Leitlinien gegen Altersarmut

Vorlage: 30935
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.12.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.12.2012

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

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  • Leitlinien gegen Altersarmut
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.12.2012 1287 13 öffentlich Dez. 3 Leitlinien gegen Altersarmut Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Sozialauschuss 05.12.2012 8 vorberaten Gemeinderat 18.12.2012 13 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - die Karlsruher Leitlinien gegen Altersarmut zustimmend zur Kenntnis und verabschiedet diese unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit in den künftigen Haushaltsplänen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Karlsruhe, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, des Geriatrischen Zentrums sowie des Stadtseniorenrats, entwickelte die Karlsruher Leitlinien gegen Altersarmut. Diese wurden bei der Klausurtagung des Sozialausschusses zum Armutsbericht/Armutsbekämpfungsprogramm am 14.11.2012 vorgestellt und mit den Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmern abgestimmt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Karlsruher Leitlinien gegen Altersarmut Präambel Mit den Karlsruher Leitlinien gegen Altersarmut wird ein Handlungsrahmen für eine nachhal- tige und ganzheitliche Bekämpfung von Altersarmut vorgelegt. Generell ist auf die lebensbiographische Prägung älterer Menschen hinsichtlich ihrer sozia- len, kulturellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse, Ressourcen und Orientierungen einzu- gehen. Die Leitlinien umfassen die verschiedenen Dimensionen von Altersarmut: materielle Versor- gung, kultureller Bereich und Bildung, soziale Teilhabe sowie psychische und physische Gesundheit einschließlich Pflegebedürftigkeit. Eine deutliche Problemverschärfung wird sich in den nächsten Jahrzehnten durch leistungs- rechtliche Einschnitte in den Alterssicherungssystemen und „gebrochene“ Erwerbsbiogra- phien entwickeln. Durch die wachsende Altersarmut öffnet sich die Schere zwischen Arm und Reich weiter. Dies erfordert gezielte Maßnahmen. Von der wachsenden Altersarmut sind besonders Frauen betroffen. Weibliche Erwerbsbio- graphien sind oftmals durch Kindererziehungszeiten und sonstige Versorgungsleistungen unterbrochen. Teilzeitarbeit, Minijobs, ungleiche Bezahlung usw. führen dazu, dass Frauen geringere oder keine Beiträge zur Altersvorsorge leisten können. Das hat zur Folge, dass sie im Rentenalter noch immer beinahe doppelt so häufig auf Ergänzungsleistungen ange- wiesen sind wie ihre männlichen Altersgenossen. Vor allem allein erziehende und geschie- dene Frauen können oft nur auf geringe Renten zurückgreifen. Den Karlsruher Leitlinien gegen Altersarmut liegen die generellen Leitziele für einen kon- struktiven Umgang mit dem Alterungsprozess und dem Risiko der Hilfe- und Pflegebedürf- tigkeit der vom Gemeinderat verabschiedeten „Eckpunkte der kommunalen Sozialpolitik für die ältere Generation in Karlsruhe“ zugrunde. Der öffentliche Einsatz für die Unterstützung einer menschenwürdigen Lebensqualität im Alter ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die alle Themen der Stadtentwicklung tangiert und gemeinsam gemeistert werden muss. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 1. Materielle Versorgung Armut bezeichnet sowohl eine finanzielle und materielle Mangelversorgung als auch die un- zureichende Befriedigung nicht-materieller, soziokultureller Bedürfnisse, die sich oft aus ma- terieller Armut ergeben. Daher ist es Ziel, dass jeder ältere Mensch seine grundlegende ma- terielle Versorgung zur Existenzsicherung und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft hat. Leitlinien:  Alle sozial-, wirtschafts-, arbeitsmarkt- und gesundheitspolitischen Möglichkeiten zur Vermeidung von geringen Alterseinkünften sind zu nutzen.  Jeder ältere Mensch verfügt mindestens über das finanzielle Existenzminimum in Höhe der Grundsicherung, das ständig an die Steigerungen der Lebenshaltungskosten anzupassen ist.  