Konzeption "Kooperation Schule - Sportverein"

Vorlage: 31071
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.03.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.01.2013

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Kooperation Schule-SportV
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2013 1314 6 öffentlich Dez. 3 Konzeption "Kooperation Schule - Sportverein" Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Sportausschuss 29.11.2012 3 vorberaten (Zustimmung) Gemeinderat 15.01.2013 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Sportausschuss - der Konzeption „Koopera- tion Schule - Sportverein“ zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 150.000 € 150.000 € 150.000 € Haushaltsmittel sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 enthalten. Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.400.42.10.01.01.18 Kontenart: 43000000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: 6 - Sport, Freizeit und Gesundheit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe stellt vor dem Hintergrund zunehmenden Bedarfs an Nachmit- tagsbetreuungsangeboten an Schulen derzeit finanzielle Mittel in Höhe von jährlich 100.000 € für Kooperationen zwischen Karlsruher Schulen und Sportvereinen zur Verfügung. Um eine transparente und zielgerichtete Verteilung der Fördermittel zu gewährleis- ten, hat der Sportausschuss das Schul- und Sportamt beauftragt, im Hinblick auf das Schuljahr 2013/14 die bisherige Konzeption sowie die Kriterien der Förderung zu überarbeiten. Wesentliche Neuerungen in der Konzeption sind: 1. Zielsetzung Neben dem Hauptziel „Schaffung von längerfristigen, nachhaltigen Betreuungsange- boten und schulunterstützenden und sensibilisierenden Angeboten mit dem Schwer- punkt Sport und Bewegung“ hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 10.05.2005 eine Reihe von Unterzielen formuliert. Bei Bedarf sollen diese Unterziele zukünftig an aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen und an weitere Entwicklungen im Ganztagsschulausbau angepasst und neu festgelegt werden. 2. Inhaltliche Abgrenzung von A- und B-Projekten Als A-Projekte werden langfristige, nachhaltige und innovative Betreuungsangebote mit Schwerpunkt Sport und Bewegung gefördert. Sie finden vorwiegend an der Schule statt und in Verbindung mit Schulen mit besonderem pädagogischen Bedarf. Ziel der Angebote ist derzeit der Erwerb sozialer Kompetenzen und die Gewaltprä- vention. Die Angebote werden ausschließlich von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern betreut und sind in ein Gesamt-Betreuungskonzept der Schule eingebettet. Als B-Projekte werden „klassische“ Sport- und Bewegungsangebote gefördert, die das Erlernen/Heranführen an einzelne Sportarten zum Ziel haben. Auch diese An- gebote werden durch qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter betreut. 3. Unterscheidung zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Übungslei- terinnen und Übungsleitern Für die Bezahlung der ehrenamtlichen und Honorar-Übungsleiterinnen und Übungs- leiter können die Vereine in der Antragsstellung bis zu 20 € pro geleisteter voller Zeitstunde beantragen. Für hauptamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter kön- nen sie 35 € beantragen. Hauptamtlich ist eine Übungsleiterin oder ein Übungsleiter dann, wenn zwischen Verein und Übungsleiterin bzw. Übungsleiter ein sozialversi- cherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 4. Kriterien für die Vergabe der Zuschüsse Die Kooperationen werden anhand der Anträge bewertet und nach folgenden Krite- rien vergeben: - Inhalt (herkömmliches Angebot, innovative Konzeption) - Zielgruppe - Ort und Zeit der Durchführung - Schulform - Betreuungsbedarf der Schule (Ganztagsschule, Halbtagsschule, Gemein- schaftsschule etc.) - Qualifizierung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter - Dauer und Häufigkeit des Angebots - Anzahl der geleisteten Stunden - Anzahl der kooperierenden Schulen Die Gesamtkonzeption ist der Anlage beigefügt. Entgegen anfänglicher Befürchtungen haben Sportvereine und Schulen durch die zunehmende Anzahl ihrer Anträge und die deutliche Erhöhung des Antragsvolumens (Anlage 2) gezeigt, dass