Bericht Beschwerdestelle Psychiatrie 2010 - 2012
| Vorlage: | 30794 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.11.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Sozialausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 05.12.2012 3 öffentlich Dez. 3 Bericht Beschwerdestelle Psychiatrie 2010 - 2012 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 05.12.2012 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Sozialausschuss nimmt den vorgelegten Bericht der Beschwerdestelle Psychiatrie zur Kenntnis und dankt den Mitgliedern für ihre engagierte Arbeit Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Beschluss: I. Antrag an den Sozialausschuss: Der Sozialausschuss nimmt den vorgelegten Bericht der Beschwerdestelle Psychiatrie zur Kenntnis und dankt den Mitgliedern für ihre engagierte Arbeit. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusse am 05.12.2012. III. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Sozialausschusses. IV. Mehrfertigung für Akte bei Sozial- und Jugendbehörde: V. z. d. A. (Hauptregistratur im Hauptamt) Dez. 1 Dez. 2 Dez. 3 Dez. 4 Dez. 5 Dez. 6 StK ZJD Dir. SJB Sachbearbeiterin: Frau Schuchardt Tel.: 133-5022
-
Extrahierter Text
BESCHWERDESTELLE PSYCHIATRIE Bericht 2010 – 2012 Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Psychiatriekoordination SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | PSYCHIATRIEKOORDINATION | 3 www.karlsruhe.de 2 | BESCHWERDESTELLE PSYCHIATRIE – BERICHT 2010 – 2012 DIE BESCHWERDESTELLE PSYCHIATRIE KARLSRUHE Die Beschwerdestelle Psychiatrie ist ein ehrenamtliches Gremium, das sich zusammensetzt aus: Personen aus dem Bereich der Betroffenen, Personen aus dem Bereich der Angehörigen, Fachkräften aus dem gemeindepsychiatrischen Bereich und zwar Facharztärztinnen und Fachärzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem ambulanten Bereich, engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Die Beschwerdestelle soll so zusammengesetzt sein, dass Psychiatrieerfahrene, Angehörige und Fachkräfte aus dem psychiatrischen Bereich in einer ausgewogenen Zusammensetzung mitwirken. Aus jeder Personengruppe soll mindestens eine Vertretung bis maximal drei Personen beteiligt sein. Das Gesamtgremium soll mindestens sechs Personen, aber nicht mehr als zehn Personen, umfassen. Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Städtischen Klinikums benennt eine Vertretung zur Beratung des Gremiums. Die Beratungsstunden fi nden alle 14 Tage im Zentrum für psychische Gesundheit, in der Stephanienstraße, statt. Die Fälle werden zweimonatlich im Plenum (das sind alle Mitglieder) im Rathaus besprochen. Die Beschwerdestelle Psychiatrie dient dazu, dass Betroffene und auch Angehörige eine Anlaufstelle fi nden, in der sie sich über eine ungerechtfertigte Behandlung beschweren können. Das Ziel der Beschwerdestelle ist, im Verbund mit den städtischen sowie anderen amtlichen und ehrenamtlichen Stellen, die Versorgung der psychisch Kranken hinsichtlich Qualität und Effi zienz zu sichern. Die Mitglieder der Beschwerdestelle werden in der Koordinierungsgruppe des Gemeindepsychiatrischen Verbunds (GPV) gewählt; anschließend werden der Bericht und die vorgeschlagene Mitgliederliste im Sozialausschuss beraten. Per Offenlage werden die Mitglieder vom Gemeinderat für zwei Jahre in ihr Amt berufen. BERICHTSZEITRAUM Die Beschwerdestelle Psychiatrie Karlsruhe legt hiermit ihren Tätigkeitsbericht für den Zeitraum Oktober 2010 bis September 2012 vor. Dieser vorliegende Bericht wurde dem GPV in der Sitzung am 19. September 2012 durch Herrn Dr. Krauskopf, dem geschäftsführenden Vorsitzenden vorgestellt. Ein abgestimmter Vorschlag für die künftige Besetzung der Beschwerdestelle Psychiatrie wurde vom GPV einstimmig beschlossen. NEUWAHL 2012 Folgende neun Kandidatinnen und Kandidaten haben sich gemeldet. Die vorgeschlagenen Mitglieder sind überwiegend die bisherigen – hier die Namen: Christiane Aydt Manfred Helfer Rita Gerstner Cordula Duss Eberhard Klar Dr. Ulrich Kling Dr. Dieter Krauskopf Irmgard Maatz Joachim Grischke-Silber (beratend). ENTWICKLUNG IM BERICHTSZEITRAUM Die Zahl der Beschwerdefälle nahm etwas zu, insbesondere mehrten sich Fälle außerhalb des Stadtgebiets (Landkreis Karlsruhe und Rastatt). Die Beschwerdestelle weist diese Fälle nicht mangels Zuständigkeit ab, sondern versucht, problemlösend zu wirken. Allerdings wird stets auf die zuständigen Patientenfürsprechenden oder Beschwerdestellen verwiesen. ANZAHL DER FÄLLE, SOZIODEMOGRAFISCHE DATEN UND MERKMALE Im Berichtszeitraum (2010 – 2012) wurden insgesamt 42 Beschwerdefälle registriert, 19 Männer und 23 Frauen. Das Alter der Beschwerdeführenden lag zwischen 25 und 75 Jahren. Bezogen auf den Wohnsitz kamen 34 aus Karlsruhe und acht von außerhalb. Geschlecht: Männlich: 19 Weiblich: 23 Insgesamt: 42 Alter: Zwischen 25 und 75 Jahren. Wohnsitz: Karlsruhe: 34; Außerhalb: 8 BESCHWERDEGRÜNDE Die Beschwerden lassen sich aufteilen nach solchen gegenüber Ärztinnen und Ärzten (auch Klinikärztinnen und -ärzten), nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und sonstigen Behandlern, gegenüber Kliniken und Heimen und auch gegenüber Betreuerinnen und Betreuern. Während die Beschwerden gegenüber freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzten nur sporadisch zu verzeichnen waren, gab es bei Kliniken und Klinikärztinnen und -ärzten häufi ger Beanstandungen, die sich auch auf die nichtärztlichen Mitarbeitenden bezogen. So beanstandete eine Patientin die Sanktionen in einer psychiatrischen Landesklinik wegen geäußerter Schimpfworte in der Dusche. Für jedes Schimpfwort wurde sie 20 Minuten in ein Isolierzimmer gesperrt. Die Beschwerdestelle konnte über den Abteilungsarzt erreichen, dass in einer internen Besprechung diese Gepfl ogenheiten als nicht haltbar qualifi ziert wurden. Eine Beschwerdeführerin wandte sich gegen die nur beschränkte Einsichtnahme in ihren Entlassungsbericht nach stationärem Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik. Ihre behandelnde Ärztin sah keine Gefährdung ihrer Patientin, wenn der volle Inhalt eröffnet werde. Durch Einschaltung des fachärztlichen Mitglieds der Beschwerdestelle konnte dieses Hindernis beseitigt werden. Ein älteres Ehepaar wollte ihren psychisch kranken Sohn unbedingt in die Klinik eingewiesen haben, weil er seine Wohnung nicht sauber und ordentlich hielt. Dem widersprachen der Sohn und seine Betreuerin. Auch die angerufene Beschwerdestelle hielt es nicht für angezeigt, den Sohn in seiner bisherigen Freiheit zu beschränken. Die Eltern waren damit nicht zufrieden und wollten weitere Schritte unternehmen. Der Patient einer Psychotherapeutin beschwerte sich darüber, dass er für zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben von einem Termin rund 50 Euro zahlen sollte. Die Anhörung der Psychotherapeutin ergab zweifelsfrei, dass der Patient von der Zahlungspfl icht wusste, angeblich war er mit seinen Entschuldigungen nicht rechtzeitig angekommen. Die Psychotherapeutin war aber dann doch bereit, etwas von ihrer Forderung nachzulassen. Bei den meisten Fällen blieb es nicht bei einem Kontakt in den Sprechstunden der Beschwerdestelle, sondern es waren vier bis fünf persönliche Kontakte erforderlich, um die Fälle abzuschließen. Hinzu kam ein erheblicher Schrift- und E-Mailverkehr. Die oben genannten 42 Beschwerdefälle erfordern also mehr Zeitaufwand, als die nackten Zahlen vermuten lassen. In vier Fällen sind Mitglieder der Beschwerdestelle auch mit den Beschwerdeführenden zu Behörden, zum Gericht und zur Klinik gegangen, um dort für die Betroffenen unterstützend tätig zu sein. Das wurde von den Beschwerdeführenden auch positiv bewertet. Unter den Betroffenen gab es auch traumatisierte Personen aus dem Kosovogebiet und den benachbarten vom Krieg betroffenen Gebieten. Hier konnte Hilfe durch Benennung der zuständigen Hilfsorganisationen gegeben werden. Insgesamt ist eine Zunahme der Beschwerdefälle zu verzeichnen (in dem vorherigen Berichtszeitraum waren es 33 Fälle). Sehr viele Betroffene waren aber auch nur froh, ihre Probleme einmal auf gleicher Augenhöhe mit Mitgliedern der Beschwerdestelle besprochen zu haben. Meist wurde von einer Weiterverfolgung der Beschwerde dann abgesehen. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Das Faltblatt der Beschwerdestelle (gedruckt 2009) liegt in vielen städtischen Ämtern aus, weiterhin in Arztpraxen und in Kliniken. Eine Neuaufl age ist für 2012 in Vorbereitung, mit einem Bild der jetzt zu bestellenden Mitglieder. Hingewiesen wird auf die Beschwerdestelle im Wegweiser Psychiatrie BadenWürttemberg, herausgegeben vom Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen Baden-Württemberg, in der Broschüre des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, in der Broschüre Rat und Hilfe der Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, im Internet auf den Seiten der Stadt Karlsruhe unter: www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/ psychisch_krank/beschwerdestelle Das Plakat im A3-Format wird in Kliniken, Arztpraxen und in Ladengeschäften ausgehängt. EINSCHÄTZUNG UND AUSBLICK Die Beschwerdestelle Psychiatrie kann nach fast zwölf Jahren Tätigkeit als etablierte Einrichtung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes bezeichnet werden. Bei den betroffenen Personen ist sie bekannt. Sie genießt das Vertrauen der psychisch Kranken und ihrer Angehörigen, wird aber auch von den Ärztinnen, Ärzten und Kliniken anerkannt. An diesem Ruf wollen die Mitglieder der Beschwerdestelle weiterhin mit Engagement arbeiten. Dabei sind die Mitglieder sich der Unterstützung durch den Gemeinderat und den Teilnehmenden am Gemeindepsychiatrischen Verbund gewiss und danken für die jahrelange gute Zusammenarbeit. IMPRESSUM Herausgegeben von: Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Psychiatriekoordination Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5022 Stand: September 2012 Redaktion: Dr. Dieter Krauskopf, geschäftsführender Vorsitzender der Beschwerdestelle Psychiatrie Marion Schuchardt, Psychiatriekoordinatorin Layout: SJB-ÖA, C. Streeck Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 % Recyclingpapier
-
Extrahierter Text
StationäreVersorgungPflegebedürftiger in Karlsruhe - Daten, Fakten und Entwicklungen- Dez. 3 Sozial- und Jugendbehörde September 2012 -2- Bearbeitet von: Kerstin Safian, Seniorenbüro/Pflegestützpunkt -3- StationäreVersorgung Pflegebedürftiger in Karlsruhe - Daten, Fakten und Entwicklungen- Inhalt Seite 1.Einführung 4 2.Ausgangssituation in Karlsruhe 5 2.1Pflegeplätze 2012 5 2.2Bewohnerstruktur15 2.3Unterstützungsformen bei Pflegebedürftigkeit16 2.3.1Pflegebedürftigkeit insgesamt16 2.3.2Ambulante Pflege, Pflegegeld und stationäre Pflege19 2.4Hilfe zur Pflege nachdem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -Sozialhilfe (SGB XII)22 3.Entwicklungen25 3.1Demografisch bedingte Entwicklungen25 3.1.1Bevölkerungsentwicklung 2011 bis 203025 3.1.2PrognosePflegebedürftigebis203030 3.1.3Hilfe zur PflegenachSGBXIIbis203034 3.1.4Entwicklung des Pflegepotenzials der Familien35 3.1.5Personalentwicklung in der professionellen Altenpflege37 3.1.6Konsequenzen aus der demografischen Entwicklung38 3.2Rechtliche Entwicklungen40 3.2.1Pflege-Neuausrichtungsgesetz40 3.2.1.1Inhalte40 3.2.1.2Konsequenzen41 3.2.2Neues Heimrecht Baden-Württemberg41 3.2.2.1Eckpunkte41 3.2.2.2Konsequenzen42 3.2.3Landesheimbauverordnung Baden-Württemberg43 3.2.3.1Inhalte43 3.2.3.2Konsequenzen44 3.3Weiterentwicklung der Versorgungs- und Betreuungskonzepte46 4. Zusammenfassung46 -4- 1.Einführung Der vorliegende Berichtbeinhaltet die aktuelle Sammlung aller Daten und Fak- ten, die die Ausgangslage der stationären Versorgung in Karlsruhe und die Ein- flussfaktoren in den nächsten Jahren beschreiben. Diese Datensammlung be- zieht sich auf denAuftrag des Gemeinderates,Informationenzu den „Weiter- entwicklungenfür die stationäre Pflege in Karlsruhe aufzuzeigen und dabeidie tendenziellen Auswirkungendes neuen Landesheimgesetzes mit der Landes- heimbauverordnungzuberücksichtigen“. Diese detaillierte Daten- und Faktensammlungliefert die Grundlage für die Entwicklung der Hilfestruktur in der Versorgung Pflegebedürftiger in Karlsruhe. Im Zentrum dieses Berichtesstehen die