Wohnraumsituation in Karlsruhe: b) Kommunales soziales Wohnraumförderungsprogramm für Karlsruhe: Ergänzungsantrag StR Mossuto, StR Wenzel (FW)

Vorlage: 30694
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.11.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.11.2012

    TOP: 20.4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Wohnraumförderungsprogramm
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 19. November 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 40. Plenarsitzung Gemeinderat 20.11.2012 1271 20 b öffentlich Wohnraumsituation in Karlsruhe: Kommunales soziales Wohnraumförderungsprogramm für Karlsruhe A. Ergänzend zum interfraktionellen Antrag Wohnraumsituation in Karlsruhe – Kommunales soziales Wohnraumförderungsprogramm für Karlsruhe beziffert die Stadtverwaltung die Anzahl der möglichen Dachgeschosse, die sich im Stadtgebiet für den Aus- und Umbau in Wohnraum eignen. B. Die Verwaltung legt dar, wie sie die Chancen sieht, ähnlich der Stadt Wien, die gemäß den Bestimmungen ihres Wohnbauförderungs- und Wohnhaussa- nierungsgesetzes (WWFSG 1989) Wohnraum geschaffen hat, ein ähnliches Wohnbauförderungsprojekt umzusetzen. Der Wohnraumnachfrage in Karlsruhe ist groß. Eine Möglichkeit, schnell Wohnraum zu schaffen, ist der Aus- bzw. Umbau von bestehenden – derzeit leerstehenden – Dachgeschosswohnungen. Ein Beispiel, wie schnell und unkompliziert Wohnraum in Großstädten geschaffen wurde, ist die Stadt Wien. Diese vergibt gemäß den Best- immungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Innenausbau von Dachgeschossen. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 19. November 2012 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 20 b FW
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 19.11.2012 eingegangen: 19.11.2012 Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1271 20 b öffentlich Dezernat 4 Wohnraumsituation in Karlsruhe: Kommunales soziales Wohnraumförderungsprogramm für Karlsruhe A. Ergänzend zum interfraktionellen Antrag Wohnraumsituation in Karlsruhe - Kommu- nales soziales Wohnraumförderungsprogramm für Karlsruhe beziffert die Stadtver- waltung die Anzahl der möglichen Dachgeschosse, die sich im Stadtgebiet für den Aus- und Umbau in Wohnraum eignen. Auch der Ausbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Dachgeschossen könnte einen Beitrag leisten, um die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen in Karlsruhe zu erhö- hen. Die Idee, Ausbauwillige bei der Umsetzung zu beraten und zu unterstützen, wird in die ämterübergreifende Arbeitsgruppe eingebracht. B. Die Verwaltung legt dar, wie sie die Chancen sieht, ähnlich der Stadt Wien, die gemäß den Bestimmungen ihres Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) Wohnraum geschaffen hat, ein ähnliches Wohnbauförderungsprojekt umzusetzen. Es war in der Kürze der Zeit nicht möglich, verlässliche Aussagen zu machen, ob und wie ein Wohnbauförderungsprojekt nach dem Muster der Stadt Wien in Karlsruhe umgesetzt werden kann. Auch dieses Thema wird in der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe einge- bracht. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein  ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesell- schaften nein ja abgestimmt mit VOLKSWOHNUNG