Neufassung des Leitfadens zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe und der Wahlordnung zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 31069
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.03.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.01.2013

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Leitfaden Beirat
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2013 1312 4 öffentlich Dez. 3 Neufassung des Leitfadens zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe und der Wahlordnung zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 05.12.2012 6 Zustimmung Gemeinderat 15.01.2013 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - die beigefügte Neu- fassung des Leitfadens zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe und die Neufassung der Wahlordnung zur Bildung eines Beirates für Men- schen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat im Jahre 2001 die Einrichtung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Karlsruhe beschlossen. Dies erfolgte auf der Grundlage eines Leitfadens zur Bildung eines Beirates und einer Wahlordnung. Bisher haben nur Vereine und Organisationen von behinderten Menschen Delegierte zur Delegiertenversammlung entsendet. Die Wahl der 14 stimmberechtigten Mitglieder des Bei- rates erfolgte innerhalb dieser Delegiertenversammlung. Die stimmberechtigten Mitglieder des Beirates vertreten keine Vereine oder Organisationen, sondern sind gewählte Personen, die verschiedene Behinderungskategorien vertreten und bisher auch vertreten haben. Nach fast zehn Jahren Beiratstätigkeit möchte der Beirat für Menschen mit Behinderungen sich öffnen auch für Einzelbewerber und Einzelbewerberinnen, die die Voraussetzungen des § 1 Absatz 3 und 4 der Wahlordnung erfüllen. Man verbindet damit das Ziel, neben Menschen aus Vereinen und Organisationen behinder- ter Menschen auch Einzelpersonen als weitere interessierte Menschen für die Tätigkeit im Beirat gewinnen zu können. Die Neufassung des beiliegenden Leitfadens und die dazugehörende Wahlordnung enthal- ten diese Veränderungen im Leitfaden in Punkt 3 „Bildung und Arbeitsweise des Beirates“, Absatz 3 und 4 und in der Wahlordnung in den Paragraphen § 1 „Wahlversammlung“ Ziffer 2, 3 und 4, § 3 „Wahlvorschläge“ Ziffer 1 und in § 4 „Wahlen“ Ziffer 2 und 3. Sämtliche Änderungen sind fett gedruckt. Empfehlungen des Beirates für Menschen mit Behinderungen Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Beirat für Menschen mit Behinderungen dem Gemein- derat die Annahme der Neufassung der Wahlordnung und des Leitfadens zur Gründung eines Beirates. Ein Verein in Karlsruhe wünscht, dass in der Wahlordnung die Vertretung für die Gruppe der Menschen mit geistigen Behinderungen im Beirat verbessert wird, und dass auch weitere Behinderungsarten vertreten sein können. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen lehnt diesen Vorschlag ab, da sich die bisherige Zusammensetzung bewährt hat. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - die beigefügte Neu- fassung des Leitfadens zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe und die Neufassung der Wahlordnung zur Bildung eines Beirates für Men- schen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2013

  • Leitfaden
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    Leitfaden zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe 2012 Dezernat 3 Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde 2 Kontakt: Marion Schuchardt Behindertenkoordinatorin Sozial- und Jugendbehörde Rathaus West, Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe Tel. 133–5022 Fax 133–5009 E-Mail: marion.schuchardt@sjb.karlsruhe.de Leitfaden zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe 3 Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung vom 24. Juli 2001 die Ein- richtung eines Beirates (einer Kommission) für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Karlsruhe beschlossen. Die vorliegende Neufassung des Leitfadens zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe und die zugehörige Wahlordnung wurden vom Gemeinderat der Stadt Karlsru- he in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 beschlossen. 