anstehenden Herausforderungen und Weiterentwicklungserfordernisse, die sich aus deraktuellendemografischen Vorausberechnungdes Amts für Stadtentwicklung „Bevölkerungsprognose Karlsruhe 2010-2020-2030-Beiträge zur Stadtentwicklung Nr. 35, 03/2012"erge- ben.Aus der Verbindung dieser Vorausberechnung mit den Pflegebedürftig- keitsquoten aus der Bundespflegestatistik lässt sich die zu erwartende Entwick- lung derZahl derPflegebedürftigenableiten. Das neue Landesheimgesetz wirdmit der neuen Landesheimbauverordnung deutliche Impulse setzen. Die Verordnung istseit 2008in Kraft. Sie stieß jedoch auf vehementen Widerspruch von Seiten der Träger und ihrer Spitzenverbände. Durch das Normenkontrollverfahren wurden Gültigkeit und Wirksamkeit der Verordnung jedoch nochmals ab 01.09.2012 bestätigt.Bisher kristallisierten sich noch keine eindeutigen, konkretenEntwicklungstrendsfür dieHeime in Karls- ruhe heraus. Der Berichtskizziertdie grundlegenden Entwicklungstrendsaufgrund des neuen Pflegeversicherungsgesetzes unddesLandesheimgesetzes und zeigt die ersten Konsequenzen für dasUnterstützungsnetz auf. Der Schwerpunktder Datensammlungliegtauf der Analyse zur stationären Ver- sorgung. Die demografischen Herausforderungen und die fachlichen Impulse weisen jedoch aufdie Notwendigkeiteiner Gesamtbetrachtung der bedarfsge- rechten Unterstützung der älteren Generation hin. Die deutliche Zunahme der Pflegebedürftigen einerseits und die relative Reduzierung der pflegenden, jün- geren Bevölkerungsgruppen andererseitswerden vielfältigste vernetzte Lö- sungsstrategien in allen Bereichen erfordern. DieGestaltungsverantwortung für die Weiterentwicklungen des Unterstützungs- systems istvon allen Beteiligten zu tragen. Der Bericht istdemGestaltungsbereich „Ressourcenorientierte Seniorenpolitik“ im„Integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ zuzuordnen. -5- 2.Ausgangssituationin Karlsruhe 2.1Pflegeplätze 2012 In Karlsruhe bieten 45 Pflegeheime 3.379 Pflegeplätze an. In der Tabelle 1 sind sie stadtteilbezogen mit ihrem jeweiligen Platzangebot für die Dauerpflege ein- schließlich Kurzzeitpflegeplätzen aufgelistet.Anzumerken ist, dass Mehrbett- zimmer nach der neuen Landesheimbauverordnung ab September 2012 nicht mehr angeboten werden dürfen. Diese Reduzierung von Mehrbettzimmern ist bei dieser Aufstellung berücksichtigt. Aktuell stehen für 1.000 ältereMenschen ab 65 Jahren 61 Pflegeplätze zur Ver- fügung. In Baden-Württemberg lag diese Quote im Jahr 2009 bei 46 Plätzen. 1 Die Gruppe der 80-Jährigen und Älteren nimmt vorwiegend diese Unterstützung bei Pflegedürftigkeit in Anspruch. Die Versorgungsquote liegt in Karlsruhe bei 205 Plätzen für 1.000 Hochbetagteim Jahr 2009 und 220 Plätzen im Jahr 2012. In baden-württembergischen Stadtkreisen liegt das Angebot beilediglich188 Plät- zenim Jahr 2009. Karlsruhe verfügt damit über ein deutlich ausgebautes Ange- bot an Heimplätzen. Drei neueHeimewerden in den nächsten Jahren hinzukommen: -St. Bernhard in Grünwinkel wird mit 70 Plätzen im Jahr 2013aufgegeben für die neue Einrichtung St. Valentin mit 72 Plätzen in Daxlanden. -Das Anna-Leimbach-Haus mit 81 Plätzen in Durlach wird voraussichtlich 2014/2015 geschlossen zugunsten der neuen Einrichtung in der Südwest- stadt, Steinhäuserstraße, mit 72 Plätzen. -In Knielingen wird eine neue zusätzliche Einrichtung mit 66 Plätzen derzeit von Volkswohnung undAWO, Kreisverband Karlsruhe-Stadt, geplant. Diese Planungen mit 56 zusätzlichen Plätzen werden bei dieser aktuellen Be- standsdarstellung noch nicht berücksichtigt. Der Anteil der Einzelzimmer an der Platzzahl liegt insgesamt bei 51,2 %. Gerade in den letzten Jahren wurde diese Quote deutlich ausgebaut. Eine Bestandsauf- nahme 2008 wies noch einen Anteil von 46,8 % aus. Viele Heime streben schon seit längerem an, der Nachfrage nach Einzelzimmern entgegenzukommen. 1 Quelle: KVJS "Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen 2012“ -6- EinrichtungTrägerschaft Plätze insg.EZ EZ- Quote %DZ DZ- Quote % DZ + EZ insg. sepa- rate Pflege- oase- plätze Pflege- oase Quote % Innenstadt-West AWO-Stephanienstift AWO Kreisverband Karlsruhe- Stadt e.V.891921,33578,7540 Benckiser-StiftEv. Verein für Stadtmission5454100,000,0540 Matthias-Claudius-HausEv. Verein für Stadtmission795974,71025,3690 St. Elisabethenhaus Kongregation der Schwestern v. göttlichen Erlöser 824251,22048,8620 insgesamt30417457,26542,82390 Innenstadt-Ost AWO-Seniorenzentrum Karl-Siebert-Haus AWO Kreisverband Karlsruhe- Stadt e.V.502448,01352,0370 insgesamt502448,01352,0370 Südweststadt Acabelle de Fleur GmbHChristel Amann571322,82277,2350 Friedensheim Badischer Landesverein für Innere Mission625690,300,05669,7 insgesamt1196958,02237,09165,0 Weststadt Anna-Walch-Haus Curatio Alten- und Pflegeheime GmbH155159,77090,3850 Berckholtz-Stiftung Elisabeth von Offensandt- Berckholtz-Stiftung14011481,41318,61270 Franz-Rohde-HausEv. Verein für Stadtmission52611,52388,5290 Luisenheim Badische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V.755978,7821,3670 insgesamt42219446,011454,03080 Oststadt Seniorenresidenz am OstringArbeiter-Samariter-Bund654772,3927,7560 Seniorenzentrum am KlosterwegHeimstiftung Karlsruhe1135750,42849,6850 insgesamt17810458,43741,61410 Südstadt Alten- und Pflegezentrum St. Anna Orden d. Barmherzig. Schwes- tern v. hl. Vinzenz von Paul1209680,01220,01080 Senioren-Pflegeheim "Am Stadtgarten" GmbHXenia Lindemann5400,027100,0270 ASB-Seniorenresidenz am ParkArbeiter-Samariter-Bund463678,3521,7410 insgesamt22013260,04440,01760 Mühlburg Senioren- und Pflegeheim Schmitz Alters- und Pflegeheim Schmitz GmbH2444016,410283,61420 Seniorenzentrum HardthofEv. Verein für Stadtmission554785,5414,5510 WichernhausEv. Verein für Stadtmission5252100,000,0520 insgesamt35113939,610660,42450 Nordstadt Fächer-Residenz KarlsruheWohnstift Karlsruhe e.V.291965,5534,5240 insgesamt291965,5534,5240 Nordweststadt Haus Karlsruher Weg Bad. Landesverein für Innere Mission997575,81224,2870 insgesamt997575,81224,2870 Neureut Seniorenzentrum Kirchfeld Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung6767100,000,0670 Seniorenzentrum Neureut Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung171164,7335,3140 insgesamt847892,937,1810 Tabelle 1: Pflegeeinrichtungen in Karlsruhe, Stand September 2012 * -7- Grünwinkel AWO-Seniorenzentrum Grünwinkel AWO Kreisverband Karlsruhe- Stadt e.V.724866,71233,3600 Pflegeheim St. BernhardCaritasverband Karlsruhe e. V.703042,92057,1500 Senioren-Pflegestift Haus Edelberg Haus Edelberg Dienstleistungs- gesellsch. für Senioren mbH9466,44493,6500 insgesamt2368435,67664,41600 Oberreut Seniorenresidenz OberreutArbeiter-Samariter-Bund8787100,000,0870 insgesamt8787100,000,0870 Rüppurr Agnes-Karll-HausEv. Verein für Stadtmission2828100,000,0280 Rudolf-Walter-Haus Ev. Diakonissenanstalt Karlsruhe-Rüppurr764660,51539,5610 insgesamt1047471,21528,8890 Weiherfeld- Dammerstock Wohnstift RüppurrWohnstift Karlsruhe e.V.502856,01144,0390 insgesamt502856,01144,0390 Waldstadt Altenhilfezentrum Karlsruhe-Nordost Bad. Landesverein für Innere Mission1064441,52750,97187,5 insgesamt1064441,52750,97187,5 Rintheim Alten- und Pflegeheim Haus Diana Alten- und Pflegeheim Haus Diana GmbH31516,11383,9180 insgesamt31516,11383,9180 Hagsfeld Kretschmar-Huber-HausEv. Verein für Stadtmission4343100,000,0430 insgesamt4343100,000,0430 Grötzingen Am Speitel SeniorenpflegeheimWolfgang und Elke Hofmann52826,72273,3300 AWO-Seniorenzentrum Hanne-Landgraf-Haus AWO Kreisverband Karlsruhe- Stadt e.V.983838,83061,2680 Pro Seniore Schloss Augustenburg Pro Seniore Schloss Augustenburg GmbH1164437,93662,1800 insgesamt2669033,88866,21780 Durlach Aaron - Haus der GemeinschaftJana Christa Koppenhöfer1442215,36184,7830 Alten- und Pflegehilfe Am BlumentorThorsten Küchel802835,02665,0540 Anna-Leimbach-HausCaritasverband Karlsruhe e. V.814150,62049,4610 Markgrafen-Stift Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung261661,5538,5210 Senioren-Pflegeheim Am TurmbergClaudia Hofheinz4400,022100,0220 Seniorenresidenz "Im Blumenwinkel"Timo Kittler413175,6524,4360 Seniorenzentrum ParkschlössleHeimstiftung Karlsruhe14911375,81824,21310 insgesamt56525144,415755,64080 Grünwettersbach Seniorenresidenz am WetterbachHeimstiftung Karlsruhe301446,7853,3220 insgesamt301446,7853,3220 Hohenwettersbach Private Altenpflege in der FamilieRuth Hess5120,0280,030 insgesamt 5120,0280,030 alle Stadtteile3379172951,281848,42547140,4 * Datenquelle: 1. Flyer „Pflegeheimplätze in Karlsruhe“, Auflage Juli 2012, 2. Angaben der Träger zu ihrer Heimstruktur im städtischen Internet-Seniorenwegweiser -8- Die Verteilung des Heimplatzangebotes istin den Stadtteilenunterschiedlich (siehe Tabelle 2). Die höchste Versorgungsquote weisen die Stadtteile Innen- stadt-West, Weststadt und Grötzingen auf. Die geringsten Versorgungsquoten errechnen sich für Neureut, Nordstadt und Rintheim. Für Daxlanden und Knie- lingen sind stadtteilbezogene Einrichtungen inkonkreter Umsetzung bzw. Pla- nung. Noch keine Pflegeeinrichtung- auch nicht in Planung- gibt es in Weiher- feld,Bulach, Palmbach, Wolfartsweier und Stupferich. Fasst man die Bergdörfer zusammen und berücksichtigt das relativgroße Angebotin Durlach,bleiben nur noch derStadtteilWeiherfeld,Bulach ohne stadtteilspezifische Einrichtung. Pla- nungen scheiterten bisher an dem Fehlen eines geeigneten Grundstücks. Tabelle 2: Stadtteilbezogene Versorgungsquote für die ältere Bevölkerung StadtteilZahl Heime Platz- angebotdavon EZ EZ Quote % Ältere Bevölke- rung(ab 65Jahren undälter) Plätze pro älterer Bevölke- rung % Innenstadt-West430417457,21.23024,7 Innenstadt-Ost1502448,09065,5 Südweststadt21196958,03.0093,9 Weststadt442219446,03.01014,0 Oststadt217810458,42.6606,7 Südstadt322013260,02.2199,9 Mühlburg335113939,63.30710,6 Nordstadt1291965,51.0952,6 Nordweststadt1997575,82.7743,6 Neureut2847892,93.5832,3 Grünwinkel32368435,62.4659,6 Oberreut18787100,01.7914,8 Rüppurr21047471,22.6553,9 Weiherfeld- Dammerstock 1502856,01.6932,9 Waldstadt11064441,53.1933,3 Rintheim131516,11.1882,6 Hagsfeld14343100,01.0973,9 Grötzingen32669033,82.20012,1 Durlach756525144,46.6638,5 Grünwettersbach1301446,79983,0 Hohenwettersbach15120,04231,2 Aktuell ohne Einrichtung Daxlanden2.995 Knielingen1.736 Beiertheim-Bulach1.229 Stupferich598 Wolfartsweier630 Palmbach335 insgesamt453.3791.72951,255.6826,1 Wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2011 laut Amt für Stadtentwicklung 8/2012 Die Zielsetzung „Stationäre Versorgung pflegebedürftiger alter Menschen in Karlsruhe-Entwicklungsperspektiven- Oktober 2001“zum Ausbau einer stadt- teilbezogenen Verteilung der Pflegeheime wurde damit nahezu erreicht-, wenn -9- auch die Versorgungsquoten und die Quotenfürdie Einzelzimmer-Ausstattung weiterhindeutlichunterschiedlich sind. DieTrägerstruktur ist gekennzeichnet durch diegroße Anzahl von 26 Trägern (siehe Tabelle3).Dabei spielt die Zahl von 13 privaten Trägern eine Rolle. Des Weiterenist eine Tendenz zur Konzentration aufgroße Träger festzustellen. 