Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe: Ergebnisse des Planungskonzeptes

Vorlage: 30662
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.11.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Wolfartsweier

Beratungen

  • Planungsausschuss

    Datum: 15.11.2012

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Sonder - Windenergie
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 öffentlich Dez. 6 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe: Ergebnisse des Planungskonzeptes Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis PlanA und AUG, NatSchB 15.11.2012 1 Gemeinderat 20.11.2012 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt der Konzeption und der weiteren Vorgehensweise zur Ermittlung potenzieller Flächen für die Nutzung von Windenergie zu und bittet den Oberbürgermeister in der Verbandsversammlung der Vorlage des NVK zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 14.11.12 in Grötzingen und 15.11.12 in Wettersbach Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) hat am 11.01.2012 die Aufstellung des Teil-Flächenutzungsplans Windenergie beschlossen. In diesem FNP-Verfahren werden die verschiedenen Belange für Standortfestlegun- gen und -ausschlüsse einbezogen und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen sein. Als Grundlage wird ein Planungskonzept für die gesamte Fläche des NVK durch das Planungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner erarbeitet, das nun im Entwurf vorliegt. Es beinhaltet die schrittweise ermittelten Bewertungen der gesamten für die Windener- gie potenziell geeigneten Flächenkulisse; zentrales Ergebnis sind Empfehlungen zur Ausweisung geeigneter Konzentrationszonen für die Windenergie im FNP. In der Verbandsversammlung des NVK am 03.12.2012 soll dieses Konzeptergebnis beraten werden, damit auf Grundlage dieser Konzeption ein Entwurf des Teil-FNP „Windenergie“ erarbeitet werden kann und noch erforderliche Untersuchungen an- gegangen werden können. Mit diesem Beschluss sollen auch die Voraussetzungen für die Rückstellung mögli- cher Genehmigungsanträge für WEA gemäß § 15 Abs. 3 BauGB um 12 Monate ge- schaffen werden, rechtzeitig vor der Aufhebung der regionalplanerischen Aus- schlussgebiete Ende 2012. Die Planungsstelle des NVK geht davon aus, dass mit dem nun erarbeiteten Planungsentwurf ein Konzept vorliegt, mit dem eine hinrei- chende Konkretisierung erreicht ist und das ein Sicherungsbedürfnis rechtfertigt. Die nachfolgend zusammengefassten Ergebnisse resultieren aus der Untersuchung von allen im Modul I des Konzepts ermittelten potenziellen Windenergieflächen, do- kumentiert in so genannten Gebietssteckbriefen. Es sind Vorschlagsflächen erster und zweiter Priorität unterschieden. Eingeflossen sind Resultate der frühzeitigen Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange, Verbänden, Gemeinden und der Öffentlichkeit. Details zum Stand und Ergebnissen des Konzeptes sind der beiliegenden Vorlage des NVK für die Verbandsversammlung einschließlich einer Übersichtskarte zu ent- nehmen. Ferner enthält die Anlage die Steckbriefe für potenzielle Windnutzungsge- biete in Karlsruhe (Suchräume A, C, GII, K und Einzelflächen). Seitens der Stadt Karlsruhe vorgebrachte Sachverhalte (Gemeinderatsbeschluss 18.09.2012) wurden bei der weiteren Ausarbeitung des Konzepts einbezogen, fol- gende Punkte sind hervorzuheben:  Methodisches Vorgehen: Die in der früheren Bearbeitungsphase vorgeschlagene Zurückstellung von potenziellen Windenergieflächen wurde nicht vorgenommen; im Konzept (Modul II) wurden alle Flächen weiter untersucht; Ergebnisse der Bewertun- gen sowie die jeweiligen Empfehlungen sind in den Gebietssteckbriefen do- kumentiert.  Mögliche Überprägung der landschaftlich sensiblen Hangkante: Im aktuellen Konzeptentwurf werden noch in zwei Bereichen im Zusammen- hang der Hangkante als Konzentrationszonen empfohlen (Suchraum C und D, siehe unten); Anlagegruppierungen wären hier möglich. Weitere potenziel- le Flächen nördlich und südlich davon sind zurückgestellt.  Beeinträchtigungen von Siedlungsflächen: Im Konzept sind erweiterte Vorsorgeabstände angewandt, um negativen Auswirkungen auf Ortslagen und umgebende Freiräume entgegenzuwirken.  Beeinträchtigung Wettersbacher Kulturlandschaft: Vorschlagsflächen auf Karlsruher Gebiet sind Teil des Landschaftsschutzge- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 biets „Grünwettersbacher Wald, Hatzengraben“. Eine abschließende Bewer- tung der Vereinbarkeit von Windenergieanlagen mit den Schutzzielen durch die Naturschutzbehörde bedarf weiterer Untersuchungen; somit erfolgte eine Zuordnung der Vorschlagsflächen in die zweite Priorität.  Suchraum A: Die Fläche in der Knielinger Feldflur wird aufgrund verschiedener Vorbehalte nur in zweiter Priorität vorgeschlagen.  Umfeld Raffineriegelände: Das Werksgelände einschließlich direktem Umfeld scheidet nach Angaben der MiRO aufgrund der erforderlichen Sicherheitsabstände aus.  Suchraum K: Der Bereich der ehemaligen Deponie West („Energieberg“) soll im FNP- Entwurf eine gesonderte Darstellung mit entsprechender Nutzungsangabe er- halten, die der weiteren Windenergienutzung an dieser Stelle Rechnung trägt.  Visualisierungen: Der NVK beauftragt die Erstellung fotorealistischer Visualisierungen für die Vorschlagsflächen. Das Konzeptergebnis umfasst auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe keine Flächen- empfehlungen erster Priorität, jedoch unmittelbar angrenzend an der Gemarkungs- grenze westlich von Grünwettersbach (C6). Weitere Vorschlagsflächen befinden sich bei Ettlingen (D9), Rheinstetten (B13) und Weingarten (H34). Zur Fläche D9 gilt es anzumerken, dass die Stadt Ettlingen diese für nicht geeignet hält und sie nicht als Konzentrationszone dargestellt haben möchte; angeführt werden städtebauliche Gründe, die auf die Bedeutung der Höhenzüge an der Hangkante für das Land- schafts- und Stadtbild Bezug nehmen. Auf Karlsruher Gebiet sind mehrere Flächen in zweiter Priorität vorgeschlagen; sie werden im Ergebnis der Bewertungen als „nachrangig geeignet“ beurteilt. Die Zu- ordnung in die zweite Priorität erfolgte aufgrund offener Fragestellungen, die weiter- gehende Recherchen und Abstimmungen notwendig machen; zusammengefasst besteht Klärungsbedarf zu den folgenden Sachverhalten:  Fläche A1: Immissionsschutz (Wohnflächen Knielingen) und geplante Gewer- befläche im FNP 2010,  Flächen C5 und 6: Lage im Landschaftsschutzgebiet. Als nicht geeignet ausgeschieden sind im Konzeptergebnis mehrere potenzielle Windenergieflächen im westlichen Stadtgebiet sowie auf den Höhenzügen nahe Ho- henwettersbach und Grötzingen. Begründet sind diese Zurückstellungen primär mit der festgestellten Häufung von Restriktionen und dem Unterschreiten von erweiter- ten Vorsorgeabständen zu Siedlungsflächen. Auf Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung wird die Planungsstelle des NVK einen FNP-Entwurf erarbeiten und die notwendigen vertiefenden Untersu- chungen veranlassen. Der Entwurf soll im ersten Halbjahr 2013 der Verbandsver- sammlung für einen Auslegungsbeschluss vorgelegt werden. Somit könnte die for- male Beteiligung nach § 3(2) BauGB Mitte des Jahres 2013 durchgeführt werden. Öffentliche Anhörungen sind erneut vorgesehen. Ziel ist die Beschlussfassung des inhaltlichen Teil-Flächennutzungsplanes durch die Verbandsversammlung bis Jah- resende 2013.

