Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)

Vorlage: 30911
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.03.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.12.2012

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Friedhofsgebühren
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.12.2012 1282 8 öffentlich Dez. 5 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 16.11.2012 2 vorberaten (Zustimmung) Hauptausschuss 04.12.2012 8 vorberaten Gemeinderat 18.12.2012 8 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) lt. Anlagen 1 und 1 a. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Vorlagebegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum 01.01.2011 eine Änderung des Gebührenver- zeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich von voller Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon waren die Bestat- tungsgebühren für Erdbestattungen von Kindern bis 2 Jahre sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. In Anlage 2 sind die alten und neuen Gebührensätze einschließlich der prozentualen Veränderungen ausgewiesen. In den angeschlossenen Berechnungen (Anlagen 4 bis 9) sind die nach den Vor- schriften des § 14 KAG errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvor- schläge der Verwaltung ausgewiesen. Sie enthalten weitgehende Kostendeckungen unter Berücksichtigung des Ergebnisausgleichs 2009 ff. Das neue Gebührenver- zeichnis liegt in der Anlage 1 a bei. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 enthält kalkulatorische Zinsen in Höhe von rund 1,14 Mio. Euro. Das Anlagekapital wird seit dem 01.01.2007 mit 4,5 % ver- zinst (vgl. Anlage 10). Die Verwaltung schlägt vor, die noch offene Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2009 in Höhe von +47.278,61 Euro bei der Gebührenkalkulation 2013 zu berücksichtigen. Ferner soll die Kostenüberdeckung aus 2010 mit einem Teilbetrag von +214.167,98 Euro und die Kostenüberdeckung aus 2011 mit einem Teilbetrag in Höhe von +9.096,07 Euro in die Gebührenkalkulation 2013 einbezogen werden (Anlage 12). Über die Einbeziehung des danach noch offenen Ergebnisausgleichs 2010, saldiert +375.403,19 Euro und 2011 saldiert +380.121,88 Euro sollte der Gemeinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden. Nach der vom Kommunalabgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Kostenermittlung (Kostenrechnung) beträgt die Unterdeckung im gebührenfähigen Bereich nach der vorliegenden Gebührenkalkulation -46.975,97 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtausschöpfen der Gebührenobergrenzen durch Rundungsdiffe- renzen sowie fehlende Kostendeckung bei Kinderbestattungen und Kindergräbern zusammen. 2. Einzelfeststellungen 2.1.1 Nutzungsrechtsgebühren für Gräber Trotz gestiegener Personalaufwendungen, aufgrund der vergangenen Tarifab- schlüsse, können unter Berücksichtigung der Überdeckungen der Jahre 2009 und 2010 die Gebühren für die Reihen-, Wahlgräber und Kolumbarien weitgehend auf dem Niveau der Jahre 2011 und 2012 gehalten werden. Leichten Gebührensenkun- gen bei den anonymen Reihengräbern und mehrstelligen Wahlgräbern stehen ge- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ringfügige Gebührenerhöhungen bei den Urnenreihengräbern, Kindergräbern und Grüften gegenüber. Der Kostendeckungsgrad für die Nutzungsrechtsgebühren für Kinder- und Kleinkin- dergräber liegt wie bisher zwischen 75 % und 92 %. 2.1.2 Baumpatenschaften Mit dem Erwerb einer Patenschaft für einen Baum ihrer Wahl haben die Paten zu gegebener Zeit die Möglichkeit an "ihrem" Baum Aschenbeisetzungen und in be- stimmten Bereichen auch Sargbestattungen durchführen zu lassen. Bei der Beiset- zung von Särgen und Urnen wird jeweils die Gebühr für ein Reihengrab berechnet. Die Patenschaft für einen Baum wird zu der in der Friedhofsgebührensatzung festge- legten Gebühr erworben. Die Einnahmen werden für die Kontrolle und Pflege der Bäume und für ggf. notwendige Ersatzpflanzungen verwendet. Aufgrund der Ver- wendung der Einnahmen für privatwirtschaftliche Tätigkeiten, vergleichbar mit den Grabpflegedienstleistungen, ist künftig bei der Verleihung einer Baumpatenschaft die Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Die Versteuerung der Erträge berechtigt gleichzeitig zum Abzug der Vorsteuer aus den Lieferungen und Leistungen von anderen Unter- nehmen. Zur Deckung der Kosten und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer ist eine Anpassung der Gebühren für den Erwerb einer Baumpatenschaft notwendig. 2.2 Bestattungsgebühren Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Lediglich der Kostendeckungsgrad für die Bestattung von Kindern bis 2 Jahre beläuft sich wie bisher auf ca. 88 %. Aufgrund der niedrigen Fallzahlen haben diese Gebühren aber nur eine untergeord- nete Bedeutung. 2.2.1 Kapellen- und Leichenhallen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 beschlossen, bei der Gebüh- renfestsetzung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkosten, in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, nicht einzube- ziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und Leichenhallen beläuft sich damit im Haushaltsjahr 2013 auf 348.291,73 Euro. Mit der Umgestaltung von Leichenhallen und der Sanierung von Abschiedsräumen u. a. auf den Friedhöfen Palmbach und Nordwest konnten die Möglichkeiten zur per- sönlichen Abschiednahme von Verstorbenen in einer würdigen und pietätvollen Um- gebung verbessert werden. Darüber hinaus wurde mit den Sanierungsmaßnahmen an der Außenfassade der Großen Kapelle auf dem Hauptfriedhof die Grundlage zum langfristigen Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes geschaffen. Die in den letzten Jahren angestiegenen Energiekosten und die Aufwendungen für die bauli- chen Veränderungen und Instandhaltungsmaßnahmen machen eine Gebührenan- passung für die Benutzung der Leichen- und Trauerhallen erforderlich. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 2.2.2 Krematorium Im Bereich des Krematoriums können trotz gestiegener Personal- und Sachaufwen- dungen durch die teilweise Einbeziehung der Überdeckung aus dem Jahr 2010 und insbesondere aufgrund der ansteigenden Zahl an Kremationen die Gebühren für die Einäscherungen von Verstorbenen von derzeit 260 Euro brutto auf 235 Euro brutto gesenkt werden. Entsprechend den Regelungen der §§ 16 und 17 der Bestattungsverordnung Baden- Württemberg ist vor einer Einäscherung eine amtsärztliche Leichenschau vorzu- nehmen. Sie ist eine Nebenleistung zur Einäscherung und künftig im Bereich des Krematoriums ertrags- und aufwandswirksam zu berücksichtigen. In der Vergangen- heit wurde die amtsärztliche Leichenschau bei dem Produkt Leichenhallen ausge- wiesen. Die Nutzung der Leichenhalle zur Durchführung der amtsärztlichen Leichen- schau wurde bisher pauschal unter Berücksichtigung der Kosten aller Leichenhallen auf den Karlsruher Friedhöfen berechnet. Künftig werden die Kosten der Leichenhal- le im Krematorium bei dem Produkt Einäscherungen ausgewiesen und bei der Ge- bührenkalkulation berücksichtigt. Analog der Gebühren für die Einäscherungen von Verstorbenen sind auch die Erträge aus der Durchführung der amtsärztlichen Lei- chenschau zu versteuern. Die notwendige Versteuerung der Erträge berechtigt gleichzeitig zum Vorsteuerabzug. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen und im Hauptausschuss die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsge- bührensatzung) laut Anlagen 1 und 1 a. Die Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 7. Dezember 2012

