Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium sowie die Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut

Vorlage: 30905
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.03.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.12.2012

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Satzung BadKONS
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.12.2012 1277 3 öffentlich Dez. 3 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badisches KONServatorium sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Verwaltungsrat des Badi- schen KONServatoriums 07.11.2012 2 vorberaten Hauptausschuss 04.12.2012 4 vorberaten Gemeinderat 18.12.2012 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut die anliegenden Satzungen zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium lt. Anlage I sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut lt. Anlage II. Im Haushalt 2013 erreicht das KONS damit voraussichtlich einen Kostendeckungsgrad von 48,95 % (ohne ILV und kalkulatorische Kosten läge der Kostendeckungsgrad bei 57,23 %). Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2014 beträgt voraussichtlich 47,74 % (ohne ILV und kalkulatorische Kosten 55,59 %). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 53.272 Euro zusätzli- che Einnahmen Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 27.11.2012 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Den mit dieser Vorlage als Anlage I und II angeschlossenen Satzungsentwürfen liegt eine allgemeine Gebührenerhöhung zum 01.01.2013 zugrunde. Außerdem sind am Satzungstext des Badischen KONServatoriums und der Jugendmusikschule Neureut geringfügige Änderungen vorgesehen (vgl. die Synopse in Anlage II Nr. 1.2). Begründung: Die Gebühren für das Badische KONServatorium und die Jugendmusikschule Neu- reut wurden zuletzt zum 01.01.2010 angepasst. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2010 für die zum 01.01.2010 vorgenommene Ge- bührenanpassung eine Laufzeit von drei Jahren festgelegt. Zum anteiligen Ausgleich der allgemeinen Kostensteigerungen schlägt die Verwal- tung vor, zum 01.01.2013 eine Gebührenanpassung durchzuführen. Die Gebühren im Fachbereich II sollen durchschnittlich um 3,90 % und im Fachbereich I durch- schnittlich um 2,57 % angepasst werden. Die Gebühr für den 45-minütigen Einzelun- terricht läge dann bei 94,20 €/Monat (bisher 90,60 €/Monat). Die Gebühr für den 60- minütigen Klassenunterricht bei 28,00 € (bisher 27,50 €). Für den Besuch des Blockseminars (Freitagnachmittag bis Sonntagmittag) werden die Gebühren für Teilnehmende am sonstigen Unterrichtsangebot des KONS - nach sieben Jahren - von einmalig 20,00 Euro auf 30,00 Euro angehoben. Teilnehmende, die keinen Regelunterricht am KONS besuchen, zahlen für den Besuch des Blockseminars zukünftig 100,00 Euro (bisher 95,00 Euro). In Ausnahmefällen können Erwachsene auf freien Plätzen auch einen kontinuierli- chen Unterrichtsbesuch buchen. Nachdem der Prozentsatz für den Erwachsenenzu- schlag bis 2010 über 15 Jahre unverändert blieb, wird dieser mit der Gebührenan- passung im Jahr 2013 in der zweiten Stufe um 5 Prozentpunkte auf 40 % angeho- ben. Das Gleiche gilt für den Wahlzuschlag für erhöhte Unterrichtszeitdauer. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Für die Instrumentenmiete soll ab dem Jahr 2013 eine Anpassung pro Wert- und Zeitkategorie um 2,00 €/Monat erfolgen. Die Gebühr für den Besuch der Kammer- musik sowie für die Instrumentennutzung bleibt unverändert. Die sonstigen Gebühren werden ab 1. Januar 2013 um 2,50 €/Monat (15,00 € statt bisher 12,50 € und 10,00 € statt bisher 7,50 €) angehoben. Mit der Anpassung des Erwachsenenzuschlags, der Instrumentenmiete und der sonstigen Gebühren folgt die Verwaltung in einem zweiten Schritt den 2006/2007 von der Gemeindeprüfanstalt ausgesprochenen Empfehlungen. Im Haushalt 2013 erreicht das KONS damit voraussichtlich einen Kostendeckungs- grad von 48,95 % (ohne ILV und kalkulatorische Kosten läge der Kostendeckungs- grad bei 57,23 %). Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2014 beträgt voraussicht- lich 47,74 % (ohne ILV und kalkulatorische Kosten 55,59 %). Zusätzlich zur Änderung des Gebührenverzeichnisses wird in der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium in § 3 der Text der zwischenzeitlich geänderten Prüfungsordnung am Badischen KONServatorium angepasst. Die Teil- nehmenden im Bereich Instrumental- und Vokalpädagogik absolvieren im zweijähri- gen Turnus ein Prüfungsvorspiel, das u. a. die Auf- und Übernahme in eine weiter- führende Ausbildungsstufe bestätigt und je nach Leistung zum Antrag auf längere Unterrichtszeitdauern berechtigt. In § 4 werden zukünftig 20 Stipendienplätze ausgewiesen – so einstimmig empfoh- len durch den Verwaltungsrat des KONS am 15. Juni 2012. Die dafür gemäß jeweils aktuellem Gebührenverzeichnis benötigten Mittel werden im jeweiligen Haushalt des KONS eingestellt. § 5 wird aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit in § 5 und § 5 a unterteilt und neu formuliert. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 __________________________________________________________________________________________ Zudem wurde der im Verwaltungsrat des Badischen KONServatoriums geäußerten Bitte entsprochen, die Richtlinien zur Gewährung von Schulgeldermäßigungen aus sozialen Gründen (zu § 15 der Satzung) mit in die Satzung aufzunehmen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut die anliegenden Satzungen zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium lt. Anlage I sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut lt. Anlage II. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 7. Dezember 2012