1. Ziele und Aufgaben des Beirates Der Beirat ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium zur Wahrnehmung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Karlsruhe. Er vertritt ihre Interessen gegenüber den städtischen Körperschaften, gegenüber al- len Institutionen, die mit Angelegenheiten von behinderten Menschen befasst sind, sowie in der Öffentlichkeit im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung und Eigen- ständigkeit bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Der Beirat hat das Ziel, durch seine Tätigkeit die Gleichstellung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Karlsruhe zu realisieren und dadurch das im Grundgesetz Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 verankerte Benachteiligungs- verbot umzusetzen. Der Beirat will mit seiner Arbeit zur Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen durch die Gesellschaft beitragen und ihre Integration in die Gesellschaft verwirkli- chen. Der Beirat setzt sich deshalb dafür ein, die Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderungen grundlegend zu verbessern und die erforderlichen Voraussetzungen zur Gestaltung einer barrierefreien Umwelt zu schaffen. Die Aufgaben des Beirates umfassen  die Formulierung von Anliegen behinderter Menschen und die Einflussnahme auf deren Umsetzung und Gestaltung,  die Begleitung von Vorhaben der Stadtverwaltung, die die Interessen behinderter Menschen betreffen,  die Beratung von Entscheidungsträgern bei der Bewertung von Angeboten und Projekten für Menschen mit Behinderungen,  die Initiierung von Projekten zur Verbesserung der Integration behinderter Men- schen,  die Weitergabe von Informationen an Vereine, Gruppen und einzelne Betroffene und den Dialog mit ihnen,  die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Probleme und Belange behinderter Menschen. Diese Aufgaben beziehen sich auf die unterschiedlichsten Bereiche wie z. B.  bauliche Gestaltung und Zugänglichkeit von Gebäuden,  barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes,  Planungen im Verkehrsbereich, insbesondere im öffentlichen Nahverkehr, 4  Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in Kindergarten, Schule und berufliche Bildung,  Planung und Konzeptionsentwicklung im Bereich der Behindertenhilfe,  Assistenz,  medizinische Versorgung. Der Beirat berät und unterstützt den Gemeinderat und seine Ausschüsse in allen wichtigen Angelegenheiten, die behinderte Menschen und deren Interessen betref- fen. Er dient dem Erfahrungsaustausch und versteht sich als Gesprächspartner der politischen Gremien und der in der Behindertenarbeit tätigen Organisationen. Der Beirat kann zu allen die behinderten Einwohner/Einwohnerinnen von Karlsruhe betreffenden Anliegen, soweit sie in die Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe fallen, Empfehlungen, Anregungen und Vorschläge an den Gemeinderat richten. Der Beirat steht dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung als sachverständiges Gremium zur Seite und entsendet je ein Mitglied beratend in folgende Ausschüsse:  Sozialausschuss,  Jugendhilfeausschuss und  Planungsausschuss, soweit dies unter den Voraussetzungen der §§ 40 und 41 der Gemeindeordnung möglich ist und der Gemeinderat die Betreffenden beruft. Die Geschäftsstelle des Beirates wird durch die Verwaltung über die Sitzungstermine und Tagesordnungspunkte der entsprechenden Ausschüsse informiert. Der Gemeinderat, seine Ausschüsse und die Ämter und Dienststellen der Stadtver- waltung sollen die Anregungen, Empfehlungen oder Vorschläge des Beirates zeitnah behandeln. 2. Zusammensetzung des Beirates Im Sinne der Stärkung der Eigenvertretung gehören dem Beirat behinderte Men- schen an, die nach den gesetzlichen Regelungen des SGB IX als schwerbehindert (mindestens Grad der Behinderung 50) anerkannt sind. Die Betroffenen vertreten sich im Beirat selbst bzw. werden durch einen ge- setzlichen Vertreter/eine gesetzliche Vertreterin vertreten. 5 Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen: 4 Vertreter/Vertreterinnen der Menschen mit einer körperlichen Behinderung, 2 Vertreter/Vertreterinnen der aufgrund chronischer Krankheit behinderten Men- schen und je 1 Vertreter/Vertreterin  der sehbehinderten Menschen,  der blinden Menschen,  der gehörlosen Menschen,  der schwerhörigen Menschen,  der geistig- und mehrfachbehinderten Menschen,  der psychisch behinderten Menschen,  der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung und  der Frauen mit Behinderung. Für jedes Mitglied des Beirates wird eine Stellvertretung gewählt. Eine Wiederwahl amtierender Mitglieder des Beirates ist möglich. Die Mitglieder des Beirates haben ih- ren ersten Wohnsitz in der Stadt Karlsruhe. Zusätzlich zu den oben genannten stimmberechtigten Mitgliedern des Beirates gehö- ren dem Beirat mit beratender Stimme an:  die Behindertenkoordinatorin/der Behindertenkoordinator der Stadt Karlsruhe und  eine in der Behindertenarbeit erfahrene und engagierte Person, die von den Mit- gliedern des Beirates auf Vorschlag der Liga der freien Wohlfahrtspflege gewählt wird. Die Fraktionen des Gemeinderates werden durch den Beirat über die Sitzungstermi- ne und Tagesordnungspunkte des Beirates informiert und können jeweils ein Mitglied ihrer Fraktion beratend zu den Sitzungen entsenden. 