Bundeskinderschutzgesetz - Sexueller Missbrauch
| Vorlage: | 31070 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.01.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2013 1313 5 öffentlich Dez. 3 Bundeskinderschutzgesetz - Sexueller Missbrauch Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 10.10.2012 2 d Zustimmung Personalausschuss 13.12.2012 II/1 Zustimmung Gemeinderat 15.01.2013 5 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss – die Erweite- rung der Kapazitäten der beiden Fachberatungsstellen zu sexueller Gewalt (AllerleiRauh in städtischer Trägerschaft und Wildwasser & FrauenNotruf e. V. in freier Trägerschaft) durch Ausweitung des Personalbestandes von AllerleiRauh um eine 72-%-Psychologinnen- /Psychologenstelle (Kosten pro Jahr 50.000 €) und durch Aufstockung des städtischen Zu- schusses um jährlich 15.000 € an Wildwasser & FrauenNotruf e. V. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) zusätzlich ab 2013 65.000 € zusätzlich ab 2013 65.000 € zusätzlich ab 2013 65.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 5050.6100 Kontenart: 40000000 Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.31.60.01.01 Kontenart: 43000000 Ergänzende Erläuterungen: Kostenstelle: AllerleiRau - PSP-Element: Wildwasser & FrauenNotruf e. V. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit 2010 wird eine intensive, politische und fachliche Diskussion über innerinstitutionelle Fälle sexuellen Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen sowie in der Odenwaldschule ge- führt. Die Bundesregierung startete verschiedene Initiativen, um den Schutz vor sexueller Gewalt, insbesondere im Rahmen von Institutionen, zu verbessern. Hierzu gehörten die Ein- richtung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" und einer bzw. eines Unabhän- gigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Auch das Bundeskinder- schutzgesetz (BKiSchG), gültig ab dem 01.01.2012, zielt auf eine Verbesserung des Schut- zes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch. Die Sozial- und Jugendbehörde (SJB) hat entsprechend den Ergebnissen des Runden Ti- sches und dem BKiSchG in einer Arbeitsgruppe unter Federführung der Jugendamtsleiterin und unter Beteiligung der Hauptabteilungen und Abteilungen der öffentlichen Jugendhilfe sowie des Stadtjugendausschusses e. V. Karlsruhe mit Unterstützung des Zentralen Juristi- schen Dienstes, der Personalstelle und des Personalrats der SJB einen Präventions- und Interventionsstandard zu sexuellem Missbrauch entwickelt. Dieser wird ab 2013 in der öf- fentlichen Jugendhilfe und im Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe umgesetzt. Im nächs- ten Schritt soll gemeinsam mit allen Karlsruher Jugendverbänden der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Jugendverbandsarbeit verbessert werden. Karlsruhe verfügt über zwei Fachberatungsstellen zu sexualisierter Gewalt, zum einen die städtische Stelle AllerleiRauh, angesiedelt in der Hauptabteilung Beratung der SJB, zum anderen die Beratungsstelle Wildwasser & FrauenNotruf e. V. in freier Trägerschaft. Beide Stellen bieten gleichermaßen Beratung und weitere Hilfen für Kinder, Jugendliche und (jun- ge) Erwachsene sowie ihre Eltern und Bezugspersonen an. Darüber hinaus sind beide Insti- tutionen zuständig für die gesetzlich vorgeschriebene Beratung durch eine insoweit erfahre- ne Fachkraft (siehe Anlage 2 c), AllerleiRauh für den Stadtkreis, Wildwasser & FrauenNotruf e. V. für den Landkreis Karlsruhe, wobei Wildwasser & FrauenNotruf