  • Anlagenübersicht
    Extrahierter Text

    Anlagenübersicht Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Anlage 1 a Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung Anlage 2 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Anlage 3 Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung. Berechnung der Gebüh- renobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2013 Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbarien und Grüfte Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren mit Einzelberechnungen der Teilleistungen aus den Anlagen 8a bis 8f Anlage 9 Berechnung der Gebühren für Umbettungen und Ausgrabungen von Erdbestatteten Anlage 10 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Anlage 11 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Anlage 12 Übersicht über den Stand des Ergebnisausgleichs für den THH 6900 Anlage 13 Seit 01.01.2011 gültiges Gebührenverzeichnis Anlage 14 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

    Anlage 1 S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 28 Achte AnpassungsVO vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Art. 29 Achte AnpassungsVO vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 18. Dezember 2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2010 (Amtsblatt vom 23. Dezember 2010), beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.1991, zuletzt geändert durch die Satzung vom 14.12.2010, erhält die aus Anlage 1 a ersichtliche Fassung. Artikel 2 Die Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Heinz Fenrich Oberbürgermeister

  • Anlage 1a
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    Anlage 1a Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.Leistungsbeschreibung€uroNr.Leistungsbeschreibung€uro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr der Ruhezeit4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte243,00 1.1Erdbestattungsreihengrab 4.4.2Grabaushub über Normalgröße104,00 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre540,004.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 675,004.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit) an Werktagen bis 20.00 Uhr58,00 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld336,004.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- und Feiertagen97,00 feld des Hauptfriedhofes75,004.4.4Benutzung des Sektionsraumes156,00 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 742,004.4.5Durchführung amtsärztliche Leichenschau 57,00 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab480,004.5Besondere Gebühren 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-681,004.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 2Gebühr für den Erwerb des NutzungsrechtesKarlsruhe beigesetzt wird an einem Wahlgrab (pro Jahr)4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre662,00 2.1Erdbestattungswahlgrab4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren527,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern65,004.5.2Einstellen und Warten90,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte45,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen108,005Umbettungen / Ausgrabungen 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte88,00 2.2Urnenwahlgrab60,005.1 Umbettung von Erdbestatteten 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte41,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.217,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr)5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.502,00 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften120,005.1.1.3- Umbettung im Zusammenhang mit einer 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung60,00 weiteren Bestattung2.502,00 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums210,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums132,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof)5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 3.4.1- 1. Größe (eintürig)180,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)299,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.144,00 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)419,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung243,00 4Bestattungsgebühren5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.429,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.100,005.3Umbettung von Urnen 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren700,005.3.1Umbettung einer Urne 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg465,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe324,00 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 4.2Feuerbestattungsgebühren Bestattung220,00 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre835,00 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren700,005.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht aufauswärts266,00 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle90,005.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts312,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre295,006.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahre295,006.1- an Wegen4.250,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg236,006.2- in Feldern5.700,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des7.Sonstige Gebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfaßte 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre42,00Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren21,00entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom , gültig ab 01.01.2013