52,4 % aller Plätze werden vonachtTrägern vorgehalten. Über die meisten Plät- ze verfügt die EvangelischeStadtmission mit sieben Häusern undinsgesamt 363 Plätzen, gefolgt von derAWO,Kreisverband Stadt e.V., mit309 Plätzen in vier Einrichtungen. Tabelle 3: Trägerbezogene Aufteilung im Einzelnen Anteil am Gesamt- angebot Plätze % Zahl der Heime Zahl der Plätzedavon EZ EZ-Quote % Träger mit mehrerenHäusern: 8 Träger 52,4271.7691.15965,5 Ev. Stadtmission10,7736328979,3 Benckiser-Stift5454100,0 Matthias-Claudius-Haus795974,7 Franz-Rohde-Haus52611,5 Hardthof554785,5 Wichernhaus5252100,0 Agnes-Karll-Haus2828100,0 Kretschmar-Huber-Haus4343100,0 AWO9,1430912941,2 Stephanienstift891921,3 Karl-Siebert-Haus502448,0 Seniorenzentrum Grünwinkel 724866,7 Hanne-Landgraf-Haus983838,8 Heimstiftung8,6329218463.0 Klosterweg1135750,4 Parkschlössle14911375,8 Seniorenzentrum Wettersbach301446,7 BadischerLandesverein für Innere Mission 7,9326717565,5 Friedensheim625690,3 Karlsruher Weg997575,8 Altenhilfezentrum Karlsruhe Nordost 1064441,5 Arbeiter-Samariter-Bund5,8319817085,8 Seniorenresidenz am Ostring654772,3 Seniorenresidenz am Park463678,3 Seniorenresidenz Oberreut8787100,0 Caritasverband4,521517147,0 St. Bernhard703042,9 Anna-Leimbach-Haus814150,6 Karl-Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung 3,231109485,4 Seniorenzentrum Kirchfeld 6767100,0 Seniorenzentrum Neureut171164,7 Markgrafenstift261661,5 -10- Anteil am Gesamt- angebot Plätze % Zahl der Heime Zahl der Plätzedavon EZ EZ-Quote % Wohnstift2,32794759,5 Wohnstift Karlsruhe e. V.502856,0 FächerResidenz Karlsruhe291965,5 Träger mit jeweils einem Haus: 18 Träger 47,6181.61057035,4 Gemeinnützige Gruppe kirchlich orientiert 14,6549335672,0 St. Elisabethenhaus824251,2 Berckholtz-Stiftung14011481,4 Luisenheim755978,7 Alten- u. Pflegezentr. St. Anna1209680,0 Rudolf-Walter-Haus764660,5 private Träger: 13 Träger33,1131.11721318,5 Acabelle de Fleur571322,0 Anna-Walch-Haus155159,7 Haus am Stadtgarten5400,0 Alten- und Pflegeheim Schmitz2444016,4 Haus Edelberg9466,4 Haus Diana31516,1 Am Speitel52826,7 Schloss Augustenburg1164437,9 Haus Aaron1442215,3 Haus am Blumentor802835,0 Haus am Turmberg4400,0 Im Blumenwinkel413175,6 Private Altenpflege Haus Hess5120,0 insgesamt100453.3791.72951,2 Der Blick auf die Größenverteilung der Heime zeigteinegroßeSpannweite von fünfbis 244Plätzen. Neun Häuser verfügen über mehr als 100Plätze, zwei sogar über 150 Plätze.11Häuserbietenweniger als 50 Plätze an.51,8 %aller Plätze sind in Einrichtungen in der Größenordnung von 50 bis 100 Plätzen (siehe Tabel- le 4 undAbb. 1). Tabelle 4: Größenverteilung der Heime PlätzeZahl der Heime Anteil an Gesamtzahl % Platzangebot insgesamt Anteil an Gesamtplätzen unter 50 Plätze1124,434010,1 50- unter 75 Plätze1328,974722,1 75- unter 100 Plätze1226,71.00529,7 100- unter 150 Plätze715,588826,3 über 150 Plätze24,439911,9 insgesamt451003.379100 -11- Abgesehen von monatlichen Schwankungen wurden 2011 durchschnittlich 22 freie Plätzeundim ersten Halbjahr 2012 44freie Plätze angegeben (sieheTabel- len 5 a und b). Tabelle 5 a) und b) Gemeldete freie Heimplätzea)2011 undb)erste Monate 2012 * Heimplätze 2011 26 24 18 28 24 18 11 16 29 34 21 20 0 50 100 Monate gemeldete Plätze/Monat Abb. 1: Größenv ertei l ung der Hei m e / Antei l der Hei m e an der Gesam tz ahl unter 50 Plätze (24,4%) 50- unter 75 Plätze (28,9%) 75- unter 100 Plätze (26,7%) 100- unter 150 Plätze (15,5%) über 150 Plätze (4,4%) -12- Heimplätze 2012 32 47 59 43 42 25 58 49 0 50 100 Monate gemeldete Plätze/Monat *Quelle: Per telefonischen Rundruf bei allen Heimenerfragte freie Plätze In den letzten Jahren wurden von Seiten der gerontologischen Wissenschaften und der Diskussion um bedarfsgerechte Betreuungskonzepte für pflegebedürf- tige Menschen neue Impulse gesetzt. Das neue Betreuungskonzept in Gruppen im Sinne von Hausgemeinschaften wurde im Neubau des Pflegeheims Karlsruher Weg konsequent für 99 Plätze, aufgeteilt auf elf Achtergruppen und eine Elfer- gruppe, umgesetzt. Weitere bestehende Häuser haben einzelne Stationen für diese Betreuungsform in der Kleingruppe umgestaltet. Auch die Neubauplanun- gen von St.Valentin, Daxlanden,und der Ersatzneubau für das Anna-Leimbach- Haus, Südweststadt,sowiederNeubau in Knielingen werden als Hausgemein- schaftseinrichtungen entwickelt. Diese gruppen- und alltagsbezogene Betreu- ungsform soll den Zielsetzungen der möglichst weitgehendenNormalität und Wohnqualitätfür dieBewohnerinnen und Bewohner entsprechen. Laut Heimangaben werdenvon den meisten Heimen jüngere Menschen unter 60Jahren aufgenommen. Im Rahmen seines Generalsanierungskonzeptes hat das Friedensheim nun 13 explizit ausgewiesene Plätze als junges Pflegewohnen eingerichtet. Diese Plätze werdenden Pflegeplätzenzugeordnet. Hinsichtlich derspeziellenRaumkonzepteder Heime können aus den Angaben der Trägerim Seniorenwegweiser der Stadt Karlsruhe folgende Aussagen zu- sammenfassend festgehaltenwerden: Eine Ausstattung mit einem Sanitärbereich, derjeweils spezifischenZimmern zugeordnet ist, wird für 2.224Zimmer angegeben, d.h.66 %aller Plätze. 22 Heime bieten eine öffentlicheCafeteria im Sinne der Öffnung der Einrichtung an. Besondere Abteilungen im Sinne von geschlossenen Wohnbereichen für Men- schen mit gefährdenden Weglauftendenzen bieten sieben Häuser mit 224 Plät- zen. Weitere sieben Heime haben beschützende Konzeptemit insgesamt 194Plätzenentwickelt für Bewohnerinnen und Bewohner, dieeine verstärkte -13- Sicherheit benötigen, jedoch keine streng geschlossene Abteilung mit Unter- bringungsbeschluss. VomBadischen Landesverein für Innere Mission wurde im Altenhilfezentrum Nordost und im Friedensheim die neue Konzeption einer Pflegeoase eingerich- tet. Für acht Personen im Altenhilfezentrum Nordost und sechs Personen im Friedensheim wurde ein spezieller größerer Raum mit flexiblen, aber individuell abgegrenzten Plätzen eingerichtet. Diese Menschen sind hochgradig pflegebe- dürftig und bettlägerig und können von sich aus keine Kommunikation und nur schwer Beziehung zu ihrer Außenwelt aufnehmen.Für siewurde diese „gemein- schaftliche Intensivbetreuung“eingerichtet. Dieses neue Konzept der Pflegeoase für schwerstbeeinträchtigte Menschen wird aktuell wissenschaftlich begleitet. Besonders geschützte Außenbereiche für Demenzerkrankte mit Orientierungs- beeinträchtigungen sindim Gartenbereich von 17 Heimen ausgestaltet. Die Preise der 45 Karlsruher Heimehaben eine große Spannbreite, z.B. in der Pflegestufe II von monatlich 2.350,00 Euro bis 3.270,00Euro. Die Durchschnitts- kosten pro Tag beginnen bei 80,60 Euround steigenbisauf 110,00 Euro. Der gesamte Durchschnittskostensatz pro Tag liegt aktuell bei 99,25 Euro.In der Ta- belle6ist die aktuelle Preisliste angefügt. Tabelle 6: Heimkostenübersicht Karlsruher Pflegeheime, Stand August 2012, geordnet nach aufsteigenden Durchschnittskosten Heim Durchschnitt Euro 30 Tage- Betrag Euro PS I 30 Tage- Betrag Euro PS II 30 Tage- Betrag Euro PS III Aaron- Haus der Gemeinschaft80,202.020,802.371,202.826,30 Seniorenpflegeheim Schmitz82,011.974,902.346,303.059,70 Haus Am Stadtgarten83,172.065,202.455,202.965,20 Haus Diana84,872.118,302.418,303.101,40 Haus am Turmberg87,642.210,102.613,603.063,60 Am Blumentor90,362.295,902.688,903.147,90 Am Speitel91,782.322,602.726,403.211,50 Franz-Rohde-Haus92,652.295,902.753,403.288,90 Karl-Siebert-Haus93,392.373,002.740,503.291,60 Agnes-Karll-Haus94,462.350,202.807,703.343,20 Anna-Walch-Haus94,572.394,302.814,303.303,00 Luisenheim94,942.404,202.824,203.316,20 Hanne-Landgraf-Haus97,662.501,102.868,603.419,70 Haus Edelberg97,672.492,102.906,103.392,10 Schloss Augustenburg98,452.477,402.916,303.467,10 Stephanienstift98,582.528,702.896,203.447,30 AWO Seniorenzentrum Grünw.98,662.531,102.898,603.449,70 St. Bernhard98,992.448,302.935,203.525,60 Residenz Rüppurr99,592.460,602.951,103.551,40 St. Elisabethenhaus100,292.503,802.979,903.542,70 Matthias-Claudius-Haus100,552.532,902.990,403.525,90 Anna-Leimbach-Haus100,652.498,702.983,503.576,30 St. Anna100,812.502,302.986,803.583,80 Markgrafen-Stift101,242.510,103.000,603.600,90 Altenhilfezentrum KA-Nordost102,942.601,303.054,303.609,30 -14- Heim Durchschnitt Euro 30 Tage- Betrag Euro PS I 30 Tage- Betrag Euro PS II 30 Tage- Betrag Euro PS III Im Blumenwinkel103,132.619,003.072,603.590,40 Benckiserstift103,212.612,703.070,203.605,70 Rudolf-Walter-Haus103,272.604,903.067,203.622,20 Seniorenzentr. Am Klosterweg103,882.625,003.073,503.651,00 Seniorenresidenz am Ostring104,182.650,503.104,103.621,90 Berckholtz-Stiftung104,202.675,703.125,103.577,20 Kretschmar-Huber-Haus104,452.649,903.107,403.642,90 Wichernhaus104,452.649,903.107,403.642,90 Friedensheim104,632.682,003.108,003.627,00 Acabelle de Fleur104,652.664,303.108,903.645,00 Seniorenresidenz Am Park104,732.667,003.120,603.638,40 Seniorenresidenz Oberreut105,322.699,703.138,903.640,20 Seniorenzentrum Hardthof105,362.677,203.134,703.670,20 Seniorenzentrum Parkschlössle105,602.676,603.125,103.702,60 Seniorenresidenz Wettersbach106,152.720,703.136,803.695,70 Haus Karlsruher Weg106,302.694,903.153,903.717,90 Seniorenzentrum Neureut107,792.706,603.197,103.797,40 FächerResidenz Karlsruhe109,672.763,003.253,503.853,80 Seniorenzentrum Kirchfeld110,012.773,203.263,703.864,00 Alle 44 Heime99,252.505,152.940,833.486,74 Anmerkung: ohneHausRuth Hess, private Altenpflege, 5 Plätze Der Bericht „Stationäre Versorgung pflegebedürftiger alter Menschen in Karls- ruhe- Entwicklungsperspektiven“ beschrieb mit Stand Oktober 2001 die damali- ge Angebotsstruktur. Damit ist eine Vergleichsbetrachtung zum heutigen Stand mit folgenden Aussagen möglich: -Das damalige Angebot der 43 Häuser mit 3.170 Pflegeplätzen ist mittlerwei- leerhöht auf heute 45 Heime mit insgesamt 3.379 Plätzen.Dies entspricht einemAnstieg von 209 Plätzen bzw. 6,6 % in den vergangenenzehnJah- ren. -In den Stadtteilen Oberreut, Nordweststadt, Rintheimsowie in denHöhen- stadtteilen wurden mittlerweile Pflegeheime errichtet. Auch in Knielingen und Daxlandenwird es zukünftigjeweilseine stadtteilbezogene Einrich- tung geben. Das Ziel einer stadtteilbezogenen Versorgung wurdeweitge- henderreicht. -2001gaben80 % der Heimean, dass 31,5 % der Plätze in Einzelzimmern eingerichtet sind und 61,9 % der Plätze in Doppelzimmern. 6,6 % waren noch in Dreibett- bzw. Vierbettzimmern untergebracht. Hier haben sich die Anteile deutlichzugunsten einer Einzelzimmerquote vonheute51,2%ver- schoben. -Verbesserungen zeigen sichbei der Ausstattung mit Nasszellen, die den Zimmern direkt oder zwei Zimmern zugeordnet sind. 52 % der Plätze ver- fügten damals über eine Nasszelle mit mindestens einem Waschbecken und einer Toilette. Heutewird zu 68 % der Plätzeeine zugeordnete Nasszelle von den Heimenbenannt. -15- -Auch die Differenzierung der beschützten Bereiche und der differenzierten Betreuungskonzepte hat in den letzten zehn Jahren zugenommen. 2.2Bewohnerstruktur Hinsichtlich der Bewohnerstruktur in den Karlsruher Heimen kann aktuell nur auf die stadtbezogene Auswertung der Bundesstatistik zur Pflegeversicherung aus dem Jahr 2009 zurückgegriffen werden. Es werden die Zahlen der Pflegebedürftigen,die Leistungen nachdem Sozialge- setzbuch Elftes Buch- Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) beziehen, zum Stich- tag 15.12. des jeweiligen Berichtsjahres im Zweijahresabschnitterhoben. Im Fol- genden wird diese Gruppe als Pflegebedürftige bezeichnet.Die Daten sind ge- gliedert nach Grundkriterien des Alters, Geschlechts und der Pflegestufen sowie unterteilt nach den Hilfearten ambulante Pflege, Pflegegeld und stationäre Pflege einschließlich Kurzzeitpflege.Die Ergebnisse für das Jahr 2011liegender- zeit noch nicht vor. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die stationäre Pflegeleistungen nach SGB XI in Karlsruhe erhalten, istseit 1999insgesamtgeringfügigangestiegen von 2.991 auf3.019im Jahr 2009. In den einzelnen Erhebungsjahren sind Schwankungen festzustellen(siehe Tabelle 7). Tabelle7: Pflegebedürftige mit Leistungen der stationären Pflege nach SGB XI seit 1999 bis 2009 (ohne Tagespflege einschließlich Kurzzeitpflege), aufgeteilt nach Geschlecht Jahrinsgesamtdavon MännerFrauen 1999 Anteil 2.991 100 % 621 20,8 % 2.370 79,2 % 20012.8976312.266 20032.9407132.227 20052.7956982.097 20072.8277392.098 Anteil 20093.019 100 % 818 27,1 % 2.201 72,9 % Auffallend ist die deutliche Steigerung bei den pflegebedürftigen Männern. Ihr Anteilist von 20,8% im Jahr 1999 auf27,1% im Jahr 2009 angestiegen,wäh- rend die absolute Zahl der weiblichen Heimbewohnerinnen sogar etwassank. Wie zu erwarten,nimmt die Wahrscheinlichkeit für einen stationären Versor- gungsbedarfbei Pflegebedürftigkeitmit steigendem Alterdeutlich zu.49,7% derim Pflegeheim Lebenden sindhochbetagte Pflegebedürftige ab 85 Jahre und älter. Entsprechend liegt das durchschnittliche Alter derBewohnerschaft ten- denziell bei 83 Jahren. Bemerkenswert ist jedoch auch die Zahl der Pflegebe- dürftigen in Heimen unter 60 Jahren mit 174 Personen(siehe Tabelle 8). -16- Tabelle 8: Pflegebedürftige Leistungsbeziehendenach SGB XI in Heimen 2009, aufgeteilt nach Altersgruppen und Pflegestufen Alterinsgesamt Anteil an der Ge- samtzahl % Pflegestufe IIIIII noch ohne Einstufung unter 601745,87845447 60- unter 65812,73435102 65- unter 7536612,11411516212 75- unter 8589729,733936817317 85 und älter1.50149,753064431017 insgesamt Anteil 3.019 100 % 100 100 1.122 37,2 % 1.243 41,2 % 599 19,8 % 55 1,8 % 61 % derim Heim Lebenden haben einenhohen Pflegebedarf mit Pflegestufen II und III, wobei die Pflegestufe III nur bei 19,8 % liegt.Lediglich37,2 % sind der Pflegestufe I zugeordnet. Tabelle 9gliedert die Pflegebedürftigen in Heimen nach Altersgruppenund be- schreibt damit die Wahrscheinlichkeitder Heimpflege für die Bevölkerung. Diese Wahrscheinlichkeitbeträgt ab 65 Jahren und älter nur 5,01%. Erst im hohen Alter von 85Jahren und älter belegt jede fünftePerson aus dieser Altersgruppe einen Heimplatz (20,9 %). Bezogen auf die Gesamtbevölkerung macht die Heimbewohnerschafteinen Anteil von 1,1 %aus. Tabelle9: Pflegebedürftige Leistungsbeziehendenach SGB XI in Heimen 2009, aufgeteilt nachAltersgruppen, bezogen auf die Bevölkerungsgruppe Alter Bevölkerungsgruppe 31.12.2009 Heimbewohnende 15.12.2009 Anteil an der Bevölkerungsgruppe % unter 60211.2761740,08 60- unter 6513.901810,5 65- unter 7530.0433661,2 75- unter8517.93655.1508972.7645,05,01 85 und älter7.1711.50120,9 Summe 280.327 3.019 1,1 Aussagen zum Herkunftsort der Bewohnerinnen und Bewohner, z. B. aus der Stadt Karlsruheoder aus dem Landkreis oder weiteren Kreisen,liegennicht vor. Nachdem im Landkreis Karlsruhe das Heimplatzangebot deutlich ausgebaut wurde, dürfte kein wesentlicher „städtischer Sogeffekt“mehrbestehen. 