Bebauungsplan "An der Klam/Illwig", Karlsruhe-Stupferich: Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
| Vorlage: | 31067 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Palmbach, Stupferich, Waldstadt |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2013 1311 3 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "An der Klam/Illwig", Karlsruhe-Stupferich; Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 15.01.2013 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit voll- ständigem Wortlaut siehe Seite 7 f.). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 1.686.800 Euro Beiträge ca. 1.197.620 Euro Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu be- rücksichtigen. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: 09.01.2013 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Der Bebauungsplan „An der Klam/Illwig“, Karlsruhe-Stupferich wurde vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe erstmals am 16.12.2008 als Satzung beschlossen. In einem Normenkon- trollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Bad.-Württ. (VGH) - 5 S 884/09 - wurde der Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Das hatte zur Folge, dass auf der Basis des Aufstel- lungsbeschlusses vom 29.11.2001 sämtliche Verfahrensschritte bis zum Satzungsbeschluss zu wiederholen sind, um den Bebauungsplan erneut als Satzung aufstellen zu können. Die vom VGH in seinem Urteil vom 17.06.2010 festgestellten Aufhebungsgründe lassen sich nur durch eine vollständige Wiederholung der Verfahrensschritte, mit Ausnahme des Aufstel- lungsbeschlusses, heilen. Das Urteil des VGH ist auf der Internetseite des Gerichts veröf- fentlicht und frei abrufbar, von der Beifügung einer Abschrift des Urteils wird deshalb abge- sehen (vgl. www.vghmannheim.de, dort unter der Rubrik „Entscheidungen des VGH Baden- Württemberg“ unter Angabe des Datums und des Aktenzeichens der Entscheidung). Wegen des Planungsstands bis zum Satzungsbeschluss am 16.12.2008 wird auf die Ge- meinderatsvorlage Nr. 1601 zu TOP 5 der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2008 verwiesen. Der damals als Satzung beschlossene Bebauungsplan sah als Lärmschutzkonzept vor, dass die im Plangebiet zu errichtenden Gebäude, insbesondere innerhalb der der K 9653 zuge- wandten Flächen, mit passiven Lärmschutzmaßnahmen auszurüsten seien, die Außen- wohnbereiche der südwestlichen Gartenflächen blieben dem zu erwartenden Verkehrslärm ausgesetzt. Darin hat das Normenkontrollgericht einen Ermittlungs- und Bewertungsfehler abwägungserheblicher Belange gesehen, denn insbesondere auch die Außenwohnbereiche seien bei einer familienfreundlichen Wohnbebauung in erhöhtem Maße schutzwürdig. Einen weiteren Ermittlungs- und Bewertungsfehler sah das Gericht in der Anbindung des Wohn- weges Flst.Nr. 94919 an das Erschließungsstraßennetz im Plangebiet, womit ein Durch- fahrtsverkehr in das Plangebiet zu Lasten der damaligen Antragstellerin als Anliegerin die- ses Wohnweges ermöglicht werde. Darüber hinaus hat der VGH keine Mängel der Planung festgestellt, dies gilt insbesondere für den Bereich des Landschafts- und Naturschutzes sowie die vermeintlichen Eingriffe der Planung in das Ortschaftsbild des Ortsteils Stupferich. Im Zuge der Planaufstellung wurde ein Umweltbericht erstellt, der Gegenstand der Planbegründung ist. Auf diesen wird verwie- sen. Das ca. 5,35 ha große Plangebiet liegt in Karlsruhe-Stupferich, westlich der bereits beste- henden Bebauung, zwischen Pfefferäckerstraße und Karlsbader Straße. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans. Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Einheit Kraichgauhügel, Untereinheit Westlicher Pfinzgau. Das Gebiet ist bisher unbebaut, bis zum Satzungsbeschluss 2008 war es überwiegend landwirt- schaftlich genutzt, mit kleineren Wiesenresten und einzelnen Obstbäumen. Im Zeitraum zwi- schen dem Satzungsbeschluss und der Entscheidung des VGH wurde mit den Erschlie- ßungsarbeiten begonnen. Die in den Trassen der Verkehrsflächen befindlichen Bäume wur- den gefällt, die Kanalarbeiten sind mittlerweile abgeschlossen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Ausweisung des Wohngebietes „An der Klam/Illwig“ in Karlsruhe-Stupferich hat nach wie vor zum Ziel, der erheblichen Nachfrage nach Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilien- häuser in der Stadt Karlsruhe gerecht zu werden, dies vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Tendenz der Abwanderung der Wohnbevölkerung ins Umland, in dem ent- sprechende Flächen zur Verfügung stehen. Der Flächennutzungsplan 2010 (FNP) stellt das Gebiet als geplante Wohnbaufläche dar, die zukünftige Wohnbebauung soll eine umweltver- trägliche und maßvolle Erweiterung der Wohnbauflächen im Ortsteil Stupferich umsetzen. Der Bebauungsplan wird aus dem FNP entwickelt, mit dem Ziel, eine Wohnbebauung in Anlehnung an die Baustruktur der Bebauung in der Ortslage in Stupferich unter Berücksich- tigung der vorhandenen Topographie in Form von Einzelhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen zu ermöglichen. Insbesondere jungen Familien soll die Möglichkeit gegeben werden, Wohngrundstücke zu erwerben. Unter dem Gesichtspunkt der Ausbildung eines neuen Ortsrandes ist dabei insbesondere die Einbindung der Neubebauung in die freie Landschaft von Bedeutung, so dass ein einheitlicher Siedlungsrand entsteht. Im Nordosten des Plangebietes schließt der Bebauungsplan „Hinterm Zaun“ (Nr. 463) vom 10.10.1975 (Änderung vom 01.02.1980) an, der angrenzend an das Plangebiet Allgemeines Wohngebiet festsetzt. Der Bebauungsplan für die Gewanne „Hinter’m Zaun“, „An der Klam“ und „Rebgärten“ (Nr. 387) aus dem Jahr 1966 hat im Bereich der Feldwege weiterhin Be- stand. In den Bereichen, in denen sich die vorliegende Planung mit den älteren Plänen überschneidet, werden diese ersetzt. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Altlastenverdachtsfläche „AA Pfefflingen“ (Objekt- Nummer 01312) an. Im Plangebiet selbst ist nicht mit Altlasten zu rechnen, die angrenzende Altlastverdachtsfläche, die ehemals als Hausmülldeponie genutzt wurde, grenzt mit ihrem südlichen Randbereich an das Plangebiet an, negative Auswirkungen auf das Plangebiet sind jedoch nicht zu erwarten. Das Plangebiet ist durch den Straßenverkehrslärm der Karlsbader Straße (K 9653) und der Bundesautobahn (BAB) A 8 vorbelastet. Aufgrund der Nähe zur Karlsbader Straße ist diese Straße tagsüber die dominante Schallquelle, demgegenüber sind die Schallimmissionen, die durch die Bundesautobahn verursacht werden, nachts die dominante Schallquelle, von der Verkehrslärm ausgeht. Infolge der im Plangebiet zu erwartenden Schallimmissionen wurde ein Lärmschutzgutach- ten eines Sachverständigen für Schallschutz im Hochbau eingeholt, um die Auswirkungen des Verkehrslärms, der von der K 9653 bzw. der BAB A 8 ausgehen, im Plangebiet zu un- tersuchen. Das Gutachten datiert vom 25.11.2010 und ist der Vorlage beigefügt. Der Sach- verständige kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 durch die Verkehrsgeräusche der K 9653 und der BAB A 8 folgende Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind: Errichtung einer Lärmschutzwand von mindestens 2,5 m Höhe (nordöstlich des Kreisverkehrs) bzw. von 3 m Höhe (südwestlich des Kreisverkehrs) über Gelände. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 passive Schallschutzmaßnahmen durch eine entsprechende Ausgestaltung der Au- ßenbauteile von Aufenthaltsräumen, in den Bereichen für Schlaf- und Kinderzimmer durch entsprechende Lüftungskonzepte, die einen ausreichenden Mindestluftwechsel auch bei geschlossenen Fenstern ermöglichen. Auf den Inhalt des Gutachtens wird ergänzend verwiesen. Der vom VGH bemängelte Durchfahrtsverkehr im Bereich des Anschlusses des Plangebie- tes an das Flurstück Nr. 94919 wird unterbunden. Eine Durchfahrmöglichkeit zum Plangebiet wird nur noch für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste möglich sein, au- ßerdem für Fußgänger und Radfahrer, Durchgangsverkehr wird nicht stattfinden. Dies wird durch die im Plan vorgesehenen baulichen Maßnahmen verhindert „(Sperr-Pfosten)“. Die bisherige Planung sah im Bereich 6 (jetzt 6, 6 a und 6 b) zwei durchgehende Gebäude- riegel für eine Reihenhausbebauung vor. Anstelle des nördlichen Gebäuderiegels sind nun- mehr zwei Doppelhäuser und zwei Einzelhäuser vorgesehen, die das Erscheinungsbild der Bebauung auflockern werden. Im bisherigen Bereich 4 (jetzt 4 und 4 a) findet ebenfalls eine Auflockerung in der Gestalt statt, dass aus den bisher insgesamt nur zwei vorgesehenen Reihenhausriegeln drei Doppelhäuser vorgesehen werden und zwei kleinere Reihenhaus- riegel mit fünf bzw. sechs Einheiten ermöglicht werden. Die Kosten der Maßnahmen zur Umsetzung der Planungen haben sich gegenüber der ur- sprünglichen Planung vor allem durch die vorgesehene Errichtung der Lärmschutzwand, deren Kosten sich nur anteilig umlegen lassen, erhöht. Haushaltsmittel stehen für die noch erforderlichen Maßnahmen noch nicht zur Verfügung und sind in den Haushaltsplanungen der folgenden Jahre zu berücksichtigen. Wegen der weiteren Einzelheiten der Planung wird auf die Festsetzungen des Bebauungs- plans sowie die beigefügte Begründung, einschließlich des Umweltberichtes, und die Hin- weise sowie das Immissionsgutachten verwiesen. I. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit Als weitere Verfahrensschritte fanden am 12.04.2011 eine Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie am 19.01.2011 im Gemeindezentrum Stupferich eine Bürgeranhö- rung nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Aufgrund des Auslegungsbeschlusses vom 27.03.2012 erfolgte nach entsprechender Bekanntmachung die öffentliche Auslegung des Planentwurfs in der Zeit vom 23. April bis einschließlich 22. Mai 2012 und in der Zeit vom 05. November bis einschließlich 5. Dezember 2012. Die wiederholte Auslegung wurde erforderlich, weil die Lärmschutzfestsetzungen nach der ersten Auslegung ergänzt werden mussten. Im Rahmen der Behörden- und der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zahlreiche Stellung- nahmen ein. Den von den Beteiligten erhobenen Anregungen und Einwendungen wurden die abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes gegenübergestellt und in den Anlagen Ergänzende Erläuterungen Seite 5 1 und 2 des Auslegungsbeschlusses vom 27.03.2012, auf den insoweit verwiesen wird, nie- dergelegt. Während der öffentlichen Auslegungen gingen weitere Stellungnahmen ein, diesen werden in der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Synopse enthaltenen abwägenden Antwor- ten des Stadtplanungsamtes gegenübergestellt, auf die verwiesen wird. Zentraler Einwand gegen den Planentwurf ist erneut die mangelhafte Erforderlichkeit der Ausweisung eines weiteren Wohngebietes in Stupferich sowie nunmehr die Planung und Errichtung der Lärm- schutzwand entlang der Kreisstraße K 9653. Die Lärmschutzwand führe insbesondere zu einer Beeinträchtigung des Ortsbildes, das bisher durch die mit Bäumen gesäumte Ortsein- fahrt geprägt sei. Dieses Element ginge durch die Errichtung der Lärmschutzwand verloren. Dem ist entgegenzuhalten, dass bei der Ausgestaltung der Lärmschutzwand größtmögliche Rücksicht auf das Landschafts- bzw. Ortsbild genommen wurde. Die Lärmschutzwand ist 2,5 bis 3 m hoch und damit so niedrig wie möglich, um die Funktion einer aktiven Lärm- schutzmaßnahme zu gewährleisten. Die Wand wurde so angeordnet, dass insbesondere die vorhandenen Biotope soweit als möglich geschützt werden. Etwaig zu entfernende Straßen- bäume sollen an derer Stelle durch Neupflanzungen ersetzt werden. Die Errichtung der Lärmschutzwand stellt einen Kompromiss zwischen den schutzwürdigen Interessen der zu- künftigen Bewohner der zu errichtenden Gebäude, insbesondere in Straßennähe und den Belangen des Orts- und Landschaftsbildes dar. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg genießt der Schutz der Wohnbevölkerung vor Schallimmissionen, die von der Kreisstraße ausgehen, einen hohen Stellenwert, das gilt insbesondere auch für die Außenbereiche der Wohngrundstücke. Um diese wirkungsvoll zu schützen, sind die festgesetzten aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Verbindung mit den in Teilgebieten und darüber hinaus erforderlichen passiven Lärmschutzmaßnahmen erforder- lich. Die damit zwangsläufig verbundene Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes, das bei der Gestaltung der Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt, tritt dahinter zurück. Die zu erwartenden Auswirkungen sind deshalb vertretbar. Soweit ein Teil der Einwender be- mängelt, dass die vorgesehene aktive Lärmschutzmaßnahme noch immer nicht ausreichend sei, um einen umfassenden Lärmschutz im gesamten Plangebiet zu gewährleisten, ist dem entgegenzuhalten, dass bei der Ausgestaltung aktiven Lärmschutzes auch die Kosten- Nutzen-Relation beachtlich ist. Eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand würde nicht zu einer nennenswerten Verbesserung der Lärmsituation führen, würde allerdings unverhält- nismäßig hohe Kosten verursachen. Die trotz der vorgesehenen Lärmschutzwand zu erwar- tenden Überschreitungen der Orientierungswerte in Teilbereichen des Baugebietes sind durch passive Lärmschutzmaßnahmen zu kompensieren. Der unzweifelhafte bestehende Bedarf an Wohnbaugrundstücken im Stadtgebiet rechtfertigt die gefundene Kompromisslö- sung. In der Anlage 1 zu dieser Vorlage sind die während der Offenlage eingegangenen weiteren Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt und abgewogen worden. Die nicht in die Planung eingeflossenen Anregungen konnten im Ergebnis unberücksichtigt bleiben. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 II. Fortsetzung es Verfahrens Nach der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Auslegung des Be- bauungsplanes hat das Verfahren einen Stand erreicht, der einen Satzungsbeschluss recht- fertigt. Bestandteile des Gemeinderatsbeschlusses sind der Bebauungsplan mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung v. 05.04.2011 in der Fassung v. 16.10.2012 - einschließlich des Umweltberichtes und das Gutachten 7474-02. Die Unterlagen sind der Vorlage beigefügt. Dem Gemeinderat kann empfohlen werden, den nachfolgenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Anregungen zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf bleiben unberücksichtigt, soweit diesen aus den in der Vorbemerkung dargelegten Gründen nicht entsprochen werden kann. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan „An der Klam/Illwig“, Karlsruhe-Stupferich Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung v. 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbau- ordnung (LBO) in der Fassung v. 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S.416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „An der Klam/Illwig“, Karlsruhe-Stupferich zusammen mit den örtli- chen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind ferner örtliche Bauvorschrif- ten gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils v. 05.04.2011 in der Fassung v. 16.10.2012, als Bestandteile dieser Satzung. Dem Be- bauungsplan ist die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB v. 16.10.2012 und als de- ren Bestandteil der Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB beigefügt. Bestandteil der Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Begründung sind ferner alle sonstigen Planunterlagen zur Darstellung und Erläute- rung des Vorhabens. Die Satzungen zu den planungsrechtlichen und den örtlichen Bauvorschriften (Be- bauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2013