  • Anlage 2
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Geb.Gebührenart/ Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt €uroneu €uro €uroin % 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Daue r der Ruhezeit 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre540,00540,000,000,00 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre (25 J. Ruhezeit)675,00675,000,000,00 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld335,00336,001,000,30 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofes73,0075,002,002,74 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre anonym758,00742,00-16,00-2,11 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab478,00480,002,000,42 1.2.2Urnenreihengrab anonym696,00681,00-15,00-2,16 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (pro Jahr ) 2.1Erdbestattungswahlgrab 2.1.1- an Wegen und in Feldern65,0065,000,000,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte46,0045,00-1,00-2,17 2.1.2- an bevorzugten Plätzen108,00108,000,000,00 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte89,0088,00-1,00-1,12 2.2Urnenwahlgrab60,0060,000,000,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,0041,00-1,00-2,38 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr ) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften120,00120,000,000,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung60,0060,000,000,00 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen 209,00210,001,000,48 Mausoleums 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen 132,00132,000,000,00 Mausoleums 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)179,00180,001,000,56 3.4.22. Größe (zweitürig)298,00299,001,000,34 3.4.33. Größe (Eckplatz)417,00419,002,000,48 4Bestattungsgebühren 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.100,001.100,000,000,00 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren691,00700,009,001,30 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg453,00465,0012,002,65 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre845,00835,00-10,00-1,18 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren698,00700,002,000,29 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht au f 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle80,0090,0010,0012,50 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre290,00295,005,001,72 4.3.2.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 290,00295,005,001,72 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg232,00236,004,001,72 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium von 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre42,0042,000,000,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren21,0021,000,000,00 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Gebührensatz Anlage 2 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte252,00243,00-9,00-3,57 4.4.2Grabaushub über Normalgröße108,00104,00-4,00-3,70 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr57,0058,001,001,75 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen96,0097,001,001,04 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes154,00156,002,001,30 4.4.5Durchführung amtsärztliche Leichenschau 89,0057,00-32,00-35,96 4.5Besondere Gebühren 4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird. 4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre672,00662,00-10,00-1,49 4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren525,00527,002,000,38 4.5.2Einstellen und Warten80,0090,0010,0012,50 5Umbettungen / Ausgrabunge n 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.232,003.217,00-15,00-0,46 5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.514,002.502,00-12,00-0,48 5.1.1.3- Umbettung im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.514,002.502,00-12,00-0,48 5.2Ausgrabungen von Erdbestattete n 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.154,002.144,00-10,00-0,46 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung252,00243,00-9,00-3,57 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.436,001.429,00-7,00-0,49 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher 324,00324,000,000,00 Friedhöfe 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung220,00220,000,000,00 5.4Ausgrabung von Urne n 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 266,00266,000,000,00 auswärts 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts312,00312,000,000,00 6.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahre n 6.1- an Wegen3.800,004.250,00450,0011,84 6.2- in Feldern5.000,005.700,00700,0014,00 7Sonstige Gebühren 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.

  • Anlage 3
    Extrahierter Text

    Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2013 Anlage 3 Bezeichnung Reihengräber Wahlgräber Kolumbarien Baumpatenschaften Leichenhallen Trauerhallen Grabaushub Personalaufwendungen 132.057,83 € 337.141,30 € 292.010,01 € 9.814,89 € 16.907,16 € 55.735,81 € 267.781,06 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 1.500,00 € 2.500,00 € 20.574,57 € 1.500,00 € 17.378,13 € 267.577,78 € 6.500,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) 0,00 € 560,00 € 196.639,00 € 0,00 € 78.518,92 € 269.772,81 € 1.438,00 € Umlagen 473.932,54 € 2.042.165,39 € 472.776,05 € 3.786,43 € 113.701,21 335.276,88 € 165.514,50 € Gesamtkosten 607.490,37 € 2.382.366,69 € 981.999,63 € 15.101,32 € 226.505,43 € 928.363,28 € 441.233,56 € Verwaltungsgebühren 1.000,00 € Privatrechtliche Leistungsentgelte 566,94 € 2.223,32 € 916,51 € 14,04 € 211,38 € 866,39 € 411,78 € ErstattungenErträge (ohne Bestattungsgebühren) 566,94 € 2.223,32 € 916,51 € 14,04 € 211,38 € 1.866,39 € 411,78 € Einbezogener Ergebnisausgleich:Fixkostenzuschuss 78.518,92 € 269.772,81 € Ergebnisausgleich 2009 (restlich) 19.314,77 € 27.346,29 € Ergebnisausgleich 2010 (teilweise) 25.457,15 € 40.909,36 € 46.427,35 € -2.071,43 € -6.509,61 € 5.242,62 € Ergebnisausgleich 2011 (teilweise) 2.111,84 € 3.071,43 € 7.752,70 € Gebührenbedarf 581.466,28 € 2.319.919,23 € 907.309,48 € 12.975,44 € 146.775,12 € 655.480,99 € 435.579,16 € Gebührenaufkommen 574.143,50 € 2.288.370,00 € 905.972,00 € 12.907,56 € 145.555,00 € 654.900,00 € 435.420,00 € Kostendeckungsgrad 98,74% 98,64% 99,85% 99,48% 99,17% 99,91% 99,96% Bezeichnung Leichenträger Einäscherungen Urnenbeisetzungen Aus-/Umbett.Erd Aus-/Umbett.Urne Gesamt Personalaufwendungen 252.448,29 € 303.974,17 € 224.502,87 € 6.400,50 € 14.471,57 € 1.913.245,47 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 1.750,00 € 265.000,00 € 1.500,00 € 250,00 € 250,00 € 586.280,48 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) 0,00 € 110.726,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 657.654,73 € Umlagen 89.480,92 € 186.310,37 € 129.321,79 € 7.936,39 € 15.115,71 € 4.035.318,19 € Gesamtkosten 343.679,22 € 866.010,54 € 355.324,66 € 14.586,89 € 29.837,29 € 7.192.498,86 € Verwaltungsgebühren 61.000,00 € 62.000,00 € Privatrechtliche Leistungsentgelte 320,74 € 10.808,20 € 331,60 € 13,61 € 27,85 € 16.712,35 € Erstattungen 0,00 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren) 320,74 € 71.808,20 € 331,60 € 13,61 € 27,85 € 78.712,35 € Einbezogener Ergebnisausgleich:Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen 348.291,73 € Ergebnisausgleich 2009 (restlich) 617,55 € 47.278,61 € Ergebnisausgleich 2010 (teilweise) 6.634,81 € 94.581,88 € 3.839,90 € -344,05 € 214.167,98 € Ergebnisausgleich 2011 (teilweise) -3.839,90 € 9.096,07 € Gebührenbedarf 336.723,67 € 699.620,46 € 354.993,06 € 14.299,78 € 29.809,44 € 6.494.952,12 € Gebührenaufkommen 336.462,00 € 695.810,08 € 354.400,00 € 14.296,00 € 29.740,00 € 6.447.976,15 € Kostendeckungsgrad 99,92% 99,46% 99,83% 99,97% 99,77% 99,28% Jüdische Friedhöfe (-53.115,69 €) - ein nicht in den Gebührenbedarf eingerechneter Anteil "öffentliches Grün", Vorratsgelände, Ehrengräber (-613.566,12 €) nicht berücksichtigt sind, da nicht gebührenfähig: - vom Bund nicht erstattete Kosten für: Kriegsgräber (-20.125,20 €)