  • KONS Deckblatt
    Extrahierter Text

    Anlage I - Badisches KONServatorium Satzungsänderung

  • KONS Satzungsänderung
    Extrahierter Text

    Seite 1 Anlage I – Nr. 1.1 – KONS Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBI. S. 65, 68), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65, 68), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 16.11.1982, zuletzt geändert durch die Satzung vom 27.07.2010, beschlossen: Artikel 1 1. § 3 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Schüler und Schülerinnen des Badischen KONServatoriums haben die Anforderungen der Lehrpläne zu erfüllen. Schüler/-innen des Fachbereichs II sind verpflichtet, ihre Leistungen durch Vorspiel und alle zwei Jahre durch Prüfung nachzuweisen. Ausgenommen sind Schüler und Schülerinnen, die einen 30-minütigen Unterricht in der 2er- oder 3er-Gruppe erhalten. Die Schüler und Schülerinnen erhalten zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Die Auf- und Übernahme in eine weiterführende Ausbildungsstufe sowie den 45-, 60-, 75- oder 90-minütigen Einzelunterricht (ohne Zuschlag) ist nur bei entsprechendem Leistungsstand und nach erfolgreich abgelegter Prüfung möglich. Für das Badische KONServatorium besteht eine Prüfungsordnung. Schüler/-innen der Fächer Musikalische Grundausbildung, Musikalische Früherziehung und Rhythmik erhalten zum Ende des Kurses eine Empfehlung für die Weiterführung der musikalischen Ausbildung. Schüler/-innen, die Unterricht in einer Gruppe mit 4, 5 oder mehr Teilnehmern haben, erhalten am Jahresende ein Zeugnis über die erbrachte Jahresleistung.“ 2. § 4 a Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Schüler/-innen mit herausragender Begabung können in Form eines Stipendiums eine besondere Förderung erhalten. Dafür richtet die Stadt Karlsruhe jährlich bis zu 20 Stipendien- plätze am KONServatorium ein.“ 3. § 5 erhält folgende Fassung: „§ 5 Anmeldung (1) Anmeldungen bedürfen der Schriftform. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. (2) Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht können jederzeit erfolgen. Eine Aufnahme ist jedoch erst dann möglich, wenn die Voraussetzungen seitens des KONServatoriums, insbesondere hinsichtlich der vorhandenen Aufnahmekapazitäten und eines geordneten Unterrichtsablaufs, gegeben sind. (3) Ein Anspruch auf Aufnahme bzw. Übernahme von Fachbereich I nach Fachbereich II besteht nur nach Maßgabe vorhandener Aufnahmekapazitäten. (4) Über die Aufnahme der Schüler/der Schülerinnen und ihre Zuweisung an die Lehrkräfte entscheidet der Direktor/die Direktorin. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.“ Seite 2 4. § 5 a wird in folgender Fassung neu aufgenommen: „§ 5a Abmeldung (1) Abmeldungen müssen schriftlich bei der Verwaltung des KONServatoriums erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. Abmeldungen bei den Lehrkräften sind nicht rechtswirksam. (2) Bei der Orientierungsstufe ist eine ordentliche Abmeldung während des laufenden Unter- richtsjahres nicht möglich. (3) Bei einjährigen Kursen im Fachbereich I (KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse) können während der dreimonatigen Probezeit Abmeldungen jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Abmeldung nicht mehr möglich. (4) Bei zweijährigen Kursen im Fachbereich I (Musikalische Früherziehung) sind Abmeldungen während der dreimonatigen Probezeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monats- ende möglich. Danach kann eine ordentliche Abmeldung nur zum Ende des ersten Kurs- jahres erfolgen. In diesem Fall muss die Abmeldung spätestens drei Monate vor Abmelde- termin schriftlich bei der Verwaltung des Badischen KONServatoriums eingegangen sein (5) In allen anderen Fächern der Fachbereiche I und II einschließlich Ergänzungsfächer und Kammermusik können während der dreimonatigen Probezeit Abmeldungen jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen. Nach der Probezeit sind ordentliche Abmeldungen jeweils zum 28.02. oder zum 31.08. eines Jahres möglich, wenn die Abmeldung spätestens drei Monate vor Abmeldetermin schriftlich bei der Verwaltung des Badischen KONServatoriums vorliegt. (6) Außerordentliche Abmeldungen (z.B. wegen Wegzug oder Krankheit des Schülers/der Schülerin, die eine Unterrichtsteilnahme auf Dauer unmöglich machen) können darüber hinaus mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende angenommen werden. Hierüber entscheidet die Direktion. Ein schriftlicher Nachweis über den außerordentlichen Kündigungs- grund ist vorzulegen. Sollte der schriftliche Nachweis erst nach Ablauf der Frist vorgelegt werden, so wird die außerordentliche Kündigung erst mit Ablauf des Monats wirksam, in dem der Nachweis vorgelegt wird.“ 5. § 12 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn eines Schuljahres, frühestens jedoch mit Beginn des Monats, für den der Schüler/die Schülerin dem Unterricht zugeteilt wird. Die Gebührenschuld entsteht auch dann, wenn der Unterricht nicht aufgenommen und die Anmeldung nicht spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zuteilung widerrufen wird.“ Seite 3 6. Das Gebührenverzeichnis zu § 10 der Satzung für das Badische KONServatorium erhält folgende Fassung: „Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONSer- vatorium vom 18.12.2012, gültig ab 01.01.2013 Fachbereich I (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Teilnehmer/-innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat KONS-Küken 45 Minuten 1 Jahr 336,00 € 28,00 € KONS-Kindergarten 45 Minuten 1 Jahr 336,00 € 28,00 € Rhythmik 2- bis 3-Jährige* 45 Minuten 1 Jahr 336,00 € 28,00 € Musik-Mäuse* 45 Minuten 1 Jahr 256,80 € 21,40 € Musikalische Früherziehung* 60 Minuten 2 Jahre 336,00 € 28,00 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten 1 Jahr 256,80 € 21,40 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 336,00 € 28,00 € Spielkreise* 45 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 256,80 € 21,40 € Spielkreise* 60 Minuten dto. 336,00 € 28,00 € Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmern 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 267,60 € 401,40 € 535,20 € 22,30 € 33,45 € 44,60 € 133,80 € 11,15 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 300,00 € 450,00 € 600,00 € 25,00 € 37,50 € 50,00 € 150,00 € 12,50 € * Für Schüler/-innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 33,48 € pro Jahr bzw. 2,79 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit/Woche verkürzt. Seite 4 Fachbereich II (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht in Gruppen bis 3 Teilnehmer-/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahresgebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 753,60 € 1 130,40 € 1 507,20 € 1 884,00 € 2 260,80 € 62,80 € 94,20 € 125,60 € 157,00 € 188,40 € 376,80 € 31,40 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 453,60 € 680,40 € 907,20 € 1 134,00 € 1 360,80 € 37,80 € 56,70 € 75,60 € 94,50 € 113,40 € 226,80 € 18,90 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 384,00 € 576,00 € 768,00 € 960,00 € 1 152,00 € 32,00 € 48,00 € 64,00 € 80,00 € 96,00 € 192,00 € 16,00 € Orientierungsstufe Unterricht/Woche Jahresgebühr monatliche Rate Kombinierter Unter- richt in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten 684,00 € 57,00 € Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um 33,48 € im Jahr bzw. 2,79 € pro Monat. Ergänzungsfächer (Musiktheorie in Klassen mit i. d. R. mind. 5 Teilnehmer/-innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten/Woche 480,00 € 40,00 € Schüler/-innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben gebührenfrei gebührenfrei Seite 5 Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Teilnehmern/-innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/-innen, die gleichzeitig Schüler/-innen des Badischen KONServatoriums sind 30,00 € Teilnehmer/-innen, die nicht Schüler/-innen des Badischen KONServatoriums sind 100,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/-innen) monatliche Rate Teilnehmer/-innen, die gleichzeitig Schüler/-innen des Badischen KONServatoriums sind gebührenfrei Teilnehmer/-innen, die nicht Schüler/-innen des Badischen KONServatoriums sind 12,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/-innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 % bei 3 Belegungen 20 % bei 4 Belegungen 30 % bei 5 und mehr Belegungen 40 % Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 15,00 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/-innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Spielkreis und Orientierungsstufe. 10,00 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 15,00 € Erwachsenenzuschlag für Schüler/-innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Ausgenommen sind solche Schüler/-innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten. Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 40 % auf die Unterrichtsgebühr Wahlzuschlag für Schüler/-innen des Badischen KONServatoriums, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten Einheiten erhalten möchten. Der Wahlzuschlag entfällt ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine Prüfung erfolgreich abgelegt wurde. 40 % auf die Normalunterrichts- gebühr für 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht Seite 6 Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes Gebühr im ersten Jahr Gebühr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 168,00 € 14,00 € 288,00 € 24,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 192,00 € 16,00 € 312,00 € 26,00 € über 5.000,00 € 228,00 € 19,00 € 348,00 € 29,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo): 42,00 €/Jahr bzw. 3,50 €/Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den .......................... Heinz Fenrich Oberbürgermeister

