Doppelhaushalt 2013/14: Ausschlussfristen für Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

Vorlage: 30931
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.12.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.12.2012

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Ausschlussfristen
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 43. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.12.2012 1305 2 öffentlich Dez. 4 Doppelhaushalt 2013/2014: Ausschlussfristen für Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.12.2012 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt, dass Anträge von Gemeinderatsfraktionen und Ge- meinderatsmitgliedern zum Doppelhaushalt 2013/2014 in der Hauptausschusssit- zung am 12.03.2013 und bei den Haushaltsberatungen am 19./20.03.2013 nur be- handelt werden können, wenn sie schriftlich bis zum 19.02.2013 beim Oberbürger- meister eingegangen sind. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Termine/Ausschlussfristen für Anträge aus der Mitte des Gemeinderates Der aktuelle Zeitplan sieht folgende Termine vor: Einbringung in den Gemeinderat 20.12.2012 Haushaltsreden der Fraktionen 05.02.2013 Ausschlussfrist für Anträge aus der Mitte 19.02.2013 des Gemeinderates Antworten der Verwaltung an Fraktionen 05.03.2013 Vorberatung im Hauptausschuss 12.03.2013 Beratung im Gemeinderat 19./20.03.2013 Die erforderliche Fortschreibung des Satzungs- und Planentwurfs aufgrund der durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 19./20.03.2013 beschlossenen Änderungen kann erst in den Tagen nach der Sitzung durchgeführt werden. In der Sitzung des Gemeinderats vom 09.04.2013 wird dann die Verwaltung den endgültigen Beschluss zur Vorlage und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde herbeiführen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, dass Anträge von Gemeinderatsfraktionen und Ge- meinderatsmitgliedern zum Doppelhaushalt 2013/2014 in der Hauptausschusssit- zung am 12.03.2013 und bei den Haushaltsberatungen am 19./20.03.2013 nur be- handelt werden können, wenn sie schriftlich bis zum 19.02.2013 beim Oberbürger- meister eingegangen sind. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 10. Dezember 2012