die „Kooperation Schule - Sportverein“ ein Zukunftsmodell ist, welches in den nächsten Jahren noch an Bedeutung gewinnen wird und eine weitere Zunahme erwarten lässt. Verstärkt wird diese Tendenz durch den Ausbau der Ganztagsschulen, der alleine bei den Grundschulen bis 2015 einen Ausbau auf 40 % vorsieht. Somit wird Sport und Bewegung auch im schulischen Ganztag zunehmend an Bedeutung gewinnen. Schulen und Sportvereine benötigen daher eine nachhaltige und ausbaubare Grund- lage für ihre Zusammenarbeit. Um diese Konzeption umsetzen und schließlich die zu erwartenden Förderungsbe- darfe bedienen zu können, ist eine Erhöhung der gegenwärtigen Haushaltsmittel um 50.000 € auf 150.000 € notwendig. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Sportausschuss - der Konzeption „Kooperation Schule - Sportverein“ zu. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2013

  • Kooperation Anlage Deckblatt
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt KONZEPTION „KOOPERATION SCHULE-SPORTVEREIN“ Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen im Rahmen von Betreuungsangeboten

  • Kooperation Anlage
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    2 Inhalt Einführung 1. Zielsetzungen 1.1 Zielgruppen 2. Inhalte 3. Entwicklung des Projektes 4. Maßnahmen 5. Rahmenbedingungen 6. Finanzen 7. Vergabeverfahren 8. Projektbeteiligte 9. Zeitschiene Verantwortlich Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt Abteilung Sport Silke Hinken Florian Hock 3 Einführung Die Stadt Karlsruhe stellt seit 2006 vor dem Hintergrund zunehmenden Bedarfs an Betreuungsangeboten an Schulen finanzielle Mittel für Kooperationen zwischen Karlsruher Schulen und Sportvereine zur Verfügung. Auf diese Weise erfolgt auch eine Stärkung der Vereine vor dem Hintergrund der veränderten Schullandschaft und des demographischen Wandels. 1. Ziele Ziel Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat für die Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereine folgendes übergeordnetes Ziel formuliert: Schaffung von längerfristigen, nachhaltigen Betreuungsangeboten und schul- unterstützenden und sensibilisierenden Angeboten mit dem Schwerpunkt Sport und Bewegung. Weitere Ziele Darüber hinaus wurde eine Reihe von untergeordneten Zielen formuliert, die bei Be- darf an aktuelle gesellschaftspolitische Themen und an den weiteren Ausbau der Ganztagsschulen angepasst werden können. Aktuelle untergeordnete Ziele sind: 1. Erweiterung der sozialen Kompetenz 2. Prävention (Gewaltprävention, Suchtprävention, Lernförderung) 3. Integration sozialer Randgruppen 4. Geschlechtergerechtigkeit (Gender-Aspekte) 1.1 Zielgruppen Schulen Mit der Einführung und dem Ausbau von Ganztagsschulen stehen Schulen und Schulträger vor enormen Herausforderungen. Für die Schülerinnen und Schüler müssen adäquate und in das Schulkonzept pas- sende Betreuungsangebote an der Schule generiert werden. Gleichzeitig müssen dafür auch die räumlichen und materiellen Voraussetzungen vorhanden sein. Insbesondere Ganztagsschulen und Schulen, die eine Nachmittagsbetreuung an- bieten, sowie Schulen mit besonderem pädagogischem Bedarf, brauchen Unter- stützung und verlässliche Partner für die Nachmittagsangebote. 4 Vereine/Verbände Im und durch Sport werden eine Vielzahl non-formaler Bildungsinhalte vermittelt, die die Sportvereine bisher als außerschulische Bildungsträger den Kindern und Jugend- lichen in den Vereinen vermittelt haben. Die Veränderungen im Bildungssystem haben erhebliche Auswirkungen auf den Vereinssport. Es reduzieren sich die freien Hallenzeiten für den Vereins- und Leis- tungssport, mit Auswirkungen auf die Angebotspalette (z.B. Kinderturnen am Nach- mittag, Mannschaftssport). Kinder und Jugendliche haben weniger Zeit für Vereins- sport, und die Nachwuchsförderung im Leistungssport wird schwieriger. Mit den Sportvereinen als kompetenten Partnern für Sport und Bewegung und die Durchführung von Sport- und Bewegungsangeboten an den Schulen, erhalten die Sportvereine Zugang zu den Schülerinnen und Schülern, die wiederum von non- formalen Lerninhalten profitieren. Schülerinnen und Schüler Aufgrund der Veränderungen im Bildungssystem, durch die sich die Präsenzzeiten an der Schule für Schülerinnen und Schüler zunehmend bis in den späten Nach- mittag hinein erweitern, haben Schülerinnen und Schüler heute weniger Zeit, um an Sport- und Bewegungsangeboten der Vereine teilnehmen zu können. Durch nach- mittägliche Sport- und Bewegungsangebote an der Schule kann dies partiell kom- pensiert werden, und Schülerinnen und Schülern, die zuvor keinen Zugang zu Sport und Bewegung hatten, wird dieser ermöglicht. 