Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK), Entwurf des Planungskonzeptes: Standorte für zusätzliche Windenergieanlagen auf Gemarkung Karlsruhe: Änderungsantrag GRÜNE-Fraktion
| Vorlage: | 30697 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.11.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Grünwettersbach |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 20. November 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 40. Plenarsitzung Gemeinderat 20.11.2012 1274 18 öffentlich Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK), Entwurf des Planungskonzeptes: Standorte für zusätzliche Windenergieanlagen auf Gemarkung Karlsruhe 1. Der Gemeinderat spricht sich gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) dafür aus, dass bei der Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Wind- energie der Neubau von Windenergieanlagen auf Gemarkung Karlsruhe nicht komplett ausgeschlossen wird. Es soll möglichst mit einer Auswahl an potentiell geeigneten Windenergiestandorten in die Bürger/-innenbeteiligung gegangen werden. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei der weiteren Prüfung von potentiellen Windenergiestandorten auf Gemarkung Karlsruhe a) grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände angewandt. Ob bzw. wo ggf. erweiterte Vorsorgeabstände notwendig sind, wird nach er- folgter Bürger/-innenbeteiligung abgewogen, b) für Einzelanlagen geeignete Standorte mit berücksichtigt, c) die betrachteten Restriktionen nur dann als Ausschlusskriterium gewertet, wenn die Errichtung von Windkraftanlagen offensichtlich gegen rechtliche Vorgaben verstoßen würde. Auf Karlsruher Gemarkung ist die Windhöffigkeit bekanntlich begrenzt und eine Eig- nung für die Errichtung von Windkraftanlagen nur auf einzelnen Standorten gegeben. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Dem in der Vorlage dargestellten aktuellen Planungsstand beim NVK zufolge würde eine Teilfortschreibung des FNP wahrscheinlich aber dazu führen, dass in Karlsruhe keine einzige zusätzliche Windenergieanlage errichtet werden könnte. Dies ist der GRÜNEN Fraktion zu wenig. Auch in Karlsruhe sollten neben dem Repowering der bestehenden Windmühlen auf dem Energieberg gewisse Spielräu- me für den Ausbau der Windenergie geschaffen werden. Die Ausweisung von für die Windkraft geeigneten Standorten wäre ein Signal an die Umlandgemeinden, dass auch die Stadt Karlsruhe im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zu leisten bereit ist. Gleichzeitig würde für bürger/-innenfinanzierte Windenergieanlagen Raum geschaffen. Die Stadtwerke könnten hierbei – ähnlich dem Modell der Solarparks – einen wichtigen Beitrag leisten. Auch eine Finanzierung von Windenergieanlagen über Bürger/-innen-Genossenschaften ist denkbar. Bei der weiteren Prüfung zur Ausweisung von potentiell geeigneten Windenergie- standorten auf Gemarkung Karlsruhe sollte daher weniger restriktiv vorgegangen werden. Die bisherige Bewertung der Standorte und die angelegten Kriterien lassen große Ermessensspielräume erkennen. Diese sollten zumindest in dem ersten Schritt der Teilfortschreibung des FNP großzügiger ausgeschöpft werden, als in der Vorlage dargestellt. Sollten sich für potentiell geeignete Standorte Investorinnen oder Investoren finden, muss die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einzelne Windkraftanlagen selbstverständlich in transparenten Verfahren mit umfassender Bürger/- innenbeteiligung erfolgen. Dabei sind auch naturschutzrechtliche und artenschutz- rechtliche Belange detailliert zu prüfen und zu berücksichtigen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. November 2012