  • Anlage 4
    Extrahierter Text

    Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2013607.490,37 Euro abzgl. sonstige Erlöse-566,94 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-25.457,15 Euro Gebührenbedarf 2013581.466,28 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Vorschlag Grabstätten-aufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro 1.1.1Erwachsene und Kinder 540,73540,006.900186.300,00 über 10 Jahre 1.1.2Erwachsene und Kinder 675,91675,0063017.010,00 über 10 Jahre (Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) 1.1.3Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld367,81336,0058513.104,00 1.1.4Kinder bis zu 2 Jahren im 101,2275,001.27015.875,00 Kleinkinderfeld 1.1.5Erwachsene und Kinder 742,10742,001204.452,00 über 10 Jahre anonym 1.2.1Urnenreihengräber480,35480,0012.285294.840,00 1.2.2Urnenreihengräber anonym681,72681,001.25042.562,50 Gebührenaufkommen gesamt574.143,50 2013neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-7.322,78 Kostendeckungsgrad98,74% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 201037.492,93 Euro Ergebnisausgleich 201138.878,54 Euro * Ruhezeiten: Erwachsene 20 Jahre Erwachsene 25 Jahre(Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) Kinder 15 Jahre Kleinkinder 6 Jahre

  • Anlage 5
    Extrahierter Text

    Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20132.382.366,69 Euro abzgl. sonstige Erlöse-2.223,32 Euro Ergebnisausgleich 2009 (Gutschrift)-19.314,77 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-40.909,36 Euro Gebührenbedarf 20132.319.919,23 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren- Gebühren- VorschlagGrabstätten-aufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro 2.1.1Erdbestattungswahlgrab65,8565,0027.4001.781.000,00 an Wegen und in Feldern 2.1.1.1 jede weitere Grabstätte45,9745,002.00090.000,00 2.1.2an bevorzugten Plätzen108,05108,00758.100,00 2.1.2.1 jede weitere Grabstätte88,1788,00504.400,00 2.2Urnenwahlgrab60,9560,006.700402.000,00 2.2.1jede weitere Grabstätte41,0741,00702.870,00 Gebührenaufkommen gesamt2.288.370,00 2013neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-31.549,23 Kostendeckungsgrad 98,64% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2010121.747,12 Euro Ergebnisausgleich 201198.925,28 Euro

  • Anlage 6
    Extrahierter Text

    Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen, Grüfte u.a. Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2013981.999,63 Euro abzgl. sonstige Erlöse-916,51 Euro Ergebnisausgleich 2009 (Gutschrift)-27.346,29 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-46.427,35 Euro Gebührenbedarf 2013907.309,48 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren- Gebühren-Vorschlag Grabstätten-aufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro Urnennischen 3.1.1in Kolumbarien120,22120,007.250870.000,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung60,1160,005300,00 3.2im Bürklinschen Mausoleum (Obergeschoß)210,02210,008417.640,00 3.3im Bürklinschen Mausoleum (Kellergeschoß)132,19132,00151.980,00 3.4Grüfte 3.4.11. Größe (eintürig)180,09180,00407.200,00 3.4.22. Größe (zweitürig)299,82299,00247.176,00 3.4.33. Größe (Eckplatz)419,55419,0041.676,00 Gebührenaufkommen gesamt905.972,00 2013neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.337,48 Kostendeckungsgrad99,85% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 201058.600,45 Euro Ergebnisausgleich 201182.720,48 Euro

