Anfrage FDP: Gemeinschaftliches Wohnen

Vorlage: 30870
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.12.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grünwinkel, Waldstadt

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 19.12.2012

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 10, ANFRAGE
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE FDP-Fraktion vom 14.11.2012 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 19.12.12 10 öffentlich Sozial- und Jugendbehörde/ Stadtplanungsamt Gemeinschaftliches Wohnen Das Seniorenbüro der Stadt Karlsruhe gibt eine Broschüre heraus, in der Einrichtungen über Betreutes Wohnen aufgeführt sind. Neben dem Betreuten Wohnen wurden in Deutschland in den letzten Jahren weitere Formen des Zusammenlebens im „Gemeinschaftlichen Wohnen“ verwirklicht. Das Ziel dieser Mehrgenerationen-Wohnprojekte ist es, dass sie von jungen und alten Menschen gleichermaßen geplant und organisiert werden, um nach Fertigstellung ein nachbarliches Zusammenleben mit gegenseitiger Unterstützung der verschiedenen Generationen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang unsere Fragen: Ist bekannt, ob es ein solches Modellprojekt für Gemeinschaftliches Wohnen in Durlach gibt oder geplant ist? Kann bei zukünftigen Bauplanungen in Durlach auf die Möglichkeit solcher Gemeinschaftlicher Wohnprojekte hinweisen? unterzeichnet von: Dr. Horst Dilger, Dr. Angelika Fink-Sontag, Dr. Jan Kowalski, Dipl.-Ing. Günther Malisius

  • TOP 10, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    Seite 1 STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-OR-Fraktion vom: 14.11.12 eingegangen: 14.11.12 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 19.12.12 10 öffentlich Sozial- und Jugendbehörde/ Stadtplanungsamt Gemeinschaftliches Wohnen Ist bekannt, ob es ein solches Modellprojekt für Gemeinschaftliches Wohnen in Durlach gibt oder geplant ist? Kann bei zukünftigen Bauplanungen in Durlach auf die Möglichkeit solcher Gemeinschaftli- cher Wohnprojekte hingewiesen werden? - In Durlach bietet das Gritzner-Zentrum, An der Raumfabrik 4, ein gemeinschaftliches Wohnen von Älteren, Familien und Studenten. Das Haus wurde zwar nicht mit der späteren Bewohner- schaft geplant, es wurde jedoch mit Verbindungswegen, großem Innenhof und Gemeinschafts- räumen als Mehrgenerationenhaus für gemeinschaftliches Wohnen konzipiert. - Für gemeinschaftlich geplante, gebaute und gelebte Wohnprojekte gibt es beim Seniorenbüro immer wieder Anfragen aus der Bevölkerung. - Diese Gruppen benötigen Unterstützung: - bei der Gruppenbildung, - bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück, - bei der Suche nach einem Investor und Bauträger, - bei der Klärung der Finanzierungsformen, - bei dem Abstimmungsprozess für die Gebäudeausgestaltung und - bei der Entwicklung der konkreten Gemeinschaftsaktivitäten. Aus der bisherigen Erfahrung mit ähnlichen Projekten ist neben der Bereitstellung von geeigne- ten Grundstücken eine personelle Unterstützung dieses Entwicklungsprozesses erforderlich. Das „Gemeinschaftliche Wohnen“ oder Mehrgenerationenwohnen mit mehreren beteiligten Bau- herren als weitere Form des Zusammenlebens stellt eine sehr interessante und innovative Wohn- form dar. Das Stadtplanungsamt konnte in der Vergangenheit Projekte initiieren, wie in Grünwinkel und in der Waldstadt und bietet sich als Vermittler zwischen den unterschiedlichen Akteuren an. Auf der städtischen Internetseite werden dazu Informationen angeboten („Baugemeinschaften“). Derzeit gibt es in Durlach kein durch die Stadt initiiertes Modellprojekt für Gemeinschaftliches Wohnen und es sind darüber hinaus keine Anfragen oder Bestrebungen von Bauherren zu einem derartigen Projekt bekannt. Bei der Entstehung neuer Baugebiete oder einer Überplanung innerstädtischer Bereiche kann auf diese bestimmten Wohnformen durchaus hingewiesen werden, eine rechtliche Bindung zur Aus- führung einer Planung mit Bauherrengemeinschaften gibt es im Rahmen eines Bebauungsplanver- fahrens jedoch nicht. Generell hat die Stadt nur dann Einfluss auf die Ausbildung der Wohnform, wenn es sich bei den Grundstücken eines neuen Baugebiets oder größeren Baugrundstücken um zusammenhängende Flächen im städtischen Eigentum handelt. Dann besteht die Möglichkeit, eine vertragliche Rege- lung bei der Grundstücksvergabe vorzusehen. Ob dies sinnvoll ist und die städtischen Grundstü- cke geeignet sind, obliegt der Einzellfallentscheidung.