  • KONS Synopse Satzung
    Extrahierter Text

    ( Alte Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 16.11.1982 (Amtsblatt vom 26.11.1982) in der Fassung vom 27.7.2010 (Amtsblatt 26.11.2010) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. 7. 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 4. 5. 2009 (GBI. S. 185) sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. 3. 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert am 4. 5. 2009 (GBl. S. 185) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 27.7.2010 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium beschlossen: § 3 Schuljahr, Ausbildung, Probezeit (1) ... (2) ... (3) Die Schüler und Schülerinnen des Badischen KONServatoriums haben die Anforderungen der Lehrpläne zu erfüllen. Schüler/innen des Fachbereichs II sind verpflichtet, ihre Leistungen durch Vorspiel und Prüfung nachzuweisen. Sie erhalten zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Die Auf- und Übernahme in eine weiterführende Ausbildungsstufe sowie den 45-, 60-, 75- oder 90-minütigen Einzelunterricht (ohne Zuschlag) ist nur bei entsprechendem Leistungsstand und nach erfolgreich abgelegter Prüfung möglich. Für Schüler/innen im 45-, 60-, 75- oder 90-minütigen Einzelunterricht (ohne Zuschlag) besteht darüber hinaus zweijährliche Prüfungspflicht. Für das Badische KONServatorium besteht eine Prüfungsordnung. Schüler/innen der Fächer Musikalische Grundausbildung, Musikalische Früh- erziehung und Rhythmik erhalten zum Ende des Kurses eine Empfehlung für die Weiterführung der musikalischen Ausbildung. Schüler/-innen, die Unterricht in einer Gruppe mit 4, 5 oder mehr Teilnehmern haben, erhalten am Jahresende ein Zeugnis über die erbrachte Jahresleistung. (4) ... Neue Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 16.11.1982 (Amtsblatt vom 26.11.1982) in der Fassung vom 18.12.2012 (Amtsblatt ..........) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBI. S. 65, 68), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65, 68), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 16.11.1982, zuletzt geändert durch die Satzung vom 27.07.2010, beschlossen: § 3 Schuljahr, Ausbildung, Probezeit (1) ... (2) ... (3) Die Schüler und Schülerinnen des Badischen KONServatoriums haben die Anforderungen der Lehrpläne zu erfüllen. Schüler/innen des Fachbereichs II sind verpflichtet, ihre Leistungen durch Vorspiel und alle zwei Jahre durch Prüfung nachzuweisen. Ausgenommen sind Schüler und Schülerinnen, die einen 30- minütigen Unterricht in der 2er- oder 3er-Gruppe erhalten. Die Schüler und Schülerinnen erhalten zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Die Auf- und Übernahme in eine weiterführende Ausbildungsstufe sowie den 45-, 60-, 75- oder 90-minütigen Einzelunterricht (ohne Zuschlag) ist nur bei entsprechendem Leistungsstand und nach erfolgreich abgelegter Prüfung möglich. Für das Badische KONServatorium besteht eine Prüfungsordnung. Schüler/-innen der Fächer Musikalische Grundausbildung, Musikalische Früh- erziehung und Rhythmik erhalten zum Ende des Kurses eine Empfehlung für die Weiterführung der musikalischen Ausbildung. Schüler/-innen, die Unterricht in einer Gruppe mit 4, 5 oder mehr Teilnehmern haben, erhalten am Jahresende ein Zeugnis über die erbrachte Jahresleistung. (4) ... Anlage I - Nr. 1.2 - KONS Seite 7 Seite 8 Alte Fassung § 4a Begabtenförderung (1) Schüler/innen mit herausragender Begabung können in Form eines Stipendiums eine besondere Förderung erhalten. Dafür richtet die Stadt Karlsruhe jährlich bis zu 10 Stipendienplätze am KONServatorium ein. (2) ... (3) ... § 5 Anmeldung, Abmeldung (1) An- und Abmeldung bedürfen der Schriftform. Bei Minderjährigen ist die Ein- willigung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. (2) Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht können jederzeit erfolgen. Eine Aufnahme ist jedoch erst dann möglich, wenn die Voraussetzungen seitens des KONServatoriums, insbesondere hinsichtlich der vorhandenen Aufnahmekapazi- täten und eines geordneten Unterrichtsablaufs, gegeben sind. (3) Ein Anspruch auf Aufnahme bzw. Übernahme von Fachbereich I nach Fach- bereich II besteht nur nach Maßgabe vorhandener Aufnahmekapazitäten. (4) Über die Aufnahme der Schüler/der Schülerinnen und ihre Zuweisung an die Lehrkräfte entscheidet der Direktor/die Direktorin. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. (5) Während der Probezeit sind Abmeldungen jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Danach nur zum 28. 2. und 31. 8. eines Jahres. Bei der Orientierungsstufe ist eine Abmeldung während des laufenden Unter- richtsjahres nicht möglich. Bei zweijährigen Kursen im Fachbereich I sind Abmeldungen nach der Probezeit nur zum Ende des ersten Kursjahres möglich. Bei einjährigen Kursen im Fach- bereich I sind Abmeldungen nur während der Probezeit möglich. Ordentliche Abmeldungen müssen mindestens drei Monate vor Abmeldetermin schriftlich bei der Verwaltung des Badischen KONServatoriums eingegangen sein. Außerordentliche Abmeldungen (z.B. wegen Wegzug oder Krankheit des Schülers/der Schülerin, die eine Unterrichtsteilnahme auf Dauer unmöglich machen) können darüber hinaus mit einer Frist von zwei Monaten zum Monats- ende angenommen werden. Hierüber entscheidet die Direktion. Ein schriftlicher Nachweis über den außerordentlichen Kündigungsgrund ist vorzulegen. Sollte der Neue Fassung § 4a Begabtenförderung (1) Schüler/-innen mit herausragender Begabung können in Form eines Stipendiums eine besondere Förderung erhalten. Dafür richtet die Stadt Karlsruhe jährlich bis zu 20 Stipendienplätze am KONServatorium ein. (2) ... (3) ... § 5 Anmeldung (1) Anmeldungen bedürfen der Schriftform. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. (2) ... (3) ... (4) ... § 5 a Abmeldung (1) Abmeldungen müssen schriftlich bei der Verwaltung des KONServatoriums erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. Abmeldungen bei den Lehrkräften sind nicht rechtswirksam. (2) Bei der Orientierungsstufe ist eine ordentliche Abmeldung während des laufenden Unterrichtsjahres nicht möglich. (3) Bei einjährigen Kursen im Fachbereich I (KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse) können während der dreimonatigen Probezeit Abmeldungen jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Abmeldung nicht mehr möglich. Neue Fassung (4) Bei zweijährigen Kursen im Fachbereich I (Musikalische Früherziehung) sind Abmeldungen während der dreimonatigen Probezeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Danach kann eine ordentliche Abmeldung nur zum Ende des ersten Kursjahres erfolgen. In diesem Fall muss die Abmeldung spätestens drei Monate vor Abmeldetermin schriftlich bei der Verwaltung des Badischen KONServatoriums eingegangen sein. (5) In allen anderen Fächern der Fachbereiche I und II einschließlich Ergänzungs- fächer und Kammermusik können während der dreimonatigen Probezeit Abmeldungen jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen. Nach der Probezeit sind ordentliche Abmeldungen jeweils zum 28.02. oder zum 31.08. eines Jahres möglich, wenn die Abmeldung spätestens drei Monate vor Abmeldetermin schriftlich bei der Verwaltung des Badischen KONServatoriums vorliegt. (6) Außerordentliche Abmeldungen (z. B. wegen Wegzug oder Krankheit des Schülers/der Schülerin, die eine Unterrichtsteilnahme auf Dauer unmöglich machen) können darüber hinaus mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende angenommen werden. Hierüber entscheidet die Direktion. Ein schriftlicher Nachweis über den außerordentlichen Kündigungsgrund ist vor- zulegen. Sollte der schriftliche Nachweis erst nach Ablauf der Frist vorgelegt werden, so wird die außerordentliche Kündigung erst mit Ablauf des Monats wirksam, in dem der Nachweis vorgelegt wird. § 12 Entstehung der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn eines Schuljahres, frühestens jedoch mit Beginn des Monats, für den der Schüler/die Schülerin dem Unterricht zugeteilt wird. Die Gebührenschuld entsteht auch dann, wenn der Unterricht nicht aufgenommen und die Anmeldung nicht spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zuteilung widerrufen wird. (2) ... § 16 Inkrafttreten der Satzung Diese Fassung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Alte Fassung schriftliche Nachweis erst nach Ablauf der Frist vorgelegt werden, so wird die außerordentliche Kündigung erst mit Ablauf des Monats wirksam, in dem der Nachweis vorgelegt wird. Alle Abmeldungen müssen schriftlich bei der Verwaltung des KONServatoriums erfolgen. Abmeldungen bei den Lehrkräften sind nicht rechtswirksam. § 12 Entstehung der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn eines Schuljahres, frühestens jedoch mit Beginn des Monats, für den der Schüler/die Schülerin dem Unterricht zugeteilt wird. Die Gebührenschuld entsteht auch dann, wenn der Unterricht nicht aufgenommen und die Anmeldung nicht spätestens 3 Tage nach Erhalt der Zuteilung widerrufen wird. (2) ... § 16 In-Kraft-Treten der Satzung Diese Fassung tritt am 1. 1. 2011 in Kraft. Seite 9