Jeder ältere Mensch hat eine Wohnung. Die Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung entspricht den besonderen Anforderungen des Alters (Infrastruktur in der Umgebung, Platz für Gehhilfen, barrierefreie Zugänge zu Bad/WC).  Für jeden älteren Menschen, der nicht mehr in der Lage ist, allein in seiner Wohnung zu leben, steht eine ihm angemessene Wohnform (Wohngemeinschaft, betreutes Wohnen, Pflegeheim etc.) zur Verfügung.  Der tägliche Bedarf an gesundheitlich ausgewogener Nahrung ist langfristig gesichert.  Es steht ausreichend, jahreszeitlich und qualitativ angemessene Kleidung zur Verfügung.  Jeder ältere Mensch erhält die medizinische und pflegerische Versorgung, die er benötigt. Ungleichbehandlungen sind zu unterbinden.  Jeder ältere Mensch hat die Möglichkeit, seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend am sozialen und kulturellen Leben seines Gemeinwesens teilzunehmen.  Jeder ältere Mensch verfügt auch bei Bezug von sozialen Leistungen über einen angemessenen Geldbetrag, über den er selbstbestimmt verfügen kann. 2. Kulturelle Teilhabe und Bildung Das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe beinhaltet die Nutzung von Kulturangeboten sowie Anregungen zur eigenen kreativen Tagesgestaltung, unabhängig von altersbezogenen Ein- schränkungen und finanziellen Begrenzungen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Offenheit für Neues und Bildung wirken sich günstig auf den sozialen Status aus und stärken ein positives gesellschaftliches Altersbild. Bildungsaktivitäten stärken Kompetenz und Selbstorganisation des Individuums. Bildung im Sinne von Lebensbildung und zur Einord- nung der eigenen Lebensbiografie in gesellschaftliche Zusammenhänge hat eine besondere Bedeutung für die persönliche Identitätsstiftung und die Lebensbilanzierung. Leitlinien:  Kultur- und Bildungsangebote sind von allen älteren Bürgerinnen und Bürgern gut nutzbar.  Die älteren Generationen und speziell die sozial benachteiligten älteren Menschen sind bei der Angebotsentwicklung beteiligt.  Besondere Konzepte und Angebote der Geragogik (Altersbildung) sind vorhanden, lebensgeschichtliche Erfahrungen und spezifische Bedürfnislagen werden berücksichtigt.  Zielgruppenbezogene Angebote sind vorhanden, zum Beispiel für Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Handicaps etc.  Die eigenen kreativen Gestaltungskräfte werden vielfältig angeregt. Altersgerechte Anregungs- und Bildungsformen werden dabei genutzt. 3. Soziale Dimension Armut führt zu gesellschaftlicher Ausgrenzung, schränkt die Handlungsspielräume des Men- schen gravierend ein und schließt eine gleichberechtigte Teilhabe an den Aktivitäten und Lebensbedingungen der Gesellschaft aus. Armut hat immer Unterversorgung in wesentli- chen Lebensbereichen zur Folge. Faktoren wie z. B. Krankheit und Pflegebedürftigkeit erhö- hen das Armutsrisiko, insbesondere bei prekären Einkommen. Gesundheitszustand, soziale Integration, familiäre oder andere Unterstützungsnetzwerke, die Unterstützung bieten, oder auch die Wohnsituation, haben einen realen Einfluss auf all- tägliche Lebenssituationen älterer Menschen und können die Folge materieller Armut ver- stärken oder im günstigen Fall auch verringern. Leitlinien:  Ältere Menschen haben Zugang zu einem breiten und interessanten Angebot an Kultur, Bildung, Sport, Gesundheitsangeboten, Einkaufs- und Dienstleistungsmöglichkeiten. Ergänzende Erläuterungen Seite 6  Ältere Menschen pflegen und nutzen soziale Beziehungen und Netzwerke.  Für ein gemeinschaftliches Zusammenleben wird der Generationendialog gefördert.  Die älteren Menschen bringen sich mit ihrem persönlichen und geschichtlichen Erfahrungsschatz als besondere Wissens- und Kulturvermittler für die nachfolgende Generation ein und erfahren entsprechende Wertschätzung.  Jeder ältere Mensch ist in der Lage, zur Alltagsbewältigung auf notwendige Hilfen (Familie, Freunde, Nachbarn, ambulante Dienste etc.) zurückzugreifen. 