e. V. als Einrichtung der Jugendhilfe auch von Karlsruher Institutionen in Anspruch genommen wird. Daneben werden spezifische Arbeitsschwerpunkte abgedeckt. Während AllerleiRauh zu einem hohen Anteil auch im Hinblick auf sexuelle Gewalt an Jungen und durch männliche Jugendliche angefragt wird, bietet Wildwasser & FrauenNotruf e. V. auch Frauen Unterstützung, die erst im Erwachsenenalter aufgrund anhaltender Belastungen nach sexuellem Missbrauch in ihrer Kindheit oder Jugend Hilfe suchen oder die im Erwachsenenalter Opfer sexualisierter Ge- walt wurden. Ein Teil der Kapazität dient der Prävention durch Öffentlichkeitsarbeit und Prä- ventionsveranstaltungen an Schulen und Kindertageseinrichtungen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die aktuelle Entwicklung und die verbesserten rechtlichen Voraussetzungen spiegeln sich in der Inanspruchnahme der beiden Fachstellen. AllerleiRauh Die Fachberatungsstelle AllerleiRauh ist derzeit ausgestattet mit 1,64 Personalstellen, die auf zwei Mitarbeiterinnen und einen Mitarbeiter verteilt sind. AllerleiRauh ist Teil der Psycho- logischen Fachdienste der Hauptabteilung Beratung der SJB und untersteht deren Leitung. Fallzahlen und Beratungskontakte steigen diskontinuierlich, z. B. von 100 Fällen im Jahr 2003 bis auf 160 im Jahr 2010 mit einem Rückgang auf 135 im Jahr 2011. Im ersten Halb- jahr 2012 stieg die Zahl wiederum auf 102 Fälle. Auch die Beratungskontakte nahmen von 1.328 Beratungskontakten im Jahr 2010 auf 1.685 Kontakte im Jahr 2011 zu. In den letzten Jahren war, entsprechend der bundesweiten Diskussion, als Tätergruppe ein Anstieg an Fachkräften in Institutionen (z. B. Trainer in Sportvereinen, Honorarkräfte in pädagogischen Institutionen, Hausmeister) in der Statistik von AllerleiRauh zu verzeichnen (2011: 11 Fälle, zuvor zwischen 4 und 6 Fälle pro Jahr). Der Anteil der Fälle von AllerleiRauh, in denen ein Junge sexuell missbraucht wurde, lag im Jahr 2011 bei 42 %, im Jahr 2010 bei 39 %, in den Jahren davor immer um etwa 30 %. Diese Steigerung kann auf eine zunehmende Sensibili- sierung für die Betroffenheit von Jungen zurückgeführt werden. Ebenfalls als Beratungsan- liegen zugenommen haben sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen (in den letz- ten Jahren fast ein Drittel des Gesamtfallaufkommens). Gestiegen ist auch der Beratungsbedarf der Fachkräfte aufgrund des Ausbaus von Schulso- zialarbeit, Sozialer Dienst sowie Jugendhilfeeinrichtungen und -angeboten. Häufiger werden in Institutionen interne Verfahrensvorgaben entwickelt, die es den Mitarbeitenden in der Ju- gendhilfe vorschreiben, in Fällen sexueller Gewalt auch den Rat von Fachberatungsstellen zu suchen. In § 8 a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und in § 8 b SGB VIII, der am 01.01.2012 durch das neue BKiSchG ins SGB VIII eingeführt wurde, sind Einrichtungen und Fachkräfte wie Lehrerinnen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte und Hebammen aufgefordert, in Fällen von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung insoweit erfahrene Fachkräfte hinzuzuziehen, die die Gefährdung einschätzen (siehe auch Vorlage 2 c). Im Gefahrenbereich 'Sexuelle Gewalt' werden für die Stadt Karlsruhe die „insoweit er- fahrenen Fachkräfte“ (IeF) von AllerleiRauh gestellt. Um die Qualität der Kinderschutzarbeit zu sichern, ist ein hohes Maß an Vernetzung not- wendig und gesetzlich im BKiSchG festgeschrieben. So gehört es zu den Aufgaben von Al- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 