Geschwisterkindermäßigung ausweiten: Antrag SPD-Fraktion

Vorlage: 31077
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.01.2013

    TOP: 12

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Geschwisterkindermäßigung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 5. Dezember 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 44. Plenarsitzung Gemeinderat 15.01.2013 1320 12 öffentlich Geschwisterkindermäßigung ausweiten Die Geschwisterkindermäßigung und die Ausgleichsregelung werden auf die flexible Nachmittagsbetreuung aller anerkannten Träger ausgeweitet. Entsprechende Angebote, wie zum Beispiel Klever e. V., werden in die Bedarfsplanung aufgenommen. Begründung: Die Geschwisterkindregelung greift zum Beispiel bei der Nachmittagsbetreuung des vom Stadtjugendausschuss getragenen Karlsruher Lernverbund Klever e. V. nicht. Es sollten aber alle Eltern gleich behandelt werden, unabhängig vom Träger der Betreuungseinrichtung ihrer Kinder. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Gisela Fischer Yvette Melchien Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 4. Januar 2013

  • Stellungnahme TOP 12
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 05.12.2012 eingegangen: 06.12.2012 Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2013 1320 12 öffentlich Dez. 3 Geschwisterkindermäßigung ausweiten - Kurzfassung - Der Antrag auf Ausdehnung der Geschwisterkindregelung auf Schulkinder in der flexiblen Nachmittagsbetreuung wird im Rahmen der Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzun- gen vorhandene Angebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung in das System der Bedarfs- planung aufgenommen werden können, behandelt. Ein entsprechender Auftrag soll durch den Jugendhilfeausschuss am 30.01.2013 und den Schulbeirat am 27.02.2013 an die Verwaltung erteilt werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Durch entsprechende Richtlinien wird Eltern eine Geschwisterkindermäßigung im Rahmen der Kindertagesbetreuung eingeräumt, sofern Kinder Einrichtungen der Jugendhilfe besu- chen. Somit kann auch für Kinder, die den Hort oder den Hort an der Schule besuchen, eine entsprechende Geschwisterkindermäßigung gewährt werden. Auch im Rahmen der ergän- zenden Betreuung als Baustein der verlässlichen Grundschule wird vom Schul- und Sport- amt ein entsprechender Nachlass auf den Elternbeitrag eingeräumt. Die flexible Nachmittagsbetreuung stellt allerdings ein Betreuungsangebot dar, das außer- halb der Jugendhilfe an einzelnen Schulen gewachsen ist. Hauptanbieter sind die Kinder- Stadtkirche e. V. und der Verein Klever, der beim Stadtjugendausschuss e. V. angesiedelt ist. Da weder Standards für Räume noch Ausgestaltung und Personal definiert sind und auch keine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt erforderlich ist, sind keine För- derstrukturen seitens der Stadt Karlsruhe vorhanden und eine Geschwisterkindregelung administrativ nicht durchführbar. Die unterschiedlichen Angebote in der Schulkindbetreuung haben sich zu einem unüber- sichtlichen Angebot mit Parallelstrukturen und Ungerechtigkeiten entwickelt. Durch den Schulversuch in den Formen der Ganztagsschule wird die Situation, insbesondere auch im Hinblick auf die finanzielle Belastung der Eltern, nicht klarer. Daher sollen der Jugendhil- feausschuss und der Schulbeirat die Verwaltung mit der Prüfung beauftragen, ob und unter welchen Voraussetzungen vorhandene Angebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung in das System der Bedarfsplanung aufgenommen werden können. Hierbei wird die Frage einer möglichen Geschwisterkindregelung, wie bei den Einrichtungen der Jugendhilfe, zu klären sein.