Antrag GRÜNE: Begrenzung Spielhallen im Durlacher Stadtzentrum

Vorlage: 30861
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.12.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 19.12.2012

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6, ANTRAG
    Extrahierter Text

    ANTRAG B‘90/Die Grünen OR-Fraktion vom: 26.11.2012 eingegangen: 26.11.2012 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 19.12.12 6 öffentlich Bauordnungsamt/ Stadtplanungsamt Thema: Begrenzung Spielhallen im Durlacher Stadtzentrum In der Sitzung des Ortschaftsrats-Ausschusses für Planung, Bauwesen und Umwelt am 21. November 2012 wurde ein eingegangenes Baugesuch für eine Nutzungsänderung in ein Casino in der Pfinztalstraße 8 erörtert. Hierzu gab es ergänzende Informationen, welche befürchten lassen, dass einer weiteren Verbreitung von Spielhallen in Durlach seitens der Verwaltung nicht mit dem in der Ortschaftsratssitzung am 16. März 2011 ausgedrückten Willen des Ortschaftsrates entgegengetreten wird. So ist die Zurückstellung der Nutzungsänderung Pfinztalstraße 45 um 12 Monate vor Ablauf, und der in Umsetzung befindliche Bebauungsplan „Vergnügungsstätten Innenbereich KA-Durlach“ auch nach 21 Monaten nicht zur Satzung beschlossen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Antrag: Der Ortschaftsrat Durlach beauftragt die Verwaltung, alle eingehenden und eingegangenen Anträge im Bereich des beabsichtigten BBPL „Vergnügungsstätten Innenbereich KA-Durlach“ auf Nutzungsänderung in Spielhallen, Casinos oder ähnliches ohne Zeitverzögerung für 12 Monate zurückzustellen, ggfs. auch unverzüglich auf die Tagesordnung der nächstmöglichen Ortschaftsratssitzung zu setzen. Die Verwaltung wird gebeten, zügig zu prüfen, ob solche eingehenden Baugesuche zur Zeit eine Veränderungssperre im Bereich des beabsichtigten BBPL „Vergnügungsstätten Innenbereich KA-Durlach“ rechtfertigen können; die Auswirkungen einer Veränderungssperre (bsw. Auswirkung auf andere aktuell in Aufstellung und Umsetzung befindliche BBPL) sollen dargestellt werden. gez. Ralf Köster Martin Pötzsche Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Dr. Heike Puzicha-Martz Gerhard Stolz

  • TOP 6, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 26.11.12 eingegangen: 26.11.12 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 19.12.12 6 öffentlich Bauordnungsamt/ Stadtplanungsamt Begrenzung Spielhallen im Durlacher Stadtzentrum - Kurzfassung - Dem Bauantrag Spielcasino in der Pfinztalstraße 8 wird aus Sicht des Stadtplanungsamtes das städtebauliche Einvernehmen versagt. Das Gebiet, in dem das beantragte Vorhaben liegt, hat den Charakter eines Mischgebietes, welches in unmittelbarer Nachbarschaft durch Wohnnutzung geprägt ist. Das Spielcasino entspricht aufgrund der beantragten Größe von 100 m² nicht der in einem Mischgebiet gemäß Baunutzungsverordnung möglichen Vergnü- gungsstätte. Es handelt sich um eine in einem Kerngebiet mögliche Nutzung. Nach Rücksprache mit dem Zentralen Juristischen Dienst wird eine Veränderungssperre für das Planungsgebiet „Vergnügungsstätten Innenbereich Karlsruhe-Durlach“ als nicht zweck- mäßig bzw. zielführend erachtet. Mit einer Veränderungssperre, die zwar nur den Aus- schluss von Spielhallen zum Ziel hat, müssten dennoch jegliche Bauanträge innerhalb des Plangebietes zurückgestellt, bzw. wären nur im Rahmen von Einzelentscheidungen, die je- weils der Gemeinderat zu treffen hätte, ggfls. möglich. Unseres Erachtens nach ist davon auszugehen, dass das seit dem 21.11.2012 in Kraft ge- tretene Landesglückspielgesetz auf der Ebene der für Spielhallen zu beantragenden Kon- zession die gewünschte Regulierung bzw. Reduzierung von weiteren Spielhallen u. a. durch die 500 m-Abstandsregelung von Eingangstür zu Eingangstür mit sich bringt. Für Wettbüros gilt nach § 20 (2) Landesglücksspielgesetz eine Beschränkung auf 600 Konzessionen für Baden-Württemberg. Die Auswirkungen dieser Begrenzung der Konzessionen speziell auf Durlacher Standorte bleibt abzuwarten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Auch aus diesem Grund sind Veränderungssperren zur Vermeidung der Genehmigung neu- er Spielhallen bzw. Wettbüros derzeit nicht erforderlich. Am bisherigen Konzept des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Vergnügungsstät- ten Innenbereich Karlsruhe-Durlach“ wird sich dadurch nichts ändern. Der Bebauungsplan wird wie vorgesehen weiterbearbeitet.