  • KONS Synopse Gebühren
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    Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 15. 12. 2009, gültig ab 1. 1. 2010 Fachbereich I (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Teilnehmer/innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monat- liche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat KONS-Küken 45 Minuten 1 Jahr 330,00 € 27,50 € KONS- Kindergarten 45 Minuten 1 Jahr 330,00 € 27,50 € Rhythmik 2- bis 3-Jährige* 45 Minuten 1 Jahr 330,00 € 27,50 € Musik-Mäuse* 45 Minuten 1 Jahr 250,80 € 20,90 € Musikalische Früherziehung* 60 Minuten 2 Jahre 330,00 € 27,50 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten 1 Jahr 250,80 € 20,90 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 330,00 € 27,50 € Spielkreise* 45 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 250,80 € 20,90 € Spielkreise* 60 Minuten dto. 330,00 € 27,50 € Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmern 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 260,40 € 390,60 € 520,80 € 21,70 € 32,55 € 43,40 € 130,20 € 10,85 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 290,40 € 435,60 € 580,80 € 24,20 € 36,30 € 48,40 € 145,20 € 12,10 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6 - 7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt. Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 18.12.2012 gültig ab 01.01.2013 Fachbereich I (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Teilnehmer/innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monat- liche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat KONS-Küken 45 Minuten 1 Jahr 336,00 € 28,00 € KONS- Kindergarten 45 Minuten 1 Jahr 336,00 € 28,00 € Rhythmik 2- bis 3-Jährige* 45 Minuten 1 Jahr 336,00 € 28,00 € Musik-Mäuse* 45 Minuten 1 Jahr 256,80 € 21,40 € Musikalische Früherziehung* 60 Minuten 2 Jahre 336,00 € 28,00 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten 1 Jahr 256,80 € 21,40 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 336,00 € 28,00 € Spielkreise* 45 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 256,80 € 21,40 € Spielkreise* 60 Minuten dto. 336,00 € 28,00 € Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmern 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 267,60 € 401,40 € 535,20 € 22,30 € 33,45 € 44,60 € 133,80 € 11,15 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 300,00 € 450,00 € 600,00 € 25,00 € 37,50 € 50,00 € 150,00 € 12,50 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 33,48 € pro Jahr bzw. 2,79 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6 -7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt. Seite 10 Fachbereich II (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht in Gruppen bis 3 Teilnehmer/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 724,80 € 1 087,20 € 1 449,60 € 1 812,00 € 2 174,40 € 60,40 € 90,60 € 120,80 € 151,00 € 181,20 € 362,40 € 30,20 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 436,80 € 655,20 € 873,60 € 1 092,00 € 1 310,40 € 36,40 € 54,60 € 72,80 € 91,00 € 109,20 € 218,40 € 18,20 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 369,60 € 554,40 € 739,20 € 924,00 € 1 108,80 € 30,80 € 46,20 € 61,60 € 77,00 € 92,40 € 184,80 € 15,40 € Orientierungsstufe Unterricht/ Woche Jahresgebühr monatliche Rate Kombinierter Unterricht in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten 678,00 € 56,50 € Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um 31,80 € im Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Ergänzungsfächer (Musiktheorie in Klassen mit i.d.R. mind. 5 Teilnehmern/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 444,00 € 37,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben gebührenfrei gebührenfrei Fachbereich II (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht in Gruppen bis 3 Teilnehmer/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 753,60 € 1 130,40 € 1 507,20 € 1 884,00 € 2 260,80 € 62,80 € 94,20 € 125,60 € 157,00 € 188,40 € 376,80 € 31,40 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 453,60 € 680,40 € 907,20 € 1 134,00 € 1 360,80 € 37,80 € 56,70 € 75,60 € 94,50 € 113,40 € 226,80 € 18,90 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 384,00 € 576,00 € 768,00 € 960,00 € 1 152,00 € 32,00 € 48,00 € 64,00 € 80,00 € 96,00 € 192,00 € 16,00 € Orientierungsstufe Unterricht/ Woche Jahresgebühr monatliche Rate Kombinierter Unterricht in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten 684,00 € 57,00 € Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um 33,48 € im Jahr bzw. 2,79 € pro Monat. Ergänzungsfächer (Musiktheorie in Klassen mit i.d.R. mind. 5 Teilnehmern/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 480,00 € 40,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben gebührenfrei gebührenfrei Seite 11 Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Teilnehmern/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 12,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 %, bei 3 Belegungen 20 %, bei 4 Belegungen 30 %, bei 5 und mehr Belegungen 40 % Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 12,50 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Spielkreis und Orientierungsstufe. 7,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 12,50 € Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Ausgenommen sind solche Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten. Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 35 % auf die Unterrichtsgebühr Wahlzuschlag für Schüler/innen des Badischen KONServatorium, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten bzw. 45- oder 60-minütigen Einzelunterricht ohne Prüfung erhalten möchten 35 % auf die Normal- unterrichtsgebühr für 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Teilnehmern/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 30,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 100,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 12,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 %, bei 3 Belegungen 20 %, bei 4 Belegungen 30 %, bei 5 und mehr Belegungen 40 % Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 15,00 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Spielkreis und Orientierungsstufe. 10,00 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 15,00 € Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Ausgenommen sind solche Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten. Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 40 % auf die Unterrichtsgebühr Wahlzuschlag für Schüler/innen des Badischen KONServatoriums, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten Einheiten erhalten möchten. Der Wahlzuschlag entfällt ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine Prüfung erfolgreich abgelegt wurde. 40 % auf die Normal- unterrichtsgebühr für 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht Seite 12 Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes Gebühr im ersten Jahr Gebühr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 168,00 € 14,00 € 288,00 € 24,00 € über 5.000,00 € 204,00 € 17,00 € 324,00 € 27,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo): 42,00 €/Jahr bzw. 3,50 €/Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes Gebühr im ersten Jahr Gebühr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 168,00 € 14,00 € 288,00 € 24,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 192,00 € 16,00 € 312,00 € 26,00 € über 5.000,00 € 228,00 € 19,00 € 348,00 € 29,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo): 42,00 €/Jahr bzw. 3,50 €/Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Seite 13