2. Inhalte Im Rahmen der „Kooperation Schule-Sportverein“ gibt es zwei „Arten“ von Koopera- tionen, die sich inhaltlich unterscheiden: A-Projekte Als A-Projekte werden langfristige, nachhaltige oder innovative Betreuungsangebote mit den Schwerpunkten Sport und Bewegung gefördert. Ziel der Angebote ist der Erwerb sozialer Kompetenzen und die Prävention. Die Angebote ein Gesamt- Betreuungskonzept der Schule eingebunden. B-Projekte Als B-Projekte werden „klassische“ Sport- und Bewegungsangebote gefördert, die das Erlernen und Heranführen an einzelne Sportarten zum Ziel haben. 5 3. Entwicklung des Projektes Seit dem Schuljahr 2006 /2007 gibt es die „Kooperation Schule – Sportverein“. Der Verlauf der Entwicklung des Kooperationsprojektes in den letzten Jahren lässt sich aus folgender Tabelle ablesen: Schuljahr Anträge Antragsvolumen bewilligte Anträge bewilligte Zuschüsse Budget 2006/2007 66 105.951,00 € 63 79.138,00 € 80.000,00 € 2007/2008 89 164.860,40 € 85 76.980,00 € 80.000,00 € 2008/2009 106 193.780,21 € 84 82.820,00 € 80.000,00 € 2009/2010 102 179.220,15 € 98 103.280,00 € 100.000,00 € 2010/2011 110 205.016,30 € 98 100.743,50 € 100.000,00 € 2011/2012 102 181.724,70 € 97 97.742,50 € 100.000,00 € 2012/2013 134 227.819,00 € 112 100.010,00 € 100.000,00 € 4. Maßnahmen Zurzeit werden je nach Anzahl der Anträge und Antragsvolumen ca. 100 Kooperatio- nen zwischen Sportvereinen und Schulen gefördert. Die einzelnen Maßnahmen wer- den von Sportvereinen und Schulen selbst durchgeführt. 5. Rahmenbedingungen Die Angebote werden grundsätzlich vorrangig an der Schule durchgeführt. Ausnah- men sind besondere Sportangebote oder die fehlende Ausstattung in der Schule. Die Angebote finden wochentags zwischen 12 - 16 Uhr statt. Ganztagsschulen kön- nen davon abweichen. Qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter führen die Angebote durch. 6 6. Finanzen Ab dem Haushaltsjahr 2013/2014 stehen vorbehaltlich der Einstellung in den Haus- haltsplan 150.000 € für Angebote zur Verfügung, die von den Sportvereinen oder auch von Sportverbänden abgerufen werden können. Eine Höchstgrenze je Angebot ist nicht festgelegt. A-Projekte Bei A-Projekten orientiert sich die Förderung an der maximal möglichen Förder- summe. Diese setzt sich zusammen aus: 1. Vergütung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter Für die Bezahlung der ehrenamtlichen und Honorar-Übungsleiterinnen und -leiter können die Vereine in der Antragsstellung bis zu 20 € pro geleisteter voller Zeit- stunde beantragen. Für hauptamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter können sie bis zu 35 € beantragen. Hauptamtlich ist eine Übungsleiterin oder ein Übungsleiter dann, wenn zwischen Verein und Übungsleiterin bzw. Übungsleiter ein sozial- versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Das Schuljahr dauert maximal 40 Kalenderwochen, so dass sich die Übungs- leiterinnen- bzw. Übungsleiter-Vergütung wie folgt berechnet: 40 Wochen x Anzahl der geleisteten Stunden x Stundensatz = Übungsleiterinnen- bzw. Übungsleiter-Vergütung 2. Hallenmiete/Eintritte Ausgewählte Sportangebote können nicht an der Schule angeboten werden, so dass unter Umständen Hallenmieten (z. B. Kletterhalle) oder Kosten für Eintritte (z. B. Schwimmbad) anfallen. Diese Kosten können bis zu 50 % bezuschusst werden. 3. Material/Sportgeräte Material und Sportgerät, welches von der Schule nicht zur Verfügung gestellt werden kann und vom Verein extra angeschafft werden muss, kann mit bis zu 50% der Anschaffungskosten bezuschusst werden. B-Projekte B-Projekte werden pauschal mit 500 € bezuschusst, es sei denn, die Antragshöhe ist geringer. 