Anfrage GRÜNE: Sackgasse Mittelstraße für Radfahrer
| Vorlage: | 30864 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.12.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2012 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 19.12.12 8 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Sackgasse Mittelstraße für Radverkehr Die Mittelstraße im Durlacher Zentrum ist zwischen Kelterstraße und dem Zwinger für den Radverkehr in beiden Richtungen befahrbar. Allerdings wird die Fahrmöglichkeit von der Kelterstraße kommend in Richtung Zwinger an der Einmündung Zwinger gestoppt, da keine Erlaubnis zur Einfahrt in den Zwinger (Einbahnstraße) besteht und gleichzeitig die Weiterfahrt Richtung Pfinztalstraße nicht zulässig ist, da hier ebenfalls eine Einbahnstraße ist, die nicht für den Radverkehr geöffnet ist. Anfrage: Wir bitten Sie deshalb uns mitzuteilen, ob der Verwaltung dieses Problem bekannt ist und ob es Möglichkeiten der Lösung des Problems gibt! gez. Gerhard Stolz Ralf Köster Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Martin Pötzsche Dr. Heike Puzicha-Martz
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 26.09.12 eingegangen: 12.10.12 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 19.12.12 8 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Sackgasse Mittelstraße für Radverkehr Das vorgetragene Problem war der Verwaltung bislang nicht bekannt. Um den Rad fahrenden Personen die Weiterfahrt zu ermöglichen, wird die Straße Am Zwinger (Einbahnstraße) für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen hierfür sind erfüllt. Es ist eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden und stärkerer Lkw-Verkehr bzw. Busverkehr findet nicht statt. Die Verkehrsführung ist im Streckenverlauf übersichtlich. Der leichte Kurvenverlauf bei der Einmündung zum „Saumarkt“ ist unerheblich, da in diesem Abschnitt auf Grund des ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichs nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.