Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes 2013/2014 für den Bereich Neureut

Vorlage: 31116
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.01.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut

    Datum: 16.01.2013

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • DV zu TOP 1 öff. ORat_Einbringung HHPlan-Entwurf am 16.01.2013
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Neureut Gremium: Ortschaftsrat Neureut Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.01.2013 1 öffentlich --- Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs 2013/2014 für den Bereich der Ortsverwaltung Neureut Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat wird um Kenntnisnahme und Auswertung des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2013 und 2014 gebeten. Der Entwurf soll am 29.01.2013 vom Ortschaftsrat in öffentlicher Sitzung beraten werden. Die Ausschlussfrist für Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf ist der 19.02.2013. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1 Vorbemerkungen 1.1 Die Vorgaben der Haushaltsverfügung des Dezernats 4 / Stadtkämmerei vom 25.05.2012 für die Aufstellung des Haushaltplan-Entwurfs für die Jahre 2013 und 2014 standen unter dem Hinweis, dass sich für die entscheidenden wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen eine positive Entwicklung andeuten würde. Nach Auswertung der Mai-Steuerschätzung und auf der Basis des Haushalts- erlasses des Landes Baden-Württemberg sei mit einer Verbesserung im Be- reich der Steuereinnahmen zu rechnen. Trotz aller positiven Erwartungen sei es erforderlich, den begonnenen Prozess der Haushaltskonsolidierung auch im kommenden Doppelhaushaltsplan 2013/2014 fortzuführen. 1.2 Der Ortschaftsrat hat in Sitzungen am 22.05.2012 und 17.07.2012 grundsätz- liche Überlegungen der Beantragung von investiven Maßnahmen für den Be- reich der Ortsverwaltung Neureut angestellt und beraten. In der Sitzung am 25.09.2012 wurde endgültig Beschluss gefasst, welche Maßnahmen in den Haushaltsplan-Entwurf 2013 und 2014 (Finanzhaushalt) aufgenommen werden sollten. 2 Finanzhaushalt 2.1 Hinweise Die dieser Beschlussvorlage beigefügte Anlage "Ortsteilhaushaltsplan- Entwurf 2013/2014 der Ortsverwaltung Neureut -Finanzhaushalt- Stand 16.01.2013" listet die nach Überarbeitung durch die Stadtkämmerei vorgese- henen Maßnahmen mit den entsprechenden Euro-Beträgen auf. Abweichungen gegenüber den vom Ortschaftsrat am 25.09.2012 beschlosse- nen Vorhaben sind "rot" unterlegt und mit entsprechenden Kommentaren ver- sehen. Hierbei bedeutet z.B. "- 100 Euro", dass der ursprüngliche Euro-Betrag um 100 Euro auf den aktuell in der Auflistung ausgewiesenen Betrag reduziert wurde. 2.2 Investitionspauschale Die Regelungen zur Investitionspauschale bestimmen, dass der Ortschaftsrat für Vorhaben im Einzelfall bis rd. 41.000 EUR Schwerpunkte bei bestimmten Investitionen innerhalb der Ortschaft setzen kann. Hierzu zählen z.B. die Be- schaffung von Geräten und Maschinen und die wesentlichen Verbesse- rungsmaßnahmen bzw. Herstellungskosten an Infrastrukturvermögen. Für diese Maßnahmen greift ab dem Haushaltsjahr 2013 eine vorgegebene Ab- grenzung der Herstellungskosten (erstmalig und nachträglich) und der Erhal- tungsaufwendungen (zu veranschlagen im Ergebnishaushalt). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Für beide Haushaltsjahre stand eine Investitionspauschale von insgesamt 579.040 Euro zur Verfügung (16 Euro je Einwohner und Jahr). Beschlossen wurden vom Ortschaftsrat Maßnahmen, die sich auf die folgen- den Bereiche verteilen (sortiert nach Teilhaushalten). Diese Vorgaben wurden vollständig in den Planentwurf aufgenommen: Haushaltsjahr Beschlossene Maßnahmen für insgesamt: 2013 Euro 348.500 2014 Euro 200.500 davon Teilhaushalt 1500 Ortsverwaltung mit Badnerlandhalle 111.900 70.000 Teilhaushalt 3700 Branddirektion 8.100 0 Teilhaushalt 4300 Bereich Jugendmusikschule Neureut 8.000 18.000 Teilhaushalt 6600 Tiefbau 116.000 56.000 Teilhaushalt 6700 Gartenbau 66.000 24.000 Teilhaushalt 6900 Friedhof- und Bestattungswesen 38.500 4.500 Teilhaushalt 7000 Amt für Abfallwirtschaft/Kfz-Beschaffung 0 28.000 Verfügbare einwohnerbezogene Pauschale 289.520 289.520 Differenz (Plus-Betrag = Mehr-Anmeldung / Minus-Betrag = Weniger-Anmeldung) saldierte Weniger-Anmeldung für beide Jahre = *) Die sich für beide Haushaltsjahre errechnende Weniger-Anmeldung von 30.040 € wird in 2013 im Ergebnishaushalt für die Finanzierung des Stadtteilentwicklungsplans Neureut herangezogen. 58.980 -89.020 -30.040 *) Einzelheiten sind aus der Anlage Ortsteilhaushaltsplan-Entwurf 2013/2014 -Spalte: IP- und den ebenfalls beigefügten Erläuterungen zu den Beschaffun- gen des beweglichen Anlagevermögens ersichtlich. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 2.3 Weitere Investitionen Für die nicht über die Investitionspauschale (siehe Ziffer 2.2) zu finanzieren- den größeren Vorhaben (mehr als rd. 41.000 Euro pro Einzelfall) hatte der Ortschaftsrat ebenfalls Maßnahmen angemeldet. Veranschlagt sind die in der Anlage Ortsteilhaushaltsplan-Entwurf 2013/2014 -Spalte: Stadt- aufgelisteten Vorhaben. Zusammenstellung der weiteren Investitionen je Teilhaushalt Maßnahmen für insgesamt: 2013 Euro 2.092.100 2014 Euro 3.959.200 Teilhaushalt 4000 Schulen und Sport 82.400 73.200 Teilhaushalt 6600 Tiefbau 710.000 650.000 Teilhaushalt 6700 Gartenbau 46.000 46.000 Teilhaushalt 7400 Entwässerung 110.000 190.000 Teilhaushalt 8800 Gebäudewirtschaft zuzüglich Verpflichtungsermächtigungen für 2015 + 2016 i.H.v. 1,87 Mio € für die Waldschule Neureut 1.145.700 3.000.000 Die außerhalb der Investitionspauschale angemeldeten Mittel für Kfz- Beschaffungen für den Bereich der Ortsverwaltung Neureut werden aktuell nicht mehr aufgelistet. Über diese Maßnahmen entscheidet der Gemeinderat in seinen Haushalts- planberatungen im März 2013 mit der Festlegung eines Gesamtbetrages für Kfz-Beschaffungen je Haushaltsjahr. Lt. Entwurf für 2013 = 3,3 Mio € und für 2014 = 2,5 Mio € (nicht einbezogen sind hier die Fahrzeugbeschaffungen für die Feuerwehr, da separat veranschlagt). Der Vollzug erfolgt im Nachhinein je Haushaltsjahr durch den Ausschuss für öffentliche Einrichtun- gen, der die einzelnen Kaufentscheidungen in einer Rangfolge trifft. 2.3 Zusammenstellung der eingeplanten Investitionen (siehe Ziffern 2.2 - 2.3) Haushaltsjahr 2013 2014 Investitionspauschale 348.500 € 200.500 € Weitere Investitionen 2.092.100 € 3.959.200 € insgesamt 2.440.600 € 4.159.700 € Ergänzende Erläuterungen Seite 5 3 Ergebnishaushalt Für die Bereiche Ortsverwaltung mit Badnerlandhalle, Schlauchwerkstätte und Jugendmusikschule wurden Budgets für die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und sonstige ordentliche Aufwendungen wie folgt für die einzelnen Teilhaushalte (THH) zugeteilt: Haushaltsjahr 2013 2014 Ortsverwaltung Neureut 100.360 €* 70.360 € THH 1500 Badnerlandhalle 62.330 € 62.330 € THH 1500 Zentrale Schlauchwerkstätte 2.300 € 2.300 € THH 3700 Jugendmusikschule 8.200 € 8.200 € THH 4300. * hierin enthalten 30.000 € für den Stadtteilentwicklungsplan Neureut Mittel für die Bauunterhaltung und die Bewirtschaftung der Grundstücke und der Gebäude in den o.g. und anderen Bereichen (Hoch-, Tief- und Gartenbau) ergänzen die oben dargestellten Budgets. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat wird um Kenntnisnahme und Auswertung des Haushaltsplan- entwurfs für die Jahre 2013 und 2014 gebeten. Der eingebrachte Entwurf ist Grundlage der Beratung durch den Ortschaftsrat am 29.01.2013. II. Übersendung der Vorlage an Hauptamt - Sitzungsdienste zur Aufnahme in das Ratsinformationssystem und an die Mitglieder des Ortschaftsrates. ................................ ............................. Ortsvorsteher Amtsleiter