  • Gesamtbericht
    Extrahierter Text

    Windenergie im Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der Bauleitplanung (Entwurf) 23. Oktober 2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT Partner raumplaner und landschaftsarchitekten D 72108 Rottenburg a.N. Auftraggeber: Nachbarschaftsverband Karlsruhe IMPRESSUM Nachbarschaftsverband Karlsruhe –Planungsstelle Lammstraße 7a D-76133 Karlsruhe Fon: 0721 133 6111 Fax: 0721 133 6109 Mail: planungsstelle@nvk.karlsruhe.de HHP Hage+Hoppenstedt Partner raumplaner I landschaftsarchitekten Gartenstr.88 D-72108 Rottenburg am Neckar Fon: 07472 9622 0 Fax: 07472 9622 22 Mail: info@hhp-raumentwicklung.de Web: www.hhp-raumentwicklung.de Bearbeiter/-innen Renate Galandi, Jacqueline Rabus, Gottfried Hage Karlsruhe, Rottenburg, den 23. Oktober 2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten INHALT 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 1 1.1 Einführung 1 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen 1 1.3 Nutzung von Windenergie - Grundlagen 2 1.3.1 Wind – eine meteorologische Erscheinung 2 1.3.2 Entwicklung der Windenergienutzung in Deutschland 3 1.3.3 Charakterisierung und Wirkung von Windenergieanlagen (WEA) 6 1.3.4 Charakterisierung und Wirkung von Kleinwindenergieanlagen (KWEA) 16 1.4 Planungsansatz 18 2 MODUL I: GRUNDLAGEN UND GESAMTKONZEPT 20 2.1 Leitvorstellungen 20 2.2 Bestehende Windenergieanlagen bzw. -ausweisungen 22 2.3 Konzept Stufe 1: Windverhältnisse in Bezug auf die Windenergienutzung 22 2.4 Konzept Stufe 2: Ermittlung von nicht für die Nutzung von Windenergie geeigneten Flächen 26 2.4.1 Einführung 26 2.4.2 Flächenhaft grundsätzlich auszuschließende Flächen 26 2.5 Vertiefung zum Natur- und Artenschutz 35 2.5.1 Rechtsgrundlage Arten- und Biotopschutz 35 2.5.2 Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Arten und Lebensräume 37 2.5.3 Berücksichtigung der Arten und Lebensräume bei der Ausweisung von Konzetrationszonen Windenergienutzung 39 2.6 Vertiefung zum Landschaftsschutz 42 2.6.1 Rechtsgrundlage Landschaftsschutz 42 2.6.2 Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Landschaft 43 2.6.3 Berücksichtigung des Landschaftsschutzes bei der Ausweisung von Konzentrationszonen Windenergienutzung 44 2.7 Konzept Stufe 3: potentielle Windnutzungsgebiete 45 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 3 MODUL II: ENTWICKLUNG VON KONZENTRATIONSZONEN WINDENERGIE 48 3.1 Konzept Stufe 4: Konkretisierung der Gebiete und Alternativenprüfung 48 3.1.1 Erstbeurteilung und tabellarischer Vergleich der möglichen Windnutzungsgebiete 48 3.1.2 Einzelbeurteilung der möglichen Windnutzungsgebiete (Steckbriefe) 68 3.1.3 Zusammenfassung der Wertung der potentiellen Windnutzungsgebiete 155 3.2 Konzept Stufe 5: Vorschlag zur Ausweisung von Konzentrationszonen in der Flächennutzungsplanung 159 3.3 Konzept Stufe 6: Überprüfung des substanziellen Raums für die Windenergie des Vorschlags der beabsichtigten FNP Ausweisung 162 QUELLEN 164 ANHANG 169 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten ABBILDUNGEN Abbildung 1: Übersicht über die kumulierte installierte Leistung der Windenergie- nutzung in Deutschland von 1990 bis 2011 ........................................................ 4 Abbildung 2: Schema eines WEA –Standorts .......................................................................... 7 Abbildung 3: Standort im Wald ................................................................................................. 7 Abbildung 4: Fundament einer WEA ........................................................................................ 8 Abbildung 5: Kran zum Aufbau einer WEA im Wald ................................................................ 9 Abbildung 6: Ertüchtigung von Waldwegen ............................................................................10 Abbildung 7: Leitungsbau im Wald .........................................................................................10 Abbildung 8: Windpark ............................................................................................................11 Abbildung 9: Beispiele für vertikale und horizontale Windenergieanlagen ............................17 Abbildung 10: Konzeptansatz; Vorgehensweise ...................................................................19 Abbildung 11: Windpotentialkarte von Baden-Württemberg in 100 m Nabenhöhe ...............23 Abbildung 12: Windhöffigkeit im Nachbarschaftsverband Karlsruhe .....................................25 Abbildung 13: Tabubereiche – Lärmschutz ............................................................................28 Abbildung 14: Tabubereiche – Infrastruktur ............................................................................30 Abbildung 15: Tabubereiche - Naturschutz ............................................................................32 Abbildung 16: Tabubereiche – Gesamt Nachbarschaftsverband Karlsruhe ..........................34 Abbildung 17: Vogelschutz und Windenergie in Rheinland-Pfalz ..........................................38 Abbildung 18: Potentiell mögliche Windnutzungsgebiete .......................................................47 Abbildung 19:Konzeption Konzentrationszonen Windenergie ............................................ 161 Abbildung 20:Konzeption Konzentationszonen Windenergie Übersicht Priorität 1+2 ........ 200 Abbildung 21: pot. Windnutzungsgebiete in Landschaftsschutzgebieten ........................... 201 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten TABELLEN Tabelle 1: Regionale Verteilung der WEA ............................................................................ 5 Tabelle 2: Technische Daten ENERCON E-82 I E-101 .......................................................... 6 Tabelle 3: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkung von Wind- energieanlagen auf die Schutzgüter ....................................................................12 Tabelle 4: Technische Daten der HEOS H75 und der Neuhäuser WindTec NOTOS H40 (vertikale Achsen) ...........................................................................16 Tabelle 5: Im Rahmen von Modul I berücksichtigte Arten und Lebensräume ......................40 Tabelle 6: Kriterien zur Einstufung der Eignung der potentiell möglichen Windnut- zungsgebiete ........................................................................................................50 Tabelle 7: Übersicht Suchräume ohne besondere naturschutz- und forstrechtliche Restriktionen .........................................................................................................51 Tabelle 8: Übersicht Suchräume mit gut nutzbaren Windverhältnissen bzw. hohen Vorbelastungen ....................................................................................................58 Tabelle 9: Übersicht Suchräume mit hoher gemeindlicher Akzeptanz ...............................59 Tabelle 10: Übersicht zu potentiellen Windnutzungsgebiete mit rechtlichen Restriktionen .......................................................................................................61 Tabelle 11: Übersicht zu potentiellen Windnutzungsgebieten, in denen keine Bündelung von WEA möglich ist ........................................................................65 Tabelle 12: Zusammenfassende Darstellung der Einstufung der Umwelt- auswirkungen der potentiellen Windnutzungsgebiete ..................................... 156 Tabelle 13: Planungskriterien (Ausschluss- und Prüfkriterien) .......................................... 170 Tabelle 14: Methodik zur schutzgutbezogenen Einstufung der Umweltverträglich- keit der potentiellen Konzentrationszonen Windenergie ................................. 191 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 1 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 1.1 EINFÜHRUNG Dem Ausbau der Windenergienutzung kommt nicht zuletzt seit dem Beschluss, bis 2022 aus der Kernenergie auszusteigen, sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene eine besondere Bedeutung zu. Die Landesregierung von Baden- Württemberg hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 mindestens 10% des Strombedarfs aus „heimischer“ Windkraft zu decken. Heute beträgt der Anteil < 1%. In Baden-Württemberg wurde 2002 im Landesplanungsgesetz festgelegt, die pla- nerische Steuerung für den Betrieb von Windenergieanlagen den Regionalverbän- den zuzuweisen. Die Region Mittlerer Oberrhein ist dieser Aufgabe nachgegangen und hat bereits 2004 einen Teilregionalplan erstellt. Dieser Plan befindet sich in der Fortschreibung. Die Landesregierung möchte nun das Landesplanungsgesetz än- dern, die Regionalpläne zum 31.12.2012 aufheben und eine Festlegung von Aus- schlussgebieten in künftigen Regionalplänen nicht mehr vorsehen. Mit dieser Ände- rung soll den Kommunen mehr Möglichkeit für die Errichtung von Windenergiean- lagen einberaumt werden. Dieser Aufgabe stellt sich der Nachbarschaftsverband Karlsruhe. Die Verbandsversammlung hat am 11.01.2012 die Aufstellung eines FNP-Teilplanes Windenergie beschlossen, in dem Vorrang- und Ausschlussge- biete für Windenergieanlagen festgelegt werden sollen. Als Grundlage wird zu- nächst ein "schlüssiges" Konzept zur Ermittlung geeigneter Flächen für die Wind- energienutzung erarbeitet. Hiermit hat der NVK das Büro HHP Hage + Hoppens- tedt Partner beauftragt. 