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Bebauungsplan „An der Klam/Illwig“, Karlsruhe- Stupferich beigefügt: Begründung und Hinweise -Entwurf- „An der Klam/Illwig“ -2- Inhaltsverzeichnis: A.Begründunggemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)....................4 1.Aufgabe und Notwendigkeit...................................................................4 2.Bauleitplanung.........................................................................................4 2.1Vorbereitende Bauleitplanung....................................................................4 2.2Verbindliche Bauleitplanung......................................................................4 3.Bestandsaufnahme..................................................................................4 3.1Räumlicher Geltungsbereich......................................................................4 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz.........5 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung..................................5 3.4Eigentumsverhältnisse...............................................................................5 3.5Belastungen...............................................................................................5 4.Planungskonzept.....................................................................................6 4.1Art der baulichen Nutzung.........................................................................6 4.2Maß der baulichen Nutzung.......................................................................6 4.3.Erschließung..............................................................................................6 4.3.1ÖPNV........................................................................................................6 4.3.2Motorisierter Individualverkehr...................................................................7 4.3.3Ruhender Verkehr.....................................................................................7 4.3.4Geh- und Radwege....................................................................................7 4.3.5Ver- und Entsorgung..................................................................................7 4.4Gestaltung.................................................................................................8 4.5Bodenschutz / Grünordnung / Eingriff / Ausgleich / Artenschutz...............8 4.5.1Bodenschutz..............................................................................................8 4.5.2Ziele der Grünordnung...............................................................................8 4.5.3Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung.............................................................9 4.5.4Maßnahmen für den Artenschutz.............................................................10 4.6Belastungen.............................................................................................10 5.Umweltprüfung......................................................................................11 6.Sozialverträglichkeit / Sozialplan.........................................................11 6.1Sozialverträglichkeit der Planung.............................................................11 6.2Sozialplan................................................................................................12 7.Statistik...................................................................................................12 7.1Flächenbilanz...........................................................................................12 7.2Geplante Bebauung.................................................................................12 7.3Bodenversiegelung..................................................................................12 8.Bodenordnung.......................................................................................13 9.Kosten (überschlägig)...........................................................................13 9.1Beitragsfähige Erschließungskosten........................................................13 9.2Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt.......................................................14 9.3Kosten für Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB.....................................14 9.4Städtische Kosten insgesamt...................................................................14 9.5Kosten zu Lasten der Stadtwerke............................................................14 10.Finanzierung..........................................................................................15 „An der Klam/Illwig“ -3- Anlagen zum Bebauungsplan „An der Klam/Illwig, Karlsruhe-Stupferich x16 1.Umweltbericht..........................................................................................16 1.1Einleitung.................................................................................................16 1.2Umweltauswirkungen...............................................................................17 1.3Eingriffs-/Ausgleichsbilanz.......................................................................27 1.4Zusätzliche Angaben...............................................................................29 B.Hinweise.................................................................................................30 1.Versorgung und Entsorgung....................................................................30 2.Entwässerung..........................................................................................30 3.Niederschlagswasser...............................................................................30 4.Archäologische Funde, Kleindenkmale....................................................31 5.Baumschutz.............................................................................................31 6.Altlasten...................................................................................................31 7.Erdaushub / Auffüllungen........................................................................32 8.Private Leitungen.....................................................................................32 9.Barrierefreies Bauen................................................................................32 10.Erneuerbare Energien.............................................................................32 „An der Klam/Illwig“ -4- A.Begründunggemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1.Aufgabe und Notwendigkeit TrotzstagnierenderBevölkerungszahlenist der Bedarf der Bürger an Wohn- raumungebrochen.Insbesonderebesteht nachwievoreinegroßeNachfrage nachBaugrundstückenfürEin-undZweifamilienhäuser.DerTrendzumEi- genheimbleibtunverändert.AufgabederStadtistes,denBürgerneinent- sprechendesBaulandangebotbereitzustellen; dies auch vor dem Hintergrund ständigerAbwanderunginsUmland. Die Neubebauung soll in unmittelbarem Anschluss an das bereits vorhandene Baugebiet die dortige Infrastruktur nutzen. 2.Bauleitplanung 2.1Vorbereitende Bauleitplanung Derseitdem24.07.2004wirksameFlächennutzungsplan2010desNachbar- schaftsverbandesKarlsruhe(FNP2010)stelltdasPlanungsgebietalsgeplan- teWohnbauflächedar.DerBebauungsplanistausdemFlächennutzungsplan entwickelt. 2.2Verbindliche Bauleitplanung ImNordostendesPlanungsgebietsschließtderBebauungsplan„Hinter ́m Zaun“ (Nr. 463) vom 10.10.1975 (Änderung vom01.02.1980)an,derimBe- reichderangrenzendenBebauungAllgemeinesWohngebietfestsetzt.Der durchdiesenBebauungsplanersetzte BebauungsplanfürdieGewanne„Hin- ter ́m Zaun“, „An der Klam“ und „Rebgärten“(Nr.387)ausdemJahr1966hat im Bereich der Feldwege weiterhin Bestand.IndenkleinenBereichen,inde- nensichdiesePlänemitdemvorliegendenBebauungsplanüberschneiden, werdendiealtenPlänedurchdiesenBebauungsplanersetzt. DasGebietwarbisheralsAußenbereichnach§35BauGBzubeurteilen. 3.Bestandsaufnahme 3.1Räumlicher Geltungsbereich Dasca. 5,35 ha große Planungsgebiet liegtinKarlsruhe-Stupferichwestlich derbestehendenWohnbebauung,zwischenPfefferäckerstraßeundKarlsba- derStraße. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. „An der Klam/Illwig“ -5- 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz DasPlanungsgebietliegtindernaturräumlichen EinheitKraichgauhügel, Un- tereinheitWestlicherPfinzgau.Beiden Böden handelt es sich um durch Ver- witterungverlehmtenLöss.Diepotenzielle natürliche Vegetation des hügeli- gen Geländes ist der mäßig artenreiche bis artenarme Buchenwald. Auf den Umweltbericht (Anlage zum Bebauungsplan) wird verwiesen. 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Gebiet ist unbebaut.Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungspla- nes „An der Klam/Illwig“ vom 16.12.2008 war es überwiegend landwirtschaft- lich genutzt mit kleinen Wiesenresten und einzelnen Obstbäumen. Nach Inkrafttreten dieses- inzwischen vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim für unwirksam erklärten- Bebauungsplanes wurde mit den Erschließungsar- beiten begonnen. Die in den Trassen der Verkehrsflächen befindlichen Bäume wurden gefällt, die Kanalarbeiten sind abgeschlossen. 3.4Eigentumsverhältnisse DieFläche befindet sich überwiegend in Privateigentum. 3.5Belastungen Altlasten DasPlangebietgrenztimNordenandieAltlastenverdachtsfläche„AAPfefflin- gen“(Objekt-Nummer01312).DerehemaligeSteinbruchwurdevermutlich zwischen 1966 und 1974 als Deponie für Hausmüll verwendet. WegengeringerGefahrenrelevanzwurdedieseAltablagerungnachAbschluss derHistorischenErkundungals„BelassenzurWiedervorlage“eingestuft. TechnischeErkundungenfandenbishernochnichtstatt. DieinderPlanungvorgeseheneöffentlicheGrünflächetangiertdieAltablage- rung-wennüberhaupt–allenfallsimsüdlichenRandbereich.SofernbeiBau- arbeitenAuffälligkeitenderBodenbeschaffenheitfestgestelltwerden,istdas Umweltamt der Stadt Karlsruhezubenachrichtigen. SchallimmissionenausStraßenverkehr Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrslärm der Karlsbader Straße (K 9653) und der BAB A8 vorbelastet. Aufgrund ihrer Nähe ist die Karlsbader Straße tagsüber die dominante Schallquelle. Ihr gegenüber bleibt der BAB-Anteil un- tergeordnet. Nachts, wenn die Verkehrsbelastung der Karlsbader Straße zu- rückgeht, liefern die Schallimmissionen der BAB den maßgeblichen Anteil zur Gesamtbelastung. Auf Erdgeschossebene liegt die Belastung des Planungsgebietes überwie- gend im Bereich von ca. 50 dB(A)- 59 dB(A) tags bzw. ca. 45 dB(A)- 50 dB(A) nachts. Der Nahbereich zur Karlsbader Straße ist nach DIN 4109 dem Lärmpegelbe- reich III (61-65 dB(A)) bzw. IV (66-70 dB(A)) zuzuordnen (siehe „Lärmschutz- plan“ als Anlage der planungsrechtlichen Festsetzungen auf Seite8). „An der Klam/Illwig“ -6- Klima Die bestehende Ortslage weist laut Klimaanalyse desNachbarschaftsverban- des Karlsruhe (2011) eine weitestgehend geringe und in Teilen des Ortsker- nes lediglich mittlere bioklimatische Belastung auf. Zusammenfassend gehört die Ortslage von Stupferich zu den klimatisch unproblematischsten Stadtteilen von Karlsruhe. 4.Planungskonzept ZielderPlanungisteineWohnbebauunginAnlehnungandieBaustrukturder bebautenOrtslagevonStupferich.UnterBerücksichtigungdervorhandenen Topographie sind Einzelhäuser, DoppelhäuserundHausgruppen vorgesehen. DasneueWohngebietsollvorallemjungen FamiliendieMöglichkeitbieten, denWunschvom„EigenheimimGrünen“zurealisieren.Hierzuzählendiegu- teVersorgungundVernetzungmitGrün- undErholungsräumen,diegroßzügi- geZuordnungverkehrsberuhigterBereiche,günstigeGrundstückszuschnitte undunterschiedlicheGrundstücksgrößen.EssollenverschiedeneBebauungs- typologienangebotenundAspektedesindividuellenBauesberücksichtigt werden. Unterdem Gesichtspunkt der AusbildungeinesneuenOrtsrandesistinsbe- sonderedieEinbindungderNeubebauungindiefreieLandschaftvonBedeu- tung.Essolleineinheitlicher Siedlungsrandgebildetwerden. Dasübergeordnete Fuß- und Radwegenetzsollergänztwerden. 4.1Art der baulichen Nutzung AlsNutzungsart wird- entsprechenddemCharakterderumgebendenBebau- ung-ReinesWohngebiet(WR)festgesetzt. Dort, wo aufgrund Schallimmissi- onendiefürReineWohngebietehöchstzulässigenWertenichteingehalten werden können, wird Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Dies ermög- licht ergänzende Nutzungen in den Randbereichen. Es wird jedoch von der Möglichkeit Gebrauchgemacht, von den §§ 3 und 4 Baunutzungsverordnung abweichendeRegelungenzutreffen(topographischeLage,vorhandeneBe- bauung,geplanteBaustrukturen). 4.2Maß der baulichen Nutzung DiedasMaßderbaulichenNutzungbetreffendenFestsetzungen(Größeder Grundflächen,Wandhöhen)sowiediefestgesetztenMindestgrundstücksgrö- ßen berücksichtigen die besondere topographische Lage. Auch wird bei den etwasgrößerenGrundstücken-vorwiegend im Übergang zur freien Land- schaft- auf die Nachfrage der BauwilligennachmöglichstvielprivatemGrün reagiert. 4.3.Erschließung 4.3.1ÖPNV EineAnbindungandenÖPNVistderzeitdurch drei Buslinien mit Haltestellen inderKarlsbaderStraße(Pfefferäcker) und in der Rieslingstraße gegeben. „An der Klam/Illwig“ -7- 4.3.2Motorisierter Individualverkehr Überdie Kreisstraße K 9653 ist das neue Wohngebiet hervorragend an die Bundesautobahn A 8 angebunden. Ausgehendvom Kreisverkehr an der KarlsbaderStraße,derdenneuenOrts- eingang vonStupferich definiert, erschließt die ansteigendeAnliegerstraßedie parallel zu den HöhenlinienverlaufendenverkehrsberuhigtenWohnwege. Dernördliche Weg gewährleistet dieerforderlichen Wendemöglichkeiten und bindetimOstenandenvorhandenenWohnwegan.Es besteht keine Durch- fahrt zur Pfefferäckerstraße. Diese Verbindungdient lediglich als Fuß- und Radweg.Ausgenommen hiervon sindVer- und Entsorgungsfahrzeuge und Rettungsdienste. 4.3.3Ruhender Verkehr ÖffentlicheParkplätze sind in allenErschließungsstraßen als Längsparkierun- genausgewiesen.Hinzukommen10(6+4)ParkplätzeinSenkrechtparkierung imBereichderZufahrtenzudenWohnwegen. 4.3.4Geh- und Radwege DasGebiet wird von Fußwegen und landwirtschaftlichenWegenumschlossen; fußläufigeWegeverbindungenimGebietergänzen dasvorhandeneWege- netz.DerparallelzurKarlsbaderStraßeverlaufendeFuß-undRadweg schließt im Westen an die vorhandenen Wirtschaftswege an und bietet spe- ziell für Radfahrer eine alternative Wegeverbindung nach Palmbach. 4.3.5Ver- und Entsorgung Gas- und Wasserversorgung DieGas-undWasserversorgungsleitungen müssen von den bestehenden Baugebieten„Hinter ́mZaun“und„Waldäcker Süd“ zum neuen Baugebiet ver- legtwerden. Stromversorgung FürdieVersorgungdesGebietesmitStrom ist eine Trafostation erforderlich. DieseistimBereichderGebietszufahrtvorgesehen. Entwässerung DasGebiet soll im Trennsystem entwässert werden. DieAbleitungdesanfallendenHangwassers(Mulde/Gräben) im Westen des Gebietes erfolgt über einen GrabenentlangderwestlichenPlanungsgebiets- grenze. Dieser entwässert in das Becken „Zennerklamm“ (§ 32 Biotop). Niederschlagswasser EineRegenwasserversickerung wirdaufgrundderbindigenBödenundun- günstigenTopographienichtfestgesetzt.NichtüberbauteFlächensindwas- serdurchlässigauszubilden. „An der Klam/Illwig“ -8- 4.4Gestaltung DiePlanungnimmtaufdietopographische SituationunddasOrtsbildRück- sicht.VonbesondererBedeutungist dieEinbindungderNeubebauungindie freieLandschaft.Die Anordnung der Bebauung- überwiegend in hangparalle- ler Traufstellung- erfolgt unter Berücksichtigung von Topographie und Beson- nung der Grundstücke. UmindividuellesBauenzuermöglichen,werdennurstädtebaulichabsoluter- forderlicheFestsetzungengetroffen. Die Bebauung verzichtet zugunsten eines zusätzlichen Geschosses auf ein ausgebautes Dachgeschoss. Deshalb sollen Dachaufbauten ausgeschlossen werden. Ausökologischen GründensollendennochSonnenkollektoren als Dachaufbautenzugelassen werden. DabesondersinHanglagendieAnordnung von Garagen und Stellplätzen ei- nenwesentlichenEinflussaufdasGesamterscheinungsbild der Bebauung hat,werdenhierzuentsprechendeFestlegungengetroffen. Soweit die Gara- genim seitlichen Grenzabstand ausgeschlossen sind, ist dies auch für die Durchlüftung des Gebietes mit Kaltluft von Vorteil. DieWohnwege sind zur besseren AufenthaltsqualitätundSchaffunglebendi- ger Nachbarschaften als verkehrsberuhigte„Straßenräume“konzipiert. 