  • KONS Gebührenkalkulation
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    2630-430 Badisches KONServatorium Fächer/Unterrichtsart1/123/12 Belegz. mit Erhöhung ohne Erhöh. Mon. mit Erhöhungohne Erhöhung Einzel 15 Min.211,531,40 €30,20 € 12 565,20 €543,60 € Einzel 30 Min.727707717,062,80 €60,40 € 12 540.331,20 €519.681,60 € Einzel 45 Min431440435,594,20 €90,60 € 12 492.289,20 €473.475,60 € Einzel 60 Min.454846,5125,60 €120,80 € 12 70.084,80 €67.406,40 € Einzel 75 Min.111,0157,00 €151,00 € 12 1.884,00 €1.812,00 € Einzel 90 Min.000,0188,40 €181,20 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 2 15 Min.000,018,90 €18,20 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 2 30 Min.119111115,037,80 €36,40 € 12 52.164,00 €50.232,00 € Gruppe à 2 45 Min.716970,056,70 €54,60 € 12 47.628,00 €45.864,00 € Gruppe à 2 60 Min.201,075,60 €72,80 € 12 907,20 €873,60 € Gruppe à 2 75 Min.000,094,50 €91,00 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 2 90 Min.000,0113,40 €109,20 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 3 15 Min.000,016,00 €15,40 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 3 30 Min.606964,532,00 €30,80 € 12 24.768,00 €23.839,20 € Gruppe à 3 45 Min.201819,048,00 €46,20 € 12 10.944,00 €10.533,60 € Gruppe à 3 60 Min.000,064,00 €61,60 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 3 75 Min.000,080,00 €77,00 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 3 90 Min.000,096,00 €92,40 € 12 0,00 €0,00 € Zwischensumme1.241.565,60 €1.194.261,60 € davon 5,5% Ermäßigung68.286,11 €65.684,39 € abzgl. Ermäßigung1.173.279,49 €1.128.577,21 € Ergänzungsfächer5118,040,00 €37,00 € 12 3.840,00 €3.552,00 € Stimmbildung000,020,00 €20,00 € 1 0,00 €0,00 € Kammermusik354,012,00 €12,00 € 12 576,00 €576,00 € Klaviernutzung434416425,03,50 €3,50 € 12 17.850,00 €17.850,00 € Schlagzeugnutzung413940,03,50 €3,50 € 12 1.680,00 €1.680,00 € Harfennutzung222021,03,50 €3,50 € 12 882,00 €882,00 € Instrumentenmiete15.400,00 €13.600,00 € Einnahme Hauptstufe gesamt1.213.507,49 €1.166.717,21 € davon 2% SGE24.270,15 €23.334,34 € 1.189.237,34 €1.143.382,87 € Erwachsenenabo10818,0410,00 €395,00 € 1 7.380,00 €7.110,00 € Blockseminare1.740,00 €1.585,00 € Ende Elternteilzeit10,094,20 €90,60 € 12 11.304,00 €10.872,00 € Schulprojekte16.200,00 €16.200,00 € Einnahmen Hauptstufe abzgl. SGE zuzgl. Blocks./Wavstudio/Erw.-Abo1.225.861,34 €1.179.149,87 € Gruppe à 4 15 Min.000,012,50 €12,10 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 4 30 Min.301,525,00 €24,20 € 12 450,00 €435,60 € Einnahmen Hauptstufe abzgl. SGE MonatsgebührBeleger Gebührenkalkulation 2013 - Basis: Statistik 1/12 + 3/12 Jahressumme 16 Gruppe à 4 45 Min.889290,037,50 €36,30 € 12 40.500,00 €39.204,00 € Gruppe à 4 60 Min.000,050,00 €48,40 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 4 75 Min.000,062,50 €60,50 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 4 90 Min.000,075,00 €72,60 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 5 15 Min.000,011,15 €10,85 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 5 30 Min.222222,022,30 €21,70 € 12 5.887,20 €5.728,80 € Gruppe à 5 45 Min.187168177,533,45 €32,55 € 12 71.248,50 €69.331,50 € Gruppe à 5 60 Min.000,044,60 €43,40 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 5 75 Min.000,055,75 €54,25 € 12 0,00 €0,00 € Gruppe à 5 90 Min.000,066,90 €65,10 € 12 0,00 €0,00 € Zwischensumme118.085,70 €114.699,90 € davon 5,5% Ermäßigung6.494,71 €6.308,49 € abzgl. Ermäßigung111.590,99 €108.391,41 € KONS-Küken (45 Min)1105,528,00 €27,50 € 12 1.848,00 €1.815,00 € KONS-KiGa (45 Min)445449,028,00 €27,50 € 12 16.464,00 €16.170,00 € Rhythmik 2-3 (45 Min)121312,528,00 €27,50 € 12 4.200,00 €4.125,00 € Musik-Mäuse (45 Min)125122123,521,40 €20,90 € 12 31.714,80 €30.973,80 € MFE351350350,528,00 €27,50 € 12 117.768,00 €115.665,00 € MuG000,021,40 €20,90 € 12 0,00 €0,00 € Spielkreise (45 Min)191818,521,40 €20,90 € 12 4.750,80 €4.639,80 € Spielkreise (60 Min)000,028,00 €27,50 € 120,00 €0,00 € Gr 4 Orientierung232323,057,00 €56,50 € 12 15.732,00 €15.594,00 € Einnahme Grundstufe gesamt304.068,59 €297.374,01 € davon 2% SGE6.081,37 €5.947,48 € Einnahmen Grundstufe abzgl. SGE297.987,22 €291.426,53 € Vereinsarbeit2.800,00 €2.800,00 € Musik spezial, Orff (behindert)46.300,00 €46.300,00 € Einnahmen Grundst. abzgl. SGE zuzgl. Vereinsarb.+Musiksp.+Orff347.087,22 €340.526,53 € Einnahme Grund- u. Hauptstufe1.572.948,56 €1.519.676,40 € 17

  • KONS Gebührenobergrenze
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    2630-430 Badisches KONServatorium Berechnung der Gebührenobergrenzen 2013 auf der Basis der Kostenrechnung 2012 HH Plan 13HH Plan 13HH Plan 13 GesamtFachbereich IIFachbereich I Ordentliche Erträge (ohne Unterrichtsgeb.) Verwaltungsgebühren ohne Erhöhung9.640,00€ 4.820,00€ 4.820,00€ Verwaltungsgebühren mit Erhöhung10.025,60€ 5.012,80€ 5.012,80€ privatrechtliche Leistungsentgelte2.000,00€ 1.000,00€ 1.000,00€ Kostenerstattungen und Umlagen10.900,00€ 8.720,00€ 2.180,00€ Erträge aus IL-€ -€ -€ laufende Zuwendungen406.154,43€ 241.506,77€ 164.647,66€ sonst. Ordentliche Erträge5.000,00€ 4.000,00€ 1.000,00€ kalk. Zinsen, Aufl. SoPo aus Zuweisungen-€ -€ -€ Gesamt mit erhöhten Verwaltungsgebühren434.080,03€ 260.239,57€ 173.840,46€ Ordentliche Aufwendungen Personalausgaben3.376.500,00€ 2.701.200,00€ 675.300,00€ Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen61.890,00€ 49.512,00€ 12.378,00€ Aufwendungen für IL560.620,00€ 448.496,00€ 112.124,00€ planmäßige Abschreibungen32.836,83€ 26.269,46€ 6.567,37€ sonst. ordentliche Aufwendungen20.438,00€ 16.350,40€ 4.087,60€ Stipendien und JuMu47.940,00€ 47.940,00€ -€ Gesamt4.100.224,83€ 3.289.767,86€ 810.456,97€ Gebührenbedarf (Ausgaben./.Einnahmen)3.666.144,80€ 3.029.528,29€ 636.616,51€ Kostendeckung Fachbereich IIFachbereich I Anzahl der erteilten Stunden im Jahr (45 Min./Wo.; 39 Wo. im Jahr)45.4725.935 bezogen auf 60-Minuten-Einheiten sind dies:4.451 Gebührenobergrenze pro Stunde à 45 Minuten66,62 €107,26 € Gebührenobergrenze pro Stunde à 60 Minuten (FB I )143,01 € Gebührenobergrenze pro Stunde à 45 Minuten pro Teilnehmer66,62 €10,73 € Gebührenobergrenze pro Stunde à 60 Minuten pro Teilnehmer (FB I )14,30 € (Einzelunterricht im FB II, Klassen zu 10 im FB I) Gebührenobergrenze / Jahr / Teilnehmer bei 45 Min./ Wo. 2598,18 €418,47 € Gebührenobergrenze / Jahr / Teilnehmer bei 60 Min./ Wo. (FB I)557,96 € Gebührenobergrenze / Monat / Teilnehmer bei 45 Min./Wo.216,52 €34,87 € Gebührenobergrenze / Monat / Teilnehmer bei 60 Min./Wo. (FB I)46,49 € Vorgeschlagene Gebühr pro Monat und Teilnehmer bei 45 Min./Wo.94,20 €21,40 € Vorgeschlagene Gebühr pro Monat und Teilnehmer bei 60 Min./Wo. (FB I)28,00 € Kostendeckung nach Gebührenerhöhung Geb.einnahmen nach Gebührenerhöhung 1.572.948,56 €1.225.861,34 €347.087,22 € Geb.einnahmen vor Gebührenerhöhung 1.519.676,40 €1.179.149,87 €340.526,53 € Gebührenmehreinnahmen53.272,16 €46.711,47 €6.560,69 € Gesamteinnahmen (neue Gebühr)2.007.028,59 €1.486.100,91 €520.927,68 € Gesamteinahmen (bisherige Gebühr) 1.953.370,83 €1.439.196,64 €514.174,19 € Gesamtausgaben4.100.224,83 €3.289.767,86 €810.456,97 € Kostendeckungsgrad neu48,95%45,17%64,28% alt (Gebühren wie 2012)47,64%43,75%63,44% Seite 14