3. Bildung und Arbeitsweise des Beirates Die Wahl der 14 stimmberechtigten Mitglieder des Beirates erfolgt im Rahmen einer Wahlversammlung. Das genaue Verfahren wird in der Wahlordnung geregelt. Die der Sozial- und Jugendbehörde bekannten Vereine und Gruppen der Menschen mit Behinderungen werden zur Wahl des Beirates seitens der Sozial- und Jugendbe- hörde angeschrieben und können jeweils zwei Personen benennen, die zur Wahl- versammlung entsandt werden. Zusätzlich können Menschen mit Behinderungen, die die Voraussetzungen des § 1 Absatz 3 und 4 der Wahlordnung erfüllen als Einzelbewerber/Einzelbewer- berinnen an der Wahlversammlung teilnehmen. Die Sozial- und Jugendbehörde gibt durch Information in den amtlichen Mitteilungen und in der örtlichen Presse bisher unbekannten Vereinen und Gruppen sowie Ein- zelbewerbern/Einzelbewerberinnen die Möglichkeit, sich zu melden und die Auf- nahme in die Wahlversammlung zu beantragen. 6 Die Wahlversammlung wird nach Eingang der Vorschläge durch die Sozial- und Ju- gendbehörde einberufen. Aus den Reihen der Delegierten erfolgt die Wahl nach der vorgesehenen Zusammensetzung nach Gruppen von Behinderungsarten gemäß der dafür vorgesehenen Wahlordnung. Sollte sich für eine Behindertengruppe niemand zur Wahl stellen, bleibt dieser Platz im Beirat unbesetzt. Für jedes Mitglied des Beirates ist eine Stellvertretung aus dem von ihm vertretenen Behinderungsbereich zu wählen. Die Mitglieder des Beirates werden nach Wahl durch die Wahlversammlung vom Gemeinderat jeweils für eine Tätigkeitsperiode von 5 Jahren berufen. Die Mitglied- schaft im Beirat endet durch: - Wegzug des Beiratsmitgliedes aus Karlsruhe, - Widerruf der Bestellung. Der Gemeinderat kann die Bestellung widerrufen, wenn die Voraussetzung der Wählbarkeit nachträglich entfällt (§ 1 Abs. 3 und 4 der Wahlordnung) oder wenn nachträglich bekannt wird, dass die Wählbarkeit schon zum Zeitpunkt der Berufung nicht vorlag. Scheidet ein Beiratsmitglied aus, so rückt der Stellvertreter/die Stellvertreterin nach. Die stimmberechtigten Mitglieder des Beirats wählen in ihrer konstituierenden Sit- zung aus ihrer Mitte einen geschäftsführenden Vorsitzenden/eine geschäftsführende Vorsitzende sowie einen ersten/eine erste und einen zweiten/eine zweite Stell- vertreter/Stellvertreterin. Diese vertreten den Behindertenbeirat nach außen. Zur Regelung des Geschäftsganges (Sitzungen, Anträge, Abstimmungen, Nieder- schriften) gibt sich der Behindertenbeirat eine Geschäftsordnung. Der Behinderten- koordinator/die Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe leitet die Geschäftsstel- le. Die Mitglieder des Beirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unabhängig von Parteien, Konfessionen, Verbänden oder Vereinen aus. Sie erhalten eine Aufwands- entschädigung entsprechend der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen gemäß der Satzung der Entschädigung über ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Stadt Karlsruhe. Zur Beratung spezieller Themen können auf Beschluss des Beirates weitere in der Behindertenarbeit erfahrene Personen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen städti- scher Ämter und Dienststellen zu den Beratungen hinzugezogen werden. Die Bereit- stellung evtl. erforderlicher Hilfsmittel zur Durchführung der Sitzungen und für die Gewährleistung der Arbeit des Beirates erfolgt durch die Stadt. Dies umfasst auch die Kostenübernahme für einen Gebärdendolmetscher/eine Gebärdendolmetscherin sowie die notwendige Inanspruchnahme eines speziellen Transportdienstes. Der Beirat kann sachbezogene Arbeitsgruppen bilden, denen auch andere behinder- te Personen angehören können. Der Beirat erstellt einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht, der dem Hauptausschuss vorgelegt sowie an Vereine und Gruppen der Behindertenhilfe übersandt wird.

