Bearbeitungszeiten im Bauordnungsamt: Anfrage StRn Luczak-Schwarz, StR Ehlgötz, StR Dr. Heilgeist (CDU)

Vorlage: 30925
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.12.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.12.2012

    TOP: 26

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Bearbeitungszeiten BOA
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Klaus Heilgeist (CDU) vom 19. November 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 42. Plenarsitzung Gemeinderat 18.12.2012 1300 26 öffentlich Bearbeitungszeiten im Bauordnungsamt 1. Wie entwickelte sich die Anzahl der vom Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe zu bearbeitenden bauordnungsrechtlichen Verfahren in den vergangenen fünf Jahren? Sind unterschiedliche Entwicklungen bei einzelnen Verfahrensbereichen zu erkennen? 2. Liegen der Verwaltung Erhebungen über die Bearbeitungsdauer von bauordnungsrechtlichen Verfahren im Bauordnungsamt vor? Erhebt die Stadtverwaltung solche Bearbeitungszeiten für alle genehmigungspflichtigen Vorhaben? 3. Für welche Verfahren im Kenntnisgabeverfahren werden Bearbeitungszeiten erhoben? 4. Welche Kriterien werden den Erhebungen zu Grunde gelegt? 5. Welche durchschnittliche Dauer beträgt die Bearbeitungszeit für Entscheidungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, des Bauvorbescheids und des Kenntnisgabeverfahrens? 6. Welche durchschnittliche Dauer beträgt die Bearbeitungszeit für die Bescheidung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beim Kenntnisgabeverfahren? 7. Liegen der Stadtverwaltung Beschwerden über die Bearbeitungsdauer vor? Wenn ja, in welchem Verhältnis steht ihre Anzahl zu der Gesamtzahl der Verfahren? Ist eine Häufung bei einer bestimmten Verfahrensart zu erkennen? 8. Werden die gesetzlichen Fristen bei der Bearbeitung eingehalten? Bei wie vielen Verfahren kam es zu Fristüberschreitungen in den vergangenen zwei Jahren? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Sachverhalt/Begründung: Die gesteigerte Nachfrage nach eigenem Wohneigentum sowie die vermehrten Gebäudesanierungen und Gebäudeumbauten führen zu einer steigenden Anzahl von Verfahren im Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe. Für die Bürgerinnen und Bürger ist ein schneller Verfahrensabschluss wünschenswert. Ein schneller Verfahrensabschluss stellt einen Standortvorteil für Gewerbetreibende gegenüber anderen Städten dar. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Thorsten Ehlgötz Dr. Klaus Heilgeist Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Dezember 2012