  • Anlage 7
    Extrahierter Text

    Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201315.101,32 Euro abzgl. sonstige Erlöse-14,04 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)-2.111,84 Euro Gebührenbedarf 201312.975,4 4Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für die Dauer von 50 Jahren)Gebühren- Gebühren- VorschlagGrabstätten-Gebühren- obergrenze obergrenzeneu Multiplikatoraufkommen Geb.Nr. Bezeichnungnettobrutto bruttoneu netto EuroEuroEuroEuro 6.1Baumpatenschaft an Wegen3.604,294.289,104.250,00604.285,71 6.2Baumpatenschaft in Feldern4.805,725.718,815.700,00908.621,85 Gebührenaufkommen gesamt12.907,56 neu 2013-67,88 Über-/Unterdeckung(-) in Euro99,48% Kostendeckungsgrad

  • Anlage 8
    Extrahierter Text

    Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren 1. Bestattungsgebühren für Erd- oder Feuerbestattungen (Gebühren-Verzeichnis Nr. 4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramtes dargestellt. Erwachsene und KinderKinderKinder über 10 Jahrebis 10 Jahrebis 2 Jahre Art der LeistungErd-Feuer-Erd-Feuer-im bestattungbestattungbestattungbestattungKleinki.Feld €uro€uro€uro€uro€uro Benutzung der Leichenhalle, Deko90,0090,0090,0090,0090,00 Benutzung der Trauerhalle einschließlich Aufbahrung zur Trauerfeier und Deko295,00295,00295,00295,00236,00 Verbringen des Sarges zum Grab (höchstens vier Träger) und Bestatten des Sarges340,00170,0085,00 bei Feuerbestattung die Über- führung von der Trauerhalle, Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium42,0021,00 Öffnen und Schließen des Grabes375,00145,0054,00 Beisetzung der Urne einschl. Öffnen und Schließen des Grabes173,00173,00 Einäscherung des Verstorbenen228,00114,00 und Aufbewahrung der Urne7,007,00 BESTATTUNGSGEBÜHR NEU1.100,00835,00700,00700,00465,00 BESTATTUNGSGEBÜHR ALT1.100,00845,00691,00698,00453,00 Erhöhung/Senkung (-) in €uro0,00-10,009,002,0012,00 Anlage 8 2. Zuschläge zu den jeweiligen Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. 4.4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramts dargestellt. 2.1 Art der LeistungNeu €uroAlt €uro Tiefergraben einer Grabstätte243,00252,00 Erweiterter Grabaushub (Übergröße)104,00108,00 Öffnen und Schließen der Leichenhalle außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit - an Werktagen bis 20.00 Uhr58,0057,00 - an Werktagen nach 20.00 Uhr sowie an97,0096,00 Sonn- und Feiertagen Benutzung des Sektionsraumes156,00154,00 Durchführung amtsärztliche Leichenschau57,0089,00 3. Gesamtbetrachtung Voraussichtliche Höhe der Bestattungsgebühren nach Gebührenanpassung Gebührenart/nach Berechnungshinwei sAnlageGebührenanpassungGebührenbedarf Leichenhallen/Kühlräume8a145.555,00146.775,12 Trauerhallen8b654.900,00655.480,99 Grabaushub (Erd)8c435.420,00435.579,16 Leichenträger8d336.462,00336.723,67 Einäscherungen8e695.810,08699.620,46 Urnenbeisetzungen/Umbettungen8f384.140,00384.802,50 2013€uro Über-/Unterdeckung (-) in €-6.694,82 Kostendeckungsgrad99,75% Bei der Berechnung des Gebührenbedarfs ist der Zuschussbetrag für Leichenhallen- und Trauerhallenbenutzung in Höhe von 348.291,73€ bereits berücksichtigt (vgl. Anlage 8a + 8b). Die verbleibende Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze.

  • Anlage 8a
    Extrahierter Text

    Anlage 8 a Berechnung der Gebühren für Leichenhallen/Kühlräume als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2013226.505,43 Euro Zuschuss zu den Fixkosten-78.518,92 Euro abzgl. sonstige Erlöse-211,38 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Lastschrift)2.071,43 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)-3.071,43 Euro Gebührenbedarf 2013146.775,12 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1/Einstellen in der Kühlhalle/ 4.2/Aufbahren in der Leichenhalle 4.5.2einschließlich Dekoration Erd- oder Feuerbestattung90,7690,001.600144.000,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichen- 4.4.3.1halle außerhalb der Arbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr58,5058,005290,00 4.4.3.2während sonstigen Zeiten97,5097,005485,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes156,00156,005780,00 Gebührenaufkommen gesamt145.555,00 2013 Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.220,12 Kostendeckungsgrad 99,17% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2010-3.950,29 Euro Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 78.518,92 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben).