2.3Unterstützungsformen bei Pflegebedürftigkeit 2.3.1Pflegebedürftigkeit insgesamt In den vergangenen zehn Jahren von 1999 bis 2009 wuchs die Zahlder Pflege- bedürftigeninsgesamt mit einer Steigerungsrate von 3,5 % an (siehe Tabelle 10). -17- Tabelle 10: Pflegebedürftige Leistungsbeziehende nach SGB XI insgesamt seit 1999 bis 2009, aufgeteilt nach Geschlecht Jahrinsgesamtdavon MännerFrauen 1999 Anteil 7.082 100 % 2.176 30,7 % 4.906 69,3 % 20017.0742.2054.869 20037.3782.4524.926 20057.0732.3514.722 20077.1782.3234.855 2009 Anteil 7.329 100 % 2.423 33,1 % 4.906 66,9 % Steigerungsrate 2009gg. 1999 + 3,5 %+ 11,4 %0 % 1999 wurden 7.082 Pflegebedürftige,im Jahr 2009 7.329 Personen erfasst. Die Zahl der Frauen blieb dabei mit Schwankungen gleich. Zahl und Anteil der Män- ner an der Gruppe der Pflegebedürftigen sind jedoch deutlich angestiegen. Dergrößte Teil derpflegebedürftigen Leistungsberechtigten sind75 Jahre und älter (69,1 %).Allerdings sind auch 13,9 % derPflegebedürftigen unter 60 Jah- ren.Die Hälftealler Pflegebedürftigen ist der Pflegestufe I zugeordnet. Danach folgt mit34,9%diePflegestufe II undnur12,7 % sind inder Pflegestufe III ein- gestuft.Dieser relativ geringe Anteil der Pflegestufe III gilt auchfür dieGruppe der Hochaltrigen ab 85 Jahren (siehe Tabelle 11) Tabelle 11: Pflegebedürftige Leistungsbeziehende2009 nach SGB XI insgesamt, aufgeteilt nach Altersgruppe und Pflegestufe Alterinsges. Antei- lean der Ge- samt- zahl % Pflege- stufe I Anteil an Zahl in der jew. Alters- gruppe Pflege- stufe II Anteil an Zahl in der jew. Alters- gruppe Pflege- stufe III Anteil an Zahl in der jew. Alters- gruppe noch nicht zuge- ord. Anteil an Zahl in der jew. Alters- gruppe unter 60 1.02213,952451,331530,817617,270,7 60- unter 65 2433,312852,79037,0239,420,8 65- unter 75 99713,652652,735235,310710,7121,2 75- unter 85 2.24230,61.20153,679235,323210,3170,8 85 und älter 2.82538,51.40649,71.01235,839013,8170,6 Summe7.3291003.78551,52.56134,992812,7550,7 1.022 jüngere Personen stehen im Leistungsbezug nachSGB XI. Ihr Anteil in Pfle- gestufe III ist allerdings mit 17,2 % relativ hoch. -18- Tabelle 12 zeigt, dass dasRisiko, pflegebedürftig im Sinne von SGB XI zu wer- den, mit hohem Alter ab 85 Jahren deutlichauf 39,4 %ansteigt. Ab 90 Jahren bezieht über die Hälfte (59,4%) der AltersgruppePflegeversicherungsleistun- gen. In den jüngeren Jahren unter 60 Jahre liegt das Risikonurbei0,5% und auch inderAltersspanne 60bisunter 85 Jahre steigt esnurmoderat von 1,8 % auf 12,6 % an. Tabelle 12: Pflegebedürftige Leistungsbeziehende 2009 nach SGB XI insgesamt, bezogen auf die Bevölkerungsgruppe: Pflegebedürftigkeitsrisiko Alter Bevölkerungsgruppe 31.12.2009Pflegebedürftige Anteil an der Bevölke- rungsgruppe % unter 60211.2761.0220,5 60- unter 6513.9012431,8 65- unter 7530.0439973,3 75- unter 8517.9362.24212,5 5 und älter7.1712.82539,4 davon 85- unter 905.2401.67732,0 90- unter 951.41476454,0 95 und älter51738474,3 insgesamt280.3277.3292,6 Ältere ab 60 Jahren55.1506.30711,4 Bezogen auf die Gesamtbevölkerung liegt das Risiko bei2,6 % der Bevölkerung und auch im Blick auf die ältere Generation ab 65 Jahren insgesamt nurbei 11,4%.Erst die differenzierte Betrachtung der Pflegebedürftigkeit nach den verschiedenen Altersgruppen ergibt damit ein realistisches Bild der Pflegebe- dürftigkeit im Alter (sieheAbb. 2): Für die baden-württembergische Bevölkerung liegt das Risiko bei 2,3 % der Ge- samtbevölkerung und damit etwas niedriger als in Karlsruhe. Mit steigendem Alter nimmt auch das Risiko der Demenzerkrankung zu. Die An- teile liegen laut Landesstatistikin der Altersgruppe der 65- bis unter 70-Jährigen bei 1,6 %, in der Gruppe der 80- bis unter 85-Jährigen bei 15,7% und bei der Gruppe der über 90-jährigen bei 41%.Mit zu bedenken ist, dass, solange keine Abb. 2: Pflegebedürftigkeitsrisiko nach Altersgruppen 1,8 12,5 32 74,3 54 3,3 0 10 20 30 40 50 60 70 80 60-6565-7575-8585-9090-9595 und älter Alter Prozentanteil an der Altersgruppe der Bevölkerung -19- deutlichen körperlichen Funktionseinschränkungen oder ein erheblicher Betreu- ungsbedarf bestehen,anDemenz Erkranktein der leistungsbezogenen Pflege- statistik kaum erfasst werden. Die Zahl der unterstützungsbedürftigen älteren Menschen ist damit für die Praxis höher anzusetzen. 2.3.2Ambulante Pflege, Pflegegeld undstationäre Pflege Die Bundesstatistik zur Pflegeversicherung weist die Leistungsberechtigten den drei zentralen Hilfearten zu: -Stationäre Pflege einschließlich Kurzzeitpflege, -ambulante Pflege durch anerkannte Pflegedienste, ab 2009 einschließlich Tagespflege, -Pflegegeldleistungen für pflegerische Versorgung zu Hause, die ausschließ- lich ohne Sachleistungendurch Pflegedienste,durch Angehörige und priva- te Helfer sichergestellt wird. Besonders anzumerken ist an dieser Stelle nochmals, dass eine Erfassung der Hil- febedürftigen ohne Pflegeeinstufung in dieser Statistik nicht erfolgt. Dies gilt vor allem für Demenzerkrankte. Insbesondere beider Beurteilung der privaten, familiären Pflege und der ambulanten Unterstützung zu Hause, sind diese Be- darfsgruppen eigentlich hinzuzurechnen. Die Versorgung zu Hause war und ist die zentrale Unterstützungsform(in Tabel- le 13 a und b)- wie mit den jeweiligen Jahreszahlen näher belegt. 58,7 % der pflegebedürftigen Leistungsbeziehenden werden 2009 durch Angehörige und ambulante Dienste versorgt. Davon nehmen 41,1 % ausschließlich Pflegegeld in Anspruch. Tabelle 13: Pflegebedürftige Leistungsbeziehendeinsgesamt, aufgeteilt auf die Hilfearten, in den Jahren 1999 bis 2009 a) absolute Zahlen Jahr insgesamt (Steigerung % gg. 1999) ambulante Pflege (Steigerung % gg. 1999)Pflegegeld Stationäre Pflege (einschließlich Kurzzeitpflege)Tagespflege 19997.0827823.2982.99111 20017.0841.0023.1482.89727 20037.3781.3542.9852.94099 20057.0731.3202.8632.79595 20077.1781.2512.9772.827123 2009 Anstieg 1999 bis 2009 7.329 (+3,5 %) 1.292 (+ 65,2 %) 3.018 (./. 8,5 %) 3.019 (+ 0,9 %) (121) * -20- b) Anteile an der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen Jahr insgesamt % ambulante Pflege % Pflegegeld % Stationäre Pflege % Tagespflege % 199910011,046,642,20,2 200110014,244,440,90,4 200310018,440,539,81,3 200510018,740,539,51,3 200710017,441,539,41,7 200910017,641,141,2- * ab 2009 bei der ambulanten Pflege erfasst Bei diesem Blick auf die zentrale Rolle der Familienpflege ist eigentlich die Un- terstützung durch ambulante Pflege zu einem großen Teil hinzuzurechnen, da in vielen Situationen die ambulante Pflege Ergänzung zur Familienpflege bedeu- tet. Diese familiäre Versorgung trägtmit 41,1 %den gleichen Anteil wie die Heim- versorgung.Heimpflege und familiäre Pflege sind in Karlsruhesomitgleich be- deutsam (sieheAbb.3). Bemerkenswertist der Unterschied zur baden-württembergischen Aufteilung. Hier werdeninsgesamt: 46 % der Pflegebedürftigen durch Angehörige versorgt, 20 % durch Pflegedienste und 34 % durch Heime.Damit spielt in Karlsruhe die stationäre Versorgung einestärkere Rolleals die ambulante Pflege. Dieambulante Pflegeist in den vergangenen 10 Jahrenum 65 % angestiegen, während die Zahl derfamiliären Pflegesich reduzierte.Die ambulante Pflege hat den Zuwachs bei den Pflegebedürftigenund den Rückgang der Zahl derfa- miliären Pflegeaufgefangen. Wie zu erwarten,nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen mit steigendem Alter zu,insbesondere mit einem deutlichen Sprung in der Hochaltrigkeit ab85Jah- ren(siehe Tabelle 14). Abb. 3: Proz entual er Antei l der pfl egebedürfti gen L ei stungsbez i ehenden, aufgetei l t nac h Hi l fearten i m Jahr 2009 41,1 17,6 41,2 stationäre Pflege ambulante Pflege Pflegegeld -21- Tabelle 14: PflegebedürftigeLeistungsbeziehendenach SGB XI insgesamt 2009, aufgeteilt nach Hilfeart und Altersgruppen a) absolute Zahlen Alterinsgesamt ambulante PflegePflegegeld stationäre Pflege unter 601.022116732174 Anteil %13,99,024,25,8 60- unter 652433412881 65- unter 75997164467366 75- unter 852.242442903903 85 und älter2.8255367881.501 60 u.älter davon 6.3071.1762.2862.845 85- unter 901.677338497842 90- unter 95764141202421 95 und älter3845789238 insgesamt7.3291.2923.0183.019 b) Anteile an der Zahl der Pflegebedürftigen in der Altersgruppe Alterinsgesamt % ambulante Pflege %Pflegegeld % stationäre Pflege % unter 6010011,471,617,0 60- unter 6510014,052,733,3 65- unter 7510016,446,836,7 75- unter 8510019,740,340,0 85 und älter10019,027,953,1 davon 85- unter 9020,129,650,3 90- unter 9518,526,455,1 95 und älter14,823,262,0 insgesamt10017,641,241,2 Die absolute Zahl und der Anteil der Familienpflege und der stationären Pflege unterscheiden sich bis zur Altersgruppe ab 85 Jahren nicht wesentlich. Erst bei Hochaltrigkeit steigt die Heimpflege deutlich an, während der Pflegegeldbezug absinkt. Bemerkenswert ist derhohe Anteil der familiären Pflege bei Pflegebedürftigkeit unter 60 Jahren. Von den 1.022 Personen werden 732 von der Familie versorgt (71,6 %). Nur 11,4 % erhalten ambulante Pflege bzw. nur 17,0 % sind stationär versorgt. Tabelle 15 zeigt die Wahrscheinlichkeiten für die drei Hilfearten, bezogen auf die jeweilige Altersgruppe in der Gesamtbevölkerung. -22- Tabelle 15: Anteile der pflegebedürftigen Leistungsbeziehendenach SGB XI insgesamt 2009, aufgeteilt nach Hilfeart, bezogen auf die Bevölkerungsgruppe % Anteil der Leistungsbeziehenden von Alter Bevölkerung 31.12.2009 ambulanter PflegePflegegeld stationärer Pflege unter 60211.2760,050,350,08 60- unter 6513.9010,20,920,6 65- unter 7530.0430,51,551,2 75- unter 8517.9362,55,005,0 85 und älter7.1717,511,0020,9 insgesamt280.3270,51,11,1 65 und älter55.1502,14,15,2 2.4Hilfe zur Pflegenachdem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch- Sozialhilfe (SGB XII) DieZahl der Hilfebeziehenden derHilfe zur Pflegein Heimen nach SGB XIIist von 2005 bis2010von 1.003 auf 1.142 Personenangestiegen (siehe Tabelle 16). Tabelle 16: Hilfebeziehendevon Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach SGB XII Jahr Hilfebeziehende SGB XII einschl. Pflegestufe 0 Hilfebeziehende SGB XII mit Pflegestufe Zahl Beziehende SGB XI in Heimen im Vergleich Anteil SGB XII- Beziehendean Beziehend.SGB XI 20051.0038382.79530,0 % 20061.049890 20071.0849322.82733,0 % 20081.142992 20091.14810063.01933,3 % 20101.1421006 Steigerung gg. 2005 13,8 %+ 20,0 % Ihr Anteil an allen eingestuften Pflegebedürftigen in Heimen ist auf 33,3 % an- gewachsen. In Baden-Württemberg liegt dieser Anteil bei 28,4 %. 2 DieGruppe der über 65-JährigenHilfebeziehendenin Heimen istum 16,7% von 779 Personen auf 909 Personen gewachsen(siehe Tabelle 17). Auffallend ist, dass die Zahl der nicht eingestuftenHeimbewohnerinnen und Heimbewohner, die SGB XII-Leistungen erhalten, sich deutlich reduziert hat,während die Pflege- stufe I in den Jahren 2005 bis 2010am deutlichstenangestiegen ist. 2 Quelle: KVJS Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen 2010 -23- Tabelle17: Hilfebeziehende von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach SGB XII, aufgeteilt nach Altersgruppe und Pflegestufe Jahrinsgesamt davon unter 65 Jahre über 65 Jahre davon Pflege- stufe 0IIIIII 20051.003224779165277364197 20061.049243806159303389198 20071.084237847152320397215 20081.142241901150365410217 20091.148238910142361418227 20101.142233909136356422228 Steigerung gg. 2005 % 13,8+ 4,0+ 16,7./. 