  • Wahlordnung
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    Wahlordnung zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe 2012 Dezernat 3 Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde 2 Kontakt: Marion Schuchardt Behindertenkoordinatorin Sozial- und Jugendbehörde Rathaus West, Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe Tel. 133–5022 Fax 133–5009 E-Mail: marion.schuchardt@sjb.karlsruhe.de Wahlordnung 3 zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Gemäß Leitfaden zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe gehören dem Beirat 14 stimmberechtigte behinderte Menschen oder deren gesetzliche Vertreter/Vertreterinnen an. Für die Wahl dieser Mitglieder und ihrer Stellvertreter/Stellvertreterinnen ist die folgende Wahlordnung vorgesehen: § 1 Wahlversammlung 1. Die Wahl der 14 Mitglieder des Beirates und ihrer Stellvertreter/Stellvertreterinnen gemäß der vorgesehenen Zusammensetzung nach Behinderungsarten erfolgt in einer Wahlversammlung. 2. Die Wahlversammlung besteht aus Delegierten, die von den Vereinen und Gruppen der Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe entsandt werden. Zusätzlich können Einzelbewerber/Einzelbewerberinnen, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 und 4 erfüllen, auf Antrag an der Wahlversammlung stimmberechtigt teilnehmen. Drei Monate vor Einberufung der Wahlversammlung durch die Sozial- und Jugendbehörde wird der vorgesehene Termin den in der Anlage benannten Vereinen und Gruppen mitgeteilt und in den amtlichen Mitteilungen der örtlichen Presse veröffentlicht. Hier ist der Hinweis aufzunehmen, dass weitere interessierte Vereine und Gruppen der Interessensvertretung behinderter Menschen in Karlsruhe und Einzelbewerber/Einzelbewerberinnen mit einer Frist von vier Wochen vor dem mitgeteilten Termin der Wahlversammlung ihre Aufnahme in die Wahlversammlung beantragen können. Über den Antrag entscheidet der Sozialbürgermeister/die Sozialbürgermeisterin. Die Anlage wird um die aufgenommenen Vereine und Gruppen erweitert. 3. Die zur Teilnahme an der Wahlversammlung berechtigten Vereine und Gruppen können jeweils zwei Delegierte benennen. Zur rechtzeitigen Einladung der Delegierten teilen die Vereine und Gruppen bis spätestens 4 Wochen vor dem mitgeteilten Versammlungstermin den Namen und die Anschrift der von ihnen benannten Delegierten der Sozial- und Jugendbehörde mit. Die entsandten Delegierten und Einzelbewerber/Einzelbewerberinnen müssen: - das 18. Lebensjahr vollendet haben, - in Karlsruhe mit Hauptwohnung gemeldet sein und - im Sinne des SGB IX als schwerbehindert gelten (mind. 50 % GdB) oder gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin eines schwerbehinderten Menschen sein. Zu Beginn der Wahlversammlung weisen die Delegierten und Einzelbewerber/Einzelbewerberinnen die erforderlichen Voraussetzungen 4 durch entsprechende amtliche Dokumente nach. Bei der Registrierung wird sichergestellt, dass niemand mehr als zwei Delegierte zur Versammlung entsandt hat. 4. Einzelbewerber/Einzelbewerberinnen dürfen keinem Verein und keiner Interessensgruppe für behinderte Menschen in Karlsruhe angehören. Bei Antragstellung müssen sie das schriftlich erklären und zusammen mit ihrer Legitimation (ein GdB von mind. 50 %) einreichen. Bei der Einberufung zur Wahlversammlung muss eindeutig darauf verwiesen werden. Sollte der Bewerber/die Bewerberin innerhalb der Amtsperiode in einen Verein oder eine Interessensgruppe für behinderte Menschen eintreten, so muss er/sie dieses unverzüglich dem Vorstand anzeigen. § 2 Wahlausschuss 1. Der Behindertenkoordinator/die Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe leitet die Wahlversammlung, die unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist. 2. Zur Durchführung der Wahl wählt die Wahlversammlung einen Wahlausschuss, der aus fünf Personen bestehen soll, die nicht zur Wahl für den Beirat kandidieren. 3. Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge, sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und stellt das Wahlergebnis fest. Über Zweifelsfragen entscheidet der Ausschuss mit Stimmenmehrheit. § 3 Wahlvorschläge 1. Der Wahlausschuss nimmt die Kandidatenvorschläge der jeweiligen Behindertengruppe und Einzelbewerber/Einzelbewerberinnen entgegen, fragt die Vorgeschlagenen, ob sie zur Kandidatur bereit sind und gibt ihnen Gelegenheit, sich kurz vorzustellen. 2. Es können grundsätzlich nur Anwesende vorgeschlagen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Wahlausschuss. Der Wahlausschuss ordnet sodann die Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge innerhalb der jeweiligen Gruppe der im Beirat vertretenen Behinderungsart. 3. Es werden vorbereitete Stimmzettel verwendet, die - entsprechend der für die jeweilige Behindertengruppe im Beirat vorgesehenen Sitze - vier Felder für körperlich behinderte Menschen, zwei Felder für aufgrund chronischer Krankheit behinderte Menschen, je ein Feld für sehbehinderte, blinde, gehörlose, schwerhörige, geistig- und mehrfachbehinderte und für psychisch behinderte Menschen, ein Feld für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie ein Feld für Frauen mit Behinderung enthalten. § 4 Wahlen 5 1. Jeder/jede berechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin der Wahlversammlung kann entsprechend des Stimmzettels 14 Bewerber/Bewerberinnen nach der vorgesehenen Zusammensetzung des Beirates wählen. 2. Die freien Kandidaten/Kandidatinnen werden nach der Art ihrer Behinderung der entsprechenden Gruppe zugeordnet. - Aus der Gruppe der körperbehinderten Menschen können maximal zwei Personen der freien Kandidaten/Kandidatinnen gewählt werden. - Aus der Gruppe der aufgrund chronischer Krankheit behinderten Menschen kann maximal eine Person der freien Kandidaten/Kandida- tinnen gewählt werden. - Für den Fall, dass sich nicht genügend oder keine freien Kandidaten/Kandidatinnen melden sollten, können die sonst freibleibenden Sitze im Beirat durch vereinsgebundene Kandidaten/Kandidatinnen besetzt werden. 3. Aus den Gruppen mit einem Sitz im Beirat gelten die Bewerber und Bewerberinnen mit der jeweils höchsten Stimmenzahl als gewählt. Aus der Gruppe der körperbehinderten Menschen gelten - unter Berücksichtigung der Einschränkung des § 4 Abs. 2 - die vier Bewerber/Bewerberinnen mit der nacheinander höchsten Stimmenzahl als gewählt. Aus der Gruppe der aufgrund chronischer Krankheit behinderter Menschen sind - unter Berücksichtigung der Einschränkung des § 4 Abs. 2 - die zwei Bewerber/Bewerberinnen mit der höchsten Stimmenzahl gewählt. 4. Ungültig sind Stimmzettel, wenn sie den Willen des Wählers/der Wählerin nicht eindeutig erkennen lassen. Steht in einem Feld der Name einer Person, die für eine andere Gruppe kandidiert, so gilt er als nicht geschrieben. 5. Bei Stimmengleichheit findet eine geheime Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. 6. Nach der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Beirates erfolgt in gleicher Weise die Wahl der Vertreter/Vertreterinnen, die zugleich Nachrücker/Nachrückerinnen sind. § 5 Bestätigung und Konstituierung 1. Das Ergebnis der Wahl durch die Wahlversammlung wird dem Gemeinderat durch Offenlage-Beschluss mitgeteilt. Mit Annahme der Offenlage sind die Mitglieder des Beirates für eine Tätigkeitsperiode von 5 Jahren berufen. 2. Der Beirat wird durch den Behindertenkoordinator/die Behindertenkoor- dinatorin der Stadt Karlsruhe binnen zwei Monaten zur konstituierenden Sitzung eingeladen.