  • JMS Deckblatt
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    Anlage II - Musikschule Neureut Satzungsänderung

  • JMS Satzungsänderung
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    1 Anlage II - Nr. 1.1- JMS Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunal- abgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Dezember 2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998, zuletzt geändert durch die Satzung vom 27. Juli 2010, beschlossen: Artikel 1 § 12 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn eines Schuljahres, frühestens jedoch mit Beginn des Monats, für den der Schüler/die Schülerin dem Unterricht zugeteilt wird. Die Gebührenschuld entsteht auch dann, wenn der Unterricht nicht aufgenommen und die Anmeldung nicht spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zuteilung widerrufen wird.“ Artikel 2 Das Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung für die Jugendmusikschule Neureut erhält folgende Fassung: 2 „ Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut (gültig ab 01.01.2013) Fachbereich 1 (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/-innen) Unterricht Kursdauer Jahres- monatl. Gebühr für 15-Min. Einheit pro Woche gebühr Rate pro Jahr mtl. Rate Minuten Jahre Musikalische Früherziehung *) 60 2 336,00 € 28,00 € Fortsetzung 60 1 Musikalische Grundausbildung *) 45 2 256,80 € 21,40 € Fortsetzung 45 1 Rhythmik *) 60 1 336,00 € 28,00 € Rhythmik 2- bis 3-Jährige *) 45 1 336,00 € 28,00 € Rhythmik für Behinderte 60 keine 336,00 € 28,00 € Begrenzung Spielkreise *) 45 keine 256,80 € 21,40 € Begrenzung Spielkreise *) 60 keine 336,00 € 28,00 € Begrenzung Gruppen mit 5 und mehr 30 keine 267,60 € 22,30 € Schüler/-innen 45 Begrenzung 401,40 € 33,45 € 133,80 € 11,15 € 60 535,20 € 44,60 € 4er-Gruppe 30 keine 300,00 € 25,00 € 45 Begrenzung 450,00 € 37,50 € 150,00 € 12,50 € 60 600,00 € 50,00 € *) Für Schüler/-innen, die gleichzeitig Gruppen- oder Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 33,48 € pro Jahr bzw. 2,79 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6 - 7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit/Woche verkürzt. 3 Fachbereich 2 (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/-innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht Jahres- monatl. Gebühr für 15-Min. Einheit pro Woche gebühr Rate pro Jahr mtl. Rate Minuten Einzelunterricht 30 753,60 € 62,80 € 45 1 130,40 € 94,20 € 60 1 507,20 € 125,60 € 376,80 € 31,40 € 75 1 884,00 € 157,00 € 90 2 260,80 € 188,40 € Unterricht in der 30 453,60 € 37,80 € 2er-Gruppe 45 680,40 € 56,70 € 60 907,20 € 75,60 € 226,80 € 18,90 € 75 1 134,00 € 94,50 € 90 1 360,80 € 113,40 € Unterricht in der 30 384,00 € 32,00 € 3er-Gruppe 45 576,00 € 48,00 € 60 768,00 € 64,00 € 192,00 € 16,00 € 75 960,00 € 80,00 € 90 1 152,00 € 96,00 € Ergänzungsfächer (Musiktheorie und Dispositionstraining in Klassen mit in der Regel mindestens 5 Schüler/-innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten/Woche 480,00 € 40,00 € Schüler/-innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben gebührenfrei gebührenfrei 4 Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/-innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/-innen, die gleichzeitig Schüler/-innen der Jugendmusikschule Neureut sind 30,00 € Teilnehmer/-innen, die nicht Schüler/-innen der Jugendmusikschule Neureut sind 100,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/-innen) monatliche Rate Teilnehmer/-innen, die gleichzeitig Schüler/-innen der gebührenfrei Jugendmusikschule Neureut sind Teilnehmer/-innen, die nicht Schüler/-innen der Jugendmusikschule Neureut sind 12,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmer/-innen sind gebührenfrei Gebührenermäßigungen (bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer) bei 2 Belegungen 10 % Gebührenermäßigungen bei 3 Belegungen 20 % bei 4 Belegungen 30 % bei 5 Belegungen und mehr 40 % 5 Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 15,00 € Bearbeitungsgebühr *) für Fachwechsel 10,00 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 15,00 € Erwachsenenzuschlag **) für Schüler/-innen ab dem vollendeten 18.Lebensjahr 40 % auf die Unterrichts- gebühr Instrumentenüberlassung im ersten Jahr ab dem 2. Jahr ***) Wert des Instruments Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500 € 168,00 € 14,00 € 288,00 € 24,00 € über 500 € bis 5.000 € 192,00 € 16,00 € 312,00 € 26,00 € über 5.000 € 228,00 € 19,00 € 348,00 € 29,00 € Wartungsgebühr im Jahr im Monat für Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo), Schlagzeug 42,00 € 3,50 € Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.“ *) Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Musikalischen Früherziehung/Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. **) Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. ***) Gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht. Artikel 3 Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den ........................ Heinz Fenrich Oberbürgermeister

  • JMS Synopse Satzung
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    ( Alte Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998 (Amtsblatt vom 23. Dezember 1998), zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Juli 2010 (Amtsblatt vom 26. November 2010). Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunal- abgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Dezember 2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998, zuletzt geändert durch die Satzung vom 27. Juli 2010, beschlossen: § 12 Entstehung der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn eines Schuljahres, frühestens jedoch mit Beginn des Monats, für den der Schüler/die Schülerin dem Unterricht zugeteilt wird. Die Gebührenschuld entsteht auch dann, wenn der Unterricht nicht aufgenommen und die Anmeldung nicht spätestens 3 Tage nach Erhalt der Zuteilung widerrufen wird. (2) ... § 17 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 1999 in Kraft. Die letzte Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Neue Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998 (Amtsblatt vom 23. Dezember 1998) in der Fassung vom 18.12.2012 (Amtsblatt ..........) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunal- abgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Dezember 2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998, zuletzt geändert durch die Satzung vom 27. Juli 2010, beschlossen: § 12 Entstehung der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn eines Schuljahres, frühestens jedoch mit Beginn des Monats, für den der Schüler/die Schülerin dem Unterricht zugeteilt wird. Die Gebührenschuld entsteht auch dann, wenn der Unterricht nicht aufgenommen und die Anmeldung nicht spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zuteilung widerrufen wird. (2) ... § 17 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Die letzte Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Anlage I - Nr. 1.2 - JMS Seite 6

