Neufassung des Leitfadens zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe und der Wahlordnung zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe: Ergänzungsantrag StR Mossut, StR Wenzel (FW)

Vorlage: 31126
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.01.2013

    TOP: 4.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Beirat Menschen mit Behinderungen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 11. Januar 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 44. Plenarsitzung Gemeinderat 15.01.2013 1329 4 öffentlich Neufassung des Leitfadens zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe und der Wahlordnung zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Der Gemeinderat beschließt eine Öffnung des Beirats für Menschen mit Behinderung nach dem Muster des Forums Ehrenamt. Was dort möglich ist, muss auch für Menschen mit Behinderungen möglich sein. Der vorliegende Antrag verstößt nach Auffassung der Freien Wähler gegen mehrere Rechtsgrundsätze und Rechtsnormen, insbesondere gegen die neue UN- Behindertenkonvention sowie im Wesentlichen gegen Artikel 3 GG. Daher halten wir den vorliegenden Antrag für diskriminierend und sind der Auffassung, dass dieser gegen Artikel 3 unseres Grundgesetzes verstößt. Auch widerspricht er demokratischen Regeln und ist das Gegenteil von Vielfalt. Andere Behinderungen, wie beispielsweise ältere Menschen mit Behinderungen oder ein Aktionsbündnis für Männer mit und ohne Handicap, wäre der Zugang versperrt. Einige Behinderungsarten sind zudem überproportional vertreten was in keiner Relation zu den in Karlsruhe vertretenen ca. 300 Gruppen von Menschen mit Behinderungen von Autismus bis Zöliakie stehen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________ Die Öffnung des Beirats für Menschen mit Behinderung nach dem Muster des Forum Ehrenamt würde für mehr Gerechtigkeit sorgen und die demokratischen Prinzipien gewährleisten. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Januar 2013

  • Stellungnahme TOP 4
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 11.01.2013 eingegangen: 11.01.2013 Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2013 1329 4 öffentlich Dez. 3 Neufassung des Leitfadens zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe und der Wahlordnung zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe - Kurzfassung - Zur Wahl des Behindertenbeirates werden alle bekannten Behindertenverbände, Vereine und Selbsthilfegruppen eingeladen (siehe beigefügte Liste in der Anlage zur Wahlordnung). Aus diesen werden Vertreterinnen und Vertreter für den Behinder- tenbeirat gewählt. Dabei haben alle Verbände und Vereine aus der o. g. Liste die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag für einen Beiratssitz abzugeben. Eine Ungleichbehandlung bestimmter Behindertengruppen wird vom Bürgermeister- amt nicht gesehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb die Ablehnung des Antrags. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der neue Leitfaden zur Bildung des Behindertenbeirates der Stadt Karlsruhe und die dazugehörige Wahlordnung wurden sowohl im Behindertenbeirat als auch im Sozi- alausschuss einstimmig angenommen. Zur Wahl des Behindertenbeirates werden alle bekannten Behindertenverbände, Vereine und Selbsthilfegruppen eingeladen (siehe beigefügte Liste in der Anlage zur Wahlordnung). Aus diesen werden Vertreterinnen und Vertreter für den Behinder- tenbeirat gewählt. Dabei haben alle Verbände und Vereine aus der o. g. Liste die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag für einen Beiratssitz abzugeben. Eine Ungleichbehandlung bestimmter Behindertengruppen wird vom Bürgermeister- amt nicht gesehen. Eine Veränderung der Wahlordnung nach dem Muster des Forums Ehrenamt wird weder vom Behindertenbeirat noch vom Bürgermeisteramt gewünscht. So ist im Forum Ehrenamt der Herr Oberbürgermeister bzw. der zuständige Dezer- nent der Vorsitzende des Gremiums. Dies ist beim Behindertenbeirat nicht ge- wünscht. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb die Ablehnung des Antrags.