17,6+ 28,5+ 15,9+ 15,7 Die Zahl der jüngeren pflegebedürftigen Menschen in Heimen, die Sozialhilfe erhalten, pendelt um 224 bis 233. Da die Zahl aller Pflegebedürftigen unter 65Jahren in Heimen nur 255 Personen umfasst, ist davon auszugehen, dass jün- gereHeimbewohnerinnen und Heimbewohnermeist auch SGB XII-Leistungen beziehen. Bei der ambulanten Hilfe zur Pflege isteine deutliche Steigerungsrate von rund 78 % in den Jahren 2005 bis 2010 festzustellen ist (siehe Tabelle 18). Im Heimbe- reich betrug diese Steigerungdagegen nur13,8 %.Der Anteil derambulanten SGB XII-Hilfebeziehendenwächst auf 28,6 % allerambulantenPflegebedürfti- gen. Tabelle 18: Hilfebeziehende von Hilfe zur Pflege in Einrichtungenund ambulant nach SGB XII Jahr Hilfe zur Pflege ins- gesamtin Einrichtungenambulant Zahl derBezie- hendenambu- lanter Pflege SGB XI Anteil SGB XII- Hilfebeziehen- de an Bezie- hendenSGB XI 20051.2201.0032171.32016,4 % 20061.2701.049221 20071.3191.0842351.25118,8 % 20081.4541.142312 20091.5181.1483701.29228,6 % 20101.5281.142386 Steigerung gg. 2005 +25,2 %+ 13,8 %+ 77,9 % Es bleibt zu beobachten, ob sich diesehohe Steigerungbei der ambulantenPfle- gein den nächsten Jahren fortsetzen wird. Dies bedeutet, dass 1,6 % der älteren Bevölkerung ab 65 Jahren Hilfe zur Pflege in Einrichtungen und 0,7% ambulante Hilfe zur Pflege erhalten, zusammen er- geben sich rund 2,4 % SGBXII-Hilfebeziehende,bezogen auf die ältere Genera- tion. DemAnstieg der Fallzahlen steht auch ein Anstieg der Bruttoaufwendungen für die Hilfe zur Pflege in Heimen in den Jahren 2005 bis 2010in Höhe von 10,2 % gegenüber. Die absolute Summe steigt von11,22 Mio Euroauf 12,37 Mio Euro (siehe Tabelle 19). -24- Tabelle 19: Bruttoaufwand für die HilfebeziehendenvonHilfe zur Pflege in Einrichtungen und ambulante Pflege nach SGB XII JahrHilfe zur Pflege in Einrichtungen Euroambulante Hilfe zur PflegeEuro 200511.225.0232.021.038 200610.679.1252.410.938 200710.877.4732.881.370 200811.321.8962.960.793 200911.734.4373.299.477 201012.375.1683.612.423 Steigerung gg. 2005 + 10,2 %+ 78,7 % 201112.582.8254.047.286 Steigerung gg. 2005 +12,1 %+ 100,3 % Entsprechend dem hohen Fallzahlenanstieg nimmt die ambulante Hilfe zur Pfle- ge um 79 % von 2,02 Mio Euro auf 3,61Mio Euro in den Jahren 2005 bis 2010 zu. Der Bruttoaufwand proPersonpro Jahr bleibt in den Jahren 2005 bis 2010 im stationärenund im ambulanten Bereichrelativ konstant (siehe Tabelle 20). Tabelle 20: Fallbezogener Bruttoaufwand von Hilfe zur Pflege Jahr Aufwand pro Fall in Einrichtungen Euro Aufwand pro Fall ambulant Euro 200511.191,459.315,54 200610.180,3010.909,22 200710.034,5712.261,15 20089.914,109.489,72 200910.221,648.917,50 201010.836,409.358,60 Im stationären Bereich 2010 liegt er bei 10.836,40 Euro, im ambulanten Bereich bei 9.358,60 Euro. Der Unterschiedsbetrag bei den Hilfearten schwankt zwischen 500,00 Euro und 1.900,00 Euro, im Jahr 2010 liegt er bei 1.480,00 Euro. Ein wesentlicherfinanziellerBeitrag der Stadt für die Weiterentwicklung der Heime lag bisher in der Übernahme von 20 bzw. 15 % der Investitionskosten von förderfähigen Ersatzneubauten und Generalsanierungen.In den Jahren 2001 bis 2012 wurden aus dem städtischen Haushalt für diese Förderung insgesamt 7,73Mio Euro aufgebracht, pro Jahrdurchschnittlich644.400,00 Euro.Mit Been- digung der Landesförderung im Jahr 2010 endet auch die komplementäre städ- tische Förderung nach Abschluss der letzten Projekte ab 2013. -25- 3.Entwicklungen 3.1Demografisch bedingteEntwicklungen 3.1.1Bevölkerungsentwicklung2011 bis 2030 Vom Amt für Stadtentwicklung wurde eine Prognose der Bevölkerung bis zum Jahr 2030 erarbeitet. 3 Bei der folgenden Nutzung dieserPrognose wird das prosperierende Szenarium angesetzt. Es wirddavon ausgegangen, dass sich die wirtschaftliche Situation in Karlsruhe auch zukünftig weiter positiv entwickeln wird, d. h. weiterhin Wanderungsgewinne in den jüngeren Jahrgängenbis unter 40 Jahrenzu verzeichnen sein werden (siehe Tabelle 21). Tabelle 21: Bevölkerungsprognose in Karlsruhevon2010 bis 2030 Altersgruppen20112015202020252030 Steigerung gg. 2011% 0- 1842.54743.12043.65644.32944.792+ 5,3 18- unter 40103.515105.419107.401107.773107.396+ 3,7 40- unter 6085.49684.86583.26181.12379.811./. 6,6 unter 60231.558233.404234.318233.255231.999+ 0,2 60- unter 6515.82116.09117.67819.51619.314+ 22,1 65- unter 7528.97426.95027.61429.72832.711+ 12,9 75- unter 8519.00021.01120.96619.58420.458+ 7,7 85 und älter7.7138.2518.64810.32710.402+ 34,9 60 und älter71.50872.30374.90679.15582.885+ 15,9 65 und älter55.68756.21257.22859.63963.571+ 14,2 Karlsruhe insgesamt 303.066305.709309.225312.381314.883+ 3,9 Diese Bevölkerungsprognoseermittelt einenAnstieg der Bevölkerung von 2011 bis 2030 von plus 3,9 %. Die Wohnbevölkerung steigt von 303.066 Personenam 31.12.2011 auf314.883 Personen im Jahr 2030 (sieheAbb. 4). 3 Quelle: Amt für Stadtentwicklung „Bevölkerungsprognose Karlsruhe 2010-2020-2030- Beiträge zur Stadtentwicklung Nr. 35, Stand 03/2012“ Abb. 4: Bev öl kerungsprognose i n K arl sruhe 2010 - 2030 231558 233404233255 231999 71508 72303 74906 79155 82885 234318 303066 305709 309225 312381 314883 50000 75000 100000 125000 150000 175000 200000 225000 250000 275000 300000 325000 350000 20102015202020252030 Anzahl der Bevölkerung unter 60 Jahre60 Jahre und älterKarlsruhe insgesamt -26- Dabei ist eine deutlich unterschiedliche Dynamik in den Altersgruppen festzu- halten. Die jungen Jahrgänge steigen moderatbei den bis39-Jährigen an. Die Gruppe der 40-bis 60-Jährigensinkt allerdingsum 6,6%. Damit ergibt sich ein nurgeringer Anstieg beidenunter 60-Jährigen. Deutlich höhere Wachstumsraten weisen die einzelnen Altersgruppen über 60Jahre aus: Insgesamt ergibt sich ein Anstieg von 15,9 %. Insbesondere wach- sen dieAltersgruppen60 bis 64 Jahresowie 65 bis75 Jahre. DieserAnstieg der jüngeren Älteren ist vor allem in der Zeitspanne 2020 bis 2030 anzusetzen, wenn die Generation der„Babyboomer“ in das Seniorenalter ab 60/65 Jahre vorrücken wird. Der höchsteAnstieg ist für diehochaltrigeGruppe der 85-Jährigen undÄlteren von heute7.713 Hochbetagten auf 10.402Hochbetagte im Jahr 2030 (plus 34,9%)vorausberechnet.Gerade in denJahren bis 2020 und 2030 istin dieser Gruppemit deutlichen Anstiegen zu rechnen. Der Anteil der 60-Jährigen undÄlteren an der Gesamtbevölkerung wirdvoraus- sichtlichvon heute 23,6 % auf 26,3 % im Jahr 2030 ansteigen. Karlsruhekann zwar insgesamt mit Wanderungsgewinn der jüngeren Jahrgänge rechnenund wirddamit nicht mit demografischer Bevölkerungsreduzierung insgesamt vor- aussichtlichbis 2030 konfrontiert sein. „Dennoch ist zu beachten, dass auch in den vermeintlichen ‚Gewinnerregionen’die absolute Zahl der älteren Menschen trotz des Bevölkerungswachstums künftig deutlich zunehmen wird.“ 4 Die Wan- derungsgewinne gleichen das Absinken der jüngeren Jahrgänge aus. Der Gesamtanstieg der Bevölkerung bis zum Jahr 2030 wirdvorwiegend von der wachsenden Zahl der Menschen ab 60 Jahren getragen. Einer der wesentlichen Faktoren für den Anstieg der Älteren, insbesondere der Hochbetagten, ist die Annahme, dass sich der bisherige Anstieg der Lebenser- wartung wie bisher sukzessive fortsetzen wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Lebenserwartung eines männlichen Neugeborenen von77,4 Jahren im Jahr 2010 auf 79,6 Jahreim Jahr 2030, die einer weiblichen Neugeborenen vonder- zeit 82,5 Jahren auf 84,7Jahre ansteigen wird. Auch wenn in Zukunft der Frauenanteil in der älteren Generation weiterhin hö- her sein wird, nimmt der Abstand stetig ab (siehe Tabellen 22 und 23). Die Zahl der Männer ab 60 Jahren undälter steigtdeutlich an und ihr Anteil an der älte- ren Bevölkerung wird auf 45,1 % ansteigen. Besonders hoch fällt der kontinuier- liche Anstieg in der Altersgruppe der 85-Jährigen undälteren Männermit einem Plus von 84,9 %bis zum Jahr 2030 aus. Diese deutliche absolute und relative Zu- nahme der älteren Männerist bei der Entwicklung der Versorgungsstrukturen zu beachten. 4 Quelle: Amt für Stadtentwicklung „Bevölkerungsprognose Karlsruhe 2010-2020-2030- Beiträge zur Stadtentwicklung Nr. 35, Stand 03/2012“, Seite 16 -27- Tabelle 22:Entwicklung der älteren männlichen Bevölkerung, aufgeteilt nach Altersgruppen Alter 2011 Männer 2015 Männer 2020 Männer 2025 Männer 2030 Männer Steigerung % gg. 2011 unter 60121.872122.532123.087122.639122.070+ 0,2 60- unter 657.6267.7488.6859.5899.545+ 25,2 65- unter 7513.39412.43612.73813.88415.429+ 15,2 75- unter 857.7608.8368.8528.2908.700+ 12,1 85 und älter Anteil an der Altersgruppe insgesamt % 2.003 26,0 2.476 30,0 2.882 33,3 3.658 35,4 3.703 35,6 + 84,9 insgesamt 60 und älter Anteil an der Altersgruppe insgesamt % 30.783 43,0 31.496 44,0 33.157 44,3 35.427 44,8 37.377 45,1 + 21,4 insgesamt Männer Anteil% 152.655 50,4 154.028 50,4 156.244 50,5 158.066 50,6 159.447 50,6 +4,4 Tabelle 23:Entwicklung der älteren weiblichen Bevölkerung, aufgeteilt nach Altersgruppen Alter20112015202020252030 Steigerung % gg. 2011 unter 60109.686110.872111.229110.584109.928 60- unter 658.1958.3448.9939.9279.769+ 19,2 65- unter 7515.58014.51514.87715.84517.282+ 10,9 75- unter 8511.24012.17512.11411.29511.758+ 4,6 85 und älter Anteil an der Altersgruppe insgesamt % 5.710 74,0 5.775 70,0 5.768 66,7 6.670 64,6 6.699 64,4 + 17,3 insgesamt 60 und älter Anteil an der Altersgruppe insgesamt % 40.725 56,9 40.809 56,4 41.752 55,7 43.737 55,2 45.508 54,9 + 11,7 insgesamt Anteil% 150.411 49,6 151.681 49,6 152.981 49,5 154.321 49,4 155.436 49,4 +3.3 Die Zunahme der älteren Generation wird sich in den Stadtteilen unterschiedlich gestalten (Abb.5 und 6) 5 . Deutliche Zuwächse werden voraussichtlich in den Stadtteilen Neureut,Nordstadt, Grötzingen,Durlachund Hagsfeld sowie im In- nenstadtbereich in den Stadtteilen Südstadt, Weststadt und Innenstadt-Westzu verzeichnen sein. Ein Rückgangwird nur für die Waldstadt, Daxlanden und Grünwettersbach vorausberechnet(sieheAbb.5). Im Jahr 2030 wird der Anteil der Seniorinnen und Senioren in Grötzingen, Wei- herfeld-Dammerstock, Rüppurr, Grünwinkel und Daxlanden mit über 25 % am höchsten sein (siehe Abb.6). 5 Quelle: Quelle: Amt für Stadtentwicklung „Bevölkerungsprognose Karlsruhe 2010-2020-2030- Beiträge zur Stadtentwicklung Nr. 35, Stand 03/2012“, Seiten 45 und 46 -28- Abb. 5: -29- Abb. 6: -30- 3.1.2Prognose Pflegebedürftigebis2030 Für die Prognose der Pflegebedürftigen wurdevom Amt für Stadtentwicklung die Prognose der Bevölkerungsjahrgänge mit den jeweiligen Pflegebedürftig- keitsrisiken pro Altersgruppe gekoppelt und daraus die Zahl der Pflegebedürfti- gen errechnet. Dabei wurden diese Risikoquoten für die kommenden Jahre als konstant zugrunde gelegt. Ob diese Konstante sich auch in der Praxis entwickeln wird, muss offen bleiben. Die unterschiedlichen Tendenzen für die Entwicklung des Pflegebedürftigkeitsrisikos gehen sowohl zum Teil in Richtung einer Zunah- me, d. h. wieder steigender Gesundheitsgefährdung im Alter, zum Teil aber auch in Richtung einer Reduzierung. Aktuell ist gegenüber früheren Altersgeneratio- nen bei den 60- bis 75-Jährigen ein besseres Gesundheitsniveau festzustellen. Ob sich dies auch in die hohen Altersgruppen fortsetzen wird, ist allerdingsnicht eindeutig. Insgesamt ergibt sich bis 2030 eine Zunahme der Pflegebedürftigen gegenüber 2011 von 1.774 Personen mit einer Steigerung von 23,3 %- fast ein Viertel mehr als heute. Allein bis zum Jahr 2020 wird die Zahl um 863 Personen zunehmen (plus 11,3 %, siehe Tabelle 24). Tabelle 24: Zukünftige Zahl der pflegebedürftigen Leistungsbeziehenden SGB XI von 2010bis 2030, aufgeteilt nach Altersgruppen Alter20112015202020252030 Zunahme 2030 gg. 2011 Steige- rungs- rate % unter 601.0241.0331.0361.0321.026+ 20,1 60- unter 65264270294327322+ 5821,9 65- unter 759638688859481.041+ 788,1 75- unter 852.3082.4732.6312.3932.487+ 1797,7 85 und älter3.0503.3743.6274.2504.507+ 1.45747,8 davon 85- unter 901.0231.6251.6332.0691.796+ 173+75,6 90- unter 951.0801.2521.3021.3661.775+ 695+64,3 95 und älter347497692815936+ 589+169,7 insgesamt7.6098.0188.4738.9509.383+ 1.774 Steigerungsrate % gg. 2011 + 5,411,3+ 17,6+ 23,3 Der besondere demografische Anstieg in den hohen Altersgruppen wird durch ihr erhöhtes Risiko zur Pflegebedürftigkeit deutlich verstärkt. Während die Zahl der Pflegebedürftigen in denJahren 1999 bis 2009 nur um 3,8% angestiegen ist, wird sie in denJahren 2010 bis 2020um 11,3 % und in denJahren 2020 bis 2030 um 10,1 % ansteigen. Die Dynamik der Veränderung nimmtum das Dreifache zu. -31- Insbesonderesteigt die Zahlder Pflegebedürftigen in der hochaltrigen Alters- gruppe 85 Jahre und älterkontinuierlich bis 2020um19 %an. DieserAnstieg verstärkt sich nochvon 2020 bis 2030 auf24 %. 