1.2 ZULÄSSIGKEIT VON WINDENERGIEANLAGEN Das Bauplanungsrecht ermöglicht grundsätzlich die Zulassung von Windenergiean- lagen sowohl im mit einem Bebauungsplan beplanten Bereich als auch im unbe- planten Bereich. In diesen Gebieten ist aber regelmäßig nur eine private Windener- gieanlage als untergeordnete Nebenanlage zulässig, wenn sie der Eigenart des Gebiets nicht widerspricht bzw. sich in die nähere Umgebung einfügt. Wegen der günstigeren Windverhältnisse sind Windenergieanlagen regelmäßig auf einen Standort im bauplanungsrechtlichen Außenbereich angewiesen. § 35 BauGB ent- hält hierfür die Voraussetzungen und unterscheidet zwischen den im Außenbereich privilegierten und erleichtert genehmigungsfähigen Vorhaben (Abs. 1) und sonsti- gen Vorhaben (Abs. 2). „Um den Anteil erneuerbarer Energie an der Energiever- sorgung zu steigern und eine Beseitigung baurechtlicher Hemmnisse zu erreichen“ wurden Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB den privilegierten und somit erleichtert genehmigungsfähigen Vorhaben zugeordnet. Damit besteht für Windenergieanlagen ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn die Erschlie- ßung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Umfassender Planvorbehalt (§ 35 Abs. 3 BauGB): Bei isolierter Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB würden Windenergieanlagen im Außenbereich bei entsprechender Antragstellung zugelassen werden müssen. Um eine damit be- fürchtete flächendeckende Bebauung des Außenbereichs zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Gemeinden in § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB durch einen sog. Planvor- behalt eine Steuerungsmöglichkeit gegeben. Danach können Gemeinden und Pla- nungsverbände im Rahmen der Flächennutzungsplanung Windenergieanlagen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 2 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten durch entsprechende Darstellungen an geeigneten Stellen als Konzentrationszo- nen ermöglichen und damit umgekehrt an ungeeigneten Stellen im Außenbereich wegen des dann entgegenstehenden öffentlichen Belangs verhindern. Schlüssiges Planungskonzept: Erforderlich für eine Steuerung ist immer, dass die Gemeinde oder der Planungsverband eine Untersuchung des gesamten Ge- meindegebiets vorgenommen hat und ein schlüssiges Planungskonzept vorlegt, mit dem sie die besondere Eignung der konkret ausgewiesenen Fläche darlegt und auf der anderen Seite ungeeignete Standorte ausschließt. Verfahren bei der Ausweisung von Flächen für die Nutzung von Windenergie im Flächenutzungsplan: Die planerische Darstellung von „Konzentrationszonen“ können z.B. als „Sondergebieten mit Zweckbestimmung Windenergieanlagen“ mit § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder als „Versorgungsflächen“ nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB dargestellt werden. Auch eine Darstellung als „Konzentrationszonen Windenergie“ wird häufig genutzt. Mit der Novelle des Baugesetzbuches am 22.07.2011 wird überdies in § 5 Abs. 2 Ziffer 2b klargestellt, dass auch technische Anlagen, die dem Klimawandel entge- genwirken, im Flächennutzungsplan dargestellt werden können. In der Region Mittlerer Oberrhein besteht bis zum 31.12.2012 Planungsrecht durch den Regionalplan. Bis zu diesem Zeitpunkt sind im betrachteten Raum regionalbe- deutsame Windenergieanlagen ausgeschlossen. Regionalbedeutsame Windener- gieanlagen sind in der Regel Einzelanlagen mit einer Nabenhöhe von mehr als 50 m oder Windparks ab 3 Einzelanlagen, unabhängig von der Nabenhöhe der Ein- zelanlage. Nicht regionalbedeutsame Windenergieanlagen in der Region Mittlerer Oberrhein sind privilegiert und unterliegen dem Bauordnungsrecht. 1.3 NUTZUNG VON WINDENERGIE – GRUNDLAGEN 1.3.1 WIND – EINE METEOROLOGISCHE ERSCHEINUNG Wind ist eine wichtige regenerative Energiequelle. Er entsteht durch die unter- schiedliche Erwärmung von Luftmassen, die in Bewegung geraten. Die Gebiete entlang des Äquators (um 0° geographischer Breite) werden von der Sonne stärker erwärmt als der Rest der Erde. Die warme Luft steigt am Äquator auf – es bildet sich ein Hochdruckgebiet. Würde sich die Erde nicht drehen, so würde sich die Luft auf direktem Weg zu den Polen bewegen. Die dort herrschenden Tiefdruckgebiete ziehen die Luft an und „entlasten“ dadurch die Hochdruckgebiete über dem Äqua- tor. Durch das Abkühlen und Absinken der Luft an den Polen bilden sich dort wie- derum in Bodennähe Hochdruckgebiete, von denen die Luft – bei einer sich nicht drehenden Erde – wieder auf direktem Weg zurück zum Äquator fließen würde. Dieser direkte Luftstrom wird jedoch durch die Rotation der Erde bzw. die Coriolis- kraft abgelenkt – auf der Nordhalbkugel nach Osten, auf der Südhalbkugel in west- liche Richtung. Aus diesen Bewegungen ergeben sich die Hauptwindrichtungen auf der Erde. Sie sind wichtig für die Planung von Windenergieanlagen, da diese verständlicherweise in Gebieten aufgestellt werden sollten, in denen sich möglichst wenige Hindernisse in der Hauptwindrichtung befinden. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 3 Auch lokale klimatische Bedingungen beeinflussen die Windverhältnisse. Für die Nutzung von Windenergie wäre es ideal, wenn der Wind stets aus derselben Richtung wehen würde. Da dies nicht der Fall ist, müs- sen die Rotoren der Windenergieanlagen für eine op- timale Energieausbeute bei einem Windrichtungs- wechsel entsprechend nachgeführt werden. Doch auch das hat seine Grenzen. Springt der Wind zu plötzlich um, kann die Anlage nicht entsprechend schnell nach- geführt werden und es kommt zu einer geringeren Energieausbeute. Dies ist besonders im Bereich von Berg-Talwindsystemen be- deutsam, bei denen die Richtung der bodennahen Strömungen gegen Mittag wechselt. Eine Windkraftanlage liefert ihre Leistung, indem sie die Kraft des Windes in ein Drehmoment an den Rotorblättern umwandelt. Die Energiemenge, die der Wind auf den Rotor überträgt, hängt von der Luftdichte, der Rotorfläche und der Windge- schwindigkeit ab. Aufgenommen wird die Energie aus der Bremsung des Windes. 1.3.2 ENTWICKLUNG DER WINDENERGIENUTZUNG IN DEUTSCHLAND Die Nutzung der Windenergie blickt auf eine lange Tradition zurück. Seit jeher nutzt der Mensch die Kraft des Windes – sei es zur Fortbewegung in der Segelschifffahrt oder zum Betrieb von Getreidemühlen oder Wasserpumpen. Heute noch erhaltene Exemplare dieser historischen Windenergieanlagen stellen oftmals touristische Zie- le dar und stehen unter Denkmalschutz. Die moderne Windenergienutzung hat ihre Wurzeln in Dänemark. Dort wurde 1891 das erste Windrad zur Stromerzeugung gebaut. Ziel war die Versorgung struktur- schwacher ländlicher Regionen mit Gleichstrom. 1918 erzeugte eine Anlage eine elektrische Leistung von 10 bis 35 kW. In den 1920er Jahren wurde die Windener- gieforschung auch in Deutschland vorangetrieben – allerdings sanken nach dem zweiten Weltkrieg die Energiepreise und damit auch das Interesse an der Wind- energie. Einen Aufschwung erlebte die Windenergie erst wieder ab 1975, infolge der beiden Ölpreiskrisen und dem wachsenden Umweltbewusstsein. Investitionen in die For- schung und der Erlass entsprechender Gesetzgebungen (EEG) tragen seither zum Ausbau und zur technischen Verbesserung der Nutzung von Windenergie in Deutschland bei 1 . Abbildung 1: gibt anhand der installierten Leistung einen Über- blick über die Entwicklung der Windenergienutzung in Deutschland während der letzten 20 Jahre. 1 Internetseite der Deutschen Energie-Agentur dena (Aufruf: 14.02.2012) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 4 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Abbildung 1: Übersicht über die kumulierte installierte Leistung der Windener- gienutzung in Deutschland (DEWI GmbH, 2011) Insgesamt erzeugten im Jahr 2011 deutschlandweit 21.917 Windenergieanlagen 27.980,58 MW elektrische Leistung. Wie nachfolgende Tabelle 1 : zeigt, befindet sich ein Großteil der WEA in den windreichen, nördlichen Bundesländern. Die der- zeit leistungsstärkste Windenergieanlage ist die E-126 der Firma Enercon mit einer Nennleistung von 7,5 MW. Die durchschnittliche installierte Leistung pro WEA lag 2011 in Deutschland jedoch knapp über 2,2 MW. In einigen Bereichen ergeben sich durch die hohe Anzahl an Windenergieanlagen z. T. erhebliche Umweltauswirkungen. Durch den Ersatz der älteren WEA durch neue, leistungsstärkere und effizientere Anlagen kann die installierte Leistung bei gleichzeitiger Verringerung der Anlagenzahl erhöht werden (Repowering). Eine gängige Faustformel ist das Erreichen der doppelten Leistung und des dreifachen Stromertrags bei halber Anlagenzahl bezogen auf die gleiche Fläche (Bundesver- band WindEnergie e. V., 2010). Da die Winde über dem Meer stärker und stetiger wehen als über Land, sind Offs- hore-Windparks besonders ertragreich. Deutschland verfügt insgesamt über 54 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von 210,30 MW (DEWI GmbH, 2011). Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 5 Tabelle 1 : Regionale Verteilung der WEA (DEWI GmbH, 2011, verändert) Bundesland Anzahl der Anlagen Installierte Leistung (MW) Niedersachsen 5.501 7.039,42 Brandenburg 3.053 4.600.51 Sachsen-Anhalt 2.352 3.642,31 Schleswig-Holstein 2.705 3.271,19 Nordrhein-Westfalen 2.881 3.070,86 Rheinland-Pfalz 1.177 1.662,63 Mecklenburg-Vorpommern 1.385 1.627,30 Sachsen 838 975,82 Thüringen 601 801,33 Hessen 665 687,11 Bayern 486 486 Baden-Württemberg 378 486,38 Bremen 73 140,86 Saarland 89 127,0 Hamburg 60 53,40 Berlin 1 2,00 Während in vielen norddeutschen Regionen eine Ertragssteigerung der Windener- gie heute v. a. durch das Repowering bestehender Anlagen bzw. Windparks er- reicht wird, bestehen in den südlichen Bundesländern wie Bayern und Baden- Württemberg noch beträchtliche Ausbaupotentiale. Um das Ziel der Landesregierung Baden-Württembergs zu erreichen, bis zum Jahr 2020 mindestens 10% des Stroms im Land aus „heimischer“ Windenergie bereit zu stellen, sind in den kommenden Jahren rund 1.200 neue WEA mit einer Leistung von jeweils etwa 3 MW zu errichten. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 6 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten 1.3.3 CHARAKTERISIERUNG UND WIRKUNG VON WINDENER- GIEANLAGEN Um zu entsprechenden Wirkungsaussagen von Windenergieanlagen zu gelangen, nutzt man Referenzanlagen, da bei der Erstellung einer Konzeption zur Steuerung von Windenergieanlagen nicht bekannt ist, welcher konkrete Anlagentyp errichtet wird. Somit ist nicht definitiv bekannt, mit welchen konkreten Auswirkungen durch die Windenergieanlagen zu rechnen ist. Um Anlagenbetreibern, Anwohnern sowie Natur und Landschaft eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, wird ein häufig genutzter Anlagentyp als Referenzanlage gewählt. Die Wirkungen dieser An- lage werden in die Konzeption einbezogen. Die Verwendung von Referenzanlagen bedeutet jedoch nicht, dass dieser Anlagentyp dort zwingend gebaut werden muss. Die Vorgabe dient lediglich der planerischen Operationalisierung. Als Referenzanlage wurden die ENERCON E-82 ausgewählt, da sie derzeit dem Stand der Technik entspricht und wie auch Produkte anderer Hersteller gut an Schwachwindgebiete angepasst ist. Die Produktpalette von Enercon wurde durch die E-101 erweitert. Der Trend geht in Schwachwindregionen wie Baden- Württemberg hin zu größeren Anlagen, die höher und insbesondere größere Roto- ren besitzen und über eine vergleichsweise niedrige Einschaltgeschwindigkeit ver- fügen. Tabelle 2 : Technische Daten ENERCON E-82 I E-101 Technische Daten E- 82 E-101 Nennleistung 2.300 KW 3.000 KW Nabenhöhe 78m/85m/98m/108m/138m 99 m/135 m Rotordurchmesser 82 m 101 m Gesamthöhe 119 - 179 m 150 – 185 m Blattanzahl 3 3 Drehrichtung Uhrzeigersinn Uhrzeigersinn Einschaltgeschwindigkeit 2,5 m/s 2,0 m/s Drehzahl variabel, 6-19,5 U/min variabel, 4-14,5 U/min Maximalleistung 12 m/s 13 m/s Abschaltgeschwindigkeit 28 -34 m/s 28 -34 m/s Schallleistungspegel bei einer Referenzgeschwindig- keit von 10m/s in 10m Höhe 104 dB(A) 106 dB(A) Anforderungen an den Standort 2 Bei der Errichtung einer WEA bedarf es abgesehen von der eigentlichen Stellfläche und dem Fundament, das ca. 200-400 m² in Anspruch nimmt - noch weiterer Flä- 2 Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich um grobe Orientierungswerte, die je nach konkreter Anla- gengröße, Anlagentyp und örtlicher Gegebenheit variieren können. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 7 chen für den Kran, die Vormontage oder die Lagerung von Material. Insgesamt liegt der Flächenbedarf daher etwa in einer Größenordnung von 0,3-1,1 ha. Nach Ab- schluss der Arbeiten können Teile der Fläche wieder zurückgebaut bzw. aufgefors- tet werden. Laut Bundesverband WindEnergie e.V. (2011) muss im Wald mit einer dauerhaft gerodeten Fläche von ca. 3.500 m² und zusätzlich mit einer Fläche von etwa 1.500 m², die vorübergehend von Gehölzen freizuhalten ist, gerechnet wer- den. Der Windenergiehersteller ENERCON gibt für die Referenzanlage E-82 einen Wert von 0,7 ha im Wald an; von dieser Fläche sind 0,3 ha dauerhaft freizuhalten. Abbildung 2: Schema eines WEA –Standorts Abbildung 3: Standort im Wald Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 8 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Fundament: Der Turmsockel (Ø ca. 6-9 m) benötigt ein Fundament, das in kreis- runder Form aus Stahlbeton vor Ort gegossen wird. Der Durchmesser des Funda- ments beträgt ca. 17-23 m. Die sichtbare Fundamentfläche lässt sich durch Erd- überdeckung reduzieren. In einem gedachten Kreis von ca. 50-60 m Ø um den Turmsockel dürfen sich (bis zum Abschluss der Arbeiten) keine Hindernisse befin- den. Der Erdaushub kann auf der Rückseite des Fundaments gelagert werden. Abbildung 4: Fundament einer WEA Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 9 Kranstellfläche: Die Kranstellfläche zur Errichtung der Anlage muss dauerhaft und frostsicher befestigt sein. Zur Ableitung des Niederschlagswassers bedarf es einer Drainage. Die Kranstellfläche muss eine Achslast von mind. 12 t und eine Flächen- pressung von 18,5 t/m 2 aufnehmen können. Abbildung 5: Kran zum Aufbau einer WEA im Wald Vormontagefläche: Für die Vormontage der Betonturmfertigteile bedarf es einer ebenen, wurzelstockfreien, grobkörnigen Fläche, die nach Abschluss der Arbeiten zurückgebaut bzw. wieder aufgeforstet werden kann. Eine Mindesttragfähigkeit von 6,0 t/m² ist erforderlich. Bei Bedarf ist die Einrichtung einer zusätzlichen Lagerflä- che möglich. Auch diese kann nach Abschluss der Arbeiten wieder aufgeforstet bzw. zurückgebaut werden. Zuwegung: Die Zuwegung muss einer ganzen Reihe von Mindestanforderungen entsprechen. Sie ist dauerhaft und frostsicher herzustellen und muss über eine nutzbare Fahrbreite von mind. 4 m, im Bereich der Auslegermontage und in Kur- venbereichen, von mind. 6 m verfügen. Darüber hinaus hat sie eine Achslast von mind. 12 t und ein Gesamtgewicht von 120 bis 165 t zu tragen. Außerdem sind eine ausreichende Durchfahrtshöhe (4,80 m), eine ausreichende Tragfähigkeit von Brü- cken, Durchlässen, Verrohrungen etc. erforderlich. In einem Bereich von 0,5 m ne- ben der Zuwegung dürfen sich keine Hindernisse (Bäume, Zäune, Wände etc.) be- finden. Durch die Wahl des Standorts an oder in unmittelbarer Nähe von Flurwegen und Straßen können zusätzliche Erschließungsflächen minimiert werden. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 10 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Abbildung 6: Ertüchtigung von Waldwegen Um die elektrische Leistung abführen zu können, wird die Windenergieanlage an ein Mittelspannungsnetz angeschlossen. Hierfür wird eine Übergabestation benö- tigt, in der sich eine Mittelspannungsschaltanlage befindet. Der Transformator wird i. d. R. in die Windenergieanlage integriert. Abbildung 7: Leitungsbau im Wald Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 11 Laut Bundesverband WindEnergie e.V. (2011) ist ein wirtschaftlicher Betrieb im Wald bei modernen Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von etwa140 m und einem Rotortiefpunkt über 90 m möglich. Das bedeutet einen freien Luftraum über Baumkronen von > 60 m. Windparks Bei der Bündelung von WEA zu Windparks können v. a. bei der Erschließung Sy- nergieeffekte genutzt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass entsprechende Si- cherheitsabstände zwischen den einzelnen WEA eingehalten werden müssen. Als Richtwert für Abstände dienen der 6-fache Rotordurchmesser in Hauptwindrichtung und der 3-fache Rotordurchmesser in Nebenwindrichtung. Für einen Windpark mit fünf Anlagen (E-82) bedeutet das einen ungefähren Flächenbedarf von 25-30 ha. Ein weiterer Aspekt, den es zu beachten gilt, ist die Zunahme von Schallimmissio- nen bei einer steigenden Zahl von WEA. Während um eine einzelne WEA des Typs E-82 in einem Abstand von 780 m 35dB(A) erreicht werden, so benötigt man bei drei WEA desselben Typs bereits einen Abstand von 1120 m um auf 35dB(A) zu kommen. Abbildung 8: Windpark Ab einer Parkgröße von etwa acht WEA kommt der Bau eines Umspannwerks in Betracht. Die elektrische Leistung wird dann direkt in eine Hochspannungsleitung eingespeist. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 12 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumpl aner - landschaftsarchitekten Tabelle 3 : Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkung von Windenergieanlagen auf die Schutzgüter Vorhabensbedingte Wirkungen Schutzgut Bevölke-rung und Gesundheit des Menschen Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Schutzgut Landschaft Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Schutzgut Wasser Schutzgut Boden Schutzgut Klima und Luft Baubedingte Auswirkungen Abspannseile zur Sicherung - - - Vogelschlag - - - Baustelleneinrichtung visuelle Störung - technische Elemen-te in der freien Landschaft Zerschneidung von Funktionszusammen-hängen; Zerstörung von Lebens-räumen Bodenverdichtung, Versiegelung  ein- geschränkte Versi-ckerung, Gefahr von Schadstoffeinträgen Versiegelung; Bodenverdich-tung, -abtrag, -umlagerung - Betrieb von Baustellen-fahrzeugen und -maschinen Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissionen - erhöhtes Verkehrs-aufkommen mit Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissio-nen Zerstörung von Pflan-zen; Beunruhigung von Tieren Schadstoffeinträge ins Grundwasser Schadstoff-einträge in den Boden; Bodenverdich-tung Schadstoff- und Staubimmis-sionen (Aus-)bau von Zufahrts-/Erschließungswegen; im Wald u.a. Rodung für Zuwegung, Kranstellflä-che, Kran-Montage-ausleger Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissionen, visuelle Störung - Zerschneidung/ Störung landschaft-licher Zusammen-hänge Zerstörung/ Zerschnei-dung von Lebensräu-men; Verlust von Pflanzen und Tieren Bodenverdichtung, Versiegelung  eingeschränkte Versickerung; Schadstoffeinträge Verlust aller Boden-funktionen durch Versie-gelung, Bo-denverdich-tung, -abtrag, -umlagerung; Schadstoffein-träge s.o. Fundamenterstellung Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissionen, visuelle Störung - Zerschneidung/ Störung landschaft-licher Zusammen-hänge s. o. Gefahr von Schad-stoffeinträgen, Ver-siegelung s.o. s.o. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 13 Vorhabensbedingte Wirkungen Schutzgut Bevölke-rung und Gesundheit des Menschen Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Schutzgut Landschaft Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Schutzgut Wasser Schutzgut Boden Schutzgut Klima und Luft Errichtung von Be-triebsgebäuden (Tra-fostation + Umspann-werk) Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissionen, visuelle Störung - Zerschnei-dung/Störung land-schaftlicher Zusam-menhänge s. o. s.o. s.o. s.o. Netzanbindung über Freileitungen; in abgelegenen Wald-gebieten Bau sehr lan-ger Kabeltrassen auf-grund abgelegener Lage im Waldgebiet erforderlich Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissionen, visuelle Störung; Beein-trächtigung der Erho-lungsfunktion visuelle Be-einträchti-gungen durch techni-sche Ele-mente Anreicherung der Landschaft mit tech- nischen Elementen s. o. s.o. s.o. s.o. Netzanbindung über Erdkabel; im Wald s.o. Lärmemissionen, visuel-le Störungen, Schad-stoff-, Staubemissionen - Zerschnei-dung/Störung land-schaftlicher Zusam-menhänge s. o. Eingriff ins Grund-wasserregime Bodenverdich-tung, -abtrag, -umlagerung s.o. Anlagebedingte Auswirkungen Mastanlage mit Rotor Beeinträchtigung der Erholungsfunktion durch Störung von Blickbezie-hungen, visuelle Beein-trächtigungen visuelle Be-einträchti-gungen Anreicherung der Landschaft mit tech- nischen Elementen; Gefahr der Verein-heitlichung der Landschaft; je nach Anzahl WEA Gefahr der Überprä-gung der Land-schaft; Veränderung der Maßstäblichkeit in der Landschaft durch die Höhe der Barriereeffekt / Über-flughindernis bei Wind-parks quer zu Vogelzug- bzw. bedeutenden Bewegungskorridoren, Kollisionsgefahr durch Mastanlage - kleinräumige Versiegelung - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 14 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumpl aner - landschaftsarchitekten Vorhabensbedingte Wirkungen Schutzgut Bevölke-rung und Gesundheit des Menschen Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Schutzgut Landschaft Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Schutzgut Wasser Schutzgut Boden Schutzgut Klima und Luft WEA; Fernwirkung; Stö-rung von Blickbezie-hungen; Veränderungen der Nachtsituation durch Befeuerung der Anlagen Abspannseile - - - Vogelschlag - - - Betriebsgebäude (Tra-fostation + Umspann-werk) visuelle Beeinträchti-gung - Anreicherung der Landschaft mit tech- nischen Elementen Zerschneidung von Lebensgemeinschaften - kleinräumige Versiegelung - Zufahrts- und Erschlie-ßungswege Visuelle Beeinträchti-gungen, akustische Beeinträchtigungen z.B. Knistergeräusche - Zerschneidung/ Störung landschaft-licher Zusammen-hänge; Ausbau der bisheri-gen land- und forst-wirtschaftlichen Wege; Anpassung der Wege an not-wendige Radien etc. Zerschneidung und Verinselung von Le-bensräumen und ihren Lebensgemeinschaften - s.o. - Oberirdische Stromfrei-leitungen - - Anreicherung der Landschaft mit tech- nischen Elementen Vogelschlag; Zerschneidung und Verinselung von (Teil-) Lebensräumen der Avifauna - s.o. - Betriebsbedingte Auswirkungen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 15 Vorhabensbedingte Wirkungen Schutzgut Bevölke-rung und Gesundheit des Menschen Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Schutzgut Landschaft Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Schutzgut Wasser Schutzgut Boden Schutzgut Klima und Luft Rotordrehung Eiswurf, Lärmimmission, Schattenwurf  opti- sche Bedrängung, Be-wegungsunruhe - Bewegungsunruhe; sich bewegende Elemente ziehen die Aufmerksamkeit auf sich; je nach Anzahl und Anordnung kann eine bedrän-gende Wirkung hervorgerufen wer-den. “Scheucheneffekt“ für störempfindliche Vögel (Störung von Brut-, Nahrungs-, Rast-, Überwinterungsgebie-ten); Vogel- und Fle-dermauskollisionen - - - Licht- und Lärmemissi-onen akustische Beeinträchti-gungen (Schallimmissi-onen), optische Beein-trächtigungen durch Blinklichter - Schallimmissionen durch technische Elemente werden in der freien Land-schaft als störend wahrgenommen. Entstehung von Schlagschatten Optische und akusti-sche Beunruhigung von Tieren; Anlocken von Vögeln durch WEA -Befeuerung bei schlechten Sichtbe-dingungen - - - Betriebsführung, War-tungsarbeiten - - - Beunruhigung von Tie-ren; Schädigung der Vegeta-tion und Tierwelt durch chemische Schadstoffe (Öle, Fette) - - - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 16 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten 1.3.4 CHARAKTERISIERUNG UND WIRKUNG VON KLEIN- WINDENERGIEANLAGEN (KWEA) Windenergieanlagen unter 50 m werden als Kleinwindenergieanlagen (KWEA) be- zeichnet. Im Gegensatz zu größeren Anlagen sind sie nicht UVP-pflichtig und be- dürfen keines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG. Jedoch unterliegen auch sie rechtlichen Maßgaben wie Landes-, Naturschutz- oder Denkmalschutzgesetz und dürfen öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen. Genehmigungsbehörde für KWEA ist i. d. R. das Landratsamt oder – bei kreisfreien Kommunen – die Stadt. Kleinwindenergieanlagen können sowohl eine Haupt- als auch eine Nebenanlage darstellen. Generell eignen sich Anlagen bis zu einer Nabenhöhe von 30 m als Ne- benanlagen zur Eigenversorgung. Sie sind in allen ausgewiesenen oder faktischen Baugebieten zulässig, sofern mindestens 50 % der erzeugten Energie auf dem je- weiligen Grundstück verbraucht wird und somit dem Nutzungszweck dienen. Im Außenbereich ist darauf zu achten, dass die KWEA eindeutig als Nebenanlage zu- zuordnen ist. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die technischen Daten von zwei Kleinwindenergieanlagen. Tabelle 4 : Technische Daten der HEOS H75 und der Neuhäuser WindTec NOTOS H40 (vertikale Achsen) Technische Daten H75 Notos H40 Nennleistung 75 KW 40 KW Nabenhöhe 40 m 16 m / 25,5 m Rotordurchmesser 15 m 12 m Gesamthöhe 48 m 22 m – 32 m Blattanzahl 3 2 oder 3 Drehrichtung Uhrzeigersinn Einschaltgeschwindigkeit 3,0 m/s 3,5 m/s Drehzahl 55 U/min 40 U/min Maximalleistung 12 m/s 13 m/s Abschaltgeschwindigkeit 16 m/s 20 m/s Schallleistungspegel <50 dB(A) 45 dB(A) Neben den üblichen horizontalen Anlagetypen existieren bei den Kleinwindenergie- anlagen auch vertikale Typen, die jedoch u. a. aufgrund ihrer geringeren Höhe ei- nen geringeren Wirkungsgrad haben. Vorteile von vertikalen Anlagen sind die ge- ringere Geräuschbelastung, kein Schattenschlag und eine gute Eignung für turbu- lente Windverhältnisse. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 17 Abbildung 9: Beispiele für vertikale und horizontale Windenergieanlagen (hier: Notos H40 und E44) Bei der Errichtung von Kleinwindenergieanlagen ist zu beachten, dass auch mit ihnen negative Umweltauswirkungen wie Lärm, visuelle Störungen, Schattenwurf etc. verbunden sind. Im Allgemeinen entsprechen die Auswirkungen denen von WEA > 50 m, fallen jedoch i. d. R. geringer aus. Um hohe Anbindungskosten an das öffentliche Stromnetz zu vermeiden, sollte außerdem darauf geachtet werden, dass sich die Anlagen in der Nähe einer 10 – 30 kV-Leitung bzw. eines Umspann- werkes befinden. Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass bei Windenergieanlagen mit einer Na- benhöhe von 10-50 m laut einer Untersuchung des IWES (2012) ein wirtschaftlicher Betrieb kaum möglich ist. In diesen Höhen ist die Windhöffigkeit meist zu gering ist. Rechtlich fallen Kleinwindanlagen ebenso unter den dargelegten Planvorbehalt nach § 35 Abs. 3 BauGB; sie sind somit, wenn sie in dem schlüssigen Planungs- konzept Beachtung finden, ebenso lediglich in den ausgewiesenen Konzentrations- zonen statthaft. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 18 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten 1.4 PLANUNGSANSATZ Die weitreichende rechtliche Wirkung setzt ein schlüssiges Planungskonzept vo- raus. Auf seiner Basis ist eine flächendeckende Überprüfung des gesamten Pla- nungsraumes auf geeignete und nicht geeignete Flächen unter umfassender Ab- wägung aller berührten öffentlichen und erkennbaren privaten Belange vorzuneh- men. Die Anwendung der Auswahlkriterien erfolgt in mehreren Stufen im Wege der Abschichtung bis zur abschließenden Planungsentscheidung (Trichtermethodik). Diese Einengung erfolgt v.a. unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit. Dieser Ansatz wird in drei Module untergliedert:  MODUL I: Grundlagen und Gesamtkonzept  MODUL II: Entwicklung von Flächen für Konzentrationszonen Windener- gie  MODUL III: Umsetzung in die Flächennutzungsplanung Modul I Stufe 1: Da Standorte für Windenergieanlagen zwingend an gute Windbedingun- gen gebunden sind, gilt es zunächst die Windverhältnisse im Nachbarschaftsver- band zu untersuchen und aufzuzeigen, welche Windhöffigkeit mindestens benötig wird, um WEA zu betreiben. Stufe 2: Da auch andere Raumnutzungen Anforderung an den Raum stellen, wer- den in einem weiteren Arbeitsschritt alle zwingend zu berücksichtigenden Anforde- rungen herausgestellt, die gegen den Betrieb von Windenergieanlagen sprechen. Stufe 3: Durch die Überlagerung der Ergebnisse von Schritt 1 und 2 können nun die Flächen dargestellt werden, die einerseits ausreichend windhöffig sind und an- dererseits nicht durch „harte“ Restriktionen belegt sind (= potentielle Windnut- zungsgebiete). Modul II Stufe 4: Anhand einer detaillierten Betrachtung der potentiellen Windnutzungsge- biete hinsichtlich ihrer Eignung (Windverhältnisse, Geländesituation, Bewuchs, Netzanbindung, Wegeerschließung, etc.) sowie ihrer Umweltverträglichkeit, wird ei- ne vergleichende Einschätzung des Konfliktrisikos erarbeitet. Das Ergebnis wird in Form von Steckbriefen dokumentiert. Stufe 5: Anhand der Einschätzung des Konfliktrisikos der theoretisch zur Verfü- gung stehenden potentiellen Windnutzungsgebiete, lässt sich nun ein Vorschlag zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan entwickeln. Stufe 6: Schlussendlich gilt es nachzuweisen, dass die vorgesehene Ausweisung der Windenergienutzung substanziellen Raum gibt. D. h. das Verhältnis der tat- sächlich für die Windenergienutzung vorgesehenen Fläche zu den theoretisch mög- lichen Windnutzungsbereichen muss sich in einem bestimmten Rahmen bewegen. Diese Arbeitsschritte werden in den Kap. 2 und 3 detailliert erläutert. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 19 Abbildung 10: Konzeptansatz; Vorgehensweise Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 20 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten 2 MODUL I: GRUNDLAGEN UND GESAMTKONZEPT 2.1 LEITVORSTELLUNGEN Bei der heutigen Größe von Windenergieanlagen ist die Wirkung der Anlagen auf die Landschaft beträchtlich. Um eine raumverträgliche und insbesondere landschaftsverträgliche Windenergienutzung zu erzielen, muss sich die Wind- energienutzung mit seinen spezifischen Bedingungen wie auch Wirkfaktoren in vielfältige Nutzungskonkurrenzen in der Fläche einpassen. Grundlage des Kon- zeptes sind deshalb auch Leitlinien zur Windenergienutzung, die sich aus dem Windenergieerlass B-W (9.5.2012) ableiten lassen:  Sicherung von wirtschaftlich sinnvollen Standorten für eine Wind- energienutzung mit geringem Konfliktpotenzial; Eine ausreichend hohe Windhöffigkeit ist der entscheidende Parameter für eine wirt- schaftlich vertretbare Nutzung der Windenergie. Bei einer nicht wirtschaftlich vertretba- ren Nutzung sind in der Regel andere Aspekte der Raumnutzung und die Vielfalt, Eigen- art und Schönheit der Landschaft bedeutender, als die Errichtung einer unwirtschaftli- chen Windenergieanlage. Je nach Anlagentyp, Turmhöhe und Höhe des Standortes üNN ist zum Erreichen eines Mindestertrags eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von etwa 5,3 m/s bis 5,5 m/s in 100 m über Grund erforderlich. Ein wirtschaftlich sinnvoller Standort gilt in der Praxis – fast unabhängig von Anlagentyp und Nabenhöhe – erst ab einer durchschnittli- chen Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 m über Grund. Die Windenergienutzung steht in Konkurrenz zu anderen Nutzungen. Standorte mit ge- ringen Restriktionen sind insbesondere in verdichteten Gebieten selten anzutreffen. Ein Standort mit einer möglichst hohen Windhöffigkeit und gleichzeitig geringen Restriktio- nen ist aus diesem Grund die erste Wahl für eine Ausweisung als Konzentrationszone im Flächennutzungsplan.  Vermeidung von Windenergieanlagen in Gebieten mit hoher Empfind- lichkeit des Landschaftsbildes und Schonung von großräumig unbe- lasteten Gebieten; Die Landschaft ist auch im Hinblick auf ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu schützen (§1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Daher ist bei der Standortsuche für Windenergieanlagen das Landschafsbild zu berücksichtigen u. ggf. zwischen einer Nutzung der Windenergie und dem Schutz des Landschaftsbildes abzuwägen (WE-Erlass BW, Kap. 4.2.6). Herausragende Landschaften, insbesondere Landschaften mit internationaler, nationa- ler und landesweiter Bedeutung, sind zu erhalten und zu schonen. Bei der Standortsuche für Windenergieanlagen sollten die Belange, die für eine Wind- energienutzung sprechen, mit dem Erhalt des Charakters der Kulturlandschaften (neben anderen Belangen) abgewogen werden. Besondere Blickbeziehungen tragen maßgeb- lich zur Erholungsfunktion einer Landschaft bei. Bei der Standortsuche für Windenergie- anlagen sollte der Erhalt besonderer Blickbeziehungen und die für die Windenergienut- zung sprechenden Belange berücksichtigt und abgewogen werden (WE-Erlass BW, Kap. 4.2.6). Eine besondere Qualität weisen auch großräumig unbelastete und unzerschnittene Landschaften auf. Sie werden in Deutschland immer weniger und bedürfen deshalb ei- nes Schutzes. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 21  Bevorzugung der Übernahme von bereits ausgewiesenen Sonderbau- flächen und Konzentrationszonen Windenergie sowie bestehender Anlagen und ihrer Erweiterungsmöglichkeiten, soweit sie in das Ge- samtkonzept passen und den aufgezeigten Kriterien entsprechen; Das Nachrüsten (Repowering) bestehender wirtschaftlicher Standorte ist der Neuaus- weisung ebenso vorzuziehen, wie die Ausweisung bestehender Konzentrationszonen und ihrer möglichen Erweiterungsflächen. Aus wirtschaftlichen Gründen z.B. der vorhan- denen Erschließung wie auch aus Gründen des Landschaftsschutzes sind diese Flächen wichtige Pfeiler einer kommunalen Windplanung. Diese Flächen sollten natürlich den Grundbedingungen und den Vorstellungen einer Gesamtkonzeption und Schwerpunkt- setzung entsprechen. Unwirtschaftliche Anlagen sind abzubauen.  Bevorzugung von Standorten mit hoher Vorbelastung durch techni- sche Infrastruktur; Der Ausbau der Windenergienutzung soll landschaftsverträglich erfolgen. Hierzu ist die Nutzung technisch bereits vorbelasteter Bereiche zu präferieren. Eine Nutzung von Flächenpotenzialen für die Errichtung zusätzlicher Windenergieanla- gen an bestehenden Infrastrukturtrassen ist grundsätzlich sinnvoll und bietet Vorteile ge- genüber vielen Standorten in der freien Landschaft. Aufgrund bereits vorhandener Belas- tungen ist die Belastungszunahme durch die Errichtung von Windenergieanlagen in Nachbarschaft zu großen Verkehrs- und Energiefreileitungstrassen in der Regel geringer als an bisher nicht oder wenig belasteten Standorten der freien Landschaft (BMU, 2009).  Konzentration und Bündelung der Anlagen in Windparks zur Vermei- dung zahlreicher Einzelanlagen; Die Konzentration Bündelung von Windenergieanlagen ist aus landschaftsökologischer Sicht dem Bau von Einzelanlagen vorzuziehen. Einer „Verspargelung“ der Landschaft durch Windenergieanlagen sollte vermieden werden; d.h. Windenergieanlagen sollten nach dem Bündelungsprinzip an ausgewählten Standorten konzentriert werden. Daher sollten Standorte ermittelt werden, die unter Aspekten des Natur-, Umwelt-, Land- schafts- und Anwohnerschutzes verträglich und geeignet sind.   Wenn möglich und erforderlich Akzeptanz eines höheren Konfliktpo- tenzials an besonders windhöffigen Standorten; Die Windhöffigkeit ist für die Windenergienutzung der entscheidende Parameter. Die Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen hängt von vielen Faktoren ab, z.B. den Materialkosten der Anlagen, der Nähe zum Leitungsnetz, den Pachtkosten und dem Zinsniveau. Einen besonders großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat die Windge- schwindigkeit, denn die Leistung des Windes hängt von der dritten Potenz der Windge- schwindigkeit ab. Nimmt die Windgeschwindigkeit um 10 % zu (z.B. von 6 auf 6,6 m/s), so wird die Leistung um 33 % größer. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Windenergiean- lagen insbesondere in den besonders windhöffigen Gebieten einer Kommune vorzuse- hen und hierbei, soweit rechtlich möglich, auch ein höheres Konfliktpotential in Kauf zu nehmen. Auf der anderen Seite sollte in nicht so windhöffigen Gebieten hohe Konfliktpo- tentiale nicht akzeptiert werden und auf Ausweisungen verzichtet werden.  Vermeidung von Überlastungen an Standorten für Windenergieanla- gen durch Beschränkung der Anlagenzahl und Einhaltung von Ab- ständen von Anlagengruppen und Windparks untereinander. Die Ausweisung von Windenergiestandorten kann auch zu einer Überlastung von Infra- strukturen und baulichen Anlagen im Außenbereich führen. Überlastungen hängen aber stark von der räumlich-topographischen Situation, der Vorprägung und der Sichtbarkeit der Windenergieanlagen ab. Ziel sollte es sein, Anlagen und Anlagengruppen in vertret- barer Dimension zu bündeln und auf der anderen Seite auch Abstände der Gruppen un- tereinander einzuhalten. Dies erfordert vor dem Hintergrund der nun beschlossenen Regelungen in Baden-Württemberg auf der kommunalen Ebene interkommunale und regionale Zusammenarbeit und Abstimmung, da es ansonsten zu einer vollständigen Überprägung des Raumes kommen kann. Dies würde erheblich zu Lasten anderer Raumansprüche gehen und zu erheblichen Konflikten und Engpässen führen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 22 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten 2.2 BESTEHENDE WINDENERGIEANLAGEN BZW. - AUSWEISUNGEN Im Planungsraum des Nachbarschaftsverbandes gibt es bislang insgesamt 3 Windenergieanlagen sowie eine Kleinwindanlage. In der Region Mittlerer Oberrhein besteht bis zum 31.12.2012 Planungsrecht durch den Regionalplan. Bis zu diesem Zeitpunkt sind im betrachteten Raum regionalbedeutsame Windenergieanlagen ausgeschlossen. Regionalbedeutsa- me Windenergieanlagen sind in der Regel Einzelanlagen mit einer Nabenhöhe von mehr als 50 m oder Windparks ab 3 Einzelanlagen, unabhängig von der Nabenhöhe der Einzelanlage. Nicht regionalbedeutsame Windenergieanlagen in der Region Mittlerer Oberrhein sind privilegiert und unterliegen dem Bauord- nungsrecht. 2.3 KONZEPT STUFE 1: WINDVERHÄLTNISSE IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG Als wesentliche einheitliche Datengrundlage für das Windpotential in Baden- Württemberg, liegt seit Ende 2010 der landesweite Windatlas des TÜV Süd vor. Er wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt und stellt die durch- schnittlichen Windgeschwindigkeiten in einem Flächenraster von 50 x 50 m in verschiedenen, den Nabenhöhen von WEA entsprechenden Höhen über Grund dar. Als besonders windhöffige Regionen treten in Baden-Württemberg dabei die Hohenloher Ebene sowie exponierte Standorte auf der Schwäbischen Alb und dem Schwarzwald hervor (vgl. Abbildung 11:). Im Gegensatz zu flachen Küstengebieten wird Baden-Württemberg durch Mit- telgebirge wie die Schwäbische Alb und den Schwarzwald und eine insgesamt höhere Reliefenergie gekennzeichnet. Diese hat einen starken Einfluss auf das bodennahe Windfeld und erschwert eine räumliche Modellierung der Windge- schwindigkeit. Auch wenn die Ertragsdaten bestehender Windenergieanlagen in den Windatlas integriert wurden, ersetzt er kein akkreditiertes Windgutachten. Für einen landesweiten Ausbau der Windenergienutzung stellt er jedoch ein wichtiges Werkzeug dar. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 23 Abbildung 11: Windpotentialkarte von Baden-Württemberg in 100 m Nabenhöhe 3 Als Richtwert für eine minimale Windhöffigkeit, über die ein Standort zur Nut- zung der Windenergie verfügen sollte, gilt eine durchschnittliche Jahreswindge- schwindigkeit von etwa 5,3 m/s in 100 m über Grund. Dieser Wert begründet sich in einem Referenzertrag von 60 % 4 . Da der Windatlas weitgehend auf Re- chenmodellen basiert, beinhalten seine Daten im Hinblick auf die tatsächlich herrschenden Windverhältnisse eine gewisse Unsicherheit. In Absprache mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein (Juni 2012) wurde ein möglicher Korrekturfaktor um +0,25 m/s berücksichtigt, um nicht von vorne- herein eine zu enge Flächenkulisse zu betrachten. Bei den Empfehlungen zur Ausweisung möglicher Konzentrationszonen sind die Flächen mit sehr geringer 3 Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Aufruf: 19.02.2012) 4 “Der Referenzertrag ist die für jeden Typ einer Windkraftanlage einschließlich der jeweiligen Nabenhöhe bestimmte Strommenge, die dieser Typ bei der Errichtung ein dem Referenzstandort rechnerisch auf Ba- sis einer vermessenen Leistungskennlinie in fünf Betriebsjahren erbringen würde (...)“ (Anlage 3 Abs. 2 EEG). Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 24 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Windhöffigkeit demnach nochmals kritisch zu hinterfragen und sich evt. für die Alternative mit einer höheren Windhöffigkeit zu entscheiden. Bereiche mit einer geringeren Windhöffigkeit (< 5,0 m/sec) werden aufgrund der derzeit nicht gegebenen Wirtschaftlichkeit zurückgestellt. Die Windverhältnisse im Bereich des Nachbarschaftsverbandes Die Windsituation im Bereich des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe ist im Vergleich zu anderen Regionen Baden-Württembergs grundsätzlich als relativ schwachwindig einzustufen. Im Bereich der Rheinniederung ist eine Windhöffig- keit von größer 5,25 m/s in 100m über Grund anzutreffen. Diese ist für den dau- erhaften Betrieb von Windenergieanlagen bedingt geeignet. Eine gute Nutzbar- keit der Windhöffigkeit ist ab 5,75 m/s anzunehmen. Diese wird annähernd stel- lenweise in den Bereichen der Schwarzwald- Randplatten und des Kraichgaus erreicht. Karte 1 zeigt die geeigneten Bereiche auf. Die nachfolgende Abbildung dient als Übersicht in diesem Bericht. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 25 Abbildung 12: Windhöffigkeit im Nachbarschaftsverband Karlsruhe (Windatlas 2011) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 26 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten 2.4 KONZEPT STUFE 2: ERMITTLUNG VON NICHT FÜR DIE NUTZUNG VON WINDENERGIE GEEIGNETEN FLÄCHEN 2.4.1 EINFÜHRUNG Die in Tabelle 3 dargelegten Auswirkungen von Windenergieanlagen können auf die unterschiedlichsten Raumnutzungen sowie auf Werte von Natur und Landschaft wirken. Durch die Bestimmung von zwingend festzustellenden Ausschlussbereichen werden die möglichen Windnutzungsbereiche eingeengt. Die Beurteilung erfolgt nicht begrenzt auf die besonders windhöffigen Bereiche, sondern flächende- ckend für das gesamte Untersuchungsgebiet. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die technische Entwicklung von Schwachwindanla- gen voranschreitet bzw. zukünftige Förderprogramme die Wirtschaftlichkeits- schwelle verlagern können. Als Ausschlussbereiche für die Windenergienutzung werden die Bereiche definiert, deren Zweckbestimmung der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen grundsätzlich entgegenstehen. Die Aus- schlussgebiete ergeben sich zunächst in einer ersten Stufe durch flächende- ckend gültige und auch verfügbare Ausschlusskriterien bzw. Tabukriterien. Grundlage dieser Betrachtung ist der Windenergieerlass des Landes Baden- Württemberg vom 9.5.2012 sowie die bereits dargelegten Wirkungen von Wind- energieanlagen. Eine tabellarische Zusammenstellung der Ausschlusskriterien ist im Anhang Tab. 14 zu finden. 2.4.2 FLÄCHENHAFT GRUNDSÄTZLICH AUSZUSCHLIES- SENDE BEREICHE Tabuflächen kommen für einen Ausbau der Windenergienutzung nicht in Frage, da WEA dort zu sehr erheblichen Beeinträchtigungen der rechtlich gesicherten Zweckbestimmungen und somit auch regelmäßig zu keiner Genehmigung in ei- nem BIschmG Verfahren führen würden. Die nachfolgend aufgeführten Kriterien werden im weiteren Planungsprozess, aufgrund neuer Informationen und Daten fortlaufend ergänzt. Die dargestellten Kriterien stellen somit zunächst einen Zwischenstand dar, der zu Ende der Pla- nung, nach Eingang sämtlicher Unterlagen zu Tabuflächen, in den zusammen- fassenden Karten aktualisiert wird. Während des Planungsverlaufs wurden die neuen Erkenntnisse fortlaufend eingearbeitet und berücksichtigt. Siedlung In Siedlungsbereichen sind grundsätzlich bestimmte Immissionswerte (Richt- werte) einzuhalten. Diese sind in der TA-Lärm festgelegt und können sich je nach Siedlungsart (allg. Wohngebiet, Misch- oder Kerngebiet etc.) voneinander unterscheiden. Entsprechend des voraussichtlich zu erwartenden Geräuschpe- gels der jeweiligen WEA, lässt sich ein bestimmter Abstand errechnen, ab dem der Richtwert der TA-Lärm eingehalten wird. Die Werte der Referenzanlagen werden in gerundeter Form angewendet. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 27 In diesem Konzept werden als Mindestabstände sowohl die einzuhaltenden Ab- stände bei einer Einzelanlage als auch die Abstände bei drei Anlagen berück- sichtigt. Es werden die im gültigen Flächennutzungsplan 2010 des Nachbar- schaftsverbands Karlsruhe aufgeführten Flächenkategorie berücksichtigt. Abgesehen von Lärmimmissionen schützt der Abstand die Siedlungsgebiete auch vor Störungen durch Schattenwurf. Die Einhaltung der in der TA-Lärm geforderten Abstände ist im Genehmigungs- verfahren im Einzelfall zu prüfen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 28 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Abbildung 13: Tabubereiche – Lärmschutz (Stand 25.9.2012) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 29 Verkehr Regionalbedeutsame Verkehrswege sind Voraussetzung für die Versorgung und den Leistungsaustausch. Die Funktion muss vor Störungen der Betriebssi- cherheit geschützt werden. Sowohl das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) als auch das Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG BW) geben daher Abstände vor, die zwischen den Verkehrswegen und baulichen Anlagen - also auch Windenergieanlagen - einzuhalten sind. Zur Sicherung der Betriebssicherheit von Eisenbahnstrecken sind gemäß Landeseisenbahngesetz auch Abstände zwischen baulichen Anlagen und den Bahnlinien einzuhalten. Darüber hinaus gelten laut Luftverkehrsgesetz rund um Flugplätze sog. Bauschutzbereiche bzw. Hindernisbegrenzungsflächen, in denen WEA aus Gründen der Gefahrenver- meidung ebenfalls nicht genehmigungsfähig sind oder einer speziellen Geneh- migung der Luftfahrtbehörde bedürfen. Sonstige technische Infrastruktur Die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen darf durch die Errich- tung von WEA nicht gestört werden (§35 Abs. 3 Nr. 8 BauGB). Da ein Richtfunk nur dann einwandfrei betrieben werden kann, wenn zwischen den Richtfunk- sendern und Richtfunkempfängern quasi optische Sicht besteht, sind 50 m Ab- stand einzuhalten. Zwischen Windenergieanlagen und Elektrizitätsfreileitungen (>110 kV) ist aus Gründen der Gefahrenabwehr gegen herabfallende Teile der WEA, ausschwingende Kabel und Montagefreiheit ein Sicherheitsabstand ein- zuhalten, der sich am einfachen Rotordurchmesser der WEA orientiert. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 30 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Abbildung 14: Tabubereiche – Infrastruktur (25. 9. 2012) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 31 Land- und Forstwirtschaft Im Wald stehen einige nach LWaldG geschützte Bereiche nicht für einen Aus- bau der Windenergienutzung zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Bann- und Schonwälder (§ 32 LWaldG). Bann- und Schonwälder dienen der Siche- rung der ungestörten natürlichen Entwicklung von Waldgesellschaften mit ihren Tier- und Pflanzenarten bzw. der Erneuerung bestimmter Waldgesellschaften oder eines Bestandaufbaus mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenar- ten. Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen steht dieser Schutzfunktion entgegen. Gewässerschutz Zur Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion von Gewässern ist im Außenbereich generell ein Gewässerrandstreifen von 10 m von Bebauungen frei zu halten (§68 WG BW). Darüber hinaus dürfen WEA grundsätzlich nicht in der Zone I von Wasser- schutzgebieten errichtet werden, da dies zu einer Minderung der schützenden Deckschichten führen kann. Das Risiko einer nachteiligen Veränderung des Grundwassers würde dadurch erhöht werden. Der nachhaltigen Sicherstellung der Wasserversorgung wird Vorrang vor einer baulichen Nutzung eingeräumt. Arten- und Biotopschutz Naturschutzgebiete und flächenhafte Naturdenkmale sind generell von einem Ausbau der Windenergienutzung frei zu halten. 