situationsansatz: Zimmer, J., Preissing, C. & thiel, T. (1997). Kindergärten auf dem Prüfstand: Dem Situationsansatz auf der Spur. Seelze: Friedrich Verlag. Zimmer, J. (2006). Das kleine Handbuch zum Situationsansatz (2. Aufl ). Berlin: Cornelsen. Sonstige: Laewen, H.J., Andres, B. & Hédervári, E. (2003). Die ersten Tage – Ein Modell zur Eingewöhnung in Krippe und Tages- pfl ege (4. erw. Aufl .). Landsberg: Beltz. Kultusministerium und Sozialministerium (2002). Gemeinsame Verwaltungsvorschrift über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen (VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen -– Grundschulen). Kinderschutz: Stadt Karlsruhe (Hrsg.). (2009). Kooperationsvereinbarung Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt. Karlsruhe. ANHANG ADRESSEN UND KONTAKTE Verwaltung und Fachberatung der städtischen Kindertageseinrichtungen Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Kindertageseinrichtungen Helmholtzstraße 1, 76133 Karlsruhe Sekretariat, Telefon: 0721 133-5136 Infostelle Kita-Platz-Anfragen Telefon: 0721 133-5133 Geschwisterbezuschussung Telefon: 0721 133-5145 Fax: 0721 133-5149 E-Mail: sjb@karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/kitas Zuschuss zum Elternbeitrag Sozial- und Jugendbehörde Wirtschaftliche Jugendhilfe Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5190 E-Mail: wjh.leitung@sjb.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/wjh LINKSAMMLUNG Stadt Karlsruhe, Soziales: www.karlsruhe.de/b3/soziales www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/ inklusion Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII): www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/ Aktuelle Gesetze beim Bürgerservice Landesrecht Baden-Württemberg: www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1182956/index.html BMFSFJ (2011) (Hrsg.). UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Berlin. www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a729-un-konvention.html 12 | KONZEPTION STÄDTISCHE KINDERTAGESEINRICHTUNGENSOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | KINDERTAGESEINRICHTUNGEN | 13 ORGANIGRAMM DER ABTEILUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGENDAS BERLINER EINGEWÖHNUNGSMODELL STADT KARLSRUHE OBERBÜRGERMEISTER UND GEMEINDERAT ZUSTÄNDIG: DEZERNAT 3 DEZERNAT 3 FÜR JUGEND, ELTERN, SOZIALES, SCHULEN, SPORT, BÄDER, MIGRATIONSFRAGEN, JUGENDHILFEAUSSCHUSS SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT ABTEILUNG WIRTSCHAFTLICHE JUGENDHILFE ABTEILUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Fachbereichsleitungen Fachberatung VerwaltungsleitungAnträge auf Zuschuss für Elternbeiträge V www.karlsruhe.de 14 | KONZEPTION STÄDTISCHE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN RICHTLINIEN DES KULTUSMINISTERIUMS UND DES MINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES ÜBER DIE BILDUNG UND AUFGABEN DER ELTERNBEIRÄTE 1. ALLGEMEINES 1.1 Nach §5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes werden an Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Kinderkrippen (Einrichtungen) Elternbeiräte gebildet. 1.2 Der Elternbeirat bei Einrichtungen ist die Vertretung der Eltern der aufgenommenen Kinder. 1.3 Eltern im Sinne dieser Richtlinien sind auch Erziehungsberechtigte, denen die Sorge für die Person des Kindes anstelle der Eltern zusteht. 2. BILDUNG DES ELTERNBEIRATS 2.1 Zur Bildung des Elternbeirats werden die Eltern der in die Einrichtung aufgenommenen Kinder nach Beginn des Kindergartenvorjahres vom Träger bzw. einer von ihm beauftragten Person einberufen. 2.2 Der Elternbeirat besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Eltern jeder Gruppe wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied und einen Vertreter, die beide Mitglied im Elternbeirat sind. 2.3 Das Wahlverfahren bestimmen im Übrigen die Eltern. 2.4 Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte eine vorsitzende Person und dessen Stellvertretung. 