Überschreitung des jährlichen Höchstbetrages der Schuldgeldermäßigung 2011 beim Badischen KONServatorium

Vorlage: 30914
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.12.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.12.2012

    TOP: 12

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Schulgeldermäßigung KONS
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.12.2012 1286 12 öffentlich Dez. 3 Überschreitung des jährlichen Höchstbetrages der Schulgeldermäßigung 2011 beim Badi- schen KONServatorium Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Verwaltungsrat des Badi- schen KONServatoriums 07.11.2012 3 vorberaten Hauptausschuss 04.12.2012 11 vorberaten Gemeinderat 18.12.2012 12 Antrag an den Gemeinderat / Verwaltungsrat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt - nach Vorberatung im Verwaltungsrat am 07.11.2012 und im Hauptausschuss am 04.12.2012 -, auf die Rück- forderung des Überschreitungsbetrages in Höhe von 17.637,56 Euro für 2011 zu verzichten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 48.241,16 € Mehraufw. z. bish. Regelung: 17.637,56 € keine voll je nach Anzahl der SGE- Anträge durch Umstel- lung ab 2011 sinkend Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß der im Jahr 2010 geltenden Richtlinien zur Durchführung der Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen gemäß § 15 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium stehen dem Badischen KONServatorium jährlich 2 % der voraussichtlichen Gebühreneinnahmen zur Gewährung von Schulgeldermäßigungen aus sozialen Gründen zur Verfügung. Wird diese Grenze um mehr als 3 % überschritten, sind alle Einzelermäßigungen anteilig um den Überschreitungsbetrag zu kürzen (vgl. Punkt 3.3 der Richtlinien zur Durch- führung der Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen gem. § 15 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium – Anlage I in der Fassung bis 31.12.2010). Der Betrag war seit Beschluss im Jahr 2000 – 2006 jeweils ausreichend. Im Jahr 2007 betrug die Überschreitung 1.425,84 Euro. Im Jahr 2008 waren es 14.754,41 Euro und im Jahr 2009 19.503,17 Euro. Im Jahr 2010 wurde er um 30.012,96 Euro überschritten. Mit der Einführung der neuen Richtlinien zur Schulgeldermäßigung am Badischen KONSer- vatorium im Jahr 2011 ist die Überschreitung des jährlichen Höchstbetrages wieder rückläu- fig. Im Jahr 2011 wird der Betrag für die Schüler und Schülerinnen, die noch nach der alten Richtlinie gefördert werden, um 17.637,56 Euro überschritten. Im Jahr 2011 standen insgesamt 30.603,60 Euro für die Gewährung von Ermäßigungen aus sozialen Gründen gemäß alter Richtlinie zur Verfügung. Bei den 73 Ermäßigungsempfän- gern (91 Kinder) handelt es sich in 60 Fällen um Empfänger der Grundsicherung. Im Ver- gleich zum Vorjahr sank die Zahl um 46 Berechtigte. Im Jahr 2011 nahmen insgesamt 2,78 % aller Schüler und Schülerinnen eine Schulgeldermäßigung, die nach alter Richtlinie gewährt wird, in Anspruch. Dies führte in 2011 im Bereich Schulgeldermäßigung zu Gesamtausgaben von 48.241,16 Euro und somit zu einer Überschreitung des Höchstbetrages um 17.637,56 Euro. Den Richt- linien gemäß wären alle Einzelermäßigungen anteilig um den Überschreitungsbetrag zu kür- zen. Es handelt sich hierbei um rund 36,56 % pro Zahlungspflichtigen. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Rückforderungen in vielen Fällen nicht be- glichen werden können und dann lediglich verzögert abgesetzt werden müssten. Der zeitli- che und personelle Aufwand für die fallgenaue Errechnung und Umsetzung der Rückzah- lung ist entsprechend hoch. Seit 1. Januar 2011 werden neu eingehende Anträge auf Gebührenermäßigung an den Karlsruher Pass gekoppelt und abgerechnet. Daher handelt es sich bei der Förderung nach Ergänzende Erläuterungen Seite 3 alter Richtlinie um eine auslaufende Förderung, die in den nächsten Jahren aufgrund von Abmeldungen jeweils geringer werden wird. Zusätzlich zu oben genannten Anträgen nach alter Richtlinie haben im Jahr 2011 am Badi- schen KONServatorium 144 Zahlungspflichtige für 186 Kinder (5,6 % aller Schüler und Schülerinnen) einen Karlsruher Kinderpass vorgelegt. Das entspricht einer Schulgeldermä- ßigungssumme, die über den Karlsruher Pass abgerechnet wird, von 44.775 Euro. Insgesamt wurde somit eine Schulgeldermäßigungssumme von rund 93.000 Euro für das Jahr 2011 beantragt. Das Badische KONServatorium entwickelt sich somit immer stärker zu einem breit aufge- stellten Anbieter für Kinder und Jugendliche aus allen Bevölkerungsgruppen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt - nach Vorberatung im Verwaltungsrat am 07.11.2012 und im Hauptausschuss am 04.12.2012 - auf die Rückfor- derung des Überschreitungsbetrages in Höhe von 17.637,56 Euro für 2011 zu verzichten. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 7. Dezember 2012