Bebauungsplan "Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)", Karlsruhe-Südstadt: Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorlage: 30678
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.03.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Oststadt, Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.11.2012

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • BPlan Zimmerstraße
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1238 6 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)", Karlsruhe-Südstadt: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.11.2012 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 6). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 4.573.550 Euro ohne anteilige Grund- erwerbskosten Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu be- rücksichtigen. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Anlass der Planung und Allgemeines zum Planinhalt Das 6,8 ha große Plangebiet liegt östlich der Südstadt zwischen Stuttgarter Straße, Wol- fartsweierer Straße und der hochliegenden ICE-Trasse Karlsruhe - Mannheim. Es ist Teil eines ursprünglich großflächig zur Überplanung vorgesehenen Gebiets entlang der Stuttgar- ter Straße zwischen Tivoli und Wolfartsweierer Straße für das der Planungsausschuss am 31.03.2011 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Stuttgarter und Zimmer- straße" gefasst hatte. Für den nördlichen Teil dieses Gesamtgebietes soll nun Planrecht geschaffen werden, um insbesondere eine baldige Verlagerung der Hauptfeuerwache und der Leitstelle in dieses Gebiet zu ermöglichen. Auf dem Gelände, auf dem künftig die Leitstelle und die Hauptfeuerwache untergebracht werden sollen, sind derzeit nur einzelne provisorische eingeschossige Bauten vorhanden; es ist vorwiegend gewerblich genutzt. Die Bebauung westlich der Zimmerstraße ist im Wesent- lichen ebenfalls eingeschossig und stellt sich in weiten Teilen als heterogenes Konglomerat aus Schuppen und Lagergebäuden dar. Das Grundstück auf dem die neue Hauptfeuerwa- che und Leitstelle entstehen sollen, ein Teil der Zimmerstraße und ein kleiner Grundstücks- teil der derzeit kleingärtnerisch genutzt ist, befinden sich in städtischem Eigentum. Die Son- dergebietsflächen und der überwiegende Teil der Straßenflächen befinden sich im Eigentum der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG, während die Flächen im Westen und Süden des Plangebietes im Verbund mit den Gleisanlagen der DB AG gehören. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wurde 2009/2010 ein Planungswettbe- werb für den Neubau der Hauptfeuerwache und Leitstelle durchgeführt mit dem Schwer- punkt der Einbindung des Neubaus dieser Gebäude in die geplante Freiraumkonzeption im Übergang vom Stadtpark zum Otto-Dullenkopf-Park und in die geplanten Grundstückberei- che nördlich und südlich der Stuttgarter Straße. Die Vorgaben der Wettbewerbsauslobung stellen im Wesentlichen die Rahmenbedingungen für die städtebauliche Gesamtkonzeption dar. Die nun vorliegende Planung folgt dem Ergebnis dieses Wettbewerbs und modifiziert dieses insbesondere in Bezug auf die Erschließung und die Freiraumgestaltung. Die städte- bauliche und grünplanerische Einbindung sowie die Qualität der architektonischen Ausfor- mung am "Stadteingang" sowie in einsehbarer Lage von der ICE-Trasse sind von besonde- rer Bedeutung. Der Neubau der Hauptfeuerwache und der Leitstelle sollen in die geplante Freiraumkonzeption im Übergang vom Stadtpark zum Otto-Dullenkopf-Park eingebunden werden. Südlich der Stuttgarter Straße wird die neue Bebauung nach Westen hin durch Bü- ro- und Verwaltungsnutzungen ergänzt. Dies spiegelt sich auch in den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wider, wonach vorgesehen ist, südlich der Stuttgarter Straße ein Sondergebiet für Büro- und Verwaltungs- gebäude festzusetzen. Hier sind mit einer hohen Ausnutzung der Flächen Büro- und Verwal- tungsgebäude in hochwertiger städtebaulicher Lage am Stadtpark vorgesehen. Sonstige gewerbliche Nutzungen sind aufgrund der besonderen Lage am Rande der Parklandschaft sowie im Bereich des südöstlichen Stadteingangs nur ausnahmsweise zulässig, sofern sie nichtstörenden Charakter aufweisen. Mit den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung sollen repräsentative Gebäude mit attraktiver baulicher Gestaltung entstehen, die somit einen markanten südlichen Abschluss der neuen Verbindung von Stadtpark und Otto-Dullenkopf-Park bilden. Die Nutzungen wer- den vor allem auf Büro- und Verwaltungsgebäude beschränkt, um die beabsichtigte Umfeld- qualität und die Bebauungs- bzw. Nutzungsdichte sicherzustellen. Eine Reihe von Nutzun- gen sind nur ausnahmsweise zulässig, da die Verträglichkeit dieser Nutzungen mit der an- gestrebten Gebietsart und möglichen Störwirkungen im Einzelfall geprüft und diese ggf. ausgeschlossen werden sollen. Vergnügungsstätten, Spielhallen, Bordelle und bordellartige Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Betriebe sind im Plangebiet auch nicht ausnahmsweise zulässig, um nachteilige Wirkungen auf den benachbarten Otto-Dullenkopf-Park zu vermeiden. Zudem soll einer negativen Imageveränderung des gesamten Gebiets vorgebeugt werden. Für den Bereich der Haupt- feuerwache und der Leitstelle soll lediglich eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Bezeich- nung Feuerwehr und die dort zulässigen Wandhöhen festgesetzt werden, weitergehende Festsetzungen werden angesichts der engen Zweckbestimmung und der Realisierung des Vorhabens durch die Stadt Karlsruhe selbst als nicht erforderlich angesehen. Der aus dieser städtebaulichen Zielsetzung entwickelte Bebauungsplanentwurf orientiert sich hinsichtlich der Bebauungsdichte und Gebäudehöhen an der bestehenden Bebauung entlang der Ludwig-Erhard-Allee und möchte diesen räumlich gestalterischen Gebietscha- rakter fortführen. Die nach der Baunutzungsverordnung zulässige Obergrenze für die GRZ von 0,8 wird daher allein schon mit der ermöglichten oberirdischen Bebauung überschritten. Die aus städtebaulichen Gründen erforderlichen Gebäudehöhen und großen Baukörper zie- hen auch eine Überschreitung der Obergrenze für die Geschossfläche nach der Baunut- zungsverordnung von 2,4 nach sich. So ist im Sondergebiet für Büro- und Verwaltungsge- bäude eine GFZ von 3,0 im nördlichen und 4,0 im südlichen Bereich zuzulassen. In diesem Teil des Plangebietes sind die Gebäudehöhen auch nach Norden hin deutlich abgestuft (Wandhöhen zwischen 15 m und 21 m), um den Übergang zur westlichen gelegenen Süd- stadtbebauung verträglich zu gestalten und mit geringeren Dimensionen einen Übergang zur Stadtparknutzung zu schaffen. Im Bereich der Leitstelle und der Hauptfeuerwache liegen die Wandhöhen hingegen zwischen 17 m und 30 m. Diese fügen sich damit in die bereits reali- sierten Baustrukturen entlang der Ludwig-Erhard-Allee ein und bilden einen räumlichen Rahmen für den Park. Durch die Herstellung von Freiflächen und Parkanlagen sowie die Festsetzung von Dachbe- grünungen im Bebauungsplanentwurf wird diese hohe Versiegelung kompensiert, so dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Gebiet erhalten und die Grundsätze einer ge- ordneten städtebaulichen Entwicklung gewahrt bleiben. Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt durch die hohe Versiegelung werden durch die intensive Begrünung ebenfalls ver- mieden. Dies gilt auch, soweit in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sonderge- biet eine Überschreitung der zulässigen GRZ für bauliche Anlagen unterhalb der Gelände- oberfläche (Tiefgaragen und ihre Zufahrten) bis zu einer GRZ von 1,0 gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO zugelassen werden soll. Denn neben der angestrebten Begrünung gilt es zu bedenken, dass sich im Plangebiet in großem Umfang Altlasten befinden, die die natürliche Bodenfunktion einschränken und ein Bodenaushub bzw. eine oberflächige Versiegelung keine Nachteile in dieser Hinsicht nach sich zieht. Insofern erscheint es angemessen, den hohen Stellplatzbedarf, der mit der hohen Grundstücksausnutzung in der Grund- und der Geschossfläche einhergeht, auf diese Weise zu befriedigen. Diese Vorbelastung des Gebietes durch Altlasten führt auch dazu, dass die Versickerung von anfallendem Oberflächenwasser minimiert und auch Versickerungseinrichtungen dort nur eingeschränkt zugelassen werden können. Die der Verwaltung bekannten Altstandorte und Altablagerungen sind unter Ziff. 3.5 der Begründung aufgeführt. Darüber hinaus ist das Plangebiet geprägt durch eine hohe Lärmvorbelastung. Eine gut- achterliche Beurteilung durch das Ingenieurbüro Kurz und Fischer ergab, dass der zur Beur- teilung herangezogene Orientierungswert der DIN 18005 für Gewerbegebiete von tags 65 dB(A) und nachts 55 dB(A) entlang der Wolfartsweierer und Stuttgarter Straße sowie entlang der Bahnlinie überschritten wird. Aktive Schallschutzmaßnahmen zur Reduzierung der Schienenverkehrsimmissionen im Plangebiet wären nur sinnvoll, soweit sie in unmittel- barer Gleisnähe auf DB-Gelände ergriffen werden könnten, was seitens der Bahn derzeit im Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Lärmsanierungsprogramm leider nicht vorgesehen ist und rechtlich auch nicht eingefordert werden kann. Da ferner aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Straßen städtebaulich nicht zufriedenstellend sind und selbst wirkungsvolle aktive Schallschutzmaßnahmen aus geometrischen Gründen nur in den unteren Geschossen Lärmminderungen bewirken wür- den, sieht der Bebauungsplanentwurf angesichts der Höhe der geplanten Gebäude Feststel- lungen zum passiven Schallschutz an den Gebäuden selbst vor, um sicherzustellen, dass die Innenschallpegel in den Gebäuden mit der angestrebten Nutzung verträglich sind. Die Wohnnutzung im Sondergebiet wurde aus Lärmschutzgründen ausdrücklich ausgeschlos- sen. Für die Ruheräume der Feuerwehr wird unter der Annahme, dass die Außenschallpegel den Wert von 55 dB(A) überschreiten werden, zusätzlich Lüftungseinrichtungen vorzusehen sein, die ebenfalls in die Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen wurden. Aus naturschutzfachlicher Sicht ergibt sich der Wert des Gebietes, das bereits in weiten Tei- len versiegelt ist und kleingewerblich und durch Gleisanlagen genutzt wurde, aus dem Vor- kommen der Mauereidechse, die als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie strengen Schutz genießt. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Zuge der Realisie- rung der Planung sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und -flächen in der Planung vorgesehen, so dass die ökologisch funktionelle Kontinuität gleichwertig gesichert bleibt. Die dauerhafte Funktion der CEF-Flächen wird durch entsprechende Pflege der Flächen ge- währleistet. Hinsichtlich des Eingriffes in Natur und Landschaft ist festzustellen, dass mit der Realisierung der Planung insbesondere durch die Umwandlung von versiegelten Flächen in öffentliche Grünflächen mit extensiv gepflegten Wiesen und überwiegend heimischen Bäu- men auf ca. 5.100 m² Fläche gegenüber dem bisherigen Zustand eine Aufwertung erfolgen wird, die es sogar erlaubt Teile der aufwertenden Maßnahmen dem städtischen Ökokonto gutzuschreiben. Bezüglich detaillierter Ausführungen zu den Umweltbelangen wird auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Abschließend ist noch anzumerken, dass die Planung sich nicht vollständig aus dem Flä- chennutzungsplan entwickelt, so dass eine Änderung des FNP im Parallelverfahren erforder- lich wird. Die derzeit im gültigen FNP 2010 als Grünfläche-Parkanlage dargestellte Fläche an der Wolfartsweierer Straße, wo die Leitstelle und die Hauptfeuerwache angesiedelt wer- den sollen, soll künftig als Fläche für Gemeinbedarf - Feuerwehr dargestellt werden. Die Fläche westlich der Zimmerstraße ist als Sonderbaufläche für Dienstleistungen, Gewerbe und Kultur im Flächennutzungsplan dargestellt und soll nun als Sondergebiet für Büro- und Verwaltungsgebäude ausgewiesen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten der Planung wird auf die Festsetzungen des Bebauungs- planes sowie die beigefügte Begründung einschließlich des Umweltberichtes und die Hin- weise verwiesen. 2. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Als bisherige Verfahrensschritte fanden Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie am 13.06.2012 im Bürgerzentrum der Südstadt eine Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein. Den von den Beteiligten erhobenen Anregungen und Einwendungen werden die Wertungen des Stadtplanungsamt gegenübergestellt und in der beiligenden An- lage 1 bzw. der Synopse in Anlage 2 dargelegt. Bei der erneuten Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB haben sich der BUND mit LNV und NABU, das Polizeipräsidium, die IHK, DB Service Immobilien, Verkehrsbetrie- be, Deutsche Telekom, Stadtwerke, Eisenbahn-Bundesamt, Natur- und Immissionsschutz- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 behörde zur Planung geäußert. Wie aus der beiliegenden Synopse (Anlage 3) ersichtlich ist, haben die Anregungen fast vollständig in der Planung Berücksichtigung gefunden bzw. wer- den im Weiteren Beachtung finden. Nur wenige Einwände mussten unberücksichtigt bleiben, so z. B. die Anregung des BUND vorhandene Altbäume und Gehölzstrukturen zu erhalten und bei den Neupflanzungen ausschließlich einheimische Bäume und Sträucher zu verwen- den. Dies ist grundsätzlich auch Ziel der Grünordnungsplanung, aber zum einen konnten wegen der erforderlichen Anordnung von Gebäuden und Verkehrsflächen nur wenig Gehöl- ze erhalten bleiben und zum anderen werden keine besonders erhaltenswerten Altbäume entfallen müssen. Bei den Neupflanzungen verlangen schwierige Standortbestimmungen und Klimaverhältnisse in manchen Fällen auch besonders angepasste Baumarten; nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden jedoch in überwiegendem Umfang (80 %) ein- heimische Arten zu pflanzen sein. Ferner hatte die IHK vorgeschlagen, den heute ansässigen Betrieben Weiterentwicklungs- möglichkeiten zu bieten. Hierbei handelt es sich jedoch vorwiegend um produzierendes Ge- werbe das größere Lagerflächen benötigt und bislang durch ein- bis zweigeschossige Be- bauung geprägt ist. Diese Art der Nutzung deckt sich nicht mit der planerischen Konzeption und den städtebaulichen Zielsetzungen in diesem Bereich. Die Betriebe genießen jedoch selbstverständlich Bestandsschutz. 3. Verfahrensfortgang Der betroffenen Öffentlichkeit ist nunmehr in einem weiteren Verfahrensschritt Gelegenheit zu geben, zum Bebauungsplanentwurf in der jetzigen Fassung Stellung zu nehmen. Hierzu wird dem Gemeinderat empfohlen den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt. 1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Zimmerstraße (Hauptfeuerwa- che)", Karlsruhe-Südstadt, wird mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortgesetzt. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 16.09.2011 in der Fas- sung vom 20.09.2012 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Be- bauungsplan aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Be- bauungsplanentwurfes wiederholen. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 16. November 2012

  • Anlage 1 Hauptfeuerwache
    Extrahierter Text

    Seite1 von1 Anlage1 Bebauungsplan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“, Karlsruhe-Südstadt hier: Ergebnis der zweiten Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB Im Rahmen der Veranstaltungwurden von den Anwesenden mit wohlwollendem Inte- resse viele interessierte Fragen zur Planung gestellt, die auch zufriedenstellend be- antwortet werden konnten. Besonders zu beachten sind daraus lediglich zwei Punkte: 1.)Die im Gebiet ansässigen Gewerbebetriebe, die dort auf Pachtgrundstücken der Stadt und der aurelis ansässig sind, machen sich Sorgen, neue Flächen zu fin- den. Sie wurden gebeten, sich mit der Wirtschaftsförderung und dem Liegenschafts- amt der Stadt Karlsruhe in Verbindung zu setzen, die bei der Suche nach neuen Flächen behilflich sind.Sofern keine Entwicklungsabsichten der Grundstücksei- gentümer vorliegen, können die vorhandenen Betriebe den Bestandsschutz nut- zen. 2.)Wünschenswert wäre es, dass möglichst bald auch der Grünbereich mit den Brücken über den Kreisel realisiert wird. Das wäre für die Anwohner sehr wichtig. Der Zeitpunkt der Realisierung des Grünbereichs hängt im Wesentlichen von der Bereitstellung von Haushaltmitteln ab. Der Wunsch wird deshalb dem Gemeinde- rat zur Kenntnis weitergegeben. Anlage2 Bebauungsplan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“, Karlsruhe-Südstadt hier: Ergebnis derersten Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahme der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Die Planung ist nicht aus dem FNP entwi- ckelt. Es ist eine Einzeländerung im Paral- lelverfahren notwendig. Termine Verbandsversammlung: 19.3., 16.7., 3.12.2012 Bitte rechtzeitig formlosen Antrag stellen. Der Antrag auf Änderung des Flächen- nutzungsplans wurde gestellt.Das Ver- fahren läuft.  Deutsche Telekom,31.01.2012 Im Planbereich befinden sich Telekommu- nikationslinien der Telekom. Der größte Teil der Leitungstrassen liegt im öffentlichen Raum. Soweit dies fest- stellbar nicht der Fall war, wurden im Bebauungsplan Leitungsrechte aufge- nommen. Polizeipräsidium Karlsruhe– Führungs- und Einsatzstab Im Bereich der Zu- und Abfahrten, sowie der Einmündung zur Stuttgarter Straße sollten im Falle einer Bepflanzung, Werbe- anlagen und Parkständen die erforderli- chen Sichtdreiecke freihalten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- men. Die Sichtdreiecke werden frei- gehalten. -2- Gewerbegebäude über Straße- mindes- tens 4,50 m lichte Höhe Dieeingetragene lichte Höhe im Bebau- ungsplan beträgt 4,70 m ZJD, Untere Natur- und Bodenschutzbehörde, 30.01.2012 keine EinwändeWird zur Kenntnis genommen. ZJD, Untere Immissionsschutzbehörde, 27.01.2012 Es ist ausreichend, wenn im Rahmen der Umweltprüfung aufgezeigt wird, dass die Luftschadstoff- und Lärmeinwirkungen den vorgesehenen Nutzungen nicht entgegen- stehen. Schallgutachten wird erstellt. Der Um- weltbericht arbeitet die Thematik auf. Landratsamt, Gesundheitsamt, Keine Bedenken, aber Regeln zum Trink- wasserschutz Die Regeln werdenindenHinweisen zum Bebauungsplan aufgenommen. Wehrbereichsverwaltung Süd, 25.01.2012 Interessen der militärischen Landesvertei- digung sind nicht berührt. Wird zur Kenntnis genommen. DB Services Immobilien GmbH, 24.01.2012- Fristverlängerung! Der Einrichtung von Parkflächen auf der DB-Netz- eigenen Fläche unter den Eisen- bahnüberführungen wird wegen Brand- schutz und Instandhaltung nicht zuge- stimmt. Die Fläche wurde aus dem Bebauungs- plan herausgenommen. Bahndämme also optimierten Lebensraum für die Mauereidechsen- wird nicht zuge- stimmt, da dies die Gleisinstandsetzung sehr stark erschweren würde, .... Ausgleichsflächen für Eidechsen vorläu- fig nur auf städtischem Grund.Nur die CEF-Flächen für das DB-Grundstück werden aufBahnflächen ausgewiesen. Tennisplätze sollten in die Stadtpark- Fläche integriert werden. Die Tennisplätze sind nicht mehr Be- standteil der Planung. Im Nahbereich kann es zu Immissionen aus dem Bahnbetrieb kommen. Wird in den Hinweisen zum Bebau- ungsplan aufgenommen. Das Gewerbegebäude sollte im Bahn- damm belassen werden wie im Wettbe- werb vorgesehen. Planung wird entsprechend geändert. -3- Stadtwerke, 16.01.2012 Strom: Die zwei voneinander unabhängigen Er- schließungen können mittels 20-kV- Ringeinschleifung der geplanten kundenei- genen Übergabestation und einer Not- stromversorgung mittels Aggregat erfolgen. Dies ist bereits so besprochen. Eine zweite 20-k-V-Ringeinspeisung wird abgelehnt. Für Gewerbekunden wird ein Standort für eine Trafo-Station benötigt. 5 x 4 m. Mög- lichst im Bereich zwischen den beiden Gewerbeflächen (Verbindungsstraße zw. Zimmer- und Stuttgarter Straße) Weiter soll eine Erschließungstrasse zw. Zimmer-, Ring- und Wolfartsweierer Str. vorgesehen werden. Wird zur Kenntnis genommen. Ein Standort südwestlich der Zimmer- straße wurde ausgewiesen. Nein. Damit müsste die Privatstraße der DB als öffentliche Straße übernommen werden. Das ist nicht beabsichtigt. Gas und Wasser: Feuerwache und Leitstelle können von der bestehendenWasserversorgungsleitung in der WolfartsweiererStr. versorgt werden. Für die Versorgung der westlichen Gewer- begrundstücke muss in der Zimmerstraße und in der Verbindungsstraße zw. Zim- merstr. und Stuttgarter Str. eine Wasser- versorgungsleitung im Straßenbereich neu verlegt werden. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Straßenbeleuchtung: kein Problem, wird zur gegebenen Zeit ge- plant und gebaut. Wird zur Kenntnis genommen. Fernwärme: Leitungsrecht zur Anbindung der Gebäude über Leitstelle. Diese Trasse sollte mittig durch die geplante Baumreihe erfolgen mit entsprechendem Abstand der Bäume zur Außenkante Fernwärme-Leitung (2,5 m) Die Anbindung der Leitstelle sollte im be- reich des Flurs, mit entsprechender Über- deckung erfolgen. Dies ist bereits abge- stimmt. Zur Versorgung der Gebäude in der Zim- merstraßeLeitungsrechtaufnehmen. Wurde in die Planzeichnung aufgenom- men. Wird zur Kenntnis genommen. Wurde in die Planzeichnung aufgenom- men. -4- Trinkwassergewinnung: Teile des Bebauungsplans liegen in der Schutzzone IIIB Wasserwerk Durlacher Wald. Verbote und Duldungspflichten der VO sind zu beachten. Altlasten: Es besteht die Gefahr der Ein- tragung von wassergefährdeten Stoffen ins Grundwasser bei Störungen der Boden- funktion.-es sollen geeignete Maßnahmen festgesetzt werden, um das zu vermeiden. Wird in den Hinweisen zum Bebau- ungsplan aufgenommen. Nach Auffassung des Umwelt- und Ar- beitsschutzes sind keinespeziellen Maßnahmen notwendig. Handwerkskammer, 18.01.2012 keineBedenken Wird zur Kenntnis genommen. Verkehrsbetriebe, 17.01.2012 Die genaue Lage der Straßenbahnhalte- stelle wurde noch nicht planerisch bearbei- tet. Dies ist unerheblich, da es sich hier nur um eine Freihaltetrasse, für die Stra- ßenbahn handelt. Eine Verschiebung ist später noch möglich. An den Bahnkreuzungen mussdie signal- technische Sicherung in soweit berücksich- tigtwerden,als ggf. für die Stuttgarter Stra- ße ein Breitenmehrbedarf für Rechts- bzw. Linksabbiegerspuren angesetzt werden muss. Dies könnte sich ggf. in der Flä- chenbilanz bemerkbar machen. Dies wurde überprüft. Eine Aufweitung der Trasse wurde in die Planzeichnung mit aufgenommen. IHK, 24.01.2012 Die Beschränkung des GEauf Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude kann nicht mitgetragen werden. Den heute ansässi- gen Betrieben soll ein weiterer Verbleib ermöglicht und ihnen an diesem Standort auch baurechtlich eine Chance zur Weiter- entwicklung gegeben werden. Die heute ansässigen Betriebe stellen vor allem produzierendes Gewerbe dar, mit größeren Lagerflächen. Diese Art derNutzung ist zukünftig städtebaulich nicht gewünscht, da die Bebauung in der Regel durch 1- bzw. 2-geschossige Bebauung geprägt ist. Der Stadteingang soll hier mit einer entsprechend hohen Bebauung definiert werden. Eisenbahn-Bundesamt, 05.01.2012 Es liegeGrundstücke im Plangebiet, die der Planungshoheit der Gemeinde entzo- gen sind, solange sie nicht von Bahnbe- triebszwecken freigestellt wurden. Ein Freistellungsverfahren läuft. -5- BUND, 03.02.2012 CEF-Maßnahmen im Ostauepark sowie am Lärmschutzwall. sind nur dann geeig- net, wenn entsprechende Umgestaltungs- maßnahmen stattfinden. Es mussgewähr- leistet sein, dass eine rückwärtige Verbin- dung zum Ostauepark besteht (isoliertes Vorkommen der Mauereidechse) Sicherungsmöglichkeiten gegen Überque- ren der Straße prüfen. Sie befürworten ausdrücklich die Aus- gleichsmaßnahmen im Bereich der Grün- flächen bzw. der Böschungen des geplan- ten Hügels. Auch sollteüberlegt werden, ob nicht durch entsprechendeGestaltungs- und Pflegemaßnahmen die Flächen zum Bahndamm hin für die Eidechsen optimiert werden können. Die Einhaltung von Qualitätsstandards ist unbedingt geboten. Die Ausführungen wurden an das Gutachterbüro weiterge- geben, um diese im Rahmen des Gutachtens und Umwelt- bericht zu berücksichtigen. Anlage3 Bebauungsplan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“, Karlsruhe-Südstadt hier: Ergebnis der zweiten Behördenbeteiligunggem. § 4 Abs. 2 BauGB Einwendungen, Anregungen Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger BUND, LNV, NABU, 23.08.2012 Nach Vorliegen des ausführlichen Um- weltberichts kann festgestellt werden, dass die Umweltziele im Hinblick auf die Bewertung der Schutzgüter, insbeson- dere Flora und Fauna sorgfältig vorge- nommen, die Auswirkungen zutreffend beschrieben und die Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen realistisch be- wertet sind. Es ergeben sich keine neuen Erkennt- nisse über die im Umweltbericht be- schriebenen Artenvorkommen und mit der Bebauung verbundenen Konflikt- punkten hinaus. Da es sich um eine stark anthropogen beeinflusste Fläche handelt, können durch die Maßnahmen des Grünord- nungsplans durchaus deutliche Verbes- serungen erreicht werden. Wird gerne zur Kenntnis genommen. Nicht ausgeschlossen werden aber Stö- rungen oder Zerstörung von Brutvor- kommen und Brutmöglichkeitenz.B. des Gartenrotschwanzes, der eher nicht in parkmäßig angelegten Grünbereichen vorkommt. Die Art steht auf der Vor- warnliste (Rote Liste BW) und ist nach BNatSchG besonders geschützt. Im Hinblick auf das Vorkommen der Mauereidechse wurde mit dem Gutach- ter die Frage der Ausgleichsmaßnah- men diskutiert. Dabei konnten anfangs bestehende Bedenken gegen die Wirk- samkeit der vorgesehenen CEF-Maß- nahme ausgeräumt werden, so dass in diesem Punkt den vorgesehenen Aus- gleichsmaßnahmen zustimmt wird. Die vorgeschlagenen Maßnahmen (s. u.) zum Schutz der Brutstätten werden übernommen. Wird gerne zur Kenntnis genommen. -2- Einwendungen, Anregungen Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Im Übrigen wird auf die seinerzeitige Stellungnahme zum Vorentwurf verwie- sen mit der Bitte um entsprechende Be- rücksichtigung der dort angeführten Vorschläge zur Ausgestaltung der CEF- Maßnahmen sowie der Empfehlungen zur Vermeidung von Störungen oder dem Verlust von Bruthabitaten, nämlich -Rodungen, Abrissmaßnahmen oder Räumungen nur in der vegetations- freien Zeit bzw. außerhalb der Brut- zeiten durchzuführen, -vorhandene Altbäume und Gehölz- strukturen möglichst zu erhalten, so- weit nicht andere artenschutzrele- vante Ziele dem entgegenstehen (Herstellung von Offenbereichen), nur einheimische Bäume und Sträucher nachzupflanzen. Bezüglich der Artaus- wahl verweisen wir auf die Pflanzemp- fehlung der LUBW (ehemals LfU). Die seinerzeitigen Vorschläge sind in die Erwägungen mit eingeflossen. Das Ergebnis scheint für die Natur- schutzverbände zufrieden stellend zu sein. (s. o.) Es sind keine Rodungen und Ab- rissmaßnahmen während dieser Zei- ten vorgesehen. Räumungen von Lagerplätzen und ähnlichem lassen sich ganzjährig nicht verhindern. Es wird eine entsprechende Festset- zung aufgenommen. Von den wenigen im Gelände vor- handenen Gehölzen können nur die wenigsten erhalten werden, weil de- ren Standorte durch Gebäude und Verkehrsflächen überplant werden. Unter den entfallenden Bäumen be- findet sich jedoch kein besonders er- haltenswerter Altbaum. Der Wunsch, nur einheimische Bäu- me und Sträucher nachzupflanzen, lässt sich bei Berücksichtigung der besonders harten Standortbedingun- gen in der Stadt, die nicht natürlich sind, nicht immer erfüllen. Enge Standortverhältnisse in den Straßen und das heiße, trockene Stadtklima verlangen besonders angepasste Sorten. Polizeipräsidium Karlsruhe, 01.08.2012 Im Bereich derZu- und Abfahrten, bei derEinmündung in Stuttgarter Straße sollen die Sichtdreiecke freigehalten werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- nommen. Die Sichtdreiecke werden freigehalten. Wurden Schleppkurven bei Einmündun- gen der Straßen für Lastzüge ausrei- chend dimensioniert? Für Lastzüge ist nur die Einfahrt Stuttgarter Straße / Zimmerstraße (wegen der Fahrzeuge der Feuer- wehr) dimensioniert. Im restlichen Gebiet wird nicht mit Lastzügen ge- rechnet. Dieses ist für ein 3-achsiges Müllfahrzeug ausgelegt. Lastzüge können dort natürlich- allerdings un- -3- Einwendungen, Anregungen Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger ter Einbeziehung der Gegenfahrbahn im Kreuzungsbereich- durchfahren. Die Neigungswinkel der Rampen zu den Brücken- insbesondere die südliche Rampe zur Zimmerstraße hin- könnten für Radfahrer zu steil sein (hohe Ge- schwindigkeiten, Probleme beim Ab- bremsen vor der Straße, Gehweg oder Gleisquerung. Die Anregung wird berücksichtigt. Eine Festlegung auf die Nutzung er- folgt im Bebauungsplan jedoch nicht. Die Brücken sollen dann nur für Fußgänger zu nutzen sein. Die Aus- führungen in der Begründung wer- den entsprechend geändert. Der Anschluss der zukünftigen Radver- kehrsführung innerhalb des Plangebiets im Zuge der Stuttgarter Straße an die bestehende Radverkehrsanlage (südl. Stuttgarter Str.) ist aus der zeichneri- schen Darstellung nicht zu ersehen. Mit dem anstehenden Bebauungs- planverfahren Stuttgarter Straße wird der Querschnitt Richtung Westen fortgeführt werden. Die Umgestal- tung der Stuttgarter Straße, die ur- sächlich mit der geplanten Staßen- bahntrasse im Zusammenhang steht, wird dann in einem Zug vom Tivoli bis zum „Kreisel“ Wolfartsweierer Straße erfolgen. Insofern stellt die vorliegende Planung tatsächlich eine Angebotsplanung dar. Für die planerische Gestaltung der Stellplatzanlagen: Verweis auf die Emp- fehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR 05). Die Empfehlungen werden berück- sichtigt. Lt. Begründung soll die Zimmerstraße in Richtung Süden nicht mehr an die Ring- straße angebunden werden. Hier soll am Ende der Zimmerstraße eine Wen- demöglichkeit geschaffen werden. Da die Wendeanlage im zeichnerischen Teil nicht dargestellt ist, Verweis auf die Vor- gaben der RASt 06. Die Fläche am Ende der Zimmer- straße war alsWendefläche ausge- bildet. Allerdings zeigte sich die Sackgasse im weiteren Verfahren als für die öf- fentliche Erschließung entbehrlich. Sie wurde deshalb auf einen Weg für Fußgänger und Radfahrer reduziert, der auf die im DB-Eigentum befindli- che Zimmerstraße mündet. Die rest- lichen Flächen werden einerseits der angrenzenden Grünfläche und an- sonsten den Flächen für Gemeind- bedarf zugeschlagen. Bei der Querung des offenen Gewäs- sers im nordwestlichen Teil wird auf eine ausreichende Absturzsicherung bei der Ausführungsplanung hingewiesen. Dies ist keine Frage des Bebau- ungsplans. Es wird davon ausge- gangen, dass die geltenden Vor- schriften bei der Ausführung berück- sichtigt werden. -4- Einwendungen, Anregungen Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger IHK, 15.08.2012 Die IHK begrüßt grundsätzlich die vor- liegende Planung. Sie hat aber Beden- ken hinsichtlich der geplanten Festset- zung eines „Sondergebietes für hoch- wertige Gewerbenutzungen“. Der Begriff „hochwertig“ ist viel zu unbestimmt. Den heute ansässigen Betrieben sollte auch baurechtlich eine Chance zur Wei- terentwicklung gegeben werden. Der Begriff „hochwertige Gewerbe- nutzung“ bezieht sich auf Büro- und Dienstleistungsnutzungen und gibt lediglich die Zweckbestimmung des Gebietes wieder. Zulässige Nutzun- gen sind in einem abschließenden Katalog aufgelistet. Die heute ansässigen Betriebe stel- lenvor allem produzierendes Ge- werbe dar, verbunden mit größeren Lagerflächen. Diese Art derNutzung ist zukünftig städtebaulich nicht ge- wünscht, da die Bebauung in der Regel durch 1- bis 2-geschossige Bebauung geprägt ist. Der Stadtein- gang soll hier mit einer entsprechend hohen Bebauung definiert werden. Sofern keine Entwicklungsabsichten der Grundstückseigentümer vorlie- gen, können die vorhandenen Be- triebe den Bestandsschutz nutzen. DB Services Immobilien GmbH, 27.08.2012 Eisenbahnüberführung Die Planung einer 360 m²- Fläche“ für Gefahrstofflager und überdachte Fahr- radstellplätze in unmittelbarerNähe der Bahnbetriebsstrecke kann nicht zuge- stimmt werden. Obwohl die DB davon ausgeht, dassdieAnlage nach aktuellen Sicherheitsbestimmungen gebaut und betrieben wird, ist aus ihrer Sicht die Gefahr einer Havarie immer gegeben. Das Gefahrstofflager wird aus dem Planentwurf herausgenommen. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit soll zwischen den Parkierungsflächen der Hauptfeuerwache und der freizuhal- tenden Fläche unter der Eisenbahnüber- führung eine bauliche Abgrenzung vor- gesehen werden. (Textvorschlag) Zugleich müssen im Grenzbereich Zu- wegungen für das Notfallmanagement der DB Netz sichergestellt werden. Die Feuerwehr muss ihr Grundstück sowieso sichern. Sollte darüber hin- aus ein Sicherheitsbedürfnis der Bahn für ihr Grundstück bestehen, müsstediese dafür selbst sorgen. Aus Sicht der Stadtplanung istdie Erreichbarkeit von Süden herüber die Zimmerstraße ausreichend. -5- Einwendungen, Anregungen Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Altlasten Begründung, 3.5 Belastungen, Ziff. 5 der Altlasten: Nach jüngster Untersuchung liegen für diese Fläche keine Altlasten vor. Eine Eintragung als Altlastenver- dachtsfläche kann deshalb entfallen. Augrund der festgestellten Schadstoff- gehalte der dortigen Auffüllung ist je- doch im Falle einer Bebauung eine gu- tachterliche Begleitung von Aushub- maßnahmen notwendig. Weitere Erkun- dungsmaßnahmen sind nicht notwendig. Die Beschreibung der Altlastenver- dachtsflächen wurde vom Umwelt- und Arbeitsschutz insgesamt überar- beitet. Im Umweltbericht ist als Grundstücksei- gentümer die DB Netz AG einzutragen anstatt DB Services Immobilien GmbH Dies wurde korrigiert. Bahnwidmung Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf beinhaltet auch gewidmetes Bahngelän- de. Der Bebauungsplan kann erst dann Rechtskraft erlangen, wenn eine Frei- stellung des Bahngeländes von den Bahnbetriebszwecken erfolgt ist. Die Entwicklung dieser Flächen liegt im Interesse der DB. Nach Auskunft der DB vom 20.09.2012 wurde be- reits eine „Verwertungsentscheidung“ getroffen. Der Freistellungsantrag solle nun unmittelbar gestellt werden. Dabeisei man zuversichtlich, dass das Freistellungsverfahren rechtzei- tig bis zum Satzungsbeschluss (vor- aussichtlich März 2013) erfolgreich durchgeführt sei. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird es ggf. not- wendig, die Flächen aus dem Gel- tungsbereich des Bebauungsplans herauszunehmen. Wolfartsweierer Straße Hier befindet sich eine Kabeltrasse mit fernmeldetechnischen Kabeln der DB Netz AG. Diese dürfen weder verlegt noch überbaut werden. Bei Baumaß- nahmen bestehen besondere Sorgfalts- verpflichtungen. Kabelschacht auf Baugrundstück Ein U-Kanal entlang der Grundstücks- grenze sei zu beachten. Der Hinweis wurde an das Tiefbau- amt weitergegeben. Lt. Auskunft der DB ist der Schacht stillgelegt undkann zurückgebaut werden. Der U-Kanal verläuft lt. Auskunft der DB über die Brücke.Ein Konfliktwird deshalbnicht gesehen. -6- Einwendungen, Anregungen Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Bahnbetrieb Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Eisenbahn sind ent- schädigungslos zu dulden. Die Erstel- lung von Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen aus dem Bereichder Bahn haben ggf. auf Kosten des Betrei- bers der Anlage zu erfolgen. Steht bereits in den Hinweisen. Verkehrsbetriebe Für die zukünftige Straßenbahnlinie sind zwei Freihaltetrassen notwendig.Im Planentwurfist die südliche Freihalte- trasse dargestellt, die nördliche ist nicht erkennbar, wobei in der Begründung auf beide Trassen hingewiesen wird. Es wird um Darstellung im Plan gebeten. Die nordwestliche Straßenbahn- Freihaltetrasse wird ebenfalls nach- richtlich in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Deutsche Telekom, 15.08.2012 Verweis auf die Stellungnahme vom 31.01.2012:Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Tele- kom. Der größte Teil der Leitungstrassen liegt im öffentlichen Raum. Soweit dies feststellbar nicht der Fall war, wurden im Bebauungsplan Leitungs- rechte aufgenommen. Stadtwerke Karlsruhe, 31.07.2012 Fernwärme: Sofern die Anbindung an der Leitstelle wie besprochen an deren Stirnseite erfolgt, bestehen keine Ein- wände. Die Anbindung erfolgt wie bespro- chen von Norden her. -7- Einwendungen, Anregungen Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Eisenbahn-Bundesamt, 18.07.2012 In den Druckbereich und Stützbereich der Gleisanlagen der DB Netz AG darf nicht eingegriffen werden. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Richtlinie der DB Netz AG Ril 836.2001 sind zu beachten. Wirdin den Hinweisenzum Bebau- ungsplanmit aufgenommen. Zentraler Juristischer Dienst, Naturschutzbehörde,03.09.2012 Die Untere Naturschutzbehörde kann den Bebauungsplan so mittragen.Mit den im Umweltberichtnäher ausgeführ- ten CEF-Maßnahmen sowie dem nor- mierten Umsiedeln betroffener Exempla- re zu geeigneten Zeitfenstern [und rechtzeitig vorFlächeninanspruchnahme für bauliche Eingriffe], sind die Voraus- setzungen für ein Hineinplanen in die Legalausnahme des § 44 Abs. 5 BNatSchG gegeben. Auch die Bewälti- gung der allgemeinen Eingriffs- /Ausgleichsbetrachtung wird mit dem vorgelegten Entwurf ordnungsgemäß bewerkstelligt. Die Umsiedlung ist zu großen Teilen bereits erfolgt und wird im Frühjahr 2013 rechtzeitig abgeschlossen. Anregungenerfolgen zur Optimierung der Ausführungen zum Artenschutz in der Begründung. Die Anregungen wurden übernom- men. Zentraler Juristischer Dienst, Immissionsschutzbehörde,03.09.2012 Es wird angeregt, die im Gutachten vor- geschlagenen Schallschutzmaßnahmen bzw. Festsetzungen bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Es wird davon ausgegangen, dass Wohnnutzungen in den Festsetzungen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Vorschläge des Gutachtens wur- den berücksichtigt. (s. hierzu Pla- nungsrechtliche Text-Festsetzungen Ziff.10. Die Einrichtung von aktivem Lärm- schutz in Form einer Lärmschutz- wand erscheint unzweckmäßig,da nur die untersten Geschosse we- sentlich von dieser Maßnahme profi- tieren würden.Es wird deshalb auf die Festsetzung aktiven Schallschut- zes verzichtet. Wohnnutzung als besonders sensib- le Nutzungwurdeausgeschlossen.