2.5 Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt in der Regel ein Jahr. Bis zur Wahl des neuen Elternbeirats führt der bisherige Elternbeirat die Geschäfte weiter. 2.6 Scheiden alle Kinder eines Mitglieds (Vertreters) des Elternbeirats vor Ablauf der Amtszeit aus, endet mit dem Ausscheiden auch die Mitgliedschaft im Elternbeirat. Endet die Mitgliedschaft aller Mitglieder und Vertreter vor Ablauf der Amtszeit, ist eine Neuwahl vorzunehmen. 3. AUFGABEN DES ELTERNBEIRATS 3.1 Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Einrichtung zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung, Elternhaus und Träger zu fördern. 3.2 Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Erziehung, Bildung und Betreuung in der Einrichtung verwirklicht wird. Er hat zu diesem Zweck insbesondere 3.2.1 das Verständnis der Eltern für die Bildungs- und Erziehungsziele der Einrichtung zu wecken, 3.2.2 Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegenzunehmen und dem Träger oder der Leitung der Einrichtung zu unterbreiten, 3.2.3 sich beim Träger für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften sowie für die sachliche und räumliche Aus- stattung einzusetzen und 3.2.4 das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit der Einrichtung und ihrer besonderen Bedürfnisse zu gewinnen. 4. ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ELTERNBEIRAT UND EINRICHTUNG 4.1 Der Elternbeirat arbeitet mit den pädagogischen Kräften, der Leitung und dem Träger der Einrichtung zusammen. 4.2 Der Träger sowie die Leitung der Einrichtung beteiligen den Elternbeirat an den Entscheidungen in allen wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung in der Einrichtung, insbesondere soweit sie das pädagogische Konzept, die Organisation und die Betriebskosten betreffen. Der Elternbeirat ist insbesondere vor der Regelung der Ferien- und Öffnungszeiten, der Festsetzung der Elternbeiträge im Rahmen der für den Träger verbindlichen Regelungen, der Festlegung von Grundsätzen über die Aufnahme der Kinder in die Einrichtung sowie vor der Einführung neuer pädagogischer Konzepte zu hören. 5. SITZUNGEN DES ELTERNBEIRATS 5.1 Der Elternbeirat tritt auf Einladung seines Vorsitzenden nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich zusammen. Der Elternbeirat ist von seinem Vorsitzenden einzuberufen, wenn der Träger, mindestens zehn Eltern oder zwei seiner Mitglieder unter Benennung der Besprechungspunkte dies verlangen. 5.2 Verlangen die Eltern die Einberufung des Elternbeirats, ist ihnen Gelegenheit zu geben, ihr Anliegen dem Elternbeirat vorzutragen. 5.3 Zu den Sitzungen des Elternbeirats sollen die pädagogischen Mitarbeiter der Einrichtung und Vertreter des Trägers nach Bedarf eingeladen werden. 6. WEITERE BESTIMMUNGEN 6.1 Der Elternbeirat berichtet den Eltern mindestens einmal im Jahr über seine Tätigkeit. 6.2 Für den regelmäßigen Austausch zwischen Eltern, Träger und Leitung der Einrichtung ist eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft notwendig. Dabei sind verschiedene Arten von Elternkontakten anzustreben. 6.3 Der Träger der Einrichtung soll zusammen mit dem Elternbeirat und nach Anhörung der Leitung der Einrichtung den Eltern Gelegenheit geben, Fragen der Elementarerziehung gemeinsam zu erörtern. Damit sich die Einrichtung und Familien bei der Zielbestimmung für die pädagogische Arbeit und der Beobachtung und Förderung der kindlichen Bildungs- und Entwicklungsprozesse abstimmen können, soll den Eltern Gelegenheit gegeben werden, Fragen der Bildung und Erziehung zu erörtern. Dies erfolgt nach Abstimmung mit dem Träger, dem Elternbeirat und der Leitung der Einrichtung. 6.4 Die Elternbeiräte mehrerer Einrichtungen eines Trägers oder auf dem Gebiet einer Gemeinde können sich zu einem Gesamtelternbeirat zusammenschließen. 