82 % der zusätzlichen Pflegebe- dürftigenbis zum Jahr 2030sind 85Jahreund älter. Davon sind 1.284 Personen sogar90 Jahre und älter. 0 500 1000 1500 2000 2500 Anzahl 60-6565-7575-8585-9090-9595 und älter Alter Abb. 8: Zukünftige Zahl der pflegebedürftigen Leistungsbeziehenden SGB XI, aufgeteilt nach Altersgruppen in den Jahren 2011 und 2030 2011 2030 Abb. 7: Pfl egebedürfti ge L ei stungsbez i ehende S GB X I 1999 - 2011 m i t Prognose bi s 2030 70827084 7378 7073 7178 7329 9383 8950 8473 8018 7609 7000 7500 8000 8500 9000 9500 19992001200320052007200920112015202020252030 Anzahl -32- Für diesedeutlicheZunahme derhochaltrigenPflegebedürftigen ist das Hilfe- netz adäquat auszubauen. Mit zu berücksichtigen ist, dass das Risiko der Demenzerkrankung insbesondere an Hochaltrigkeit ab 90 Jahrengebunden ist: 41% der Hochbetagten.Mit dem Anstieg der Hochbetagten istauchein massiver Anstieg des Krankheitsbildes der Demenz verbunden. DieAufteilung aufdie drei Hilfeartenist zentrales Thema hinsichtlich der Frage nach der Absicherung dieses steigenden Bedarfs. Bei der Annahme, dass alle drei Hilfearten auch in Zukunft mit gleich bleibenden Anteilsquotenfür die jeweilige Altersgruppe sich entwickeln würden,wäre bei allen drei Unterstützungsformen mit deutlichen Zuwachsraten zu rechnen(siehe Tabelle 25). Tabelle 25: Zahl der pflegebedürftigen Leistungsbeziehenden, aufgeteilt auf die Hilfearten bis 2030, bei gleichbleibender Aufteilungsquote in den Altersgruppen Hilfeart20112015202020252030 abs.Zu- nahme Steige- rung Anteil aller Pflegeb. 2030 Pflegegeld Zuwachsrate gg. 2011 % 3.1033.2233.354 + 8,1 % 3.4833.616+ 513 + 16,5 % 38,5 % ambulante Pflege Zuwachsrate gg. 2011 % 1.3431.4131.498 + 11,5 1.5801.650+ 307 + 22,9 % 17,6 % vollstationäre Pflege Zuwachsrate gg. 2011 % 3.1633.3823.620 + 14,4 % 3.8874.117 + 954 + 30,2 % 43,9 % insgesamt7.6098.0188.4728.9509.383+ 1.774100,0 % Bei diesem Szenarium wäre davon auszugehen, dass der Heimbereich um 954 Plätze bis zum Jahr 2030 auszuweiten wäre, davon allein bis zum Jahr 2020 um 457 Plätze. In der ambulanten Pflege müssten 307 Personen mehr versorgt wer- den, und für 513 Angehörige müsste die Familienpflege verstärkt werden. -33- Die folgendeAbb.10 6 veranschaulicht die „Versorgungslücke“,die durchdie Zunahme der älteren Bevölkerung entstehen kann. Dabei wird diejeweiligeZahl der versorgtenPflegebedürftigen der ambulanten Pflege,derstationären und derfamiliären Pflege von 2011 fortgesetzt, während die Gesamtzahl der Pflege- bedürftigen ansteigt. 6 Quelle: in Anlehnung an IKOS- Consult GmbH 2006 2011 2015 202020252030 3103 1343 Pflegegeld Ambulante Pflege 3163 9383 7609 Stationäre Pflege Versorgungslücke 1774 Abb. 10: Prognostizierte Versorgungslücke in absoluten Zahlen Zahl der pflegebedürftigen Leistungsbezie- henden, aufgeteilt auf dieHilfearten bis 2030 3103 1343 3163 Abb. 9: Zuw ac hs der pfl egebedürfti gen L ei stungsbez i ehenden S GB X I gegenüber 2011, aufgetei l t auf di e Hi l fearten bi s 2030 bei gl ei c hbl ei bender Auftei l ungsquote 251 380 513 155 237 307 219 457 724 954 120 70 0 200 400 600 800 1000 1200 20112015202020252030 Zuwachs in absoluten Zahlen Pflegegeldambulante Pflegevollstationäre Pflege -34- Für die Versorgungslücke für 864 Pflegebedürftige im Jahr 2020 und 1.774Pfle- gebedürftige im Jahr 2030 sind adäquate Lösungsstrategien hinsichtlich der am- bulanten und stationären Pflege zu entwickeln. Für das städtische Handeln stellt sich die Frage, inwieweit es diese Ausbauerfordernisse gezielt mitgestaltet. 3.1.3Hilfe zur Pflegenach SGB XIIbis2030 Für dieAnspruchsberechtigtenvonHilfe zur Pflege nach SGB XII liegt keine Dif- ferenzierung nach Altersgruppen vor. Damit können die demografischen Ent- wicklungen nicht direkt berechnet werden. Es kann nur eine erste Schätzung erfolgen mit der Annahme, dass der heutige Anteil der SGB XII-Hilfeempfan- genden an der Gruppe der Pflegebedürftigen insgesamt gleich bleibt(siehe Ta- belle 26). Tabelle 26: Prognose der Hilfebeziehenden von SGB XII 2009 bis2030, bei gleichbleibender Aufteilung der Hilfearten und der Aufteilung SGB XI und SGB XII 200920112015202020252030 Zunahme gg. 2011 BezugSGB XI amb. Pflege (ohne Pfle- gegeld) 1.2921.3431.4131.4981.5801.650+ 307 Bezug ambu- lante Pflege SGBXII Anteil 370 28,6 % 384404428452472+ 88 Anstieg : + 23 % amb. Brutto- aufwand Euro SGB XII 4,05 Mio4,0 Mio4,42 Mio SGB XI-Bezug im Heim 3.0193.1633.3823.6203.8874.117+ 954 Hilfebezug im Heim SGB XII Anteil 1.148 38,0 % 1.2041.2851.3761.4771.564+ 362 Anstieg: + 30 % stat. Brutto- aufwand Euro SGB XII 12,37 Mio 14,91 Mio 16,95 Mio Insgesamt Bruttoauf- wand SGB XII 16,42 Mio 18,91 Mio 21,37 Mio Anstieg: 30,1 % Für die ambulante Pflege wäre mit einem Zuwachs von 88 Personenzu rechnen, für die stationäre Pflegemitzusätzlich 362 Personen. Bei Fortschreibung derheutigen Durchschnittskosten für die Hilfebeziehenden würde dies erhöhte Aufwandssummen im Jahr2020 in Höhe von 18,91 Mio Euro und von 21,37 Mio Euroim Jahr 2030 bedeuten. Gegenüber den heutigen jährli- chen Aufwendungen wäre dies einAnstieg von 2,5 Mio Eurobis 2020 und von 4,95Mio. Eurobis 2030. -35- Abb. 11: Bruttoaufwand in Euro für die Hilfebeziehenden Hilfe zur Pflege nach SGB XII 21,4 18,9 16,6 15,0 13,8 13,2 17,0 14,9 12,6 11,7 10,9 11,2 4,4 4,0 4,0 3,3 2,9 2,0 0 5 10 15 20 25 200520072009201120202030 Millionen insgesamter Bruttoauf- wand SGB XII stationärer Bruttoauf- wand ambulanter Bruttoauf- wand Dieser Effekt leitet sich allein von der demografischen Entwicklung ab. Preis- steigerungen bei den Heimentgelten sind nicht berücksichtigt.Es muss auch of- fen bleiben, inwieweit die heutige Generation der 65-Jährigen und Älteren, die in den nächsten Jahren in die Hochaltrigkeit wächst, bereits deutlich von Alters- armut betroffen sein wird. Die weitereEntwicklung der Hilfeleistungen nach SGB XII ist in den nächsten Jahren genau zu beobachten. Für die Zukunftsbetrachtung hinsichtlichdes städtischen Haushaltsvolumens für die ältere Generation ist die„Einsparung“ der Investitionsförderung von jährlich bisher 644.400,00 Euromitzu bedenken. 3.1.4Entwicklung des Pflegepotenzials der Familien Das Pflegegeld wird vorwiegend für die Pflege durch Familienangehörige, Ver- wandte oder Freunde eingesetzt.Der Anteil an der Versorgung Pflegebedürfti- ger ist mit 41,1 % im Jahr 2009 genauso hoch, wie der Anteil der stationären Pflege. Diese hohe Quote des familiären Einsatzes wirdjedochallein schondurch die demografische Entwicklung voraussichtlich verringert. Die Kindergeneration im Alter von 40bis 60 Jahren istals potenzielle Gruppe der Pflegendenanzusetzen. Die Zahl der 40- bis 60-Jährigenwirdsichjedoch laut Bevölkerungsprognose in Karlsruhekontinuierlichum 6,5 % bis zum Jahr 2030reduzieren(sieheTabelle 27). -36- Tabelle 27: Entwicklung der Altersgruppen mit Pflegepotenzial für die Eltern 20112015202020252030 40- unter 5047.12543.31140.02740.83141.941 50- unter 6038.37141.55443.23440.29237.870 40- unter 6085.49684.86583.26181.12379.811 Reduzierungsrate gg. 2011 ./. 2,6./. 6,6 60- unter 65 Steigerung gg.2011 15.82116.09117.678 +11,7 % 19.51619.314 +23.3 % insges. 40- unter 65101.317100.956100.939100.63999.125 Steigerung Reduzierungsrate ./. 0,4./.0,4./. 0,7./. 2,2 Mit anderen Worten: Der deutlich steigenden Gruppe der 85-Jährigen steht eine sich reduzierende, 25 bis 45Jahre jüngere Kindergeneration gegenüber. Die „Schere“ zwischen dem Potenzial der pflegenden Kindergeneration und dem Pflegebedarf der Elterngeneration geht deutlich auseinander. Berücksichtigt man diese demografische Reduzierung des Pflegepotenzials der jüngeren Kindergeneration und setzt das familiäre Versorgungsvolumen für die nächsten Jahre konstant, müsste die professionelle ambulante Pflege noch deut- licher ausgebaut werden ( siehe Tabelle 28). Tabelle 28: Zahl der pflegebedürftigen Leistungsbeziehenden in den Hilfearten bei Konstanz des familiären Pflegepotenzials zugunsten der ambulanten Pflege 20112015202020252030 Pflegegeld3.1033.1033.1033.1033.103 ambulante Pflege1.3431.5331.7491.9602.163 Zuwachsrate am- bulante Pflege +406 + 30,2 % +820 + 61,0 % stationäre Pflege3.1633.3823.6203.8874.117 insgesamt7.6098.0188.2968.9509.383 Weitere „Belastungsfaktoren“, wie steigende Frauenberufstätigkeit, erhöhte Mobilität der Familienmitglieder u.Ä.werden voraussichtlich dieses Pflegepo- tenzialweitererschweren. Für 90-Jährige und Ältere sind auch die Kinderjahrgänge der 60- bis 65-Jährigen und eventuell Älteren zu beachten. Diese„Kindergruppe“ steigtum 23,3 % deutlich an. Diese Gruppe könnteeventuell rechnerischden Anstieg der Hoch- altrigen „auffangen“. Die ältere Generation ab 60 rückt damit als zunehmend bedeutsame Gruppe für die Versorgung Hochbetagter in den Fokus.Ihr heutiger Einsatz kann sich in Zukunft allerdingsauchetwas erschweren, wenn die Berufs- tätigkeit in dieser Gruppe deutlich ansteigen wird. Die Pflege hochbetagter Menschen wird in den nächsten Jahrenwohl auchver- stärkt durch Ehepartner und Geschwister erfolgen.Dies führtzu der Frage, wie ältere Menschen die Doppelrolle von eigenem Alterungsprozess und Pflegeauf- gaben für die Angehörigen bewältigen werden. -37- 3.1.5Personalentwicklungin der professionellenAltenpflege Die demografische Entwicklung wird sich auch auf den beruflichen Personalein- satz in der ambulanten und stationären Pflege auswirken. Das prosperierende Szenario der Bevölkerungsvorausberechnung des Amts für Stadtentwicklung geht bis 2020 von einer Konstanz der berufstätigen Jahrgänge von 18 bis60 Jahren aus, danach beginnt eine Reduzierung bis zum Jahr2030. Nur die Gruppe der 30- bis 39-Jährigen wird anwachsen, während bei den ande- ren Jahrgängen Schwankungen erwartet werden (siehe Tabelle 29). Tabelle 29: Entwicklung der berufstätigen Bevölkerungsjahrgänge 2011 bis2030 als Arbeitskräftepotenzial in der Pflege relev.Jahrgänge20112015202020252030 18- 2960.65061.02661.05660.79960.219 30- 3942.86544.39346.34546.97447.177 40- 5047.12543.31140.02740.83141.941 Summe 18- 50150.640148.730147.428148.604149.337 50- 6038.37141.55443.23440.29237.870 insgesamt189.011190.284190.662188.896187.207 Steigerung+ 0,7 %+ 0,9 %./. 0,1 %./. 1,0 % Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat für die Pflegeeinrichtungen und das Personal in allen Einrichtungen in Baden-Württemberg eineaktuelle Prognose des zusätzlichen Bedarfsvorgelegt. 7 Im Bereich der stationären Pflege wird vorausberechnet, dass die Zahl der Pflegekräfte bis zum Jahr2030 um 54% steigen wird. In Einrichtungen der ambulanten Pflege würde sich bis 2030 eine Zunahme von 52 % ergeben. Ausgehend vom aktuellen Personalstand in den Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten in der Stadt Karlsruhe laut Statis- tik des Statistischen Landesamtes 8 kann mit diesen Zuwachsratendie notwendi- ge Zunahme bei denzukünftigen Fachkräften in der Pflege geschätztwerden. Das Personal in Pflegedienstenmüsste um52 %verstärkt werden.Für das Perso- nal in Pflegeheimenerrechnet sich ein Zuwachs von 54%.Insgesamtwürdesich für Karlsruheein Zusatzpersonalbedarf von1.811 Personen (siehe Tabelle 30) ergeben.Bei dieser Schätzung wird das heutige Zahlenverhältnis von Pflegeper- sonen und Pflegebedürftigen bis 2030 konstant beibehalten. 