Einrichtung einer kommunalen Grundbucheinsichtsstelle in Karlsruhe-Durlach

Vorlage: 30945
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.12.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.12.2012

    TOP: 11

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Einrichtung Einsichtsstelle StADurlach
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.12.2012 1285 11 öffentlich Dez. 2 Einrichtung einer kommunalen Grundbucheinsichtsstelle in Karlsruhe-Durlach Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.12.2012 11 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Einrichtung einer kommunalen Grundbucheinsichtsstelle zur Einsichtnahme in alle elektro- nischen Grundbücher des künftig für Karlsruhe-Durlach zuständigen grundbuchführenden Amtsgerichts Maulbronn und zur Erteilung von beglaubigten Abschriften bei Auflösung des staatlichen Grundbuchamtes Karlsruhe-Durlach zum April 2013 Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 14.000 € 14.000 € Personalkosten Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 15006000 Kontenart: 40000000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 14.11.2012 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das staatliche Grundbuchamt Karlsruhe-Durlach wird am 8. April 2013 aufgehoben und sein Bezirk dem Amtsgericht Maulbronn - Grundbuchamt zugewiesen. Damit entfällt diese orts- nahe Einsichtsmöglichkeit in das Grundbuch. Zur Aufrechterhaltung des Bürgerservice ist die Einrichtung einer kommunalen Grundbucheinsichtsstelle durch die Stadt Karlsruhe zum 1. April 2013 geplant. Auf diese Weise können die Bürgerinnen und Bürger nach Aufhebung des Grundbuchamts Einsicht in alle elektronischen Grundbücher des künftig für Karlsruhe- Durlach zuständigen grundbuchführenden Amtsgerichts Maulbronn nehmen und hieraus beglaubigte Abschriften erhalten. Die Einrichtung einer solchen Grundbucheinsichtsstelle liegt im Ermessen einer Gemeinde und erfolgt durch eine Rechtsverordnung des Justizministeriums nach Zustimmung des Ge- meinderates und auf Antrag der Stadt. Aktuell lässt sich noch nicht abschätzen, in welchem Umfang der Service einer kommunalen Grundbucheinsichtsstelle tatsächlich in Anspruch genommen wird, zumal das Land auch weiterhin in Karlsruhe-Durlach und für den Bereich Karlsruhe-Stadt zwei Notariate vorhält, bei denen die entsprechenden Dienstleistungen auch nachgefragt werden könnten. Die durch diesen Bürgerservice anfallenden Kosten der Einrichtung, Unterbringung und des lau- fenden Betriebs sind von der Gemeinde zu tragen. Bei Betrieb einer Grundbucheinsichtsstel- le ergeben sich laufende Einnahmen aus der Erteilung von Ausdrucken aus dem Elektroni- schen Grundbuch. Die Kommune erhält für die Tätigkeit der Ratschreiber der Grundbuch- einsichtsstellen von den zur Staatskasse erhobenen Gebühren für die Erteilung von Ab- schriften aus dem Grundbuch sowie von den Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch einen Anteil von 5,00 € der Gebühr des einzelnen Geschäfts. Diese beträgt für unbeglaubigte Abschriften 10,00 € und für beglaubigte Abschriften 18,00 €. Die Verwaltung schlägt für eine bürgernahe kommunale Grundbucheinsichtsstelle in Karls- ruhe-Durlach folgende Lösung vor: Die Einrichtung der kommunalen Grundbucheinsichtsstelle zum 1. April 2013 wird beim Jus- tizministerium beantragt und erfolgt von dort aus per Rechtsverordnung. Genauso kann das Justizministerium diese auf Antrag der Stadt wieder aufheben. Deshalb wird die kommunale Grundbucheinsichtsstelle vorläufig beim Stadtamt Durlach eingerichtet. Ob diese dauerhaft in Durlach verbleibt, wird je nach Inanspruchnahme bzw. spätestens 2015 bei Verlagerung des staatlichen Grundbuchamtes Karlsruhe-Stadt entschieden, dann wird ggf. beim Justiz- ministerium ein Antrag auf Aufhebung der Grundbucheinsichtsstelle zu stellen sein. Um den Service der Grundbucheinsichtsstelle beim Stadtamt Durlach anbieten zu können, wird zunächst befristet die Arbeitszeit einer Mitarbeiterin des mittleren Dienstes aus dem Bereich der Hauptverwaltung um 0,20 VZW (zusätzliche Personalkosten von rund 14.000 € pro Jahr) aufgestockt. Diese Mitarbeiterin ist zur Ratschreiberin zu bestellen. Die tatsächli- che Inanspruchnahme bzw. der damit verbundene zeitliche Aufwand der Mitarbeiterin wird dann ermittelt und der erforderliche Arbeitszeitumfang gegebenenfalls angepasst. So kön- nen auch wichtige Erfahrungen für eine spätere, grundsätzliche Entscheidung über eine Grundbucheinsichtsstelle für den Bereich Karlsruhe-Stadt (voraussichtlich 2015) gesammelt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Antragstellung auf Einrichtung einer kommunalen Grund- bucheinsichtsstelle in Karlsruhe-Durlach zum 01.04.2013. Der Gemeinderat beschließt, die kommunale Grundbucheinsichtsstelle in Durlach vorläufig einzurichten und über den endgültigen Fortgang je nach Inanspruchnahme bzw. spätestens 2015 bei Verlagerung des staatlichen Grundbuchamtes Karlsruhe-Stadt zu entscheiden. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Dezember 2012