Bebauungsplan "Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)", Karlsruhe-Südstadt: Auslegungsbeschluss: Streichung Fußgänger- und Radbrücken: Änderungsantrag KAL-Fraktion

Vorlage: 30695
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.11.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.11.2012

    TOP: 6.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • KAL-BBauPlan Zimmerstraße
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 19. November 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 40. Plenarsitzung Gemeinderat 20.11.2012 1272 6 öffentlich Bebauungsplan "Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)", Karlsruhe-Südstadt: Streichung Fußgänger- und Radbrücken Aus dem Bebauungsplan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“ werden die geplanten Verbindungsbrücken vom Stadtpark zur Feuerwache (Verlängerung der Esplanade über die Stuttgarter Straße) und von dort zum Otto-Dullenkopf-Park (über die Wol- fartsweierer Straße) gestrichen. Im ganzen Stadtgebiet werden aktuell Fußgängerbrücken aus immer den gleichen Gründen abgerissen. 1. Die Brücken werden von Fußgängern nicht als Querungsmöglichkeit ange- nommen. Ebenerdige Übergänge werden bevorzugt. 2. Die Brücken sind teuer im Unterhalt. Bei den geplanten Brücken über den Kreisel zeigen sich weitere Nachteile: 1. Zu steile Südrampe: Radfahrer, Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollatoren oder anderen Gehhilfen, Rollstuhlfahrer etc. werden ebenfalls den ebenerdigen Übergang wählen. 2. Die Brücken behindern die Sichtbeziehungen rund um den Kreisel und sind stadtgestalterisch nachteilig zu beurteilen. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. November 2012 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 6 KAL
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 19.11.2012 eingegangen: 19.11.2012 Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1272 6 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)", Karlsruhe-Südstadt: Streichung Fußgänger- und Radbrücken - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Dem Argument, dass Fußgängerbrücken zur Querung stark befahrener Straße nicht ange- nommen werden, ist entgegenzuhalten, dass es sich bei den im Bebauungsplan vorgesehe- nen Brücken um nicht zwingend notwendige Querungshilfen der Stuttgarter und der Wol- fartsweierer Straße handelt. Hier bestehen ebenerdige Querungsmöglichkeiten, so dass die Brücken als zusätzliches Angebot zu sehen sind. Die Fußgängerbrücken stellen eine sinn- volle Anbindung der Esplanade, die in ca. 6 m Höhe vom Mendelssohnzentrum bis zum „Kreisel“ verläuft, an die Parkanlage des Otto-Dullenkopf-Parks dar. Die Vernetzung von Stadtpark und Otto-Dullenkopf-Park wird dadurch deutlich verbessert und verbindet die bei- den Parkflächen so zu einem großen zusammenhängenden Grün- und Freiraumangebot für die Bürger. Vor dem Hintergrund der Qualitätserhöhung sind die Kosten für Bau und Unter- halt als durchaus angemessen zu bewerten. Der Abgang von der Brücke Richtung Stuttgarter Straße stellt ein zusätzliches Angebot dar, das im Wesentlichen auf die zukünftige Haltestelle bezogen ist. Auch wenn die Rampe nicht den formellen Anforderungen an eine barrierefreie Rampe entspricht, kann sie dennoch von vielen Personengruppen (z. B. Radfahrern, Eltern mit Kinderwagen u. a.) genutzt werden. Für Personengruppen, die auf eine barrierefreie Anbindung tatsächlich angewiesen sind, wird nördlich der Stuttgarter Straße im Bereich des Baufeldes 26 eine barrierefreie Rampen- anlage hergestellt werden, die auch für Rollstuhlfahrer und ältere Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen geeignet ist. Der Bebauungsplan stellt eine Angebotsplanung dar. Die Umsetzung ist an das Haushalts- recht des Gemeinderates gebunden. Im Bebauungsplan sind die grundsätzlichen planeri- schen Ziele dargestellt Bisher wurde nur eine Fußgängerbrücke im Mühlburger Feld über die Straßenbahngleise abgebrochen. Das 1956 erstellte Bauwerk hatte mittlerweile erhebliche Schäden. Eine Sa- nierung war infolge hoher Kosten unwirtschaftlich. Eine bestehende ebenerdige Gleisque- rung muss mit zusätzlichen Abschrankungen gesichert werden. Eine Behinderung der Sichtbeziehungen am Kreisel können wir nicht erkennen. Die Brücke über die Wolfartsweierer Straße wurde mit zurückgesetzten Widerlagern geplant und ermög- licht infolgedessen die erforderliche verkehrliche Sichtbeziehung.