Jugendmusikschule Neureut (JMS): vorgesehene Änderung der Satzung zur Gebührenanpassung zum 01.01.2013
| Vorlage: | 30743 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.11.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Neureut Gremium: Ortschaftsrat Neureut Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.11.2012 2 öffentlich --- Jugendmusikschule Neureut (JMS) hier: vorgesehene Änderung der Satzung zur Gebührenanpassung zum 01.01.2013 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Verwaltungsausschuss 06.11.2012 1 Empfehlung an den Ortschaftsrat Ortschaftsrat 27.11.2012 Antrag an den Ortschaftsrat Die Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut regelt in § 10 die Gebüh- renpflicht: "(1) Zur Deckung ihres Aufwands für die Jugendmusikschule Neureut erhebt die Stadt Karlsruhe Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des Gebührenverzeichnisses, das einen Bestand- teil dieser Satzung bildet." Vorgesehen ist, die Gebühren zum 01.01.2013 anzupassen (siehe beigefügte Synopse des Ge- bührenverzeichnisses gültig ab 01.01.2010 und ab 01.01.2013-vorgesehen-). Der Ortschaftsrat wird (nach Vorberatung am 06.11.2012) um Entscheidung zur vorgesehenen Gebührenanpassung gebeten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Mehreinnahmen rd. 13.400 Euro Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1 Gebührenverzeichnis Die Gebühren für die JMS wurden zuletzt zum 01.01.2010 angepasst. 2 Beleger- und Schülerzahlen Die Entwicklung der Beleger- und Schülerzahlen von Mai 2009 - Mai 2012 ist in der folgenden Übersicht dargestellt: Anzahl der Beleger/innen im Mai 2009 Jan 2010 Mai 2010 Jan 2011 Mai 2011 Jan 2012 Mai 2012 Fachbereich 1 52 57 46 88 85 130 124 Fachbereich 2 428 432 434 464 459 427 417 Beleger/innen insg. 480 489 480 552 544 557 541 abzügl. Doppelbeleger/innen -11 -10 -10 -14 -13 -14 -10 Anzahl der Schüler/innen 469 479 470 538 531 543 531 Anzahl Beleger/innen von Ensembles 199 210 196 211 214 242 243 Ergänzungsunterricht 0 0 0 15 17 17 17 Beleger/innen insg. 679 699 676 778 775 816 801 3 Kostendeckungsgrad und einzelne Gebührenerhöhungen Der Kostendeckungsgrad würde bei der JMS für 2013 ohne Gebührenerhöhung kal- kuliert bei 48,41 % und mit der vorgesehenen Anhebung bei 48,61 % liegen. In den beigefügten Unterlagen sind die einzelnen Gebühren in der Synopse (Stand 01.01.2010 und 01.01.2013) gegenübergestellt. Beispielhaft werden im Folgenden einzelne Positionen der vorgesehenen Erhöhung aufgelistet: 3.1 Erhöhung der Gebühren des Klassenunterrichts im Fachbereich 1 Früherziehung pro 60 Minuten-Einheit um 0,50 €/Monat = 1,82% Grundausbildung pro 45 Minuten-Einheit um 0,50 €/Monat = 2,39%. 3.2 Erhöhungen im Fachbereich 2 (pro 45 Minuten-Einheit) Einzelunterricht um 3,60 €/Monat = 3,97 % 2er- Gruppenunterricht um 2,10 €/Monat = 3,85 % 3er- Gruppenunterricht um 1,80 €/Monat = 3,90 %. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3.3 Sonstige Gebühren Die Veränderung im Bereich Ergänzungsfächer sowie die Entgelte für Blockseminare, Kammermusik und sonstige Gebühren sind aus der Synopse der Gebührenverzeichnisse zum Gültigkeitszeitpunkt 01.01.2010 und 01.01.2013 ersichtlich. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat wird um Entscheidung über die vorgesehene Änderung der Satzung für die Jugendmusikschule Neureut mit Gebührenanpassung zum 01.01.2013 gebeten. II. Übersendung der Vorlage an Hauptamt - Sitzungsdienste zur Aufnahme in das Ratsin- formationssystem und an die Mitglieder des Ortschaftsrates. ................................ ............................. Ortsvorsteher Amtsleiter