  • Anlage Wahlordnung
    Extrahierter Text

    Anlage zur Wahlordnung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Liste der Vereine und Gruppen aus dem Behindertenbereich, die zur Wahlversammlung für den Behindertenbeirat eingeladen werden sollen: Gruppe der körperbehinderten Menschen Name Kontakt Adresse PLZ Ort Amsel Kontaktgruppe Sigrid Wagner Otto-Wels-Str. 18 76189 Karlsruhe Aphasie- und Schlaganfall- Betroffene (SHG) Eberhard Liebisch Sachsenstr. 5 75186 Remchingen Behinderten- und Freizeit- sport Karlsruhe e. V. Saarlandstr. 15 76187 Karlsruhe Club für Behinderte und Nichtbehinderte Gabriele Schneider Sophienstr. 33 76133 Karlsruhe Contergangeschädigte e. V. Jörg Kreuzinger Sophienstr. 123 76133 Karlsruhe Rollstuhl-Flitzer Andreas Jehne Zähringerstr. 17 76131 Karlsruhe Gruppe der aufgrund chronischer Krankheit behinderten Menschen Name Kontakt Adresse PLZ Ort Alpha 1 SHG Walter Manherz Sittelshegenstr. 20 76703 Kraichtal- Gochsheim Asthma SHG e. V. Karlsruhe Ingrid Schmid Steubenstr. 3 76185 Karlsruhe Blaues Kreuz e.V. Ortsverein Karlsruhe Klaus Adam Friedrichstr. 39 76351 Linkenheim Blaues Kreuz der Ev. Stadtmission Karlsruhe Herr Schuckert Stephanienstr. 72 76133 Karlsruhe Boreliose-Forum Karl Crocoll Neureuter Hauptstr. 83 76149 Karlsruhe Cystische Fibrose (Mukoviszidose) Helga Bergmann Söllinger Str. 9c 76327 Pfinztal Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e. V. Stefan Krieger Scheffelstr. 46a 76135 Karlsruhe Deutsche Zöliakie- Gesellschaft e. V. Kärtner Str. 1 76227 Karlsruhe Diabetiker-Bund Karlsruhe Dr. Alexander Hemmann Kriegstr. 49 76133 Karlsruhe Dialyse Nordbaden e. V. Günter Gerich Talwiesenstr. 7 76228 Karlsbad Epileptiker SHG Karlsruhe e. V. Susanne Viehbacher Parkstr. 38 76131 Karlsruhe Fibromyalgie SHG Karlsruhe Angelika von Schenk Stösserstr. 28 76185 Karlsruhe Freundeskreis Karlsruhe Dieter Engel Adlerstr. 31 76133 Karlsruhe Freundeskreis Karlsruhe West Harald Klinger Am Anger 6b 76189 Karlsruhe GIH e. V. (Inkontinenz) Günter Gehres Postfach 2752 76014 Karlsruhe Guttempler-Gemeinschaft „Albtal“ Karlsruhe Gerhard Maurer Geibelstr. 5 76185 Karlsruhe Hepatitis C/SHG Karlsruhe e. V. Alice Maria Hosb Postfach 510346 76192 Karlsruhe Herzsportgruppe der Vereinsinitiative Gesundheitssport e. V. Gudrun Ganzhorn Am Zollstock 52 76228 Karlsruhe ILCO (Ileum Colum) für Jüngere Gruppe Karlsruhe Ralf Burkhardt Bernhardusstr. 3 76316 Malsch Kreuzbund Alois Ganter Sopienstr. 33 76133 Karlsruhe Morbus Crohn/Colitis Ulcerosa SHG Karlsruhe Luise-Riegger-Haus, Baumeiserstr. 56 76137 Karlsruhe Neurofibromatose SHG Karlsruhe Hans-Jürgen Hillenhagen Hebelstr. 44 76689 Karlsdorf- Neuthard Osteoporose SHG Karlsruhe e. V. Steinhäuserstr. 13 76135 Karlsruhe Parkinson Vereinigung RG Karlsruhe Renate Hofmeister Remchinger Str.16 76307 Karlsbad 2 Plasmozytom-SHG Gertraud Klein Hertzstr. 166a 76187 Karlsruhe Pro Positive e. V. (HIV) SHG Werderstr. 57 76137 Karlsruhe Prostatakrebs SHG Karlsruhe Karl-Heinz Bauer Hildebrandstr. 