4. Gesundheit und Pflegebedürftigkeit Kranke Menschen tragen ein höheres Armutsrisiko. Armut und seelische sowie körperliche Erkrankungen stehen in einem engen Verhältnis miteinander. So birgt der Alterungsprozess ein erhöhtes Krankheitsrisiko und kann mit einem Verlust von Fähigkeiten und Möglichkeiten verbunden sein, der aber individuell ganz unterschiedliche Ausprägung haben kann. Auch Pflegebedürftigkeit stellt ein besonders hohes Armutsrisiko dar. Besonders hart trifft dies allein lebende Menschen, wenn kein ausreichendes soziales Unterstützungsnetz ver- fügbar ist und Pflege durch ambulante Pflegedienste oder haushaltsnahe Dienstleistungen erbracht werden muss. Bei Menschen in prekären Lebenslagen und ohne weitere Rücklagen reicht das Einkommen trotz der Bezüge durch die Pflegeversicherung häufig nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Frauen sind hiervon verstärkt betroffen. Zunehmende Pflegebedürftigkeit schränkt immer auch die Möglichkeiten einer selbstgestal- teten Lebensführung ein. Diese macht sich in allen Lebensbereichen bemerkbar. Werden zunehmende körperliche und geistige Einschränkungen durch finanzielle Restriktionen ver- stärkt, drohen grundlegende Lebenskrisen und das Recht auf soziale Teilhabe am gesell- schaftlichen Leben wird eingeschränkt. Die Pflege eines Angehörigen ist eine zeit- und arbeitsintensive Tätigkeit. Sie schränkt ande- re Aktivitäten, auch beruflicher Art, ein. Hier entsteht ein besonders starkes Armutsrisiko für pflegende Angehörige. Leitlinien:  Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen im Alter sowie adäquate professionelle Unterstützungsangebote stehen ausreichend zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen Seite 7  Das Recht auf Selbstbestimmung und die Würde älterer Menschen werden auch bei Krankheit, Hilfe- und Pflegebedürftigkeit geachtet. Ein respektvoller und wertschätzender Umgang wird allen älteren Menschen entgegengebracht.  Jeder ältere Mensch erhält eine uneingeschränkte Förderung der Ressourcen trotz Einschränkungen bei Erkrankungen, Hilfe- und Pflegebedürftigkeit.  Gesundheitsangebote sind auf die wachsenden Herausforderungen einer geriatrischen Behandlung, Rehabilitation und Pflege ausgerichtet.  Gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen sind bedarfsgerecht versorgt.  Die Kooperation aller Beteiligten sichert das optimale Zusammenspiel für die gesundheitliche Stabilität.  Ältere Menschen und ihre Angehörigen sind über ihre Rechte aufgeklärt und informiert. Sie verfügen über die Kompetenz, im Pflegefall adäquate Hilfe zu organisieren.  Es sind ausreichend professionelle Fachkräfte vorhanden und können von ehrenamtlichen Kräften, die professionell begleitet werden, ergänzt werden.  Präventive Hausbesuche gehören zur Standardversorgung.  Eine kultursensible Altenpflege ist vorhanden.  Die notwendigen Ressourcen für Selbsthilfegruppen stehen zur Verfügung. Maßnahmen gegen Altersarmut: 1. Präventive bzw. arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Um Altersarmut wirksam bekämpfen zu können, bedarf es auch präventiver Ansätze, die stabile Erwerbsbiographien fördern. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sollen allen Menschen eine rentenwirksame Beschäfti- gung ermöglichen.  Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten Beratungsangebote zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, z. B. hinsichtlich einer altersgerechten Personalentwicklung.  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Förderung der Altersvorsorge bezüglich finanzieller, sozialer und gesundheitlicher Aspekte.  Förderung der sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnisse bis zur Rente  Die Stadt Karlsruhe wird die demographische Entwicklung bei zukünftigen Aktivitäten, Beschlüssen usw. verstärkt beachten. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 2. Materielle Versorgung  Ältere Menschen erhalten Unterstützung bei der Suche nach barrierefreien altengerechten Wohnungen und Wohnformen.  Die Stadt fördert bezahlbare barrierefreie und altengerechte Wohnungen sowie Wohn- umfeld, Infrastruktur und Wohnformen.  Entwicklung entsprechender Modellprojekte und Initiativen gemeinsam mit Wohnungs- gesellschaften und Trägern (z. B. Ausbau von Quartiersbetreuung).  Ausschöpfung des Ermessensspielraums bei der Gewährung der Grundsicherung, z. B. bei steigenden Wohnungsmieten.  Nachhaltige Förderung einer gut erreichbaren Infrastruktur und von Netzwerken im Quartier (z. B. Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Ärzte), die zur eigenständigen Alltagsbewältigung notwendig sind. 3. Kulturelle Teilhabe und Bildung:  Ältere Menschen erhalten mit dem Karlsruher Pass verstärkt die Möglichkeit der freien bzw. kostengünstigen Nutzung von Sport-, Bildungs- und Kulturangeboten.  