4.5Bodenschutz / Grünordnung / Eingriff /Ausgleich / Artenschutz 4.5.1Bodenschutz EineVersiegelungvonBöden,wiesiein TeilendesGebietesvorgesehenist, istgrundsätzlichmiteinemvollständigenFunktionsverlustverbunden.DasPo- tential natürlich anstehenderBödenwirddamitunwiederbringlichzerstört. DarüberhinauskanneswährendderErschließungdes Bebauungsplangebie- tes, bedingt durch die intensive Bautätigkeit,zuSchädigungendesBodens (z.B.inFormvonBodenverdichtungen)kommen. VomFunktionsverlustbetroffenistinsbesonderediealshochbissehrhoch bewertete Leistungsfähigkeit der anstehendenBödenhinsichtlichderFunktio- nenalsStandortfürKulturpflanzen,alsAusgleichskörper im Wasserkreislauf sowiealsFilterundPuffer. AusSichtdesBodenschutzesstelltdieMaßnahmeeinenerheblichenEingriff dar, da es sich um schützenswerte Böden mit in der Summe hohem und zum Teil für die Einzelfunktionen sehr hohemFunktionserfüllungsgradhandelt.Auf Grund der Erheblichkeit des Eingriffsist ein Ausgleich innerhalb des Bebau- ungsplangebietesnichtmöglich. Auf den Umweltbericht wird verwiesen. 4.5.2Ziele der Grünordnung FolgendeZielesollendurchgrünordnerischeMaßnahmenerreichtwerden: -DurchgrünungdesGebietesundEinbindungindieLandschaftdurch Wiesenflächen mit Wildobstbäumen und standorttypischen Laubbäu- men, -UnterstützungderneuenSiedlungsstruktur, „An der Klam/Illwig“ -9- -Sicherung,ErgänzungundAufwertungdervorhandenenBiotope. 4.5.3Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung Es wurdebereits mit den Erschließungsarbeiten begonnen, Bäumewurden gefällt, die ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen liegen brach(vgl. Zif- fer 3.3 der Begründung).Um auch bereits vollzogene Eingriffe zu bewerten, wirdder ursprüngliche Zustand betrachtet: DasPlangebietwirdüberwiegendackerbaulichgenutzt.IndieAckerflächen eingestreutliegen einzelne Wiesenflächenund Gärten. Im Nordosten des Ge- bietesbefindetsicheinezusammenhängendeWiesenfläche,diezumTeilmit Obsthochstämmenbestandenist.Nordwestlichgrenzteinenach§32 NatSchGBaden-WürttemberggeschützteFeldhecke andasPlangebietan, die sich durch Gehölzartenreichtum auszeichnet. Hervorzuheben istder wert- volle Eichenbestand. Die Feldhecke ist von der Planung nicht betroffen. Eine weitere nach § 32 geschützte FeldheckeliegtamSüdwestranddesGebietes aufeinerniedrigenBöschung.Imwestlichen Teil besteht sie weitgehend nur ausHaselnüssen,diefrüherzurNutzunggeschnittenwurden.DieseHecke sowiederGehölzbestandentlangderKarlsbaderStraßebleibenerhaltenund schirmen das geplante Wohngebiet gegenüberdem Verkehr auf der Kreis- straßeab. BesondersschwerwiegendistderEingriff in den Boden durch den Totalverlust anBodenfunktionen.Nurca.1%desBestandesistversiegelt,währenddie Planung ca. 30 % versiegelte Fläche vorsieht. Als unmittelbare Ausgleichs- maßnahme steht dem die Entsiegelung einesFeldwegesamNordostranddes Plangebietesmitunterca.1%Flächenanteilgegenüber. Durchdie Umwandlung der AckerflächeninextensivgepflegteWieseninner- halb der Ausgleichsflächen im PlangebietwirddieWasserinfiltrationskapazität desBodensverbessert. AlsschutzgutübergreifendeAusgleichsmaßnahmefürdenEingriffindenBo- den wird auf das Ökokonto zurückgegriffen. In Anspruch genommen werden insgesamt4698m² der im Geltungsbereich des Bebauungsplans„Stadtteil- parkJägerhausseen“festgesetztenMaßnahme2, diedieEntwicklungeines Sandrasens auseinerAckerflächebeinhaltet. InderBilanzverbleibtdennocheinerheblichesDefizitzuLastenderBoden- funktionen. DieklimawirksamenGehölzbeständedes Gebietesbleibenerhalten,dieWie- senflächenaußerhalbderHausgärtenwerdenumdieHälftereduziert.Die AufheizungvonAckerflächenimSommer, rund drei Fünftel des Bestandes, ist nurweniggeringeralsdiederversiegeltenFlächen.DurchdieBepflanzung derWiesenflächenundderStraßenmitBäumensowiederHausgärtenmit GehölzennimmtderAnteilderklimawirksamenVegetationdeutlichzu,so dassinsgesamteinklimatischerAusgleicherreicht wird. BeiderVegetationbleibendiewertvollen Gehölzbestände und ein geringer TeilderWiesenflächenerhalten.AlsAusgleichsmaßnahmeistdieEntwicklung artenreicherGlatthaferwiesenvorgesehen,diezumTeilwertvollersindalsdie „An der Klam/Illwig“ -10- Bestandswiesen.DerGehölzbestanddesGebieteswirdaufgewertetdurchdie PflanzungvonWildobst-undNussbäumensowiestandorttypischeLaubbäu- mesowiedieNeupflanzungeinerHeckemitstandorttypischenArten.Den krautarmen Ackerflächen des BestandessteheninderPlanungartenreichere HausgärtenmiteinemSchwerpunkt beidenZierpflanzengegenüber.Beim SchutzgutPflanzenwirdder Ausgleichsbedarfübererfüllt. DurchdenErhaltderwertvollstenBiotope,derHecken,unddieAnlagearten- reicherWiesenmitWildobstalsAusgleichfürdieentfallendenmeistartenär- merenWiesenüberwiegendohneObstbäumewirdentwedereinEingrifffür dieTierartengildeGehölzevermieden,bzw. ein Ausgleich für die Tierartengil- de Grünland erreicht. Die TierartengildeAcker,derwegendesmeistgeringen WildkrautanteilsnureinerelativschlechteLebensgrundlageimBestandgebo- ten wird, wird durch die TierartengildeGärtenundParkszumTeilersetzt.In derBilanzwirdfürdasSchutzgut TiereeinAusgleicherzielt. ImAusgangszustandverbleibtaufgrundderHanglageunddeszeitweiseoffe- nenlehmigenBodensnichtdasgesamteNiederschlagswasserimGebiet sondernfließtzumTeiloberflächlichab. DurchdiegeplanteGestaltungfastal- lerVegetationsflächenalsFlächenmitdauerhaftgeschlossenerVegetations- deckereduziertsichderAnteildes oberflächlich abfließenden Wassers erheb- lich.DemgegenüberstehtaberdieVersiegelunggroßerFlächen,derenOber- flächenwasseraufgrundderBodenverhältnissenichtversickertwerdenkann. Die Verdunstung im Sommer zu Förderung der Sommerregen ist im Bestand wegendervorherrschendenAckernutzung reduziert,wirdsichaberinder PlanungwegenderZunahmederGehölzeverbessern.InderBilanzwirdfür das SchutzgutWassereinAusgleicherzielt. 4.5.4Maßnahmen für den Artenschutz Hier sind die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zu beachten. 4.6Belastungen Schallimmissionen aus Straßenverkehr Zum Schutz vor Lärmbelastungensieht das Lärmschutzkonzept eine Kombi- nation aus aktivem und passivem Schallschutz vor. Ziel ist, die Außenwohnbereiche (2 m über Gelände) durch abschirmende Maßnahmen möglichst so zu schützen, dass tagsüber der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) nach DIN 18 005 eingehalten wird. Dies wird durch eine 3 m hohe Lärmschutzwand entlang des Geh- und Rad- weges südwestlich des Kreisels bzw. einer2,5 m hohen Lärmschutzwand ent- lang der Karlsbader Straße nordöstlich des Kreisels nahezu überall erreicht. Lediglich an den kritischsten Grundstücken im Nahbereich zum Kreisel liegen die Geräuschimmissionen bei 57-58 dB(A). Noch höhere Lärmschutzwände, beispielsweise 4 m Höhe, würden nicht dazu führen, dass die maßgeblichen Orientierungswerte für Allgemeine bzw. Reine Wohngebiete im gesamten Plangebiet eingehalten werden könnten. „An der Klam/Illwig“ -11- Die zur Beurteilung hilfsweise herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Reine und Allgemeine Wohngebiete werden auf Höhe der Au- ßenwohnbereiche(2 m über Gelände) im gesamten Plangebiet eingehalten. Die Wirksamkeit der aktiven Schallschutzmaßnahmen nimmt mit zunehmen- der Geschossigkeit ab. Daher sind ergänzend passive Schallschutzmaßnah- men (Fenster, schallgedämpfte Lüftungseinrichtungen für Schlafräume, Kin- derzimmer) vorgesehen. Für das übrige Plangebiet werden für Schlafräume und Kinderzimmer fensterunabhängige Belüftungsmöglichkeiten empfohlen. Klima Der städtebauliche Entwurf berücksichtigt bereits durch die mäßige Höhen- ausprägung und Volumina der Baukörper sowie deren Bauweise (vorrangig Einzel- und Doppelhäuser) die gebietsinterne Durchlüftung in Richtung der Ortslage. Dieser beinhaltet keine massiven Riegelbauten in der Hauptströ- mungsrichtung im Kaltlufteinzugsgebiet, die von Südwest nach Nordost ver- läuft. Die Lärmschutzwand läuft parallel zur Hauptströmungsrichtung. 5.Umweltprüfung DieAuswirkungen derPlanung auf die BelangederUmweltundihreWech- selwirkungensindGegenstandeinerUmweltprüfung.DasErgebnisderUm- weltprüfungistimUmweltberichtdargestellt.Der Umweltberichtistgesonder- terBestandteildieserBegründung(Anlage). Durchdie Planung wird ein überwiegendackerbaulichgenutztesGebietfür Wohnbebauungerschlossen.DadurcherhöhtsichdieVersiegelungvondrei auf30%derFläche,weshalbsichderEingriff für das SchutzgutBodenselbst planexternnichtausgleichenlässt.Der Ausgleich erfolgtdaher schutzgutüber- greifend.Durchdenvollständigen Erhalt der Hecken und den weitgehenden Erhalt der Wiesen alswertvolle LandschaftselementesowiediedeutlicheEr- höhungdesAnteilsderFlächenmitdauerhaftgeschlossenerVegetationsde- ckedurchdieAnlagevonHausgärtenundweiterenWiesensowiedurchdie VergrößerungdesGehölzbestandesdurchdiePflanzungvonWildobst,ein- heimischenLaubbäumenundStraßenbäumenin der Planung werden Klima, TiereundWasserkreislaufnichtbeeinträchtigt,beidenPflanzenwirdeine deutlicheVerbesserungderSituationerzielt.DasLandschaftsbildwandeltsich von einer wenig gegliedertenKulturlandschaftineinstarkdurchgrüntes Wohngebiet.DieErholungsfunktionwirdnichtbeeinträchtigt. 6.Sozialverträglichkeit / Sozialplan 6.1Sozialverträglichkeit der Planung BeiderPlanungwurdenimHinblickauf Sozialverträglichkeitinsbesonderedie nachfolgenderörtertenAspekteberücksichtigt. •Förderungeinerpolyzentrischen,räumlichenStadtentwicklungdurch AusbauundArrondierungeinesbestehendenOrtsteils. •NutzungbereitsvorhandenerInfrastrukturangebote. „An der Klam/Illwig“ -12- •Vernetzung mit Grün-, Frei-, Sport-und Spielflächen in unmittelbarer Nähe. •NutzungvorhandenerAnbindungenandenÖPNV(3Buslinien). •Schaffung eines attraktiven Wegenetzes auch für den Fuß- und Rad- verkehr. •MischungverschiedenerBauformen,überschaubare Dimensionierung der Häuser. 6.2Sozialplan Ein Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in die- sem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind. 7.Statistik 7.1Flächenbilanz Wohngebieteca.2,88ha53,83% Verkehrsflächen einschließlich Verkehrsgrünca.0,91ha17,01% Ausgleichsflächen, Grünflächen, Grabenca.1,54ha28,79% Lärmschutzwändeca.0,02ha0,37% Gesamtca.5,35ha100,00% 7.2Geplante Bebauung A n z a h lW EG f l in m ² E in z e lh ä u s e r2 03 05 1 6 0 D o p p e lh a u s h ä lf t e n3 43 41 0 8 6 0 R e ih e n h ä u s e r1 71 73 9 4 3 G e s a m t7 18 11 9 9 6 3 7.3Bodenversiegelung 1 Gesamtflächeca.5,35ha100,00% Derzeitige Versiegelungca.0,06ha1,12% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Flächeca.1,65ha30,84% Hinweise: -In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge fürZufahrten vor- geschrieben.Sie sind daher nicht in die versiegelte Fläche einberechnet. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen sowie der ma- ximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versie- gelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. „An der Klam/Illwig“ -13- 8.Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist ein Bodenordnungsverfahren ge- mäß Baugesetzbuch erforderlich. 9.Kosten (überschlägig) 9.1Beitragsfähige Erschließungskosten Erdbewegung- und Freilegungca.132.000EUR Fahrbahnca.108.000EUR Verschleißdeckeca.108.000EUR Bordsteineca.34.000EUR Betonpflaster (16/16)ca.103.000EUR Entwässerung (Trennsystem)ca.185.000EUR Gehwegeca.57.000EUR Saumsteineca.47.000EUR Parkflächen Lca.39.000EUR Parkflächen Sca.8.000EUR Beleuchtungca.54.000EUR Grünflächenca.14.000EUR Bäumeca.51.000EUR Gesamtca.940.000EUR Rückersatz 95%ca.893.000EUR Stadtanteil 5 %ca.47.000EUR Lärmschutzca.370.000EUR Rückersatz 40%ca.148.000EUR Stadtanteil 60%ca.222.000EUR „An der Klam/Illwig“ -14- 9.2Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt E rd b e w e g u n g - u n d F re ile g u n gc a .2 0 .0 0 0E U R W e g fü r V e r- u n d E n ts o rg u n g s fa h rze u g ec a .2 7 .0 0 0E U R G e h - u n d R a d w e gc a .2 0 .0 0 0E U R S a u m s te in ec a .9 .0 0 0E U R B e le u c h tu n gc a .1 0 .0 0 0E U R V e rk e h rs g rü nc a .6 .0 0 0E U R E n tw ä s s e ru n g s g ra b e nc a .4 0 .0 0 0E U R K in d e rs p ie lp la tzc a .7 8 .0 0 0E U R G e s a m tc a .2 1 0 .0 0 0E U R 9.3Kosten für Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB Ausgleich der Eingriffe auf priv. Baugrundstückenca.65.000EUR Rückersatz 100 %ca.65.000EUR Stadtanteil 0 %ca.0EUR Ausgleich der Eingriffe für öffentliche Erschließungca.83.500EUR kapital. Pflegekosten Ökokontomaßnahmen (20 J.)ca.18.300EUR Gesamtca.101.800EUR Rückersatz 90 %ca.91.620EUR Stadtanteil 10 %ca.10.180EUR 9.4Städtische Kosten insgesamt Kosten Ziffer 9.1ca.269.000EUR Kosten Ziffer 9.2ca.210.000EUR Kosten Ziffer 9.3ca.10.180EUR Gesamtca.489.180EUR 9.5Kosten zu Lasten der Stadtwerke Die Investitionskosten für Wasser-, Gas- und Stromversorgung werden über Beiträge und Gebühren finanziert. „An der Klam/Illwig“ -15- 10.Finanzierung Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berück- sichtigen. Karlsruhe,05.04.2011 Fassung vom16.10.2012 Stadtplanungsamt Dr. Harald Ringler „An der Klam/Illwig“ -16- Anlagenzum Bebauungsplan „An der Klam/Illwig, Karlsruhe-Stupferich x 1.Umweltbericht 1.1Einleitung Nach Inkrafttretendes Bebauungsplanes„An der Klam/Illwig“ vom 16.12.2008 wurde mit den Erschließungsarbeiten begonnen. Die in den Trassen der Ver- kehrsflächen befindlichen Bäume wurden gefällt, Kanäle wurden verlegt. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheimmit rechtskräftigem Urteil vom 17.06.2010diesen Bebauungsplan für unwirksam erklärt hat, wurden die Erschließungsarbeiten eingestellt, ehemals landwirtschaftlich genutzte Flä- chen liegen brach. Um auch bereits vollzogene Eingriffe zu bewerten, wird der ursprüngliche Zu- stand betrachtet: 1.1.1Kurzdarstellung Inhalt und Ziele Dasca. 5,35 ha große PlanungsgebietliegtimAußenbereichvonStupferich, westlichderbestehendenWohnbebauung zwischen Pfefferäckerstraße und Karlsbader Straße und wird zur Zeitüberwiegendlandwirtschaftlichgenutzt mit kleinen Wiesenresten und einzelnen Obstbäumen. Essollenca.71 Einzel-, Doppel- und RheinhäuserinoffenerBauweiseent- stehen, um der nach wie vor bestehenden großen Nachfrage nach Bau- grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser gerecht zu werden; dies auch vordemHintergrundständigerAbwanderunginsUmland.EsistvoneinerFlä- chenversiegelungineinerGrößenordnung von ca. 1,64 ha auszugehen. DerFlächennutzungsplan2010desNachbarschaftsverbandesKarlsruhestellt dasPlanungsgebietals geplanteWohnbauflächedar. DerBebauungsplan weist reines WohngebietsowieimsüdwestlichenPlanbe- reichallgemeinesWohngebietaus,wobeigegenüberdentypisiertenNut- zungsartenderBaunutzungsverordnungabweichende,einschränkende Fest- setzungengetroffenwerden. DasMaßderbaulichenNutzungergibt sichausderinderPlanzeichnung festgelegtenGrößederGrundflächenundderzulässigenWandhöhe. DerBebauungsplanregeltfernerdieAnordnungderGaragenundCarports sowiedieVerwendungwasserdurchlässiger Materialien für Garagenzufahrten. FestgesetztwerdenVermeidungs-,Ausgleichs-undGestaltungsmaßnahmen. 