33 76227 Karlsruhe Psoriasis SHG Steubenstr. 3 76185 Karlsruhe Pulmonale Hypertonie (PH) e. V. Unterreut 6 76135 Karlsruhe Rheuma-Liga (AWO Gesundheitszentrum) Beiertheimer Allee 2 76137 Karlsruhe Scleroderma-Liga e. V. Christine Stotsches Kelterstr. 23 76227 Karlsruhe Wirbelsäulen-Erkrankte e. V. Arnold Barbon Hans-Thoma-Str. 9 76316 Malsch Gruppe der körper- und mehrfachbehinderten Menschen Verein für körper- und mehr- fachbehinderte Menschen mittlerer Oberrhein e. V. Silvia Siebel Kanalweg 40/42 76149 Karlsruhe Gruppe der sehbehinderten und blinden Menschen Name Kontakt Adresse PLZ Ort Verein zur Förderung Sehbehinderter e. V. Weinweg 1 76131 Karlsruhe Bad. Blinden- u. Sehbe- hindertendienst Baden e. V. Ingeborg Stumpp Frauenalber Str. 12a 76359 Marxzell Ev. Blinden- und Sehbehin- dertendienst Baden e. V. Silke Leber Stephanienstr. 98 76133 Karlsruhe SHG Blickpunkt Gabriele Becker Schmetterlingweg 4 76189 Karlsruhe Gruppe der gehörlosen Menschen Name Kontakt Adresse PLZ Ort Stadt- und Kreisverband der Gehörlosen und Hörge- schädigten e. V. Herr Collet Im Jagdgrund 8 76189 Karlsruhe Gruppe der schwerhörigen Menschen Name Kontakt Adresse PLZ Ort Förderkreis der Schwerhörigen und sprachbehinderten (Erich-Kästner-Schule) Frau Sörensen Moltkestr. 136 76187 Karlsruhe Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e. V. Manfred Weber Kaiserallee 4 (Eingang Grashofstr.) 76133 Karlsruhe Gruppe der geistig- und mehrfachbehinderten Menschen Name Kontakt Adresse PLZ Ort Down-Syndrom (DS) SHG Karlsruhe e. V. Bernd Breidohr Kurt-Schumacher-Str. 57 76187 Karlsruhe Lebenshilfe für Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V. Theodor Sawwidis Steinhäuserstr. 18c 76135 Karlsruhe Gruppe der psychisch behinderten Menschen KAUZ Karlsruher SHG für Angst, Zwänge und Depressionen Kontakt über SHG Hardtwaldzentrum Kanalweg 40/42 76149 Karlsruhe Kreis der Angehörigen psychisch Erkrankter Monika und Siegfried Fischer Keplerstr. 11a 76327 Pfinztal 3 Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen Name Kontakt Adresse PLZ Ort Arbeitsgruppe Silver-Russell- Syndrom Vorholzstr. 44 76137 Karlsruhe Förderverein für krebskranke Kinder e. V. Margareta Höfele Hubertusallee 21 76135 Karlsruhe Gemeinschaft bronchialkranker Kinder und Jugendlicher Maria Graf Rheinstr. 7 76287 Rheinstetten Herzkranke Kinder, Elterngruppe Lydia Merz Am Bergwald 3a 76571 Gaggenau Autismus Karlsruhe e. V. Sabine Klemm Durmersheimer Str. 83 76185 Karlsruhe Interessengemeinschaft Fragiles-X e. V. Monika Williams Kentuckyallee 96 76149 Karlsruhe EFI Eltern und Freunde für Inklusion e. V. Karlsruhe c/o Andrea Ebers Goethestr. 24d 76316 Malsch Karlsruher Vereinigung zur Hilfe für psychisch kranke Kinder und Jugendliche e. V. Pfinztalstr. 56 76227 Karlsruhe Gruppe der Frauen mit Behinderungen Frauen mit und ohne Handicaps Sylvia Kusel Sophienstr. 7 76133 Karlsruhe SHG für Frauen mit Haarverlust Hanna Albrich Ritterstr. 10 76133 Karlsruhe