  • Anlage 8b
    Extrahierter Text

    Anlage 8 b Berechnung der Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2013928.363,28 Euro Zuschuss zu den Fixkosten-269.772,81 Euro abzgl. sonstige Erlöse -1.866,39 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Lastschrift)6.509,61 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)-7.752,70 Euro Gebührenbedarf 2013655.480,99 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1/Durchführung einer Trauerfeier.295,26295,002.220654.900,00 4.2.1Verbringen des Verstorbenen von der Leichenhalle zur Trauerhalle, Aufbahrung zur Trauerfeier, Gestellung der üblichen Dekoration und Ver- mittlung eines Organisten zur Gestaltung des musikalischen Rahmens. Erd- oder Feuerbestattung Erwachsene und Kinder über 10 J. 4.1.2/Erd- oder Feuerbestattung295,26295,0000,00 4.2.2Kinder bis 10 J. 4.1.3Erdbestattung295,26236,0000,00 Kinder bis 2 J. im Kleinstsarg Gebührenaufkommen gesamt654.900,00 2013 Über-/Unterdeckung(-) in Euro-580,99 Kostendeckungsgrad 99,91% Die Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze (Kleinkinder, = 80% der Gebührenobergrenze) sowie Rundungsdifferenzen. Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 269.772,81 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben).

  • Anlage 8c
    Extrahierter Text

    Anlage 8 c Berechnung der Gebühren für Grabaushub als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2013441.233,56 Euro abzgl. sonstige Erlöse-411,78 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-5.242,62 Euro Gebührenbedarf 2013435.579,16 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren- Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Grabaushub für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre375,11375,00940352.500,00 4.1.2Grabaushub für Kinder bis 10 Jahre145,88145,005725,00 4.1.3Grabaushub für Kinder bis zu54,5654,005270,00 2 Jahren im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte243,13243,0033581.405,00 4.4.2Übergroße Grabstätte104,20104,005520,00 Gebührenaufkommen gesamt435.420,00 2013neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-159,16 Kostendeckungsgrad99,96% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 20109.207,63 Euro Ergebnisausgleich 201110.520,24 Euro

  • Anlage 8d
    Extrahierter Text

    Anlage 8 d Berechnung der Gebühren für Leichenträger/Beisetzungen als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2013343.679,22 Euro abzgl. sonstige Erlöse-320,74 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-6.634,81 Euro Gebührenbedarf 2013336.723,67 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Verbringen des Sarges von der Leichenhalle oder Trauerhalle zum Grab. Beisetzen des Sarges im Grab. Erwachsene und Kinder über 10 J.340,08340,00940319.600,00 4.1.2Kinder bis 10 Jahre170,04170,005850,00 4.1.3Kinder bis 2 J. 85,0285,0010850,00 Verbringen des Sarges von der Trauerhalle oder der Leichen- halle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.2.1Erw. und Kinder über 10 J.42,5142,0036015.120,00 4.2.2Kinder bis 10 J.21,2621,00242,00 Gebührenaufkommen gesamt336.462,00 2013neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-261,67 Kostendeckungsgrad 99,92% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 20101.947,28 Euro Ergebnisausgleich 20119.957,15 Euro

  • Anlage 8e
    Extrahierter Text

    Anlage 8 e Berechnung der Gebühren für die Kremation von Verstorbenen als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2013866.010,54 Euro abzgl. sonstige Erlöse-71.808,20 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-94.581,88 Euro Gebührenbedarf 2013699.620,46 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren- Gebühren- VorschlagAnzahl derGebühren- obergrenze obergrenzeneu voraussichtlichen aufkommen nettobruttobruttoGebührenfälle neu netto Geb.Nr. BezeichnungEuroEuroEuroEuro Einäscherung auch von Aus- wärtigen und die nachträgliche Einäscherung bereits Bestatteter 4.2.1Erw. und Kinder über 10 J.191,95228,42228,003.050584.369,75 4.2.2Kinder bis 10 J.95,97114,21114,00195,80 4.2.1/Aufbewahrung der Urne bis zur 4.2.2Beisetzung, zur Überführung oder zum Versand nach auswärts.6,407,617,003.05017.941,18 4.4.5Durchführung Amtsärztliche Leichenschau48,5057,7257,001.95093.403,36 Gebührenaufkommen gesamt695.810,08 2013neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-3.810,38 Kostendeckungsgrad 99,46% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2010141.418,12 Euro Ergebnisausgleich 2011142.327,51 Euro

  • Anlage 8f
    Extrahierter Text

    Anlage 8 f Berechnung der Gebühren für die Urnenbeisetzung als Teil der Feuerbestattungsgebühr sowie der Gebühr für Urnenumbettungen Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2013355.324,66 Euro Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2013 (Urnenumbett.)29.837,29 Euro abzügl. sonstige Erlöse-331,60 Euro abzügl. sonstige Erlöse, (Urnenumbett.)-27,85 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-3.839,90 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Lastschrift)3.839,90 Euro Gebührenbedarf 2013384.802,50 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.2.1/Verbringen der Aschen von 4.2.2Verstorbenen von der Leichen- halle, der Trauerhalle oder dem Krematorium zum Grab. Bei-173,34173,001.760304.480,00 setzung der Urne im Grab. Öffnen und Schließen des Grabes. 5.3.1Umbettung einer Urne324,77324,004012.960,00 5.3.1.1 Umbettung einer Urne im Zu- sammenhang mit einer weiteren Bestattung220,38220,00408.800,00 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts.266,78266,00307.980,00 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts312,01312,0016049.920,00 Gebührenaufkommen gesamt384.140,00 2013neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-662,50 Kostendeckungsgrad99,83% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2010 (Urnenbeisetzungen)8.939,95 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Urnenumbettungen)1.042,78 Euro