1.1.2Ziele des Umweltschutzes IndenFachgesetzenundFachplänensindallgemeineGrundsätzeundZiele fürdieSchutzgüterformuliert,diezuberücksichtigensind.Darüberhinaus sindaufBasisderFachgesetzeausgewieseneSchutzgebietemitihrembe- sonderenWertundihrerbedeutungsvollenAusprägungfüreinzelneSchutz- güterzubeachten.GleichesgiltfürinFachplänenausgewieseneEntwick- lungsziele. „An der Klam/Illwig“ -17- 1.2Umweltauswirkungen Gemäß §2Abs.4Satz1BauGBsindnurdievoraussichtlichenerheblichen Umweltauswirkungenzuprüfen.AusdemErheblichkeitskriteriumfolgt,dass Umweltbelange,dievomPlannichtbetroffensind,beiderErmittlungund Bewertungnichtbetrachtetwerdenmüssen.Danebenwirdaucheingewis- ses MaßanBeeinträchtigungalstolerierbarundsomitnichtprüfungsrele- vantakzeptiert. DieEinstufungderErheblichkeithängtzumeinenvondenZielenundden FestsetzungendesBauleitplansab,zumanderenvondenvorliegenden Ausprägungen,Empfindlichkeiten undVorbelastungenderSchutzgüter im BestanddesPlanungsgebietes. SchutzgutTiereundPflanzen DieZielefürdasSchutzgutTiereundPflanzensindinfolgendenGesetzen benannt: -Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG)§§1,2, -NaturschutzgesetzBaden-Württemberg (NatSchG BW) § 1, -Baugesetzbuch (BauGB) § 1 Abs. 6 Nr.7 a, b, c, d, § 1a Abs. 3 und 4. NaturundLandschaftsindaufGrundihreseigenenWertesundalsLebens- grundlagendesMenschenauchinVerantwortung für die künftigen Generatio- nen im besiedelten und nicht besiedelten Bereichsozuschützen,zupflegen, zuentwickelnund,soweiterforderlich,wiederherzustellen,dassdieLeistungs- undFunktionsfähigkeitdesNaturhaushaltes,dieRegenerationsfähigkeitund nachhaltigeNutzungsfähigkeitderNaturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt ein- schließlich ihrer Lebensstätten und LebensräumesowiedieVielfalt,Eigenart undSchönheitsowiederErholungswertvonNaturundLandschaftaufDauer gesichertwird. DerfreilebendenTier-undPflanzenweltsindangemesseneLebensräumezu erhalten.DemAussterbeneinzelnerTier-undPflanzenartenistwirksamzu begegnen. SchutzgutBoden DieZielefürdasSchutzgutBodensindimBundesbodenschutzgesetz,dem Bundesnaturschutzgesetz § 2 und dem Baugesetzbuch § 1 a benannt: DerlangfristigeSchutzdesBodensmitseinenFunktionenimNaturhaushalt insbesonderealsLebensgrundlageund-raumfürMenschen,Tiere,Pflanzen, alsBestandteildesNaturhaushaltesmit seinen Wasser- und Stoffkreisläufen, alsAusgleichsmediumimWasserkreislauf,alslandschaftsgeschichtlicheUr- kunde,alsStandortfürnatürlicheVegetationundKulturpflanzen,alsStandort fürSiedlungs-undandereöffentlicheNutzungen. „An der Klam/Illwig“ -18- Schutzvor Verunreinigung und schädlicherVeränderungsowieBeseitigung vonVerunreinigungen,umAuswirkungenaufMenschundUmweltzuverhin- dernoderzuvermindern. SparsamerundschonenderUmgangdurch Wiedernutzbarmachung,Innen- entwicklung,Nachverdichtung. SchutzgutWasser BasisfürdasSchutzgutsinddieim WasserhaushaltsgesetzundimWasser- gesetzBaden-WürttemberggenanntenZiele: DieBewirtschaftung hat zum Wohle der Allgemeinheitzuerfolgen. Dienatürlichen oder naturnahen Gewässer sindzuerhalten.AndereGewäs- sersindwiederinnaturnahen Zustand zu überführen. GewässersindalsBestandteildesNaturhaushaltes und als Lebensraum für Pflanzenund Tiere zu sichern. DasWasserrückhaltevermögenistzuerhalten.DieBeschleunigungdesWas- serabflussesistzuvermeiden. MitWasseristsparsamumzugehen. BesondereSorgfalt ist im Hinblick auf eine mögliche Verschmutzung von Ge- wässergeboten. BeeinträchtigungensindimHinblickauf dieökologischenFunktionenzuver- meiden,WechselwirkungenmitangrenzendenÖkosystemen(z.B.Feuchtge- biete) oder anderen Schutzgütern wie insbesonderedesKlimassindzube- achten. Beider Veränderung der Erdoberfläche aufgrund von Baumaßnahmen sind dieGrundwasserneubildung,dieGewässerökologieundderHochwasser- schutzzubeachten. SchutzgutLuft DieSchutzzielesinddemBundesimmissionsschutzgesetzsowiederTechni- schenAnleitungzurReinhaltungderLuft (TA Luft) zu entnehmen: VornanstehtderSchutzvonMenschen,TierenundPflanzen,desBodens, desWassers,derAtmosphäresowievonKultur-undsonstigenSachgütern vorschädlichenUmwelteinwirkungen(z.B. Luftverunreinigungen,Geräusche, Erschütterungen,Licht,Wärme,Strahlen)sowiedieVorbeugungvordemEnt- stehenvonschädlichenUmwelteinwirkungen. SchutzgutKlima DieZielewerdenimNaturschutzgesetzBaden-Württembergdefiniert: DurchNaturschutzundLandschaftspflege sind die freie und die besiedelte LandschaftalsLebensgrundlageundErholungsraumdesMenschensozu schützen,zupflegen,zugestaltenundzuentwickeln,dassdieNutzungsfähig- keitderNaturgüter(Klima) nachhaltig gesichert wird. „An der Klam/Illwig“ -19- SchutzgutLandschaft DiefürdasSchutzgutLandschaftgenanntenZielesindimBundesnatur- schutzgesetzundimLandesnaturschutzgesetzBaden-Württembergenthalten: NaturundLandschaftsindaufGrundihreseigenenWertesundalsLebens- grundlagendesMenschenauchinVerantwortungfürdiekünftigenGeneratio- nen im besiedelten und unbesiedelten Bereichso zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweiterforderlich, wiederherzustellen,dassdieVielfalt,Ei- genartundSchönheitsowiederErholungswertvonNaturundLandschaftauf Dauer gesichert sind. SchutzgutMensch FürdenMenschenwerdenZieleinder DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, demBundesimmissionsschutzgesetzbzw.der 16. BImSchVgenannt: ZielistderSchutzderAllgemeinheitundderNachbarschaftvorschädlichen UmwelteinwirkungendurchGeräusche;dementsprechendistVorsorgezuleis- ten. UmgesundeLebensverhältnissefürdieBevölkerung zu schaffen,isteinaus- reichenderSchallschutznotwendig.ZielistdieVerringerungvonGeräuschen insbesondereamEntstehungsort, aberauchdurchstädtebaulicheMaßnah- meninFormderLärmvorsorgedurchaktiven undpassiven Schallschutz. Ziele des Umweltschutzes in Fachplänen BesondersgeschützteBiotopenach§ 32NatSchGBaden-Württemberg DasGebietliegtimAußenbereich.EntsprechendderBiotopkartierungbefin- den sich zwei § 32 Biotope (Feldhecken)imGeltungsbereichdesBebauungs- planes. EuropäischesNetz"Natura2000“ NachderFlora-Fauna-Habitat-Richtlinie(FFH)der Europäischen Unionsowie demBeschlussder Kommission vom 10.01.2011 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer vierten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeo- graphischen Regionund derVogelschutzrichtlinieder EU sowie der für Ba- den-Württemberg einschlägigen Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten vom 05.02.2010liegenfürdenVorhabensbereichderzeitkeine Hinweise auf das Vorkommen eines gemeldeten oder in Meldung befindlichen FFH- oder Vogelschutzgebietes bzw. von Flächen, die diesbezüglich diefachlichenMel- dekriterienerfüllen, vor.Aufgrunddervorhandenenbzw.vorgesehenen Nut- zung im Planungsgebiet und der räumlichen Distanz zu FFH-Gebieten ist eine Beeinträchtigung deseuropäischenSchutzgebietsnetzes"Natura2000"durch dasVorhaben nichtzuerwarten.WeitergehendePrüfungen im Sinne des § 34 BNatSchG sindnichterforderlich. „An der Klam/Illwig“ -20- WeitereSchutzgebiete auch auf BasisandererFachgesetzesindimVorha- bensraumnichtausgewiesen. Es liegen keine weiterenFachplanungenmitZielaussagen für das Planungs- gebietvor. Art der Berücksichtigung der Ziele der Umweltbelange BeiderBerücksichtigungistzubeachten,dass die Fachgesetze einen allge- meinen inhaltlichen Rahmenbenennen.DieZielvorgabenderFachpläneund SchutzgebietemachenüberdiesenRahmenhinauskonkrete,räumlichbezo- gene Vorgaben, Festsetzungen und Aussagen. AufgrunddervorgesehenenArtderNutzung,derGröße,derLagestehtdas VorhabendenindenFachgesetzendargestelltengrundsätzlichenZielendes Umweltschutzesnichtentgegen,insofern wurden die obengenannten Ziel- aussagen berücksichtigt. 1.2.1Bestandsaufnahme Bestandsaufnahmeder einschlägigen AspektedesderzeitigenUmweltzu- stands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden: Boden DasPlangebietbefindetsich im Kraichgau im Bereich des Unteren und Mittle- renMuschelkalks.LautderBodenkartevon Baden-Württemberg (M 1:25000) Blatt7017PfinztaldominierenimPlangebiet die für die Landschaft typischen BödenderLößgebiete:Parabraunerden ausoft über 1 m mächtigem Löss und indenkleinerenMuldenKolluvienausAbschwemmmassen. ÜberdieAufnahmederBodentypenimPlangebietlässtsichdieLeistungsfä- higkeitnachderMethodedesUmweltministeriumsBaden-Württemberg„Be- wertungvonBödennachihrerLeistungsfähigkeit“ (Luft, Boden, Abfall, Heft 31) beurteilen. DieBodenfunktionsbewertungerfolgte durch das Landesamt für Geologie, RohstoffeundBergbau.DieBewertungsklassenreichenvon1=keinenatürli- cheBodenfunktionbis5=sehrhoheLeistungsfähigkeit. BodenfunktionParabraunerden ausLöss KolluvienausAb- schwemmmassen natürlicheBodenfruchtbarkeit54,5 Filterund Puffer für Schadstoffe54,5 Ausgleichskörper im Wasserkreislauf55 StandortfürnatürlicheVegetation22,5 „An der Klam/Illwig“ -21- AusderBewertunggehthervor,dass die Böden im Plangebiet für den Anbau vonLebensmitteln,zurReinigungundSpeicherung von Wasser und als Filter und Puffer für Schad- und Fremdstoffe eine potenziell höchste Leistungsfähig- keitfürdenNaturhaushaltbesitzen.Sie sind daher als besonders schutzwür- dig einzustufen. Klima Hauptthemabei der Betrachtung des KlimasistdieErwärmung.Dasgiltso- wohl für das Stadtklima als auch weltweit.ImPlangebietsind61%derFlä- chenÄcker,diezurZeitderhöchstenTemperaturenimSommerschonabge- erntet sind und dann durch die fehlendeVerdunstungderPflanzenkeineAb- kühlungderLuftmehrbewirken oder derenPflanzenkurz vor der Ernte im Zu- stand der Reife kaum noch Wasser aufnehmenundverdunsten.DieAufhei- zung von Ackerflächen ist darum deutlich höher alsvonWiesenoderGärten, aber auch deutlich geringer als vonvölligversiegeltenFlächen. AufgrunddergegebenenVegetationsausstattungunddergeringenAusdeh- nungwirddieBedeutungdesGebietesfür das Stadtklima als mäßig einge- stuft. Pflanzen DasPlangebietwirdüberwiegendackerbaulichgenutzt.IndieAckerflächen eingestreutliegen einzelne Wiesenflächenund Gärten. Im Nordosten des Ge- bietesbefindetsicheinezusammenhängendeWiesenfläche,diezumTeilmit Obsthochstämmenbestandenist.Nordwestlichgrenzteinenach§32 NatSchGBW geschützte Feldhecke an dasPlangebietan,diesichdurch Gehölzartenreichtumauszeichnet.HervorzuhebenistderwertvolleEichenbe- stand. Die Feldhecke ist von der Planung nicht betroffen. Eine weitere nach§ 32geschützteFeldheckeliegtamSüdwestrand des Gebietes auf einer niedri- gen Böschung. ImwestlichenTeil bestehtsie weitgehend nur aus Haselnüs- sen,diefrüherzurNutzunggeschnittenwurden. DieFeldhecken und Wiesen haben eine großeBedeutungfürdenNaturhaus- halt,diePflanzenaufdenÄckerneine geringe.WegendesgroßenFlächenan- teils der Äcker ist die Gesamtbedeutung des GebietesfürdiePflanzenweltnur vonmäßigerBedeutung. Tiere DieTiere wurden nichtdurch Kartierungerfasst,stattdessenwurdendievor- handenenBiotopeinHinblickaufihre EignungalsLebensraumbewertet. DieBedeutungderHecken,artenreichenWiesenundHochstammobstbäumen wurdealssehrhocheingestuft,die derwenigerartenreichen Wiesen und Stammbüschealsmittel,diederAckerflächenalsgering.Insgesamtergibt sichfürdasGebieteinemäßigeBedeutungfürdieTierwelt. Aufgrund des Brachliegensbestehtgrundsätzlich die Möglichkeit, dass Zaun- eidechsen oder Bodenbrüter wie die Feldlerche das Plangebiet- beide Arten sind in der näheren Umgebung vertreten-besiedelt haben. Aufgrund einer „An der Klam/Illwig“ -22- nochmaligen Begehung des Geländeswirddie Wahrscheinlichkeit einer Be- siedelung alssehrgering eingeschätzt.Für die Zauneidechse ist die Fläche bereits zu dicht bewachsen, für die Feldlerche nicht weiträumig frei von Gebü- schen.Es lässt sich zwarnicht ausschließen, dass die Brache gegebenenfalls von beidenArten als Wander- und Nahrungsbiotop genutzt wird, Nester und Bruten sind jedoch unwahrscheinlich. Von einer Kartierung kann daher weiter- hin abgesehen werden. Wasser ImGebiet befinden sich keineOberflächengewässer. AufgrunddesbindigenBodensundder HangneigungistdieBedeutungfürdie Grundwasserneubildunggering. BeiStarkregen fließt einTeildesNiederschlagswassersoberflächlichabund wirdmitGräbenaufgefangen. WeileinbedeutenderTeildesGebietes nichtganzjährigmitVegetationbe- decktist,istdieEvaporation,diedieEntstehungvonSommerniederschlägen fördert, zeitweise eingeschränkt. Die Bedeutung des Gebietes für diesen As- pektwirdalsmitteleingestuft. Erholung DasPlangebietistTeilderStupfericher Feldflur,dieaufgrundihrerAusstat- tungmitStreuobstwiesen,Äckern undFeldgehölzeneinehoheErholungseig- nung aufweist. Die Feldflur wird von Feldwegen,diedasPlangebietnurrand- lichtangieren,erschlossen. InnerhalbdesGebietesistnureinkurzerRundwegmöglich,sodassdieErho- lungseignung als mittel eingestuft wird. MenschenundGesundheit Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrslärm der Karlsbader Straße (K 9653) und der BAB A8 vorbelastet. Tagsüber dominieren die Schallanteile der Karls- bader Straße, während die im Abstand von ca. 600 m und in Hochlage verlau- fende BAB trotz vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen die Geräuschkulisse nachts, insbesondere bei Inversionswetterlagen, bestimmt. Der Nahbereich zur Karlsbader Straße ist nach DIN 4109 dem Lärmpegelbe- reich III (61-65 dB(A)) bzw. IV (66-70 dB(A)) zuzuordnen. Landschaftsbild DasPlangebietwirdvonNorden,SüdenundSüdostendurchFeldhecken,in denenauchhoheBäumestehen,begrenzt,sodasseinEinblicknichtmög- lich ist.VollerEinblickbestehtvondenHöhendesStupfericherLandschafts- raumesimWestenundSüdensowievonderunmittelbarangrenzenden Wohnbebauung im Osten. Im InnernistdasGebietwenigstrukturiert. „An der Klam/Illwig“ -23- 1.2.2Prognose PrognoseüberdieEntwicklungdesUmweltzustandsbeiDurchführungder Planung und bei Nichtdurchführung der Planung: Boden Durchdie Planung geht die LeistungsfähigkeitsämtlicherBodenfunktionenfür den Naturhaushalt durch Versiegelung unwiederbringlichverloren,wirddurch Teilversiegelung (Verbundpflaster) deutlichverschlechtertunddurchModellie- rungundUmgestaltungdernatürlichenBodenoberfläche mittelfristig verän- dert. Durch den Baubetrieb treten nachteiligeVeränderungendesBodens durchVerdichtungenauf. BeiNichtdurchführungderPlanungtrittgegenüberdemAusgangszustand keineÄnderungein. Klima DiesichaufgrundihrerhohenVerdunstungsleistungTemperatursenkend auswirkendenLandschaftselementewieWiesen und Gehölze bleiben weitge- hend erhalten und werden noch ergänzt. Den rund 16.000 m² versiegelter Flä- chemitdemhöchstenPotentialfür Aufheizungstehenrund20.000m²Haus- gärten und 66 mittelkronige StraßenbäumemithoherVerdunstungsleistung gegenüber.InnerhalbdesPlangebietesergibtsicheinganz leichtpositiverEf- fekt für dasKlima. Großräumigerbetrachtetergebensichwegen der geringen Ausdehnung des StadtteilsStupferichunddergegebenenAbständezuanderenSiedlungsge- bieten keine negativen AuswirkungenaufdasStadtklima. BeiNichtdurchführung der PlanungtrittgegenüberdemAusgangszustand keineÄnderungein. Pflanzen DiewertvollenHeckenbeständebleibenvollständig erhalten, die Wiesenflä- chen weitgehend. Ihr Bestand wird durch Neuanlagen aber mehr als verdop- pelt.DerBaumbestandnimmtdurchPflanzungvonWildobst,Nussbäumen, einheimischen LaubgehölzenundStraßenbäumendeutlichzu.Stattderar- tenarmen Ackerflächen finden sichHausgärtenmiteinemgrößerenArten- spektrum aus Zier- und Nutzpflanzen, teilweise auch aus einheimischen Arten