  • Begründung Hauptfeuerwache
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“ Karlsruhe – Südstadt beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 2 - Fassung 20.09.2012 Begründung 2 Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) .................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 4 2. Bauleitplanung......................................................................................... 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ................................................................... 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme.................................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........ 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung.................................. 5 3.4 Eigentumsverhältnisse............................................................................... 6 3.5 Belastungen............................................................................................... 6 4. Planungskonzept ..................................................................................... 8 4.1 Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 9 4.2 Maß der baulichen Nutzung..................................................................... 10 4.3. Erschließung............................................................................................ 11 4.3.1 ÖPNV...................................................................................................... 11 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr................................................................. 11 4.3.3 Ruhender Verkehr ................................................................................... 12 4.3.4 Geh- und Radwege.................................................................................. 12 4.3.5 Ver- und Entsorgung................................................................................ 12 4.4 Gestaltung ............................................................................................... 13 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .......... 14 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen ......................................................................14 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft und Ausgleich ...................................... 15 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz............................................................. 15 4.6 Belastungen............................................................................................. 15 5. Umweltbericht ........................................................................................ 16 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan ......................................................... 17 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung............................................................. 17 6.2 Sozialplan ................................................................................................ 17 7. Statistik................................................................................................... 17 7.1 Flächenbilanz .......................................................................................... 17 7.2 Geplante Bebauung................................................................................. 17 7.3 Bodenversiegelung .................................................................................. 18 8. Bodenordnung ....................................................................................... 18 9. Kosten (überschlägig) ........................................................................... 18 9.1 Rückersatzfähige Kosten ......................................................................... 18 9.1.1 Beitragsfähige Erschließungskosten nach KAG...................................... 18 9.1.2 Beitragsfähige Kosten für CEF-Maßnahmen........................................... 19 9.2 Kosten zu Lasten der Stadt ..................................................................... 19 9.2.1 Kosten für Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB (M) .............................. 19 9.2.2 Kosten für CEF-Maßnahmen ................................................................... 19 9.2.3 Kosten für Parkanlagen am Kreisel ......................................................... 19 9.2.4 Kosten für Umbau Stuttgarter Straße und Wolfartsweierer Straße .......... 19 Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 3 - Fassung 20.09.2012 Begründung 3 9.4 Städtische Kosten insgesamt .................................................................. 20 9.5 Kosten zu Lasten der Verkehrsbetriebe................................................... 20 9.6 Kosten zu Lasten der Stadtwerke ............................................................ 20 10. Finanzierung .......................................................................................... 20 11. Anlagen zur Begründung ...................................................................... 20 B. Hinweise ................................................................................................. 21 1. Versorgung und Entsorgung ....................................................................21 2. Entwässerung .......................................................................................... 21 3. Niederschlagswasser............................................................................... 21 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale.................................................... 22 5. Baumschutz ............................................................................................. 22 6. Altlasten ................................................................................................... 22 7. Erdaushub / Auffüllungen........................................................................ 22 8. Private Leitungen..................................................................................... 22 9. Barrierefreies Bauen................................................................................ 22 10. Erneuerbare Energien............................................................................. 23 11. Hinweise der DB (Deutsche Bahn) Services Immobilien GmbH .............. 23 12. Wasserschutzgebiet................................................................................ 23 Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 4 - Fassung 20.09.2012 Begründung 4 A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die bestehende Hauptfeuerwache in der Ritterstraße, die bereits im Jahr 1924 errichtet wurde, kann die heutigen Anforderungen an den Betrieb nicht mehr erfüllen. Außerdem sollen die Hauptfeuerwache und eine zentrale Leistelle einander räumlich zugeordnet werden. Standort für die beiden Neubauten soll das Grundstück zwischen Wolfartsweierer Straße und Zimmerstraße sein. Die Stadt Karlsruhe hat daher einen Neubau für die Hauptfeuerwache sowie eine regionale Leitstelle im Stadtteil Karlsruhe Südstadt-Ost geplant und dazu im Dezember 2009 einen 2-phasigen Planungswettbewerb ausgelobt. Im Juli 2010 wurde der Wettbewerb entschieden und die Arbeit des 1. Preisträgers als Grundlage für die städtebauliche Gesamtkonzeption zur weiteren Bearbei- tung festgelegt. Das Grundstück der zukünftigen Hauptfeuerwache und Leitstelle befindet sich in exponierter Lage am südöstlichen Stadteingang der Stadt Karlsruhe. Mittel- fristig soll hier zudem eine Verbindung des Stadtparks der östlichen Südstadt mit dem Otto-Dullenkopf-Park hergestellt werden. Die städtebauliche und grünplanerische Einbindung sowie die Qualität der architektonischen Ausfor- mung mit den besonderen funktionalen und ökologischen Anforderungen sind daher von besonderer Bedeutung. Damit wird eine städtebauliche Neuord- nung des geplanten Neubaustandortes und der Umgebung notwendig. Die westlich der Zimmerstraße befindlichen Gewerbegrundstücke sollen mit Büro- und Dienstleistungsnutzungen aufgewertet werden sowie eine größere bauliche Ausnutzung erhalten. Die Grundstückseigentümer sind in den Neu- ordnungs- und Umnutzungsprozess eingebunden. Mit der geplanten Verbes- serung der Grundstückszuschnitte und der Erschließung kann hier überein- stimmenden Zielen der Stadt und der Grundstückseigentümer mit einer ge- ordneten städtebaulichen Entwicklung entsprochen werden. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan (FNP 2010) des Nachbarschaftsver- bandes Karlsruhe ist die Fläche für Leitstelle und Hauptfeuerwache als Grün- fläche - Parkanlage dargestellt. Damit wird eine Änderung des FNP im Paral- lelverfahren notwendig. Die Fläche zwischen Wolfartsweierer Straße und Zimmerstraße soll als Fläche für Gemeinbedarf - Feuerwehr dargestellt wer- den. Die Fläche für das Sondergebiet für Büro- und Verwaltungsgebäude ist derzeit im Flächennutzungsplan noch als Grünfläche - Parkanlage und Sonderbauflä- che für Dienstleistung, Gewerbe und Kultur dargestellt. Auch hier wird deshalb eine Änderung im Parallelverfahren notwendig. Die Fläche westlich der Zim- merstraße soll zukünftig als Gewerbliche Bauflächedargestellt werden. Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 5 - Fassung 20.09.2012 Begründung 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Im Plangebiet gelten derzeit noch Teile der Bebauungspläne Nr. 774 Gottes- aue/Ostauepark vom 14.07.2006, Nr. 732 Karlsruhe-Südost vom 09.06.2000, Nr. 709b Kriegsstraße -Ost / Ostring vom 19.09.1997, Nr. 462 Paketbahnhof vom 05.09.1975 und Nr. 258 Südstadt -südlicher Teil vom 14.10.1955 Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“ werden diese Bebauungspläne aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 6,8 ha große Planungsgebiet liegt in der östlichen Südstadt. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache). 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das nahezu ebene Gelände des Plangebiets liegt größtenteils in der Kinzig- Murg-Rinne und befindet sich in der Wasserschutzzone III B „Wasserwerk Durlacher Wald“. Die Böden sind schluffig, torfig und mit bindigen Schichten durchsetzt. Das Gelände ist aufgefüllt und weist anthropogene Vorbelastun- gen auf. Ferner ist die Fläche überwiegend versiegelt. Durch die bisherige Nutzung des Plangebiets durch Kleingewerbe und aufgegebene Gleisanlagen sind die natürlichen Böden stark verändert. Der bisher ermittelte maximale Grundwasserstand beträgt im Plangebiet 112,07 mNHN. Auf den gewerblich genutzten Flächen bestehen noch Reste von Grünberei- chen mit einigen Bäumen. Diese besitzen keine bzw. nur eine untergeordnete Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Lediglich die Flächen westlich des Gewerbes (Kleingartenbereich) und im Be- reich des Bahndamms sind stark begrünt. Die ehemaligen Gleisanlagen sind stark ruderalisiert und mit Pioniergehölzen bestanden. Teile davon sind jung- waldartig. Auf den Dämmen finden sich stellenweise noch offene Flächen. Hier und auf den Randflächen der zukünftigen Hauptfeuerwache befindet sich auch ein größeres Vorkommen der streng geschützten Mauereidechse. Die Belange es Artenschutzes wurden in einer Artenschutzrechtliche Be- standserhebung und Beurteilung erhoben. (Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz, ILN Bühl, 23.09.2011). Weitere Erläuterungen sind dem Umweltbericht zu entnehmen. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Die Flächen westlich der Zimmerstraße sind derzeit gewerblich genutzt Auf dem Grundstück der zukünftigen Leitstelle und Hauptfeuerwache sind nur einzelne provisorische, eingeschossige Bauten vorhanden. Das Gelände ist vorwiegend gewerblich genutzt (Autohändler, Brennholzverkauf, Sauna- Schwimmbadbedarf ...) Die Bebauung westlich der Zimmerstraße ist im We- sentlichen ebenfalls eingeschossig und stellt sich als heterogenes Konglome- rat aus Schuppen- und Lagergebäuden da. Auszunehmen hiervon ist der Ka- rosseriebaubetrieb der Fa. Elflein. Geprägt ist dieses Gebiet durch Kleinstge- Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 6 - Fassung 20.09.2012 Begründung 6 werbe-Nutzungen, Holzwelt-Bumb und Fa. Elflein. Daran schließen sich im Westen Kleingärten an. Als wesentliche Erschließungsanlagen sind die Stuttgarter Straße und Zim- merstraße vorhanden. Die Zimmerstraße befindet sich in weiten Teilen in Pri- vatbesitz). Damit verbunden ist eine private Leitungsinfrastruktur. Westlich des bestehenden Gewerbegebiets befindet sich ein ca. Nord-Süd verlaufender Hauptabwasserkanal, der zwingend zu erhalten und nicht über- baubar ist. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Grundstück, auf dem die neue Hauptfeuerwache und Leitstelle entstehen sollen, ein Teil der Zimmerstraße und ein kleiner Anteil im Bereich des zu- künftigen Sondergebiets (Kleingärten) befinden sich im städtischen Eigentum. Die Sondergebietsflächen und der überwiegende Teil der Straßenflächen be- finden sich im Eigentum der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG. Die Flächen im Westen und Süden des Plangebiets - im Verbund mit den Gleisanlagen - gehören der DB AG. 3.5 Belastungen Lärm Das Gebiet ist besonders durch Verkehrslärm (Schiene und Straße) vorbelas- tet. Ausführliche Erläuterungen sind dem Umweltbericht zu entnehmen. Altlasten Das Plangebiet wurde im 2. Weltkrieg massiv bebombt und ist deshalb vor ei- ner Neubebauung von der Kampfmittelbeseitigung zu untersuchen. Es gibt im Plangebiet 12 Altlastverdachtsflächen. Das Plangebiet ist nahezu flächende- ckend mit belasteten Flächen durch die jeweilige Nutzung bzw. durch histori- sche Auffüllungen belastet. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist in diesen Bereichen problematisch und kann allenfalls nach Bodenaustausch er- folgen. Das Plangebiet wird durch eine bekannte und aus dem Industriegebiet Killis- feld zuströmende Grundwasserbelastung mit Chlorierten Kohlenwasserstoffen (Lösungsmittel) tangiert. Beschreibung der bekannten Altlastverdachtsflächen (Quelle: Stadtplanungs- amt, Zentraler Juristischer Dienst, Umwelt- und Arbeitsschutz 06.04.2011) Im Plangebiet sind folgende Altstandorte und Altablagerungen bekannt: 1. Altablagerung „Stuttgarter Straße“, Objekt Nr. 00673: Ein Bruchteil der Altablagerung befindet sich im Plangebiet. Von 1940 bis 1955 erfolgten entlang der Stuttgarter Straße umfangreiche Ablagerungen von Bauschutt, Trümmerschutt, Brandschutt, Erdaushub, Straßenauf- bruch, Schlacken, Gaswerksabfällen sowie Abfällen der Reichsbahn. Bei Grundwasserhaltungen die sich auf den Bereich der Altablagerung auswirken wären besondere Maßnahmen erforderlich. Sofern im Bereich des Plangebietes Grundwasserbrunnen vorhanden sind, sind diese zu entfernen und mit bindigem Material zu verfüllen. Neue Brunnen dürfen nicht eingerichtet werden. Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 7 - Fassung 20.09.2012 Begründung 7 2. AA Südlich der Kleingartenanlage Stuttgarter Straße, Objekt Nr. 01805 Die Ablagerungen erfolgten bereits vor dem Jahre 1900 und wurden ver- mutlich um das Jahr 1955 beendet. Zur Auffüllung wurde Sand, Kies, Schluff aber auch Trümmerschutt, Schlacken und Bahnschotter verwen- det. Die Auffüllungshöhe beträgt bis zu 8 Meter. 3. AS DB Ausbesserungswerk, Objekt Nr. 01806 Ein kleiner Teilbereich nördlich der Tennisplätze der ESG gehört zu dem ehemaligen Ausbesserungswerk. In diesem Bereich ist mit Auffüllungen zu rechnen, die nicht belastungsfrei sind. 4. AS Wolfartsweierer Straße 6.-38 Objekt Nr. 01814 Auf den Grundstücken erfolgte eine gewerbliche Nutzung durch Auto- werkstätten, Schrottplätze und einen Mineralölhandel. Außerdem existie- ren Auffüllungen, die Anteile mit Brandschutt, Ziegelresten, Schlacken so- wie bereichsweise Glas, Plastik, und Bauschutt aufweisen. 5. AS Elektrogerätebau Tonfunk, Objekt Nr. 03109 Von 1955 bis 1967 wurden auf dem Gelände Fernseher und Rundfunkge- räte hergestellt. Am Standort war auch eine Lackiererei ansässig. 6. AS Schrottplatz Schätzle, Objekt Nr. 04101 Das Grundstück wurde einer langjährigen gewerblichen und umweltrele- vanten Nutzung unterzogen. Ab 1967 bis 1999 existierte auf dem Gelände ein Schrottplatz. 7. AS Stahlhandel Baier, Objekt Nr. 04194 Das Grundstück wurde einer langjährigen gewerblichen und umweltrele- vanten Nutzung unterzogen. Eine durchgeführte Luftbildauswertung er- gab, dass sich auf dem Grundstück zwei verfüllte Bombentrichter befin- den. 8. AS Schrottplatz Fa. Heberling Objekt Nr. 04238 Im Zeitraum von 1947 bis 1971 wurde auf dem Gelände ein Schrott- und Metallhandel betrieben. 9. AS Karosseriebau Elflein, Objekt Nr. 04239 Noch aktiver Betrieb einer seit 1967 ansässigen Karosseriebaufirma. Vor einer Neubebauung ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. 10. AS Stahlwollefabrikation Baumann, Objekt Nr. 04482 Von 1913 bis 1947 erfolgte am Standort die Herstellung von Stahlwolle und Stahlspänen. 11. Altlastenrelevante Nutzungen Gelände Holz Bumb Es handelt sich um einen aktiven Betrieb (Stuttgarter Straße 10) mit einer altlastenrelevanten Nutzung. Auf dem Gelände befinden sich unter ande- rem eine Eigenverbrauchertankstelle, KfZ-Werkstätten, eine Spedition und ein Zimmereibetrieb. 12. AA Alter Bahndamm KA-MA, Objekt Nr. 04203 Entlang des Ostrings befindet sich der alte Bahndamm der Hauptstrecke Karlsruhe- Mannheim. Der Bahndamm wurde Anfang des 20. Jahrhun- Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 8 - Fassung 20.09.2012 Begründung 8 derts aufgeschüttet und wurde bis 1992 als solcher genutzt. Der ehemali- ge Bahndamm ist bis zu 8 Meter hoch und besteht aus Sand sowie Mittel- bis Grobkies mit Buntsandsteinblöcken und Steinen. Im südöstlichen Be- reich des Bahndammes (Richtung Messplatz) wurden am Dammfuß ca. 0,5 Meter mächtige Auffüllungen mit Bauschutt, Metall, Plastik und Holz- resten angetroffen. Inwieweit diese Auffüllungen im Zuge der Straßen- baumaßnahme entsorgt wurden ist nicht bekannt. Durchgeführte Untersuchungen Mitte der 90-iger Jahre ergaben keinen weiteren Untersuchungsbedarf für die Fläche. Ein wirkungspfadbezogener weiterer Handlungsbedarf ergab sich nicht. Sofern zukünftige Eingriffe in den Damm stattfinden sind diese mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz ab- zustimmen. Die im Plangebiet bekannten vorgenannten Altlastverdachtsflächen wurden durch dplan (Bericht vom 20.04.2012) und SakostaCAU (Bericht vom 14.03.2012) umwelttechnisch untersucht. Die Ergebnisse sind in den Umwelt- bericht von ILN Bühl eingeflossen. Auf Grundlage der vorgenannten Untersuchungen hat sich aktuell kein weite- rer Handlungsbedarf ergeben. Im Zuge der Erschließung bzw. Bebauung des Gebietes sind weitergehende abfalltechnische Untersuchungen erforderlich. Die jeweils erforderlichen Maßnahmen sind mit dem Umwelt- und Arbeits- schutz der Stadt Karlsruhe abzustimmen. 4. Planungskonzept Das Plangebiet befindet sich im Südosten der Karlsruher Kernstadt an einer der Hauptzufahrtsstraßen und nördlich der hoch liegenden ICE-Trasse Karls- ruhe – Mannheim in einer besonders exponierten und gut einsehbaren Lage. Im Geltungsbereich wurde 2009/2010 ein Planungswettbewerb nach RPW 2008 für den Neubau der Hauptfeuerwache und Leitstelle durchgeführt mit dem Schwerpunkt der Einbindung des Neubaus der Hauptfeuerwache und Leitstelle in die geplante Freiraumkonzeption im Übergang vom Stadtpark zum Otto-Dullenkopf-Park und in die geplanten Grundstücksbereiche nördlich und südlich der Stuttgarter Straße. Die Vorgaben der Wettbewerbsauslobung stel- len im Wesentlichen die Rahmenbedingungen für die städtebauliche Gesamt- konzeption dar. Im Ergebnis des Wettbewerbs wird die Arbeit des 1. Preisträ- gers für die städtebauliche Gesamtkonzeption und die Umsetzung im Zuge der Bauleitplanung insbesondere in Bezug auf die Erschließung und Frei- raumgestaltung modifiziert und fortentwickelt. Die städtebauliche und grünplanerische Einbindung sowie die Qualität der ar- chitektonischen Ausformung am „Stadteingang“ sowie in einsehbarer Lage von der ICE-Trasse sind von besonderer Bedeutung. Der Neubau der Haupt- feuerwache und der Leitstelle sollen in die geplante Freiraumkonzeption im Übergang vom Stadtpark zum Otto-Dullenkopf-Park eingebunden werden. Südlich der Stuttgarter Straße wird die neue Bebauung nach Westen hin durch Büro- und Dienstleistungsnutzungen ergänzt. Leitstelle und Hauptfeuerwache sind als markanter Gebäudekomplex entlang der Wolfartsweierer Straße angeordnet. Sie bilden mit dem Bürokomplex eine städtebauliche und räumliche Einheit am Stadteingang von Karlsruhe. Die La- ge der Gebäude und die Gebäudehöhen sind aufeinander abgestimmt und Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 9 - Fassung 20.09.2012 Begründung 9 orientieren sich in ihren Dimensionen an der Bebauung entlang der Ludwig- Erhard-Allee, bzw. an der östlichen Südstadt-Bebauung. Die Gebäude sind baustrukturell analog zu den Gebäuden entlang der Lud- wig-Erhard-Allee geplant. Damit entsteht ein großräumiges Gesamtensemble an der Parkkante. Das Plangebiet liegt am äußeren Rand der verdichteten Bebauung der Karls- ruher Kernstadt in einem Freiraumentwicklungsschwerpunkt. Das Plangebiet befindet sich damit an der Nahtstelle der zum Teil schon vorhandenen und geplanten Freiräume Stadtpark und Otto-Dullenkopf-Park und erhält dadurch eine besondere Bedeutung. Zwischen den Baukörpern der Leitstelle und der Hauptfeuerwache wird eine Blickachse in Ost-West-Richtung von der Stuttgarter Straße zum Otto- Dullenkopf-Park freigehalten und damit die optische Vernetzung der Park- und Freiräume gewährleistet. Durch Anforderungen an die Erschließung, die technische Infrastruktur und wegen gestalterischer Aspekte wurden die bisher geplanten „Hügel“ zur kreu- zungsfreien Verbindung von Stadtpark und Otto-Dullenkopf-Park reduziert. (Insbesondere die ca. 7 m hohen Stützwände für die Unterquerung der Stra- ßenbahn am Hochpunkt der „Hügel“ hätten als räumliche Barrieren gewirkt und wären der städtebaulichen und freiraumplanerischen Idee der Verbindung der Parkräume und dem Auelandschaftscharakter entgegen gestanden. Mit den „Hügeln“ werden leichte Brückenkonstruktionen als Verbindung geplant - mit einer etwas steileren Rampe zur Stuttgarter Straße. Die Nutzungen der Hauptfeuerwache und der Leitstelle müssen als gesamte Anlage gesichert werden und stellen damit abgeschlossen Bereiche dar. Der Gebäudeentwurf zur Hauptfeuerwache mit einer Hofüberbauung bzw. Fahr- zeughalle ermöglicht eine Beschränkung der Umzäunung auf den Umgriff der Leitstelle und im Bereich der Parkierungsanlagen. Die Einfriedungen sind ge- stalterisch besonders anspruchsvoll in dem Verzahnungsbereich der öffentli- chen Freiräume zu planen. 4.1 Art der baulichen Nutzung Die neue Hauptfeuerwache sowie die Leitstelle sind als Flächen für Gemein- bedarf festgelegt und dienen unmittelbar der Versorgung der Stadt Karlsruhe. Leitstelle und Hauptfeuerwache sind einander räumlich direkt zugeordnet als funktionale Einheit an dieser für die Stadt Karlsruhe verkehrsgünstig gelege- nen Stelle. Südlich der Stuttgarter Straße wird ein Sondergebiet für Büro- und Verwal- tungsgebäude festgesetzt. Hier sind mit einer hohen Ausnutzung der Flächen Büro- und Dienstleistungsgebäude in hochwertiger städtebaulicher Lage am Stadtpark vorgesehen. Sonstige gewerbliche Nutzungen sind aufgrund der besonderen Lage am Rande der Parklandschaft sowie im Bereich des südöst- lichen Stadteingangs nur ausnahmsweise zulässig, sofern sie nicht störenden Charakter ausweisen, und mit der besonderen Lagegunst vereinbar sind. Mit den Festsetzungen zur Art sollen repräsentative Gebäude mit attraktiver baulicher Gestaltung entstehen, die somit einen markanten südlichen Ab- schluss der neuen Verbindung von Stadtpark und Otto-Dullenkopf-Park bilden. Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 10 - Fassung 20.09.2012 Begründung 10 Die Nutzungen werden vor allem auf Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsge- bäude beschränkt, um die beabsichtigte Umfeldqualität und die Bebauungs- bzw. Nutzungsdichte sicherzustellen. Eine Reihe von Nutzungen ist ausnahmsweise zulässig, da die Verträglichkeit dieser Nutzungen mit der angestrebten Gebietsart und möglichen Störwirkun- gen im Einzelfall geprüft und ggf. ausgeschlossen werden soll. Diese Aus- nahmen können zugelassen werden, sofern der allgemeine Zweck des Bau- gebiets gewahrt bleibt. Öffentliche Tankstellen können sich aufgrund ihrer großflächigen Ausdehnung und der von diesen Nutzungen ausgehenden Beeinträchtigungen (Ziel- und Quellverkehr) nicht in die städtebauliche Gesamtkonzeption und damit die Ei- genart der Baugebiete einfügen und sind daher im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes insgesamt ausgeschlossen. Lediglich auf den Flächen für Gemeinbedarf soll eine Tankstelle zur Nutzung für die Fahrzeugflotte der Feuerwehr eingerichtet werden. Vergnügungsstätten, Spielhallen, Bordelle und bordellartige Betriebe sind im Planungsgebiet auch nicht ausnahmsweise zulässig, um Konflikte mit dem benachbarten Otto-Dullenkopf-Park zu vermeiden. Zudem soll einer negativen Image-Veränderung des gesamten Gebiets vorgebeugt werden (trading-down- Effekt). Das Plangebiet befindet sich in nicht integrierter Lage. Deshalb sind Einzel- handelsnutzungen ausgeschlossen. (Einzelhandelskonzept) Zudem würde die Quartiersversorgung der östlichen Südstadt und der südlichen Oststadt durch die konkurrenzfähigere (Verkehrsgunst) Lage beeinträchtigt. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Die Parameter zum Maß der baulichen Nutzung leiten sich aus der städtebau- lichen Zielsetzung entsprechend der Aufgabenstellung zum Plangebiet (Wett- bewerbsauslobung) ab. Die festgesetzten Bebauungshöhen und -dichten ori- entieren sich an der bestehenden Bebauung entlang der Ludwig-Erhard-Allee und dienen der Fortführung des räumlich-gestalterischen Gebietscharakters. Die Überschreitung der Obergrenzen des § 17 BauNVO ist daher aus den be- sonderen städtebaulichen Gründen zur Neugestaltung und Umnutzung im Plangebiet erforderlich. Für das Sondergebiet sind eine maximale GRZ von 0,9 sowie eine maximale GFZ von maximal 4,0 festgesetzt. Die GRZ- -Werte dürfen auf der Grundlage von § 19 Abs. 4 BauNVO erhöht werden, um die beabsichtigten baulichen An- lagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen herstellen zu können. Durch Festsetzungen wie Dachbegrünung für sämtliche Dachflächen ein- schließlich der Tiefgaragenüberdachungen und die Herstellung der anschlie- ßenden Freiflächen und Parkanlagen können die o.g. Überschreitungen aus- geglichen bzw. kompensiert werden. Dadurch werden die allgemeinen Anfor- derungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden. Die Gebäudehöhen werden durch Festsetzung der maximalen Wandhöhen bestimmt. Diese liegt dabei im Bereich Leitstelle und Hauptfeuerwache bei 30 m (8 Geschosse), für die Bürogebäude bei 27,80 m (7 Geschosse). Die Gebäudehöhen fügen sich damit in die bereits realisierten Baustrukturen ent- lang der Ludwig-Erhard-Allee ein und bilden einen räumlichen Rahmen für den Park. Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 11 - Fassung 20.09.2012 Begründung 11 Die Gebäudehöhen für das Sondergebiet sind nach Norden hin deutlich abge- stuft, um den Übergang zur östlichen Südstadtbebauung verträglich zu gestal- ten und mit den geringeren Dimensionen auf die Stadtparknutzung zu reagie- ren. 4.3. Erschließung 4.3.1 ÖPNV Nördlich und südlich der Stuttgarter Straße ist jeweils eine optionale Freihalte- trasse für die Führung der Straßenbahn vorgesehen. Die nördliche Trasse würde ihre Fortsetzung nach Westen in der Rahel-Strauss-Straße finden. Die südliche Trasse würde entlang der Stuttgarter Straße weitergeführt. Die Tras- sen sind nachrichtlich in den B-Plan eingetragen. Eine Haltestelle ist an der Stuttgarter Straße in unmittelbarer Nähe des Kreis- verkehrs vorgesehen. Dadurch soll das Umsteigen auf die andere Straßen- bahnlinie in der Ludwig-Erhard-Allee erleichtert werden. Die Haltestelle benö- tigt eine Länge von 80 m. Auch die Haltestelle ist nur informell als Standort eingetragen. Die endgültige Trassenführung und die Lage der Haltestellen sind über ein separates Planfeststellungsverfahren zu regeln. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Das öffentliche Straßennetz ist bereits in Teilen vorgegeben und wird folglich für die Erschließung übernommen. Dabei wird der Querschnitt der Stuttgarter Straße angepasst und teilweise verbreitert, um die geplanten Abzweigungen nach Süden zu ermöglichen. Die optionale Straßenbahntrasse südlich der Stuttgarter Straße erfordert separate Abbiegespuren in der Stuttgarter Straße. Die Erschließung südlich der Stuttgarter Straße für die Büro- und Dienstleis- tungsnutzung sowie die Hauptfeuerwache und Leitstelle wird neu geordnet und westlich der bisherigen Zimmerstraße an die Stuttgarter Straße angebun- den. Für die Erschließung der Hauptfeuerwache und des gegenüberliegenden Sondergebietes wird nach Süden hin die Lage der Zimmerstraße nahezu ü- bernommen. Die Wolfartsweierer Straße hat keine Erschließungsfunktion für das neue Ge- biet. In sie mündet lediglich die Alarmausfahrt der Hauptfeuerwache ein. Die vorhandenen Erschließungsstraßen Stuttgarter und Zimmerstraße bleiben in ihren Lagen erhalten, werden jedoch in ihren Querschnitten angepasst und durch Baumpflanzungen, der Querschnitt der Stuttgarter Straße auch durch Radwege bzw. Radstreifen ergänzt. Die Anbindung der Zimmerstraße in Richtung Süden (Anschluss „Ringstra- ße“) wird mit Ausnahme eines 4 m breiten öffentlichen Geh- und Radwegs aufgegeben. Zusätzlich wird die Straße in ihrer Lage begradigt und die Ein- mündung in die Stuttgarter Straße angepasst. Dadurch kann auf eine spätere Umverlegung der technischen Infrastrukturleitungen verzichtet werden und die Hauptfeuerwache unabhängig von dem Sondergebiet entwickelt werden. Eine neue Straße erschließt von der Stuttgarter Straße ausgehend die als Sondergebiet geplante Fläche mit Büro- und Verwaltungsgebäuden. Diese Zu- fahrtsstraße ist ringförmig an die Zimmerstraße angebunden. Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 12 - Fassung 20.09.2012 Begründung 12 4.3.3 Ruhender Verkehr Entlang der neuen Zufahrtsstraße sowie auf der Westseite der Zimmerstraße werden öffentliche Stellplätze angeordnet, die entlang der neuen Zufahrtsstra- ße durch Bäume gegliedert werden. Für die Büro- und Verwaltungsnutzung fläche sind nördlich der Baukörper je- doch innerhalb der Sondernutzungsfläche durch Bäume gegliederte oberirdi- sche Stellplätze vorgesehen. Die übrigen nachzuweisenden Stellplätze sind innerhalb des Baufeldes oder in einer Tiefgarage anzuordnen. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze für Hauptfeuerwache und Leitstelle werden auf dem Grundstück untergebracht. 4.3.4 Geh- und Radwege Die Stuttgarter Straße erhält beidseitig straßenbegleitende Gehwege. Für den Radverkehr sind im Bereich der Einmündung zum Kreisverkehr Radwege und im weiteren Verlauf der Stuttgarter Straße Radstreifen vorgesehen. Die Wolfartsweierer Straße verfügt beidseits über einen kombinierten Geh- und Radweg. Den neuen Erschließungsstraßen für Sondergebiet und Hauptfeuerwache bzw. Leitstelle ist jeweils beidseitig ein Gehweg zugeordnet, der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. Darüber hinaus ist die Einbindung des Gehwegenetzes in die Parkbereiche geplant. Der Kreisverkehr wird mit Brücken kreuzungsfrei überquert, sodass eine direkte Verbindung der „Esplanade“ in den Otto-Dullenkopf-Park entsteht. Die barrierefreie Verbindung der Parkbereiche besteht weiterhin über das ebenerdige Wegenetz. Im Bereich der neuen Straßenbahnhaltestelle wird der Weg an das straßenbegleitende Geh- und Radwegenetz angebunden. Für die angebotenen Nutzungen sind entsprechende Fahrradabstellflächen vorzusehen. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme Im Bereich des Plangebiets ist kein öffentliches Wassernetz vorhanden. Das Stromnetz ist in diesem Bereich nur minimal ausgebaut. Das vorhandene Leitungsnetz in der Stuttgarter Straße, Wolfartsweierer Stra- ße und Zimmerstraße wird, wo möglich, erhalten und im südlichen Plangebiet entlang der neuen Straßenführung ergänzt. Dabei spielt der Erhalt der Lage der Zimmerstraße eine bedeutende Rolle. Die zahlreichen in der Straße geführten Leitungen können erhalten werden und müssen nicht zu einem späteren Zeitpunkt nach Freiwerden der Gewerbeflä- chen verlegt werden, was die entstehenden Erschließungskosten reduziert. Dadurch steht auch einer vorgezogenen Umsetzung von Hauptfeuerwache und Leitstelle nichts im Wege. Strom: Die Hauptfeuerwache benötigt zwei voneinander unabhängige technische Er- schließungen. Die Leitstelle benötigt eine doppelte, voneinander unabhängige Stromversorgung. Dies kann mittels 20-kV-Ringeinschleifung der geplanten kundeneigenen Übergabestation und einer Notstromversorgung mittels Ag- Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 13 - Fassung 20.09.2012 Begründung 13 gregat erfolgen. Für das Sondergebiet ist eine eigene Trafostation vorgese- hen. Wasser: Feuerwache und Leitstelle können von der bestehenden Wasserversorgungs- leitung in der Wolfartsweierer Straße versorgt werden. Für die Versorgung der westlichen Sondergebietsgrundstücke muss in der Zimmerstraße und in der Verbindungsstraße zw. Zimmerstraße und Stuttgarter Straße eine Wasserver- sorgungsleitung im Straßenbereich neu verlegt werden. Fernwärme: Das neue Gebiet soll an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Die Fernwärmetrasse quert die Wolfartsweierer Straße nördlich der Leitstelle. Sie ist im Plan durch ein eingetragenes unterirdisches Leitungsrecht gesichert. Nördlich der Leitstelle und südlich der Hauptfeuerwache bindet eine geplante Fernwärmeleitung in das Grundstück ein und soll der Wärmeversorgung der Hauptfeuerwache und Leitstelle dienen. Die Trasse ist mit einem beidseitigen Schutzstreifen von ca. 2 m nicht überbaubar. Entwässerung, Versickerung Innerhalb des Plangebiets ist ein Abwasser-Sammelkanal, der „Auer Samm- ler“ vorhanden, der von der Stuttgarter Straße aus westlich der neuen Zufahrt zumSondergebiet in süd-südöstlicher Richtung verläuft. Die Kanaltrasse ist grundsätzlich von Bebauung und sonstigen Ver- und Entsorgungsleitungen freizuhalten. Das unbedenkliche zum Beispiel auf den Dachflächen gesammelte Nieder- schlagswasser soll in Zisternen gesammelt werden und als Brauchwasser verwendet werden. Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Dabei ist die abwassertechnische Erschließung in nordöstliche Richtung zur Wolfartsweierer Str. (B 10) auszu- richten. Von einer allgemeinen Versickerung des Niederschlagswassers ist wegen der hohen Belastung des gesamten Gebietes mit Altlasten abzusehen bzw. ist diese gänzlich zu vermeiden. Eine Versickerung kann lediglich im Einzelfall und ggf. nach Bodenaustausch erfolgen. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt durch Müllfahrzeuge, die durch die ringförmige Erschließung problemlos gewährleistet werden kann. Am Ende der Zimmer- straße ist vor der Eisenbahnbrücke eine Wendefläche vorgesehen. 4.4 Gestaltung Die Vorgaben des Bebauungsplans zur äußeren Gestaltung der baulichen An- lagen beziehen sich auf die im Planungskonzept dargelegten Ziele und be- schränken sich auf Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe (Wandhöhe), zur Dachform (Flachdach, begrünt) sowie zur Anordnung der Gebäudefronten entlang der öffentlichen Verkehrsräume und auf Werbeanlagen. Durch die Festsetzung von Baulinien soll sichergestellt werden, dass die städtebauliche Grundordnung an den wichtigen Raumkanten eingehalten wird. Die Gebäudehöhe der Neubauten für Hauptfeuerwache, Leitstelle und Bü- ro/Dienstleistung orientiert sich dabei an der geplanten Gebäudehöhe der markanten raumbegrenzenden Bebauung entlang der Ludwig-Erhard-Allee. Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 14 - Fassung 20.09.2012 Begründung 14 Unbebaute Flächen bebauter Grundstücke werden als Grünflächen gärtne- risch angelegt mit einer Bepflanzung durch Bäume und Sträucher. Öffentliche Stellplätze werden durch das Pflanzen von Laubbäumen geglie- dert. Die Dächer werden als Flachdächer ausgebildet und größtenteils mindestens extensiver begrünt. Damit kann Niederschlagswasser gespeichert werden. In der ökologischen Gesamtwirkung sind begrünte Flachdächer als sehr positive Maßnahmen einzuschätzen. Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarther- mischen Nutzung können gestalterisch in die Dachflächen integriert werden. Werbeanlagen sind insgesamt aus gestalterischen Gründen und zum Schutz der angrenzenden Freizeit- und Wohnnutzung nur mit Einschränkungen zu- lässig. Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, Laserwerbung, Sky- beamer oder Ähnliches sind auch ausnahmsweise nicht zulässig, um schädli- che Umweltbeeinflussungen durch Lichtemissionen zu vermeiden. 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Wesentliches Ziel der Grünordnung ist die Ausbildung einer durchgehenden Grünspange zwischen den beiden dicht bebauten Stadtteilen der Ost- und der Südstadt und die Vernetzung des Otto-Dullenkopf-Parks mit dem Stadtpark. Die Vernetzung der Parkflächen erfolgt durch die kreuzungsfreie Führung der Geh- und Radwege. Die Geh- und Radwege werden im Norden des Plange- biets von großzügigen, öffentlichen Grünflächen begleitet. Diese werden land- schaftlich gestaltet und als Rasenfläche mit locker eingestreuten Baumpflan- zungen und Baumgruppen angelegt. Im Plangebiet selbst fällt kein Bedarf an Kinderspielplätzen an. Als Bindeglied zwischen dem Stadtpark und des Otto-Dullenkopf-Park erfüllt es dennoch eine wichtige Funktion für die Versorgung der Ost- und der Südstadt mit den vielfäl- tigen Freiräumen und Spiel- und Freizeiteinrichtungen in den beiden Parkan- lagen. Die beiden auf entsiegelten Flächen geplanten öffentlichen Grünflächen mit extensiv gepflegter Wiese und überwiegend einheimischen Laubbäumen wer- den dem städtischen Ökokonto gutgeschrieben. Die Durchgrünung im Inneren Gebiets wird durch Überstellung von öffentli- chen und privaten Stellplätzen mit Bäumen erreicht. Die Erschließungsstraßen mit den öffentlichen Stellplätzen sollen jeweils nach 4 Senkrechtparkern durch einen großkronigen Laubbaum unterbrochen werden. Auch die Stellplätze im Norden der Sondergebietsfläche werden in ähnlicher Weise durch Bäume ge- gliedert. Die Dachflächen werden überwiegend begrünt. Vorgärten bzw. unbebaute Flächen bebauter Grundstücke werden als Grün- flächen gärtnerisch angelegt mit einer Bepflanzung durch Bäume und Sträu- cher. Weitere Erläuterungen sind dem Umweltbericht zu entnehmen. Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 15 - Fassung 20.09.2012 Begründung 15 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft und Ausgleich Durch die Gesamtmaßnahme, insbesondere durch die Umwandlung von völlig versiegelter Fläche in öffentliche Grünfläche mit extensiv gepflegten, zwei- schürigen Wiesen und überwiegend heimischen Bäumen auf rund 5100 m² Fläche entsteht eine Aufwertung gegenüber dem bisherigen Zustand. Die Flä- chen und die durch deren Aufwertung erzielten Punkte werden dem städti- schen Ökokonto gutgeschrieben. Weitere Erläuterungen sind dem Umweltbe- richt zu entnehmen. 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz Hier ist vor allem die Mauereidechse durch den Verlust von Lebensraum be- troffen. Bei einer entsprechenden Durchführung von Maßnahmen zur Vermei- dung einer Verletzung oder Tötung von Exemplaren (rechtzeitigen Umsied- lung) kann die Betroffenheit minimiert werden. Gleichzeitig können zur Siche- rung des Erhaltungszustandes mit vorgezogenen CEF-Maßnahmen (continius ecological functionality) besonders geeignete Habitatstrukturen für die Art in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben geschaffen und deren Funktion erhalten werden. Für eine qualitative Sicherung der Maßnahmen wird eine ökologische Baubegleitung vorgeschrieben. Ein Hineinplanen in die Legalausnahme des § 44 Abs. 5 BNatschG ist damit gegeben. Weitere Erläuterungen sind dem Umweltbericht zu entnehmen. 4.6 Belastungen Negativen Einfluss auf das Gebiet nehmen vor allem die Altlastensituation und die starke Verlärmung des Gebiets. Wie im Rahmen der Planung mit den Alt- lasten umzugehen ist, ist bereits unter 3.5 Belastungen (Bestandserhebung) beschrieben. Lärm Für die Bewältigung der Lärmproblematik wurde ein Schallgutachten durch Kurz und Fischer vom 20. Juni 2012 erstellt. Dies kommt zu dem Ergebnis, dass der zur Beurteilung herangezogene Orientierungswert der DIN 18005 für Gewerbegebiete am Tag von 65 dB(A) entlang der Wolfartsweierer und der Stuttgarter Straße, sowie entlang der Bahnstrecke der DB überschritten wird. Im Nachtzeitraum wird der maßgebliche Orientierungswert von 55 dB(A) im gesamten Plangebiet überschritten. Es stellt fest: „Aufgrund der Überschreitungen der maßgeblichen Orientie- rungswerte der DIN 18005 durch die Verkehrsgeräusche werden für das Plan- gebiet Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen, wie aktive Schallschutzmaß- nahmen, Grundrissorientierung sowie passive Schallschutzmaßnahmen durch eine entsprechende Ausgestaltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräu- men.“ „Für das Gebäude der Wolfartsweierer Straße 42 bzw. benachbarte Gebäude sollte im Falle vorhandener Wohnnutzungen Schallschutzmaßnahmen in Er- wägung gezogen werden.“ Eine Überprüfung ergab, dass sich in den genann- ten Gebäuden keine Wohnnutzung befindet. Die Einrichtung von aktivem Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand er- scheint unzweckmäßig, da nur die untersten Geschosse wesentlich von die- ser Maßnahme profitieren würden. Es wird deshalb auf die Festsetzung akti- Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 16 - Fassung 20.09.2012 Begründung 16 ven Schallschutzes verzichtet. Wohnnutzung als besonders sensible Nutzung wird ausgeschlossen 5. Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wech- selwirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Um- weltprüfung ist in einem Umweltbericht dargestellt. Dieser ist gesonderter Be- standteil dieser Begründung (Anlage). Zusammenfassend kommt er zu fol- gendem Ergebnis: „Der B-Plan betrifft eine exponierte Lage am südöstlichen Stadteingang der Stadt Karlsruhe. Der städtebaulichen und grünplanerischen Einbindung sowie der Qualität der architektonischen Ausformung mit den besonderen funktiona- len und ökologischen Anforderungen kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Bei der Betrachtung des derzeitigen Gebietszustands und der Bewertung der sich aus der Planung ergebenden Umweltwirkungen ergeben sich insbeson- dere Konflikte bei den Schutzgütern „Mensch“ sowie „Arten und Biotope“. So schließt die insbesondere vom randlichen Straßenverkehr auf den Men- schen einwirkende hohe Lärmbelastung eine Wohnnutzung innerhalb des Be- bauungsplangebiets aus. Ruheräume der Feuerwehr müssen lärmabgewandt angelegt werden. Ergänzend sind passive Schallschutzmaßnahmen erforder- lich. Von den zukünftigen Gebietsnutzungen ausgehende Lärmemissionen (Übungsbetrieb, Martinshorn) haben dagegen für die Umgebung keine Rele- vanz. Zur Gefahrenabwehr (Feuerwehr) erlaubt die TA-Luft geringfügige Ü- berschreitungen. Der naturschutzfachliche Wert des Gebiets ergibt sich aus dem Vorkommen der Mauereidechse, die als Art des Anhangs IVder FFH-Richtlinie strengen Schutz genießt. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände werden die Tiere rechtzeitig vor Baubeginn während geeigneter Zeitfenster gefangen und auf neugeschaffene Ausgleichsflächen, die im Vorfeld so herge- richtet und ausgestattet wurden, dass die ökologisch-funktionalen Kontinuität dort gleichwertig gesichert ist, umgesiedelt. Tötungen oder Verletzungen von Exemplaren werden dadurch soweit möglich vermieden. Die dauerhafte Funk- tion der CEF-Flächen wird durch entsprechende Pflege der Flächen gewähr- leistet. Zwei Boden- und Altlastengutachten zeigen Wege auf, wie im Zuge der Er- schließung und Bebauung Risiken für das Grundwasser und die menschliche Gesundheit beseitigt bzw. minimiert werden können, so dass sich insbesonde- re beim Schutzgut Boden gegenüber dem Bestand eine deutliche Aufwertung ergibt. Eine Erschließung des Gebietes entspricht den Forderungen des Regional- planes und des Landesentwicklungsplanes nach Ausschöpfung noch beste- hender Nutzungsmöglichkeiten innerhalb bestehender Bebauungsgebiete. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild / Erholung, Boden, Klima / Luft und Wasser können mit den vorgesehenen Min- derungs- und Ausgleichsmaßnahmen vollständig kompensiert werden. In der Gesamtbilanz ergibt sich eine deutliche Aufwertung. Der Zugewinn soll dem städtischen Ökokonto zugeschrieben werden.“ Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 17 - Fassung 20.09.2012 Begründung 17 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: - Schaffung bzw. Erhaltung einer bedarfsgerechten und tragfähigen Infra- struktur. - Aktivierung und Ausbau eines bereits vorhandenen Gebiets - Konzentration im Nahbereich eines geplanten Haltepunkts des ÖPNV. - Vernetzung des Gebiets mit den umliegenden Stadtteilen über öffentliche Räume und Grünsysteme mit Infrastruktureinrichtungen. - Schaffung eines belebten und vielseitigen Wohnumfeldes mit vielfältigem Nutzungsangebot. - Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Belebung durch Multifunktionalität und Aufenthaltsmöglichkeit für alle Bevölkerungsgruppen. 6.2 Sozialplan Die im Gebiet ansässigen Betriebe befinden sich auf Pachtgrundstücken, de- ren Verträge rechtzeitig gekündigt wurden bzw. die in den nächsten Jahren auslaufen. Die Wirtschaftsförderung und das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe sind den Betriebsinhabern bei der Suche nach Ersatzgrundstücken behilflich. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Fläche für Gemeinbedarfca. 1,50 ha22,06% Sondergebiet ca. 1,20 ha17,65% Öffentliche Grünflächen (Parkanlage)ca. 0,60 ha8,82% Öffentliche Grünflächen Ökokontoca. 0,48 ha7,06% Flächen für CEF-Maßnahmenca. 1,02 ha15,00% Verkehrsflächenca. 2,00 ha29,41% Gesamtca. 6,80 ha100,00% 7.2 Geplante Bebauung Leitstelleca.3.541 m² Hauptfeuerwacheca.18.000 m² Gewerbegebäudeca.17.320 m² Gesamtca.38.861,00 m² Bruttogeschossfläche Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 18 - Fassung 20.09.2012 Begründung 18 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtflächeca.6,8 ha100,00% Derzeitige Versiegelung bzw. versiegelbare Flächeca.4,7 ha69,12% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versie gelte Fläche ca.4,2 ha61,76% Hinweise: - Die versiegelten Flächen innerhalb der öffentlichen Grünanlage sind bei der Berechnung nicht berücksichtigt. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist voraussichtlich kein Bodenord- nungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich. 9. Kosten (überschlägig) 9.1 Rückersatzfähige Kosten 9.1.1 Beitragsfähige Erschließungskosten nach KAG Rückersatzfähig 2 sind der Umbau der Zimmerstraße, die bisher als Privatstra- ße nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet war, sowie die von der Zim- merstraße abgehende Seitenstraße zur Stuttgarter Straße Grunderwerbskostenca.?? EUR Erdbewegung- und Freilegungca.260.000 EUR Verkehrsflächenca.438.000 EUR Entwässerungca.67.000 EUR Begrünungca.14.000 EUR Beleuchtungca.24.000 EUR Gesamtca.803.000 EUR Rückersatz 95%ca.762.850 EUR Stadtanteil 5% ca. 40.150 EUR Hinsichtlich der Grunderwerbskosten kann zurzeit noch keine Aussage getrof- fen werden, evtl. werden die benötigten Flächen durch ein Bodenordnungsver- fahren zur Verfügung gestellt. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. 2 Rückersatz ist der Teil der Erschließungskosten gemäß Satzung über die Erhebung von Erschlie- ßungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe, der auf die durch die Anlagen erschlos- senen Grundstücke verteilt wird und von den Eigentümern anteilig zu leisten ist. Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 19 - Fassung 20.09.2012 Begründung 19 9.1.2 Beitragsfähige Kosten für CEF-Maßnahmen Ausgleich für CEF-Maßnahmen auf Bau grundstücken - 100 % beitragsfähigca.142.450 EUR Ausgleich für CEF-Maßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächenca.18.500 EUR Hiervon beitragsfähig 90 %ca.16.650 EUR Stadtanteil 10 %ca.1.850EUR 9.2 Kosten zu Lasten der Stadt 9.2.1 Kosten für Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB (M) Die Ausgleichsmaßnahmen auf den öffentlichen Grünflächen (M) werden dem Ökokonto zugerechnet. Die Kosten hierfür sind deshalb zunächst durch die Stadt zu tragen. Sofern sie zu einem späteren Zeitpunkt für eine konkrete Maßnahme als Ausgleich genutzt werden, ist ggf. Rückersatz möglich. Kosten für Ausgleichsmaßnahmen (M) (Ökokonto) ca. 140.000 EUR 9.2.2 Kosten für CEF-Maßnahmen Die Kosten für CEF-Maßnahmen für sonstige öffentliche Flächen, die nicht er- schließungsbeitragsfähig sind, sind in voller Höhe von der Stadt zu tragen. Ausgleich für CEF-Maßnahmen auf sonstigen öffentlichen Flächen ca. 24.050 EUR 9.2.3 Kosten für Parkanlagen am Kreisel Für die Herstellung der Parkanlage westlich des „Kreisels“ ist aurelis vertrag- lich zur Deckung der Kosten verpflichtet. Die Kosten für die Herstellung der Parkanlage östlich der Wolfartsweierer Straße gehen zu Lasten der Stadt. Öffentliche Grünfläche östlich der Wolfartsweierer Straße incl. Schüttung des Hügels ca.170.000EUR 9.2.4 Kosten für Umbau St Wolfartsweierer Straße Diese Kosten sind nicht rückersatzfähig. Signalisierung Alarmausfahrt an der Wolfartsweierer Straße ca.57.500 EUR Brücken incl. Erdrampenca.4.140.000 EUR Gesamtca. 4.197.500 EUR Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 20 - Fassung 20.09.2012 Begründung 20 9.4 Städtische Kosten insgesamt Kosten Ziffer 9.1.1ca.40.150 EUR Kosten Ziffer 9.1.2ca.1.850 EUR Kosten Ziffer 9.2.1ca.140.000 EUR Kosten Ziffer 9.2.2ca.24.050 EUR Kosten Ziffer 9.2.3ca.170.000 EUR Kosten Ziffer 9.2.4ca.4.197.500 EUR Gesamtca. 4.573.550 EUR 9.5 Kosten zu Lasten der Verkehrsbetriebe Der Umbau der Stuttgarter Straße wird erst notwendig, wenn die dort anvisier- te Straßenbahnlinie realisiert wird. Die hierdurch entstehenden Kosten (nach heutiger Schätzung ca. 950.000 EUR) sind von den Verkehrsbetrieben zu ü- bernehmen. 9.6 Kosten zu Lasten der Stadtwerke Die Investitionskosten für Wasser-, Gas- und Stromversorgung werden über Beiträge und Gebühren finanziert. 10. Finanzierung Die Kosten sind entsprechend der geplanten Realisierung in den Haushalts- planungen der kommenden Jahre zu berücksichtigen. 11. Anlagen zur Begründung Der Begründung sind der Umweltbericht und eine Übersicht über Flächen (Alt- standorte und Altablagerungen) im Plangebiet, deren Böden Belastungen aufweisen, als Anlagen beigefügt. Karlsruhe, 20.09.2012 Stadtplanungsamt Dr. Harald Ringler Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 21 - Fassung 20.09.2012 Begründung 21 B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Stei- gung darf 5 % nicht überschreiten. Alternativ sind die Abfallbehälter innerhalb der überbaubaren Flächen in die Gebäude zu integrieren. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferlie- gende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen ent- wässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser kann gesammelt wer- den. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öf- fentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden wer- den. Bei Einrichtung von Wasserversorgungsanlagen gem. § 3 Abs. 3 (Hausinstal- lation) Trinkwasser-Verordnung sind die Anforderungen sind die allgemeine anerkannten Regeln der Technik nach 17 Abs. 1 und 2 TrinkwV 2001 vom 28. 11.2011 einzuhalten. Als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten u. a. die DIN 1988 - Technische Regeln für Trinkwasser-Installation, DIN 2000 - Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, bau, Betrieb und In- standhaltung der Versorgungs- und Leitungsanlagen, Arbeitsblatt kW 551 des DVGW - Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen, Techni- sche Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums, Planung, Er- richtung, Betrieb und Sanierung von Trink-Wasser-Installationen. Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 22 - Fassung 20.09.2012 Begründung 22 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denk- malschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgra- fenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwie- sen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) - 23 - Fassung 20.09.2012 Begründung 23 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11. Hinweise der DB (Deutsche Bahn) Services Immobilien GmbH Es ist zu berücksichtigen, dass es im Nahbereich von Bahnanlagen zu Immis- sionen aus dem Bahnbetrieb kommen kann. Hierzu gehören Bremsstaub, Lärm, Erschütterungen und Beeinflussungen durch elektromagnetische Fel- der. Es können keine Ansprüche gegenüber der DB AG für die Errichtung von Schutzmaßnahmen geltend gemacht werden. Ersatzansprüche gegenüber der DB AG aufgrund von Schäden durch Immissionen aus dem Eisenbahnbetrieb sind ausgeschlossen. In den Druckbereich und Stützbereich der Gleisanlagen der DB Netz AG darf nicht eingegriffen werden. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Richtlinie der DB Netz AG Ril 836.2001 sind zu beachten. 12. Wasserschutzgebiet Das Planungsgebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III B „Wasserwerk Durlacher Wald“. Es ist daher die Technische Regel DVGW, Arbeitsblatt W 101 "Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete, I. Teil, Schutzgebiete für Grund- wasser, vom Juni 2006 zu berücksichtigen. GFHW GFHW GFE GFE Anl G Bgl Anl S 2366/59 2366/62 Schu Sportg GFGI S GFGI GFGI GFE GFGI S GFGI S GFGI S GFGI B 10 S GFGI Bgl GFGI GFGI Bgl GFGI S GFGI GFW S GFGI GFGI K 9652 S GFV Bgl Bgl Anl S S Bgl GFV Bgl 6014 19905 19902/2 19889/3 19902/13 2390 2366/82 2366/83 2366/81 2368/1 2374/1 19882/2 19891/8 19897 19888 19895 19892 19892/6 19892/4 19892/5 19891/9 19891/10 19884 19898 2366/61 2366/60 2366/58 19895/1 2390 2367/9 19900 Gar %UR Wkst WBtrg Gar 59 Btrg Btrg 2 %UR Btrg 24 Ust %UR Btrg Wkst %UR 42a Btrg 55 Btrg Wkst 57a %UR 57 Ust 6WXWWJDUWHU6WUD‰H Am Schloss Gottesaue =LPPHUVWUD‰H :ROIDUWVZHLHUHU6WUD‰H Bgl S Anl Anl Bgl Bgl Anl S B 10 S Bgl Bgl Bgl Bgl Anl Bgl S Pl Anl GFGI Pl S Anl S S Bgl GFGI GFGI Bgl Anl GFGI GFGI 19896 19894/1 2374/2 19892/7 19891/25 19891/26 19891/30 19891/23 19882/1 19891 19891/1 19891/7 19892/1 19892/2 19891/3 19892/3 19891/4 19887 19891/12 19891/19 19891/18 19891/17 19891/11 19891/16 19891/15 19891/14 19891/13 19889/1 19885 19889/4 10 %UR Lagg Lagg 46 Lagg %UR Vwg 11 Gar Lagg Lagg 36a Ghs Btrg 3 Whs 4 Ust %UR 13 Btrg 19890 2367/1 6WXWWJDUWHU6WUD‰H :ROIDUWVZHLHUHU6WUD‰H Ostring 1805 4239 3109 4194 4482 4238 4101 1814 4203 1806 Datei: S:\K6141\999_Hauptfeuerwache_B-Plan\CAD\121002_Hauptfeuerwache_B-Plan_Vorentwurf.dwg Plott: 02.10.2012 67b'7(%$8 STADTPLANUNGSAMT STADT KARLSRUHE $QODJH]XU%HJUQGXQJ hEHUVLFKWEHU)OlFKHQ $OWVWDQGRUWHXQG $OWDEODJHUXQJHQ LP3ODQJHELHWGHUHQ%|GHQ Belastungen aufweisen 67b'7(%$8 STADTPLANUNGSAMT STADT KARLSRUHE

  • Festsetzungen Hauptfeuerwache
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „Zimmerstraße, (Hauptfeuerwache)“ Karlsruhe – Südstadt Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) Fassung 20.09.2012 Textfestsetzungen - 2 - Inhaltsverzeichnis I. ...........................................................3 Planungsrechtliche Festsetzungen 1. ............................................................................3 Art der baulichen Nutzung 1.1 .......................................3 Sondergebiet für hochwertige Gewerbenutzungen 1.2 .....................................3 Fläche für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) 4 4 4 4 4 4 5 5 5 5 6 6 6 6 6 8 8 8 8 8 8 8 8 9 9 10 2. ..........................................................................3 Maß der baulichen Nutzung 3. ................................................................................ Abweichende Bauweise 4. ............................................. Nebenanlagen, Stellplätze Garagen, Carports 5. ......................................... Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 5.1 ................................................................................ Öffentliche Grünflächen 5.2 ....................................... Grünflächen auf Gewerbe- und Sonderbauflächen 5.3 ............................................................................................ Dachbegrünung 6. ............................................................................................. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Lands chaft 6.1 ............................................................................................... Vorgezogene artenschutzbezogene Ausg leichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen ) 6.2 ...................................................................... Maßnahmen zum Artenschutz 6.3 ................................. Öffentliche Grünflächen - Maßnahmen zum Ausgleich 6.4 ........................................................... Zuordnung gem. § 9 Abs. 1 a BauGB 7. ............................................ Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen 8. .............................................................. Führung von Versorgungsleitungen 9. .................................................................... Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 10. ................................................................................... Passiver Schallschutz II. ............................................................................ Örtliche Bauvorschriften 1. ............... Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulic hen Anlagen 1.1 .......................................................................................................... Dächer 1.2 ...................................................................................................... Fassaden 1.3 ............................................................................. Abfallbehälterstandplätze 2. .............................................................................................. Werbeanlagen 3. ............................................................................................ Außenantennen 4. ................. Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke 5. ............................................................................................... Einfriedungen 6. ........................................................................... Abstellplätze für Fahrräder III. .......................................................................... Sonstige Festsetzungen Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) Fassung 20.09.2012 Textfestsetzungen - 3 - Planungsr echtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebau- ungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Sondergebiet für Büro- und Verwaltungsgebäude Zulässig sind - Dienstleistungs-, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude Ausnahmsweise können zugelassen werden: - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, sofern diese auch mit der umge- benden Wohnbebauung verträglich sind - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke - Schank- und Speisewirtschaften Nicht zulässig sind: - Tankstellen - Vergnügungsstätten - Bordelle und bordellähnliche Betriebe - Einzelhandel - Wohnungen 1.2 Fläche für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Zulässig sind - Anlagen für die Feuerwehr: Hauptfeuerwache und Leitstelle der Stadt Karls- ruhe einschließlich der erforderlichen technischen Anlagen - Tankstelle zur Nutzung für die Fahrzeugflotte der Feuerwehr 2. Maß der baulichen Nutzung Die Obergrenze der Gebäudehöhe wird durch die Wandhöhe festgesetzt. Dabei gilt als Wandhöhe (WH) das Maß ab Höhe der Gehweghinterkante des jeweils Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) Fassung 20.09.2012 Textfestsetzungen - 4 - nächstgelegenen Gehwegs bis zum oberen Abschluss der Wand. Die Wandhö- he wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. Im Sondergebiet ist eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (Tiefgaragen und ihre Zu- fahrten) bis zu einer GRZ von 1,0 zulässig. 3. Abweichende Bauweise Als abweichende Bauweise gilt die offene Bauweise ohne Längenbeschrän- kung. 4. Nebenanlagen, Stellplätze Garagen, Carports Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, Stellplätze, Carports und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und auf den dafür ge- kennzeichneten Flächen zulässig. 5. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 5.1 Öffentliche Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen sind als extensiv zu pflegende Wiesen mit großkronigen Laubbäumen anzulegen. Mindestens 80 % dieser Bäume müssen einheimisch sein. 5.2 Sondergebiet An den im Plan ausgewiesenen Baumstandorten sind groß- bzw. mittelkronige, standortgerechte Laubbäume zu pflanzen. Geringfügige Abweichungen von den eingetragenen Standorten können in begründeten Fällen (Zufahrt, Leitungstras- se, Grenzveränderung) als Ausnahme zugelassen werden. Nicht überbaute und nicht für die interne Infrastruktur genutzte Flächen sowie der als private Grünfläche ausgewiesenen Bereich sind als Vegetationsfläche anzulegen und zu unterhalten. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lager- flächen ist nicht zulässig. 5.3 Dachbegrünung Dachflächen über 100 m² sind zu begrünen. Die Dachflächen der Gebäude bis einschließlich 11 m Wandhöhe sind intensiv zu begrünen, d.h. 40 cm Schichtaufbau, Gräser, Kräuter, Stauden und niedrige Sträucher. Die Dachflächen auf den Gebäudeteilen mit mehr als 11 m Wandhöhe sind ex- tensiv zu begrünen. Hierfür ist ein geeignetes Substrat in einer Schichtstärke von mindestens 10 cm in gesetztem Zustand über der Dränschicht aufzubrin- gen und fachgerecht mit Sedum, Gräsern und Kräutern zu begrünen. Die Dachflächen der Hauptfeuerwache und der Leitstelle sind zu begrünen, so- fern dies durch die Nutzung der Dachfläche (z. B. als Kleinspielfeld, Laufweg, Terrasse, Technik) nicht ausgeschlossen ist. Die durchschnittliche Schichtstär- ke der Dachbegrünung auf der Fahrzeughalle der Feuerwehr beträgt 25 cm. Unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit des Hallendachs sind oberhalb einer Drän- und Filterschicht Dachbegrünungssubstrat, Sand, Kies und Oberboden als Standorte für verschiedene Pflanzengesellschaften nebeneinander in wech- selnder Aufbauhöhe zwischen 10 cm und 40 cm einzubauen. Das so entstan- dene Habitatmosaik ist durch einzelne Steine, Äste und kleine Sträucher zu er- Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) Fassung 20.09.2012 Textfestsetzungen - 5 - gänzen. Einzusäen ist eine Mischung aus heimischen Gräsern, Kräutern und Sedum für trockene Standorte aus der Artenliste im Anhang. Auf den Gebäuden mit einer Wandhöhe von mehr als 11 m sind ergänzend zur Dachbegrünung Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nut- zung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Alle Begrünungsmaßnahmen sind zu erhalten, zu pflegen und bei Verlust in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. 