Systematik der Schulkindbetreuung für Grundschulen
| Vorlage: | 31143 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.01.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.01.2013 2 öffentlich Dez. 3 Systematik der Schulkindbetreuung für Grundschulen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 30.01.2013 2 Schulbeirat 27.02.2013 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss und der Schulbeirat nehmen die Vorlage zur Kenntnis und beauf- tragen die Verwaltung mit der Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen vorhandene Angebote der Flexiblen Nachmittagsbetreuung (FlexNB) in das System der Bedarfsplanung aufgenommen oder in einen Ganztagsschulbetrieb überführt werden können. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Ausbau der Ganztagsschulen wird nicht in der Geschwindigkeit erfolgen, wie es not- wendig wäre, den bestehenden und den zu erwartenden Bedarf an Betreuung zu decken. Die vorhandene Angebotsstruktur ist aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten nicht aufei- nander abgestimmt und hat sich deshalb stark unterschiedlich in den Stadtteilen und an den Schulen entwickelt. Anders als im Kindergartenbereich sind Familien im Bereich der Grund- schulen durch den Schulbezirk an eine Schule gebunden und damit auf das vorhandene Angebot angewiesen. Neben den Horten, der Ergänzenden Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung gibt es noch zusätzliche Angebote wie beispiels- weise das Jugendbegleiterprogramm oder Förderung von außerschulischer Hausaufgaben-, Sprach- und Lernbegleitung, die Schulsozialarbeit und Kooperationen mit außerschulischen Partnern wie Sportvereinen, Kultur- und Bildungseinrichtungen und der freien Jugendarbeit. Hort/Hort an der Schule Der Hort oder der Hort an der Schule ist ein Angebot der Jugendhilfe auf der Grundlage des SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe), das die Betreuung und Förderung von Kindern in Tagesangeboten beschreibt. „Der Förderauftrag umfasst Er- ziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes“ (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Damit sind die Horte ein verlässliches Ganztagsangebot komplementär zur Regelschule von Montag bis Freitag bis 17:00 Uhr, inklusive Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung mit pädagogischen Freizeit- und Bildungsangeboten und Ferienprogramm. Horte haben eigene Gruppenräume, die nicht unbedingt an oder in einem Schulgebäude liegen. Erst in den letz- ten Jahren wurden die Horte verstärkt an und in den Schulen auf- und ausgebaut. Horte bedürfen einer Betriebserlaubnis durch den KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) wodurch Standards für ein pädagogisches Grundkonzept, Fachpersonal, Raum- und Gruppengrößen und Zeiten (i.d.R. 5 Stunden täglich außerhalb des Unterrichts, 26 Schließtage im Jahr) festgelegt sind. Die Finanzierung erfolgt entsprechend der Förderrichtlinien durch Zuschüsse vom Land, der Kommune und durch Elternbeiträge. Träger der Schülerhorte in Karlsruhe sind Elterninitiati- ven, freie Träger und überwiegend die Stadt selbst. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ganztagsschule In Baden-Württemberg ist die Ganztagsschule mit Ausnahme des Sekundarbereichs bei Gemeinschaftsschulen noch nicht im Schulgesetz verankert, sondern wird als Schulversuch über eine Landeskonzeption erprobt. Das bisherige Landeskonzept sieht zwei Formen der Ganztagsschule (GTS) vor. Die offene GTS hat einen Rahmen von 7 Stunden täglich an 4 Tagen der Woche, die GTS mit beson- derer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung 8 Stunden täglich an 4 Tagen der Wo- che. In der offenen Form müssen sich die Familien aus Gründen der Planungssicherheit für ein Schuljahr verbindlich anmelden. Grundsätzlich ist eine Rhythmisierung des Unterrichts vorgesehen. Das bedeutet, dass sich die Tagesstruktur insofern verändert, dass Lernphasen stärker auf den Tag verteilt werden und sich mehr mit Ruhe- und Bewegungsphasen abwechseln. Ein Mittagessensangebot und die Begleitung/Betreuung durch den Schulträger (Kommune) ist ein verpflichtender Baustein. Ein pädagogisches Ganztagskonzept der Schule ist Voraussetzung. In der Ausgestaltung ist die Schule jedoch recht frei, und außerschulische Angebote durch Vereine und andere Ko- operationspartner können und sollen mit eingebunden werden. Eine Ferienbetreuung ist dabei nicht zwingend vorgesehen. In Karlsruhe organisiert und unterstützt die Kommune, Schul- und Sportamt, die Ganztags- schulen sowohl finanziell wie personell, um Familien ein ganztägiges Angebot zu garantie- ren, das Betreuungszeiten mit abdeckt. Ferienbetreuung ist bisher nicht im Ganztagskonzept enthalten, soll aber zukünftig als ein wichtiger Baustein mit geplant werden. Die Ganztagsschule wird über Landesmittel durch Lehrerstundenzuweisung und die Kom- mune finanziert. Sie ist für Eltern kostenfrei, lediglich das Mittagessen und zusätzliche Be- treuung außerhalb des schulischen Ganztagsangebotes beispielsweise nach 16 Uhr oder während der Ferien ist kostenpflichtig. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Verlässliche Grundschule/Ergänzende Betreuung Die Ergänzende Betreuung (EB) stellt einen Baustein der verlässlichen Grundschule dar. Als additives Angebot zu dem Unterrichtsblock von 8:30 Uhr - 12:10 Uhr, der vom Lehrpersonal verbindlich abgedeckt wird, deckt die EB verlässlich die Zeiträume 7:30 Uhr - 8:30 Uhr und 12 Uhr - 13 Uhr oder 14 Uhr ab. Das Angebot kann von den Familien flexibel entsprechend des individuellen Bedarfs genutzt werden. Die Betreuung findet in der Schule teilweise in Extraräumen oder Klassenzimmern an Unterrichtstagen statt. In der Regel gibt es kein Mit- tagessen (Ausnahme bei 4 Grundschulen) und keine Ferienbetreuung. Träger des Angebotes ist fast ausschließlich die Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt. Es gibt keine Richtlinien sondern städtische Vorgaben wie beim Hort für Gruppengröße, Räume und Personal. In Karlsruhe wird das Angebot von pädagogischen Fachkräften bei einer durchschnittlichen Gruppengröße von max. 25 Kindern durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse des Landes (Förderrichtlinie), der Kommune und Elternbeiträge. Flexible Nachmittagsbetreuung Die Flexible Nachmittagsbetreuung (FlexNB) wird auf Wunsch der Schulleitung in der Schule eingerichtet und stellt ein Betreuungsangebot dar, das eine flexibel nutzbare Ergänzung zu der EB über den Nachmittag ist bzw. wo eine Ganztagsbetreuung durch einen Hort nicht angeboten wird oder angeboten werden kann. In Karlsruhe sind diese Arten von Nachmit- tagsbetreuungen in den letzten Jahren aufgrund des massiv steigenden Betreuungsbedar- fes stark gewachsen. Hauptanbieter dafür sind die Kinder-Stadtkirche e.V. und Klever (beim Stadtjugendausschuss e.V. angesiedelt). Auch hierfür gibt es keine speziellen Standards zu Räumen, Ausgestaltung und Personal des Angebotes. Das Angebot findet in Räumlichkeiten der jeweiligen Schule statt. Ein Mit- tagessen und Hausaufgabenbetreuung sind i.d.R. im Angebot enthalten. Eine Ferienbetreu- ung gibt es nur in Einzelfällen oder wird vom Träger stadtweit bzw. stadtteilübergreifend an- geboten. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse des Landes nach Förderrichtlinie und durch Eltern- beiträge. Fazit Die sich in der Vergangenheit durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten, Voraussetzun- gen und Notwendigkeiten entwickelten Angebote in den verschiedenen Stadtteilen und Schulen in Karlsruhe führen teilweise durch Unübersichtlichkeit des Angebotes zu Parallel- strukturen und zu möglichen Ungerechtigkeiten bei den Elternbeiträgen. Vor allem betroffen sind Familien, die ein Ganztagsangebot brauchen und mangels Hort oder GTS auf die FlexNB zurückgreifen müssen, die als Angebot der Schulen in der städti- schen Bedarfsplanung nicht enthalten sind, und damit auch nicht extra gefördert werden. Nach ersten Erhebungen gibt es ca. 200 Familien, die durch eine „Vollzeitnutzung“ des Nachmittagsangebotes mehr zahlen und sich zusätzlich um Ferienbetreuung kümmern müssen im Vergleich zu Familien, deren Kinder einen Hort besuchen. Weiterhin gibt es für Tageseinrichtungen nach dem SGB VIII, damit eingeschlossen auch Schülerhorte, entsprechend der Bedarfsplanung eine Geschwisterkindermäßigung. Auch für die EBs und die Nutzung mehrerer dieser Angebote gibt es die Geschwisterkindregelung, nicht jedoch für die Angebote der FlexNB. Entsprechend des Projektauftrages des Oberbürgermeisters zu integrativen Ganztagsange- boten für Grundschulkinder muss es auf dem Weg zum Aus- und Aufbau der Ganztagsschu- len das Ziel sein, vorhandene Angebote aufeinander abzustimmen und sinnvoll zu verzah- nen. Bis dahin müssen Übergangregelungen gefunden werden, die weitere Parallelstruktu- ren vermeiden und ein nachvollziehbares und transparentes Gebührensystem beinhalten. Der Jugendhilfeausschuss und der Schulbeirat beauftragen die Verwaltung mit der Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen vorhandene Angebote der Flexiblen Nachmittagsbe- treuung (FlexNB) in das System der Bedarfsplanung aufgenommen werden oder in einen Ganztagsschulbetrieb überführt werden können. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss und der Schulbeirat nehmen die Vorlage zur Kenntnis und beauf- tragen die Verwaltung mit der Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen vorhandene Angebote der FlexNB in das System der Bedarfsplanung aufgenommen oder in einen Ganz- tagsschulbetrieb überführt werden können.