undWildpflanzen.Einweiterer Teil der Ackerflächen wird versiegelt.In der SummewirddieBedeutungdesGebietesfürdiePflanzenweltzwischenmittel undhocheingestuft. BeiNichtdurchführung der PlanungtrittgegenüberdemAusgangszustand keineÄnderungein. „An der Klam/Illwig“ -24- Tiere DieHeckenalsbedeutendsteLebensräume bleibenvollständigerhalten,die Wiesen,soweitsieandieHeckenanschließen,ebenfalls.Außerdemwerden anHeckenangrenzendeAckerflächeninWiesenumgewandelt,wodurchsich derBiotopwertderHeckennocherhöht.DieAckerflächenmitihremgeringen WertalsLebensraumwerdendurchWiesenflächenmitObst-,Nuss-undein- heimischen Laubbäumen ersetzt. Auch die Hausgärten stellen ein Biotop dar, wennauchnurfürweitverbreiteteArten.KeinerleiLebensraumfunktionhaben die versiegelten Flächen. In der SummenimmtdieBedeutungdesGebietes fürdieTierweltleichtzu,wird aberimmernochalsmäßigeingestuft. BeiNichtdurchführung der PlanungtrittgegenüberdemAusgangszustand keineÄnderungein. Wasser Wegendesbindigen Bodens ist eine Versickerungdesaufdenversiegelten FlächenanfallendenNiederschlagswassersnichtmöglich.EswirdinGräben undinRegenwasserkanälengesammeltundbeiBedarfimsüdwestlichan- grenzendenHochwasserrückhaltebecken erfasst.FürdieGrundwasserneubil- dungtrittkeinewesentlicheVerschlechterungein.WeilfastalleVegetations- flächen dauerhaftmitPflanzenbedecktsind,hatsichanderEvaporations- leistungtrotz derZunahmederversiegeltenFlächenweniggeändert. BeiNichtdurchführung der PlanungtrittgegenüberdemAusgangszustand keineÄnderungein. Erholung DieErschließungderFeldflurdurchdierandlichenFeldwege ist weiterhin ge- geben.DieHeckenalswertgebendeLandschaftselemente im Norden und Sü- dendesGebietesbleibenbestehen, dieangrenzendenWiesenbleibenerhal- ten und werden durch Streuobstwiesen,beziehungsweisedurchWiesenmit Baumgruppenergänzt,sodassdasPlangebietimRandbereichwiederden Charakter der Feldflur aufweist,während es im Innern durch Gärten und baumbestandeneStraßengeprägtist.Kurze Rundwegesindweiterhinmög- lich, im Norden wird ein Zugangzur Feldflurgeschaffen.FürRadfahrerhat sichdie Situation verbessert, weil einRadwegangelegtwird,derdurchHe- ckenvonderKarlsbaderStraßeabgeschirmtwird. AufgrundseinergeringenGrößeundder sparsamenErschließungistdasGe- bietimBestandnurfürdieunmittelbarangrenzendeNachbarschaftfürkurze SpaziergängevonBedeutung.Diese Funktion kann auch das Plangebiet– wennauchmitveränderterAusstattung–erfüllen.DieErholungsfunktionder StupfericherFeldflurals Ganzes wird nicht beeinträchtigt, die Situation für Radfahreretwasverbessert. BeiNichtdurchführung der PlanungtrittgegenüberdemAusgangszustand keineÄnderungein. „An der Klam/Illwig“ -25- Landschaftsbild/Stadtbild ImÜbergangzurfreienLandschaftist im südwestlichenPlanbereicheine zweigeschossiginErscheinungtretendeEinzelhausbebauungvorgesehen. DurchderenAnordnunginTraufstellungwirdein neuerOrtsrand gebildet. Die AnordnungderGebäude-überwiegendinhangparallelerTraufstellung-be- rücksichtigtdieTopographie.EinzelneFestsetzungendesBebauungsplans, beispielsweise die flachgeneigten Satteldächer (28°),ermöglicheneinebehut- same EinbindungderNeubebauungin diefreieLandschaft. Durchdie Planung wird ein überwiegenddurch Äcker mit einzelnen Obstbäu- men und wenigen Wiesen mit StreuobstbäumengeprägtesGebietineinstark durchgrüntesWohngebietumgewandelt.AmSiedlungsrand sind nur Einzel- häuserzugelassen,sodasssich BebauungundGrünbesondersgutverzah- nen.FüreinharmonischesErscheinungsbildsorgtdierötlichbrauneFarbeder Dachpfannen,dieimBebauungsplanfestgesetztist.FürdasLandschaftsbild, also das Bild, das das Gebiet von außen bietet,ergibtsichnureineVerände- rung, wenn ein Einblick möglich ist.DasbestehendeWohngebietimOsten wirddurcheineöffentlicheGrünfläche, eine Wiese mit Baumgruppen, vom Neubaugebiet abgeschirmt. Im Westen erfolgtdieEinbindungindieLand- schaftdurch eine Streuobstwieseund HeckenpflanzungenindenPrivatgärten. FürdasLandschaftsbildergibtsichnureineVeränderungsoweitdiebeste- henden Feldgehölze einen Einblick zulassen.DerWandelvoneinerwenig strukturiertenAckerlandschaftzueinemstarkdurchgrüntenWohngebietmit harmonischerFarbgebungistnichtnegativzubeurteilen. Südwestlich des Kreisels ist eine3 m hohe Lärmschutzwand vorgesehen. Diese verläuft zum Schutz des Heckenbiotops nichtdirekt an der Karlsbader Straße sondern östlichentlangdes Geh- und Radweges.Von der Straße aus wird die Lärmschutzwand teilweise verdeckt durchdas vorhandene Heckenbi- otop sowie durch die im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme A5 vorgesehenen Baumpflanzungen.Diese Lärmschutzwand kann daher aus landschaftsgestal- terischer Sicht trotz ihrer Höhe als noch verträglich angesehen werden. Nord- östlich des Kreiselswird die Lärmschutzwand direkt an der Straße angeord- net, da hier die größte Wirkung erzielbar ist und die Wand mit einerHöhe von 2,5 mauskommt. Die Kronen der Bäume hinter der Lärmschutzwand werden diese überragen. Auch der Bewuchs auf der Böschung wird teilweise sichtbar sein. Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden als gering eingestuft. BeiNichtdurchführungderPlanungtritt gegenüber dem Ausgangszustand keineÄnderungein. 1.2.3Maßnahmen GeplanteMaßnahmenzurVermeidung,VerringerungundzumAusgleichder nachteiligenAuswirkungen: „An der Klam/Illwig“ -26- Boden Verminderungsmaßnahmen:BeschränkungderNeuversiegelung:aufAnlie- gerverkehr ausgerichtete Erschließungsstraßen,keinelanggezogenenHofein- fahrten. Massenausgleich durchAnhebendesErschließungsniveaus,Vermeidungvon überschüssigemBodenaushub,z.B.durch Festsetzung der Erdgeschoßfuß- bodenhöheoderHöhenlagedesGebäudespassendzumStraßenniveau, Festsetzung der neuen Geländehöhe desBaugrundstücksundFestlegungder StraßenoberkanteimBebauungsplan. Ausgleichsmaßnahmen: EntsiegelungeinesFeldwegesvon300m²,Umwand- lunginWiesemitLaubbäumen. Fernerwird auf das Ökokonto zurückgegriffen:EntwicklungeinesSandrasens auseinerAckerfläche(Maßnahme2imGeltungsbereich desBebauungsplans „StadtteilparkJägerhausseen“,Karlsruhe-Waldstadt). Klima Vermeidungsmaßnahmen:ErhaltderGehölze und Erhalt des größten Teils der Wiesenflächen. Ausgleichsmaßnahmen:AnlageneuerWiesenflächen,AnlagevonGärten, PflanzungvonBäumenundStraßenbäumen. Pflanzen Vermeidungsmaßnahmen:ErhaltderHeckenundErhaltdesgrößtenTeilsder Wiesenflächen. Ausgleichsmaßnahmen: Umwandlung vonAckerinWiese,Pflanzungvon Wildobst-undNussbäumen,PflanzungvoneinheimischenLaubbäumenund Sträuchern. Tiere Vermeidungsmaßnahmen:Erhaltder Hecken als bedeutendste Biotope und ErhaltdesgrößtenTeilsderWiesenalsbedeutendeBiotope. Ausgleichsmaßnahmen:Ergänzungdes BiotopsFeldheckedurchUmwand- lung angrenzender Ackerflächen in Wiesen,NeuanlagederBiotopeStreu- obstwieseundWiesemiteinheimischenLaubbäumen. Wasser Vermeidungsmaßnahmen:ErhaltdesgrößtenTeilsderFlächemitdauerhaft geschlossenerVegetationsdecke. Verminderungsmaßnahme:BeschränkungderNeuversiegelungaufeinMini- mum. „An der Klam/Illwig“ -27- Ausgleichsmaßnahme: Erhöhung des Flächenanteilsmitdauerhaftgeschlos- senerVegetationsfläche. Erholung Vermeidung:ErhaltderlandschaftsprägendenElementeundderWegebezie- hungen. Ausgleich:NeuanlagelandschaftstypischerElemente,starkeDurchgrünung desWohngebietes. Mensch Vermeidung:Zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse im Plangebiet werden aktive und passiveSchallschutzmaßnahmenentsprechendderDIN 4109fest- gesetzt. 1.2.4Alternativen InBetracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten,wobeidieZiele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanszuberücksichtigensind: InnerhalbdesBebauungsplangebieteswurden die Flächen für Wohnen und Erschließungsogelegt,dassdiewertvollstenLandschaftselemente,dieGe- hölzeimNordenundSüdendesGebietesinGänzeunddieangrenzenden Wiesen zum größten Teil erhalten bleiben. Eine weitereVerringerungdesEin- griffs lässt sich nur durch ReduzierungderBauflächenerreichen. 1.3Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Bestand(Stand09/02) m²WertzahlWertpunkte ÄckermiteinzelnenObstbäumen 32.001,460,4614.720,67 Gärten 330,970,72238,30 Glatthaferwiese 9.867,000,787.696,26 Grabeland 1.707,860,51871,01 Grasweg 1.930,060,43829,93 Hecke(§32Biotop) 3.341,240,913.040,53 StreuobstwiesemitHochstämmen 1.141,850,961.096,18 StreuobstwiesemitHalbstämmen 1.228,980,931.142,95 Straßenverkehrsgrün,Wiese 452,420,75339,32 11Straßenbäume,großkronig,heimischx 80m²880 m² 880,000,52457,60 SchotterwegmitSpontanvegetation 130,190,2329,94 Asphalt 613,650,000,00 Summe 52.745,6830.462,68 Planung(StandMärz06) m²WZWP GebäudeGRZ0,2,50%Überschreitung=0,3, Zufahrten 8.669,000,000 Hausgärten 20.228,000,6012.137 „An der Klam/Illwig“ -28- Asphalt(Straßenverkehrsfläche,Radwege) 2.382,000,000 Verbundpflaster(Fußwegeundverkehrsberuhigte Bereiche) 4.748,000,05237 66mittelkronigeLaubbäumex 40m²=2640 2.640,000,521.373 11Straßenbäume,großkronig,heimischx 80m²880 m² 880,000,52458 Hecke(§32Biotop) 3.341,240,913.040,53 GlatthaferwiesemitWildobstoderLaubbäumen 5.745,001,116.377 GlatthaferwiesealsSaumvor§32BiotopimNorden 678,000,96651 Heckenneupflanzungnaturraumtypisch 681,001,00681 Glatthaferwiese(ErhaltundAufwertung)alsSaumvor HeckenneupflanzungundvorBestandshecke 800,000,96768 BestandsgrünanK9653 1.956,000,841.643 VerkehrsgrünWiese 1.596,000,751.197 Graben 737,000,91671 UmwandlungAsphaltweginGlatthaferwiesemit Laubbäumen 332,001,11369 Spielplatz70%RasenWZ0,52,30%SandWZ0,04 800,000,37296 Summe 52.693,2429.897 Bilanz m²WertzahlWertpunkte BestandWertpunkte 52.693 30.462 PlanungWertpunkte 52.74529.897 DefizitZwischensumme 52565 Aufwertungöffentl.GrünflächeanKarlsbaderStraße (AG1) durcheinheimischeGehölze0,2x0,3fürPflan- zen, 0,2x0,3fürTiere 3200,1238 Defizit Ergebnis 527* *Da die Auswirkungen auf das SchutzgutBoden erheblichsind, wird eine spezielle schutzgut- übergreifende Bodenausgleichsmaßnahme über das Ökokonto durchgeführt: Entwicklung eines Sandrasensaus einer Ackerfläche(4125m²) (Maßnahme 2, Bebauungsplan „Stadtteilpark Jä- gerhausseen“, Karlsruhe-Waldstadt). Somit verbleibt keinDefizit in der Bilanz. Bilanzierung des Eingriffs durch die geplante Lärmschutzwand Die Bilanzierung geht von der Annahme aus, dass die Straßenbäume erhalten werden können. Sollte dies nicht der Fall sein,werden Ersatzpflanzungen festgesetzt und vorge- nommen. Bilanzierung Lärmschutzmaßnahme Stand Januar 2011 (Wand mit Punktfundamenten)m²WZWP Bestand Stand März 06 Hecke (§ 24 a Biotop, jetzt § 32) mit Benachbarung Wiese1.423,000,911.295 Glatthaferwiese mit Wildobst oder Laubbäumen mit Be- nachbarung Hecke1.450,001,111.610 Bestandsgrünan K96532.136,000,841.794 Summe 5.009,00 4.699 Planungm²WZWP Hecke (§ 24 a Biotop, jetzt § 32) ohne Benachbarung Wie- se1.400,830,881.233 „An der Klam/Illwig“ -29- Glatthaferwiese mit Wildobst oder Laubbäumen ohne Be- nachbarung Hecke1.450,000,961.392 Versiegelung durch Punktfundamente Lärmschutzwand Süden: 17 x 0,385 m² 6,540,000 Versiegelung durch Aufsatzfläche Lärmschutzwand Süden: 0,3 m x (64 m- 17 x 70 cm)15,630,000 Bestandsgrün an K96532.086,950,841.753 Versiegelung durch Punktfundamente Lärmschutzwand Norden: 35 x 0,385 m²13,500,000 Versiegelung durch Aufsatzfläche Lärmschutzwand Nor- den: 0,3 m x (143 m- 35 x 70 cm)35,550,000 Summe 5.009,00 4.378 Eingriff durch Lärmschutzwand321* *Ausgleich durch Umwandlung von 573 m² Acker in Sandrasen im Stadtteilpark Jägerhausseen im Anschluss an bereits vorhandene Maßnahme für dieses Projekt 1.4Zusätzliche Angaben Beider Umweltprüfung wurden keinetechnischenVerfahrenangewandt. 1.4.2Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt NurdieAuswirkungenaufdasSchutzgutBodensinderheblich. 1.4.3Allgemein verständliche Zusammenfassung Durchdie Planung wird ein überwiegendackerbaulichgenutztesGebietfür Wohnbebauungerschlossen.DadurcherhöhtsichdieVersiegelungvondrei auf30%derFläche,weshalbsichder EingriffindenBodennurplanextern ausgleichenlässt.DurchdenvollständigenErhaltderHeckenunddenweit- gehendenErhaltderWiesenalswertvolleLandschaftselementesowiedie deutlicheErhöhungdesAnteilsderFlächenmitdauerhaftgeschlossenerVe- getationsdeckedurchdieAnlagevon Hausgärten und weiteren Wiesen sowie durchdieVergrößerungdesGehölzbestandesdurchdiePflanzungvonWild- obst,einheimischenLaubbäumenundStraßenbäumeninderPlanungwerden Klima, Tiere und Wasserkreislaufnicht beeinträchtigt, bei den Pflanzen wird einedeutlicheVerbesserungderSituationerzielt.DasLandschaftsbildwan- delt sichvoneinerweniggegliedertenKulturlandschaftineinstarkdurchgrün- tes Wohngebiet.DieErholungsfunktionwirdnichtbeeinträchtigt. „An der Klam/Illwig“ -30- B.Hinweise 1.Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenloseTransportweg ist zu befestigen, eine evtl. Stei- gung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2.Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferlie- gende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen ent- wässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3.Niederschlagswasser Eine Regenwasserversickerung wird aufgrund der bindigen Böden und der ungünstigen Topographie nicht festgesetzt. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Das Hangwasser wird über einen Graben in das Hochwasser- rückhaltebecken Zennerklamm eingeleitet. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ge- sammelt undzur Gartenberegnunggenutzt werden. Sofern Zisternen einge- baut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zister- nen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzu- sehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entspre- chende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versi- ckerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen zur Nutzung von Zisternenwasser im Haus (z.B. für die Toilettenspülung) sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infekti- onsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Ge- sundheitsamt angezeigtwerden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trink- „An der Klam/Illwig“ -31- wasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf kei- ne Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Eine Befreiung bzw. Teilbefreiung vom Anschluss und Benutzungszwang ist beim Wasserversorger zu beantragen. Weiterhin ist zu beachten, dass bei der Nutzung im Haus zwei getrennte und eindeutig gekennzeichnete Wasserleitungen zu verlegen sind. Um Verunreinigungen des Trinkwassers zu verhindern ist ein so genannter freier Auslauf (Abstand mind. 20 mm) nach DIN 1988 zur Nachspeisung von Trinkwasser erforderlich. Der Trinkwasseranschluss für die Einspeisung darf nur von einem Fachbetrieb oder vom Wasserversorger selbst durchgeführt werden. Das Abwasser muss über einen extra Zähler ermittelt werden. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sol- len zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schad- stoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenver- siegelung verzichtet werden. 4.Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denk- malschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26– Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 5.Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6.Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, „An der Klam/Illwig“ -32- sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgra- fenstraße 14, 76131Karlsruhe, zu melden. 7.Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwie- sen. 8.Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9.Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und §39 LBO). 10.Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen.