  • JMS Synopse Gebührenverzeichnis
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    1 Gebührenverzeichnis zur Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15. 12. 2009, gültig ab 01. 01. 2010 Fachbereich 1 (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monat- liche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat Musikalische Früherziehung* 60 Minuten 2 Jahre 330,00 € 27,50 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten 1 Jahr 250,80 € 20,90 € Rhythmik* 60 Minuten 1 Jahr 330,00 € 27,50 € Rhythmik 2- bis 3-Jährige* 45 Minuten 1 Jahr 330,00 € 27,50 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten keine Begren- zung 330,00 € 27,50 € Spielkreise* 45 Minuten dto. 250,80 € 20,90 € Spielkreise* 60 Minuten dto. 330,00 € 27,50 € Gruppen mit 5 und mehr Schüler/innen 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 260,40 € 390,60 € 520,80 € 21,70 € 32,55 € 43,40 € 130,20 € 10,85 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 290,40 € 435,60 € 580,80 € 24,20 € 36,30 € 48,40 € 145,20 € 12,10 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt. Gebührenverzeichnis zur Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 18. 12. 2012, gültig ab 01. 01. 2013 Fachbereich 1 (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monat- liche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat Musikalische Früherziehung* 60 Minuten 2 Jahre 336,00 € 28,00 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten 1 Jahr 256,80 € 21,40 € Rhythmik* 60 Minuten 1 Jahr 336,00 € 28,00 € Rhythmik 2- bis 3-Jährige* 45 Minuten 1 Jahr 336,00 € 28,00 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten keine Begren- zung 336,00 € 28,00 € Spielkreise* 45 Minuten dto. 256,80 € 21,40 € Spielkreise* 60 Minuten dto. 336,00 € 28,00 € Gruppen mit 5 und mehr Schüler/innen 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 267,60 € 401,40 € 535,20 € 22,30 € 33,45 € 44,60 € 133,80 € 11,15 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 300,00 € 450,00 € 600,00 € 25,00 € 37,50 € 50,00 € 150,00 € 12,50 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 33,48 € pro Jahr bzw. 2,79 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt. 2 Fachbereich 2 (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 724,80 € 1 087,20 € 1 449,60 € 1 812,00 € 2 174,40 € 60,40 € 90,60 € 120,80 € 151,00 € 181,20 € 362,40 € 30,20 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 436,80 € 655,20 € 873,60 € 1 092,00 € 1 310,40 € 36,40 € 54,60 € 72,80 € 91,00 € 109,20 € 218,40 € 18,20 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 369,60 € 554,40 € 739,20 € 924,00 € 1 108,80 € 30,80 € 46,20 € 61,60 € 77,00 € 92,40 € 184,80 € 15,40 € Ergänzungsfächer (Musiktheorie und Dispositionstraining in Klassen mit in der Regel mindestens 5 Schüler/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 444,00 € 37,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben gebührenfrei gebührenfrei Fachbereich 2 (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 753,60 € 1 130,40 € 1 507,20 € 1 884,00 € 2 260,80 € 62,80 € 94,20 € 125,60 € 157,00 € 188,40 € 376,80 € 31,40 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 453,60 € 680,40 € 907,20 € 1 134,00 € 1 360,80 € 37,80 € 56,70 € 75,60 € 94,50 € 113,40 € 226,80 € 18,90 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 384,00 € 576,00 € 768,00 € 960,00 € 1 152,00 € 32,00 € 48,00 € 64,00 € 80,00 € 96,00 € 192,00 € 16,00 € Ergänzungsfächer (Musiktheorie und Dispositionstraining in Klassen mit in der Regel mindestens 5 Schüler/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 480,00 € 40,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben gebührenfrei gebührenfrei 3 Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 12,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 % bei 3 Belegungen 20 % bei 4 Belegungen 30 % bei 5 Belegungen und mehr 40 % Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 30,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 100,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 12,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 % bei 3 Belegungen 20 % bei 4 Belegungen 30 % bei 5 Belegungen und mehr 40 % 4 Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 12,50 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Musikalischen Früherziehung / Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. 7,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 12,50 € Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 35 % auf die Unterrichtsgebühr Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes im ersten Jahr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 168,00 € 14,00 € 288,00 € 24,00 € über 5.000,00 € 204,00 € 17,00 € 324,00 € 27,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo) und Schlagzeug: 42,00 €/Jahr bzw. 3,50 €/Monat. Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 15,00 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Musikalischen Früherziehung / Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. 10,00 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 15,00 € Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 40 % auf die Unterrichtsgebühr Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes im ersten Jahr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 168,00 € 14,00 € 288,00 € 24,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 192,00 € 16,00 € 312,00 € 26,00 € über 5.000,00 € 228,00 € 19,00 € 348,00 € 29,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo) und Schlagzeug: 42,00 €/Jahr bzw. 3,50 €/Monat. Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.

  • JMS Gebührenkalkulation vor Erhöhung
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    2630-431 Jugendmusikschule Neureut Gebührenkalkulation 2012 vorder Gebührenerhöhung Basis:Durchschnitt Statistik 01/2012 und 05/2012 Fächer/UnterrichtsartBelegerGebühren MonateGebühren proz. Anteil 201220122012 im Monatim JahrUnterrichtsg. Min.Anzahl€Anzahl€€ Fachbereich 201/1205/12 Durchschn. Einzelunterricht 15253,530,20121.268 Einzelunterricht 30298287292,560,4012212.004 Einzelunterricht 45424141,590,601245.119 Einzelunterricht 60000120,80120 Gruppe mit 2 Schüler 3052444836,401220.966 Gruppe mit 2 Schüler 4512161454,60129.173 Gruppe mit 2 Schüler 6000072,80120 Gruppe mit 3 Schüler30212422,530,80128.316 Gruppe mit 3 Schüler4500046,20120 Gruppe mit 3 Schüler6000061,60120 Erwachsenenzuschlag51.371 Zwischensumme FBII422,0298.217 abzüglich Anteil Gebührenermäßigung-18.31394,38 proz. Anteil87,2279.904 zuzgl. Instrumentenmiete4.759 Wartungsgebühren4.788 Anteil Verwaltungsgebühren1.000 Einnahmen Fb 2 insgesamt290.451 Fachbereich 1 Gruppe mit 4 Schüler3040224,2012581 Gruppe mit 4 Schüler4544436,30121.742 Gruppe mit 4 Schüler6000048,40120 Gruppe mit 5 Schüler3000021,70120 Gruppe mit 5 Schüler4500032,55120 Gruppe mit 5 Schüler6000043,40120 Musik. Früherziehung60393637,527,501212.375 Musik. Grundausbildung45181918,520,90124.640 Rhythmik 6000027,50120 Rhythmik 2-3 Jährige4500027,50120 Ergänzungsfächer9000037,00120 Spielkreise4500020,90120 Spielkreise6000027,50120 Einnahmen Fb 1 gesamt6219.338 abzüglich Anteil Gebührenermäßigung-2.1335,62 proz. Anteil12,817.205 Anteil Verwaltungsgebühren100 Einnahmen Fb 1 insgesamt17.305 Einnahmen Fb 1 und Fb 2 insgesamt307.756100,00 Einnahmen Fb 1 und Fb 2 ohne IM, WG u. VG297.109 Einnahmen insgesamt307.756 Summe Beleger484,0 Beleger JMS/Gebühren.2013.Kalkulation.xls