Zugänge zu Angeboten werden stigmatisierungs- und barrierefrei gestaltet und bekannt gemacht.  Erarbeitung und Weiterentwicklung von zielgruppenbezogenen Angeboten in Netzwerken mit Betroffenen, Angehörigen, Fachkräften sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen.  Die Initiativen der offenen Seniorenarbeit (Seniorenvereinigungen, Begegnungsstätten) fördern die Nutzung kultureller Angebote durch gemeinsame Gruppenteilnahme.  Ausbau von stadtteilbezogenen Kultur- und Bildungsangeboten im nahen Wohnumfeld von älteren Menschen.  Ausbau von unterstützenden Angeboten zur lebensbiographischen Auseinandersetzung für eine ausgewogene Lebensbilanzierung im Alter. 4. Soziale Dimension  Regelmäßige Evaluation der Situation älterer Menschen, insbesondere unter dem Blick- winkel, welche Konstellationen von Unterversorgung in Teilbereichen bereits vorhanden oder in naher Zukunft zu erwarten sind und wie ältere Menschen diese bewältigen. Ergänzende Erläuterungen Seite 9  Entwicklung bedarfsgerechter Unterstützungsangebote für benachteiligte ältere Menschen.  Erweiterung des Personenkreises des Karlsruher Pass für ältere Menschen, die keine Grundsicherung beanspruchen können, aber deren Rente sehr gering ist und somit auf ergänzende, freiwillige Sozialleistungen, die ihnen gesellschaftliche und soziale Teilhabe ermöglichen, angewiesen sind.  Schaffung von Unterstützungsnetzwerken, die die Selbsthilfe älterer Menschen fördern.  Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes von älteren Menschen.  Förderung von vielfältigen, generationsübergreifenden, interkulturellen Begegnungs- und Beziehungsmöglichkeiten im Quartier.  Zusammenarbeit mit allen relevanten Verbänden und Trägern.  Anregung und Förderung von innovativen Wohnmodellen und Gemeinschafts- wohnprojekten. 5. Gesundheit und Pflegebedürftigkeit  Erstellung eines kommunalen Gesundheitskonzeptes zur aktiven Gesundheitsförderung älterer Menschen mit einer Bestandsaufnahme präventiver Angebote. Das Konzept beinhaltet rehabilitative Ansätze und zeigt Strukturen auf, die dem Erhalt und dem Wiedererlangen von Autonomie und Selbstständigkeit dienen.  Angebot ausreichender professioneller Unterstützungsdienste und Einrichtungen für Hilfe- und Pflegebedürftigkeit.  Flächendeckender Ausbau des Karlsruher Pflegestützpunktes, der umfassend und neutral über sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten und deren Finanzierung informiert.  Ausbau eines differenzierten Angebots an Pflege- und Betreuungsleistungen einschließlich neuer Pflegeformen (z. B. Pflege-WGs, ambulantes betreutes Wohnen, Hausgemeinschaften, wohnortnahe Quartiersbetreuung).  Gewährleistung adäquater professioneller Beratungsangebote, die wahlweise als „Komm- und Geh-Struktur“ vorhanden sind.  Finanziell Bedürftige erhalten kostengünstige bzw. kostenlose haushaltsnahe Dienst- leistungen und Betreuungsleistungen, um möglichst lange in der häuslichen Umgebung verbleiben zu können und um eine Unterversorgung zu verhindern. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 6. Umsetzung und Fortschreibung Die Arbeitsgruppe „Armutsbericht/Armutsbekämpfungsprogramm“ überprüft in mindestens zweijährigen Abständen die Umsetzung der Maßnahmen, macht Vorschläge zur Fortschrei- bung und berichtet dem Gemeinderat. Erarbeitet von der Arbeitsgruppe Leitlinien gegen Altersarmut: Gustav Betz, Stadtseniorenrat Anna Faber, Diakonisches Werk Karlsruhe Dagmar Finke, Caritasverband Karlsruhe e. V. Christine Jung-Weyand, Badischer Landesverein für Innere Mission Christiane Kern, Caritasverband Karlsruhe Dagmar Lind-Matthäus, Geriatrisches Zentrum am Diakonissenkrankenhaus Karl-Heinz Rohmfeld, Sozialamt Karlsruhe Kerstin Safian, Seniorenbüro der Stadt Karlsruhe Clarissa Simon, AWO Karlsruhe-Stadt e. V. Ulrike Sinner, Paritätischer Wohlfahrtsverband Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - die Karlsruher Leitlinien gegen Altersarmut zustimmend zur Kenntnis und verabschiedet diese unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit in den künftigen Haushaltsplänen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Dezember 2012