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Extrahierter Text
Bebauungsplan „An der Klam/Illwig“, Karlsruhe-Stupferich Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften -Entwurf- BPL „An der Klam/Illwig“ -2- Inhaltsverzeichnis: I.Planungsrechtliche Festsetzungen........................................................3 1.Art der baulichen Nutzung.........................................................................3 1.1Reines Wohngebiet, § 3 BauNVO.............................................................3 1.2Allgemeines Wohngebiet, § 4 BauNVO.....................................................3 2.Flächen für Stellplätze, Carports und Garagen..........................................4 3.Nebenanlagen...........................................................................................4 4.Maß der baulichen Nutzung.......................................................................4 5.Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.....................................4 5.1Maßnahmen...............................................................................................4 5.2ListezupflanzenderGehölzeaufdenAusgleichsflächen..........................5 5.3Zuordnung.................................................................................................6 5.4Ersatzpflanzungen.....................................................................................6 6.Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen (s. a. II.3.3)......................6 7.Schallschutz...............................................................................................7 II.Örtliche Bauvorschriften.........................................................................9 1.Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen................................................9 1.1Doppelhäuser und Hausgruppen...............................................................9 1.2Wandhöhe.................................................................................................9 1.3Dachgestaltung..........................................................................................9 2.Werbeanlagen und Automaten..................................................................9 3.Unbebaute Flächen, Einfriedigungen.......................................................10 3.1Vorgärten.................................................................................................10 3.2Einfriedigungen........................................................................................10 3.3Abgrabungen, Aufschüttungen................................................................10 3.4Abfallbehälterstandplätze........................................................................11 4.Außenantennen, Satellitenantennen........................................................11 5.Niederspannungsfreileitungen.................................................................11 BPL „An der Klam/Illwig“ -3- Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebau- ungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen -Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom22.07.2011 (BGBl. I S.1509) und der Baunutzungsver- ordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). -Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S.357, berichtigt S. 416). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I.Planungsrechtliche Festsetzungen 1.Art der baulichen Nutzung 1.1Reines Wohngebiet,§3 BauNVO Zulässigsind -Wohngebäude. Ausnahmsweise können zugelassen werden -Läden,diezurDeckungdestäglichen BedarfsfürdieBewohnerdie- nen, -AnlagenfürsozialeZweckesowie den Bedürfnissen der Bewohner des GebietesdienendeAnlagenfürkirchliche,kulturelle,gesundheitliche und sportlicheZwecke. 1.2Allgemeines Wohngebiet, § 4 BauNVO Zulässigsind -Wohngebäude, -diederVersorgungdesGebietsdienendenLäden. Ausnahmsweise können zugelassen werden -Schank-und Speisewirtschaften sowienicht störende Handwerksbe- triebe, -Anlagenfürkirchliche,kulturelle, soziale,gesundheitlicheundsportliche Zwecke. BPL „An der Klam/Illwig“ -4- 2.Flächen für Stellplätze, Carports und Garagen Stellplätze, Carports und Garagensindnurinnerhalb der überbaubaren GrundstücksflächenundaufdendafürfestgesetztenFlächenzulässig. 3.Nebenanlagen Nebenanlagengemäß§ 14 Abs. 1 BauNVOsindaußerhalbderüberbaubaren Grundstücksflächenbeschränktauf:Abfallbehälterstandplätze(vgl.Ziffer II.3.4),KinderspieleinrichtungenundunüberdachtePergolen;außerdemWin- tergärtenundTerrassenmitjeeiner Tiefe von maximal 3 m– gemessen ab hintererBaugrenze.Ausnahmebilden die Bereiche 2, 4, 4a, 6, 6 a und 6 b. Hier sind WintergärtennuranderstraßenzugewandtenSeitezulässig. Gartenhüttenbisinsgesamtmaximal12m³je Baugrundstücksindaußerhalb derüberbaubarenGrundstücksflächennur im rückwärtigenGrundstücksbe- reichzulässig. 4.Maß der baulichen Nutzung DasMaßderbaulichenNutzungergibt sichausdeminderPlanzeichnung festgelegtenBaubereich, der zulässigenGröße derGrundflächenundder Wandhöhe(s.a. II.1.2). AlsWandhöhe gilt dasMaß zwischen derHöhedesnatürlichenGeländes, gemessenamjeweiligenBezugspunkt(s. a. II.1.2),unddemSchnittpunktder Außenwand mit der Oberkante Dachhaut.SoferninderPlanzeichnungkeine Bezugspunkte festgelegt wurden, ist dieHöhederGehweghinterkantemaß- gebend. 5.Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 5.1Maßnahmen Festgesetzt werden Vermeidungs- (V), Ausgleichs-(A) und Gestaltungs-(G) Maßnahmen. Vermeidungsmaßnahmen(V) V1:Dienach§32NatSchGBaden-WürttemberggeschütztenHeckenbiotope sindzuerhalten. V2:DerGehölzbestandanderKarlsbaderStraßeistzuerhalten. Vermeidungs-undAusgleichsmaßnahmen(VA) VA1:DievonderPlanungnichtbetroffene Wiesenfläche im Nordosten des GebietesistzuerhaltenundinihrerEntwicklunghinzueinerartenreichen, standorttypischen Wiese zu fördern, die Entwicklungspflege beträgt wegen der bereitsvorhanden,artenärmerenWiese10Jahre. BPL „An der Klam/Illwig“ -5- Ausgleichsmaßnahmen(A) A1:DerversiegelteFeldwegamOstrand des Gebietes ist zu entsiegeln und zurWiederherstellungderBodenfunktionen zurekultivieren.Anschließendist einestandorttypische,artenreicheWiese anzulegen und mit Gruppen stand- orttypischerGehölzezubepflanzen(ArtensieheZiffer 5.2).Die Entwicklungs- pflegebeträgt30Jahre. A2:Die Ackerfläche südlich des nördlichen Heckenbiotops ist zur Aufwertung und Ergänzung des Biotops und als notwendige Abstandsflächezur Wohnbe- bauungineinenstandorttypischen,artenreichenWiesensaumumzuwandeln. AufgrundderlangjährigenAckernutzungistderSamenvorratimBodenver- armt, so dass die Entwicklungspflege20Jahrebeträgt. A3:EsisteineHeckeausstandorttypischen Sträuchern und Eichen zu pflan- zen (Arten sieheZiffer 5.2). DieEntwicklungspflegebeträgt30Jahre. A4:Esisteinestandorttypische,artenreiche Wiese anzulegen und mit Grup- pen standorttypischer Gehölzezubepflanzen(ArtensieheZiffer 5.2).Die Entwicklungspflegebeträgt30Jahre. A5:Esisteinestandorttypische,artenreiche Wiese anzulegen und mit pflege- armenObsthochstämmen,WildobstoderNussbäumenzubepflanzen(Arten sieheZiffer 5.2).DieEntwicklungspflegebeträgt30Jahre. A6:Die vorhandene Wiese ist mit pflegearmen Obsthochstämmen, Wildobst oderNussbäumenzubepflanzen(Arten sieheZiffer 5.2). Die Entwicklungs- pflegebeträgt30Jahre. DieEntwicklungspflegefür30JahrebeidenAusgleichsmaßnahmenA1,A3, A4,A5undA6liegtdarinbegründet,dass die Gehölze erst nach mehreren JahrzehntenihrevolleökologischeLeistungsfähigkeiterreichen. Die Entwicklungspflege für 20 Jahre bei denaußerhalb des Geltungsbereichs desBebauungsplans liegendenAusgleichsmaßnahmendes Ökokontos(siehe ZifferI.5.3)liegt darin begründet, dass der Sandrasen voraussichtlich nach 20 Jahren Pflege die Wertigkeit erreicht haben wird, die bei der Eingriffs- /Aus- gleichsbetrachtung zugrundegelegt wurde. Ausgleichs-undGestaltungsmaßnahmen(AG) AG1:Die Gehölzpflanzung ist mit standorttypischenArten(ArtensieheZiffer 5.2)zuergänzen. AG2:DieStraßensindmitstandorttypischenLaubbäumenzubepflanzen. 5.2ListezupflanzenderGehölzeaufdenAusgleichsflächen Obstbäume A5, A6: Apfelsorten:Brettacher,JakobFischer, Kaiser Wilhelm, Dr. Oldenburg. landschaftstypische Gehölze autochthoner Herkunft: -Bäume A4:Acercampestre(Feldahorn),Carpinusbetulus(Hainbuche), Prunus avium (Vogelkirsche), Quercuspetraea(Traubeneiche)(auch BPL „An der Klam/Illwig“ -6- für A3), Quercusrobur (Stieleiche)(auch fürA3), Sorbus domestica (Speierling), -Sträucher A3, A4, AG1: Cornussanguinea(Hartriegel),Corylusavella- na (Hasel),Crataegusmonogyna(EingriffeligerWeißdorn),Euonymus europaeus,(Pfaffenhütchen),Ligustrumvulgare(Liguster),Lonicera xylosteum(Heckenkirsche),Prunusspinosa(Schlehe). 5.3Zuordnung DemEingriffaufdenBaugrundstücken werdenfolgendeAusgleichsmaßnah- menzugeordnet:A5undA6. DemEingriff durch die öffentliche ErschließungwerdenfolgendeAusgleichs- maßnahmenzugeordnet:VA1,A1,A2,A3,A4,AG1,AG2. Zugeordnetder öffentlichen Erschließung werden ferner folgende außerhalb des GeltungsbereichsdesBebauungsplans liegendeAusgleichsmaßnahmen des Ökokontos: -EntwicklungeinesSandrasensauseinerAckerfläche(4125m²)im StadtteilparkJägerhausseen,Karlsruhe-Waldstadt als schutzgutüber- greifender Ausgleich für Eingriffe in den Boden. Die Entwicklungspflege beträgt 20 Jahre. -Entwicklung eines Sandrasens aus einer Ackerfläche (573 m²) im Stadt- teilpark Jägerhausseen, Karlsruhe-Waldstadt als Ausgleich für Eingriffe durch den Bau der Lärmschutzwand. Die Entwicklungspflege beträgt 20 Jahre. 5.4Ersatzpflanzungen Für jeden Baum, der aufgrundder Errichtung der Lärmschutzwandentlang der K9653gefällt werden muss, ist ein entsprechender Ersatzbaumin unmittelba- rer Nähe des ursprünglichen Standorts zu pflanzen. 6.Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen(s. a. II.3.3) Auf den Baugrundstücken außerhalb der Baubereiche sind Aufschüttungen und Abgrabungen nur für die Anlage von Hauszugängen, Garagenzufahrten, Terrassen und Wintergärten zulässig. BPL „An der Klam/Illwig“ -7- 7.Schallschutz Aktiver Schallschutz Entlang der K 9653 ist- entsprechend des Eintrags in der Planzeichnung-ei- ne Lärmschutzwand von 2,5 m Höhe (nordöstlich des Kreisverkehrs) bzw. 3 m Höhe (südwestlich des Kreisverkehrs) überGeländezu errichten. Passiver Schallschutz Innerhalb des im „Lärmschutzplan“ (Seite 8)zwischen der gestrichelten 49 dB(A)-Isophone-Linie(nachts)und der Karlsbader Straße befindlichenBe- reichs ist an den Fassaden von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach DIN 4109„Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe 1989derfür den betreffenden Lärmpegelbereichausreichende Schallschutz durch geeignete Maßnahmen herzustellen. Hierbei sind die entsprechenden Innenschallpegel der VDI 2719: 1987-08 zu berücksichtigen.Sofern diese Pegel nicht durch geeignete Grund- rissgestaltung eingehalten werden können, sind schalldämmende Außenbau- teile zu verwenden. FürSchlafräume und Kinderzimmer, diesichgemäß der Anlage „Lärmschutz- plan“ (Seite 8)in dem Teil des Plangebietes befinden, der zwischen der Karls- bader Straße und der „Strichlinie“ liegt(LärmpegelbereicheIV, III sowie teil- weise Lärmpegelbereich IInach DIN 4109) sind schallgedämpfte Lüftungsein- richtungen vorzusehen oderes istanderweitig sicherzustellen, dass der Luft- austausch durch ein entsprechendes Lüftungskonzept auch bei geschlosse- nen Fenstern gewährleistet ist. Die DIN 4109„Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe 1989und die VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ vom August 1987 liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstr. 7, 1. OG, ZimmerD113/D114, 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth-Verlag, Berlin). BPL „An der Klam/Illwig“ -8- BPL „An der Klam/Illwig“ -9- II.Örtliche Bauvorschriften 1.Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1Doppelhäuser und Hausgruppen BeiDoppelhäusernundinnerhalb vonHausgruppensindnureinheitliche DachformenundDachneigungenzulässig(Satteldach,Dachneigung28°). Diesesindaufeinanderabzustimmen. 1.2Wandhöhe AlsWandhöhe gilt dasMaß von derGehweghinterkante,gemessenamjewei- ligenBezugspunktbiszumSchnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut. Abweichendvon Satz 1gelten alsuntererBezugspunkt im Bereich 1 die in der Planzeichnungfestgelegten Bezugspunkte.DieWandhöhederEinzelhäuser inden Bereichen 2 und 5 wird in der Gebäudemittegemessen.Maßgebendfür Doppelhäuser ist der Bezugspunkt inHöhederGrenzezwischendenGebäu- dehälften,beidenHausgruppenundReihenhäuserninHöhedeseinesgemit- teltenBezugspunktes,dergleiche Höhenentwicklungenbei den einzelnen Häusernermöglicht. 1.3Dachgestaltung Zwerchgiebel,Dacheinschnittesowie Dachaufbauten,dienichtderSolarener- gieversorgungdienen,sindunzulässig. BeiSatteldächernsindzurDacheindeckungrötlich-brauneZiegelzuverwen- den. BeiDoppelhäusern, HausgruppenundReihenhäusernsindgegenüberderje- weiligenErschließungdurchlaufende Dachflächen zu errichten. 2.Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagensind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss, nichtinderVorgartenzoneundnurunterEinhaltungfolgenderGrößenzuläs- sig: -Einzelbuchstabenbis max. 0,3 m Höhe und Breite, -sonstigeWerbeanlagen(Schilder,Firmenzeichenunddergleichen)bis zu einer Fläche von 0,5 m². UnzulässigsindWerbeanlagenmitwechselndemoderbewegtemLicht,dreh- bareWerbeträgerundsolchemit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, SkybeameroderÄhnliches. AutomatensindnuramGebäudeundnicht inderVorgartenzonezulässig. An- lagen,diezumAnschlagenvonPlakatenoderanderenwerbewirksamenEin- richtungenbestimmtsind,sindnichtzulässig. BPL „An der Klam/Illwig“ -10- 3.Unbebaute Flächen, Einfriedigungen 3.1Vorgärten Vorgärtensind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grund- stücksbreitezwischenderStraßenbegrenzungslinieundderBaulinieliegen. Verlaufen die nach Satz1 maßgeblichenBauliniennichtüberdiegesamte Straßenfront eines Grundstückes,sind dieVorgärteninentsprechenderTiefe biszudenseitlichenGrundstücksgrenzenauszudehnen.BeiGrundstücken, die an mehreren Seiten von Straßenbegrenzungslinienumgebensind,istdie- jenige Seite maßgeblich, auf der dieZufahrt zum Grundstück angelegt ist. DieVorgärtensindmitAusnahmevon ZufahrtenundHauseingängensowie möglicherNebenanlagennach Ziffer1.3als Vegetationsfläche anzulegen und zuunterhalten.DieBenutzungalsArbeits-oderLagerflächenistunzulässig. Esist je Grundstück nur eine Zu- bzw.Ausfahrtzulässig,derenmaximalBreite derGaragen-,Carport- bzw.Stellplatzbreite entspricht, höchstens jedoch 5 m beträgt.Zusätzlichisteinmaximal1,5mbreiterHauszugangzulässig. BeiderBefestigungvonGaragenzufahrten sind wasserdurchlässige Materia- lienzuverwenden(z.B.Rasengittersteine). Dies gilt auch für Terrassen ab ei- ner Fläche von 12 m² (z.B. Rasenfugenpflaster). 3.2Einfriedigungen EinfriedigungensindnuralsgeschnitteneLiguster-oderHainbuchenhecken bis1,8mHöhe,imVorgartenbis1,2 mHöhezulässig.ZurfreienLandschaft oder zu angrenzenden Grün- und Ausgleichsflächenkönnen auch freiwach- sende Hecken aus standorttypischen Laubgehölzengepflanztwerden(zum Beispiel:RoterHartriegel,Haselnuss,Pfaffenhut,Liguster,Heckenkirsche, Hundsrose,Schwarzer Holunder, Traubenholunder, GewöhnlicherSchnee- ball). Indie Hecken kann ein Maschendrahtzaun mit einer Höhe von 1,2 m eingezo- genwerden. 3.3Abgrabungen, Aufschüttungen Bereiche2,4, 4 a, 6, 6 a und 6 b: ImBereich der Garagenzufahrten undHauszugängesindAufschüttungenauf Oberkante Straßenniveau zulässig.Im rückwärtigen Bereich sind Abgrabun- genaufdasNiveaudesKellerbodens(Oberkante Rohfußboden, siehever- bindlicheRegelschnitte)zulässig. Bereiche1,3 und 5: ImBereich der Garagenzufahrten und Hauszugänge sind Abgrabungen auf Oberkante Straßenniveau zulässig. AufschüttungenimrückwärtigenBereich für Terrassen und Wintergärten sind aufdasNiveaudesErdgeschossrohfuß- bodenszulässig(sieheverbindlicheRegelschnitte). BPL „An der Klam/Illwig“ -11- 3.4Abfallbehälterstandplätze DieAbfallbehälterstandplätze,dienichtimGebäudeuntergebrachtsind,sind mit einem Sichtschutzzu versehen undmit Rankpflanzen oder Hecken zu be- grünen. 4.Außenantennen, Satellitenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenan- tenne zulässig. 5.Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. Karlsruhe, 05.04.2011 Fassung vom16.10.2012 Stadtplanungsamt Dr. Harald Ringler
