Beheizte Außengastronomie durch Freiluft-Wärmestrahler: Anfrage StRn Lisbach, StR Honné (GRÜNE)

Vorlage: 30923
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.12.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.12.2012

    TOP: 24

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Freiluft-Wärmestrahler
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom 13. November 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 42. Plenarsitzung Gemeinderat 18.12.2012 1298 24 öffentlich Beheizte Außengastronomie durch Freiluft-Wärmestrahler 1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die aktuelle Entwicklung beim Einsatz von Heizpilzen und anderen Freiluftwärmestrahlern im Stadtgebiet insbesondere zu Zwecken der beheizten Außengastronomie hinsichtlich a) Umfang? b) Auswirkungen auf den Klimaschutz? c) Veränderungen des Stadtbilds? 2. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung in den letzten Jahren unternommen, um die Nutzerinnen und Nutzer von Heizpilzen und anderen Freiluft-Wärme- strahlern auf die Klimarelevanz ihrer Geräte hinzuweisen und die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf den aus Sicht des Klimaschutzes bedenklichen Betrieb dieser Geräte im Freien zu lenken? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, den Einsatz von Heizpilzen und anderen Freiluft-Wärmestrahlern im öffentlichen Raum zu reglementieren und auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren? Gas- oder elektrobetriebene Terrassen-Heizstrahler sind klimaschädlich (siehe www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3735.pdf), und ihr Betrieb widerspricht dem auch in Karlsruhe angestrebten Ziel, den Ausstoß von CO 2 deutlich zu reduzieren. Die Stadtverwaltung hat in ihrer Stellungnahme auf einen Antrag der GRÜNEN Fraktion am 15.01.2008 zugesagt, die Nutzerinnen und Nutzer von Heizpilzen und anderer Freiluft-Wärmestrahler auf die Klimarelevanz ihrer Geräte hinzuweisen und die kritische Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf den Betrieb dieser Geräte im Freien zu lenken. Auch war eine Prüfung zugesagt worden, inwieweit den stadtgestalterischen Belangen sowie den Anforderungen des Klimaschutzes unter Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden kann. Zwischenzeitlich haben einige deutsche Städte wie Stuttgart, Pforzheim, Ludwigsburg, München und Nürnberg über Sondernutzungssatzungen bzw. Gestaltungssatzungen den Betrieb von Heizpilzen und anderen Freiluft- Wärmestrahlern stark reglementiert. Da in Karlsruhe nach wie vor Heizpilze und andere Freiluft-Wärmestrahler auf Terrassen oder anderen Außenbereichen verschiedener Gastronomiebetriebe – auch im öffentlichen Raum – eingesetzt werden und stellenweise sogar eine Zunahme der beheizten Freiluftgastronomie zu verzeichnen ist, greift die GRÜNE Fraktion das Thema erneut auf. Insbesondere halten wir es für sinnvoll, dem Beispiel anderer Städte zu folgen, um den Einsatz von Freiluft-Wärmestrahlern zu Zwecken der Außengastronomie deutlich einzuschränken bzw. zu unterbinden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Dezember 2012

  • Stellungnahme TOP 24
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 13.11.2012 eingegangen: 13.11.2012 Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.12.2012 1298 24 öffentlich Dezernat 5 Beheizte Außengastronomie durch Freiluft-Wärmestrahler 1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die aktuelle Entwicklung beim Einsatz von Heizpilzen und anderen Freiluftwärmestrahlern im Stadtgebiet insbesondere zu Zwecken der beheizten Außengastronomie hinsichtlich a) Umfang? b) Auswirkungen auf den Klimaschutz? c) Veränderungen des Stadtbilds? a) Über den Umfang des Einsatzes von Freiluft-Wärmestrahlern liegen keine Zahlen vor. b) Freiluftwärmestrahler können mit Propangas oder Strom betrieben werden. Die Wirkung ist sehr ineffizient, da lediglich die Strahlungswärme zur Wirkung kommt. Im Hinblick auf eine effizientere Nutzung (wertvoller) fossiler Ressourcen ist der Einsatz von Freiluft-Wärmestrahlern abzulehnen. Vergleichsberechnungen zeigen, dass eine 11-kg-Propangasflasche bei max. Heizleistung in ca. 11 Stunden aufgebraucht ist und dabei 33 kg Kohlendioxid erzeugt. Hochgerechnet auf einen 4-monatigen Betrieb mit täglich einer 11-kg-Propangasflasche werden 3.696 kg CO 2 freigesetzt. Dies entspricht einem Verbrauch von 1.568 Liter Benzin, mit dem ein PKW bei einem Verbrauch von 8 l/100km rd. 20.000 km fahren könnte. c) Aus städtebaulicher Sicht wird die Entwicklung beim Einsatz von Heizpilzen und anderen Wärme- luftstrahlern im Stadtgebiet kritisch gesehen. Im Rahmen der Stellungnahmen zu Sondernut- zungsgenehmigungen für Außengastronomie werden diese seitens der Verwaltung regelmäßig abgelehnt, und zwar aus Gründen des Klimaschutzes sowie auch aus Gründen der Beeinträchti- gung des Stadtbildes. 2. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung in den letzten Jahren unternommen, um die Nutzerinnen und Nutzer von Heizpilzen und anderen Freiluft-Wärme- strahlern auf die Klimarelevanz ihrer Geräte hinzuweisen und die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf den aus Sicht des Klimaschutzes bedenklichen Betrieb die- ser Geräte im Freien zu lenken? Sofern rechtliche Eingriffsmöglichkeiten bestehen, wird die Verwendung von Freiluft- Wärmestrahlern auf öffentlichen Flächen untersagt (siehe auch unter 3). Sonstige "Nutzerinnen und Nutzer" auf privatem Gelände sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Seite 2 Gezielte Informationen der Bevölkerung zur Klimaschädlichkeit von Heizpilzen und Freiluft- Wärmestrahlern fanden bisher nicht statt. Zukünftig wird das Thema jedoch vom Umwelt- und Ar- beitsschutz bei der Öffentlichkeitsarbeit konkret aufgegriffen. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, den Einsatz von Heizpilzen und anderen Freiluft-Wärmestrahlern im öffentlichen Raum zu reglementieren und auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren? Derzeit werden Anträge zur Aufstellung von Freiluft-Wärmestrahlern nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg unter dem Gesichtspunkt der erlaubnispflichtigen Sondernutzung vom Ord- nungs- und Bürgeramt abgelehnt. Gastronomiebetriebe, die Heizpilze und andere Freiluft- Wärmestrahler im öffentlichen Raum aufstellen, werden aufgefordert, diese wieder zu entfernen. Im Zuge der Bearbeitung der aktuellen Sondernutzungsrichtlinien (Beispiel Mühlburg) wird die Verwendung von Heizpilzen ausgeschlossen. Auf privatem Gelände besteht jedoch keine rechtliche Einwirkungsmöglichkeit.