7. IN K R A F T T RE TEN 7.1 Diese Richtlinien treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | KINDERTAGESEINRICHTUNGEN | 15 IMPRESSUM Herausgegeben von: Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Jugendamt Bezugsadresse: Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5027 E-Mail: sjb@karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de Redaktion:  Dr. Susanne Heynen, Jugendamtsleitung  Ljuba Madzarevic-Eber, Jugendamt  Henrike Litzler, Jugendhilfeplanung  Ilona Simon, Abt. Kindertageseinrichtungen  Sabine Herkt, Abt. Kindertageseinrichtungen  Gabriele Holubek, Betriebskindergarten  Edith Britah, Kindertagesstätte Thomas-Mann-Straße  Hannelore Groß, Kindertagesstätte Blütenweg  Kerstin Nösges-Boguth, Schülerhort Kanalweg Stand: November 2012 Layout: SJB-ÖA, C. Streeck, Titelbild: pixelio.de, korkey; Bilder: Kindertagesstätten der Stadt Karlsruhe Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 % Recyclingpapier Gremium: Jugendhilfeausschuss BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.01.2013 3 öffentlich Dez. 3 Gesamtkonzeption der städtischen Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 30.01.2013 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Um Eltern, Fachleuten und anderen Interessierten einen Einblick in die pädagogische Arbeit sowie die Rahmenbedingungen der städtischen Kindertageseinrichtungen zu geben, wurde eine Gesamtkonzeption erstellt. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage sowie die Konzeption zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe ist Träger von 42 Kindertageseinrichtungen (19 Kindertagesstätten und 23 Schülerhorten). Verwaltung, Dienst- und Fachaufsicht liegen bei der Abteilung Kinderta- geseinrichtungen im Jugendamt mit Ausnahme der Dienstaufsicht über die Kindertagesein- richtungen der Ortsverwaltungen und des Stadtamtes Durlach. Damit gehört die Stadt nach der Evangelischen Kirchenverwaltung, der Katholischen Gesamtkirchengemeinde und der AWO Karlsruhe zu den vier größten Trägern in Karlsruhe. Dem gesellschaftlichen Wandel entsprechend haben sich die Angebote der städtischen Ein- richtungen in Quantität und Qualität in den letzten 25 Jahren stark verändert und werden im Folgenden exemplarisch für die gesamtstädtische Entwicklung dargestellt (siehe Tabelle 1). Tabelle 1: Übersicht über die Entwicklung der städtischen Kindertageseinrichtungen Entwicklung Angebotsform Plätze bis 1992  2 Kinderkrippen für Kinder unter 3 Jahren bis 1987 (Umwand- lung in altersgemischte Kindertagesstätten für 0-6 Jährige)  1 Kinderkrippe bis 1996 (wurde geschlossen)  2 so genannte Tagheime für Kinder von 3 - 6 Jahren (bis 1996) mit Ganztags- und Vormittagsplätzen; beide Einrichtungen wur- den geschlossen und in einem Neubau weitergeführt  12 Schülerhorte  1 Heilpädagogischer Schülerhort  2 Spiel- und Lernstuben 70 30 100 600 10 40 bis 2006  insgesamt 19 Kindertagesstätten  Krippenplätze  Ganztagesplätze  Regelplätze (RG) und Plätze mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ)  20 Schülerhorte  2 Spiel- und Lernstuben 140 345 690 965 40 bis 2011  19 Kindertagesstätten  Krippenplätze  Altersgemischte Gruppen (AM)/VÖ-Plätze  Ganztagesplätze  Regel-/Plätze mit verlängerter Öffnungszeit  23 Schülerhorte  1 Spiel- und Lernstube insgesamt 192 52 465 490 1570 24 2793 Die Angebotsformen im Elementarbereich wurden - ähnlich wie bei anderen Trägern - diffe- renziert und richten sich am Bedarf berufstätiger Eltern aus, die zwischen folgenden Alterna- tiven wählen können:  Halbtagsplätze sowie Ganztagsplätze für unter 3-Jährige (HT/KK)  Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) in Altersgemischten Gruppen (AM) für 2-6/7 Jährige  Altersgemischte Gruppen für 0-6/7 Jährige in Ganztags- oder Halbtagsplätzen  Ganztagskindergartenplätze für 3-6/7 Jährige Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Im Hortbereich wurde das Angebot mit Einführung der verlässlichen Grundschule auf den Nachmittagshort während den Unterrichtszeiten und Ganztagsbetreuung während der Fe- rienzeiten reduziert. Weitere Varianten umfassen tageweise Angebote und ‚Platzsharing’. Entsprechend der Ausweitung der Angebote nahm auch das städtische Personal für diesen Bereich zu. Während bis 1990 etwa 100 Fachkräfte, vorwiegend in Vollzeit, in den