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G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc/V.10 Auftraggeber: Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Auftragnehmer: Kurz u. Fischer GmbH Beratende Ingenieure Brückenstraße 9 71364 Winnenden > Sachverständige Prüfstelle für den Schallschutz im Hochbau (DIN 4109) > bekannt gegebene Stelle nach §§ 26, 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Gutachten 7474- 02 Ermittlung und Beurteilung der Straßenverkehrslärmimmissionen auf das Bebauungsplangebiet „An der Klam/ Illwig“ in Karlsruhe. Schallimmissionsprognose Datum: 30. September 2010 Neufassung vom 25. November 2010 aufgrund geänderter Planungen zur Lärmschutzwand Seite 2 G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc V.10 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand der Untersuchung .................................................................................. 3 1.1. Situation und Aufgabenstellung .................................................................... 3 1.2. Abstimmungen und Eingangsdaten ............................................................... 3 2. Beurteilungsgrundlagen ............................................................................................ 4 2.1. DIN 18005 .................................................................................................... 4 3. Grundlagen der Untersuchung .................................................................................. 5 3.1. Verkehrsmengen ........................................................................................... 5 3.2. Emissionspegel ............................................................................................. 6 3.3. Berechnungsverfahren ................................................................................... 6 4. Untersuchungsergebnisse und ihre Beurteilung ......................................................... 7 5. Schallschutzmaßnahmen........................................................................................... 8 5.1. Aktive Schallschutzmaßnahmen .................................................................... 8 5.2. Weitergehende Schallschutzmaßnahmen ....................................................... 10 6. Formulierungsvorschläge für den Bebauungsplan ..................................................... 12 7. Kurze Zusammenfassung .......................................................................................... 13 Anlagenverzeichnis Literaturverzeichnis 7 Anlagen Seite 3 G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc V.10 1. Gegenstand der Untersuchung 1.1. Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Klam/Illwig“ im Stadtteil Stupferich. Das Bebauungsplangebiet befindet sich an der K 9653 am südwestlichen Rand von Stupferich. Innerhalb des Bebauungsplangebiets sollen Allgemeine Wohngebiete und Reine Wohngebiete ausgewiesen werden. In der Anlage 1 ist die Lage des Baugebiets im räumlichen Zusammenhang dargestellt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Schallimmissionsprognose gefordert, in der die Geräuscheinwirkungen des Straßenverkehrs der K 9653 und BAB A 8 innerhalb des Plangebiets ermittelt und anhand der DIN 18005 [1] bewertet werden sollten. 1.2. Abstimmungen und Eingangsdaten Die den Berechnungen zugrunde zu legenden Verkehrsmengen auf den relevanten Straßenabschnitten der K 9653 und BAB A 8 wurden mit Vertretern der Stadt Karlsru- he abgestimmt. Für die nachfolgende Untersuchung standen neben schriftlichen bzw. fernmündlichen Auskünften mit dem Auftraggeber folgende Unterlagen zur Verfügung: ∑ Katastergrundlage des Untersuchungsraums, digital ∑ Bebauungsplan „An der Klam/ Illwig“ der Stadt Karlsruhe, Stand Juli 2010 ∑ Verkehrsbelastungsdaten und Lkw-Anteile für die K 9653 sowie die BAB A 8, Stand August 2010 ∑ Angaben zur Lage und Höhe der Lärmschutzwand, Stadt Karlsruhe, Stand No- vember 2010 ∑ Schalltechnisches Simulationsmodell der Lärmkartierung/ Lärmaktionsplanung für Karlsruhe, Stand 2010 Seite 4 G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc V.10 2. Beurteilungsgrundlagen 2.1. DIN 18005 Für einen Bebauungsplan sind die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblat- tes 1 zur DIN 18 005 [1] als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen. Nach DIN 18 005 sollen in Abhängigkeit vom Gebietscharakter folgende schalltechni- schen Orientierungswerte durch den Beurteilungspegel L r nicht überschritten werden: Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN 18 005 lfd. Nr. Gebietscharakter Schalltechnische Orientierungswerte in dB(A) tags: 6 - 22 Uhr nachts: 22 - 6 Uhr 1 Reines Wohngebiet (WR) 50 40/35 * 2 Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 45/40 * 3 Friedhöfe, Kleingärten, Parkanlagen 55 -- 4 Besondere Wohngebiete (WB) 60 45/40 * 5 Dorf-, Mischgebiet (MD, MI) 60 50/45 * 6 Kern-, Gewerbegebiet (MK, GE) 65 55/50 * * Der niedrigere Wert gilt für Geräusche von Industrie- und Gewerbebetrieben, sowie für Freizeitanlagen. Das Beiblatt 1 der DIN 18 005 enthält den Hinweis, dass die Beurteilungspegel ver- schiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Gewerbe) jeweils für sich allein mit den o. g. Orientierungswerten zu vergleichen sind und nicht zusammengefasst wer- den sollen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Ver- kehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhal- ten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungs- werten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen) vorgesehen und planungs- rechtlich abgesichert werden. Seite 5 G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc V.10 3. Grundlagen der Untersuchung 3.1. Verkehrsmengen Die Verkehrsmengen auf der K 9653 und der Palmbacher Straße einschließlich ihrer Lkw-Anteile am Tag und in der Nacht für den Prognosehorizont 2020 wurden vom Stadtplanungsamt Karlsruhe zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsmengen und Lkw- Anteile auf der Autobahn A 8 und ihrer Anschlussbereiche wurden den Untersuchun- gen der Lärmkartierung bzw. Lärmaktionsplanung der Stadt Karlsruhe entnommen (DTV rd. 84.000 Kfz/24 h). Ein Vergleich mit aktuellen Zählwerten aus dem Jahr 2010 (DTV rd. 79.000 Kfz/24 h) hat ergeben, dass diese Ansätze auch hinsichtlich einer künftigen Verkehrszunahme als ausreichend angesehen werden können. Bezüglich der Verkehrsverteilungen auf den Tag- und Nachtzeitraum wurde auf die Angaben in der RLS 90 [2] zurückgegriffen. Zuschläge der RLS 90 für Steigungen wurden entsprechend berücksichtigt. Als Stra- ßenoberfläche für die Autobahn A8 wurde ein Drainasphalt (D Str0 -= -3) angesetzt. An- sonsten waren keine Korrekturen für die Straßenoberfläche erforderlich. Auch Pegeler- höhungen durch Mehrfachreflexionen an bebauten Straßenabschnitt mussten nicht be- rücksichtigt werden. In Tabelle 2 sind die zugrunde gelegten durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV), Lkw-Anteile und Angaben zur berücksichtigten Geschwindigkeit angegeben. Die Angaben für die Autobahn A8 wurden dem Modell der Lärmkartierung/ Lärmakti- onsplanung der Stadt Karlsruhe entnommen. Zur Vereinfachung werden in der nach- folgenden Tabelle die in diesem Modell enthaltenen Straßenabschnitte nicht einzeln aufgeführt, sondern zu einem Wert (beide Richtungen) zusammengefasst. Tabelle 2: Verkehrskenndaten Straßenverkehr (Prognosehorizont 2020) DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke p(t), p(n) Schwerverkehrsanteil über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht tags, nachts v Zulässige Höchstgeschwindigkeit (Pkw/Lkw) Straße DTV [Kfz/24h] p(t) [%] p(n) [%] v(Pkw) [km/h] v(Lkw) [km/h] K 9653/1 westlich Kreisverkehr 14.500 4,0 2,0 70 70 K 9653/2 westlich Kreisverkehr 14.500 4,0 2,0 50 50 K 9653/3 östlich Kreisverkehr 10.800 4,0 2,0 50 50 Palmbacher Straße 1.800 4,0 2,0 50 50 A8 (beide Richtungen) rd. 84.000 25,0 48,0 120 80 Seite 6 G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc V.10 3.2. Emissionspegel Aus den in Tabelle 2 aufgeführten Verkehrskenndaten ergeben sich nach der RLS 90 [2] die in der Tabelle 3 aufgeführten Emissionspegel. Tabelle 3: Emissionspegel L mE nach RLS 90 [2] für die Teilabschnitte der umlie- genden Straßen – Angaben in dB(A) lfd. Nr. Straße Emissionspegel L mE nach RLS 90 [2] tags nachts 1 K 9653/1 westlich Kreisverkehr 65,2 55,4 2 K 9653/2 westlich Kreisverkehr 62,8 52,9 3 K 9653/3 östlich Kreisverkehr 61,6 51,7 4 Palmbacher Straße 53,8 43,9 5 A8 (beide Richtungen) 76,7 72,2 3.3. Berechnungsverfahren Die Berechnung der zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen wurde nach RLS 90 [2] mit einem Computerprogramm (SoundPLAN Version 7) vorgenommen. Die Immissi- onsberechnung berücksichtigt Entfernungseinflüsse, Abschirmungen (bestehende und geplante Geländekanten einschließlich dem Lärmschutzwall entlang der Autobahn A 8), Reflexionen und Bodendämpfung. Es erfolgt eine Unterscheidung in Direktschall und Schall, der durch Reflexionen hervorgerufen wird. Die Berechnungen werden innerhalb des Plangebiets unter Berücksichtigung freier Schallabstrahlung, d.h. ohne die abschirmende Wirkung der geplanten Gebäude inner- halb des Bebauungsplangebiets, durchgeführt. Diese Vorgehensweise stellt für das Plangebiet die kritischste Betrachtungsweise dar. Seite 7 G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc V.10 4. Untersuchungsergebnisse und ihre Beurteilung Die Isophonendarstellung der Anlage 2 auf der mittleren Höhe des 1. Obergeschosses zeigt, dass der maßgebliche Orientierungswert der DIN 18005 für Allgemeine Wohn- gebiete am Tag von 55 dB(A) bis zu einer Entfernung von rd. 80 m (nordöstlicher Be- reich) bzw. 150 m (südwestlicher Bereich) von der K 9653 überschritten wird. In dem der K 9653 nächstgelegenen Baufenster treten Geräuscheinwirkungen von bis zu 63 dB(A) auf. Der maßgebliche Orientierungswert der DIN 18005 für Reine Wohngebiete von 50 dB(A) am Tag wird im gesamten Bebauungsplangebiet überschritten. Die höchsten Geräuscheinwirkungen liegen im Bereich des WR 3 von bis zu 60 dB(A) vor. Im Nachtzeitraum werden die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine und Reine Wohngebiete unter Berücksichtigung freier Schallausbreitung auf Höhe des 1. Obergeschosses im gesamten Plangebiet überschritten. Die Ge- räuscheinwirkungen im nächstgelegenen Baufenster liegen bei rd. 55 dB(A). Anhand des Verlaufs der Isophonen kann abgeleitet werden, dass insbesondere im Nachtzeitraum der Schalleintrag der Autobahn A 8 aus südwestlicher Richtung rechne- risch einen maßgeblichen Anteil an den Gesamtimmissionen des Straßenverkehrs lie- fert. Anhand von Erfahrungswerten ist damit zu rechnen, dass dieser rechnerisch nach RLS-90 ermittelte Schalleintrag die Situation eher überschätzt. Im Zuge der Abwägung könnte man zu der Auffassung gelangen, dass die Zumutbar- keitsschwelle bis zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV [3] für Allgemeine Wohngebiet und Reine Wohngebiete von 59 dB(A) am Tag bzw. 49 dB(A) in der Nacht angehoben wird. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV stellen beim Neu- bau von Straßen die maßgebliche Beurteilungsgrundlage dar und können als gerade noch zumutbar angesehen werden. Auf die Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen könnte dann verzichtet werden. Die 59- dB(A)-Isophone am Tag bzw. die 49-dB(A)- Isophonen in der Nacht sind in den Anlagen 2 und 3 als rote Linie dargestellt. Die Be- rechnungsergebnisse zeigen, dass die zur Beurteilung hilfsweise herangezogenen Im- missionsgrenzwerte der 16. BImSchV in Teilbereichen des Bebauungsplangebiets überschritten werden. Aufgrund der Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte sollten im Rah- men der Abwägung zum Bebauungsplan Schallschutzmaßnahmen geprüft werden (vgl. Abschnitt 5). Seite 8 G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc V.10 5. Schallschutzmaßnahmen 5.1. Aktive Schallschutzmaßnahmen Zur Minderung der Geräuscheinwirkungen des Straßenverkehrs innerhalb des Plange- biets wurde die Wirksamkeit von aktiven Schallschutzmaßnahmen entlang der K 9653 mit Wandhöhen von 2,5 m nördlich des geplanten Kreisverkehrs bzw. 3 m südlich des Kreisverkehrs geprüft. Die grundsätzliche Machbarkeit der Lärmschutzwand wurde mit den zuständigen Ämtern der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Nach Abstimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe kann die Lärmschutzwand südlich des geplanten Kreisverkehrs nicht direkt entlang der K 9653 errichtet werden, was aus schalltechni- scher Sicht die wirksamste Variante wäre, sondern etwas abgerückt, entlang des Geh- und Radwegs. Zur Darstellung der Wirksamkeit der Maßnahmen wurden beispielhaft Einzelpunktbe- rechnungen an ausgewählten Immissionsorten (vgl. Anlage 4) ohne und mit Berück- sichtigung der Lärmschutzwände vorgenommen, deren Ergebnisse in der nachfolgen- den Tabelle aufgeführt sind: Tabelle 4: Berechnungsergebnisse der Straßenverkehrsimmissionen innerhalb des Plangebiets für einzelne Immissionsorte, ohne und mit Lärmschutzwand (2,5 m Höhe bzw. 3 m Höhe) Immissionsort Orientierungs- wert DIN 18005 in dB(A) Beurteilungspegel Nullfall in dB(A) Beurteilungspe- gel Planfall in dB(A) Pegelminderung in dB Nr. Ge- schoss Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht I 1 WA 6b EG 55 45 58,9 49,9 54,2 46,5 -4,7 -3,4 1. OG 60,1 50,9 55,3 47,3 -4,8 -3,6 I 2 WR 3 EG 50 40 57,2 49,3 55,9 48,5 -1,3 -0,8 1. OG 58,3 50,1 57,4 49,5 -0,9 -0,6 2. OG 59,5 51,1 59,1 50,8 -0,4 -0,3 I 3 WA 1 EG 55 45 57,7 48,3 53,9 45,2 -3,8 -3,1 1. OG 58,8 49,4 57,7 48,5 -1,1 -0,9 I 4 WR 4a EG 50 40 52,6 45,2 51,2 44,5 -1,4 -0,7 1. OG 53,3 45,8 52,0 45,1 -1,3 -0,7 Zudem erfolgt in der Anlage 4 eine flächenhafte Darstellung der zu erwartenden Pe- gelminderungen unter Berücksichtigung der geplanten Lärmschutzwände, jeweils für die Aufpunkthöhe von 2 m (Gartenbereiche) im Tagzeitraum. Auf dieser Höhe sind insbesondere im Tagzeitraum die größten Pegelminderungen zu erwarten. Seite 9 G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc V.10 Hierbei ist anzumerken, dass bei den Einzelpunktberechnungen die Eigenabschirmung der Gebäude berücksichtigt ist und dadurch geringere Verkehrslärmimmissionen ermit- telt wurden als bei den Rasterlärmberechnungen (freie Schallausbreitung im Plange- biet). Ergebnisse der Untersuchungen Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen der Tabelle 4 sowie die flächenhafte Darstellungen der Anlage 4 für die Aufpunkthöhe von 2 m über Gelände zeigen, dass durch die untersuchten aktiven Schallschutzmaßnahmen die höchsten Pegelminderung auf Höhe des Erdgeschosses von bis zu rd. 5 dB am Tag erzielt werden können. Die Pegelminderungen durch die aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Nachtzeitraum fallen geringer aus. Grund hierfür ist, dass die Geräuschsituation im Nachtzeitraum in- nerhalb des Plangebiets stärker durch die Autobahn A8 bestimmt wird als am Tag, und somit die Wirksamkeit der Lärmschutzwände entlang der K 9653 relat iv geringer aus- fällt. Ergebnisse für die Außenwohnbereiche (2 m über Gelände) Die Anlage 4 zeigt, dass unter Berücksichtigung der geplanten Lärmschutzwand der Orientierungswert der DIN 18005 am Tag von 55 dB(A) auf Höhe der Außenwohnbe- reiche (2 m über Gelände) in weiten Teilen des Plangebiets eingehalten werden. Im Nahbereich der K 9653 treten Überschreitungen des Orientierungswerts von maximal 2 dB auf. An den beiden kritischsten, dem Kreisverkehr nächstgelegenen Grundstü- cken, liegen die Geräuschimmissionen bei maximal 57-58 dB(A). Der Orientierungswert für Reine Wohngebiete wird weiterhin im gesamten Bebau- ungsplangebiet überschritten. Die zur Beurteilung hilfsweise herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [3] für Allgemeine und Reine Wohngebiete werden auf Höhe der Au- ßenwohnbereiche im gesamten Plangebiet eingehalten. Ergebnisse für die Obergeschosse In den Anlagen 5 und 6 sind die Berechnungsergebnisse unter Berücksichtigung der Lärmschutzwände von 2,5 m bzw. 3 m Höhe für alle Stockwerke am Tag und in der Nacht dargestellt. Die Darstellungen zeigen, dass die Wirksamkeit der aktiven Lärmschutzmaßnahme mit zunehmender Geschossigkeit abnimmt. Der Orientierungswert für Allgemeine Wohn- gebiete am Tag von 55 dB(A) wird unter Berücksichtigung freier Schallausbreitung im Plangebiet in den rückwärtigen Teilbereichen eingehalten. Der nächtliche Orientie- rungswert für Allgemeine Wohngebiete von 45 dB(A) bzw. die Orientierungswerte für Reine Wohngebiete werden weiterhin überschritten. Die zur Beurteilung hilfsweise herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [3] für Allgemeine und Reine Wohngebiete von 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht werden in den rückwärtigen Bereichen eingehalten. Überschrei- tungen treten im südwestlichen Teil des Bebauungsplangebiets auf. Seite 10 G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc V.10 Es ist zu erwarten, dass höhere Lärmschutzwände, beispielsweise von 4 m Höhe, nicht dazu führen, dass die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine bzw. für Reine Wohngebiete im gesamten Plangebiet, auch nicht in den Gartenberei- chen, eingehalten werden können. Unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen- Aspekten können die zugrunde gelegten Wandhöhenvon 2,5 m bzw. 3 m als ausrei- chend angesehen werden. 