Antrag CDU: Bereitstellung einer Mittagsverpflegung im Rahmen der "ergänzenden Betreuung" an der Waldschule Neureut

Vorlage: 30744
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.11.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut

    Datum: 27.11.2012

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • BV TOP 3 am 27.11.2012
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion vom: 17.08.2012 eingegangen: 17.08.2012 Gremium: Ortschaftsrat Neureut Termin: Vorlage Nr.: TOP: 27.11.2012 3 öffentlich Antrag auf Bereitstellung einer Mittagsverpflegung im Rahmen der "ergänzenden Betreuung" an der Waldschule Neureut - Kurzfassung - Die CDU-Ortschaftsratsfraktion beantragt, die Überprüfung der Möglichkeit, dass den Kindern in den Räumlichkeiten der Hardtwaldschule (Schulküche) die Einnahme sowie das Anliefern und die Ausgabe durch einen Catering ermöglicht werden kann. Des weiteren die Überprüfung der Möglichkeit, dass den Kindern in den Räumlich- keiten des Schülerhortes die Einnahme des Mittagessens ermöglicht werden kann. Antwort: Die Ortsverwaltung Neureut hat auf Wunsch der Eltern, mit Zustimmung der Erziehe- rinnen, vor ca. 3 Jahren ein eigenes Neureut spezifisches freiwilliges Angebot für ein Mittagessenangebot im Rahmen der verlässlichen Grundschule (ergänzende Be- treuung/ Kernzeitenbetreuung) aufgestellt. Aufgrund eines Strukturwandels in der Firma des bisherigen Caterings, unter Ein- schaltung des WKD, teilte dieser mit, das er künftig keine Einzelverpackungen der Essen anbieten kann. Künftig könne nur noch in Großbehältern angeliefert werden. Die Schulleitung informierte die Ortsverwaltung über die allgemeine Situation und über den Besuch des WKD am 23. Juli 2012. Die Ortsverwaltung kam daher zu dem Entschluss im neuen Schuljahr kein Essen anbieten zu können. Die Gründe hierzu waren: 1. Hygienerechtliche Vorraussetzungen müssen geschaffen werden. 2. Die Essenausgabe muss offiziell vom Träger beim Ordnungsamt LuV (WKD) angemeldet und genehmigt werden. 3. Die Arbeitsverträge der Erzieherinnen beinhalten keine Essensausgabe. Die Entscheidung wurde den Eltern über die Schulleitung am 01.08.2012 mitgeteilt. Daraufhin gingen bei uns Schreiben u.a. von der Elternbeiratsvorsitzenden der Waldschule, die im Namen einer neuen Elterninitiative schrieb, ein. Es wurde gebe- ten Entscheidung nochmals zu überdenken. Die CDU-Ortschaftsfraktion beantragte mit Schreiben vom 17.08.2012 Lösungsvor- schläge zu präsentieren. Die Ortsverwaltung hat darauf hin mit einer erneuten Prüfung und dem Erarbeiten von Lösungsvorschlägen begonnen. Unsere Erzieherinnen haben sich auf Nachfrage gemeinsam dahin gehend verständigt, dass Sie unter bestimmten Vorraussetzungen bereit sind, eine Essenausgabe „freiwillig“ zu übernehmen: 1. Alle Kinder der Betreuungsgruppe müssen am Essen teilnehmen. 2. Eine tageweise Essensbuchung ist nicht möglich 3. Das Spülen von Geschirr ist nicht möglich. Des weiteren sind Sie bereit, eine Erstbelehrung gem. §43 IFSG sowie die jährliche Informationsbelehrung zu gewährleisten. Damit ist auch die Vertretungsfrage dahin gehend geregelt. Das Spülen von Geschirr, hat der Caterer zugesagt. Die Abrech- nung erfolgt weiterhin über die Schulleitung der Waldschule. Weitere Möglichkeiten wurden geprüft: a) Der Schülerhort bietet ein Mittagessen für die Kinder der ergänzenden Betreu- ung an. Ergebnis: Die Kinderstadtkirche ist räumlich und personell nicht in der Lage, ein derartiges Angebot anzubieten. b) Die Küche in der Hardtwaldschule könnte genutzt werden. Ergebnis: Die Kinder der Hardtwaldschule gehen zwar ins Brunhilde-Baur-Haus zum Mittagessen, die Schulküche ist jedoch in den täglichen Schulablauf der Sonder- schule voll integriert und steht somit für weitere Nutzungen nicht zur Verfügung. c) Eine Elterninitiative hat angeboten, zumindest Interimsweise auf privater Basis ein Essensangebot mit Ausgabe zu organisieren. Ergebnis: Der Elterninitiative wurde mitgeteilt, dass dies sehr lobenswert ist, jedoch nur im äußersten Notfall, wenn die OV-Neureut keine Lösungsmöglichkeit findet, zum tragen kommen könnte. Fazit: Bei einer abschließenden Gesprächsrunde am Mittwoch, den 12.09.2012 in den Räumen der Waldschule, wurden nochmals alle Eckpunkte, Bedingungen und Auf- lagen mit allen Beteiligten besprochen die es letztendlich möglich machen ein Mit- tagessen anbieten zu können. Insbesondere wurde Einverständnis erzielt: - Einrichtigung einer Gruppe mit 25 Kindern. - Beginn Oktober 2012 - die Erzieherinnen wurde nochmals eingehend darüber informiert, dass die Einhaltung der hygienerechtlichen Vorschriften viele Handlungen und Rege- lungen mit sich bringt und zusätzlichen Arbeitsaufwand darstellt. Die Erziehe- rinnen nahmen dies zur Kenntnis und gaben dennoch Ihre freiwillige Zustim- mung diese Aufgabe übernehmen zu wollen. Am Elternabend in der Waldschule am 13.09.2012 wurde den Eltern der Kinder das Ergebnis mitgeteilt, dass ab Oktober 2012 wieder ein Mittagessen angeboten wer- den kann. Die Eltern zeigten sich erfreut über die Entscheidung und stimmten den künftigen Vorgaben und Richtlinien zu. Die 25 Plätze konnten spontan alle besetzt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Text ergänzende Erläuterungen