  • Anlage 9
    Extrahierter Text

    Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Ausgrabung und Umbettung von Erdbestatteten Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201314.586,89 Euro abzgl. sonstige Erlöse-13,61 Euro Ergebnisausgleich 2009 (Gutschrift)-617,55 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Lastschrift)344,05 Euro Gebührenbedarf 201314.299,78 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren- Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.1Umbettung Verstorbener (Ausgrabung und Wiederbestatten innerhalb Karlsruher Friedhöfe) 5.1.1.1 vor Ablauf der Ruhezeit3.217,453.217,0013.217,00 5.1.1.3 vor Ablauf der Ruhezeit im Zu- sammenhang mit einer weiteren Bestattung2.502,462.502,0012.502,00 5.1.1.2 nach Ablauf der Ruhezeit2.502,462.502,0025.004,00 5.2.1Ausgrabung Verstorbener zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung, oder zur Wiederbestattung im 2.144,972.144,0012.144,00 gleichen Grab 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.429,981.429,0011.429,00 Gebührenaufkommen gesamt14.296,00 2013neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-3,78 Kostendeckungsgrad99,97% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2011-4.250,10 Euro

  • Anlage 10
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    Anlage 10 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Bis zum Jahr 2006 wurde zur Ermittlung des Zinssatzes zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten ein Mischzinssatz angewendet, der das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital über einen Zeitraum von 10 Jahren widerspiegeln sollte. Beim Fremdfinanzierungsanteil wurden dabei die neu aufgenommenen Kredite während des Betrachtungszeitraums zu Grunde gelegt. Da es in den vergangenen Jahren mehrfach nicht zu Darlehensaufnahmen gekommen ist, die „alte“ Berechnungsformel aber auch Daten zur Zinshöhe aus solchen Jahrgängen enthielt, hat dies zu einer gewissen Unschärfe des Marktzinssatzes geführt. Um in Zukunft auf einen möglichst realistischen Zinssatz zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten zurückgreifen zu können und gleichzeitig im Sinne der Gebührenkontinuität wenig Schwankungen im Zinsniveau zu haben, wurde nun ein möglichst einfacher und transparenter Weg zur Zinsermittlung gewählt. Zukünftig wird allein der gewichtete (Zins-)Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag 30.06.12 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 61 Kredite, deren Nominalhöhe 282.944.753,41 Euro betrug. Davon waren bereits 132.747.897,38 Euro getilgt, so dass sich auf den Restbestand von 150.196.856,03 Euro eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von 4,390 % ergab. Für den Doppelhaushalt 2013/2014 wird daher weiterhin ein Zinssatz von 4,5 % zugrunde gelegt.

  • Anlage 11
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    Anlage 11 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze KostenKostenÄnderung Leistungsbeschreibung/Gebührentatbestan dalt Euro neu Euroin % Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Wahlgrab2.652,00 2.643,00-0,34 mit Trauerfeier, incl. Deko, Orgelspiel und Tieferlegung Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Reihengrab1.640,00 1.640,000,00 mit Trauerfeier, incl. Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab2.094,00 2.092,00-0,10 mit Trauerfeier, Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Kolumbariennische3.294,00 3.292,00-0,06 mit Trauerfeier, Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau (o. Verw.Geb.) Erdbestattung eines Kindes unter 10 Jahren im Kinderfeld1.026,00 1.036,000,97 mit Trauerfeier, incl. Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.804,00 1.797,00-0,39 Urnenwahlgrab und amtsärztlicher Leichenschau (o.Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.082,00 1.077,00-0,46 Urnenreihengrab und amtsärztlicher Leichenschau (o.Verw.Geb.) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,309,00292,00-5,82 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und mit Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb.) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,260,00235,00-10,64 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und ohne Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Kapellen- und Leichenhallen-1.633,00 1.608,00-1,55 benutzung und ohne Überführung zum Krematorium, einschließlich Urnenwahlgrab (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab1.923,00 1.903,00-1,05 mit Trauerfeier und Orgelspiel. Der Verstorbene ist bereits durch den Amtsarzt besichtigt und wird durch ein Bestattungsunternehmen direkt zur Trauerfeier in die Kapelle und anschließend in das Krematorium verbracht (o. Verw.Geb.)

  • Anlage 12
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    Anlage 12 2008200920102011 Reihengräber- € - € 62.950,08 € 38.878,54 € Wahlgräber- € 19.314,77 € 162.656,48 € 98.925,28 € Kolumbarien - € 27.346,29 € 105.027,80 € 82.720,48 € Baumpatenschaften - € - € - € 2.111,84 € Leichenhallen - € - € 6.021,72 €- 3.071,43 € Trauerhallen - € - € 6.509,61 €- 7.752,70 € Grabaushub - € - € 14.450,25 € 10.520,24 € Leichenträger - € - € 8.582,09 € 9.957,15 € Einäscherungen - € - € 236.000,00 € 142.327,51 € Urnenbeisetzungen - € - € 12.779,85 € 3.839,90 €- Aus-/Umbett.Erd - € 617,55 € 344,05 €- 4.250,10 €- Aus-/Umbett. Urne - € - € - € 1.042,78 € Gesamt- € 47.278,61 € 589.571,17 € 389.217,95 € 2008200920102011 Reihengräber- € - € 37.492,93 € 38.878,54 € Wahlgräber- € - € 121.747,12 € 98.925,28 € Kolumbarien - € - € 58.600,45 € 82.720,48 € Baumpatenschaften - € - € - € - € Leichenhallen - € - € 3.950,29 €- - € Trauerhallen - € - € - € - € Grabaushub - € - € 9.207,63 € 10.520,24 € Leichenträger - € - € 1.947,28 € 9.957,15 € Einäscherungen - € - € 141.418,12 € 142.327,51 € Urnenbeisetzungen - € - € 8.939,95 € - € Aus-/Umbett.Erd - € - € - € 4.250,10 €- Aus-/Umbett. Urne - € - € - € 1.042,78 € Gesamt- € -€ 375.403,19 € 380.121,88 € Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich

  • Anlage 13
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    Anlage 13 Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.Leistungsbeschreibung€uroNr.Leistungsbeschreibung€uro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr der Ruhezeit4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte252,00 1.1Erdbestattungsreihengrab 4.4.2Grabaushub über Normalgröße108,00 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre540,004.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 675,004.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit) an Werktagen bis 20.00 Uhr57,00 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld335,004.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- und Feiertagen96,00 feld des Hauptfriedhofes73,004.4.4Benutzung des Sektionsraumes154,00 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 758,004.4.5Durchführung amtsärztliche Leichenschau einschl. 1.2UrnenreihengrabKühlraumbenutzung89,00 1.2.1Urnenreihengrab478,00 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-696,004.5Besondere Gebühren 4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 2Gebühr für den Erwerb des NutzungsrechtesLeichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in an einem Wahlgrab (pro Jahr)Karlsruhe beigesetzt wird 2.1Erdbestattungswahlgrab4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre672,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern65,004.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren525,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte46,004.5.2Einstellen und Warten80,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen108,00 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte89,00 2.2Urnenwahlgrab60,005Umbettungen / Ausgrabungen 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,00 5.1 Umbettung von Erdbestatteten 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr)Karlsruher Friedhöfe 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften120,005.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.232,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung60,005.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.514,00 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums209,005.1.1.3- Umbettung im Zusammenhang mit einer 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums132,00 weiteren Bestattung2.514,00 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.1- 1. Größe (eintürig)179,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)298,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)417,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.154,00 4Bestattungsgebühren5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der 4.1ErdbestattungsgebührenTieferlegung252,00 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.100,005.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.436,00 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren691,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg453,005.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne 4.2Feuerbestattungsgebühren innerhalb Karlsruher Friedhöfe324,00 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre845,005.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren698,00 Bestattung220,00 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf5.4Ausgrabung von Urnen 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle80,005.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalleauswärts266,00 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre290,005.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts312,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahre290,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg232,006.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung6.1- an Wegen3.800,00 von der Trauerhalle/Leichenhalle des6.2- in Feldern5.000,00 Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre42,007.Sonstige Gebühren 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren21,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfaßte Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 14.12.2010, gültig ab 01.01.2011

  • Anlage 14
    Extrahierter Text

    Anlage 14 ____________________________________________________________________________________________ - 1 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2011 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2010 (Amtsblatt vom 23. Dezember 2010) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 689), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 29. Juli 2010 (GBl. S. 555) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geän- dert durch Art. 10 des Gesetzes vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Zur Deckung ihres Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen erhebt die Stadt Karlsruhe Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des ange- schlossenen Gebührenverzeichnisses. § 2 Gebührenschuldner/-in (1) Gebührenschuldner/-in ist, - wer die gebührenpflichtige Leistung veranlasst, - wer nach öffentlichem Recht, insbesondere nach §§ 21, 31 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, verpflichtet ist, die Leistung zu veranlassen. (2) Mehrere Schuldner/-innen haften als Gesamtschuldner/-innen. § 3 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder Inanspruchnahme einer Leistung. (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ - 2 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2011 § 4 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Die Leistungen des Friedhof- und Bestattungsamtes können davon abhängig gemacht werden, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden o- der für sie Sicherheit geleistet wird. § 5 Friedhofgebühren (1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstelle. Bei mehrstelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablauf- zeitpunkt zu erwerben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht verbrauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungs- betrag wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe der Verwaltungs- gebührensatzung der Stadt Karlsruhe in Abzug gebracht. § 6 Bestattungsgebühren (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd- und Feuerbestat- tungen enthalten folgende Leistungen: a) die Benutzung der Leichenhalle, b) die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, c) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Fried- hofes (höchstens 4 Träger), d) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Haupt- friedhofs zum Krematorium, e) das Öffnen und Schließen des Grabes, f) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab bzw. das Beisetzen der Urne in die Kolumbariennische, g) das Verbringen der Kränze und Blumen, h) bei Feuerbestattung die Einäscherung des Verstorbenen, 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ - 3 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2011 i) die Bearbeitung des Sterbefalles durch die Verwaltung. (2) Werden nicht alle Leistungen nach Absatz 1 in Anspruch genommen, ermäßigen sich die Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses. (3) Für Leistungen, die in Absatz 1 nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maß- gabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. § 7 Ausgrabungen, Umbettungen (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Um- bettungen enthalten folgende Leistungen: a) bei Ausgrabungen - Öffnen des Grabes - Entnahme des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes b) bei Umbettungen - Leistungen nach a - Öffnen des neuen Grabes - Beisetzen des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. 1 Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. November 1987 außer Kraft. 1 Die letzte Fassung vom 14. Dezember 2010 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.