6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na- tur und Landschaft 6.1 Vorgezogene artenschutzbezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maß- nahmen ) Die westliche im zeichnerischen Teil ausgewiesene Fläche für CEF- Maßnahmen ist zu 50 % als Vegetationsfläche und zu 50 % als Schotterflächen mit Steinriegeln anzulegen. Die Vegetationsfläche ist als Wiese mit Obstbäumen, heimischen Bäumen, und überwiegend heimischen Sträuchern sowie mit Säumen aus trockenheitslie- benden, krautigen Pflanzen anzulegen bzw. zu erhalten. Die östliche im zeichnerischen Teil ausgewiesene Fläche für CEF-Maßnahmen ist als Robiniensukzessionswald zu erhalten. Auf ca. 850 m², ausschließlich auf der Südseite des Walles, ist das bestehende Brombeergestrüpp zu roden, die Fläche ist zu schottern und mit Trockenmauern strukturreich anzulegen. Dafür sind entlang der Ausgleichsfläche jeweils 30 m Trockenmauer (insgesamt 6 Stück) als Gabionen mit 20 m Unterbrechung aufzusetzen. Herstellung von Ersatzlebensräumen bzw. Optimierung vorhandener Eidech- senhabitate soll ein Jahr vor Baubeginn, nur in den für Eidechsen günstigen Zeiträumen (Mitte August bis Mitte Oktober bzw. Mitte März bis Mitte April) er- folgen. Die Umsetzung der Maßnahmen, der gesetzlichen Vorgaben und der behördli- chen Auflagen sind durch eine ökologische Baubegleitung mit Erfolgskontrolle zu sichern. Sie hat rechtzeitig vor Inanspruchnahme betroffener Flächen zu er- folgen. Die Flächen sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. 6.2 Sonstige Vorgaben zum Artenschutz Rodungen und Abrissmaßnahmen sind nur in der vegetationsfreien Zeit bzw. außerhalb der Brutzeiten durchzuführen: Rodungen in der Zeit von November bis Februar, Abrissarbeiten in der Zeit von Oktober bis Februar. 6.3 Sonstige Maßnahmen Die mit M bezeichneten öffentlichen Grünflächen zum Ausgleich von zu erwar- tenden Eingriffen in Natur und Landschaft sind als extensiv zu pflegende Wie- sen mit großkronigen Laubbäumen anzulegen. Mindestens 80 % dieser Bäume müssen einheimisch sein. Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) Fassung 20.09.2012 Textfestsetzungen - 6 - 6.4 Zuordnung gem. § 9 Abs. 1 a BauGB Die westliche Fläche für CEF-Maßnahmen ist dem Baugrundstück auf den der- zeitigen Grundstücken Flst. Nr. 19902/13 und 19905 im Plangebiet zugeordnet. Die östliche Fläche für CEF-Maßnahmen ist zu 23 % den öffentlichen Verkehrs- flächen und zu 77 % den restlichen Baugrundstücken zuzuordnen. Die in der Planzeichnung mit M bezeichneten Maßnahmeflächen zum Aus- gleich von zu erwartenden Eingriffen in Natur und Landschaft werden dem Ökokonto der Stadt Karlsruhe zugeordnet. 7. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen Abgrabungen und Aufschüttungen sind bis auf das Niveau der Gehweghinter- kante zur Geländeanpassung zulässig. Zur Wolfartsweierer Straße hin ist das Gelände auf das Niveau der Wolfartsweierer Straße - Gehweghinterkante - auf- zufüllen. Entlang der Verkehrsflächen werden auf den privaten Grundstücken Flächen in einer Breite von 50 cm zur Erstellung etwa notwendiger Stützbauwerke für den Straßenkörper als Fläche für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern in Verbindung mit der Herstellung des Straßenkörpers festgesetzt. Hierzu gehört insbesondere das Hineinragen des als Stützbauwerk erforderlichen Betonkeils um ca. 20 cm (Hinterbeton) für die Randsteine oder Rabattenplatten. Für die Fußgängerbrücke über die Wolfartsweierer Straße sind in den öffentli- chen Grünflächen beidseits der Straße Auffüllungen zum Tragen der Brücken- konstruktion herzustellen. Die Hügel sind so zu gestalten, dass Stützmauern nicht notwendig sind. 8. Führung von Versorgungsleitungen Sämtliche innerhalb des Planungsgebietes verlaufenden Ver- und Entsorgungs- leitungen sind unterirdisch zu verlegen. 9. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Die Flächen für Geh- Fahr- und Leitungsrechte sind von jeglicher baulichen Nutzung und Nutzung als Lagerfläche frei zu halten. Bei der Anpflanzung von Bäumen ist ein Abstand von 2,50 m von der Leitungsachse einzuhalten. 10. Passiver Schallschutz Innerhalb des in der Anlage zu Ziff. 10 gekennzeichneten Bereichs ist durch geeignete Maßnahmen (u. a. durch Anordnung der Räume, durch die Dämm- qualität der Fenster und sonstiger Außenbauteile) sicherzustellen, dass die von der Raumart abhängigen Anhaltswerte der VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ vom August 1987 für den Innen- schallpegel nicht überschritten werden. Die erforderlichen Schalldämmmaße zur Einhaltung der o.g. Innenschallpegel sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren nachzuweisen. Der Nachweis ist nach den in der DIN 4109 1 vorgeschriebenen Verfahren zu erbringen. Wenn der Nachweis des ausreichenden Schallschutzes gegen Au- ßenlärm nach DIN 4109 1 erbracht wird, ist davon auszugehen, dass die in der 1 DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe 1989 Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) Fassung 20.09.2012 Textfestsetzungen - 7 - VDI 2719 genannten Innenschallpegel eingehalten werden. Alternativ kann der Nachweis auch nach der Richtlinie VDI 4100 2 erfolgen. Für Ruheräume der Feuerwache ist der Mindestluftwechsel durch ein geeigne- tes Lüftungskonzept bei Überschreitung des Außenschallpegels von 55 dB(A) tags und nachts sicherzustellen. Zum Beispiel erfolgt die Belüftung der Schlaf- und Ruheräume über eine schallabgewandte Fassade, an der die oben ge- nannten Werte eingehalten werden, oder ein ausreichender Luftwechsel wird durch technische Be- und Entlüftungssysteme sichergestellt. Die DIN 4109, DIN 4100 und VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und de- ren Zusatzeinrichtungen“ vom August 1987 liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstr. 7, 1. OG, Zimmer 113/114, 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth-Verlag, Berlin). 2 VDI 4100 „Schallschutz von Wohnungen – Kriterien für Planung und Beurteilung“, Ausgabe August 2007 Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) Fassung 20.09.2012 Textfestsetzungen - 8 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen 1.1 Dächer Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu konzipieren und auszuführen, dass die Dachbegrünung und deren Wasserrück- haltefunktion dadurch nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Lichtkuppeln, Oberlichter und Dachliegefenster sind bis zu einer Gesamtfläche von max. 20 % der Dachfläche zulässig. Im Sondergebiet für hochwertige Gewerbenutzungen sind notwendige techni- sche Aufbauten (z.B. Solaranlagen, Technikanlagen für Aufzüge etc.) auf den Dächern nur mit einem Abstand von mindestens 2 m ab Außenwandkante zu- lässig. Klimaanlagen und Be- und Entlüftungsanlagen sind in die Gebäude zu integrieren. Sonstige Aufbauten sind unzulässig. 1.2 Fassaden Bei der äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen sind stark reflektierende Materialien und Farben mit Signalwirkung (grell leuchtende Farben) nicht zuläs- sig. 1.3 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze, die nicht im Gebäude integriert sind, sind mit einem Sichtschutz zu versehen und mit Rankpflanzen oder Hecken zu begrünen 2. Werbeanlagen Werbeanlagen (§ 2 (9) LBO) sind nur am Ort der Leistung zulässig. Werbeanlagen sind nur am Gebäude, bis zur maximal festgesetzten Wandhöhe und unter Einhaltung folgender Größen zulässig: Einzelbuchstaben bis max. 1 m Höhe und Breite, sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und dergleichen) bis zu einer Fläche von 2 m². Unzulässig sind Werbeanlagen auf nicht bebauten privaten Grundstücksflä- chen. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. 3. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenanten- ne zulässig. Anlagen für Mobilfunkantennen und Sendemasten sind ausschließlich auf dem Gebäude der Leitstelle und auf dem Schlauchturm der Hauptfeuerwache unter- zubringen. 4. Gestaltung der unbebauten Flächen der bebaubaren Flächen Die unbebauten Flächen bebaubarer Flächen sind, sofern sie nicht für die inter- ne Infrastruktur erforderlich sind, als Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen. Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) Fassung 20.09.2012 Textfestsetzungen - 9 - Zur gärtnerischen Gestaltung gehört eine Bepflanzung mit Bäumen und Sträu- chern. Betrieblich genutzte Freiflächen, Verkehrsflächen und Stellplätze sind wasser- undurchläs sig auszuführen. Alle Flächen sind dicht zu befestigen (Asphaltdecke oder Pflasterbelag in ge- bundener Bauweise) und über die öffentliche Schmutzwasser-Kanalisation zu entwässern. Das Abfließen des Niederschlagswassers auf nicht befestigte Flä- chen ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. 5. Einfriedungen Einfriedungen sind nur als standortgerechte Hecken aus laubabwerfenden Ge- hölzen bis max. 1,20 m Höhe zulässig. In die Hecken kann ein bis zu 1 m hoher Maschendrahtzaun oder Stahlgitterzaun eingezogen werden. Im Bereich der Hauptfeuerwache und der Leitstelle sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von max. 2 m zulässig. 6. Abstellplätze für Fahrräder Abstellplätze für Fahrräder sind in ausreichender Zahl und geeigneter Beschaf- fenheit herzustellen. Sie sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen, auf den Flächen für Stellplätze oder den dafür ausgewiesenen Flächen unterzubringen. Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) Fassung 20.09.2012 Textfestsetzungen - 10 - III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Die Bebauungspläne Nr. 774 Gottesaue/Ostauepark vom 14.07.2006, Nr. 732 Karlsruhe-Südost vom 09.06.2000, Nr. 709b Kriegsstraße -Ost / Ostring vom 19.09.1997, Nr. 462 Paketbahnhof vom 05.09.1975 und Nr. 258 Südstadt - südlicher Teil vom 14.10.1955 werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Karlsruhe, 16.09.2011 Fassung vom 20.09.2012 Stadtplanungsamt Dr. Harald Ringler Bpl „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache) Fassung 20.09.2012 Textfestsetzungen - 11 - Anlage zu Ziff. 6.3 der Planungsrechtlichen Festsetzungen - Dachbegrünung Kräuter ( Anteil 60 % ): Wissenschaftl. Name Deutscher Name Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättr. Glockenblume Centaurea jacea ssp. ang Schmalblät. Wies.-flockenbl. Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus carthusianorum Kartäuser-Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummular. Sonnenröschen Helichrysum arenarium Sand-Strohblume Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Linum perenne Ausdauernder Lein Potentilla tabernaemonta. Frühlings-Fingerkraut Prunella grandiflora Großblütige Brunelle Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian Veronica teucrium Großer Ehrenpreis Gräser ( Anteil 40 % ): Wissenschaftl. Name Deutscher Name Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Corynephorus canescans Silbergras Festuca guestfalica Harter Schafschwingel Koeleria glauca Blaue Kammschmiele Phleum phleoides Glanz-Lieschgras 65 65 65 65 65 65 70 70 70 70 70 70 Bebauungsplan "Zimmerstraße" Karlsruhe Straßen- und Schienenverkehrslärm im Plangebiet Aufpunkthöhe: 2. OG Brückenstraße 9, 71364 Winnenden Legende Gebäude Emission Straße Signalanlage Emission Schiene Maßstab 1:2500 0025 5075 m Beurteilungspegel Tag in dB(A) <=40 40<<=45 45<<=50 50<<=55 55<<=60 60<<=65OW GE 65< <=70 70< 3458000 3458000 54295005429500 Anlage zu Ziff. 10 der Planungsrechtlichen Festsetzungen

  • Umweltbericht Hauptfeuerwache
    Extrahierter Text

    Umweltbericht Bebauungsplan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“ Auftraggeber: Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstr. 14 76131 Karlsruhe Auftragnehmer: ILN Bühl Sandbachstr. 2 77815 Bühl Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz Bühl Sandbachstr. 2 77815 Bühl Tel (07223) 9486-0 Fax (07223) 9486-86 info@ilnbuehl.de Institutsleiter: Dr. Volker Späth Bearbeitung: Michael Hug (Biologe, Geograph) Jochen Lehmann (Dipl. Ing. Landespflege FH) Stand:23.10.2012 B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN3 INHALT Inhalt......................................................................................................................................................3 Anhang:..................................................................................................................................................4 1Einleitung.....................................................................................................................................5 1.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele des Bauleitplanes..........................................................................5 1.2 Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen..................................................6 1.3 Umweltziele und ihre Berücksichtigung im B-Plan............................................................................7 2Beschreibung und Bewertung Ist-Zustand Umwelt..............................................................10 2.1. Schutzgut Boden............................................................................................................................10 2.2 Schutzgut Wasser...........................................................................................................................15 2.3 Schutzgut Klima / Luft......................................................................................................................17 2.4 Schutzgut Fauna / Flora..................................................................................................................24 2.4.2 Fauna............................................................................................................................................26 2.4.3 Nach §32 NatSchG besonders geschützte Biotope.....................................................................29 2.4.4 Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse.................................................................29 2.5 Schutzgut Biodiversität....................................................................................................................29 2.6 Schutzgut Landschaft......................................................................................................................30 2.7 Schutzgut Mensch...........................................................................................................................31 2.8 Schutzgut Kultur- und sonstigen Sachgüter....................................................................................32 3Status quo Prognose................................................................................................................33 4Konfliktanalyse.........................................................................................................................34 4.1 Schutzgut Boden.............................................................................................................................35 4.2 Schutzgut Wasser...........................................................................................................................35 4.3 Schutzgut Klima...............................................................................................................................36 4.4 Schutzgut Flora/Fauna....................................................................................................................36 4.4.1 Auswirkungen auf geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie....................................36 4.4.2 Auswirkungen auf Europäische Vogelarten.................................................................................37 4.4.3 Auswirkungen auf Biotoptypen.....................................................................................................38 4.5 Schutzgut biologische Vielfalt..........................................................................................................38 4.6 Schutzgut Landschaft......................................................................................................................38 4.7 Schutzgut Mensch...........................................................................................................................39 4.8 Schutzgut Kulturerbe und sonstigen Sachgüter..............................................................................39 B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN4 4.9 Wechselwirkungen..........................................................................................................................39 4.10 Auswirkungen auf Natura-2000 Gebiete.......................................................................................40 5Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen.............................41 5.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hinsichtlich des Wirkfaktors Lärm..........................41 5.2 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hinsichtlich Boden und Altlasten............................41 5.3 Vermeidung von Schadstoffemissionen..........................................................................................41 5.4 Vermeidung unerwünschter klimatischer Auswirkungen.................................................................42 5.5 Ausgleich für die Schutzgüter..........................................................................................................42 6Planungsalternativen...............................................................................................................46 7Gesamtbewertung....................................................................................................................46 8Sonstige Angaben....................................................................................................................47 8.1 Methodik der Umweltprüfung...........................................................................................................47 8.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben..............................................................47 8.3 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen.........................................................................47 9.Allgemeinverständliche Zusammenfassung.........................................................................48 10.Literatur.....................................................................................................................................49 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Berücksichtigung der Ziele von Fachplänen und Umweltbelangen beim B-Plan8 Tab. 2: Bewertung Schutzgut Wasser / Grundwasser17 Tab. 3: Bewertung Schutzgut Klima20 Tab.4: Vorkommende Lebensraumtypen, Flächenanteile und Naturschutzfachliche Bedeutung24 Tab.5: Übersicht zu erwartenden Auswirkungen34 Tab.6: Übersicht umweltrelevante Festsetzungen und Ausgleichsmaßnahmen43 ANHANG: Bebauungsplan Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)– Berechnung nach § 1a BauGB (Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe, Stand 04.05.2012) Eingriffs-/AusgleichsbetrachtungBebauungsplan Zimmerstraße (Hauptfeuerwache) (Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe, Stand 04.05.2012) B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN5 1EINLEITUNG Die Neuaufstellung von Plänen und Programmen erfordert nach der neuen nationalen Gesetzeslage (BauGB vom 24.6.2004, SUPG vom 25.6.2005, UVPG Neubekanntmachung vom 25.6.2005) eine Umweltprüfung (UP). Diese „Plan-UP“ dient der Ermittlung der voraussichtlichen Umweltwirkungen von Plänen und Programmen. Das Ergebnis der UP muss im Rahmen des Verfahrens und der Abwä- gung Berücksichtigung finden und in Form eines Umweltberichtes dokumentiert werden. In der UP sind neben der Betrachtung der Schutzgüter nach UVPG (Boden, Wasser, Klima/Luft, Ar- ten- und Biotopschutz, Biodiversität, Landschaft, Mensch, Kultur und Sachgüter sowie Wechselwir- kungen) auch die Erfordernisse der FFH-Richtlinie und der Eingriffsregelung zu erfüllen. Im Zusam- menspiel mit diesen gesetzlichen Regelungen dient die UP dazu, die räumliche Planung im Hinblick auf die Schutzgüter auf hohem Niveau zu optimieren. 1.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele des Bauleitplanes Das ca.6,84Hektar große Planungsgebiet liegt in der östlichen Südstadt.Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes „Zimmerstraße“ (Hauptfeuerwache). Für beide Teilflächen erfolgt eine Änderung des derzeit gültigen Flächennutzungsplans 2010 im Parallelverfahren. Ältere Bebauungspläne werden aufgehoben. AlsArt der baulichen Nutzung festgesetzt sind -einSondergebiet fürBüro- und Verwaltungsgebäude Südlich der Stuttgarter Straßesind Dienstleistungs-,Geschäfts-, Büro- undVerwaltungsgebäude zulässig.In hochwertiger städtebaulicher Lage am Stadtpark sind Gebäude mit einer hohen Ausnutzung der Flächen vorgesehen. Mit einer attraktiven baulichen Gestaltung soll ein markanter südlicher Abschluss einer neuen Verbindung vom Stadtpark zum Otto-Dullenkopf-Park entstehen. -eineFläche für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Zulässig sind Anlagen für die Feuerwehr: Hauptfeuerwache und Leitstelle der Stadt Karlsruhe einschließlich der erforderlichen technischen Anlagen.Hauptfeuerwache und integrierte Leitstelle dienen der Versorgung der Stadt Karlsruhe, die Leitstelle auch dem LandkreisKarlsruhe. Sie sind in verkehrsgünstiger Lage als funktionale Einheit einander direkt räumlich zugeordnet. Maß der baulichen Nutzung: Das Maß der baulichen Nutzung leitet sich aus der städtebaulichen Zielsetzung ab. Die festgesetzten Bebauungshöhen und-dichten orientieren sich an der bestehenden Bebauung entlang der Ludwig- Erhard-Allee und dienen der Fortführung des räumlich-gestalterischen Gebietscharakters. Für das Sondergebietisteine maximale GRZ von1,0 festgesetzt. Die Gebäudehöhen werden durch Festsetzung der maximalen Wandhöhen bestimmt. Diese liegt da- bei im Bereich Leitstellebei 30 mundderHauptfeuerwache bei27m, fürdas Sondergebietimsüdli- chenBereich bei21 m, im nördlichen Bereich bei 15 m. Die Gebäudehöhen fügen sich damit in die B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN6 bereits realisierten Baustrukturen entlang der Ludwig-Erhard-Allee ein und bilden einen räumlichen Rahmen für den Park. Ausführlichere und genauere Ausführungen gibt der Vorentwurf zum Bebauungsplan„Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“. Abbildung1:Geltungsbereich B-Plan 1.2 Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen Um die Kriterien bei der Bewertung der Umweltprüfung transparent zu machen, bedarf es der Darstel- lung der umweltrelevanten Ziele in den Fachgesetzen und Fachplänen. Aufgrund der Vielfalt der Ein- zelziele wird an dieser Stelle aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die entsprechenden Fachgesetze und-pläne verwiesen. Nach Maßgabe des BauGB vom 24.6.2004 können als Bewertungsmaßstäbe herangezogen werden: umweltbezogene Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4, die Vorgaben des § 1 Abs. 5 Satz 2, nach dem Bauleitpläne dazu beitragen sollen, eine men- schenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, die Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Schutzgebietsausweisungen insbesondere der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sin- ne des Bundesnaturschutzgesetzes nach § 1a Abs. 4 B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN7 die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind; insbesondere des Naturschutz-, Wasser- , Abfall- und Immissionsschutzrechts nach § 1 Abs. 6 Nr. 7, Buchstabe g, der Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG sowie die übrigen immissionsschutzrechtlichen Regelungen und technischen Normen, (vgl. auch: Richtlinie 96/83/EG zur Beherrschung von Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso II-Richtlinie), Art. 12: Überwachung der Ansiedlung). Für die Planung sind insbesondere relevant: Regionalplan Regionalverband Mittlerer Oberrhein (2002) Flächennutzungsplan 2010 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Landschaftsplan 2010 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Gebiete mit Gemeinschaftlicher Bedeutung (NATURA-2000) und Schutzgebiete 1.3 Umweltziele und ihre Berücksichtigung im B-Plan Umweltziele können aus den nachfolgenden Fachplänen wie Landesentwicklungsplan (2002), Regio- nalplan Mittlerer Oberrhein(2002), Pläne des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes in Teilen abgeleitet werden. Weitere Ziele können sich aus dem Bodenschutzgesetz (BBodSchG, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten 3/1998 geändert 9/2001), dem Naturschutzgesetz (NatSchG BW, Gesetz zum Schutz der Natur, Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft 3/1995 geändert 1.7.2004), der FFH- Richtlinie (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie 1992) sowie der Vogelschutzrichtlinie (1979), welche zusam- men die NATURA 2000 Gebiete bildenund weiteren Fachgesetzen ergeben. Für das Gebiet relevante Ziele bzgl. der Raumordnung und dem Umgang mit Ressourcen konzentriert der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg (2002). Umweltziele des Landesentwicklungsplanes sind für den betroffenen Raum: Ziffer LEP 2.2.2.3 Ein ausreichendes Angebot an attraktiven Gewerbe- u. Dienstleistungsstandorten ist bereitzuhalten, insbesondere für Betriebe und Einrichtungen, die auf die Standortbedingungen und Füh- lungsvorteile der Verdichtungsräume angewiesen sind.... Ziffer LEP 2.2.3.1 Die Inanspruchnahme von Freiräumen für Siedlungszwecke ist auf das unbedingt not- wendige Maß zu beschränken. Bei der Siedlungsentwicklung sind vorrangig, die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale an Brach-, Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen. Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein (2003) baut auf dem Landesentwicklungsplan auf und macht sich auch die Ziele aus den genannten Fachgesetzen zu Eigen. Für den Planungsraum werden folgende rele- vanten Ziele und Grundsätze verfolgt: Ziffer RP 1.4.4 Vor der Neuausweisung von Bauflächen soll der Bedarf durch Verbesserung des vorhandenen Siedlungsbestandes oder der Ausschöpfung noch bestehender Nutzungs- möglichkeiten innerhalb bestehenderBebauungsgebiete gedeckt werden. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN8 Ziffer RP 1.6.1: Die Landschaft soll als Grundlage für alle Raumnutzungen so entwickelt und geschützt werden, dass die Stabilität und die Wohlfahrtswirkungen des Naturhaushaltes erhal- ten und nachhaltig gesichert werden. Ziffer RP 1.6.2: Schutz des Bodens: Der Boden soll inseinem Ausmaß bewahrt und pfleglich genutzt werden. .... Ziffer RP 1.6.3: Schutz des Wassers:Zur Gewährleistung einer hohen Qualität und ausrei- chender Menge des Grundwassers sollen die Infiltration in den Untergrund erhalten bzw. wie- der hergestellt, ...und der Eintrag von Stoffen in das Grundwasser, die dessen Eigenschaften nachhaltig verändert können, verhindert werden. (Auch Ziffer 3.3.5.1 Grundwasserschutz– Schutz von Wasservorkommen: Die vorhandenen Wasservorkommen sollen vor Beeinträchti- gungen aller Art geschützt werden.) Ziffer RP 1.6.4: Schutz der Luft und des Klimas: Belastungen von Luft und Klima sollen gering gehalten werden. Hierzu sollen Emissionen aus Quellen innerhalb und außerhalb der Region vermieden und natürliche Belüftungs- und Ausgleichssysteme funktionsfähig erhalten werden. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz sind nach BauGB §1a: (1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz an- zuwenden. (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringe- rung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdich- tung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. ... (4) Soweit ein Gebiet im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann, sind die Vor- schriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Ein- griffen einschließlich der Einholung der Stellungnahme der Kommission anzuwenden. Tab.1: Berücksichtigung der Ziele von Fachplänen und Umweltbelangen beim B-Plan ZieleKonkretisierungBerücksichtigung beim B-Plan LandschaftEntwickeln, schützen, so dass Stabilität / Wohlfahrtswirkungen des Naturhaushaltes erhalten und nachhaltig gesichert werden. Der B-Plan berücksichtigt den Schutz der Landschaft und des Landschaftsbildes / Stadtbildes durch entspre- chende zeichnerische und textliche Festsetzungen, z. B. öffentliche Grünflächen, Baumpflanzungen. Der Bebauungsplan geht darüber hinaus und wertet das Gebiet auf. BodenBewahrung und pflegliche NutzungDer B-Plan berücksichtigt das Ziel durch Festsetzungen zur max. zulässigen überbaubaren Fläche, sowie der Bebauung von anthropogen geprägten Böden. Böden werden entsiegelt und rekultiviert. GrundwasserGewährleistung einer hohen Qualität und ausreichender Menge. Dazu soll die Infiltrati- on in den Untergrund erhalten bzw. wieder hergestellt, der Eintrag von schädlichen Stof- fen in das Grundwasser ist zu vermeiden. Aufgrund derLage des Plangebietes im Bereich der Kinzig-Murg-Rinne (bindige Schichten) sowie der vor- handenen belasteten Auffüllungen sollte auf eine Versi- ckerungvon Niederschlagswasser von Dach- und Frei- flächen verzichtet werden. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN9 ZieleKonkretisierungBerücksichtigung beim B-Plan Klima/LuftBelastungen von Luft und Klima sollen gering gehalten werden. Bioklimatisch wichtige Bereiche werden nach Regional- plan Mittlerer Oberrhein (2002) nicht berührt. Festge- setztwird eine Begrenzung der Wandhöhe und Dach- begrünungen, Photovoltaik- und Solaranlagen sind zugelassen. Die Festsetzung öffentlicher Grünflächen führt zu einer Verbesserung desLokalklimas. Tier- und Pflanzen- welt Die heimische und standorttypische Tier- und Pflanzenwelt soll in ihren natürlichen Lebens- räumen erhalten werden. Der B-Plan berücksichtigt das Ziel, durch Inanspruch- nahme von gestörten, nicht natürlichen Lebensräumen und derAufnahmevorgezogener Maßnahmen zur Sicherung des Artenbestandes. Sparsamer Umgang Grund und Boden Der B-Plan berücksichtigt das Ziel, durch die Inan- spruchnahme von nicht natürlichen, anthropogen stark überprägten Böden. Zudem werden Böden rekultiviert. ImBereich der Baugebiete wird eine hohe Dichte ange- strebt. Vermeidung von Beeinträchtigungen Der B-Plan berücksichtigt das Ziel, er vermeidet erhebliche Beeinträchtigungen. Verbesserungen werden erzielt. Berücksichtigung von NATURA 2000 Lebensräumen und– Gebieten Der B-Plan berücksichtigt das Ziel, er nimmt keine NATURA 2000 Flächen in Anspruch. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN10 2BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG IST-ZUSTAND UMWELT Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung In Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren wurden von der Stadt Karlsruhe mehrere Sonder- gutachten in Auftrag gegeben, u.a. zu Boden, Lärm und Fauna. Das städtische Gartenbauamt fertigte eine Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung.Weiterhin kannauf vorhandene Datengrundlagen zu Böden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch und Kultur- und Sachgüter zurückgegriffen werden. Dazu wurden in den einzelnen Kapiteln die bekannten Datenquellen genannt. Weitere Untersuchungen werden als nicht not- wendig erachtet. 2.1. Schutzgut Boden Datenquellen Bodenkarte von Baden-Württemberg 1: 25000: Geologisches Landesamt Baden-Württemberg(Hrsg.), Umweltministerium Baden-Württemberg (2006): Das Schutzgut Boden in der Eingriffsregelung– Arbeitshilfe dplan gmbh (2012): Altlastentechnische Untersuchung des gesamten B-Plangebietes Zimmerstraße und Baugrund- und Abfall- technische Untersuchung der Neubaufläche Feuerwache Ost mit Leitstelle Kärcher Ingenieurgesellschaft mbh (2012): Geotechnisches Gutachten zum Neubau der Hauptfeuerwache und der Leitstelle in Karlsruhe, Zimmerstraße SakostaCAU GmbH (2012): Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU), Module Altlasten, Abfall/Boden, Rückbau und Kampfmittel auf einer Untersuchungsfläche in 76137 Karlsruhe, Stuttgarter Straße/Zimmerstraße (ALVF 7054-03-007) Bestand und Bewertung Die Darstellung und Beschreibung des Bestandes erfolgt anhand vorhandener Daten, weitere Erhe- bungen sind nicht notwendig. Grundlagen Der Boden erfüllt im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes folgende Funktionen: Natürliche Funktionen als: Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Be- standteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Nutzungsfunktionen als: Rohstofflagerstätte Fläche für Siedlung und Erholung Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN11 Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte In §1 des Gesetzes ist dargelegt, dass bei Einwirkungen auf den Boden Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowieseiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden sollen. Dementsprechend werden bei Bewertungen von Nutzungsände- rungen, die mit Verlusten an Böden und Fläche verbunden sind, die natürlichen Funktionen und die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte betrachtet. Diesen natürlichen Funktionen nach BBodSchG können nachfolgenden Funktionen zugeordnet wer- den: Boden als Lebensraum für Bodenorganismen Standort für Kulturpflanzen (natürliche Bodenfruchtbarkeit) Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Filter und Puffer für Schadstoffe Boden als Standort für die natürliche Vegetation Boden als landschaftsgeschichtliche Urkunde Bestand Im Planungsgebiet stehen keine natürlichen oder landwirtschaftlich genutzten Böden an. Ein wesentli- cher Flächenanteil ist völlig versiegelt oder besteht aus Schotter ohne Oberbodenanteil. Die Parkbö- den stellen rekultivierte Standorte dar, ebenso der Lärmschutzwall am Ostring, ein ehemaliger Bahn- damm (GARTENBAUAMT KARLRUHE 2012). Für den Geltungsbereich des B-Plans wurden zwei Fachgutachten erstellt, die sich mit dem Schutzgut Boden auseinandersetzen: Untersucht wurde -eine ca. 11.350 m² große Fläche im Südwesten im Eigentum der DB Services Immobilien GmbH (SacostaCAU 2012)und -einBereich beidseits der Zimmerstraße bis zur Stuttgarter und Wolfartsweierer Straße(dplan GmbH2012). DasGebiet ist vollständig durch anthropogen überprägte Böden gekennzeichnet (Ortslage nach Bo- denkarte Nr. 6916 Karlsruhe-Nord). Aus der Nutzungsgeschichte ergibt sich, dass es sich um mehr- fach aufgefüllte bzw. gestörte Böden zum Teil aus Schottern, Kiesen, sandigen und lehmigen Fraktio- nen handelt. Der Untergrund wirddurch anthropogene Auffüllungen mit inhomogener Zusammensetzungund vari- ierender Mächtigkeit geprägt. Unter den Auffüllungen stehen quartäreAblagerungen der Rhein- Niederterrasse an. Bereichsweise finden sich fluviatile Hochwasserabsätzeund Rinnenfüllungen (Kin- zig-Murg-Rinne) zwischen den Auffüllungen und den Sedimentender Niederterrasse (SacostaCAU 2012). Relevant für den Umweltbericht sind insbesondere die oberen Bodenschichten mit anthropogenen Auffüllungen.Dievon dplan untersuchten Flächen weisen Auffüllungen aus Sand und Steinen, teils mit schluffigen Anteilen und mit Fremdstoffen wiez.B. Schwarzdeckenbruchstücken, Bauschutt und B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN12 Schlacken auf. Diese anthropogenen Auffüllungen werden in Tiefen zwischen 0,4 bis >3,8 m angetrof- fen. Im Bereich von verfüllten Bombentrichtern wurden auch Hausmüllreste angetroffen. Die von SacostaCAU (2012) untersuchte Bahnfläche weist stark sandige Kiese bis stark kiesige, schwach schluffige Sande zumTeil auchstark sandigen Schluff auf. InAufschlüssen fanden sich Bauschuttreste mitMächtigkeiten vonein bis zuacht Meter, diese technogenen Beimengungen be- stehen ausBeton- undZiegelbruch, Glas, schlackenartigen Substanzen, Glasschlacke,Schwarzde- ckenaufbruch, Holz, Kunststoff, Metall, Keramik, Aschen,Kohlen und Folien. Die durchgeführten Untersuchungen (SacostaCAUund dplan) zeigen, dass die Auffüllungen erhöhte Belastungen mitPolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetallen aufwei- sen. Altlastverdachtsflächen Es gibt im Plangebiet 12 Altlastverdachtsflächen und eine altlastenrelevante Nutzung. Altablagerung Stuttgarter Straße, Objekt Nr. 00673 AA Alter Bahndamm Ka-MA, Objekt Nr. 04203 AA Südlich der Kleingartenanlage Stuttgarter Straße, Objekt Nr. 01805 AS DB Ausbesserungswerk, Objekt Nr. 01806-001 AS Wolfartsweierer Straße26-38, Objekt-Nr. 01814 AS Elektrogerätebau Tonfunk, ObjektNr. 03109 AS Schrottplatz Schätzle, Objekt Nr. 04101 AS Stahlhandel Baier, Objekt Nr. 04194 AA Alter Bahndamm KA-MA, Objekt-Nr. 04203 AS Schrottplatz Fa. Herberling, Objekt Nr. 04238 AS Karosseriebau Elflein, Objekt Nr. 04239 AS Stahlwollefabrikation Baumann, Objekt Nr. 4482 Altlastenrelevante Nutzungen Gelände Holz Bumb Details zu den einzelnen Verdachtsflächenfinden sich in der Begründung zum B-Plan Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)– Vorentwurf. Vor einer Änderung der Exposition (Entsiegelung) bzw. vor einer Neubebauung sinddiegeplanten Maßnahmen mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen bzw.isteinRückbau-,Aushub- und Entsorgungskonzept zu erstellen. In dem Zusammenhang werden aus bodenschutzrechtlicher sowie abfallrechtlicher Sicht Maßnahmen bei der Bauüberwachung erforderlich. Gegebenenfalls sind dann auch weitere Untersuchungen zur Gefährdungsbeurteilung (bei Entsiegelung) sowie zur Entsorgung eventueller Aushubmaterialien durchzuführen. Bei Bedarf können belastete Böden unter Berücksichtigung der Wirkungspfade gemäß der BBodSchV vor Ort umgelagert werden. Eine solche Maßnahme wäre im Vorfeld auf Grundlage einer Umlage- rungskonzeption mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN13 Kampfmittel Das Untersuchungsgebiet ist in den Kriegsjahren mehrfach mit Sprengbomben bombardiert worden und zählt nach Mitteilung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zu den am stärksten bombardierten Flächen in Baden-Württemberg.Über eventuell festgestellte Blindgängerverdachtspunkte hinaus kann zumindest in den bombardierten Bereichen das Vorhandensein weiterer Bombenblindgänger nicht ausgeschlossen werden. In bombardierten Bereichen und Kampfmittelverdachtsflächen sind i.d.R. flächenhafte Vorortüberprüfungen zu empfehlen (Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 16.02.2012). Bei der Planung und Durchführung weiterer Untergrunduntersuchungen sowie im Zuge der Bebauung sind diese Sachverhalte zu berücksichtigen. Grundlagen zur Bewertung von Bodenfunktionen Das RP Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (2006) beschreibt Inhalt und Bedeutung der Bodenfunktionen wie folgt: Boden als Lebensraum für Bodenorganismen Die Leistungsfähigkeit eines Bodens als Lebensraum für Bodenorganismen orientiert sich am Arten- spektrum von Bodenorganismen in Böden (Erhaltung der natürlichen Vielfalt), dem flächenhaften Vor- kommen (Seltenheit/Häufigkeit) von Lebensräumen für unterschiedliche Biozönosen und der Ur- sprünglichkeit von Lebensräumen (Hemerobie). Nach Angaben des UMWELTMINISTERIUM BADEN- WÜRTTEMBERG (1995) ist die Datengrundlage für eine Einstufung der Böden als Lebensraum für Bodenorganismen derzeit nicht hinreichend. Boden als Standort für Kulturpflanzen Die Eignung eines Kulturpflanzenstandorts ergibt sich einerseits aus dem Zusammenwirken der Standortfaktoren Klima, Relief und Boden und den Ansprüchen der jeweiligen Kulturpflanzen anderer- seits. Einer großen Variabilität der in der Natur vorkommenden Standortsverhältnisse steht eine kaum weniger große Verschiedenheit der Standortansprüche einzelner Kulturpflanzen gegenüber. Hinzu kommt, dass verschiedene Nutzungsarten unterschiedliche Nutzungstechniken voraussetzen, dass also z.B. der Ackernutzung durch die Geländeverhältnisse engere Grenzen gesetzt sind, als der Grünland- oder gar der Waldnutzung. Boden als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Der Wasserhaushalt von Landflächen wird im Rahmen der klimatischen Gegebenheiten in starkem Maße durch die Böden gesteuert: Böden speichern Niederschlagswasser und sind damit natürliche Rückhaltebecken; gespeichertes Bodenwasser wird vor allem über die Pflanzenverdunstung wieder an die Atmosphäre zurückgege- ben; Niederschlagsüberschüsse, die nicht gespeichert werden können, versickern im Boden vertikal oder fließen lateral ab und speisen Grundwasser, Quellen und oberirdische Gewässer. Anteile des Niederschlagswassers können aber auch auf der Bodenoberfläche abfließen und „ungebremst“ in oberirdische Gewässer übertreten. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN14 Die Abflussverzögerung durch Bodenpassage oder Speicherung im Boden ist umso bedeutsamer, je höher die Niederschläge in einem Gebiet sind. Boden als Filter und Puffer Im Stoffhaushalt der Ökosphäre bilden Böden ein natürliches Reinigungssystem, das emittierte Schadstoffe aufzunehmen, zu binden, zu puffern und- je nach Art der Schadstoffe und Eigenschaften der Böden- in mehr oder weniger hohem Maße aus dem Stoffkreislauf der Ökosphäre zu entfernen vermag. Mit dem Filter- und Puffervermögen soll diese Fähigkeit der Böden, Schadstoffe „unschäd- lich“ zu machen, gekennzeichnet werden. In vielen Fällen bedeutenallerdings die hierher zählenden Vorgänge nur eine Verminderung der Mobilität von Schadstoffen (z. B. durch Adsorption), sie werden also letztlich nur vorübergehend aus dem Verkehr gezogen, können sich gerade in Böden mit hohem Filtervermögen anreichern und langfristig eine schwer abzuschätzende Gefahrenquelle darstellen. Lediglich bei der Umwandlung in unschädliche Stoffe, z. B. beim mikrobiellen Abbau organischer Stof- fe zu CO 2 , ist die Entfernung aus dem Stoffkreislauf vollständig und endgültig. Boden als Standort für die natürliche Vegetation Im Allgemeinen bieten Standorte mit extremen Bedingungen (z.B. nass, trocken, nährstoffarm) gute Voraussetzungen für die Entwicklung einer stark spezialisierten und damit häufig auch seltenen Vege- tation. Extreme Standorteigenschaften führen daher zu einer höheren, nährstoffreichere und frischere Stand- orte zu einer geringeren Einstufung der Leistungsfähigkeit als Standort für die natürliche Vegetation. Dabei darf jedoch nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dassStandorte mit hoher Leistungsfä- higkeit aktuell eine stark spezialisierte Vegetation ausweisen. Es handelt sich lediglich um Standorte, die bei entsprechenden Nutzungsformen besondere Biozönosen entwickeln können und dementspre- chend ein hohes Biotopentwicklungspotential aufweisen. Boden als landschaftsgeschichtliche Urkunde Bestimmende Elemente einer Bewertung sind: Seltenheit, wissenschaftliche Bedeutung, Ausprägung und Eigenart der abgelaufenen und ablaufenden pedologischen Prozesse. Seine Wertigkeit alskultur- geschichtliche Urkunde kann anhand der Elemente: Träger von im Boden konservierten Siedlungs- und Kulturresten oder Zeugnis spezieller Bewirtschaftungsformen ermittelt werden.“ Bewertung Die Böden imGeltungsbereich des B-Plans sinddurch Auffüllungen, Altlasten und einen hohen Ver- siegelungsgrad vorbelastet.Aussagen zum Lebensraum für Bodenorganismen sind aufgrund fehlen- der Untersuchungen nicht möglich, allerdings kann aufgrund der anthropogenen Überprägung und des hohen Versiegelungsgrades, ebensowie für die Funktionen Standort für Kulturpflanzen, Aus- gleichskörper Wasserhaushalt, Filter u. Puffer für Schadstoffe nur von einer geringen Leistungsfähig- keit ausgegangen werden. Insbesondere die Auffüllungen werden aufgrund erhöhter Schadstoffgehalte nachVwV Bodenden Kategorien Z2 bzw. >Z2 zugeordnet. Auffällige Schadstoffparameter sind PAK und die Schwermetalle Blei, Kupfer und Zink im Feststoff. Der gewachsene Boden weist dagegen keine signifikant erhöhten B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN15 Schadstoffgehalte auf, diese sind im Wesentlichen an die Auffüllungen gebunden(SacostaCAUund dplan2012). Der Standort für natürliche Vegetation ist bzgl. seines Entwicklungspotenzials als stark eingeschränkt anzusehen, da durch mehrfache Aufschüttungenin der Pionierphase der Vegetationsentwicklung nur eine ausdauernde Ruderalvegetationprognostiziert wird, welche später durch Sukzessionswälder abgelöst werden. Dem Standort wird somit eine mäßige Funktionserfüllung zugeordnet.Dies wird auch durch dieErhebungen des Städtischen Gartenbauamts im Rahmen der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierungbestätigt. Aufgrund der starken Überprägung hat der Boden keine Bedeutung als landschaftsgeschichtliche Urkunde. Zusammenfassend werden die Böden mit der Wertstufe 2 (geringe Leistungsfähigkeit) nach der Ar- beitshilfe des UM Baden-Württemberg "Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffs- regelung" angesetzt.Im„Karlsruher Modell“ werden die Bödenmit denWertzahlen 0,00; 0,35 und 0,70bewertet. 2.2 Schutzgut Wasser Grundwasser Datenquellen: WaBOA (2004): Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg, Hrsg. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Universität Stuttgart ILPÖ/IER (2000): Materialen zum Landschaftsrahmenprogramm, Hrsg. Ministerium ländlicher Raum Ba- den-Württemberg, Landschaftsplan 2010: Nachbarschaftsverband Karlsruhe Stadt Karlsruhe (1995): Arbeitsgruppe Belastungsgrenzen des Raumes Karlsruhe dplan gmbh (2012): Altlastentechnische Untersuchung des gesamten B-Plangebietes Zimmerstraße und Baugrund- und Abfall- technische Untersuchung der Neubaufläche Feuerwache Ost mit Leitstelle Kärcher Ingenieurgesellschaft mbh (2012): Geotechnisches Gutachten zum Neubau der Hauptfeuerwache und der Leitstelle in Karlsruhe, Zimmerstraße SakostaCAU GmbH (2012): Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU), Module Altlasten, Abfall/Boden, Rückbau und Kampfmittel auf einer Untersuchungsfläche in 76137 Karlsruhe, Stuttgarter Straße/Zimmerstraße (ALVF 7054-03-007) Bestand Die Darstellung und Beschreibung erfolgt anhand vorhandener Gutachten und Daten, weitereErhe- bungen sind nichterforderlich. Die mächtigen quartären Sande und Kiese der nördlichen Oberrheinebene bilden einen landesweit bedeutsamen Grundwasserkörper mit einer ausgezeichneten natürlichen Wasserqualität. Die Gliede- rung der sandigen Kiese mit Feinsand- und Schlufflagen und–linsen bewirkt eine Unterteilung des Grundwasserleiters in mehrere Zwischenhorizonte, ohne dass eine durchgängige Stockwerkstrennung vorliegt. Vor allem im oberen Teil handelt es sich um einen sehr ergiebigen Porengrundwasserleiter. Nach WaBOA (2004) liegt die Durchlässigkeit der Schichten in einer Größenordnung von 3 x10 -5 bis 1x 10 –3 . Die Grundwasserneubildung wird zum einen durch Niederschläge und zum anderen durch Infiltration aus den Fließgewässern der Region bestimmt. Für das UG gibt WaBOA (2004) eine mittlere jährliche Neubildung durch Niederschläge (Fließgewässer sind nicht vorhanden) von 200 bis 400 mm/ a an, sie liegt somit, verglichen mit dem Durchschnitt im Land Baden-Württemberg, in einem mittleren bis ho- hen Bereich. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN16 Die Ergiebigkeit der hydrogeologischen Einheiten wird nach Materialien zum Landschaftsrahmenpro- gramm Baden-Württemberg (2000) imGeltungsbereich B-Plan als hoch bis sehr hoch eingestuft. Die Grundwasserfließrichtung zeigt in nordwestliche Richtung.DerGrundwasserstandsbereich liegt zwischen 111,1 und 111,6 Meter (SacostaCAU 2012).Der bisher ermittelte maximale Grundwasser- stand beträgt im Plangebiet 112,07 mNHN (vgl.Begründung zum B-Plan-Vorentwurf).Bei einerGe- ländehöhevon etwa 114 m üNNbeträgt der Grundwasserflurabstandca. zwei bis drei Meter. Die Grundwasserflurabstände zeigen im jährlichen Wandel eine deutliche Dynamik abhängig vom Pegel- stand des Rheines. Während länger anhaltender Hochwasserstände steigen diese zeitversetzt stark an und erst nach dem Abklingen des Hochwassers tritt eine allmähliche Normalisierung ein. Das Untersu- chungsgebiet liegt im Naturraum 223 Hardtebenen, in der Untereinheit Alb-Pfinz-Saalbachniederung (Landschaftsplan 2010 NVK 2004) im Randbereich der Kinzig-Murg-Rinne. Wasserschutzgebiete Der Geltungsbereich des B-Plans liegt in Zone IIIB des Wasserschutzgebietes zum Wasserwerk Dur- lacher Wald der Stadt Karlsruhe. Weitere Faktoren Aussagen zur Funktion Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und Filter und Puffer für Schadstoffe sind aufgrund der starken anthropogenen Eingriffe und Veränderungen nicht detailliert möglich. Aller- dings kann durch den Auftrag von Schottern und Kiesen sowie kiesig-sandigem Material in nicht näher bestimmbarer Form von einer geringen Funktionserfüllung ausgegangen werden.Weiterhin ist die hohe Belastung des gesamten Gebietes durch Altlastflächen zu berücksichtigen.In nahezu allen Grundwassermessstellen wurde eine Belastung mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) festgestellt (dplan 2012). Ursache istder Zustrom einer bekannten Schadstofffahne aus dem Industriegebiet Killisfeld in Durlach. Beide Bodengutachten nehmen eine Gefährdungsabschätzung Boden→ Grundwasser vor (Sacosta- CAU 2012, dplan 2012): Das Kontaminationspotenzial der PAK und Schwermetalle wird auf dem Gelände als hoch, die Mobili- tät und die Wassergefährdung jedoch als gering eingestuft. Das Emissionspotenzial von PAK, Naph- thalin und SM ist niedrig. Eine nennenswerte Schadstoffverfrachtung in das Grundwasser ist nicht wahrscheinlich (SacostaCAU 2012). Eine Absicherung der verbal-argumentativen Sickerwasserprog- nose durch eine gutachterliche Baubegleitung wird empfohlen. Auch dplan (2012) kommt zu dem Ergebnis, dass „sich aus den chemischen Untersuchungen der Bodenproben und der Grundwasserproben innerhalb der untersuchten Flächen keine Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen oder eine relevante, großflächigere Belastung des Schutzguts Grundwasser durch Schadstoffausträge aus den Auffüllungen und dem anstehenden Untergrund er- geben“. Bewertung DasGebiet gehört mit seinen mächtigen quartären Sanden und Kiesen zum landesweit bedeutsamen Grundwasserkörper der nördlichen Oberrheinebene mit einer ausgezeichneten natürlichen Wasser- qualität.Die Grundwasserneubildungsrate kann als gering bis mittel (aufgrund der großflächigen Ver- siegelung) eingestuft werden. Der Schutz der Deckschichten gegenüber Schadstoffeinträgen in das Grundwasser ist inweiten Teilen desGebiets als gering anzusehen. Die Grundwasserflurabstände B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN17 sind gering bis mittel. Mit der Ausweisung als Wasserschutzgebiet wird dem Gebiet allerdings eine gewisse Bedeutung für die Grundwasseranreicherung zugeschrieben, welche allerdings durch Belas- tungen des Bodens wieder reduziert wird. Nach dem Karlsruher Modell werden die vorhandenen Flächen bei Wertzahlen von 0,0 bis 1,5 folgen- den Kategorien zugeordnet: Tab.2:Bewertung Schutzgut Wasser / Grundwasser Beschreibung völlig versiegel- te Flächen, keine Versicke- rung Beläge mit geringer Was- serdurchlässig- keit Fläche ohne Oberflächen- Abfluss befestigte Flächen ohne Oberflächen- abfluss mit geringer Vege- tationsent- wicklung zeitweisege- drosselte Ver- dunstung +/-gleich- mäßige Verdunstung permanente, starke Verduns- tung) Funktion bis auf den Verdunstungs- anteil wird das Nieder- schlagswasser durch Kanalab- fluss dem Land- schaftsraum entzogen Teils Verduns- tung, teils Ab- fluss in den Kanal, teils Versickerung ins Grundwas- ser nurVerdun- stung und Versickerung, keine Was- serhaltung durch Pflan- zen durch Pflanzen. Wegen geringer Speicherkapa- zität, teilweise Versickerung mittlere Speicher- Kapazität, geringe Auswaschung Wasserspeiche- rung Wertzahl 0,00,20,40,51,01,21,5 Fläche (m²)* 26.6543.87512.2366.4019528.369827 VollversiegelungTeilversiegelungUnversiegelte Flächen *Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtungvom Stand September 2012 2.3 Schutzgut Klima / Luft Datenquellen: Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 Flächennutzungsplan 2010 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Landschaftsplan 2010 Nachbarschaftsverband Karlsruhe REKLIP (1995): Klimaatlas Oberrhein Mitte-Süd, Hrsg. Trinationale Arbeitsgemeinschaft REKLIP Nachbarschaftsverband Karlsruhe (2011):Ökologische Tragfähigkeitsstudie für den Raum Karlsruhe IMA (2008): Bebauungsplan „Industriegebiet Wolfartsweierer Straße“, Karlsruhe– Südstadt/Oststadt– Gutachten zu Luft und Klima LUBW (2012): Mehrjährige Datenreihen der Luftqualität in Karlsruhe. Zuletzt abgerufen am 13.06.2012 unter http://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/langzeit/history_data/hstatDDEBW001LaQxJW.htm Bestand und Bewertung Die Darstellung und Beschreibung des Bestandes erfolgt anhand vorhandener Daten, weitere Erhe- bungen sind nicht notwendig. Eine Beschreibung erfolgt anhand folgender Parameter: B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN18 Darstellung regionaler Windströmungen und Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen gemäß LUBW-Windatlas Wärmebelastung Kaltluftströme in niedriger Höhe Lufthygiene / Luftqualität Allgemeine Klimalage Der Geltungsbereich des B-Plans, wie die gesamte Oberrheinische Tiefebene, gehört zu den wärms- ten Gebieten Deutschlands. Im Allgemeinen herrscht ein recht mildes und wenig zu Extremen neigen- des Gesamtklima vor, wenn gleich größere Schwankungen möglich sind. Eine klare Zuordnung zum atlantischen oder kontinentalen Klima ist nicht möglich, da die Merkmale von beiden vorhanden sind. Charakteristisch sind warme Sommertage mit hoher Wärmebelastung sowie zahlreiche Wintertage mit Inversionslagen. Insgesamt ist das Klima als Belastungsklima einzustufen. Nach REKLIP (1995) sind folgende Daten anzuführen: Jahresmitteltemperatur für Karlsruhe liegt in der Erfassungsperiode von 1991 bis 2000 bei 11,2 °C, Der durchschnittliche Jahresniederschlag liegt im Allgemeinen zwischen 700 und 800 mm. Für die Erfassungsperiode von 1991 bis2000 wurden ca. 770 mm ermittelt. Die Nebelhäufigkeit liegt im Winterhalbjahr an 60% der Tage. Die regionalen Durchlüftungsverhältnisse sind als schlecht einzustufen. Lokalklima Für die Beurteilung des Schutzguts Klima liegen nur grobmaßstäbliche Informationen vor. Die vorhan- denen Daten weisen eine hohe Wärmebelastung an mehr als 30bis 40 Tagen im Jahr für den Raum Karlsruhe aus. Dies liegt sowohl an der Lage im Rheingraben als auch lokal an der Verdichtung der Baumassen infolge der Siedlungstätigkeit. Nach IMA (2008)nimmt der Hitzestress durch Sommertage (Tage mit Maximaltemperaturüber 24°C) und Hitzetage (Tage mit Maximaltemperatur über 29°C) durch ein Ansteigen der Häufigkeitseit Mitte der 80er Jahren zu. Eine zukünftige Verschärfung ist damit zu erwarten.Der Landschaftsplan 2010 NVK 2004 Karte 2.7weist für das Gebiet eine „Som- merabendtemperatur“zwischen 18 und 19°C aus. Das Bioklima des Stadtraumes ist im Wesentlichen geprägt von den Landnutzungsklassen, dabei spielen Wald, Freifläche und Bebauung die Hauptrolle. Die Wald- und Freiflächen wirken ausglei- chend auf die bioklimatische Situation, dichte großflächige Bebauung wirkt als Wärmeinsel mit Belas- tungsfaktoren. Im Ballungsraum Karlsruhe reichen die ausgleichenden Wirkungen von Wald- und Frei- flächen allerdings nur ca. 1 bis 2 km in die eigentliche Stadt hinein. DerNordwestteil desB-Plangebiets ist als Wärmeinsel im Siedlungsbereich aufgenommen, während der Ostteil als Klimatop der Kinzig-Murg-Rinne erfasst wurde (Landschaftsplan 2010 NVK 2004 Karte 3.4). DasPlangebiet kann derzeit als randlicher Teil der innerstädtischen Wärmeinsel aufgefasst wer- den. Wind DasPlangebiet weist als bevorzugte Windrichtung Südwest auf, untergeordnet aus Nordost.Dies ent- spricht den Hauptwindrichtungen in der Rheinebene im Jahresmittel. Luftaustauschprozesse sind für die Beurteilung der klimatischen Situation einer Fläche mindestens genauso wichtig wieihre Wärme- belastung. Für den Abbau von thermischen und lufthygienischen Belastungssituationen sind in Stag- nationsphasen überwiegend die bodennahen Windverhältnisse von Bedeutung. Nachts bilden sich in Stagnationsphasen Inversionen aus (wärmere Luft lagert über kälterer schwerer), welche den vertika- len Luftaustauschprozess weitgehend unterbinden. Lufthygienisch und thermisch belastete Luftmas- B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN19 sen können somit schlecht ausgetauscht werden, insbesondere in Mulden und Senken, in denen sich Kaltluft sammelt. Im Winter kann die gesamte Oberrheinebene eine solche Situation aufweisen. In diesem Falle sind thermisch induzierte Windsysteme von entscheidender Bedeutung um Frischluft in den urbanen Raum zuführen. Nach IMA (2008) können „ Kaltluftabflüsse von den östlichen Rheintal- hängen und Talausgängen den Ostrand von Karlsruhe bei optimalen Strahlungswetterlagen ohne übergeordneten Wind erreichen.“Eine Ausbildung von Flurwinden ist nach IMA (2008) wahrscheinlich. Die nachfolgende Windrose zeigt die Hauptwindrichtung in größerer Höhe, bodennahe Windsysteme oder Flurwinde können sich aber gänzlich anders verhalten. Nach IMA (2008) treten sehr schwache thermisch induzierte Windsysteme auf, welche eine Mächtigkeit von bis zu 50 m erreichen. DasPlan- gebiet weist somit mindestens eine geringe Bedeutung für die bodennahen Zirkulationen auf. Für grö- ßere Kaltluftströme wie z.B. den„Pfinztäler“ hat das Gebiet keine Bedeutung (vgl. Landschaftsplan 2010 NVK 2004). Abbildung2:Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen (aus IMA 2008) B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN20 Bewertung der Klimafunktionen nach dem Karlsruher Modell Folgende Flächenkategorien geordnet nach abnehmender Wärmebelastung kommen im Geltungsbe- reich vor: Tab.3:Bewertung Schutzgut Klima Beschreibung nachabnehmender Wärmebelastung höchste Wärme- entwicklung 10% der Fläche mit trockenheitsliebender Vegetation, hohe bis sehr hohe Wärme- entwicklung lückig bewachsen, hohe Wärmeent- wicklung eher trocke- nes Ver- kehrsgrün Grünflächen, Gehölze Maximale Ver- dunstung Wertzahl 0,000,050,200,500,901,5 Flächengröße(m²)* 30.52912.2366.4019528.369827 *Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtungvom Stand September 2012 2.3.2 Bestand und Bewertung Lufthygiene Die Darstellung und Beschreibung des Bestandes erfolgt anhand vorhandener Daten und Simulatio- nen der Stickstoffdioxid- und der Feinstaubbelastung im Umfeld desB-Plan-Geltungsbereichs. Die Luftbelastung im Raum Karlsruhe resultiert im Wesentlichen aus denEmittentengruppen Verkehr, Hausbrand, Gewerbe und Industrie sowie Ferntransport. Eine Beschreibung erfolgt anhand folgender Parameter: Zur lufthygienischen Situation geben die Messstationen der Landesanstalt für Umwelt, Mes- sungen und Naturschutz Baden-Württemberg Auskunft. Belastungen mit Luftverunreinigungen (UMEG) DerLangzeit-LuftQualitätsindex LaQx derLUBW ist die Benotung der Luftqualität für ein ganzes Ka- lenderjahr. Der LaQx fasst die Jahresmittelwerte von fünf für die Langzeitbelastung wesentlichen Luft- schadstoffkomponenten (Stickstoffdioxid NO 2 , Schwefeldioxid SO 2 , Kohlenmonoxid CO, Ozon O 3 und Feinstaub PM10) zusammen und berücksichtigt deren gesundheitliche Wirkungen. Der LaQx eignet sich daher für die Beschreibung der längerfristigen Luftqualität, für Planungszwecke und für die Do- kumentation der zeitlichen Entwicklung. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN21 Für die Messstation Karlsruhe-Mitte wurden folgende Werte ermittelt: Abbildung3: Langzeitluftqualitätsindex für den Standort Karlsruhe-Mitte (LUBW2012) Der Index hat von4,7 im Jahr1999auf Werte um 4 abgenommen. Seit 2004 hat sich der Langzeit- Luft-Qualitätsindex von der Stufe „schlecht“ in die Stufe „ausreichend“ verbessert. Der Langzeitindex setzt sich aus den nachfolgend dargestellten Teilindizes zusammen. Stickstoffdioxid Für die Messstation Karlsruhe-Mitte wurden folgende Jahresmittelwerte ermittelt: Abbildung4: Stickstoffdioxidjahresmittelwerte für den Standort Karlsruhe-Mitte (LUBW2012) Die Werte schwanken zwischen 46 und 35 μg/m 3 . Seit 2004 haben sich die Stickstoffdioxidwerte von der Stufe „schlecht“ in die Stufe „ausreichend“ verbessert. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN22 Schwefeldioxid Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der mittleren Schwefeldioxidjahreswerte zwischen 1999 und 2010 für die Messstation Karlsruhe-Mitte. Abbildung5: Schwefeldioxidjahresmittelwerte für den Standort Karlsruhe-Mitte (LUBW2012) Die Werte lagen seit 1999 unter 8 μg/m 3 im Jahresmittel und sind damit als gut zu bezeichnen. Kohlenmonoxidfür die Messstation Karlsruhe-Mitte. Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der mittleren Kohlenmonoxidjahreswerte zwischen1999 und2010. Abbildung6: Kohlenmonoxidjahresmittelwerte für den Standort Karlsruhe-Mitte (LUBW2012) Die Kohlenmonoxidjahresmittelwerte sind von Werten um4,5mg/m 3 auf Werteunter2 mg/m 3 Luft zurückgegangen. Daher wird seit 2005 die Stufe 2 erreicht. Ozon Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der mittleren Ozonjahreswerte für die Station Karlsruhe- Mitte zwischen1999und2010. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN23 Abbildung7: Ozonjahresmittelwerte für den Standort Karlsruhe-Mitte(LUBW2012) Die Werte schwanken zwischen31und 38 μg/m 3 im Jahresmittel. Anextremen Tagen treten aber Belastungen bei Einzelwerten über den Grenzwert von 180μg/m³ im Stundenmittel auf. Dies tritt im Jahresmittel der Jahre1999bis2010an 0 bis 4 Tagen auf. Nur im Extremjahr 2003 waren 13 Über- schreitungstage zu verzeichnen. Feinstaub Feinstaub (PM10) bezeichnet die Masse aller im Gesamtstaub enthaltenen Partikel, deren aerodyna- mischer Durchmesser kleiner als10 μm ist. Der Grenzwert liegt bei 40 μg/m 3 . Abbildung8: Feinstaubjahresmittelwertefür den Standort Karlsruhe-Mitte (LUBW2012) Der Grenzwert wurde innerhalb des Betrachtungszeitraums niemals überschritten. Die Messwerte können als ausreichend bis gut (in 2009) bewertet werden. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN24 2.4 Schutzgut Fauna / Flora Datenquellen: ILN (2011):Artenschutzrechtliche Bestandserhebung und Beurteilung Bebauung Stuttgarter Straße / Zimmerstraße in Karlsruhe Gartenbauamt Karlsruhe: Bebauungsplan Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)– Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung einschl. Tabel- le; StandSeptember2012 2.4.1 Vegetation und Biotoptypen Bestand Die Beschreibung des Bestands stützt sich auf die Erhebungen des städtischen Gartenbauamts. Danach ist „der Anteil der Flächen mit geschlossener Vegetationsdecke im Plangebiet gering. Im We- sentlichen handelt es sich um die Parkflächen der Bebauungspläne Gottesaue/Ostauepark und Karls- ruhe Südost. Im Ostauepark sind die Wiesen auch de facto angelegt. Beim Gewerbegebiet konnte sich nur am Südrand eine Baumhecke aus Bergahorn, Kirschen, Birken und Weißdorn entwickeln. Auf der östlich angrenzenden Fläche stehen einige Bäume, meist Bergahorn, Kirschen und Birken, die sich über Jahrzehnte zwischen den wechselnden Nutzungen behaupten konnten. Die Schotterfläche ist nur sehr lückig bewachsen. Dominant ist der Feinstrahl, vereinzelt kommen Königs- und Nachtker- ze hinzu. Auf den Flächen, die nach geltendem Planrecht als Gleiszonen anzusehen sind, wird ein Anteil von 10 % trockenheitsliebender Vegetation angenommen“. Naturschutzfachliche Bewertung Die vom Städtischen Gartenbauamtvorgenommene Bewertung der Biotoptypen nach dem Karlsruher Modell (StandSeptember 2012) wird um eine verbal-argumentative Bewertung ergänzt, die sich an der Biotopwertliste der LUBW Baden-Württemberg orientiert (vgl. Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 2010; LFU 2005). Tab.4: VorkommendeLebensraumtypen, Flächenanteile undNaturschutzfachliche Bedeutung BestandBeschreibung und Bewertung Fläche (m²)* Naturschutzfachliche Bedeutung Schotter Gleiszone Paketbahnhof (Bplan 462), mit 10 % trockenheitsliebender Vege- tation 10 % der Fläche mit trockenheits- liebender Vegetation 0,2, artenrei- cher 0,7 = 0,9 : 10 = 0,09 2.284keine bis sehr gering Park (Bpläne 732 und 774)Wiese, 3 bis5 Schnitte, heimische und nicht heimische Bäume, antropogen überformter Stadtboden überwiegend heimische Gehölze, 0,8, Wiesen, typische Ausprägung, durchschnittlich artenreich 1,0, gemittelt 0,9 5.447keine bis geringe Parkteich, Wasserbecken aus Beton o. Foliekein Pflanzenstandort827keine bis sehr gering Verkehrsgrün, Baumscheiben, Wiese, 6 bis10 Schnitte artenarm952keine bis sehr gering Wassergebundene WegeTrittvegetation927keine bis sehr gering Gebäude Gewerbegebietkein Pflanzenstandort5.554keine bis sehr gering Asphalt, Pflaster, vollständig versiegelte Flächen kein Pflanzenstandort21.100keine bis sehr gering Straßenbäume, großkronig, 80 m², 10 St.x80 m²=800 m² Berg- und Spitzahorn,Wolfartswei- erer Str. Stieleiche keine bis sehr gering Straßenbäume, mittelkronig, 40 m², 16 St.x 40 m² =640 m² Berg- und Spitzahorn,keine bis sehr gering B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN25 BestandBeschreibung und Bewertung Fläche (m²)* Naturschutzfachliche Bedeutung Schotterfläche weitgehend vegetationslosvereinzelte Pionierpflanzen4.452keine bis sehr gering offener Boden, verdichtet, vegetationsloskein Pflanzenstandort2.948keine bis sehr gering Gehölzsukzession mit dominantem Som- merflieder und Goldrute Sommerflieder dominant, Goldrute, Birken, Ahorn, Kirschen, Rosen, Salweide 421keine bis sehr gering Sukzessionsflächen, lückig bewachsen, Feinstrahl dominant Feinstrahl dominant, Verbascum, Oenothera, Hypericum perforatum, artenarm 6.401mittel Gehölzsukzession auf BahnschotterBirken, Pappeln, Sommerflieder, Brombeeren, überwiegend heimisch 931gering Baumhecke, heimische ArtenBirken, Bergahorn, Kirschen, Wei- den, Weißdorn, Hartriegel, Ligus- ter, heimisch, nicht standorttypisch 1.150hoch Sukzessionswald, BirkenBirken, Liguster, Brombeeren, artenarm, keine Krautschicht 420hoch DB gewidmete Flächen, Schottergleise mit 10 % Trockenvegetation und Mauereidech- sen werden als Bestand angenommen 10 % der Fläche mit trockenheits- liebender Vegetation 0,2, artenrei- cher 0,7 = 0,9 : 10 = 0,09 5.500mittel bis hoch *Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung vom Stand September 2012 Im Geltungsbereich des B-Plansüberwiegen Biotoptypen vonkeiner bissehr geringer naturschutzfachli- cher Bedeutung. Wertgebend sind allenfalls aus Sukzession hervorgegangene Gehölze und Gebüsche sowie Ruderalvegetation auf trockenwarmenSchotterstandorten mit Vorkommen der Mauereidechse. Einen Eindruck vermittelt eine Luftbildaufnahme aus dem Bereich Zimmerstraße (vgl. Abb. 9). Abb. 9: Luftbild Geltungsbereich B-Plan B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN26 2.4.2 Fauna Datenquellen Artenschutzrechtliche Bestandserhebung und Beurteilung Bebauung Stuttgarter Straße / Zimmerstraße in Karlsruhe (ILN 2011) 2.4.2.1 Amphibien Im Rahmen der Bestandserhebung gelangen ausschließlich im Bereich des B-Plans Stuttgarter Stra- ße Nachweise vonGelbbauchunke und Bergmolch, aus demGeltungsbereich Zimmerstraße liegen keine Amphibiennachweise vor. 2.4.2.2 Reptilien Innerhalb des B-Plangebiets „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“ konnten 98Mauereidechsen nach- gewiesen werden (vgl. ILN 2011).Da nichtalleTiere einer Population auf einmal erfasst werden kön- nen, sind quantitativeAngaben zur Populationsgröße schwierig. Aufgrund von Erfahrungen mit ähnli- chen Projekten und der schwierigen Erfassungssituation ist dasDrei- bis Fünffache derfestgestellten Alttiere als geschätzter Gesamtbestand anzunehmen. Hieraus ergibt sichfür denBereich Zimmer- straße ein Gesamtbestand von ca. 300 bis500Individuen. Die Mauereidechsezählt zu den nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse.Sie wird in der Roten Liste der Reptilien Baden-Württembergs als „stark gefährdet“ geführt.In der Roten Liste der Reptilien Deutschlands (BFN 2009) findet sichdie Mauereidechse in der Kategorie V („Vorwarnliste“). ArtensteckbriefMauereidechse (Podarcis muralis) Gefährdung und Schutzstatus: Aufgrund ihrer inselartigen Verbreitung, der überwiegend kleinen Populationen sowie der bekannten Rückgänge aus den großflächigen, flurbereinigten Rebgebieten in den vergangenen Jahrzehnten wird die Mauereidechse bundes- und landesweit als „stark gefährdet“ eingestuft (BEUTLERet al. 1998, bzw. LAUFER1999). Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ist sie nachBNatSchG §10 Abs. 2 Nr. 11 streng geschützt. Habitatansprüche und Biologie: Die wärmeliebende Mauereidechse ist überwiegend an stark anthropogenen Standorten wie sonnen- exponierte Gemäuer und Böschungen mit schütterer Vegetation und zahlreichen Versteckmöglichkei- ten verbreitet (Rebgebiete mit alten Weinbergsmauern, Burgruinen, Bahndämme). Wenige natürliche Habitate existieren im Südschwarzwald (LAUFER, H.,FRITZ, K. & P.SOWIG 2007). Der jährliche Hauptaktivitätszeitraum beginnt im März und endet im September. Die Paarung findet von Ende April bis Mitte Juni statt. Etwa vier Wochen nach der Paarung erfolgt die Ablage von zwei bis acht Eiern in selbst gegrabenen, 10-20 cm langen Gängen in lockerem Erdreich oder Mauerspal- ten, bzw. unter größeren Steinen, wobei 1-2 Gelege pro Jahr stattfinden können. Die Embryonalent- wicklung dauert dann in Abhängigkeit von der Temperatur zwischen 6 und 11 Wochen. Die Mauereidechse ernährt sich vor allem von Insekten, zum Teil aber auch von Früchten. Einen we- sentlichen Bestandteil der Beutetiere bilden Spinnen, Asseln, Zweiflügler, Tausendfüßler, Käfer und Hautflügler. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN27 Vorkommen: Das Verbreitungsgebiet der wärmeliebenden Mauereidechse stimmt ungefähr mit dem klimatisch be- günstigten Weinanbaugebiet in Baden-Württemberg überein (Oberrheinebene mit Vorbergzone und Seitentälern, mittleres und unteres Neckarland). Naturschutzfachliche Bewertung Mit der Mauereidechse konnte eine in der Roten Liste Baden-Württembergs stark gefährdete Art fest- gestellt werden. DasPlangebiet hat daher aus naturschutzfachlicher Sicht für Reptilien einemittlere bis hohe Bedeutung (Details zur Bewertung vgl. ILN 2011). 2.4.2.3Vögel DieListe der imGeltungsbereich „Stuttgarter Straße“und„Zimmerstraße“nachgewiesenen 39 Vogel- arten findet sich ILN (2011), 25 davon geltenals Brutvögel. Bluthänfling, Gartenrotschwanz, Girlitz und Haussperling sind im Bereich„Zimmerstraße“Arten der der Vorwarnliste(Rote Liste für Baden-Württemberg, LUBW 2007).Diese Arten sind aktuell noch nicht gefährdet. Es ist aber zubefürchten, dass sie innerhalb der nächsten zehn Jahre gefährdet sein wer- den, wenn bestimmte Faktoren weiterhin einwirken. In der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) finden sich mit Bluthänfling, Haussperlingzwei Arten in der Kategorie V („Vorwarnliste“). Diese Arten haben wegen ihrer speziellen Lebensraumansprüche eine Indikatorfunktion und gelten bei der Einschätzung der Lebensraumqualität als so genannte wertgebende Arten. Artensteckbrief der relevanten Arten DerBluthänflingbevorzugt offene sonnige Flächen mit niedriger Gras- und Krautvegetation und vor allem mit Hecken. Extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen gehören ebenso zu den optimalen Habi- taten wie Gartengebiete, Ruderalflächen, Wacholderheiden sowie kleinparzellierte heckenreiche Wie- sen- und Ackerflächen. Als Freibrüter legt der Bluthänfling sein Nest vorwiegend auf Büschen oder am Boden an. Die Art führt ein bis zwei Jahresbruten durch und ist in Südwestdeutschland von Ende März bis Ende September zu beobachten. EinRevier befindet sich im Bereich der Tennisanlage im nord- westlichen Teil desGeltungsbereichs. Der Lebensraum desGartenrotschwanz umfasst insbesondere lichte, aufgelockerte Gehölzbestände wie sie in Streuobstwiesen und Gärten vorkommen. Neben dem günstigen Lebensraum ist vor allem das Angebot an (Halb-)Höhlen zur Nestanlage von entscheidender Bedeutung. Der Gartenrotschwanz ist Wartenjäger, der seine Beute (Insekten, Spinnen, Asseln) vor allem am Boden und in der Kraut- schicht erbeutet. Die Ankunft im Brutgebiet erfolgt bei dieser Art ab April. Da ein- bis zwei Jahresbru- ten durchgeführt werden können, kann sich die Legeperiode von Mitte April bis Mitte Juli erstrecken. Im Bereich der Kleingärten am Südwestrand des Geltungsbereichs konnteeinRevier registriert wer- den. DerGirlitz bevorzugt halboffene, mosaikartig gegliederte Landschaften mit lockerem Baumbestand, Gebüschen und niedrigwüchsiger Vegetation mit im Sommer Samen tragenden Stauden. Solche Le- bensräume kommen vielfach an den Rändern dörflicher Siedlungen vor. Das Nest wird gerne in Zier- koniferen und Obstbäumen angelegt. Es werden regelmäßig zwei, in klimatisch günstigen Gebieten auch bis zu drei Jahresbruten durchgeführt. Als Teil- bzw. Kurzstreckenzieher ist die Art in Südwest- deutschland von März bisOktober anzutreffen.Im Geltungsbereich konntendrei Brutreviere festge- stellt werden. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN28 DerHaussperling ist eine der häufigsten Vogelarten, der als ausgesprochener Kulturfolger vor allem dörfliche und städtische Lebensräume besiedelt. Bevorzugte Brutplätzesind Nischen und Höhlen an Gebäuden. Als Standvogel ist die Art das ganze Jahr über zu beobachten. Bei zwei bis vier, meist drei Jahresbruten erfolgt die Eiablage zwischen März bis Anfang August.Insgesamt konnten dreiBrutplät- ze festgestellt werden. Bewertung Im Geltungsbereich kommt eine für naturnahe Gartengebiete und Siedlungsränder typische Vogelge- meinschaft mit den charakteristischen Arten vor. Die aktuelle Rote Liste der Brutvögel Baden- Württembergs (LUBW 2007) zeigt einen klaren Rückgang gerade dieser ehemals weit verbreiteten Arten der strukturreichen dörflichen Siedlungen und Siedlungsränder auf. Die vier in der Vorwarnliste aufgeführten Arten Bluthänfling, Gartenrotschwanz, Girlitz, Haussperling konnten als Brutvögel bestätigt werden. Demnach kommt demPlangebiet insgesamt einemittlere Wertstufe zu. 2.4.2.4 Fledermäuse Einzige sicher im Gebiet nachgewiesene Art ist die Zwergfledermaus. Darüber hinaus liegen weitere Fle- dermaus-Beobachtungen vor. Dabei handelte es sich vielfach um kurze Registrierungen, bei denen die Tiere nur beim Überflug gehört und keine Artbestimmung erfolgen konnte. In der Regel flogen die Tiere aus dem Siedlungsbereich in Richtung Oberwald. Vereinzelt konnten auch Fledermäuse über einen länge- ren Zeitraum bei der Jagd mittels Detektor verhört und auch beobachtet werden. Hierbei handelte es sich immer um Zwergfledermäuse. Diese Art nutzt das Untersuchungsgebiet als Nahrungshabitat. Ein Quartierpotenzial in Baumhöhlen und Gebäuden ist vorhanden, wird aber offensichtlich nicht ge- nutzt. Trotz Überprüfung gab es dafür keine gesicherten Nachweise. In der Roten Liste des Landes Baden-Württemberg (BRAUN et al. 2001) wird die Zwergfledermaus als „gefährdet“ eingestuft. Wie alle Fledermausartengehört die Zwergfledermaus entsprechend der FFH- Richtlinie zu den „streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse“. 2.4.2.5 Insekten Während der artenschutzrechtlichen Bestandsaufnahme des Planungsgebiets Zimmerstraße im Jahre 2011 konntekeinVorkommen desNachtkerzenschwärmers (Proserpinus proserpina) nachgewie- sen werden. Die Raupendieses Nachtschmetterlingssind wärmeliebend undleben spezialisiert auf Epilobium- (Weidenröschen-) Arten oder auf Nachtkerzen (Oenathera).Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinieist er nach BNatSchG streng geschützt,in der Roten Liste Baden-Württemberg wird die Art in der Vorwarnliste geführt. Die Lebensbedingungen für den Falter sind im Planungsgebiet nicht optimal, seine Spezialisierung auf Pionierpflanzenund seine Mobilität können jedoch allgemein zu einem überraschenden Auftauchen auf Baubrachen führen. Eine Besonderheit stellt diese Art im Berichtinsofern dar, dass sie bisher im Gebiet nicht registriert wurde, jedoch in jedem Falle behandelt werden sollte.Durch neu entstandene Brachflächen außer- halb und innerhalb des Planungsgebiets sind seit der Bestandsaufnahmezusätzliche Flächen mit möglichen Nahrungspflanzen entstanden,Es ist also nicht ausgeschlossen,dass der Falter während der Brachephase vereinzelt ins Gebiet eindringt.Sein hoher Schutzstatus macht eine aufmerksame Behandlung nötig.Dazu mehr in Abschnitt 4.4.1. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN29 2.4.3 Nach §32NatSchGbesondersgeschützte Biotope Der Geltungsbereich des B-Plans wird dem Innenbereich zugeordnet. Entsprechend liegen keine ge- schützten Biotope vor. 2.4.4 Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse Auf Grundlage derErhebungen des Städtischen Gartenbauamts sind im Gebiet keine Lebensraumty- pen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) vorhanden. 2.5 Schutzgut Biodiversität Der Begriff der biologischen Vielfalt verbindet drei Ebenen, welche miteinander verwoben sind. Ers- tens die Vielfalt an Ökosystemen oder Lebensräumen, zweitens die Artenvielfalt– einschließlich Pil- zen und Mikroben sowie die Vielfalt an genetischen Informationen, die in den Arten enthalten sind. Bestand und Bewertung Vielfalt an Lebensräumen Die im Geltungsbereich vorkommenden Lebensräume gehörenüberwiegend zu denBiotoptypenkom- plexen der Siedlungsbereiche, außerdem zugestörten, trocken-warmen Ruderalflächen in unter- schiedlichen Sukzessionsstadien bis hin zu Gehölzen und Gebüschen. Insgesamt ist die Vielfalt an Lebensräumen als mäßig bis gering einzustufen. Artenvielfalt Die im Geltungsbereich vorkommenden Arten gehören weitgehendzuden typischen Vertretern und Leitarten der Biotoptypenkomplexe der Siedlungsbereiche sowie zum Lebensraumkomplex trocken- warme Ruderalflächen unterschiedlicher Sukzessionsstadien.Wie die Untersuchungen von ILN (2011) gezeigt haben,können bei der Mauereidechsedurchaus hohe Individuenzahlen erreicht wer- den. Die Artenvielfalt insgesamtkann als gering bis mittel eingeschätzt werden. Genetische Vielfalt Aussagen zur genetischen Vielfalt sind schwierig, dadazukeine Untersuchungen vorliegen. Aufgrund dessen könnennur Rückschlüsse aus der Vielfalt an Lebensräumen sowie der Artenvielfalt gezogen werden, hier können auch Annahmen zu Randzonen von Verbreitungsgebieten mit einbezogen wer- den. Aufgrund der mäßigen bis geringen Vielfalt an Lebensräumen sowie der geringen bis mittleren Artenvielfalt kann von einer geringen bis mittleren genetischen Vielfalt ausgegangen werden. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN30 2.6 Schutzgut Landschaft Datenquellen: Regionalplan Mittlerer Oberrhein (2003) Landschaftsplan 2010 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Flächennutzungsplan 2010 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Eigene Einschätzungen und Begehungen Vorbemerkung Die Bestandsbeschreibung erfolgt auf Grundlage vorhandener Daten sowieeigener Einschätzungen vor Ort. „Landschaft“ wird heute sehr umfänglich und gegenüber den Kriterien der Naturschutzgesetzgebung sehr viel breiter gefasst. Das Schlüsseldokument zum aktuellen Landschaftsbegriff ist die Europäische Land- schaftskonvention (Inkrafttreten 3/2004): „Landschaft“ ist nach Artikel 1 der Konvention „ein Gebiet, wie es vomMenschen wahrgenommen wird, deren Charakter das Ergebnis der Wirkungen und Wechselwirkungen von natürlichen und/oder menschli- chen Faktoren ist“. Landschaft wird dabei flächendeckend (Siedlungsfläche und Freiraum) betrachtet. Zu- dem stehen nicht nur statische und historisierende Landschaftszustände im Fokus, wie dies klassische kulturlandschaftliche Ansätze tun, sondern explizit die dynamische Landschaftsentwicklung“. Es liegt in der Natur der Sache, dass Landschaft nicht „objektiv“ beschrieben und bewertetwerden kann, sondern subjektive, transparente Beschreibungen und plausible Bewertungen Grundlage für die Beurtei- lung des Schutzguts darstellen. Landschaftsräume und Landschaftselemente Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum 223 Hardtebenen, in der Untereinheit Alb-Pfinz- Saalbachniederung im Randbereich der Kinzig-Murg-Rinne (Landschaftsplan 2010 NVK 2004). Die nahezu ebene Landschaft der Niederterrasse mit ihren breiten Kies- und Sandaufschüttungen wird an ihrem Ostrand durch die Rinnen ehemaliger parallel zum Rhein verlaufender Flusstäler, der Kinzig-Murg-Rinne(Alb-Pfinz-Saalbach-Niederung) unterbrochen. Von Ettlingen bis Durlach und wei- ter bis nördlich Weingarten erscheint diese1 bis3Meter in die Ebene eingetiefte Rinne besonders stark verzweigt. Teile der Rinne dienen der Vorflut von Alb und Pfinz. Die überwiegenden Bereiche der ehemaligen Kinzig-Murg-Täler sind versandet oder tragen lehmige, humose und torfige Bildungen (Weingartener Moor). Das Urstromtal der Kinzig-Murg-Rinne tiefte sich auf einer Breite von etwa 3,5 bis4Kilometer in die Niederterrasse ein. Bewertung Der Geltungsbereich des B-Plans ist stark überprägt durchanthropogene Nutzungen.Der Bereich muss zu den Landschaftseinheiten der Industrie, Industriebrachen und Infrastrukturtrassen gezählt werden. Die Einheit ist geprägt durch überregional bedeutende Verkehrstrassen der Bahn sowie regi- onal bedeutende Straßenverkehrsanschlüsse und-verbindungen. Die vollständige Umschließung durch Verkehrstrassen sowie der Charakter einer Industriebrache bzw. eines Industriegebietes geben der Landschaft ein ganz eigenes Gepräge.Nur derNorden des Plangebiets enthält Teilflächen des Gottesaue- und Ostaueparks. Nur diese Teilflächenkann eine Erholungseignung /-nutzung zuge- standen werden. Die vorhandenen Radwege entlang der Wolfartsweierer Straße, Stuttgarter Straße und des Ostrings sind reine Verkehrslinien ohneAufenthaltsqualität bzw. Erholungseignung. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN31 2.7 Schutzgut Mensch Datenquellen: Kurz und Fischer (2012): Bebauungsplan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“ Karlsruhe, Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen Bestand Für das Schutzgut Mensch wirdim Wesentlichender Aspekt Gesundheitsgefährdung betrachtet. Im Mittelpunkt stehen dabeidie FaktorenLärmund der Wirkungspfad Boden→ Mensch, direkter Kontakt. Lärm: Ausgewertet wurde ein Schalltechnisches GutachtenvonKURZ UND FISCHER(2012). Die Untersuchungen der Geräuscheinwirkungen durch denVerkehrslärm kommen zu dem Ergebnis, dass die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005am Tag von 65 dB(A) und in der Nacht von 55 dB(A) für Gewerbegebiete entlang der Wolfartsweierer Straße und der Stuttgarter Straße sowie entlang der Bahnstrecke der DB überschritten werden.Entlang der Wolfartsweierer Straße und der Bahnstrecke treten im Plangebiet Geräuscheinwirkungen von mehr als 70 dB(A) amTag bzw. 60 dB(A) in der Nacht auf.Auf dergeplanten öffentlichen Grünflächeöstlich der Wolfartsweierer Straße liegen Verkehrslärmimmissionen vonbis zu 70 dB(A) vor. Bewertung Das Schalltechnische Gutachten geht davon aus, dass von den im Bestand vorhandenen Gewerbe- flächen südlich und östlich des B-Plangebietes bei einer bestimmungsgemäßen Nutzung in Bezug auf denAnlagenlärm eine Verträglichkeit mit den geplanten Nutzungen gegeben ist. Die entlang der Straßen und Bahntrasse gemessenenVerkehrslärm-Wertevon mehr als 70 dB(A) amTag bzw. 60 dB(A) in der Nacht werdenin derRechtsprechung als Schwellenwerte zur Schutz- pflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum angesehen (KURZ UND FISCHER 2012). Da mit mehr als 55 dB(A) der Orientierungswert der DIN 18005 für Parkanlagen überschritten wird, eignen sichdie Flächenentlang der Stuttgarterund WolfartsweiererStraße nicht als Freiflächen im Sinne von Parkanlagen zum Aufenthalt von Menschen. Sie dienen als Verbindungsbereiche einer bestehenden größeren Parkanlage. Aus diesem Grund könnte die deutliche Überschreitung des maß- geblichen Orientierungswerts als zumutbar erachtet werden (KURZ UND FISCHER 2012). Boden–Mensch Bei der sich im Eigentum der DB ServicesImmobilien GmbH befindlichenFläche wurden in allen un- tersuchten Bodenproben die relevanten Prüfwerte für Industrie– und Gewerbegrundstücke als auch der Nutzungskategorie Park- und Freizeitanlagen unterschritten. Verwehungen und Ausblasungen von Schadstoffen sind weitgehend auszuschließen. Für das Schutzgut Mensch lassen sich im Hinblick auf die aktuelle Situation keine Sicherungs- der Sanierungsmaßnahmen ableiten (SacostaCAU 2012): Für die Betrachtung des Wirkungspfades Boden-Mensch wurden für die sich beidseits der Zimmer- straße befindlichen Grundstückehilfsweise die Untersuchungsergebnisse aus den abfall- bzw. altlas- tentechnischen Untersuchungen herangezogen.In der Regel wurden Mischproben aus der komplet- ten Auffüllunguntersucht. Die Probenentnahmetiefen sind hierbei nicht auf die nach der BBodSchV vorgegebenen Tiefenhorizonte des Wirkungspfades Boden-Mensch beschränkt,da im Rahmen der Umnutzung/ Neubebauung mit umfangreichen Erdbewegungen zu rechnen ist. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN32 Die vorgenannten Untersuchungen ergabenPrüfwertüberschreitungen für Industrie- und Gewerbe- grundstücke auf der Fläche nördlich der Leitstelle sowie punktuell auf den Flächen zwischen Zimmer- straße und Stuttgarter Straße.Streng nach BBodSchV sind die festgestellten Prüfwertüberschreitun- genwie beschriebennur als Orientierungswert zu verstehen. Aktuell besteht keine Gefährdungssituation für Menschen. Im Zuge der Bebauung/ Neunutzung wird durch Aushub, Versiegelung bzw. durch eine ausreichende Überdeckung eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch verhindert.Im Rahmen der Detailplanung der Baumaßnahme ist zu prüfen, ob undgegebenenfallswo eine gezielte wirkungspfadbezogene Untersuchung erforderlich ist. 2.8 Schutzgut Kultur- und sonstigen Sachgüter Datenquellen: Flächennutzungsplan 2010 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Landschaftsplan 2010 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Regierungspräsidium Karlsruhe 2007: Liste der Kulturdenkmale in Baden Württemberg Bestand und Bewertung Im Geltungsbereich sind nach aktuellem Wissensstandkeine Kulturgüter vorhanden. Sachgüter sind die vorhandene Bebauung, die Straßen- und Infrastrukturerschließung sowie Entwässerungs- und Stromleitungen, die überwiegend zur Erschließung des Gebietes dienen. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN33 3STATUS QUO PROGNOSE Bei Durchführung des Vorhabens werden sich bei mehreren Schutzgütern Verbesserungen gegenüber dem derzeitigen Bestand ergeben. Vor allem durch die Entsiegelung und nachfolgende Begrünung und auch durch die Sanierung von Altlasten und eine mögliche Beseitigung von Kampfmitteln ergeben sich mit der Umsetzung des B-Plans Zimmerstraße (Hauptfeuerwache) Aufwertungen fürdie Schutzgüter Boden, Wasser/Grundwasser, Klima/Luftund fürdas Schutzgut Mensch. Bei Nichtdurchführung der Maßnahme bleibt die derzeitigeteilweise pessimaleRaumqualität erhalten, d.h. Altlasten,Kampfmittel werden nicht beseitigt. Die nachteilige Funktion als Wärmeinsel bleibt bestehen, die Erholungs- und Aufenthaltsqualität bleibt gering. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN34 4KONFLIKTANALYSE Es werden die Wirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft,die biologische Vielfalt und den Menschen betrachtet. Wesentli- che Eckpunkte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen, sie bringen für die Schutzgüter folgen- de Auswirkungen mit sich. Tab.5: Übersicht zu erwartendenAuswirkungen Beschreibung der BetroffenheitBeschreibung der AuswirkungenBewertung Auswirkungen Pflanzen und Tiere Rodung und Zerstörung der vorhan- denen Vegetation,Zerstörung bzw. Veränderung eines Teillebensraumes der Mauereidechse, Veränderungvon Lebensräumen und Habitatverbindun- gen, Störung natürlicher Sukzession- sabläufe Eventuelle temporäre Betroffenheit des Nachtkerzenschwärmers Beseitigung / Veränderung von Pflanzen und Vegetation durch Erschließung, Störung / Beunruhigung der Tierwelt durch Erschließung und Bebauung, Störung der Biotopvernetzung / Zerschneidung und Verkleinerung von Lebensräumen Keine § 32 Biotope betroffen Streng geschützte Arten betroffen Vegetationsflächen werden gegenüber Status quo verdoppelt Dachbegrünung schafftBlütenangebot für Insekten Geringe nachtei- lige Wirkung Boden Umfangreiche Aushub- und Boden- austauschmaßnahmen Anthropogen veränderte Böden werden auf Teilflächen verändert. Versiegelte/ teilversiegelte Standorte werden teilweise entsiegelt und ihreBodenfunktionenwiederhergestellt. Altlasten werden beseitigt bzw. überdeckt, ggf.vorhandene Kampfmittel werden entschärft und beseitigt, Neuversiegelung Geringe nachtei- lige Wirkung, erheblicheAuf- wertung Versiegelung durch Erschließung / Bebauung Versiegelungsgrad wirdgegenüber Status quo auf ein Drittel reduziert ErheblicheAuf- wertung Wasser/ Grundwasser Gefahr der Grundwasserverunreini- gung aufgrund vorhandener Altlasten, Schadstofffahne durch externe Verun- reinigung Durch Altlastensanierung tw. Risikominderung; Versiegelung geschädigter Areale verhindert Auswaschungen ins Grundwas- ser, Entsiegelung und Anlage von Grünflächen auf unbedenkli- chen Standorten fördern Grundwasserneubildung Geringen nachtei- ligen Wirkungen stehen erhebliche positive Wirkun- gen gegenüber OberflächenabflussAbleitung von Oberflächenwasser in das Kanalnetz, Einbau von Zisternen reduziert Wasserverbrauch Geringen nachtei- ligen Wirkungen stehen erhebliche positive Wirkun- gen gegenüber Klima/Luft TemperaturEntsiegelung und Begrünung wirken ausgleichend, Wärmeinsel wird ggf. reduziert Aufwertung Verdunstung, Durchströmung und Durchlüftung Neuordnung der Bebauung schafft Leitlinien der Durchströmung, Dachbegrünung undBegrünung von Freiflächen / Baumpflanzun- gen fördern Verdunstungsrate, Verbesserung der Luftqualität Aufwertung Mensch Lärmeinwirkungen / Anlagenlärm extern Verträglichkeit der vorhandenen Gewerbegebietsflächen mit den geplanten Nutzungen Keine Wirkungen Verkehrslärm entlang vorhandener Straßen und Schienen Erfordernis / Umsetzung passiver LärmschutzmaßnahmenAufwertung Auswirkungen durch Anlagenlärm -Hauptfeuerwache -Sondergebiet Ggf. Störungen durch Geräteprüfung und Übungsbetrieb Angesiedelte Betriebe sind mit umliegender Bebauung verträglich Geringe nachtei- lige Wirkungen B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN35 Beschreibung der BetroffenheitBeschreibung der AuswirkungenBewertung Auswirkungen Landschaft / Erholung LandschaftsbildNeuordnung und Harmonisierung der Bebauung, Eingliederung in die vorhandene Infrastruktur, Anlage und Vernetzung von Freiflä- chen Aufwertung ErholungBeseitigung von Kleingärten Optimierung des Radwegenetzes, über Brücken entstehen kreu- zungsfreie Verbindungen, Grünflächen schaffen neue Erholungsmöglichkeiten Geringen nachtei- ligen Wirkungen stehen erhebliche positive Wirkun- gen gegenüber 4.1 Schutzgut Boden Zwar wurden in beiden Bodengutachtenein Reihe von Schadstoffen in den untersuchten Proben nachgewiesen und in mehreren Fällen liegt eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte vor, das Emissionspotenzial von PAK, Naphthalin und Schwermetallenaberist niedrig bis mittel, d.h. eine nennenswerte bzw. mehr als punktuelle Schadstoffverfrachtung in das Grundwasser ist nicht wahr- scheinlich. Durch die Neuversiegelung kommt es aufTeilflächen zu einer Verschlechterung als Lebensraum für Bodenorganismen einer stärkeren Beeinträchtigung der Böden, einer Schwächung der Funktion Filter und Puffer für Schadstoffe sowie Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ebenso der Funktionen Stand- ort für natürliche Vegetation und potenzieller Standort für Kulturpflanzen. Derzeit sind keine Funktio- nen als landschaftsgeschichtliche Urkunde der Böden bekannt, eine Verschlechterung ist diesbezüg- lich auch nicht anzunehmen. Durch umfangreichen Bodenaustausch und ausreichende Überdeckung belasteter Böden werden die Bodenfunktionen aufgroßer Fläche deutlich verbessert. Durch die Umwandlung völlig versiegelter oder geschotterter Flächen in mit Oberboden rekultivierte öffentliche Grünflächen oder Gärten auf Gewerbegrundstücken und durch Dachbegrünungen ergibt sich für das Schutzgut Boden bei einem geringen Konfliktpotenzial einedeutliche Aufwertung. 4.2 Schutzgut Wasser Da in allen Proben der Pumpversuche deutliche Prüfwertüberschreitungen für den Parameter LCKW nachgewiesen wurden, ergeben sich nach dplan (2012) im Zuge der Baumaßnahmen Konsequenzen für die Wasserhaltung: „ImZuge einer Wasserhaltung bei Baumaßnahmen ist bedingt durch die festgestellte LCKW- Belastung bei Wiedereinleitung ins Grundwasser ggf. eine Grundwasserreinigungsanlage zu betrei- ben. Auch bei Einleitung in den Kanal kann im Rahmen einer Einleitgenehmigung der Betrieb einer Wasserreinigung auferlegt werden“. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen wird das Oberflächenwasser des versiegelten Gesamtge- bietsin das Kanalnetz eingeleitet, so dass der anfallende Oberflächenabfluss verzögert wird. Insge- samt ergeben sich durch die Festlegungen im B-Plan keine oder nur geringfügige Verschlechterungen hinsichtlich der Qualität, da ein Eintrag von schädlichen Stoffen in das Grundwasser weitgehend ver- mieden wird. Es istkeine wesentlicheVerschlechterung gegenüber dem Status-quo zu erwarten. Die natürliche Grundwasserneubildungsfunktion bleibt auf den Teilflächen erhalten, welche als Ausgleichs-, Grünflä- chen oder unversiegelte Flächen weiter bestehen bleiben bzw. neu angelegt werden. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN36 4.3 Schutzgut Klima Die Planung hataufdie lokalklimatischen Parameter -thermische Verhältnisse -Strömungs- und Durchlüftungsverhältnisse -lokalen Immissionsverhältnisse keinen nachteiligen Einfluss. Durch die Umwandlung von völlig versiegeltem Gewerbegebiet und vegetationsloser Schotterfläche in öffentliche Grünflächen mit baumbestandenen Grünflächen erhöht sich der Anteil der klimatisch aus- gleichend wirkenden Flächen. Im„Sondergebiet für hochwertige Gewerbenutzungen“ mindern Dachbegrünung und Baumpflanzungen auf Parkplätzen die sommerlicheAufheizung.Auf derFläche für Gemeinbedarf geschieht dies im geringen Umfang durch Dachbegrünung. 