lerleiRauh, den interdisziplinären Arbeitskreis gegen sexuelle Gewalt zu koordinieren. Seit 2011 gibt es zudem einen erhöhten Kooperationsbedarf im Vorfeld oder als Folge einer Strafanzeige. Daneben gibt es eine hohe Nachfrage nach Elternabenden und Fortbildungs- veranstaltungen in Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen, Fachschulen und Schulen sowie beim Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe. Diese werden in der Regel über Honorare der Träger, aus Mitteln der Familienbildung im Kinderbüro oder dem Qualifizie- rungsbudget des Pflegekinderdienstes finanziert. Um Kapazitäten für Krisenintervention vorhalten zu können, wurden Standards gesenkt. Hierzu gehören: Reduzierung der durchschnittlichen Fallbearbeitungsdauer und frühzeitige Weitervermitt- lung an eine andere Hilfeform, die unter Umständen für die Stadt Karlsruhe kosteninten- siver ist. Absagen gegenüber Institutionen wie Kliniken oder andere Beratungseinrichtungen, kurzfristig die Nachbetreuung für akut traumatisierte Kinder zu übernehmen. Da auch niedergelassene Therapeutinnen und Therapeuten aufgrund langer Wartezeiten oft kei- ne Alternativen bieten, besteht das Risiko längerfristiger Belastungen von Kindern und Jugendlichen. Begrenzung der Telefonsprechzeit auf eine Stunde viermal wöchentlich; in Urlaubs- und Krankheitszeiten sogar weniger. Strikte Einhaltung der Zuständigkeit in Bezug auf Anfragen aus dem Landkreis und Bera- tung erwachsener Frauen. Mädchen und Frauen werden an Wildwasser & FrauenNotruf e. V. verwiesen, Jungen an die Psychologische Beratungsstelle des Landkreises. Um dem gewachsenen Bedarf gerecht werden zu können, wird eine Ausweitung des Perso- nalbestands um eine 72-%-Psychologinnen-/Psychologen-Stelle (derzeit 28 Wochenstun- den) vorgeschlagen. Kosten pro Jahr ca. 50.000 €. Wildwasser & FrauenNotruf e. V. Die Fachberatungsstelle Wildwasser & FrauenNotruf ist derzeit ausgestattet mit 2,86 Perso- nalstellen (110 Wochenstunden) für den Stadt- und Landkreis, die auf fünf Mitarbeiterinnen verteilt sind und alle Arbeitsbereiche umfassen. Für die Präventionsarbeit in Institutionen und insbesondere in Schulen ist cirka eine 0,5-Stelle gebunden. Eine 0,78-Stelle (30 Stun- den) ist für die Geschäftsführung vorgesehen. Der Tätigkeitsschwerpunkt hat sich aufgrund Ergänzende Erläuterungen Seite 5 der schwierigen finanziellen Situation verlagert. Wertvolle Arbeitskapazitäten der Mitarbeite- rinnen werden durch Fundraising gebunden. Das enorm hohe Zeitkontingent zur Finanzbe- schaffung geht für die eigentliche inhaltliche Arbeit verloren, obwohl die Nachfrage nach niedrigschwelligen Beratungsangeboten, Präventionsveranstaltungen sowie Schulungen für pädagogische Fachkräfte steigt. Weitere Arbeitsschwerpunkte, wie die Online-Beratung oder gezielte Beratungs- und Präventionsangebote für betroffene Mädchen und Frauen mit Be- hinderung oder mit Migrationshintergrund, können aufgrund der begrenzten Kapazitäten nicht ausreichend bedient werden. Für die pädagogische und therapeutische Beratungsarbeit mit Betroffenen und Bezugsper- sonen, für die Opferschutzbetreuung, für die Fach- und Institutionsberatung sowie für die Vernetzungsarbeit steht somit nur ein Stellenkontingent von ca. 1,58 für Stadt- und Land- kreis zur Verfügung. Die Ausgaben im Jahr 2011 betrugen 203.200 €. Die Finanzierung setzte sich wie folgt zu- sammen: Zuschuss der Stadt Karlsruhe: 115.660 € Zuschuss des Landkreises Karlsruhe: 55.300 € Sonstige öffentliche Zuschüsse: 4.260 € Eigenmittel (Spenden , Mitgliedsbeiträge, Honorare, Bußgelder): 27.100 € Gesamteinnahmen: 202.320 € Insgesamt umfasste 2011 das Fallaufkommen 211 Fälle, davon 130 aus dem Stadtkreis Karlsruhe (62 %) und 81 Fälle aus dem Landkreis Karlsruhe (38 %). Bei den meisten Hilfe- suchenden handelt es sich um Jugendliche bis 18 Jahre (109 Fälle) oder um junge Erwach- sene bis 27 Jahre (29 Fälle). 