Standortfrage Vergärungsanlage Durlach Eisenhafengrund: Anfrage Stadtrat Mossuto, Stadtrat Wenzel (FW)
| Vorlage: | 31079 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 27. November 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 44. Plenarsitzung Gemeinderat 15.01.2013 1322 14 öffentlich Standortfrage Vergärungsanlage Durlach Eisenhafengrund A Vor ca. 30 Jahren wurde für die Stadt Karlsruhe ein Umweltverträglichkeitsgutachten für das Gebiet um den Eisenhafengrund in Durlach erstellt. Hat die Verwaltung davon Kenntnis? B Wenn JA – kann die Einsichtnahme durch den Gemeinderat und die Aktiven der „Bürgeraktion Eisenhafengrund“ ermöglicht werden? Sollte eine Einsichtnahme nicht möglich sein – warum? C Wenn NEIN – wäre es dann nicht sinnvoll, erneut ein Umweltverträglichkeitsgutachten für dieses Gebiet zu erstellen? Die Freien Wähler haben sehr früh mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz beim Thema Vergärungsanlage Durlach Eisenhafengrund gefordert und sich als einzige politische Gruppierung im Gemeinderat gegen die Verwaltungsvorlage ausgesprochen. In der Zwischenzeit hat sich die „Bürgeraktion Eisenhafengrund“ gebildet, die sich aktiv auch mit Hinweis auf ökologische Gründe gegen eine Bebauung des Eisenhafengrunds ausspricht. Mehrfach ist in diesem Zusammenhang ein Umweltverträglichkeitsgutachten aus dem Jahr 1980 erwähnt wurden. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 4. Januar 2013 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 27.11.2012 eingegangen: 28.11.2012 Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2013 1322 14 öffentlich Dezernat 5 Standortfrage Vergärungsanlage Durlach Eisenhafengrund A Vor ca. 30 Jahren wurde für die Stadt Karlsruhe ein Umweltverträglichkeits- gutachten für das Gebiet um den Eisenhafengrund in Durlach erstellt. Hat die Verwaltung davon Kenntnis? B Wenn JA – kann die Einsichtnahme durch den Gemeinderat und die Aktiven der „Bürgeraktion Eisenhafengrund“ ermöglicht werden? Sollte eine Einsichtnahme nicht möglich sein – warum? C Wenn NEIN – wäre es dann nicht sinnvoll, erneut ein Umweltverträglichkeits- gutachten für dieses Gebiet zu erstellen? Es gibt kein 30 Jahre altes Umweltverträglichkeitsgutachten. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Erweiterung der Deponie Ost in Erwägung gezogen. Auch weil die Deponieerweite- rung nicht realisiert wurde, ist letztendlich die in Auftrag gegebene Umweltverträglichkeits- studie nicht zum Abschluss gebracht und auch kein Erläuterungsbericht erstellt worden. Es liegen aus dieser Zeit mehrere Gutachten zu Lufthygiene, Lärm etc. vor, die Teil dieser Studie geworden wären, und diese können beim Amt für Abfallwirtschaft eingesehen wer- den. Unabhängig hiervon wird jedoch darauf hingewiesen, dass die damaligen Untersu- chungen und Gutachten ausschließlich im Zusammenhang mit der Erweiterung der Depo- nie Ost stehen. Die damaligen Ergebnisse sind nicht auf die heutigen Planungen zu über- tragen. Für die zurzeit in Planung befindliche Trockenvergärungsanlage wurden eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, eine NATURA-2000-Vorprüfung (Fauna-Flora-Habitat- Gebiet "Pfinzgau West"), eine allgemeine Vorprüfung gemäß UVPG und eine weitere na- turschutzfachliche Einschätzung für die Ochsenstraße durchgeführt, deren Untersu- chungsumfang in Abstimmung mit der zuständigen Behörde erfolgte. Für diese vorliegen- den Gutachten besteht ein Anspruch auf Einsichtnahme nach § 3 Abs. 1 Umweltinformati- onsgesetz, UIG. Ein vorläufiger Ablehnungsgrund besteht nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG für unfertige Gutach- ten. Dies ist der Fall beim noch nicht erstellten landschaftspflegerischen Begleitplan. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieses in Arbeit befindliche Gutachten bis Mai 2013 fer- tiggestellt sein wird.