Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006: 7. Satzungsänderung
| Vorlage: | 30677 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1236 4 öffentlich Dez. 4 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006: 7. Änderungssatzung Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.11.2012 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die 7. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen sind gering, da es sich lediglich um eine Anpas- sung der Einheitssätze an die veränderte Kosten- und Preisentwicklung handelt. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 A. Anpassung der Einheitssätze Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegen- den Einheitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1. Tiefbau Die Änderungen für tiefbauspezifische Leistungen liegen zwischen – 12,53 % und + 12,73 %. Im Mittel betrachtet reduzieren sich die Einheitssätze um rund 2,61 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Preise aus abgeschlossenen Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde gelegt. 2. Straßenbeleuchtung Der Einheitssatz für die Herstellung der Straßenbeleuchtung erhöht sich um 1,11 %. Bei der Kalkulation wurden die aktuellen Ausführungsstandards, Materialpreise und Löh- ne aus durchgeführten Maßnahmen angesetzt. 3. Verkehrsbegleitgrün Für gartenbauspezifische Leistungen ergeben sich beim Anlegen von Verkehrsgrün keine Änderungen und bei der Pflanzung von Bäumen eine Erhöhung von 9,80 %. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den künftigen Einheitssätzen berechnet. B. Ergänzung von Überschriften Im Rahmen der anstehenden Änderung sollen im zweiten Teil des Satzungstextes aus redaktionellen Gründen und aus Gründen der leichteren Lesbarkeit zu den §§ 19 bis 24 folgende Überschriften eingefügt werden: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 § 19: Erhebung des Kostenerstattungsbetrages § 20: Umfang der erstattungsfähigen Kosten § 21: Verteilung der erstattungsfähigen Kosten § 22: Erstattungspflichtige § 23: Entstehung der Erstattungspflicht § 24: Ablösung des Kostenerstattungsbetrages Inhaltlich ergeben sich damit keine Änderungen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträ- gen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als An- lage 2 beigefügten Tabelle VIII der Einheitssätze. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 16. November 2012
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Anlage 1 Seite 1 von 2 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstat- tungsbeträgen in Karlsruhe Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581 ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 28 der Verordnung vom 25. Janu- ar 2012 (GBI.S. 65,68), der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengeset- zes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 29 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBI.S. 65,68) und des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 20. November 2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amts- blatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 13. Dezem- ber 2011 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 51 vom 23. Dezember 2011), beschlossen: Artikel 1 1. Die Anlage zu § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kos- tenerstattungsbeträgen in Karlsruhe wird durch die Tabelle VIlI ergänzt. 2. Im zweiten Teil des Satzungstextes werden zu den §§ 19 bis 24 folgendes Überschriften ein- gefügt: § 19: Erhebung des Kostenerstattungsbetrages § 20: Umfang der erstattungsfähigen Kosten § 21: Verteilung der erstattungsfähigen Kosten § 22: Erstattungspflichtige § 23: Entstehung der Erstattungspflicht § 24: Ablösung des Kostenerstattungsbetrags Seite 2 von 2 Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Heinz Fenrich Oberbürgermeister
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Anlage 4 Erläuterungen zur 7. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2012 als auch nach denen von 2013 wie folgt berechnet: 2012 2013 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn (+ Verschleißdecke) 6.860 m² 389.648,-- € 413.658,-- € Entwässerung 1.035 m 212.175,-- € 214.555,-- € Bordsteine 2.071 m 139.378,--€ 126.952,-- € Parkflächen (längs) 511 m² 35.923,-- € 33.879,-- € Parkflächen (senkrecht) 75 m² 4.598,-- € 4.335,-- € Grünflächen 259 m² 3.367,-- € 3.367,-- € Gehwege 3.191 m² 188.269,-- € 183.801,-- € Saumsteine 1.595 m 34.452,-- € 33.176,-- € Verbindungswege 150 m² 9.810,-- € 8.730,-- € Saumsteine 150 m 4.845,-- € 4.575,-- € Einzelbäume 13 Stück 10.740,-- € 11.792,-- € Beleuchtung 1.146 m 83.371,-- € 84.299,-- € 1.239.211,-- € 1.245.754,-- € davon trägt die Stadt 5 % 61.961,-- € 62.287,-- € zu verteilen 1.177.250,-- € 1.183.467,-- € Die Verteilungsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93.550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 600 m² F mit 420 m² G entfallen an Erschließungskosten 2012 2013 12.836,-- € 12.904,-- € Die Kostensteigerung beträgt in diesem angenommenen Fall + 0,53 %. Das Beispiel kann nicht ohne weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkierungsflächen, Grünflächen, - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.
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Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Betonpflaster für Rinnen und Einfassungen 10/10/8 cm oder 16/16/14 cm Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Verkehrsgrün Bäume N R 1 €/m 2 €/m² 3 €/m 4 €/m² 5 €/m 6 €/m² 7 €/m² 8 €/m² 9 €/m² 10 €/m² 11 €/m² 12 €/St 13 207,30 116,90 66,30 40,80 239,00 128,50 57,80 32,30 207,30 66,30 40,80 239,00 57,80 32,30 5a 20,80 41,30 73,55 +) 41,30 207,30239,00207,30 116,90 239,00 128,50 5d 73,55+) 13,0013,00 907,15907,15 57,60 57,6057,60 73,55+)73,55+) 30,2043,60 73,55 +)73,55 +) 5c,9 30,50 58,20 5b 20,80 57,60 Anlage 2 VIII. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs.2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen,die in der Zeit ab 1.Januar 2013 hergestellt wurden. 1-3, 6,9 +) Ist nach DIN EN 13201 die Installation von zwei Leuchtenreihen in einer Strasse erforderlich, so wird der Einheitssatz dopp elt angesetzt. 61,30 30,10 4 62,10 47,40 16.03.2016
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Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Betonpflaster für Rinnen und Einfassungen 10/10/8 cm oder 16/16/14 cm Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Verkehrsgrün Bäume N R 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % 10 % 11 % 12 % 13 + 1,12 - 2,58 - 5,68 - 3,77 - 3,35 - 2,28 - 5,70 - 3,29 + 1,12 - 5,68 - 3,77 - 3,35 - 5,70 - 3,29 5a - 3,70 + 3,50 + 1,11 + 3,51 + 1,12 - 3,35 + 1,12 - 2,58 - 3,35 - 2,28 5d + 1,11 - 2,37 + 1,11 1-3, 6,9 - 8,92 + 0,33 4 - 12,53 + 3,27 + 12,73 + 1,11 + 1,11+ 1,11 - 6,03 5c,9 - 5,57 - 11,01 5b - 3,70 - 2,37 - 2,37- 2,37 0,00 0,00 Anlage 3 + 9,80+ 9,80 VllI. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen, die in der Zeit ab 1. Januar 2013 hergestellt wurden. 16.03.2016 Veränderungen in Prozent