städti- schen Kindertageseinrichtungen tätig waren, erhöhte sich die Zahl bis zum Jahr 2000 auf etwa 250 Fachkräfte. Parallel dazu erhöhte sich die Anzahl der Teilzeitkräfte. Aktuell arbei- ten 350 Fachkräfte in den kernstädtischen Einrichtungen, jeweils zu 50 % in Vollzeit und Teilzeit, sowie 90 Fachkräfte in den Einrichtungen der Ortsverwaltungen. Hinzu kommen sechs Verwaltungsfachkräfte (Teilzeit), eine Verwaltungsleitung (Vollzeit), drei Fachbe- reichsleitungen und eine Abteilungsleitung. Für trägerübergreifende Aufgaben sind weitere zwei Verwaltungskräfte in Teilzeit eingesetzt: Info-Stelle Rechtsanspruch und trägerübergrei- fende Geschwisterkinderregelung mit Beitragsrückerstattung. Auch die pädagogische Arbeit hat sich über die Jahrzehnte verändert. Die städtischen Kin- dertageseinrichtungen zeichnet vor allem der situationsorientierte Ansatz nach Zimmer (1997, 2006) sowie die naturnahe Gestaltung der Außenspielflächen aus. Andere Träger einschließlich der Elterninitiativen bieten spezielle Profile wie Montessori-, Fröbel-, Waldorf- und Waldkindergärten sowie das Konzept der „Offenen Arbeit“. Mit Beginn des Kindergartenjahres 2005/2006 prägt der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten die Frühe Pädagogik. Nach einer wissenschaftlich begleiteten Pilotphase erfolgten die Implementierung und die Qualifizierung der Fachkräfte über einen Zeitraum von fünf Jahren. Ursprüngliches Ziel war die Umsetzung des Orientierungsplanes in allen Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2009/2010. Tatsächlich wurde er vom Land bislang nicht verbindlich eingeführt, woraufhin sich die Trä- ger von Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe im Rahmen einer Selbstverpflichtung darauf einigten, ihre pädagogische Arbeit am Orientierungsplan auszurichten. Neben den gesellschaftlichen und fachlichen Veränderungen haben vor allem auch rechtli- che Grundlagen die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen anspruchsvoller wer- den lassen. Hierzu gehört nicht nur der Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergar- tens aus dem Jahr 1996, sondern auch Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes im Rahmen des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) und des Bundeskinderschutz- gesetzes (BKiSchG) sowie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel der Inklusion von Kindern mit einer Behinderung. Dabei kann das pädagogische Perso- nal aller Kindertageseinrichtungen auf das kostenfreie, mobile Beratungsangebot des Heil- pädagogischen Fachdienstes von Reha Südwest für Behinderte gGmbH zurückgreifen. Das Team des Fachdienstes beantwortet Fragen zur Entwicklung und zum Verhalten eines Kin- des. Um allen Kindern den Besuch einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen haben Eltern mit einem geringen Einkommen Anspruch auf Erstattung der entstehenden Kosten. In allen Betreuungsformen erhalten 2012 insgesamt 2.025 Familien Zuschüsse (1.487 Kindertages- stätten, 538 Schülerhort). In etwa 80 % aller Fälle erfolgt eine volle Kostenübernahme. Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen (9.340 Kinder in Kindertagesstätten und Krippen, 2.298 Kinder Horteinrichtungen) erhalten 16 % aller Eltern von Kindern in Kindertagesstätten und 23,5 % von Kindern in Schülerhor- ten eine Kostenerstattung. Um Eltern, Fachleuten und anderen Interessierten einen Einblick in die aktuelle pädagogi- sche Arbeit sowie die Rahmenbedingungen der städtischen Kindertageseinrichtungen zu Ergänzende Erläuterungen Seite 4 geben, wurde eine Gesamtkonzeption erstellt. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage sowie die Konzeption zur Kenntnis. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Um Eltern, Fachleuten und anderen Interessierten einen Einblick in die pädagogische Arbeit sowie die Rahmenbedingungen der städtischen Kindertageseinrichtungen zu ge- ben, wurde eine Gesamtkonzeption erstellt. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorla- ge sowie die Konzeption zur Kenntnis.