Abschluss eines Vertrags zur Erfassung von Verkaufsverpackungen für das Jahr 2013 mit der Duales System Deutschland GmbH (DSD)

Vorlage: 30919
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.12.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.12.2012

    TOP: 18

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • DSD Vertrag
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.12.2012 1292 18 öffentlich Dez. 5 Abschluss eines Vertrages zur Erfassung von Verkaufsverpackungen für das Jahr 2013 mit der Duales System Deutschland GmbH (DSD) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 30.11.2012 7 vorberaten (Zustimmung) Hauptausschuss 04.12.2012 18 vorberaten Gemeinderat 18.12.2012 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat genehmigt - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss - für das Jahr 2013 den Abschluss eines Vertrages mit der Duales System Deutschland GmbH (DSD) über die Miterfassung von Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt in der „gemischten“ städtischen Wertstofftonne zu den nachfolgend dar- gestellten Konditionen. Das Amt für Abfallwirtschaft wird zum Abschluss des Vertrages ermächtigt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1,45 Mio. € 1,45 Mio. € 0 Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 1.700.5370.04.05.01 Kontenart: 42000000 bis 92480000 Ergänzende Erläuterungen: Einnahmen in gleicher Größenordnung bei 1.700.5370.04.05.01, Sachkonto 34610000 Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt erfasst im Rahmen der Wertstoffsammlung sämtliche Wertstoffe (Papier/Pappe, Metalle, Holz, Kunststoffe) gemeinsam in der „gemischten“ Wertstofftonne. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Verkaufsverpackungen und Nicht-Verkaufsverpackungen. Für die Miterfassung der DSD-Verkaufsverpackungen haben die Dualen Systembetreiber der Stadt nach der Verpackungsverordnung ein „angemessenes Entgelt“ zu erstatten. Der bisherige Vertrag hierüber endet zum 31.12.2012. Aufgrund aktueller Vorgaben des Bundeskartellamts wechselt ab 2014 die Verhandlungsfüh- rerschaft für das Gebiet der Stadt Karlsruhe von DSD zu einem der anderen Systembetrei- ber (Landbell). DSD als bisheriger Verhandlungspartner der Stadt kann daher nur noch für die Übergangszeit von einem Jahr (2013) und nicht mehr wie bisher üblich für 3 Jahre einen entsprechenden Vertrag mit der Stadt schließen. DSD bietet für 2013 nach längeren Verhandlungen an, sich für die Miterfassung der DSD- Wertstoffe an den hierfür bei der Stadt entstehenden Gesamtkosten (d. h. für Sammlung sowie Abfallberatung und Unterhaltung der Containerstandplätze) anteilig mit 1,45 Mio. € zu beteiligen. Das ursprüngliche DSD-Angebot lag deutlich darunter (1,30 Mio. €). Durch Nachverhand- lung konnte jedoch noch eine Verbesserung um rund 0,15 Mio. € erreicht werden. Bisher (2010 bis 2012) erstattet DSD jeweils rund 1,55 Mio. € jährlich. Der neu ausgehandelte Betrag ist nach dieser Nachbesserung durch DSD nahezu kosten- deckend (Basis aktuelle Kostenstruktur der Wertstofferfassung unter Zugrundelegung der aktuellen Mengenanteile der Dualen Systeme an der gesamten Menge der von der Stadt gesammelten Wertstoffe). Ein besseres Ergebnis könnte allenfalls auf gerichtlichem Weg erreicht werden. Die Erfas- sung aufgrund des Systems in Karlsruhe (über Wertstofftonne im Vollservice) ist aber un- streitig komfortabler und damit teurer als die Erfassung im Bundesdurchschnitt (über den so genannten „Gelben Sack“). Nach der Verpackungsverordnung kann jedoch - wie eingangs dargelegt - ein „angemessenes Entgelt“ gefordert werden. Darüber, was „angemessen“ ist, hat zuletzt in vergleichbarer Sache der VGH Mannheim dem Grunde nach zugunsten des Landkreises Böblingen entschieden. Der Höhe nach wird jedoch erst in einem späteren Pro- zess vor dem Landgericht entschieden werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Ausgang eines von Karlsruhe parallel angestrengten Verfahrens kann derzeit nicht vor- hergesagt werden. Der Erhalt der gemischten Wertstofftonne steht bis dato für die Stadt Karlsruhe außer Frage. Rein tatsächlich ist dies auch für 2013 nicht zu ändern. Nachdem vorliegend nur für ein Jahr ein neuer Vertrag geschlossen wird und der erzielte Erlös nahezu kostendeckend ist, emp- fiehlt die Verwaltung, den entsprechenden Vertrag mit DSD abzuschließen (Laufzeit 1 Jahr, 01.01.2013 - 31.12.2013). Dasselbe gilt für den Abschluss von Verträgen mit anderen Dua- len Systemen (derzeit neun kleinere System-Betreiber) auf der gleichen Basis wie DSD (1,45 Mio. €). Eine grundsätzliche Klärung wird auch im Hinblick auf den neuen Verhandlungsführer im kommenden Jahr angestrebt und das Ergebnis dem Gemeinderat zur Entscheidung vorge- legt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 30.11.2012 und im Hauptausschuss am 04.12.2012 für das Jahr 2013 den Abschluss eines Vertrages mit der Duales System Deutschland GmbH (DSD) über die Miterfassung von Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt in der „gemischten“ städtischen Wert- stofftonne zu den dargestellten Konditionen. Das Amt für Abfallwirtschaft wird zum Ab- schluss des Vertrages ermächtigt. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 7. Dezember 2012