5.2. Weitergehende Schallschutzmaßnahmen Für die Bereiche, die unter Berücksichtigung der zugrunde gelegten aktiven Schall- schutzmaßnahmen von Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte am Tag und in der Nacht betroffen sind, sollten die nachfolgend aufgeführten Schallschutz- maßnahmen geprüft werden. Grundrissorientierung Vom Grundsatz her sollten die Grundrisse der Wohnungen vorzugsweise so angelegt werden, dass die dem ständigen Aufenthalt dienenden Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten orientiert werden. In der vorliegenden Situation ist dies bei einer ge- wünschten Orientierung der Gebäude nach Süden nur schwer möglich, mit Ausnahme einzelner Schlaf- und Kinderzimmer. Passive Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 [1] (vgl. Anlagen 5 und 6), insbesondere im Nachtzeitraum, werden passive Schall- schutzmaßnahmen durch eine entsprechende Ausgestaltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen im gesamten Bebauungsplangebiet vorgeschlagen. Bei der Ausge- staltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind ohnehin die Regelungen der baurechtlich eingeführten DIN 4109 [4] zu beachten. Die maßgeblichen Außenlärmpe- gel nach DIN 4109 für das krit ischste Geschoss, das 2. Obergeschoss, können der An- lage 7 entnommen werden. Zudem wird für Schlaf- und Kinderzimmer im gesamten Plangebiet vorgeschlagen, durch ein entsprechendes Lüftungskonzept eine Fenster unabhängige Belüftung zu er- möglichen, d.h. dass ein ausreichender Mindestluftwechsel auch bei geschlossenem Fenster sicher gestellt wird. Durch die Eigenabschirmung der Gebäude bzw. die Abschirmwirkung ggf. vorgelager- ter Gebäude ist zu erwarten, dass die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 [1] an den lärmabgewandten Nord- und Ostfassaden in Teilbereichen eingehalten wer- den. In diesem Fall sind keine passiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Seite 11 G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc V.10 Unter Berücksichtigung einer Abwägung zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV [3] für Allgemeine Wohngebiet von 59 dB(A) am Tag bzw. 49 dB(A) in der Nacht (vgl. Abschnitt 4) könnte auf passive Schallschutzmaßnahmen in Teilberei- chen verzichtet werden. Die in diesem Fall maßgebliche Abgrenzung für Schallschutz- maßnahmen ist in der Anlage 7 dargestellt. Seite 12 G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc V.10 6. Formulierungsvorschläge für den Bebauungsplan Für die Würdigung der Geräuschsituation durch Verkehrslärm innerhalb des Planungs- gebietes im Textteil des Bebauungsplanes „An der Klam/ Illwig“ werden die folgenden Formulierungen vorgeschlagen. Bei den Formulierungen handelt es sich um Vorschlä- ge, die rechtlich geprüft werden sollten. Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Schutz der Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes vor Verkehrslärm) (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Entlang der K 9653 ist eine Lärmschutzwand von mindestens 2,5 m Höhe (nordöstlich des Kreisverkehrs) bzw. 3 m Höhe (südwestlich des Kreisverkehrs) über Gelände vor- zusehen (vgl. Anlage 7). Die Lärmschutzwand ist nach den Vorgaben der Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutz- wänden an Straßen, ZTV-Lsw 06, Ausgabe 2006 auszuführen. Innerhalb des in der Planzeichnung abgegrenzten Bereichs ist an den Fassaden von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 der ausreichende Schallschutz durch passive Maßnahmen sicherzustellen. Hierbei sind die entsprechenden Innenschallpegel der VDI 2719: 1987-08 (veröffent- licht und zu beziehen über den Beuth-Verlag, Berlin) zu berücksichtigen. Sofern diese Pegel nicht durch eine geeignete Grundrissgestaltung eingehalten werden können, sind schalldämmende Außenbauteile zu verwenden. Im Rahmen des Bauge- nehmigungs- bzw. Kenntnisgabeverfahrens ist vom Bauherrn/Antragsteller als Be- standteil der Bauvorlagen der auf den Einzelfall abgestellte Nachweis der Erfüllung der konkret erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der o.g. Innenschallpe- gel zu erbringen. Der Nachweis hat nach den in der DIN 4109 vorgeschriebenen Ver- fahren zu erfolgen. Wenn der Nachweis des ausreichenden Schallschutzes gegen Au- ßenlärm nach DIN 4109 erbracht wird, ist davon auszugehen, dass die in der VDI 2719 genannten Innenschallpegel eingehalten sind. Für Schlafräume ist in dem abgegrenzten Bereich durch ein geeignetes Lüftungskon- zept sicherzustellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel auch bei geschlossenen Fenstern eingehalten werden kann. Seite 13 G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc V.10 7. Kurze Zusammenfassung Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Klam/Illwig“ im Stadtteil Stupferich. Das Bebauungsplangebiet befindet sich an der K 9653 am südwestlichen Rand von Stupferich. Innerhalb des Bebauungsplangebiets sollen Allgemeine Wohngebiete und Reine Wohngebiete ausgewiesen werden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine Schallimmissionsprogno- se erarbeitet, in der die Geräuscheinwirkungen des Straßenverkehrs der K 9653 und BAB A 8 innerhalb des Plangebiets ermittelt und anhand der DIN 18005 [1] bewertet wurden. Diese Schallimmissionsprognose kam zu folgenden Ergebnissen: Aufgrund der Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 durch die Verkehrsgeräusche der K 9653 und der Autobahn A 8 werden die folgenden Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen: ∑ Errichtung einer Lärmschutzwand von mindestens 2,5 m Höhe (nordöstlich des Kreisverkehrs) bzw. 3 m Höhe (südwestlich des Kreisverkehrs) über Gelände (vgl. Anlage 7) ∑ Ergänzend zur vorgeschlagenen Lärmschutzwand werden passive Schall- schutzmaßnahmen durch eine entsprechende Ausgestaltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen vorgeschlagen. Zudem ist in diesen Bereichen für Schlaf- und Kinderzimmer durch ein entsprechendes Lüftungskonzept sicher zu stellen, dass ein ausreichender Mindestluftwechsel auch bei geschlossenen Fenstern möglich ist. Dieses Gutachten umfasst 13 Seiten Text und 7 Anlagen (7 Seiten). Winnenden, den 25. November 2010 Kurz u. Fischer GmbH Beratende Ingenieure Projektleiterin: R. Kurz Dipl.-Ing. (FH) G. Bentele G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc/V.10 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Übersichtslageplan (1 Seite) Anlage 2: Straßenverkehrslärm innerhalb des Plangebiets, Isophonendarstellung (1 Seite) Aufpunkthöhe 2. Obergeschoss, Beurteilungspegel Tag (6 – 22 Uhr) Anlage 3: Straßenverkehrslärm innerhalb des Plangebiets, Isophonendarstellung (1 Seite) Aufpunkthöhe 2. Obergeschoss, Beurteilungspegel Nacht (6 – 22 Uhr) Anlage 4: Straßenverkehrslärm innerhalb des Plangebiets, Isophonendarstellungen (1 Seite) und Pegeldifferenzen, Aufpunkthöhe 2 m, Lärmschutzwand, Tag (6 – 22 Uhr) Anlage 5: Straßenverkehrslärm innerhalb des Plangebiets, Isophonendarstellungen (1 Seite) Lärmschutzwand, alle Stockwerkshöhen, Nacht (22 – 6 Uhr) Anlage 6: Straßenverkehrslärm innerhalb des Plangebiets, Isophonendarstellungen (1 Seite) Lärmschutzwand, alle Stockwerkshöhen, Nacht (22 – 6 Uhr) Anlage 7: Bereiche mit vorgeschlagenen Schallschutzmaßnahmen (1 Seite) G:\7\74\747\7474\7474gut02_2010_11_25+.doc/V.10 LITERATURVERZEICHNIS [1] DIN 18 005-1 "Schallschutz im Städtebau", Ausgabe Juli 2002 inkl. Beiblatt 1 vom Mai 1987 [2] RLS 90: "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen", Ausgabe 1990, durch Schreiben Nr. 8/1990 - StB 11/14.86.22 -01/25 Va 90 des Bundesministers für Verkehr am 10.04.1990 eingeführt. [3] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verkehrslärm- schutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990; Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I, Seiten 1036 ff [4] DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe 1989 Bebauungsplan "An der Klam/Illwig" Karlsruhe Übersichtsplan mit Darstellung der maßgeblichen Straßenabschnitte Anlage 1 zu gut02 zu 7474 Brückenstraße 9, 71364 Winnenden Legende Gebäude Bebauungsplangebiet Emission Straße Lärmschutzwall Lärmschutzwand Maßstab 1:7500 0075150225 m BAB A8 K 9653 Bebauungsplangebiet "An der Klam/ Illwig" 3462500 3462500 3463000 3463000 3463500 3463500 3464000 3464000 54235005423500 54240005424000 55 55 55 60 60 60 65 65 65 70 70 70 Bebauungsplan "An der Klam/Illwig" Karlsruhe Verkehrslärm innerhalb des Plangebiets Isophonendarstellung freie Schallausbreitung Aufpunkthöhe: 5 m Tag (6-22 Uhr) Anlage 2 zu gut02 zu 7474 Brückenstraße 9, 71364 Winnenden Legende Gebäude Emission Straße 59 dB(A)-Isophone Maßstab 1:2000 0020 4060 m Beurteilungspegel Tag in dB(A) <=40 40<<=45 45<<=50 50<<=55 55<<=60 60<<=65 65<<=70 70< WR WR WR WR WR WA WA 3463500 3463500 54240005424000 50 50 50 55 55 55 60 60 60 49 49 49 49 49 Bebauungsplan "An der Klam/Illwig" Karlsruhe Verkehrslärm innerhalb des Plangebiets Isophonendarstellung freie Schallausbreitung Aufpunkthöhe: 5 m Nacht (22-6 Uhr) Anlage 3 zu gut02 zu 7474 Brückenstraße 9, 71364 Winnenden Legende Gebäude Emission Straße 49 dB(A)-Isophone Maßstab 1:2000 0020 4060 m Beurteilungspegel Nacht in dB(A) <=30 30<<=35 35<<=40 40<<=45 45<<=50 50<<=55 55<<=60 60< WR WR WR WR WR WA WA 3463500 3463500 54240005424000 55 55 55 60 60 60 65 65 65 65 70 70 70 3,0 m 2,5 m Wände: 2,5 m/ 3 m Beurteilungspegel Tag in dB(A) <=40 40<<=45 45<<=50 50<<=55 55<<=60 60<<=65 65<<=70 70< 3,0 m 2,5 m Pegeldifferenzen Tag in dB <=0 0 < <=1 1 <<=2 2 < <=3 3 <<=4 4 < <=5 5 < <=6 6 < <=7 7 < I 2 I 1 I 3 I 4 Wände: 2,5 m/ 3 m 55 55 55 60 60 60 65 65 65 70 70 70 Ohne Wände Beurteilungspegel Tag in dB(A) <=40 40<<=45 45<<=50 50<<=55 55<<=60 60<<=65 65<<=70 70< Bebauungsplan "An der Klam/Illwig" Karlsruhe Straßenverkehrslärm innerhalb des Plangebiets Beurteilungspegel Tag (6-22 Uhr) Pegeldifferenzen Tag Wandhöhe: 2,5 m bzw. 3 m Aufpunkthöhe: 2 m Anlage 4 zu gut02 zu 7474 Brückenstraße 9, 71364 Winnenden Legende Gebäude 59 dB(A)-Isophone Lärmschutzwand Abgrenzung passive Maßnahmen für Wohnräume Grünflächen Straße Maßstab (A3) 1:2500 00255075 m 55 55 55 60 60 60 65 65 65 65 70 70 70 3,0 m 2,5 m Aufpunkthöhe: 1. OG 55 55 55 60 60 60 65 65 65 70 3,0 m 2,5 m Aufpunkthöhe: 2. OG Beurteilungspegel Tag in dB(A) <=40 40<<=45 45<<=50 50<<=55 55<<=60 60<<=65 65<<=70 70< 55 55 55 60 60 60 65 65 65 65 70 70 70 3,0 m 2,5 m Aufpunkthöhe: 2 m Bebauungsplan "An der Klam/Illwig" Karlsruhe Straßenverkehrslärm innerhalb des Plangebiets Beurteilungspegel Tag (6-22 Uhr) für alle Stockwerkshöhen Wandhöhen: 2,5 m (nördlich Kreisverkehr) 3 m (südlich Kreisverkehr) Anlage 5 zu gut02 zu 7474 Brückenstraße 9, 71364 Winnenden Legende Gebäude 59 dB(A)-Isophone Lärmschutzwand Grünflächen Abgrenzung passive Maßnahmen für Wohnräume Emission Straße Straße Maßstab (A3) 1:2500 00255075 m 50 50 50 55 55 55 60 60 60 3,0 m 2,5 m Aufpunkthöhe: 1. OG 50 50 50 50 55 55 55 55 60 3,0 m 2,5 m Aufpunkthöhe: 2. OG Beurteilungspegel Nacht in dB(A) <=30 30<<=35 35<<=40 40<<=45 45<<=50 50<<=55 55<<=60 60< 50 50 50 50 55 55 55 55 60 60 60 60 3,0 m 2,5 m Aufpunkthöhe: 2 m Bebauungsplan "An der Klam/Illwig" Karlsruhe Straßenverkehrslärm innerhalb des Plangebiets Beurteilungspegel Nacht (22-6 Uhr) für alle Stockwerkshöhen Wandhöhen: 2,5 m (nördlich Kreisverkehr) 3 m (südlich Kreisverkehr) Anlage 6 zu gut02 zu 7474 Brückenstraße 9, 71364 Winnenden Legende Gebäude 49 dB(A)-Isophone Lärmschutzwand Grünflächen Abgrenzung passive Maßnahmen für Wohnräume Emission Straße Straße Maßstab (A3) 1:2500 00255075 m 3,0 m 2,5 m Bebauungsplan "An der Klam/Illwig" Karlsruhe Darstellung der Bereiche mit Schallschutzmaßnahmen Anlage 7 zu gut02 zu 7474 Brückenstraße 9, 71364 Winnenden Legende Gebäude Lärmschutzwände 2,5 m / 3 m Höhe Bereich passive SSM einschl. Lüftung Schlafräume ab Überschreitung OW DIN 18005 Abgrenzung passive SSM einschl. Lüftung Schlafräume Abwägung IGW 16. BImSchV Maßstab 1:2000 0020 4060 m Maßgebliche Außenlärmpegel in dB(A) <<=55Lärmpegelbereich I 55< <=60 Lärmpegelbereich II 60< <=65 Lärmpegelbereich III 65<<=70 Lärmpegelbereich IV 70<<=75 Lärmpegelbereich V 75<>75 Lärmpegelbereich VI 3463500 3463500 54240005424000
-
Extrahierter Text
M. 1:200 verbindlicher Regelschnitt Bereich 4, 4a, 6, 6a, 6b verbindlicher Regelschnitt Bereich 3 verbindlicher Regelschnitt Bereich 2 verbindlicher Regelschnitt Bereich 1 verbindlicher Regelschnitt Bereich 5 A A A A A A A GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW A A A A A GFLF GFW GFW GFW A A A Weg A A A A A A A A A A A A A A A A A A A Weg A A Weg A A A A Weg A A Weg Gr Gr A A A A A A A A Gr S K 9653 A A A 5FNKDOWHEHFNHQ Gr Gr Gr Gr A A A A A A A A A A A A A A A A A Gr A A Gr A A A A A Gr Gr Gr Gr Weg Gr A A A A A A A A A Gr A A A A A A Gr Gr Gr Gr U Weg A A A A A A A Weg A GFW GFW GFW A A A Gr A A A A U A A GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW A Weg A A A K 9653 GFW GFW GFW Weg GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW Weg GFW GFW Bpl GFW GFW GFW GFW GFV GFW GFW GFW GFW Weg GFW GFW A A A A A A Gr S GFW Gr S GFW Gr GFW Weg GFW U GFW Weg GFW GFW GFW GFW Bpl Bpl GFW GFW GFW GFW GFW GFW S GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW A A A A A A A A A A A A A A A A GFW Anl GFW GFW GFW GFW GFLF GFW GFW GFW 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der Ebene Hachenmantel Hinterm Zaun Am Hang 93348/1 93347 92484 94914 92484/1 93344 94915 92487 93345 92488 93346 94423 92489 92490 94903 93361 94524 93362 93363 93364 93365 93366/1 93367 93438 93366/2 93537 94760 94761 94762 94763 94905 94522 92478 90029/7 94512 92479/1 94513 92479/2 94514 92481 92482 92483 93441 93442 94375 93443/2 94427 93446 93444/1 92501 92502 94425 94426 94424 93358 93359 93360 92491/1 92491/3 92495 92491/2 93447 93451 93541 93558 93560 94913 94413 94414 92496 94415 94415/1 93357 92497 93441/1 93442/1 90029/33 90029/34 92473 92474 92476 92477 93340 94416 94417 94418 94420 94421 94515 93447/1 94516 93538 93440 93539 94944 93540 92518/2 93443/3 93373/2 93377 92525/15 94423/1 93374 93375 93444/2 93446/1 93378 94861 93448/3 93448/2 93449 93450 93449/1 93452 93341 93343/1 93343/2 93343/3 93343/4 93343/5 94517 93457 94518 94519 94422 93450/1 93368 93369 93370 93354 93355 93460 94520 94508 94509 94521 94510 94511 93371 93372/1 93372/2 93373/1 93348/2 93356 93349 92485 92857/1 94916 92499 92500 92498 94876 94937 94877 94938 94928 94860 94926 94934 94935 94875 94878 93453 93454 92525/4 94524 94864 94869 94933 93456/1 94906 94930 94931 94932 90029/9 94888 93532/1 94907 93532/2 93534/1 93533 93531 93530 94904 93528 94908 94936 94867 94909 94939 94894 93534/2 94866 93536 94940 94883 94885 94886 94929 94910 94911 94912 94917 94918 94941 94889 94891 94942/1 90029/36 94882 94893 94901 94902 93527/1 94884 93339 94887 90083 94874 94879 94979 94898 94899 94900 92519 94890 92520/1 94978 94872 92525/10 94925 94924 94873 94942 94943 94895 94896 94897 94870 94871 94880 94881 94892 94868 94855 94920 94865 94922 94923 92525/11 93571 93572 94927 92522/1 92524 92525/1 93561 93562 93563 93565/1 93567 93568 93569 93570 94853 94854 90029/25 94921 90029/39 92525/3 92525/2 94863 94919 90029/23 90029/24 94862 90029/22 92525/13 92525/9 92525/6 92525/7 90029/26 90029/35 94980 94757 94758 94759 94850 90029/20 92525/14 90029/21 94856 94857 94858 94859 92525/12 92525/5 3 4 4a 1 E E D E WA WH 5.80 m SD'1 o 1 WR WH 5.80 m o 2 WR WH 8.20 m o 3 WR WH 5.80 m 4 5 480 WR o 480 WH 8.20 m 480 6a WA WH 5.80 m SD'1 WR WH 5.80 m 4a GR Pð D o H o 6b WA WH 5.80 m GR Pð H o 480 o WA WH 5.80 m o D E 6 239.5 SD'1 SD'1 SD'1 SD'1 SD'1 SD'1 SD'1 Ga P P P Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga P P P P P P P P P Ga Ga Ga P P Ga P P P P Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga P P P P P P P P P P Landwirtschaftlicher Weg Geh- und Radweg Geh- und Radweg 220 220 4,75 2,75 5,00 3,00 0,50 4,75 2,75 10,00 5,00 0,50 3,00 5,00 3,00 5,00 10,00 5,50 4,30 8,00 4,75 2,75 3,00 0,50 5,50 10,00 5,00 10,00 4,30 10,00 5,00 3,00 3,00 1,50 2,00 5,50 2,00 2,00 3,50 10,00 13,00 A2 A3 A4 A1 A4 A6 V1 A6 V1 A5 V1 A3 V1 A5 V V V V V V V V Absperrpfosten Fassung: 22.02.2012 / 16.10.2012 Stupferich M. 1:1000 Stadtplanungsamt : Stadt Karlsruhe Karlsruhe, den 05.04.2011 BEBAUUNGSPLAN An der Klam / Illwig $EV/%2$EV/%2ausgefertigt.$EV%DX*%XQG$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVJHPl$EV%%DX*%%DX*%Billigung durch den Gemeinderatund AuslegungsbeschlussJHPl$EV%DX*%$EV/%2gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJJHPl$EV%DX*%$EV/%26DW]XQJVEHVFKOXVVJHPl'HU%HEDXXQJVSODQXQGGLH|UWOLFKHQ%DXYRUVFKULIWHQVLQGXQWHU%HDFKWXQJGHVvorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermitKarlsruhe, ....................Heinz Fenrich2EHUEUJHUPHLVWHU,Q.UDIWJHWUHWHQ$EV6DW]%DX*%$EV/%2PLWGHUBekanntmachungBeim Stadtplanungsamt zu jeder-manns Einsicht bereitgehalten(10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, am ...................am ...................vom ................... bis ...................am ....................am ....................ab ..................... =(,&+(1(5./b581* WR Reines Wohngebiet1XU'RSSHOKlXVHU]XOlVVLJ D Fahrbahn BaulinieBaugrenze Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung b.z.w. Festsetzung *HSODQWH*UXQGVWFNVJUHQ]H Gehweg - sonstige Nutzung siehe Planeintrag gIIHQWOLFKH3DUNLHUXQJ 6WUDHQEHJUHQ]XQJVOLQLH gIIHQWOLFKH*UQIOlFKH 9HUNHKUVJUQ *UQDQODJH Spielen Offene Bauweise :DQGK|KHLQ0HWHUQ]ZLQJHQG 6DWWHOGDFK'DFKQHLJXQJ P ]XSIODQ]HQGH%lXPH (UKDOWYRQ%lXPHQ]XHQWIDOOHQGH%lXPH Aufpflasterung Firstrichtung *) *UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKGHV%HEDXXQJVSODQV o WH 8.20 m 6''1 Baugebiet Bauweise )OlFKHQ]XP6FKXW]]XU3IOHJHXQG(QWZLFNOXQJ von Boden, Natur und Landschaft V Trafostation Bestand %LRWRSH9Planung Hecken (A3) Graben Ga )OlFKHQIU*DUDJHQ 0LQGHVWJUXQGVWFNVJU|VVHPð PD[]XOlVVLJH*UXQGIOlFKH Dachneigung Dachform, :DQGK|KH Mindest- JUXQGVWFNVJU|VVH max. *UXQGIOlFKH WA Allgemeines Wohngebiet zu pflanzende Hecken V/A/G Bereich 4 9 9HUPHLGXQJVPDQDKPH$ $XVJOHLFKVPDQDKPH * *HVWDOWXQJVPDQDKPH niveaugleicher Ausbau E 1XU(LQ]HOKlXVHU]XOlVVLJ WH 5.80 m H 1XU+DXVJUXSSHQ]XOlVVLJ 480 *5Pð 4 /lUPVFKXW]ZDQG gUWOLFKH%DXYRUVFKULIWHQL6GHU/DQGHVEDXRUGQXQJ - Entwurf - 29.11.2001 27.03.2012 23.04.2012 22.05.2012 %H]XJVSXQNW:DQGK|KH 05.11.2012 05.12.2012 Liegenschaftsamt gefertigt im Juli 2010 Ausschnitt Stadtplan M: 1 : 10.000