7 Quelle: Pressemitteilungen Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 21. Mai 2012, Nr. 150/2012 8 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Tabellenabruf 2011 -38- Tabelle 30: Aktuelle und zukünftige Personalausstattung der Einrichtungen in Karlsruhe laut Landesstatistik Baden-Württemberg (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2011 und 21.05.2012) JahrPersonal im PflegeheimPersonal in Pflegediensten 19992.536502 20012.482436 20032.632641 20052.579578 20072.526581 20092.804571 Steigerung gg. 1999 + 268 Personen + 10,6 % + 69 Personen + 13,7 % Prognose: 2030 Steige- rung gg. 2009 zusätzl. + 52 % (BW) 1.514 Personen + 52 % (BW) + 297 Personen insgesamt4.318 Personen868 Personen insgesamt zusammen zusätzlich 1.811 Personen Anmerkung: Bei den Zahlen handelt es sich um „Kopfzahlen“, unabhängig von Teil- oder Vollzeiteinsatz Während in den letztenzehnJahren 1999 bis 2009 das Pflegepersonal um insge- samt377 Personen,d. h. durchschnittlich um 34 Personen pro Jahr anstieg, sollte diese Zahlin den nächsten 21 Jahren um insgesamt 1.811 Personen bzw. 86 Per- sonen pro Jahr ansteigen. Der Zusatzbedarf pro Jahr ist mehr als doppelt so hoch wie in der bisherigen Entwicklung. Zu diesem Bedarf ist auch der Ersatzfür die ausder Berufstätigkeit ausscheidenden Kräfte hinzuzurechnen. Demgegenüber steht allerdings die Konstanz bzw. das Absinken in den berufstä- tigen Altersgruppen. Das Anwerbesystem müsste diese doppelte Steigerungsrate im Personalbedarf mit „doppelten Anstrengungen“ ausgleichen. Mit welchen Maßnahmen dies gelingen könnte, ist offen. 3.1.6Konsequenzen aus der demografischen Entwicklung Die demografische Entwicklung wird,wie dargestellt, voraussichtlich deutliche Veränderungen bringen in der Zahl der Älteren und damit Pflegebedürftigen mit wesentlich höheren Steigerungsraten als bisher. Dem stehen Reduzierungen bzw. Konstanz der jüngeren Jahrgänge gegenüber als potenziell Pflegende, sei es für die familiäre Pflege oder für die berufliche Pflege in ambulanten Diensten oder stationären Einrichtungen. Für diese wachsende Schere sind neue Lösungen und Weiterentwicklungen des Unterstützungsnetzes zu entwickeln. Eine Fort- schreibung des Systems mit Ausweitung von ambulanter und stationärer Pflege kann als alleinige Lösungsstrategie angesichts der Belastungen „der pflegenden Altersgruppe“ wohl kaum ausreichen. Erste Überlegungen für den gegenläufigen Trend von Bedarf und Pflegepoten- zial: -39- -Frühzeitige Stärkung der Gesundheit und Stabilität: Das Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter hinauszuzögern, isteinauf je- den Fall anzustrebendes Ziel. Alle Möglichkeiten zur Förderung der Präven- tion und der gesundheitlichen Stabilität sind zu nutzen.Auch die Nutzung und das Training der verbleibenden Potenziale und Eigenkräfte der Älte- ren, selbst trotz chronischer Beeinträchtigungen, sind als persönliche Ziel- setzung, aber auch als öffentlicher Unterstützungszielbereich genauer, mit kreativen Ansätzen ins Blickfeld zu nehmen unter den Stichworten „Gesund älter werden“ und „Rehabilitation vor Pflege“. -„Alternsunterstützende“ Wohnungen und Wohnumfeld: Wohnung und Wohnumfeld sind so auszugestalten, dass sie die gesundheit- liche Stabilität und Sicherheit sowie die selbständige Alltagsbewältigung er- leichtern.Neue Technikmöglichkeiten zur Alltagssicherheit und Alltagsun- terstützung sind verstärkt zu nutzen, d. h. gezielt für viele ältere Menschen zu verbreiten. -Stärkung der familiären und privaten Pflegepotenziale: Das familiäre Pflegepotenzial ist deutlich zu stärken, um das bestehende Engagement zu erhalten.Die pflegenden Angehörigen sind als Zielgruppe mit ihren spezifischen Unterstützungsbedürfnissen und Interessen ins Blick- feld zu nehmen.Die Pflege von Ehepartnern und Geschwistern im hohen Alter wird zunehmen. Wie kann dieser sicher in vielen Konstellationen schwierige Angehörigeneinsatzvon Älteren für Älteregezielt durch externe Unterstützung und Entlastung stabilisiert werden? Private Netze, nachbarschaftliche Hilfen und professionelleBetreuungs- und pflegerische Hilfsdienste sollen die familiäre Pflege optimal ergänzen und stabilisieren.Gemeinsam sind optimale Unterstützungs- und Beglei- tungsangebote weiter auszubauen.Die Unterstützung von pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterndurch die Arbeitgeberwird immer be- deutsamer. -Nutzung und Ausbau der bürgerschaftlichen und professionellen Potenziale im Quartier: Der Einsatz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements „Ältere für Ältere“ ist weiter zu forcieren. Es ist der Frage nachzugehen, wie die selbst älter werdende Generation ab 60 in ihrem Engagement für die Alltagsun- terstützung, Betreuung und grundpflegerische Versorgung von hochbetag- ten Menschen in ihrem sozialen Umfeld unterstützt werden kann. Alltagsunterstützendes Miteinander im Quartier ist eine Zielsetzung, die immer stärker ins Blickfeld rückt. -40- Für preisgünstige hauswirtschaftliche, alltagsunterstützende Hilfen werden heute schon Defizite genannt. Sie sind hinsichtlich der Stabilisierung zu- künftig hochbetagter Menschen auszubauen und attraktiv für die Nutzer auszugestalten. Die Kombination der Unterstützungseinsätze durch Eigenkräfte, Familie, private Netze und verschiedene Betreuungsdienste, Fachpflegedienste so- wie medizinische Dienste für hochbetagte Pflegebedürftige ist in ihrem ko- operativen Wirken weiter zu optimieren. Alle Kräfte und Ressourcen im so- zialen Netz und sozialen Wohnumfeld sind effektiv und effizient einzuset- zen. Der optimale Mix von Hilfen, Begleitung und Pflege wird zunehmend wichtiger. -Absicherung der intensiven Gruppenbetreuung in Pflegeheimen und neuen Wohnpflegeformen: Für den weiteren Ausbau von Pflegeheimplätzen istüber vielfältige Maß- nahmen und über Kombinationen mit privaten Potenzialender ausreichen- de Personalzuwachs abzusichern. Des Weiteren wäre die Frage nach geeig- neten Grundstücken zu klären. Neue Wohnpflegeformen können eventuell den steigenden Bedarf bei der Pflegestufe I „abfedern“. -Vielfältige Strategien zur Personalförderung: Für die bedarfsgerechte Personalgewinnung inder beruflichen Altenpflege ist eine deutlich verstärkte „Anwerbestrategie“ von Trägern und Einrich- tungsleitungen und auch als gemeinsames Netzwerk aufzubauen. Dies kann nur eine erste Ideensammlung sein. Alle Handlungsbeteiligtenwerden sicherlich ihre weiteren und spezifischen Konsequenzen aus diesen Daten entwi- ckeln. Um Chancen vonKooperationsmöglichkeiten zu nutzen, erscheint eine breite,gemeinsame Auseinandersetzungmit städtischen und politischen Gre- mien, mit Trägern und Fachkräften der Dienste und Einrichtungenund mit der Bürgerschaft sinnvoll. Konkrete Handlungskonzepte für die verschiedenen Berei- che sind zu erarbeiten. 3.2Rechtliche Entwicklungen 3.2.1Pflege-Neuausrichtungsgesetz 3.2.1.1Inhalte Das Pflegeversicherungsgesetz SGB XI solldurch das Pflege-Neuausrichtungs- gesetz weiterentwickelt werden. Eswirdin Teilen im Oktober 2012 und endgül- tig ab 2013 in Kraft treten. -41- Sein Fokus liegt auf der ambulanten Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien. Insbesondere zu Hause lebende Demenzkranke sollendeutliche Leistungsverbesserungen erhalten. Betroffene mit erhöhtem Betreuungsbedarf sollen nicht nur das Betreuungsgeld, sondern auch Pflegegeld oder Pflegesach- leistungen erhalten. Auch für Demenzkranke indenPflegestufen I undII werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen aufgestockt. Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften wohnen- wie sie in anderen Bundesländern bereits verstärkt ausgebaut sind-, erhalten zukünftig einen Zuschlag in Höhe von 200,00 Europro Monat zur Finanzierung einer Pflegekraft. Die Gründung solcher Wohngemeinschaften soll mit maximal 10.000,00 Europro Gruppe bis 2015 gefördert werden. Im Blick auf Pflegeheime sind nur Verbesserungsimpulse geplant zur medizini- schen Versorgung durch Kooperationsverträge, Zuschüsse für die ärztlichen Hausbesuche und verbesserte Transparenz. Das Gesetz soll als Übergangsschritt gelten. An der Einführung eines neuen Pfle- gebedürftigkeitsbegriffs und damit der grundsätzlichen Umstellung der Pflege- versicherungsleistungen wird weiter gearbeitet. 3.2.1.2Konsequenzen Die im Gesetz angestrebten Verbesserungen in der ambulanten Versorgung sind im Karlsruher Unterstützungsangebot entsprechend umzusetzen: -Die Bevölkerung und die betroffenen Familien sind verstärkt über diese Er- weiterungen der Pflegeversicherungsleistungen zu informieren. -Das Angebot der Betreuungsdienste für Demenzkranke kann mit den ver- besserten finanziellen Leistungen verstärkt genutzt werden. Der Ausbau der Unterstützungsdienste für Demenzkranke ist damit voranzutreiben. -Um eine möglichst intensive Unterstützung der Betroffenen und Entlastung der Familien zu erreichen, ist der Ausbau der niedrigschwelligen Betreu- ungsdienste mit freiwilligen, bürgerschaftlich engagierten Mitstreiterinnen und Mitstreitern im sozialen Umfeld anzustreben. -Modellhaft ist zumindest der Aufbau einer bzw. zweier ambulant betreuter Wohngemeinschaften von Pflegebedürftigen als weiteres Unterstützungs- element anzustreben. 3.2.2Neues Heimrecht Baden-Württemberg 3.2.2.1Eckpunkte Von der Landesregierung Baden-Württemberg wurden am 25.07.2012 neue Eck- punkte für das neue Heimrechtin Baden-Württemberg diskutiert und gebilligt. -42- Das Heimgesetz soll mit neuem Titel „Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege“ auf die neuen Erweiterungen hinweisen. Das neue Lan- desgesetz soll die Teilhabe und Selbstorganisation der Menschen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen und in der Gesellschaft fördern sowie die Bildung gemeinschaftlicher, selbst organisierter Wohnformen älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen unterstützen. Darüber hinauswill es die Betroffe- nen als Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Der Teilhabe-Gedanke und die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention sollen konsequent aufgenom- men werden, nicht nur für Einrichtungen der Eingliederungshilfe, sondern auch für Pflegeeinrichtungen. Zentraler Anwendungsbereich des Heimrechts bleibt in Zukunft die stationäre Einrichtung mit den qualitätssichernden Standards wie bisher. Als neuer Fokus werden jedoch in Zukunft auch ambulant betreute Wohnge- meinschaften ins Blickfeld gerückt.Damit soll die vom Pflegeneuausrichtungsge- setz angestrebte Entwicklung neuer Wohnformenvom neuen Heimrecht Baden- Württemberg differenziert aufgegriffen werden.Dabei werden verschiedene Typen von Wohngemeinschaften unterschieden: -In Umsetzung der Behindertenrechtskonvention werden Wohngemein- schaften für nicht mehr als acht volljährige Menschen mit Behinderung, die in besonderem Maß der Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bedürfen, ebenfalls dem Heimgesetz unterstellt. -Hinzu kommen auchambulant betreute Wohngemeinschaften, wenn durch einen Anbieter der Wohnraum vermietet und das Angebot zur Betreuung sichergestellt wird. Beidieser Organisationsstruktur wird von einer Fremd- bestimmung und damit von einem besonderen Schutzbedürfnis ausgegan- gen. -Selbstorganisierte Wohngemeinschaften mit freier Wahl von Pflege- und Unterstützungsleistungen unterliegen nicht der neuen heimrechtli- chenÜberwachung. Es rückendamitvon ambulant bis vollstationärgestaffelte undspezifischbe- darfsangepasste Anforderungsprofile und Schutzprofile in den Fokus. 3.2.2.2Konsequenzen Die konkrete Einführung des neuen Heimgesetzes und dieUmsetzung sind zu beachten. DieKonsequenzen für dieEinrichtungensindzu diskutieren. Insbe- sondere sind die konkreten Auswirkungen der Zielsetzung der Inklusionfür den Pflegebereichgenauer zu betrachten. Der Ausbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige ist ins Blickfeld zu rücken. -43- Diese Ausrichtung auf neue Wohnformen ist von Seiten der Stadt im Rahmen der Sozialplanung und der Aufgabe der Heimaufsicht zu unterstützen. 3.2.3Landesheimbauverordnung Baden-Württemberg 3.2.3.1Inhalte Anknüpfend an § 24 des Landesheimgesetzes Baden-Württemberg von 2010 wurde die Verordnung zurbaulichenGestaltung von Heimenund zur Verbesse- rung der Wohnqualität in Heimen von Baden-Württemberg neu konzipiert.Die Verordnung wurde am 18.04.2011 verabschiedet mit Gültigkeit ab 01.09.2009.In dem zwischenzeitlich abgeschlossenen Normenkontrollverfahren wurde die Gül- tigkeit und Wirksamkeit der Verordnung inhaltlich bestätigt. Konkrete Ausfüh- rungsbestimmungen des Sozialministeriums als oberste Heimaufsichtsbehörde liegen jedoch noch nicht vor. Die Verordnung richtet sich an den Grundsätzen aus: „Heime sind in erster Linie Wohnraum. Dieser umfasst individuell und gemein- schaftlich genutzte Bereiche, die zusammen Wohneinheiten bilden.