4.4 Schutzgut Flora/Fauna Die aktuelle Abgrenzung des Bebauungsplans „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“ zeigt eine Auswei- tung des GeltungsbereichsnachNordosten, in Flächen hinein, die nicht durch das artenschutzrechtli- che Gutachten von 2011 abgedeckt wurden.Die Aussagen des Umweltberichtes im Kapitel 4.4wer- den dennochaufrechterhalten. Die Fläche besteht aus einemGehölz ohne ältere Bäume.Ein vereinzeltesVorkommen der Mauer- eidechse ist nicht auszuschließen. Durch die gleichzeitige Herausnahme von besiedelten Kleingarten- flächen im Westen aus dem Bebauungsplan senkt sich die Anzahl der imGesamtgebiet veranschlag- ten Tiere sogar.Aus der Fläche können vorhandene Tiere in bereitstehende Ausgleichsflächen umge- siedelt werden.DieökologischeFunktionalität im Umfeld bleibt erhalten. Dasunten zurArt Zwergfledermaus gesagte trifft auch auf das Gehölz zu.Ältere Bäume mit Höhlun- gen und Spalten sind nicht vorhanden. Bei Umsetzung der gemachten Aussagen bleibt die ökologi- sche Funktionalität im Umfeld erhalten. Andere als die im Gebiet gefundenen Vogelarten sind nicht zu erwarten.Bei Umsetzung der unten gemachten Aussagen bleibt die ökologische Funktionalität im Umfeld erhalten. 4.4.1 Auswirkungen auf geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Bei der im Gebiet vorkommendenZwergfledermaus (weitere das Gebiet als Nahrungsraum nutzende Arten sind denkbar) wurden im Geltungsbereich des B-Plans aktuell keine Quartiere (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) festgestellt. Dadurch kann das vorhabenbedingte Töten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) in Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) weitgehend ausgeschlossen werden. Da die Gebäude in der Zimmerstraße und einige wenige Bäume grundsätzlich geeignete Einflugmöglichkeiten bzw. Quartierpotenzial aufweisen, kann eine zukünftige Nutzung als Sommer- oder Zwischenquartier allerdings nicht vollständig ausge- schlossen werden.Daher sollten hochstämmige, vor allem ältere Bäume soweit möglich erhalten und in die Planung integriert werden. Die im Gebiet liegenden Gebäude sowie nicht integrierbare Bäume müssen außerhalb der Wochenstubenzeit (April bis September) entfernt werden.Vorhabenbedingte Störungen (§44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN37 und Wanderungszeiten, die den Erhaltungszustand der lokalen Population der Fledermausarten ver- schlechtern, sind nicht zu erwarten. Betroffen sind die Fledermäuse vor allem durch den flächenhaften Verlust von Nahrungshabitaten. Da dies kein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand darstellt,muss diese Artengruppe im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffs-Ausgleichsregelung Berücksichtigung finden und andere ökologisch geringwertige Flächen deutlich aufgewertet werden (Pflanzen von einheimischen Gehölzen (z. B. An- lage von Alleen und Streuobstwiesen), Anlage von blütenreichen Staudensäumen und Ruderalfluren trockenwarmer Standorte, Anlage von Feuchtgebieten).In den städtischen Ökokontoflächen und Parkanlagen sind vorhandene Gehölze (insbesondere ältere Bäume) und blütenreiche Säume zu in- tegrieren unddurch entsprechende Pflegemaßnahmen langfristigzu erhalten. DieMauereidechse ist durch denVerlust von Lebensraum betroffen, der durch die bau- und anlage- bedingten Auswirkungen entsteht.Durch die anfallenden Bauarbeitenin den Lebensräumen ist davon auszugehen, dass Individuen verletzt oder getötet werden und somit der Verbotstatbestand nach§44 Abs. 1 Nr. 1BNatSchG (Tötung, Verletzung) in Zusammenhang mit der Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wie Winterquartiere und Eiablageplätze (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)gegeben ist. Vorhabenbedingte Störungen (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) während der Bauzeit sindebenso zu erwarten. Die Umsetzung des Vorhabens hat aufgrund der Größe des Eingriffs in einen Bereich des Kerngebie- tes der Mauereidechse in Karlsruhe eine Verschlechterung der lokalen Population zur Folge.Bei einer entsprechenden Durchführung von Maßnahmen kann die Betroffenheit minimiert werden. Gleichzeitig können zur Sicherung des Erhaltungszustandes mit vorgezogenen CEF-Maßnahmen (continius eco- logical functionality) besonders geeignete Habitatstrukturen für die Art inunmittelbarer Nähe zum Vor- haben geschaffen werden (Anlage von Steinriegel, Anlage von Winterquartieren/Eiablageplätzen), so dass die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang (§ 44 Abs. 5 Satz 2) weiterhin erfüllt wird. Entsprechende funktionser- haltende Maßnahmen sind in Kapitel C beschrieben (vgl. ILN 2011). DerNachtkerzenschwärmer ist bisher noch nicht durch die Planung betroffen. Seine Spezialisierung auf Pionierpflanzen(Weidenröschen,Nachtkerzen)als Raupennahrung macht ein spontanes Auftau- chen auf neu entstandenen Brachen jedoch möglich. Die geplanten vorgezogenen Ausgleichsmaß- nahmen für die Mauereidechsezeigen auch für denNachtkerzenschwärmer eine positive Wirkung: Beide Artenbesiedeln ähnliche Biotope. Die ökologische Funktion der eventuellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt also im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Zur Vermeidung von Tötung oder Verletzung von Einzeltieren sollten die fraglichen Brachen im Zugeeine ökologischen Baubegleitung überprüft und etwaige gefundenRaupen des Falters mit den Eidechsen in die neuen Biotope umge- setzt werden. Dies muss während der Raupenphase geschehen, Für eine reibungslose Verwirklichung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen sollte eine enge Zu- sammenarbeit mit einem geeigneten Fachbüro (ökologische Baubegleitung mit Erfolgskontrolle) ein- gerichtet werden. 4.4.2 Auswirkungen auf Europäische Vogelarten Bei Rodung der Bäume innerhalb der Brutzeit (März bis September) kann für die im Vorhabenbereich vorkommenden Vogelartendas vorhabenbedingte Töten von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) angenommen werden. Da es sich bei den festgestellten und potentiell im Gebiet vorkommenden Vo- gelarten um überwiegend kommune Arten handelt, die auch in der näheren Umgebung siedeln, sind vorhabenbedingte Störungen (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN38 Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten, die den Erhaltungszustand der lokalen Population von Vogelarten verschlechtern könnten, nicht zu erwarten. Daher bleibt auch die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang wei- terhin erfüllt. Insofern wird der Verbotstatbestand der Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflan- zungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) nicht ausgelöst. Ein Großteil der festgestellten, für in naturbelassenen Grünflächen in Siedlungen typischen Vogelarten kann– in Abhängigkeit von der Dichte und Ausgestaltung des Vorhabens– auch nach Bebauung der Flächen geeignete Lebensbedingungen vorfinden. Betroffen sind die Vögel vor allem durch den flä- chenhaften Verlust von Nahrungshabitaten. Daher sollten die für viele Arten wichtigen alten Bäume im Gebiet soweit möglich erhalten werden. Ansonsten gelten die bei der Zwergfledermaus getroffenen Aussagen bezüglich der naturschutzfachlichen Eingriffs-Ausgleichsregelung und den dort gemachten Vorschlägen auch für die Vögel. 4.4.3 AuswirkungenaufBiotoptypen Die Hauptauswirkung besteht–wie bei den anderen Schutzgütern– in der Bebauung bzw. Versiege- lung der Flächen. Hiervon betroffen sind überwiegendBiotoptypenmit einer geringen naturschutzfach- lichen Wertigkeit, aber auch mittel bis hochwertige Lebensräume wie verschiedene Sukzessionssta- dien (Ruderalvegetation, Gebüsche, Sukzessionswälder) mit geringer anthropogener Eingriffsstärke. Ersetzt werden diese wenige beanspruchte Lebensräume durch überwiegend gepflegte Biotoptypen des Siedlungsbereichs wie Park- und Zierrasen, Baumscheiben und kleine Grünflächen mit einge- schränktem faunistischen und floristischem Artenspektrum. „Durch die Planung von öffentlichen Grünflächen auf ehemals versiegelter Fläche nehmen Grünflä- chen deutlich zu, auch die Zahl der Straßenbäume und der Bäume auf Parkplätzen steigt. Neu sind 35.000m² begrünte Dächer, auf denen Mauerpfeffer-Arten (Sedum spec.) dominant sein werden“ (Gartenbauamt, Stand 04.05.2012). 4.5 Schutzgut biologische Vielfalt Durch den Ersatz von Lebensräumen mit geringer Eingriffsstärke und Pflegeintensität durch eher intensiv gepflegte Biotoptypen der Infrastruktur- undöffentlichen Grünflächenmit eingeschränktem Artenspektrum ist von einer geringfügigen Verringerung der biologischen Vielfalt auszugehen. 4.6 Schutzgut Landschaft Der stark durch die anthropogenen Nutzungen überprägte Geltungsbereich repräsentiert die Land- schaftseinheiten der Industrie, Industriebrachen und Infrastrukturtrassen. Die Landschaft ist weiterhin geprägt durch überregional bedeutende Verkehrstrassen der Bahn sowie regional bedeutende Stra- ßenverkehrsanschlüsse und-verbindungen.Das Gebiet wird durch eine geordnete Eingrünung und Bebauung gegenüber dem heutigen Zustand eine Harmonisierung undAufwertungdes Landschafts- bilds erfahren. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN39 4.7 Schutzgut Mensch Eine Gefährdung des Menschen und seiner Gesundheit kann nach den derzeit vorliegenden Gutach- ten im Zuge der Aushub- und Bodenaustauschmaßnahmen über direkten Kontakt zum Boden ausge- schlossen werden.Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen sind im Zuge der Umsetzung gesondertzu betrachten. Ein Risiko für den Menschen besteht aufgrund der Kampfmittelbelastung, da die Flächen vom Kampfmittelbeseitigungsdienst(KMBD)als kampfmittelverdächtig eingestuft wurden. Es kann bei Be- achtung der Vorgaben des KMBD minimiert werden. „Anlagenlärm“ kann durch Geräteprüfungen und Betrieb der Feuerwehr entstehen. KURZ UND FI- SCHER (2012) gehen davon aus, dass diezur Beurteilung herangezogenen schalltechnischen Anfor- derungen der TA Lärman den schützenswerten Gebäuden innerhalb undaußerhalb desBebauungs- plangebietes eingehalten werden. Demzufolge werden keine Schallschutzmaßnahmenerforderlich. Dennoch können in Teilzeiten, z.B. während der Geräteprüfung und des Übungsbetriebs (i.d.R. 16-18 Uhr)in dem geplanten Sondergebiet Geräuscheinwirkungen auftreten, die, unabhängigdes Einhal- tens der Immissionsrichtwerte der TA Lärm, als störend empfunden werdenkönnen. Dies betrifft die nächstgelegenen Bereiche des Sondergebiets, die denFreiflächen der Feuerwache zugewandt sind. An den schützenswerten Gebäuden entlang der Wolfartsweierer und der Stuttgarter Straße sind nach KURZ UND FISCHER (2012) Geräuschzunahmen von weniger als 1 dB zu erwarten. Die höchste Zunahme (0,7 dB) ergibt sich am Bürogebäude gegenüber der Feuerwache durch Reflexionen an der Fassade der Feuerwache. Bei den Berechnungen wurden für die Gebäude der Feuerwache und der Leitstelle reflektierende Fassaden unterstellt. An allen weiteren Gebäuden sind Pegelzunahmen von maximal 0,2 dB zu erwarten. Die ermittelten Beurteilungspegel liegenan allen betrachteten Gebäuden unter den Werten von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts. Mit der Umsetzung der Planung treten bei Beachtung der sich aus den Fachgutachten ergebenden Empfehlungen (s.u.) und daraus hergeleiteten Festsetzungen keine nachteiligen umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit auf. Für die Erholungsnutzung kann einegeringeAufwertung prognostiziert werden, da die Aufenthalts- qualität durch die Vernetzung mit bestehenden Parkanlagen und Anlage ergänzenderöffentlicher Grünflächen zunehmen wird. 4.8 Schutzgut Kulturerbe und sonstigen Sachgüter Das Schutzgut ist nicht betroffen. 4.9 Wechselwirkungen Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen des Vorhabens auf Tiere / Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft sowie den Menschen und deren Gesundheit werden in geringer bis mittlerer Grö- ßenordnung auftreten. Wechselwirkungen auf Kultur- und Sachgüter sind nicht erkennbar. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN40 4.10 Auswirkungen auf Natura-2000 Gebiete Auswirkungen von Erhaltungszielen und den Schutzzweck von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeu- tung (NATURA 2000) sowie auf Europäische Vogelschutzgebiete sind nicht zu erwarten, da das Plan- gebiet außerhalb solcher Gebiete liegt und seine Wirkungen auf solche als zu vernachlässigend ein- zustufen sind. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN41 5VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND AUSGLEICH NACHTEILIGER AUS- WIRKUNGEN 5.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hinsichtlich des Wirkfaktors Lärm KURZ UND FISCHER (2012) empfehlen mit Blick auf den Faktor Lärm und das Schutzgut Mensch für den Bebauungsplan nachfolgende Formulierungen, die als Festsetzungen nach §9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB auf- genommen werden sollten: „Innerhalb des inder Planzeichnung (vgl. Anlage in KURZ UND FISCHER 2012) gekennzeichneten Be- reichs ist durch geeignete Maßnahmen (u. a. durch Anordnung der Räume, durch die Dämmqualität der Fenster und sonstiger Außenbauteile) sicherzustellen, dass die von der Raumart abhängigen Anhaltswerte der VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ vom August 1987 für den Innenschallpegel nicht überschritten werden. Die erforderlichen Schalldämmmaße zur Einhaltung der o.g. Innenschallpegel sind beider Errichtung und der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumenin Abhängigkeit von der Raumnut- zungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahrenbzw. Kenntnisgabeverfahren nachzuweisen. Der Nachweis ist nach den in der DIN 4109vorgeschriebenen Verfahren zu erbringen. Wenn der Nachweis desausreichenden Schallschutzes gegen Außenlärm nach DIN 4109 erbracht wird, ist davonauszugehen, dass die in der VDI 2719 genannten Innenschallpegel eingehaltenwerden. Für Ruheräume der Feuerwache ist derMindestluftwechsel durch ein geeignetes Lüftungskonzept bei Überschreitung desWerts von 55 dB(A) tags und nachts sicherzustellen. Zum Beispiel erfolgt die Belüftung der Schlaf- und Ruheräume über eine schallabgewandte Fassade, an der die obengenannten Werte ein- gehalten werden, oder ein ausreichender Luftwechsel wird durchtechnische Be- und Entlüftungssysteme sichergestellt. Weiterhin sollten nach KURZ UND FISCHER (2012) zur Minimierung der Beeinträchtigungen in der Nach- barschaft bei Alarmfahrten die Einfahrt der Einsatzfahrzeuge in den öffentlichen Straßenraum mittels einer Signalanlage zu regeln. Dadurch könnte gewährleistet werden,dass ausrückende Einsatzfahrzeuge ohne eingeschaltetes Martinshorn das Gelände der Feuerwache verlassen können. 5.2 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hinsichtlich Boden und Altlasten Für Bereiche, in denen keine Bodenauskofferungsmaßnahmen erfolgen bzw. die nicht mit schadstofffreiem Material in ausreichender Mächtigkeit überdeckt werden, empfiehlt SacostaBAU (2012) und dplan (2012) Oberbodenbeprobungen im Sinne der BBodSchV durchzuführen. Eine gutachterliche Begleitung der zu- künftigen Aushubmaßnahmen wird angeraten. 5.3Vermeidung vonSchadstoffemissionen Aufgrund der starken Vorbelastungen durch überregionale und regionale Verkehrsträger sind im Gebiet selbst keine Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen möglich, welche eine nennenswerte Entlastung mit sich bringen.Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte aber die Nutzung erneu- erbarer Energien verstärkt angestrebtwerden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarerWärmeenergie in Baden- Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen.Photovoltaik- und Solaranlagen sollen gestalterisch in die be- grünten Dachflächen integriert werden. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN42 5.4Vermeidung unerwünschter klimatischer Auswirkungen Die Ausbildung einer durchgehenden Grünspange zwischen den beiden dicht bebauten Stadtteilen der Ost- und der Südstadt und die Vernetzung des Otto-Dullenkopf-Parks mit dem Stadtpark, die Durchgrünung im inneren Gebiet sowie die Begrünung der Flachdächer führen zu einer deutlichen Minderung einer sommerlichen Aufheizung und Ausbildung einer Wärmeinsel. Mit der Ausrichtung der Gebäudefronten am Bestand der Umgebung entstehen innerörtliche Luftaustauschbahnen. 5.5 Ausgleich für die Schutzgüter Die Eingriffe können mit den im Grünordnungsplan vorgesehenen Maßnahmen und den Festsetzungen ausgeglichen oder soweit verringert werden, dass keine erheblich beeinträchtigenden Auswirkungen ver- bleiben. Für die Schutzgüter Boden, Klima, Wasser/Grundwasser und Mensch ergibt sich teilweise eine deutliche Aufwertung.In Verbindung mit den vorgezogenen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Belan- ge des Artenschutzes ist auch insoweit von einem vollständigen Ausgleich auszugehen. Nach der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung des Städtischen Gartenbauamtsergibt sich nachdem Karlsruher Modell ein Über- schuss von 6.000 Wertpunkten, die dem städtischen Ökokonto gutgeschrieben werden Für alle behandelten Schutzgüter gilt allgemein,dass die im Umweltbericht genannten Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen in den Bebauungsplan übernommen und bindend festgeschrieben werden. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht zu den Ausgleichsmaßnahmen. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN43 Tab.6: ÜbersichtumweltrelevanteFestsetzungen undAusgleichsmaßnahmen BezeichnungErläuterung Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung Öffentliche Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen sind als extensiv zu pflegende Wiesen mit großkronigen Laubbäumen anzulegen. Mindestens 80 % dieser Bäume müssen einheimisch sein. Sondergebiet An den im Plan ausgewiesenen Baumstandorten sindgroß- bzw. mittelkronige, standortgerechte Laubbäume zu pflanzen. Nicht überbaute und nicht für die interne Infrastruktur genutzte Flächen sind als Vegetationsfläche anzulegen und zu unterhalten. Die Be- nutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. Dachbegrünung Dachflächen über 100 m² sind zu begrünen. Die Dachflächen der Gebäude bis einschließlich 11 m Wandhöhe sind intensiv zu begrünen, d.h. 40 cm Schichtaufbau, Gräser, Kräuter, Stauden und niedrige Sträucher. Die Dachflächen der Hauptfeuerwache und der Leitstelle sind zu begrünen, sofern dies durch die Nutzung der Dachfläche (z. B. als Klein- spielfeld, Laufweg, Terrasse, Technik) nicht ausgeschlossen ist. Die durchschnittliche Schichtstärke der Dachbegrünung auf der Fahrzeug- halle der Feuerwehr beträgt 25 cm. Unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit des Hallendachs sind oberhalb einer Drän- und Filterschicht Dachbegrünungssubstrat, Sand, Kies und Oberboden als Standorte für verschiedene Pflanzengesellschaften nebeneinander in wechseln- der Aufbauhöhe zwischen 10 cm und 40 cm einzubauen. Das so entstandene Habitatmosaik ist durch einzelne Steine, Äste und kleine Sträucher zu ergänzen. Einzusäen ist eine Mischung aus heimischen Gräsern, Kräutern und Sedum für trockene Standorte. Alle Dachflächen auf den Gebäudeteilen mit mehr als 11 m Wandhöhe sind extensiv zu begrünen. Hierfür ist ein geeignetes Substrat in einer Schichtstärke von mindestens 10 cm in gesetztem Zustand über der Dränschicht aufzubringen und fachgerecht mit Sedum, Gräsern und Kräutern zu begrünen. Auf den Gebäuden mit der Wandhöhe von mehr als 11 m sind ergänzend zur Dachbegrünung Photovoltaikanlagenund Anlagen zur solar- thermischen Nutzungzulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nichtbeeinträchtigt werden. Alle Begrünungsmaßnahmen sind zu erhalten, zu pflegen und bei Verlust in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Vorgezogeneartenschutzbezogene Ausgleichsmaßnah- men (CEF- Maßnahmen) Die westliche im zeichnerischen Teil ausgewiesene Fläche für CEF-Maßnahmen ist zu 50 % als Vegetationsfläche und zu 50 % als Schot- terflächen mit Steinriegeln anzulegen. Die Steinriegel nehmen 20 % der-Schotterfläche ein. Die Vegetationsfläche ist als Wiese mit Obstbäumen, heimischen Bäumen, und überwiegend heimischen Sträuchern sowie mitSäumen aus trockenheitsliebenden, krautigen Pflanzen anzulegen bzw. zu erhalten. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN44 BezeichnungErläuterung Die östliche im zeichnerischen Teil ausgewiesene Fläche für CEF-Maßnahmenist weitgehend zu erhalten. Auf ca. 850 m² ist das bestehen- de Brombeergestrüpp zu roden, die südostexponierte, straßenseitige Fläche ist zu schottern und mit Trockenmauern strukturreich anzule- gen. Dafür sind entlang der Ausgleichsfläche jeweils 30 m Trockenmauer (insgesamt 6 Stück) als Gabionen mit 20 m Unterbrechung aufzu- setzen. Die durchgeführten Maßnahmen sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Ausfall gleichwertig wiederherzustellen. Öffentliche Grünflächen- Maßnahmen zum Ausgleich Die mitM bezeichneten öffentlichen Grünflächen sind als extensiv zu pflegende Wiesen mit großkronigen Laubbäumen anzulegen. Mindes- tens 80 % dieser Bäume müssen einheimisch sein. Flächen für besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 9 (1) 24 BauGB Passiver Schallschutz Innerhalb des in der Anlage zuden Textfestsetzungen gekennzeichneten Bereichs ist durch geeignete Maßnahmen (u. a. durch Anordnung der Räume, durch die Dämmqualität der Fenster und sonstiger Außenbauteile) sicherzustellen, dass die von der Raumart abhängigen Anhaltswerte der VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ vom August 1987 für den Innenschallpegel nicht überschritten werden. Die erforderlichen Schalldämmmaße zur Einhaltung der o.g. Innenschallpegel sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren nachzuweisen. Der Nachweis ist nach den in der DIN 4109 1 vorgeschriebenen Verfahren zu erbringen. Wenn der Nachweis des ausreichenden Schallschutzes gegen Außenlärm nach DIN 4109 1 erbracht wird, ist davon auszugehen, dass die in der VDI 2719 genannten Innenschallpegel eingehalten werden. Alternativ kann der Nachweis auch nach der Richtlinie VDI 4100 2 erfolgen. Für Ruheräume der Feuerwache ist der Mindestluftwechsel durch ein geeignetes Lüftungskonzept bei Überschreitung des Werts von 55 dB(A) tags und nachts sicherzustellen. Zum Beispiel erfolgt die Belüftung der Schlaf- und Ruheräume über eine schallabgewandte Fassade, an der die oben genannten Werte eingehalten werden, oder ein ausreichender Luftwechsel wird durch technische Be- und Entlüftungssysteme sichergestellt. 1DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe 1989 2VDI 4100 „Schallschutz von Wohnungen– Kriterien für Planung und Beurteilung“, Ausgabe August 2007 B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN45 BezeichnungErläuterung Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke Die unbebauten Flächen bebauter Grundstücke sind, sofern sie nicht für dieinterne Infrastruktur erforderlich sind, als Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen. Zur gärtnerischen Gestaltung gehört eine Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern. Betrieblich genutzte Freiflächen, Verkehrsflächen und Stellplätze sind wasserundurchlässig auszuführen. Alle Flächen sind dicht zu befestigen (Asphaltdecke oder Pflasterbelag in gebundener Bauweise) und über die öffentliche Schmutzwasser- Kanalisation zu entwässern. Das Abfließen des Niederschlagswassers auf nicht befestigte Flächen ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Einfriedungen Einfriedungen sind nur als standortgerechte Hecken aus laubabwerfenden Gehölzen zulässig. Detaillierte Angaben finden sich in den Planungsrechtlichen Festsetzungen (Stand 20.09.2012) und örtlichen Bauvorschriften.Die Maßnahmen sind imBebau- ungsplanverortet. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN46 6PLANUNGSALTERNATIVEN Als Alternativen sind nach BauGB 6.2004– in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkei- ten zu erörtern, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanes zu berücksichti- gen sind. Nach Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg sind: „bei der Siedlungsentwick- lung...vorrangig, die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale an Brach-, Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen.“In der näheren Umgebung sind keine vergleichbaren Flächen vorhanden, welche den Brach-, Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zuzu- rechnen sind, und über eine ähnliche verkehrsgünstige Lage verfügen. Somit handelt es sich nach LEP B-W. um eine Fläche, welche vorrangig zu nutzen ist. 7GESAMTBEWERTUNG Der Geltungsbereich des B-Plangebietes ist bzgl. seiner Ausstattung mit Naturgütern durch zwei Fak- toren gekennzeichnet. Zum einen durch eine starke anthropogene Überprägung der Flächen mit Auf- schüttungen, Altablagerungen sowie einem hohen Versiegelungsgrad, zum anderen durch seine Lage umgrenzt und isoliert von Bebauungund Verkehrslinien, welche eine hohe Belastung des Gebiets schon im Status-quo mit sich bringen. Die Bedeutung der Schutzgüter für den Naturhaushalt wird mit einer Spanne vonsehr gering bis mittelwertig eingestuft. Die Lage des Gebietes ist aufgrund seiner schnellen Erreichbarkeit und seiner Nähe zu regional und überregional bedeutenden Verkehrslinien als sehr gut zu bezeichnen. Eine Ausweisung alsSondergebiet für hochwertige Gewerbenutzungen undFläche für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)istdurch paralleles Änderungsverfahren im Flächennutzungsplan vorgese- hen. Eine Erschließung des Gebietes entspricht den Forderungen des Regionalplanesund des Lan- desentwicklungsplanes nach denen „vor der Neuausweisung von Bauflächen ... der Bedarf durch Verbesserung des vorhandenen Siedlungsbestandes oder der Ausschöpfung noch bestehender Nut- zungsmöglichkeiten innerhalb bestehender Bebauungsgebiete gedeckt werden (soll).“ In der Gesamtbilanz wird der Anteil versiegelter Flächen um Zweidrittel reduziert. Die wenigen zusätzlichen Eingriffe mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Land- schaftsbild / Erholung, Boden (nur Teilfunktionen), Klima / Luft und Wasser, die durch den Bebau- ungsplan zulässig werden, können mit den im Grünordnungsplan vorgesehenen Maßnahmen ausge- glichen oder soweit verringert werden, dass keine erheblich beeinträchtigenden Auswirkungen ver- bleiben. Für die Mehrzahl der Schutzgüter wird eine Aufwertung erzielt. In Verbindung mit den vorge- zogenen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes ist auch insoweit von einem vollständigen Ausgleich auszugehen.Aus der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung der einzelnen Schutzgüter ergibtsich ein erheblicherWertpunkteüberschuss, derdem Ökokonto zugeschrieben werden kann. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN47 8SONSTIGE ANGABEN 8.1 Methodik der Umweltprüfung Die UP richtet sich nach den Anforderungen des Baugesetzbuches und beruht auf einer vereinfachten Form der ökologischen Risikoanalyse. Die Bewertungen erfolgen verbal argumentativ. Im Hinblick auf die Bestandsbeschreibung und-bewertung werden die in der Literatur und im Text ver- zeichneten Informationen verwendet. 8.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Schwierigkeiten beim Zusammentragen von Unterlagen ergaben sich beim SchutzgutFauna/Flora/Biotop- typenaufgrund der geringen Verfügbarkeit spezifischer Daten. 8.3 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen Empfohlen wird für die Umsiedlung der Mauereidechsen eine begleitende Erfolgskontrolle (fundierte Bestandserfassung als Grundlage und Bezugsgröße für die nachfolgenden Jahre (2. und 4. Jahr nach Umsiedlung) durch einen Herpetologen, sowie eine ökologische Baubegleitung.Dabei sind sowohl eine Kontrolle des Erfolges als auch ggf. noch weitere Maßnahmen zur Bestandssicherung notwendig. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN48 9.ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Die Neuaufstellung vonBebauungsplänen erfordert nach den Vorgaben desBaugesetzbuchs (BauGB) eine Umweltprüfung. Siedient der Ermittlung der voraussichtlichen Umweltwirkungen.Ihr Ergebnis muss im Rahmen des Verfahrens und der Abwägung Berücksichtigung finden und in Form eines Umweltberichtes dokumentiert werden.In der Umweltprüfung sindinsbesondere die Schutzgü- terBoden, Wasser, Klima/Luft, Arten- und Biotope, Biodiversität, Landschaft, Mensch, Kultur und Sachgüter sowie Wechselwirkungenzu betrachten. Wesentlicher Inhalt des hier beurteilten Bebauungsplans ist der Neubauder Karlsruher Hauptfeuer- wache und einer zentralen Leistelle.Standortdafürist das Grundstück zwischen Wolfartsweierer Straße und Zimmerstraße.Ebenso sollen die westlich der Zimmerstraße befindlichen Gewerbe- grundstücke mit Büro- und Dienstleistungsnutzungen aufgewertet werdenundeine größere bauliche Ausnutzung erhalten.Zudemsolleine Verbindung des Stadtparks der östlichen Südstadt mit dem Otto-Dullenkopf-Park hergestellt werden. Der B-Plan betrifft eine exponierte Lage am südöstlichen Stadteingang der Stadt Karlsruhe. Der städ- tebaulichen und grünplanerischen Einbindung sowie der Qualität der architektonischen Ausformung mit den besonderen funktionalen und ökologischen Anforderungenkommt dahereine besondere Be- deutung zu. Bei der Betrachtung des derzeitigenGebietszustands undderBewertung der sich aus der Planung ergebendenUmweltwirkungen ergeben sich insbesondere Konflikte bei den Schutzgütern „Mensch“ sowie „Arten und Biotope“. So schließt die insbesondere vom randlichen Straßenverkehr auf den Menscheneinwirkende hohe Lärmbelastung eine Wohnnutzung innerhalb des B-Plangebiets aus. Ruheräume der Feuerwehr müs- sen lärmabgewandt angelegt werden. Ergänzend sind passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Von den zukünftigen Gebietsnutzungen ausgehende Lärmemissionen (Übungsbetrieb, Martinshorn) haben dagegen für die Umgebung keine Relevanz. Zur Gefahrenabwehr (Feuerwehr)erlaubt die TA- Luft geringfügige Überschreitungen. Der naturschutzfachliche Wert des Gebiets ergibt sich aus dem Vorkommender Mauereidechse, die als Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie strengen Schutzgenießt. ZurVermeidung artenschutzrecht- licher Verbotstatbestände sollen die Tiere zur Wahrung der ökologisch-funktionalen Kontinuitätvor Baubeginngefangen und auf neugeschaffene Ausgleichsflächen umgesiedelt werden. Zwei Boden- und Altlastengutachten zeigen Wege auf, wie im Zuge der Erschließung und Bebauung Risiken für das Grundwasser und die menschliche Gesundheit beseitigt bzw. minimiert werden kön- nen, so dass sich insbesondere beim Schutzgut Boden gegenüber dem Bestand eine deutliche Auf- wertung ergibt. Eine Erschließung des Gebietes entspricht den Forderungen des Regionalplanes und des Landes- entwicklungsplanes nach Ausschöpfung noch bestehender Nutzungsmöglichkeiten innerhalb beste- hender Bebauungsgebiete. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild / Erholung, Boden,Klima / Luft und Wasserkönnen mit den vorgesehenenMinderungs- und Ausgleichsmaßnahmen vollständig kompensiert werden. In der Gesamtbilanz ergibt sich einedeutliche Aufwertung. Der Zugewinn soll dem städtischen Ökokontozugeschrieben werden. B-Plan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“Umweltbericht ILN49 10.LITERATUR Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) FFH-Gebiete in Baden-Württemberg (2005): Gebiete mit Gemeinschaftlicher Bedeutung (NATURA-2000); Hrsg. LUBW Flächennutzungsplan 2010 (2004): Hrsg. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Planungsstelle Freizeitkarte Karlsruhe, Landesvermessungsamt BW 2005 IMA (2008): Bebauungsplan „Industriegebiet Wolfartsweierer Straße“, Karlsruhe– Südstadt/Oststadt: Gutachten zu Luft und Klima Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (2006): Region mittlerer Oberrhein Bodendaten 1: 50.000 All- gemeine Erläuterungen, Landschaftsplan 2010 (2004): Hrsg. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Planungsstelle LUBW (2012):Mehrjährige Datenreihen der Luftqualität in Karlsruhe. Zuletzt abgerufen am 13.06.2012 unter http://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/langzeit/history_data/hstatDDEBW001LaQxJW.htm REKLIP (1995): Klimaatlas Oberrhein Mitte-Süd, Hrsg. Trinationale Arbeitsgemeinschaft REKLIP Regierungspräsidium Karlsruhe (2007): Liste der Kulturdenkmale in BadenWürttemberg Regionalplan Mittlerer Oberrhein (2003), Hrsg. Regionalverband Mittlerer Oberrhein Umweltministerium Baden-Württemberg (1995): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit– Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren H.31, Umweltministerium Baden-Württemberg (2006): Das Schutzgut Boden in der Eingriffsregelung– Arbeitshilfe, Geologisches Landesamt Baden-Württemberg (2006): Bodenkarte BK 50 Region Oberrhein Mitte, RP Freiburg, Universität Stuttgart ILPÖ/IER (2000): Materialen zum Landschaftsrahmenprogramm, Hrsg. Ministerium ländlicher Raum Baden-Württemberg, Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG) WaBOA (2004): Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg, Hrsg. Landesanstalt für Umweltschutz Baden- Württemberg, G:\StplA\#_Daten\Bereich S\Lauf_Verf (LV)\Feuerwache-Ost\#Bpl- aktueller Bearbeitungsstand\Eingrifs-Ausgleichsbetrachtung Abschluss Sept 2012.docG:\StplA\#_Daten\Bereich S\Lauf_Verf (LV)\Feuerwache-Ost\#Bpl- aktueller Bearbeitungsstand\Eingrifs-Ausgleichsbetrachtung Abschluss Sept 2012.doc GartenbauamtANHANG A.Henz Bebauungsplan Zimmerstraße, Hauptfeuerwache Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung Nach BauGB § 1a (3) 5 ist ein Ausgleich nicht erforderlich, sofern die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Deswegen sind die rechtskräftigen Bebauungspläne und die auf den der DeutschenBahn gewidme- ten Flächenzulässigen Nutzungendie Grundlage für den Bestand bei der Eingriffs- /Ausgleichsbetrachtung. Nur dort, woweder das Eine noch das Andere der Fall ist, wird der reale Bestand bewertet, also bei dem bestehenden Gewerbegebiet an der Zimmerstraße und den Flächen westlich der Wolfartsweierer Straße. Im Norden des Plangebietes wurden Teilbereiche der Bebauungspläne Karlsruhe SO und Gottesaue/Ostauepark miteinbezogen, weil eine geplante Fußgänger- und Rad- fahrerbrücke über die Wolfartsweierer Straßeund die Stuttgarter Straßedie Ände- rung der Wegeanschlüsse erfordert. Auf den Versiegelungsgrad und damit auf die Bilanz hat diese Planung nur wenigEinfluss, weil auch die Rampen der Brücke weit- gehend aufgeständert sind. Eine weitere Änderung gegenüber demBebauungsplan- bestand Ostauepark stellt der geplante Hügel dar, der die aufgeständerte Brücken- rampe trägt. Die Bodenbilanz ändert sich dadurch nicht, weil es sich auch beim Aus- gangszustand um antropogen durch Auffüllungen und Abgrabungen überformten Stadtboden handelt. Im Südosten überschneidet sich der Planbereich noch mit einer kleinen Fläche des Bebauungsplans Paketbahnhof und zwar mit einem Teilder Gleiszone. Die Fläche liegt unmittelbar im Anschluss an die Karlsruher Bahnanlagen, die ein bedeutendes Vorkommen von Mauereidechsen aufweisen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch diese Gleiszone Teil des Habitats wäre, wie es die Kleingärten, die heute dort tatsächlich bestehen, auch sind.Beim Schutzgut Tiere wurde die Fläche entspre- chend bewertet. Beim südwestlichsten Bereich handelt es sich um Flächen, die der Deutschen Bahn gewidmet sind, faktisch um Bahndämme, auf denen die Gleise abgebaut wurden und die seitdem der Sukzession überlassen wurden. Rechtlich wäre es jedoch kein Ein- griff, die Vegetation zu entfernen und die Gleise wieder herzustellen. Dementspre- chend geht die Fläche in die Bestandbewertung als Schotterfläche mit bedeutendem Mauereidechsenvorkommen ein. Schutzgut Boden Bestand Im Planungsgebiet stehen keine natürlichen oder landwirtschaftlich genutzten Böden an. Ein wesentlicher Flächenanteil ist völlig versiegelt oder besteht aus Schotter oh- neOberbodenanteil.Die Parkböden stellen rekultivierte Standorte dar, ebenso der Lärmschutzwall am Ostring, ein ehemaliger Bahndamm. Planung G:\StplA\#_Daten\Bereich S\Lauf_Verf (LV)\Feuerwache-Ost\#Bpl- aktueller Bearbeitungsstand\Eingrifs-Ausgleichsbetrachtung Abschluss Sept 2012.docG:\StplA\#_Daten\Bereich S\Lauf_Verf (LV)\Feuerwache-Ost\#Bpl- aktueller Bearbeitungsstand\Eingrifs-Ausgleichsbetrachtung Abschluss Sept 2012.doc Die Planung sieht stellenweise die Umwandlung von völlig versiegelten oder ge- schotterten Flächen in mit Oberboden rekultivierte öffentliche Grünflächen oder Gär- ten auf Gewerbegrundstücken vor, wodurch eine Aufwertung zustande kommt,e- benso durch die Dachbegrünung sämtlicher Gebäude. Ein Eingriff entsteht durch die geplante CEF-Maßnahme für die Mauereidechsen am Ostring, wo Oberboden abge- tragen wird, um eine Schotterfläche und Gabionen anzulegen. Bilanz In der Bilanz ergibt sich einÜberschuss für das Schutzgut Boden in Höhe vongut 800 Wertpunkten odereine Wertsteigerung gegenüber dem Ausgangszustand von rund 40 %. Schutzgut Klima Bestand Der ganz überwiegende Teil des Plangebietes ist geschottert, völlig versiegelt und weist, wenn überhaupt, nur wenig Bewuchs mit geringer Verdunstungsleistung auf. Diese Flächen heizen sich im Sommer stark auf und tragen zur Ausbildung städti- scher Wärmeinseln bei.Die baumbestandenen Wiesenflächen der Parks im Norden des Gebieteshingegenerzeugen durch die nächtliche Kaltluftproduktion Flurwinde, die die Wärmebelastung der angrenzenden Flächen reduzieren. Den gleichen Effekt haben de facto die stark bewachsenen Bahndämme im Süden. De jure handelt es sich aber um Schotterflächen. Planung Durch die Umwandlung von völlig versiegeltem Gewerbegebiet und vegetationsloser Schotterfläche inöffentliche Grünflächen mit baumbestandenen Wiesenflächen er- höht sich der Anteil der klimatisch ausgleichend wirkenden Flächen. ImSondergebiet mindern Dachbegrünung und Baumpflanzungen auf Parkplätzen die sommerliche Aufheizung.Auf den Gemeinbedarfsflächen geschieht dies im geringen Umfang durch Dachbegrünung. Diefür die Mauereidechsen geplantenSchotterflächenzu Lasten von Vegetationsflä- chenbei der CEF-Maßnahme am Ostring bewirkenfür das Klima einen Eingriff. Bilanz Für das Schutzgut Klima wurde für die CEF-Maßnahme am Ostring ein geringes De- fizitvon knapp 60 Punktenermittelt, das aber durch den deutlichenÜberschuss von gut 3100 Wertpunktenin der Gesamtbilanzmehr als ausgeglichen wird. Schutzgut Pflanzen Bestand Der Anteil der Flächen mit geschlossener Vegetationsdecke im Plangebiet ist gering. Im Wesentlichen handelt es sichum dieParkflächen der Bebauungspläne Gottes- aue/Ostauepark und Karlsruhe Südost. Im Ostauepark sind die Wiesen auch de facto angelegt. Beim Gewerbegebiet konnte sich nur am Südrand eine Baumhecke aus Bergahorn, Kirschen, Birken und Weißdorn entwickeln. Auf der östlich angrenzenden Fläche stehen einige Bäume, meist Bergahorn, Kirschen und Birken, die sich über Jahrzehnte zwischen den wechselnden Nutzungen behaupten konnten. Die Schotter- fläche ist nur sehr lückig bewachsen. Dominant ist der Feinstrahl, vereinzelt kommen Königs- und Nachtkerze hinzu. G:\StplA\#_Daten\Bereich S\Lauf_Verf (LV)\Feuerwache-Ost\#Bpl- aktueller Bearbeitungsstand\Eingrifs-Ausgleichsbetrachtung Abschluss Sept 2012.docG:\StplA\#_Daten\Bereich S\Lauf_Verf (LV)\Feuerwache-Ost\#Bpl- aktueller Bearbeitungsstand\Eingrifs-Ausgleichsbetrachtung Abschluss Sept 2012.doc Auf den Flächen, die nach geltendem Planrecht als Gleiszonen anzusehen sind, wird ein Anteil von 10 % trockenheitsliebender Vegetation angenommen. Planung Durch die Planung von öffentlichen Grünflächenauf ehemals versiegelter Fläche nehmen die Wiesen deutlich zu, auch die Zahl der Straßenbäume und der Bäume auf Parkplätzensteigt. Neusind13.000m² begrünte Dächer, auf denenteilsSedu- marten dominant sein werden und teils durch höheren Schichtaufbau und Anhüge- lungen Lebensbedingungen für eine höhere Artenvielfalt bei Pflanzen und Tieren ge- schaffen werden sollen. Für die CEF-Maßnahme am Ostring müssen Rasenflächen des Verkehrsgrüns und Brombeergestrüpp weichen, so dass sich zwar die Vegetationsfläche reduziert, aber durch die Anlage von Wiesen der Wert der verbleibenden Vegetation steigt. Bilanz Für die Pflanzen beträgt der Bilanzüberschuss knapp2000 Punkte, davon sind knapp 300 Punkte von der CEF-Maßnahme. Schutzgut Tiere Bestand Ein Großteil des Plangebietes ist durch die vollständige Versiegelung weitgehend wertlos für die Tierwelt. ImÜbrigen sind die verbreiteten Arten der Gärten und Parks anzutreffen. Wertgebende Tierart ist jedoch die Mauereidechse, wobei die Bewer- tung des Bestandes für den Bereich des geplanten Paketbahnhofes und der Flächen, die der Deutschen Bahn gewidmet sind, von geschotterten Gleiszonen mit einem geringen Anteil an Trockenvegetation ausgeht, was nicht der Realität entspricht. Die Flächen werden als Teil des großflächig zusammenhängenden Mauereidechsenhabi- tats auf Karlsruher Bahnflächen angesehen und entsprechend hoch bewertet, wobei nicht die Höchstnote vergeben wurde, da es immer noch möglich ist, durch Maß- nahmen die Eignung als Mauereidechsenhabitat zu verbessern und die Besied- lungsdichte weiter zu erhöhen. Die geschotterte, verdichtete, vegetations- und strukturarme Fläche zwischen Zim- merstraße und Wolfartsweierer Straße weist real eine relativ geringe Besiedlungs- dichte auf und wird entsprechend niedriger bewertet. Planung Die Bedingungen für die Arten der Gärten und Parks verbessern sich durch den Flä- chenzuwachs von rund 5.400 m² auf ca.13.200m² deutlich. Für flugfähige, Blüten besuchende Insektenund weitere Arten, die an ein Leben auf dem Dachhabitat an- gepasst sind,wird durch die Dachbegrünung aufgut13.000 m² ein neues Angebot geschaffen, während der Lebensraum der Mauereidechsen weitgehend überbaut wird, wodurch sich die Notwendigkeit von CEF-Maßnahmen ergibt. Dazu werden Schotterflächen und Gabionen in Benachbarung zu blütenreichen Wiesenflächen angelegt, die eine höhere Bestandsdichte an Mauereidechsen tragen können als die Herkunftsflächen der Tiere. Bilanz G:\StplA\#_Daten\Bereich S\Lauf_Verf (LV)\Feuerwache-Ost\#Bpl- aktueller Bearbeitungsstand\Eingrifs-Ausgleichsbetrachtung Abschluss Sept 2012.docG:\StplA\#_Daten\Bereich S\Lauf_Verf (LV)\Feuerwache-Ost\#Bpl- aktueller Bearbeitungsstand\Eingrifs-Ausgleichsbetrachtung Abschluss Sept 2012.doc In der Bilanz ergibt sich ein rechnerisches Defizit vongut 500Punkten, das sich da- durch erklärt, dass der Eingriff in das Mauereidechsenhabitat zwar funktionell ausge- glichen wird, die Ausdehnung des Habitats aber tatsächlich abnimmt, dennfür alle Tiere des auf der Grundlage der Kartierung geschätzten Bestandeswerden optimier- te Ersatzhabitate geschaffen, die weniger Raum einnehmen. Das rechnerische Defizit wird Schutzgut übergreifend ausgeglichen. Schutzgut Wasser Bestand Abgesehen von der künstlichen Wasserfläche mit Betonbett, der Fortsetzung des bestehenden künstlichen Wasserlaufs im Stadtpark, gibt es im Plangebiet keineO- berflächengewässer. Der Anteil der versiegelten Flächen, die keine Versickerung des Niederschlags in das Grundwasser zulassen, ist mit gut der Hälfte der Fläche sehr groß, während versi- ckerungsfähige Flächen mit geschlossener Vegetationsdecke,die also einen voll- ständigen Wasserkreislauf mit Versickerung und Verdunstung durch Pflanzen ge- währleisten, nur rund 15 % der Fläche einnehmen. Die übrigen Flächen weisen we- nig oder keine Vegetation auf, sind aber versickerungsfähig. Bei der CEF-Maßnahme am Ostring weisen die häufig gemähten Verkehrsgrünflä- chen und die Brombeeren nur eine geringe Verdunstungsleistung auf. Planung In der Planung reduziert sich der Anteil völlig versiegelter Flächen aufein gutes Drit- tel, während die Vegetationsflächen sichknapp verdoppeln. Hinzu kommt die groß- flächige Dachbegrünung aufden meisten Gebäuden, die zur Wasserrückhaltung bei- trägt. Durch die Anlage von Wiesen anstelle von Brombeeren und häufig gemähtem Ver- kehrsgrün erhöht sich die Verdunstungsleistung der Vegetation auf der CEF- Maßnahmenfläche, die Schaffung von Schotterflächen und Gabionen vermindert sie. Bilanz Bei der CEF-Maßnahmenfläche gleichen sich Verbesserungen und Verschlechterun- gen in etwa aus. Im übrigen Plangebiet ergibt sich eine rechnerische Verbesserung beim SchutzgutWasser umgut 2800 Punkte, das entspricht einem Plus von 60 % gegenüber dem Ausgangszustand. Gesamtbilanz In der Gesamtbilanz ergibt sich ein Überschuss von rund8100 Wertpunkten. Bei der Umwandlung von völlig versiegelter Fläche in öffentliche Grünfläche mit Wie- sen und Bäumen auf rund 5250m² Fläche entsteht ein Gewinn von4461 Punkten. Die Flächen und die durch deren Aufwertung erzielten Punkte werden dem städti- schen Ökokonto gutgeschrieben. Bebauungsplan Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand 2011 oder gültige BPläne)m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Schotter Gleiszone Paketbahnhof (Bplan 462), mit 10 % trockenheitsliebender Vegetation 2.284,000,0000,000,35053,290,0000,00 10 % der Fläche mit trockenheitsliebender Vegetation 0,0522,84 10 % der Fläche mit trockenheitsliebender Vegetation 0,2, artenreicher 0,7 = 0,9 : 10 = 0,09 0,0941,11 großes Mauereidechsenvorkommen wahrscheinlich, FFH streng geschützt 1,30593,84 Schotterfläche mit 10 % Trockenvegetation 0,40182,72893,81 Park (Bpläne 732 und 774) Wiese, 3-5 Schnitte, heimische und nicht heimische Bäume, antropogen überformter Stadtboden 5.447,000,700254,190,700254,190,700254,19 öffentliche Grünfläche 0,90980,46 überwiegend heimische Gehölze, 0,8, Wiesen, typische Ausprägung, durchschnittlich artenreich 1,0, gemittelt 0,9 0,90980,46 Tierartengilde Gärten/Parks: heimische Gehölze 0,35, Wiese 10-20 Arten 0,2 0,55599,17 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,201307,284.629,95 Parkteich, Wasserbecken aus Beton oder Folie 827,000,0000,000,35019,300,0000,00 maximale Verdunstung 1,50248,10 kein Pflanzenstandort 0,000,00 kein Habitat 0,000,00 permanente starke Verdunstung 1,50248,10515,50 Verkehrsgrün, Baumscheiben, Wiese, 6-10 Schnitte 952,000,70044,430,70044,430,70044,43 eher trockene Verkehrsgrünfläche 0,5095,20 artenarm 0,3057,12 Tierartengilde Grünland: artenarmer Vielschnittrasen 0,3057,12 zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00190,40533,12 Wassergebundene Wege 927,000,0000,000,0000,000,0000,00 höchste Wärmeentwicklung 0,000,00 Trittvegetation 0,059,27 nur geringe Lebensmöglichkeiten 0,011,85 geringe Wasserdurchlässigkeit 0,2037,0848,20 Gebäude Gewerbegebiet 5.554,000,0000,000,0000,000,0000,00 höchste Wärmeentwicklung 0,000,00 kein Pflanzenstandort 0,000,00 kein Habitat 0,000,00 keine Versickerung 0,000,000,00 Asphalt, Pflaster, vollständig versiegelte Flächen 21.100,000,0000,000,0000,000,0000,00 höchste Wärmeentwicklung 0,000,00 kein Pflanzenstandort 0,000,00 kein Habitat 0,000,00 keine Versickerung 0,000,000,00 Straßenbäume, großkronig, 80 m², 10 St.x80 m²=800 m² 0,0000,000,0000,000,0000,000,90144,00 Berg- und Spitzahorn,Wolfartsweierer Str Stieleiche 1,00160,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch, gestört 0,5080,00 nur Verdunstung durch Pflanzen 0,6096,00480,00 Straßenbäume, mittelkronig, 40 m², 16 St.x 40 m² =640 m² 0,0000,000,0000,000,0000,000,90115,20 Berg- und Spitzahorn, 1,00128,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch, gestört 0,5064,00 nur Verdunstung durch Pflanzen 0,6076,80384,00 Schotterfläche weitgehend vegetationslos 4.452,000,0000,000,350103,880,0000,00 nahezu höchste Wärmebelastung 0,0544,52 vereinzelte Pionierpflanzen 0,0544,52 nur geringe Lebensmöglichkeiten 0,018,90 nur Verdunstung und Versickerung, keine Wasserhaltung durch Pflanzen 0,40356,16557,98 offener Boden, verdichtet, vegetationslos 2.948,000,0000,000,35068,790,0000,00 höchste Wärmeentwicklung 0,000,00 kein Pflanzenstandort 0,000,00 kein Habitat 0,000,00 geringe Wasserdurchlässigkeit 0,20117,92186,71 Gehölzsukzession mit dominantem Sommerflieder und Goldrute 421,000,3509,820,3509,820,3509,820,9075,78 Sommerflieder dominant, Goldrute, Birken, Ahorn, Kirschen, Rosen, Salweide 0,7058,94 Teilfäche des zusammenhän- genden Mauereidechsenhabitats 1,30109,46 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,20101,04374,69 Sukzessionsflächen, lückig bewachsen, Feinstrahl dominant 6.401,000,350149,360,350149,360,350149,36 kiesige Fläche, nur sehr lückig bewachsen, hohe Wärmeentwicklung 0,20256,04 Feinstrahl dominant, Verbascum, Oenothera, Hypericum perforatum, artenarm 0,30384,06 Teilhabitat Mauereidechse, geringe Besiedlungsdichte 1,001280,20 Schotterfläche mit geringer Vegetationsentwicklung 0,50640,103.008,47 Gehölzsukzession auf Bahnschotter 931,000,35021,720,35021,720,35021,720,90167,58 Birken, Pappeln, Sommerflieder Brombeeren, überwiegend heimisch 0,80148,96 Teilhabitat Mauereidechse, dicht besiedelt 1,30242,06 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,20223,44847,21 Baumhecke, heimische Arten 1.150,000,70053,670,70053,670,70053,670,90207,00 Birken, Bergahorn, Kirschen, Weiden, Weißdorn, Hartriegel, Liguster, heimisch, nicht standorttypisch 0,90207,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch 0,70161,00 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,20276,001.012,00 Sukzessionswald, Birken 420,000,70019,600,70019,600,70019,600,9075,60 Birken, Liguster, Brombeeren, artenarm, keine Krautschicht 0,3025,20 Teilfäche des zusammenhän- genden Mauereidechsenhabitats, geringe Besiedlungdichte 1,0084,00 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,20100,80344,40 DB gewidmete Flächen, Rodung der Vegetation, Anlage von Gleisen ist kein Eingriff, Schottergleise mit 10 % Trockenvegetation und Mauereidechsen werden als Bestand angenommen 5.500,000,0000,000,350128,330,0000,00 10 % der Fläche mit trockenheitsliebender Vegetation, sehr hohe Wärmeentwicklung 0,0555,00 10 % der Fläche mit trockenheitsliebender Vegetation 0,2, artenreicher 0,7 = 0,9 : 10 = 0,09 0,0999,00 großes Mauereidechsenvorkommen wahrscheinlich, FFH streng geschützt 1,301430,00 nur Verdunstung und Versickerung, keine Wasserhaltung durch Pflanzen 0,40440,002.152,33 Summe59.314,00552,79926,38552,792.487,322.343,644.711,614.393,8415.968,37 Summe Boden2.031,962.031,96 WasserkreislaufSumme NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiere Bebauungsplan Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)Fläche Berechnung nach § 1a BauGBNFWKFP Planung (Stand September 2012)m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Park, Wiese, 3-5 Schnitte, heimische und nicht heimische Bäume, antropogen überformter Stadtboden 1.564,000,70072,990,70072,990,70072,99 öffentliche Grünfläche 0,90281,52 überwiegend heimische Gehölze, 0,8, Wiesen, typische Ausprägung, durchschnittlich artenreich 1,0, gemittelt 0,9 0,90281,52 Tierartengilde Gärten/Parks: heimische Gehölze 0,35, Wiese 10-20 Arten 0,2 0,55172,04 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,20375,361.329,40 Park, Wiese, 3-5 Schnitte, heimische und nicht heimische Bäume, antropogen überformter Stadtboden, städtische Ökokontofläche 1.776,000,70082,880,70082,880,70082,88 öffentliche Grünfläche 0,90319,68 überwiegend heimische Gehölze, 0,8, Wiesen, typische Ausprägung, durchschnittlich artenreich 1,0, gemittelt 0,10 0,90319,68 Tierartengilde Gärten/Parks: heimische Gehölze 0,35, Wiese 10-20 Arten 0,3 0,55195,36 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,20426,241.509,60 Park,Wiese, 3-5 Schnitte, heimische und nicht heimische Bäume, antropogen überformter Stadtboden, Erdhügel 4.370,000,700203,930,700203,930,700203,93 öffentliche Grünfläche 0,90786,60 überwiegend heimische Gehölze, 0,8, Wiesen, typische Ausprägung, durchschnittlich artenreich 1,0, gemittelt 0,11 0,90786,60 Tierartengilde Gärten/Parks: heimische Gehölze 0,35, Wiese 10-20 Arten 0,4 0,55480,70 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,201.048,803.714,50 Park,Wiese, 3-5 Schnitte, heimische und nicht heimische Bäume, antropogen überformter Stadtboden, Erdhügel, städtische Ökokontofläche 3.473,000,700162,070,700162,070,700162,07 öffentliche Grünfläche 0,90625,14 überwiegend heimische Gehölze, 0,8, Wiesen, typische Ausprägung, durchschnittlich artenreich 1,0, gemittelt 0,12 0,90625,14 Tierartengilde Gärten/Parks: heimische Gehölze 0,35, Wiese 10-20 Arten 0,5 0,55382,03 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,20833,522.952,05 Parkteich, Wasserbecken aus Beton oder Folie 992,000,0000,000,35023,150,0000,00 maximale Verdunstung 1,50297,60 kein Pflanzenstandort 0,000,00 kein Habitat 0,00 permanente starke Verdunstung 1,50297,60618,35 Gewerbegebiet GRZ 0,9 Dachbegrünung 10 cm Substrat, Sedum dominant, wenig Gräser und Kräuter 8.124,000,17594,780,17594,780,17594,780,30487,44 artenarm 0,10162,48 kurzzeitige Bienenweide 0,0581,24 55% des Jahresniederschlages werden zurückgehalten 0,55893,641.909,14 Garten 2.027,000,70094,590,70094,590,70094,59 leicht überdurchscnittliche Wärmeentwicklung 0,90364,86 intensiv gepflegt, artenarmer Vielschnittrasen, überwiegend fremdländische Gehölze 0,50202,70 Tierartengilde Gärten/Parks: überwiegend fremdländische Gehölze, artenarmer Vielschnittrasen 0,30121,62 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,20486,481.459,44 Betonpflaster (Hof, Zufahrten) 1.726,000,0000,000,0000,000,0000,00 höchste Wärmebelastung 0,000,00 Fugen- und Trittvegetation 0,0517,26 kein Habitat 0,000,00 höhere Wasserdurchlässigkeit 0,30103,56120,82 Parkstände Betonpflaster 600,000,0000,000,0000,000,0000,00 höchste Wärmebelastung 0,000,00 Fugen- und Trittvegetation 0,056,00 kein Habitat 0,000,00 höhere Wasserdurchlässigkeit 0,3036,0042,00 Baumscheiben, Wiese, 6-10 Schnitte 185,000,7008,630,7008,630,7008,63 kleine, eher trockene Grünflächen 0,5018,50 artenarm 0,3011,10 Tierartengilde Grünland: artenarmer Vielschnittrasen 0,3011,10 dauerhaft geschlossene Vegetationsdecke, zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,0037,00103,60 Bäume großkronig,12 St. x 80 m² = 960 m² 0,0000,000,0000,000,0000,000,90864,00 heimisch 1,00192,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch, gestört 0,5096,00 nur Verdunstung durch Pflanzen 0,60115,201.267,20 Bäume mittelkronig, 4 St. x 40 m² = 160 m² 0,0000,000,0000,000,0000,000,90144,00 heimisch 1,0032,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch, gestört 0,5016,00 nur Verdunstung durch Pflanzen 0,6019,20211,20 Gemeinbedarfsfläche Leitstelle und Feuerwehr Gebäude ohne Dachbegrünung 3345,0000,0000,000,0000,000,0000,000,000,000,000,000,000,000,000,000,00 Schichtaufbau 10-40 cm, wo statisch möglich mit Anhügelungen, Mischung aus Sedum, Wildgräsern und - kräutern, Zierformen von Sträuchern, Stauden, Gräsern 5.067,000,17559,120,17559,120,17559,12 mittlere Verdunstungsleistung 0,60608,04 Sedum, Kräuter, Gräser, Stauden, hoher Anteil von Wildarten 0,60608,04 kurzzeitige Bienenweide, dauerhaftes Bodenleben, Boden- und Krautsdchichtarten, Spinnen 0,20202,68 rund 70% des Jahresniederschlages werden zurückgehalten 0,70709,382.305,49 Löschbecken 335,000,0000,000,3500,350,0000,00 größte Entwicklung von Verdunstungskälte 1,50100,50 kein Pflanzenstandort 0,000,00 kein Habitat 0,000,00 permanente starke Verdunstung 1,50100,50201,35 vollständig versiegelt (Hof, Zufahrten) 4.951,000,0000,000,0000,000,0000,00 höchste Wärmebelastung 0,000,00 kein Pflanzenstandort 0,000,00 kein Habitat 0,000,00 keine Versickerung 0,000,000,00 Parkstände Betonpflaster 785,000,0000,000,0000,000,0000,00 höchste Wärmebelastung 0,000,00 Trittvegetation 0,057,85 kein Habitat 0,000,00 höhere Wasserdurchlässigkeit 0,3047,1054,95 Begrünte Versickerungsmulden, Wiese 6-10 Schnitte 258,000,70012,040,70012,040,70012,04 kleine Grünfläche, das Wasser ist schnell versickert 0,5025,80 artenarm 0,3015,48 Tierartengilde Grünland: artenarmer Vielschnittrasen 0,30158,40 überdurchschnittliche Versickerungsleistung 1,3067,08302,88 Baumscheiben 126,000,7005,880,7005,880,7005,88 kleine, eher trockene Grünflächen 0,5012,60 artenarm 0,307,56 Tierartengilde Grünland: artenarmer Vielschnittrasen 0,30158,40 dauerhaft geschlossene Vegetationsdecke, zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,0025,20221,40 Bäume mittelkronig, 9 x 40 m² = 360 m² 0,0000,000,0000,000,0000,000,9064,80 heimisch 1,0072,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch, gestört 0,5036,00 nur Verdunstung durch Pflanzen 0,6043,20216,00 Straßenbäume, großkronig, 14 St.x 80 m² = 800 m² 0,0000,000,0000,000,0000,000,90201,60 heimisch 1,00224,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch, gestört 0,50112,00 nur Verdunstung durch Pflanzen 0,60134,40672,00 Straßenbäume, mittelkronig, 12 St.x 40 m² = 480 m² 0,0000,000,0000,000,0000,000,9086,40 heimisch 1,0096,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch, gestört 0,5048,00 nur Verdunstung durch Pflanzen 0,60206,40436,80 Bahndammhochfläche mit optimierten Eidechsenhabitaten, 50 % Vegetationsfläche, 50 % Schotterflächen und Steinriegel, Obstbäume, heimische Bäume, heimische und fremdländische Sträucher, Säume aus trockenheitsliebenden krautigen Pflanzen 1.512,000,35035,280,35035,280,35035,28 50 % vegetationslose Fläche, 0,0, 50 % Gehölze und krautige Pflanzen 0,9, gemittelt 0,45136,08 überwiegend heimisch, artenreich 0,7, halber Wert wegen Schotterflächen 0,35105,84 optimiertes Eidechsenhabitat, FFH, streng geschützt, im Anschluss an vorhandenes 1,80544,32 50% Schotter 0,4, 50% mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,2, gemittelt 0,80241,921.134,00 Asphalt, Straße 7.891,000,0000,000,0000,000,0000,00 höchste Wärmebelastung 0,000,00 kein Pflanzenstandort 0,000,00 kein Habitat 0,000,00 keine Versickerung 0,000,000,00 Betonpflaster, Gehwege 6.453,000,0000,000,0000,000,0000,00 höchste Wärmebelastung 0,000,00 Fugen- und Trittvegetation 0,0564,53 nur geringe Lebensmöglichkeiten 0,0112,91 höhere Wasserdurchlässigkeit 0,30387,18464,62 Parkstände Betonpflaster 1.003,000,0000,000,0000,000,0000,00 höchste Wärmebelastung 0,000,00 Fugen- und Trittvegetation 0,0510,03 kein Habitat 0,000,00 höhere Wasserdurchlässigkeit 0,3060,1870,21 Verkehrsgrün, Wiese 6-10 Schnitte 1.514,000,70070,650,70070,650,70070,65 eher trockene Verkehrsgrünfläche 0,50151,40 artenarm 0,3090,84 Tierartengilde Grünland: artenarmer Vielschnittrasen 0,3090,84 dauerhaft geschlossene Vegetationsdecke, zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00302,80847,84 Baumscheiben, Wiese, 6-10 Schnitte 157,000,7007,330,7007,330,7007,33 eher trockene Verkehrsgrünfläche 0,5015,70 artenarm 0,309,42 Tierartengilde Grünland: artenarmer Vielschnittrasen 0,309,42 dauerhaft geschlossene Vegetationsdecke, zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,0031,4087,92 Rasengleis mit Oberboden 1.072,000,35025,010,35025,010,35025,01 mittlere Verdunstungsleistung 0,50107,20 Vielschnittrasen, gestört 0,3064,32 Tierartengilde Grünland: artenarm, sehr stark gestört 0,0510,72 dauerhaft geschlossene Vegetationsdecke, zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00214,40471,68 Summe59.306,00935,19958,69935,195.699,464.012,392.939,787.243,7422.724,43 Summe Boden2.829,06 Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSummeTiereWasserkreislauf ZwischenbilanzFläche m²NFWKFP Bestand 59.314,00552,79926,38552,792.487,322.343,644.711,614.393,8415.968,37 Planung59.306,00935,19958,69935,195.699,464.012,392.939,787.243,7422.724,43 Differenz-8,00Summe382,40Summe32,30Summe382,40Summe3.212,14Summe1.668,75Summe-1.771,83Summe2.849,906.756,06 Summe Boden797,10 Fläche Bestandm²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m²/5 Sukzessionswald, überwiegend Robinien 4.523,000,700211,070,700211,070,700211,07 öffentliche Grünfläche 0,90814,14 überwiegend fremdländisch 0,60542,76 Tierartengilde Gehölze: überwiegend nicht heimisch 0,5, Benachbarung Wiese +0,1 0,60542,76 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,2001085,523618,40 Brombeeren 3.146,000,700146,810,700146,810,700146,81 öffentliche Grünfläche 0,90566,28 Brombeeren, artenarm 0,30188,76 Tierartengilde Gehölze: heimisch 0,7, Benachbarung Wiese +0,1 0,80503,36 zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,000629,202328,04 Verkehrsgrün Wiese, 6-10 Schnitte 1.064,000,70049,650,70049,650,70049,65 eher trockene Verkehrsgrünfläche 0,50106,40 artenarm 0,3063,84 Tierartengilde Grünland: artenarmer Vielschnittrasen 0,3063,84 zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,000212,80595,84 Summe 8.733,00407,54407,54407,541.486,82795,361.109,961.927,526542,28 Summe Boden 1222,62 Planung Sukzessionswald, überwiegend Robinien 4.523,000,700211,070,70211,070,70211,07 öffentliche Grünfläche 0,90814,14 überwiegend fremdländisch 0,60542,76 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch 0,5, Benachbarung Wiese +0,1, Mauereidechsen +0,6 1,201085,52 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,201085,524161,16 Gebüsch, Brombeeren, heimische Sträucher 2.320,000,700108,270,70108,270,70108,27 öffentliche Grünfläche 0,90417,60 Brombeeren, heimische Sträucher, artenreicher 0,70324,80 Tierartengilde Gehölze: heimisch 0,7, Benachbarung Wiese +0,1, Mauereidechsen +0,7 1,50696,00 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,20556,802320,00 Wiese, 2-3 Schnitte 1.050,000,70049,000,7049,000,7049,00 öffentliche Grünfläche 0,90189,00 durchschnittlich artenreich 1,00210,00 optimiertes Mauereidechsenhabitat, FFH, streng geschützt, Population deutl. kleiner als Bahnflächen 1,50315,00 mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung 1,20252,001113,00 Schotter, Gabionen 840,000,0000,000,3519,600,000,00 10 % der Fläche mit trockenheitsliebender Vegetation 0,058,40 10 % der Fläche mit trockenheitsliebender Vegetation, artenreicher 0,7; trocken+0,2 : 10 0,0915,12 optimiertes Mauereidechsenhabitat, FFH, streng geschützt, Population deutl. kleiner als Bahnflächen 1,50252,00 nur Verdunstung und Versickerung, keine Wasserhaltung durch Pflanzen 0,4067,20362,32 Summe8.733,00368,34387,94368,341.429,141092,682.348,521.961,527.956,48 Summe Boden 1124,62 Zwischenbilanz CEF-MaßnahmeNFWKFP CEF-Maßnahme Bestand407,54407,54407,541.486,827951.1101.927,526.542,28 CEF-Maßnahme Planung368,34387,94368,341.429,141.0932.3491.961,527.956,48 Zwischensumme-39,20-19,60-39,20-57,682971.23934,001.414,20 Abschlussbilanz Bilanzergebnis Bestand-Planung382,4032,30382,403.212,141668,75-1771,832.849,906.756,06 Bilanzergebnis Bestand-Planung CEF-Maßnahme Ostring-39,20-19,60-39,20-57,682971.23934,001.414,20 Bilanzergebnis343,2012,70343,203.154,461.966-5332.883,908.170,26 CEF-Maßnahme für Mauereidechsen auf dem Damm am Ostring Boden Wasserkreislauf WertzahlenSumme TiereWasserkreislaufSumme Tiere WertzahlenPflanzen Wertzahlen NFWKFP Boden Wertzahlen Klima WertzahlenPflanzen Wertzahlen KlimaPflanzen Boden Wertzahlen Klima Wertzahlen Tiere WertzahlenWasserkreislauf WertzahlenSumme