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 20.11.2012 eingegangen: 20.11.2012 Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1274 18 öffentlich Dez. 6 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK), Entwurf des Planungskonzeptes: Standorte für zusätzliche Windenergieanlagen auf Gemarkung Karlsruhe - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag nicht zu folgen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 14.11.12 in Grötzingen und 13.11.12 in Wettersbach Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Gemeinderat spricht sich gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) dafür aus, dass bei der Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Windener- gie der Neubau von Windenergieanlagen auf Gemarkung Karlsruhe nicht komplett ausgeschlossen wird. Es soll möglichst mit einer Auswahl an potentiell geeigne- ten Windenergiestandorten in die BürgerInnenbeteiligung gegangen werden. Der aktuelle Stand des vorbereitenden Konzepts zum Teil-FNP Windenergie schließt den Neubau von WEA auf Karlsruher Gebiet nicht aus. Es wurden in zwei Bereichen po- tenzielle Flächen ermittelt und in 2. Priorität vorgeschlagen: Fläche A1 und Fläche C5 und Fläche C6. Die Zuordnung in 2. Priorität erfolgte aufgrund verschiedener bis dato nicht abschlie- ßend geklärter Sachverhalte bzw. Restriktionen. Eine Erläuterung enthält die Über- sichtstabelle der NVK-Beschlussvorlage (S. 5 ff). Während bei der Knielinger Fläche insbesondere den Belangen des Immissionsschutzes unter Berücksichtigung der Vorbe- lastung weiter nachzugehen ist, könnte die Fläche bei Grünwettersbach erst einbezogen werden, wenn die Verträglichkeit mit der LSG-Verordnung bewertet ist. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung hat bereits im September 2012 stattgefunden. Zu der seinerzeit noch umfangreicheren Flächenkulisse (Suchräume) gingen im Rahmen der Offenlage von Privatpersonen und den beteiligten Mitgliedsgemeinden Einwendungen ein. Darin wurden vielfach Besorgnisse aufgrund möglicher Beeinträchtigungen durch Verlärmung, visuelle Überprägung der Landschaft und weitere Störeffekte wie Schat- tenwurf geäußert. Die Anwendung von erweiterten Vorsorgeabständen dient der Ver- meidung und Verminderung derartiger Umweltauswirkungen. Neben der öffentlichen Anhörung in Wettersbach wurde die Gebietskulisse im Septem- ber in den Ortschaftsräten in Grötzingen und Wettersbach öffentlich erläutert und disku- tiert. Ein weiters Mal wurde die Konzeption im November in Wetterbach erläutert sowie in Grötzingen diskutiert. Grötzingen hat sich positiv dazu geäußert, dass die Flächen auf Grötzinger Gemarkung entfallen sind. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei der weiteren Prüfung von potentiellen Windenergiestandorten auf Gemarkung Karlsruhe a) grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände angewandt. Ob bzw. wo ggf. erweiterte Vorsorgeabstände notwendig sind, wird nach er- folgter BürgerInnenbeteiligung abgewogen, b) für Einzelanlagen geeignete Standorte mit berücksichtigt, c) die betrachteten Restriktionen nur dann als Ausschlusskriterium gewertet, wenn die Errichtung von Windkraftanlagen offensichtlich gegen rechtliche Vorgaben verstoßen würde. a) Die Anwendung erweiterter Vorsorgeabstände ist bezogen auf die Suchräume jeweils fachlich begründet und berücksichtigt das Interesse von Mitgliedsgemeinden des NVK an einer vorsorglichen Bauleitplanung. Die Verwaltung empfiehlt bei der vorgeschla- genen Vorgehensweise zu bleiben. b) Im Konzept wird empfohlen, Flächen weiterzuverfolgen, in denen aufgrund der Flä- chengröße eine Bündelung mehrerer Anlagen denkbar ist. Dadurch soll einer Streuung von Einzelanlagen in der Landschaft entgegen gewirkt werden. Zudem sind Er- schließungsaufwand und Eingriff für die Errichtung von Einzelanlagen unverhältnis- mäßig größer als bei einer Bündelung von Anlangen. Einige Träger, wie z.B. der Schwarzwaldverein, aber auch einige Kommunen des NVK haben sich ausdrücklich für eine Bündelung ausgesprochen. c) Die Eingrenzungen der Vorschlagsflächen sind im Konzept jeweils aufgezeigt, sie die- nen der Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen im Sinne des Vor- sorgeprinzips. Eine Reduzierung auf die gesetzlichen Erfordernisse entspräche den Anforderungen in einem behördlichen Zulassungsverfahren zur Errichtung von Wind- kraftanlagen ohne dabei planerische Aspekte zu berücksichtigen. Dies wurde mit dem Aufstellungsbeschluss für das Verfahren von der Verbandsversammlung nicht favori- siert.