7 7. Vergabeverfahren Antragsstellung Der Antrag für das im August beginnende Schuljahr ist jeweils in der Zeit von Januar bis März beim Schul- und Sportamt einzureichen. Beide Kooperationspartner – Schule und Sportverein – sind gemeinsam Antrags- steller. Der Antrag ist von der Vereinsführung und Schulleitung zu unterschreiben. Vereine und Schulen können eine beliebige Anzahl an Anträgen stellen. Das beim Schul- und Sportamt oder im Internet unter www.karlsruhe.de/sport erhältliche For- mular, „Antragsformular für Kooperationen“ ist zu verwenden. Bereits bei der An- tragsstellung ist zwischen A- und B-Projekten zu unterscheiden. Arbeitsgruppe Eine Arbeitsgruppe, die durch das Schul- und Sportamt einberufen wird, erarbeitet einen Vergabevorschlag für die Verteilung der Mittel. Die Arbeitsgruppe besteht aus jeweils bis zu zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern folgender Institutionen:  Sportkreis  Staatlichen Schulamt (Schulsportbeauftragte)  Dezernat 3  Schul- und Sportamt Über den Vergabevorschlag entscheidet abschließend der Sportausschuss. Kriterien für die Vergabe Die Kooperationen werden von der Arbeitsgruppe anhand der Anträge bewertet und nach folgenden Kriterien vergeben: 1. Ziele des Angebotes Das Angebot verfolgt eines oder mehrere der oben genannten Ziele. Der An- tragsteller erklärt im Antrag plausibel, wie die Ziele erreichen werden sollen. 2. Inhalt Die Inhalte müssen geeignet sein, um die Ziele der „Kooperation Schule – Sport- verein“ zu erreichen. Die Inhalte müssen den A- oder B-Projekten zugeordnet werden können. Hier er- folgt eine Bewertung durch die Jury, ggf. werden Projekte neu zugeordnet. 3. Zielgruppe Die angesprochene Zielgruppe muss mit den Inhalten erreicht werden. 4. Rahmenbedingungen Das Angebot wird grundsätzlich vorrangig an der Schule durchgeführt. Aus- nahmen sind besondere Sportangebote (beispielsweise Kanu, Rudern oder Klet- tern) oder die fehlende Ausstattung in der Schule. 8 Das Angebot findet wochentags zwischen 12 - 16 Uhr statt. Ganztagsschulen können davon abweichen. Angebote am Wochenende werden nicht berücksich- tigt. 5. Qualifizierung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter Das Angebot muss von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern durch- geführt werden. 6. Dauer und Häufigkeit des Angebots Ganzjährige Angebote werden gegenüber halbjährigen oder sporadischen Ange- boten bevorzugt, um die Planungssicherheit für alle Beteiligten über ein Schuljahr zu gewährleisten. 7. Vereine Allen Vereinen wird unabhängig von ihrer Größe mindestens ein Angebot bewil- ligt, um Vereinen den Einstieg in die Kooperation mit Schulen zu ermöglichen. Darüber hinaus wird versucht, eine gleichmäßige Verteilung der Angebote auf die Vereine zu erreichen. 8. Schulen Allen Schulen wird mindestens ein Angebot bewilligt, um allen Schulen den Ein- stieg in die Kooperation mit den Vereinen zu ermöglichen. Darüber hinaus wird versucht, eine gleichmäßige Verteilung der Angebote auf die Schulen zu errei- chen. Ganztagsschule und Schulen, die sich auf dem Weg zur Ganztagsschule befin- den, werden ebenso wie Schulen mit besonderem pädagogischen Bedarf und Sonderschulen besonders beachtet. 9. Vollständigkeit des Antrages Der Antrag ist vollständig ausgefüllt; dem Schul- und Sportamt liegen alle not- wendigen Unterlagen vor 9 8. Projektbeteiligte Dezernat 3 Schul- und Sportamt Institutionelle Netzwerkpartner: Sportkreis Karlsruhe Staatliches Schulamt Sportvereine Schulen 9. Zeitschiene Monat Ablauf Januar Versand der Ausschreibungen für das folgende Schuljahr an die Ver- eine März Bewerbungsfrist für Kooperationen für das folgende Schuljahr Mai-Juni Jurysitzung Juni vorläufige Genehmigung an die Vereine Juli TOP „Kooperation Schule-Sportverein“ im Sportausschuss August Beginn Schuljahr September Versand der Kooperationsvereinbarungen an Vereine (Rücksendefrist bis Ende November) Oktober nach Rücksendung der unterschriebenen Kooperationsvereinbarung: A-Projekte: Auszahlung der 1. Rate (50%) B-Projekte: Auszahlung der gesamten Förderung Januar-April punktuelle Kontrolle der Angebote April Anforderung der Abschlussberichte von den Vereinen Juli Ende Schuljahr August Abgabeschluss der Abschlussberichte September nach Eingang der Abschlussberichte: A-Projekte: Auszahlung der 2. Rate