  • Stellungnahme TOP 26
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Klaus Heilgeist (CDU) CDU-Gemeinderatfraktion vom: 19.11.2012 eingegangen: 19.11.2012 Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.12.2012 1300 26 öffentlich Dez. 6 Bearbeitungszeiten im Bauordnungsamt 1. Wie entwickelte sich die Anzahl der vom Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe zu be- arbeitenden bauordnungsrechtlichen Verfahren in den vergangenen fünf Jahren? Sind unterschiedliche Entwicklungen bei einzelnen Verfahrensbereichen zu erkennen? Entwicklung der Anzahl der bauordnungsrechtlichen Verfahren nach Verfahrensart 2007 2008 2009 2010 2011 2012* Baugenehmigungsverfahren 1.138 1.115 1.110 1.098 991 982 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 0 0 0 24 26 21 Bauvoranfrage 142 178 133 137 147 141 Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen im Kenntnisgabeverfahren 72 78 127 111 101 112 Kenntnisgabeverfahren (ohne Abweichungen, Aus- nahmen und Befreiungen 95 96 135 129 109 159 Summe 1.447 1.467 1.505 1.499 1.374 1.414 *= hochgerechnet Die Anzahl der bauordnungsrechtlichen Verfahren ist in den letzten 5 Jahren in etwa gleich geblieben. Sowohl beim Kenntnisgabeverfahren mit und ohne Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen ist eine ansteigende Tendenz festzustellen. Die Schwankung in der Höhe der Baukosten aller Verfahren ist ein Indiz für die Anzahl der Großprojekte mit zusätzlichem Ar- beitsaufwand. Generell führt die zunehmende Verrechtlichung in den Verfahren zur Steigerung der Bearbeitungstiefe und -dauer. 2007 2008 2009 2010 2011 Reine Bau- kosten in Mill. Euro 102,0 210,0 171,1 236,3 194,1 Für das Jahr 2012 liegen noch keine Baukostenwerte vor. Seite 2 2. Liegen der Verwaltung Erhebungen über die Bearbeitungsdauer von bauordnungs- rechtlichen Verfahren im Bauordnungsamt vor? Erhebt die Stadtverwaltung solche Be- arbeitungszeiten für alle genehmigungspflichtigen Vorhaben? Die Stadtverwaltung Karlsruhe erfasst für statistische Auswertungen die vom Bauordnungsamt zur Verfügung gestellten Daten der Bauvorhaben hinsichtlich Baugenehmigungen, Baufertig- stellungen und Abbrüchen. Eine regelmäßige Erhebung der Bearbeitungsdauer wird durch die Verwaltung nicht vorgenommen. Das Bauordnungsamt erhebt mit dem Statistikteil des pro- zessorientierten Fachprogramms PROBAUG die Bearbeitungsdauer lediglich für die interne Steuerung oder anlassbezogen. 3. Für welche Verfahren im Kenntnisgabeverfahren werden Bearbeitungszeiten erho- ben? Im Kenntnisgabeverfahren erhält die Bauherrschaft nach Vollständigkeitsprüfung eine Ein- gangsbestätigung. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind gesondert zu beantra- gen und werden separat erfasst. Die Ermittlung der durchschnittlichen Verfahrensdauer vom Eingang der Unterlagen bis zum Baubeginn für einen definierten Zeitraum lässt sich durch das Fachprogramm PROBAUG ermitteln. 4. Welche Kriterien werden den Erhebungen zu Grunde gelegt? Die gesamte Bearbeitungsdauer eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens mit Ausnahme des Kenntnisgabeverfahrens setzt sich aus den folgenden Bearbeitungsschritten zusammen, de- nen gesetzliche Fristen zugrunde liegen: - Vollständigkeitsprüfung nach § 54 Abs. 1 Landesbauordnung - LBO (10 Arbeitstage). Die- se umfasst auch eine inhaltliche Vorprüfung - Anhörung der vom Verfahren berührten Fachämter und Stellen nach § 54 Abs. 2 LBO (1 Monat). - baurechtliche Bearbeitungsfrist nach § 54 Abs. 5 LBO (Baugenehmigungsverfahren 2 Mo- nate, im vereinfachten Genehmigungsverfahren, für Bauvorbescheide, selbstständige An- träge auf Befreiungen, Abweichungen und Ausnahmen 1 Monat) Zum Friststopp kommt es durch Unvollständigkeit der Anträge, durch das Nachreichen geän- derter Bauvorlagen zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit nach Anhörung der Antragstel- ler oder wegen einer Projektweiterentwicklung während des Genehmigungsverfahrens durch die Antragsteller, die geänderte Bauvorlagen erfordert. Die von der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassern und -verfasserinnen verursachte Liegezeit kann die gesamte Verfahrens- dauer erheblich verlängern. Seite 3 5. Welche durchschnittliche Dauer beträgt die Bearbeitungszeit für Entscheidungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, des vereinfachten Baugenehmigungsver- fahrens, des Bauvorbescheids und des Kenntnisgabeverfahrens? 6. Welche durchschnittliche Dauer beträgt die Bearbeitungszeit für die Bescheidung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beim Kenntnisgabeverfahren? Durchschnittliche Bearbeitungs- und Liegezeiten in Wochentagen: Durchschnittliche Bearbeitungszeit Liegezeit durch Friststopp Gesamte Verfahrens- dauer Baugenehmigungsverfahren 67,5 22,1 89,6 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 51,6 29,2 80,8 Bauvoranfrage 89,6 17,4 107 Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen im Kenntnisgabeverfahren 66,9 5,8 72,7 Kenntnisgabeverfahren (ohne Abweichungen, Aus- nahmen und Befreiungen 7,1 5,1 12,2 Die für die Bauvoranfrage sehr hohe durchschnittliche Bearbeitungsdauer hat ihre Ursache darin, dass viele der angefragten Bauträger- und Investorenprojekte zunächst nicht genehmi- gungsfähig sind und durch intensive Bauberatung in Abstimmung mit den beteiligten Fachäm- tern und mehrfach geänderten Bauvorlagen genehmigungsreif gemacht werden, ohne dass ein Friststopp in PROBAUG verhängt wurde. Diese Form der bürgernahen Bauberatung stellt eine aktive Hilfestellung für die Bauwilligen dar. Zunehmender Zeitdruck lässt hierfür immer weniger Spielraum. Als Vergleich die Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für das Baugenehmi- gungsverfahren von 2005 - 2012 in Wochentagen: 2005 2006 2007 2008 2009 2010) 2011) 2012) 34,6 50,3 41,4 48,8 47,4 54,0 62,3 67,5 ) Ab 2010 Organisationsuntersuchung mit Besetzungssperre; ab 2011 Organisationsreform (drei statt vier Baubezirke, Stellenreduzierung) Seite 4 7. Liegen der Stadtverwaltung Beschwerden über die Bearbeitungsdauer vor? Wenn ja, in welchem Verhältnis steht ihre Anzahl zu der Gesamtzahl der Verfahren? Ist eine Häu- fung bei einer bestimmten Verfahrensart zu erkennen? Beschwerden von Antragstellerinnen und Antragstellern werden mündlich oder telefonisch direkt bei den jeweiligen Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeitern und bei der Abteilungs- und Amtsleitung vorgebracht. Dort wird meistens erfolgreich um Verständnis für die ange- spannte personalwirtschaftliche Situation und die langen Bearbeitungszeiten geworben, so dass schriftliche Beschwerden sehr selten sind. Beschwerden zur prognostizierten, aktuell bekannten durchschnittlichen Bearbeitungsdauer werden in der Vorberatungsphase schon vorgebracht. Die gegenwärtige durchschnittliche Be- arbeitungsdauer stößt bei den Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis. Während der Be- arbeitungsphase fragen 50 % der Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Bearbei- tungsstand und bitten um vorrangige Bearbeitung. Das Bauordnungsamt hat große Mühe, den mit einem Verfahren verbundenen Arbeitsaufwand innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zu erledigen, und kann diesen Wünschen nicht nachkommen. Die Beschwerden werden bei allen Verfahrensarten vorgebracht. Lange Bearbeitungszeiten in den Widerspruchsverfahren verzögern zusätzlich den Eintritt der Bestandskraft der Baugenehmigung. 8. Werden die gesetzlichen Fristen bei der Bearbeitung eingehalten? Bei wie vielen Verfah- ren kam es zu Fristüberschreitungen in den vergangenen zwei Jahren? In den vergangenen 2 Jahren kam es bei 90 von insgesamt 2 592 Verfahren (3,5 %) zu Über- schreitungen der gesetzlichen Fristen. Im Sinne einer wirtschaftsfreundlichen und Investitionen fördernden Verwaltung sollten jedoch die vorgenannten gesetzlichen Verfahrensfristen deutlich unterschritten werden.