Antrag GLG: Sicherung des Überholverbots an der Bushaltestelle am Bahnhof

Vorlage: 31133
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.01.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 23.01.2013

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 OSR-Vorlage Nr. 243 Sicherung des Überholverbots an der Bushaltestelle am Bahnhof
    Extrahierter Text

    ANTRAG der GLG-Fraktion vom 08.01.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 23.01.2013 243 3 öffentlich Sicherung des Überholverbots an der Bushaltestelle am Bahnhof Die mangelnde Sicherheit am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) beim Bahnhof Gröt- zingen war schon mehrfach Thema im Ortschaftsrat. Obwohl ein auf der Straße halten- der öffentlicher Bus grundsätzlich nicht überholt werden darf und dies zusätzlich durch eine durchgezogene Mittellinie betont wird, kommt es immer wieder zu Überholmanö- vern, welche die Fußgänger auf dem Fußgängerüberweg gefährden. Bisher war es auch nicht möglich, dem Missstand durch Überwachung Einhalt zu gebieten. Deshalb beantragen wir: Die Ortsverwaltung nimmt Kontakt zu den zuständigen Ämtern auf und klärt, ob durch zusätzliche Maßnahmen – z. B. Markierungsknöpfe auf der durchgezoge- nen Mittellinie, Aufpflasterungen vor und nach der Haltestelle oder sonstige Mög- lichkeiten – den Autofahrern die Missachtung des Überholverbots durch Erschüt- terung bewusst gemacht werden kann. Mit freundlichen Grüßen Karl Berger