“ „Die Bau- und Raumkonzepte sollen so gestaltet werden, dass sie den Bestre- bungen zur Normalität der Lebensumstände in stationären Einrichtungen ent- sprechen.“ „Die Weiterentwicklung der stationären Infrastruktur soll grundsätzlich durch wohnortnahe/stadtteilbezogene Angebote mit überschaubarer Einrichtungsgrö- ße- nicht über 100 Heimplätze- erfolgen.“ Zur Sicherung der individuellen Lebensweise „muss für alle Bewohnerinnen und Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen“. Um Wünschen nach räumli- cher Nähe entsprechen zu können,soll ein möglichst hoher Anteil der Einzel- zimmer so gestaltet sein, dass jeweils zwei nebeneinander liegende Zimmer zu einer Nutzeinheit zusammengeschlossen und von zwei Personen gemeinsam ge- nutzt werden können. Im Sinne der Normalisierung der Lebensumstände muss die Bildung von Wohn- gruppen von nicht mehr als 15 Bewohnerinnen und Bewohnern möglich sein. Das Raumkonzept der Wohngruppe schließt neben dem Bewohnerzimmer ge- meinschaftlich zu nutzende Aufenthaltsbereiche ein sowie eine Küche, Haus- wirtschaftsraum, Abstellflächen und notwendige Funktions- und Arbeitsräume für die Pflege. Auch ein ausreichend großer geschützter Außenbereich sollte vorhanden sein. Diese Vorgaben für Einzelzimmer und Wohngruppenkonzept unterscheiden sich deutlich von bisherigen, traditionellen Pflegeheimausgestaltungen. Sie greifen den Nachfragetrend zu Einzelzimmern und die fachwissenschaftliche Ausrich- tung aufWohngruppenpflege und Hausgemeinschaftskonzepte konsequent auf. -44- Die Umsetzung dieser Regelungen istabsofort für Neubautenund für erhebli- che Sanierungs-/Umbaumaßnahmen umzusetzen. Sie gilt ansonsten für beste- hende Heime nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren, d. h. 2019. Diese Frist kann auf bis zu 25 Jahre nach erstmaliger Inbetriebnahme oder nach grundle- genden, entgeltrelevanten Modernisierungsmaßnahmen verlängert werden. Be- reits während der Übergangsfristen ist- soweit wirtschaftlich vertretbar- der Abbau von Doppelzimmern anzustreben. Nach einer Übergangsfrist müssen Doppelzimmer eine Mindestwohnfläche von 22 qm aufweisen. Eine Belegung vonZimmern mit mehr als zwei Personen, in sog. Mehrbettzimmern,ist ab 31.08.2012nicht mehr zulässig. Ist dem Träger die Erfüllung dieser Anforderungen technisch nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar,kann das Sozialministerium auf Antrag ganz oder teilweise Befreiungennach §6 Abs. 1erteilen, wenn diese mit den Interessen und Bedürfnissen der Bewohnerschaft vereinbar sind. 3.2.3.2Konsequenzen In Neubauprojekten, die in letzten drei Jahren eröffnet wurden, wurden die be- reits bekannten Standards der neuen Verordnung umgesetzt. Damit können die Ziele der Verordnung bei Neubau und Generalsanierungen realisiertwerden. Dies wird wesentliche Impulse auf dem wettbewerbsgeprägten Pflegemarkt set- zen. Auch derAbbau von der Belegung der Zimmer mit mehr als zwei Personen er- folgt derzeit und wird von der Heimaufsicht eingefordert. Mit Blick auf bestehende Einrichtungen stieß die neue Landesheimbauverord- nungjedochauf vehemente Kritik vonTrägervereinigungen. Fürbestehende Einrichtungen können diese Anforderungen massive bauliche Veränderungen bedeuten, die auf den gegebenen Grundstücken nichtrealisierbar sind bzw. aus wirtschaftlichen Gründen problematischumsetzbar sein werden. Auch das Wohngruppenkonzept erfordertdeutlicheUmstellungen des Personalkonzeptes. Eswirdgefordert, dass von Seiten der Sozialhilfeträgereine Refinanzierung der Mehrkosten durch Erhöhung der Heimentgelteakzeptiert wird. Die Heimaufsichtsbehörde verfügt derzeit über keine vollständigen Informatio- nen bezüglich konkret geplanter Bauvorhaben oder über den Entscheidungs- stand der Träger, wie sie mit den zukünftig gefordertenUmstellungen gemäß neuer Verordnung umgehen werden. Offenist, für welche Heime eine Befreiung von der bestehendenzehnjährigen Übergangsfrist beantragt und positiv ent- schieden werden kann. Eine Befreiung von der Verordnung kann laut Sozialmi- nisterium erstmals frühestens zum 31.08.2019 erteilt werden (Schreiben vom 04.07.2012). DieEinreichung eines Antrags auf Befreiung ist frühestens zum 01.10.2015 sinnvoll. Damit kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht konkret erfasst werden, ob und wie sich die bestehenden Häuser an die neue Verordnung an- passen werden. Erst ab 2019 wird genauer festzustellen und zu beobachten sein, inwieweit sich der Entscheidungsdruck nach der Übergangsfrist real auf die be- stehenden Einrichtungen auswirken wird. -45- Ein erster Anhaltspunktkann eventuell das Szenario sein, dass für Heime mit ei- ner Einzelzimmerquote unter 50 % auf jeden Fall eine Änderung anstehen sollte (siehe Tabelle 31).Dieser Ansatz würde 18 Heime mit insgesamt 1.527Plätzen betreffen.Insgesamt müssten rein rechnerisch fürmindestens581 Plätze in Dop- pelzimmernEinzelzimmer geschaffen werden. Tabelle 31: Landesheimbauverordnung: Szenarium Häuser mit Einzelzim- merquote unter 50 % Plätze insgesamt Einzelzimmer- quote %EinzelzimmerDoppelzimmer Stephanienstift8921,31935 Karl-Siebert-Haus5048,02413 Acabelle de Fleur5722,01322 Anna-Walch-Haus1559,71570 Franz-Rohde-Haus5211,5623 Am Stadtgarten540,0027 Pflegeheim Schmitz24416,440102 St. Bernhard7042,93020 Haus Edelberg946,4644 Altenhilfezentr. Nordost10641,54427 Haus Diana3116,1513 Am Speitel5226,7822 Hanne-Landgraf-Haus9838,83830 Schloss Augustenburg11637,94436 Haus Aaron14415,32261 Am Blumentor8035,02826 Am Wetterbach3046,7148 Private Altenpflege520,012 insgesamt1.52723,4357581 Die Wirkung der neuen Landesheimbauverordnungzielt damitaktuellauf die Ausgestaltung der Neubauprojekte und Generalsanierungen. Die Angebots- struktur wirdin den nächsten Jahren bis 2019unterschiedlicher in Raumausstat- tung, Wohngruppenkonzeption sowie auch voraussichtlich Preisgestaltung. Das Spektrum wird sich von neuen Einrichtungen mit 100 % Einzelzimmerquote und Wohngruppenkonzept über Einrichtungen mit gewisser Einzelzimmerquote und zum Teil Wohngruppenkonzepten bis hin zu Einrichtungen mit hoher Doppel- zimmerquote und Stationsbetreuungskonzepten spannen. Die nachfragenden Familien können bzw. müssen ihre individuell passenden Auswahlentscheidun- gen treffen. Im Sinne der Wahlmöglichkeit ist diese Differenzierung zu begrü- ßen. Bei der Entwicklung der neuen Landesheimbauverordnung wurde vom Sozial- ministerium Baden-Württembergeine Modellrechnung der eventuellen Mehr- kosten durch die Umwandlung der Doppelzimmer in Einzelzimmer und Einbau der individuellen Sanitärbereiche mit Stand 2010 vorgelegt. Es wäre voneinem Zuschlag in Höhe von 3,00 Euro pro Tag bzw. 90,00 Europro Monat auszugehen. Als Anhaltspunkt für die finanziellen Auswirkungen dieser Qualitätssteigerun- gen auf dieHilfegewährung Hilfe zur Pflege in Heimen nach SGB XII könnte von den 1.527 „anpassungsnotwendigen“Plätzen und einem Anteil von 33,8 % die- ser Plätze für Hilfebeziehendenach SGB XII ausgegangen werden. Bei diesen Annahmen würde sich für 533 Hilfeempfangendeneine zusätzliche Aufwands- summe in Höhevon575.640,00 Euro(4,7 % Steigerung)proJahrergeben. -46- Die konkreten Anpassungsschritte der Heimträgersind vor diesem finanziellen Hintergrund laufend zu beobachten und bei der kommunalen Finanzplanung einzukalkulieren. 3.3Weiterentwicklung der Versorgungs- und Betreuungskonzepte In der stationären Pflege werden in den nächsten Jahren auch inhaltliche Wei- terentwicklungen angestrebt. Die möglichen und notwendigen Ausrichtungen auf spezielle Zielgruppen werdenzunehmendThemaseinfür Menschen mit Migrationshintergrund undfür Menschen mit spezifischem Pflegebedarf bzw. Beatmungspatienten sowiefür Menschen mit langjähriger Behinderung, die in- tensive Pflege im höheren Alter benötigen. Bei denVersorgungs- und Betreuungskonzeptionen haben sich in den vergan- genen zehn Jahren deutliche Veränderungen in der Fachdiskussion und in ersten konkreten Umsetzungsprojekten entwickelt, wie z. B. -Hausgemeinschaftskonzept in der stationären Pflege mit Gruppenbetreu- ung, Einsatz von Präsenzkräften und separater „ambulantisierter“ Pflege, -spezielle Versorgung schwerstpflegebedürftiger, bettlägeriger Menschen, z.B. in Pflegeoasen, -Ausgestaltung von Gesamtversorgungsverträgen für quartiersbezogene „Seniorenzentren“ usw.(wiez. B. für das neue Seniorenzentrum St. Valen- tin, Daxlanden, derzeit diskutiert), -Weiterentwicklungder Betreuung von Demenzerkrankten. 4.Zusammenfassung In Karlsruhe besteht ein gut ausgebautes Angebot an Pflegeheimen. Die Zahl der Einzelzimmer wurde deutlich erhöht. Das stadtteilbezogene Heimangebot ist nahezuausgebaut. Neue Betreuungskonzepte konnten in verschiedenen Häu- sern umgesetzt werden. Die Heimversorgung spielt in Karlsruhe im Vergleich zur baden-württemberg- weitenVersorgungsstruktureinerelativ große Rolle:41 % aller Pflegebedürfti- gen beanspruchen SGB XI-Leistungen der stationären Pflege, dies vor allem im hohen Alter ab 80 Jahrenund vor allemmit Pflegestufe II undnachrangig mit Pflegestufe III. Indenjüngeren Altersgruppen der älteren Bevölkerung über- wiegt die Versorgung durch die private, familiäre Pflege und die ambulante Pflege. Die ambulante Pflegeversorgung hat in den vergangenen Jahren deut- lich zugenommen. Ihr Versorgungsanteil ist auf 20 % angewachsen. Insgesamt sind die Familienpflege und die Heimpflege gleich bedeutsam für die Versorgung der Gesamtgruppe derPflegebedürftigen in Karlsruhe. Die Zahl der -47- Hilfe- und Pflegebedürftigen vor bzw. ohne Pflegestufenzuordnung nach dem Pflegeversicherungsgesetz ist bei diesen Datenallerdingsnicht berücksichtigt. Das heutige Unterstützungsnetz wird in den nächsten achtbzw. 18 Jahrenvor- aussichtlichvor deutlichen Herausforderungen stehen. Allein aufgrund derbis 2030vorausberechenbaren deutlichen Zunahme der äl- teren und insbesondere der hochbetagten Bevölkerung wird die Zahl der Pfle- gebedürftigen anwachsen. Die Steigerungsraten der Pflegebedürftigenin den einzelnen Altersgruppen und insgesamt werden sich gegenüber den vergange- nenzehn Jahrenverdreifachen. Ausgehend von 2011 wird die Zahl der Pflege- bedürftigenum nahezu ein Viertel zunehmen.Für die zu berechnende Versor- gungslücke für plus 1.774 Pflegebedürftige bis zum Jahr2030 sind vielfältige Lösungsstrategien zu entwickeln. Dabei wird es nicht nur um den Ausbau der bestehenden familiären, ambulan- tenund stationärenPflege gehen können. Dieser Ausbau wirddurchdie „feh- lenden“ Menschen für die familiäre Pflege und die professionelle Pflege deutlich erschwertbzw. begrenzt. Die zweite demografische Herausforderung liegt in der Konstanz bzw. Reduzierung der Jahrgänge, die als potenziell Pflegende an- gesetzt werden können. Dem demografischen Bedarfsanstieg steht kein Anstieg des Pflegepotenzials gegenüber. Nurder Anstieg der älteren Generation in der Altersspanne 60 bis 65 und der Anstieg der Geschwister und der Ehepartnerin- nen und Ehepartnerkönnteneventuellverstärktals Unterstützungsleistendein den Fokus gerückt werden. Angesichts der Dynamikdes Bedarfsanstiegs und der wachsenden Begrenzungen bei den Pflegenden sind alle Ansatzpunkte zur Absicherung der älteren, hochbe- tagten Generationzu verstärken. Alle Chancen der Prävention und der gesund- heitlichen Stabilisierung sind zu nutzen. Altersgerechte Wohnungen und Wohn- umfeld spielen dabei eine wesentliche Rolle. Pflegende Angehörige sind trotz gegenläufiger Entwicklungen in ihrer Pflegebereitschaft gezielt zu fördern. In der Förderung des verstärkten sozialen, alltagsunterstützenden Miteinanders im Quartier von Bürgerschaft und professionellem HilfenetzkönnenPotenziale lie- gen. Der Ausbau der ambulanten und stationärenPflege ist mit intensiver Per- sonalförderung zu verbinden. Mit demquantitativen Ausbau der ambulanten und stationären Pflege werden auch diequalitativen Erweiterungen und Herausforderungen durch das neue Pflege-Neuausrichtungsgesetz, das neue Landesheimgesetz und die neue Lan- desheimbauverordnung zu verknüpfen sein. All diese Entwicklungen stellen das Unterstützungssystem vor massive Verände- rungen. Erfolg versprechende Strategien sind frühzeitig mit Nutzung aller Ko- operationspotenziale zu entwickeln.