  • JMS Gebührenkalkulation nach Erhöhung
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    2630-431 Jugendmusikschule Neureut Gebührenkalkulation 2013 nach Gebührenerhöhung Basis:Durchschnitt Statistik 01/2012 und 05/2012 Fächer/UnterrichtsartGebühren GebührenMonateGebühren proz. Anteil neu 2013alt bis 2012neu 20132013 im Monatim Monatim JahrUnterrichtsg. Min.Anzahl€€Anzahl€€ Fachbereich 201/1205/12 Durchschn. Einzelunterricht 15253,531,4030,20121.319 Einzelunterricht 30298287292,562,8060,4012220.428 Einzelunterricht 45424141,594,2090,601246.912 Einzelunterricht 60000125,60120,80120 Gruppe mit 2 Schüler 3052444837,8036,401221.773 Gruppe mit 2 Schüler 4512161456,7054,60129.526 Gruppe mit 2 Schüler 6000075,6072,80120 Gruppe mit 3 Schüler30212422,532,0030,80128.640 Gruppe mit 3 Schüler4500048,0046,20120 Gruppe mit 3 Schüler6000064,0061,60120 Erwachsenenzuschlag51.629 Zwischensumme FBII422,0310.225 abzüglich Anteil Gebührenermäßigung (unverändert)-18.31394,45 proz. Anteil87,2291.913 zuzgl. Instrumentenmiete 5.473 Wartungsgebühren 4.788 Anteil Verwaltungsgebühren 1.200 Einnahmen Fb 2 insgesamt303.373 Fachbereich 1 Gruppe mit 4 Schüler3040225,0024,2012600 Gruppe mit 4 Schüler4544437,5036,30121.800 Gruppe mit 4 Schüler6000050,0048,40120 Gruppe mit 5 Schüler3000022,3021,70120 Gruppe mit 5 Schüler4500033,4532,55120 Gruppe mit 5 Schüler6000044,6043,40120 Musik. Früherziehg.60393637,528,0027,501212.600 Musik. Grundausb.45181918,521,4020,90124.751 Rhythmik6000028,0027,50120 Rhythmik 2-3 Jährige4500028,0027,50120 Ergänzungsfächer9000040,0037,00120 Spielkreise4500021,4020,90120 Spielkreise6000028,0027,50120 Einnahmen Fb 1 gesamt6219.751 abzüglich Anteil Gebührenermäßigung (unverändert)-2.1335,55 proz. Anteil12,817.618100,00 Anteil Verwaltungsgebühren200 Einnahmen Fb 1 insgesamt17.818 Einnahmen Fb 1 und Fb 2 insgesamt321.191 Einnahmen Fb 1 und Fb 2 ohne IM, WG u. VG309.530 Einnahmen insgesamt321.191 Summe Beleger484,0 Beleger JMS/Gebühren.2013.Kalkulation.xls

  • JMS Gebührenobergrenze Seite 1
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    2630-431 Jugendmusikschule Neureut Ermittlung der Gebührenobergrenzen Kalkulation -Seite 1- gesamtFachbereich 2 Fachbereich 1 EUREUREUR Ordentliche Erträge (ohne Unterrichtsgebühren) Verwaltungsgebühren1.4001.200200 Instrumentenmiete5.4735.4730 Wartungsgebühren4.7884.7880 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land69.77364.4065.367 Zuweisungen für Förderprogramm "Singen-Bewegen-Sprechen" vom Land4.00004.000 Zuweisungen (Kostenerstattungen von Gemeinden)35.00033.5301.470 Sonstige ordentliche Erträge000 Gesamt120.434109.39711.037 Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen728.340693.38034.960 Vorsorgeaufwendungen4.2204.017203 Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 5.7005.562138 kalkulatorische Kosten und Zinsen8.2067.976230 Geschäftsaufwendungen2.5001.4451.056 Zwischensumme748.966712.38036.586 Aufwendungen für interne Leistungen135.500127.0008.500 Gesamt884.466839.38045.086 Gebührenbedarf ( Aufwendungen abzüglich Erträge )764.032729.98334.049 Hhplan 2013 JMS/Gebühren.2013.Kalkulation.xls

  • JMS Gebührenobergrenzen
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    2630-431 Jugendmusikschule Neureut Ermittlung der Gebührenobergrenzeninsg. Kalkulation -Seite 2-EUREUREUR Gebührenbedarf764.032729.98334.049 Std.EURStd.EUR Anzahl der erteilten Stunden im Jahr bei 45 Min./Wo und 39 Wo im Jahr sind dies:11.466,00324,87 bezogen auf 60-Minuten-Einheiten:243,65 Obergrenzen pro Stunde je 45 Minuten (Fb 1 bzw. Fb 2)63,67104,81 Obergrenzen pro Stunde je 60 Minuten (Fb 1)139,74 Obergrenzen pro Stunde je 45 Minuten pro Teilnehmer (Fb 1 bzw. Fb 2)63,6710,48 je 60 Minuten pro Teilnehmer (Fb 1)13,97 = Einzelunterricht im Fb 2, Klassen zu 10 im Fb 1) Obergrenzen pro Jahr Teilnehmer bei 45 Min./Wo. (Fb 1 bzw. Fb 2)2.482,94408,75 Teilnehmer bei 60 Min./Wo.(Fb 1)545,00 Obergrenzen pro Monat Teilnehmer bei 45 Min./Wo. (Fb 1 bzw. Fb 2)206,9134,06 Teilnehmer bei 60 Min./Wo. (Fb 1)45,42 Vorgeschlagene Gebühren pro Monat Teilnehmer je 45 Minuten94,2021,40 Teilnehmer je 60 Minuten125,6028,00 Derzeit gültige Gebühren pro Monat Teilnehmer je 45 Minuten90,6020,90 Teilnehmer je 60 Minuten120,8027,50 Ergänzende Betrachtung zur Kostendeckung insg.Fb 2Fb 1 EUREUREUR Erwartete Gebühreneinnahmen nach der Erhöhung309.530291.91317.618 sonstige ordentliche Erträge120.434109.39711.037 Gesamterträge 429.964401.30928.655 Gesamtaufwendungen884.466839.38045.086 Jahres-Gebühreneinnahmen nach der Erhöhung in Euro 309.530321.191 Jahres-Gebühreneinnahmen ohne Erhöhung in Euro 297.109307.756 (Einnahmen nur (Einnahmen insg. incl. Verwaltungs-/ Unterrichtsgebühren)Wartungsgebühren und Instrumentenmiete) Kostendeckungsgrad nach der Gebührenerhöhung in % 48,61 Kostendeckungsgrad ohne Gebührenerhöhung in % 48,41 Fachbereich 2Fachbereich 1 Fachbereich 2Fachbereich 1 JMS/Gebühren.2013.Kalkulation.xls

  • JMS Ordentliche Beträge
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    2630-431 Jugendmusikschule Neureutkalkulierter Rechnung Ansatz 20112013 EUREUR Ordentliche Erträge Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land64.45869.773 Zuweisungen für Förderprogramm "Singen-Bewegen-Sprechen" vom Land6.9284.000 Unterrichtsgebühren312.030309.530 Verwaltungsgebühren1.5101.400 Instrumentenmiete5.1945.473 Wartungsgebühren4.6904.788 Kostenerstattungen und Kostenumlagen35.00035.000 Sonstige ordentliche Erträge5300 Gesamt430.340429.964 Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen695.878728.340 Versorgungsaufwendungen2.8464.220 Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 5.1925.700 Planmäßige Abschreibungen6.0676.846 Geschäftsaufwendungen2.1202.500 Gesamt712.104747.606 kalkulatorische Kosten und Zinsen1.4351.360 Aufwand aus Leistungsbeziehungen133.666135.500 Gesamtaufwendungen847.204884.466 Gesamterträge430.340429.964 Zuschußbedarf416.864454.502 Kostendeckungsgrad:v.H.v.H. 50,8048,61 JMS/Gebühren 2013.Kalkulation.xls