73 Frauen waren älter als 27 Jahre. Beratungen zur Einschät- zung der Kindeswohlgefährdung durch „insoweit erfahrene Fachkräfte“ (IeF) werden im Rahmen von Fach- und Institutionsberatungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe durchge- führt. Zusätzlich bieten Wildwasser & FrauenNotruf e. V. in diesem Zusammenhang seit Herbst 2011 eine offene Supervisionsgruppe für pädagogische Fachkräfte an. Im Jahr 2011 waren in 57 Fällen Institutionen im Beratungskontext beteiligt. In 33 Fällen wurden aus- schließlich Institutionsberatungen durchgeführt. Fortbildungsangebote und Informationsver- anstaltungen konnten aufgrund der begrenzten personellen Kapazität nur zu geringem Anteil durchgeführt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Auch Wildwasser & FrauenNotruf e. V. reagiert auf die problematische Personalsituation mit Standardabsenkung bis in den Bereich der Krisenintervention und der zeitaufwändigen Op- ferbegleitung in Strafprozessen. Angesichts der unzureichenden Grundfinanzierung der Beratungsstelle Wildwasser & Frau- enNotruf e. V. wurde bereits für den Doppelhaushalt 2011/2012 bei der Stadt Karlsruhe ein Antrag zur Erhöhung des jährlichen Zuschusses um 20.500 € eingereicht. Vom Gemeinderat wurde im Februar 2011 einer Erhöhung von 10.000 € pro Jahr zugestimmt. Beim Landkreis Karlsruhe wurde parallel eine Aufstockung des jährlichen Zuschusses beantragt. Im März 2011 bewilligte der Kreistag die beantragte Summe von 10.500 €. Dadurch ist zunächst eine leichte Beruhigung der Haushaltslage eingetreten, die Grundfinanzierung der Beratungsstel- le ist jedoch nach wie vor nicht gesichert. Durch aktuelle Mieterhöhung (15 %) sowie durch tarifliche Lohnerhöhungen (3,5 % zunächst in 2012) steigen die laufenden Betriebskosten zusätzlich an. Eine Erhöhung des städtischen Zuschusses ist dringend erforderlich, um die Grundversorgung der pädagogischen, therapeutischen und beraterischen Arbeit zu sichern, die Kostenentwicklung durch Lohn- und Preissteigerungen auszugleichen, und die für zeitaufwändige Finanzbeschaffung gebundene Arbeitskapazität für die konkrete fachbezogene Öffentlichkeits- und Fortbildungsarbeit zu sexueller Gewalt wieder freizuset- zen. Zur Grundsicherung der Beratungsarbeit und zur Erhaltung des Status quo (bisher noch ohne Berücksichtigung einer möglicherweise steigenden Inanspruchnahme durch die ver- stärkte Qualitätsentwicklung zur Verbesserung der Prävention und Intervention in Einrich- tungen der Jugendhilfe und den Jugendverbänden), wird daher eine Aufstockung des städti- schen Zuschusses um 15.000 € pro Jahr vorgeschlagen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss – die Erweite- rung der Kapazitäten der beiden Fachberatungsstellen zu sexueller Gewalt (AllerleiRauh in städtischer Trägerschaft und Wildwasser & FrauenNotruf e. V. in freier Trägerschaft) durch Ausweitung des Personalbestandes von AllerleiRauh um eine 72-%-Psychologinnen- /Psychologenstelle (Kosten pro Jahr 50.000 €) und durch Aufstockung des städtischen Zu- schusses um jährlich 15.000 € an Wildwasser & FrauenNotruf e. V. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2013