Masterplanprojekt Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe (VEP): Schlussbericht: Änderungsantrag GRÜNE-Fraktion

Vorlage: 30680
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.11.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.11.2012

    TOP: 17.3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Masterplanprojekt VEP
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 14. November 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 40. Plenarsitzung Gemeinderat 20.11.2012 1270 17 öffentlich Masterplanprojekt Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe (VEP): Schlussbericht 1. Punkt MIV.3 (Seite 77): Am Ende des ersten Absatzes wird ergänzt: "Der Öffentliche Verkehr hat dabei weiterhin höchste Priorität." 2. Im Zielplan für 2025 (Plan 5-8) werden die Geschwindigkeiten so eingezeichnet, wie sie mit den Maßnahmen MIV.9 bis MIV.11 (Seite 82) angestrebt werden. Im Baustein Öffentlicher Verkehr wird bei Maßnahmen der Verkehrssteuerung zur Reduzierung von Störungen im Betrieb nur auf den Baustein Fließender MIV hinge- wiesen. Ein Ampel-Vorrang für Straßenbahnen wird dort nicht erwähnt. Daher sollte im Teil MIV der Vorrang des Öffentlichen Verkehrs genannt werden. Beim Zielplan ist nicht maßgebend, ob aktuell die Bedingungen der Verwaltungsvor- schrift erreicht werden; denn diese Rahmenbedingungen können sich bis zum Jahr 2025 durchaus ändern. Stattdessen ist der politische Wille entsprechend den Maß- nahmen darzustellen: Zum Beispiel haben die Ortschaftsräte von Hohenwettersbach bzw. Stupferich ein- stimmig bzw. mehrheitlich Tempo 30 gewünscht; und auch in Wettersbach wurde Tempo 30 nachts gefordert. Der Gemeinderat hat sich für niedrigere Geschwindig- keit in der Eckenerstraße ausgesprochen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. November 2012 Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 17-Vorl. 1270
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 14.11.2012 eingegangen: 14.11.2012 Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1270 17 öffentlich Dez. 6 Masterplanprojekt Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe (VEP): Schlussbericht - Kurzfassung - Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Verkehr und Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1: Punkt MIV.3 (Seite 77): Am Ende des ersten Absatzes wird ergänzt: „Der öf- fentliche Verkehr hat dabei weiterhin höchste Priorität.“. Mit den Maßnahmen MIV.2 und MIV.3 wird vorgeschlagen, Knotenpunkte und Stre- ckenzüge zu überprüfen bzw. anzupassen, so dass z. B. auch Zu-Fuß-Gehende und Rad Fahrende besser berücksichtigt werden. Der grundsätzliche GR-Beschluss der signaltechnischen ÖV-Priosierung an Knoten- punkten und Streckenzügen aus dem Jahr 1986 bleibt aber bestehen. Dies ist bisher im Abschlussbericht nicht explizit aufgeführt. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, textlich zu ergänzen, dass „der grundsätzli- che Beschluss der ÖV-Priorisierung bestehen bleibt“. Zu 2: Im Zielplan für 2025 (Plan 5-8) werden die Geschwindigkeiten so eingezeich- net, wie sie mit den Maßnahmen MIV.9 bis MIV.11 (Seite 82) angestrebt werden. Im Zielplan für 2025 „Geschwindigkeitsreduzierungen im Grundstraßennetz“ (Plan- Nr. 5-8) ist berücksichtigt und dargestellt, dass der alleinige Gemeinderatsbeschluss nicht ausreicht, um eine straßenverkehrliche Rechtsgrundlage für die Anordnung von Temporeduzierungen zu erhalten. Diese muss in den benannten Einzelfällen noch von den Genehmigungsbehörden überprüft werden. Der Plan kann aber mit dem Zusatz „auf der Basis der derzeitigen Rechtsgrundla- gen“ ergänzt werden.