5 Sie dienen v. a. dem Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten bzw. Lebensgemeinschaften, der biologi- schen Vielfalt insgesamt sowie des Naturhaushaltes. Teilweise repräsentieren sie auch alte Wirtschaftsweisen und sind daher von kulturhistorischer Bedeu- tung. Da ein Ausbau der Windenergienutzung eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele mit sich bringen würde, sind diese Gebiete von WEA frei zu hal- ten (§§ 23 und 28 BNatSchG). Gehören zu den Schutzzielen von Naturschutz- gebieten windenergieempfindliche Vogelarten des Anhangs 1 VSG-VO, so ist ein Vorsorgeabstand, der im Einzelfall festzulegen ist, einzuhalten. Auch außerhalb eines NATURA 2000-Gebietes sind WEA unzulässig, sofern windenergieempfindliche Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder europä- ische Vogelarten beeinträchtigt werden (§44 BNatSchG). Je nach betroffener Art müssen entsprechende Abstände eingehalten werden. Entsprechendes gilt auch für Rast- und Überwinterungsgebiete von Zugvögeln internationaler und nationaler Bedeutung sowie RAMSAR Gebiete. Auch Zug- konzentrationskorridore von Vögeln und Fledermäusen sind, soweit bekannt, frei von WEA zu halten. 5 Auch besonders geschützte Biotope sind von einer Windenergienutzung ausgeschlossen. Da es sich dabei jedoch i. d. R. um kleinflächige Strukturen handelt, fließen sie erst im Rahmen von Modul II in die Betrachtung ein. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 32 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Abbildung 15: Tabubereiche - Naturschutz (25. 9. 2012) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 33 Denkmalschutz Kulturdenkmäler von besonderer Bedeutung sind prinzipiell von einem Ausbau der Windenergienutzung auszunehmen. Eine Auflistung der für den Nachbar- schaftsverband Karlsruhe bedeutsamen Kulturdenkmale liegt vor. Ergänzend hierzu sind Einschätzungen zur Denkmalpflege einzubeziehen, die einen evt. notwendigen Umgebungsschutz nach § 15 (3) DSchG betreffen. Hierzu liegen derzeit keine Angaben vor. Tabubereiche – Gesamt Aufgrund der oben aufgeführten rechtlich begründeten Tabukriterien ergibt sich eine starke Eingrenzung der prinzipiell für eine Windnutzung möglichen Berei- che. Die nachfolgende Abbildung dient der Orientierung und Illustration. Die zwin- gend für eine WEA Nutzung nicht zur Verfügung stehenden Flächen sind in Kar- te 2 dargestellt. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 34 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Abbildung 16: Tabubereiche – Gesamt (Stand 25. 9. 2012) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 35 2.5 VERTIEFUNG ZUM NATUR- UND ARTESCHUTZ Windenergieanlagen können sich auf bestimmte Arten und deren Lebensräume negativ auswirken. Besonders empfindliche Gebiete – wie beispielsweise Na- turschutzgebiete – sind daher generell von einer Windenergienutzung ausge- schlossen. Doch auch außerhalb gesetzlich ausgewiesener Schutzgebiete gel- ten zahlreiche Regelungen des Arten- und Biotopschutzes. 2.5.1 RECHTSGRUNDLAGE ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZ Raumordnungsgesetz 2009 (ROG) / Landesplanungsgesetz 2012 (LplG) § 2 (2) Nr. 6 ROG: Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder, soweit erfor- derlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen. Wirtschaftliche und sozi- ale Nutzungen des Raums sind unter Berücksichtigung seiner ökologischen Funktionen zu gestalten; Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszu- gleichen, den Erfordernissen des Biotopverbundes ist Rechnung zu tragen. § 2 LplG: die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum sind mit seinen öko- logischen Funktionen in Einklang zu bringen und zu einer dauerhaften, groß- räumig ausgewogenen Ordnung zu führen. Dabei sind u.a. die natürlichen Le- bensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. § 3 Abs. 2 LplG: „Bei der Aufstellung, Fortschreibung und Änderung der Entwicklungspläne und der Regionalpläne sind die Grundsätze der Raumordnung gegeneinander und untereinander abzuwägen. [...] In der Abwägung sind auch die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen; soweit diese erheblich beeinträchtigt werden können, sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes über die Zulässigkeit oder Durchführung von derartigen Eingriffen sowie die Einholung der Stellungnahme der Kommission anzuwenden (Prüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).“ Bundesnaturschutzgesetz 2010 (BNatSchG) Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) § 1 Abs. 2 BNatSchG: „Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem je- weiligen Gefährdungsgrad insbesondere 1. lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließ- lich ihrer Lebensstätten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermög- lichen, 2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken, 3. Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografi- schen Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; be- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 36 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten stimmte Landschaftsteile sollen der natürlichen Dynamik überlassen bleiben.“ § 1 (5) BNatSchG: Sicherung der unzerschnittenen Räume § 21 BNatSchG: Sicherung und Entwicklung eines funktionsfähigen Biotopverbundsystems; „Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind [...] durch planungsrechtliche Festlegungen, [...] zu sichern, um den Biotopver- bund dauerhaft zu gewährleisten.“ §§ 22-30 BNatSchG/§§26-34 NatSchG BW: geschützte Teile von Natur und Landschaft § 33 BNatSchG: Sicherung eines guten Erhaltungszustandes der zu schützenden Lebensräume und Arten (Natura 2000) § 34 BNatSchG/Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie 92/43/EWG; Richtlinie 79/409/EWG: Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plä- nen oder Projekten ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (Gebiete gemein- schaftlicher Bedeutung und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, ist eine Prüfung der Verträglichkeit dieses Projektes oder Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vorzunehmen. § 39 BNatSchG: Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen § 44 Abs. 1, 5 BNatSchG: Besonderer Artenschutz: Zugriffsverbote; Untersuchungsrelevante Arten (An- hang-IV-Arten der FFH-Richtlinie und Europäische Vogelarten im Sinne des Art. 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie) Landeswaldgesetz 1995 (LWaldG) §30a LWaldG: Biotopschutzwald ist Wald, der dem Schutz und der Erhaltung von seltenen Waldgesellschaften sowie von Lebensräumen seltener wild wachsender Pflan- zen und wild lebender Tiere dient. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung o- der erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung von Biotopschutzwald füh- ren können, sind verboten. § 32 LWaldG: Erklärung zum Bann- und Schonwald zur Sicherung der ungestörten natürlichen Entwicklung einer Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten oder zur Erhaltung oder Erneuerung einer bestimmten Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten oder eines bestimmten Bestandsaufbaus. Angrenzender Wald ist so zu bewirtschaften, dass Waldschutzgebiete nicht beeinträchtigt wer- den. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 37 2.5.2 AUSWIRKUNGEN VON WINDENERGIEANLAGEN AUF ARTEN UND LEBENSRÄUME Neben dem direkten Verlust von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Ar- ten durch Bau und Anlage der Windenergieanlagen ist insbesondere der indi- rekte Lebensraumverlust durch Meidung der Anlage (Scheucheneffekt, Lärm, Licht, Störung) sowie durch betriebsbedingte Auswirkungen auf Arten von Be- deutung. Beispielsweise können durch Überbauung, Versiegelung und Rodung bisher zusammenhängende, unzerschnittene Waldlebensräume zerschnitten, alte na- turnahe Wälder in ihrer Habitatqualität beeinträchtigt oder Horst- bzw. Höhlen- bäume als Lebensstätte von Vögeln und Fledermäusen gänzlich verloren ge- hen. In Tabelle 3; Kap. 1.3.3 werden u. a. die möglichen bau-, anlagen- und be- triebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt zusammengefasst. Die betriebsbedingten Auswirkungen und der Le- bensraumverlust durch Meidung der Anlage betreffen nach derzeitigem Kennt- nisstand v. a. bestimmte Vogel- und Fledermausarten. Vögel Bei den Vogelarten sind insbesondere Großvogelarten wie Greifvögel, Raufuß- hühner, Störche und Uhus, Rastvögel sowie Koloniebrüter empfindlich. Für Vö- gel sind neben Individuenverluste durch Tötung oder Verletzung, die Beein- trächtigungen von Brut-, Rast- und Überwinterungsvorkommen durch Meidever- halten mit einhergehendem Lebensraumverlust oder durch Störungen bspw. aufgrund von Wartungsarbeiten von Bedeutung. Hinsichtlich der Barrierewirkung im Vogelzug und auf Nahrungsflügen liegen bisher wenige Erkenntnisse vor. Liegen größere Windparks quer zu Vogelzug- korridoren weichen die Vögel aus. Dies bedeutet einen energetischen Mehrauf- wand für die betroffenen Vögel (Hötker et al. 2004). Es kann auch zu einer Um- kehr der Vögel oder Auflösung der Zugformation kommen (ebd.). Für niedrig fliegende Vögel in Mittelgebirgslagen ist ein Ausweichen häufig durch das Relief erschwert. Häufig folgen die Durchzügler den in Zugrichtung liegenden Talstruk- turen (Stübing S. 2011). Auch bei Lage zwischen Brut- und Nahrungshabitat stellen solche Windparks Barrieren dar, die je nach Vogelart entweder umflogen werden oder zu Kollisionen führen können. Besonders empfindlich sind vermut- lich Gänse, Milane, Kraniche und viele Kleinvogelarten (Hötker et al. 2004). Vö- gel mit schlechten Flugeigenschaften, also v.a. Waldarten reagieren im Zug we- sentlich stärker auf WEA als Arten des Offenlandes und des freien Luftraumes wie Schwalben und Greifvögel (Stübing S. 2011). Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 38 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Abbildung 17: Vogelschutz und Windenergie in Rheinland-Pfalz (Issselbächer 2001) Im Falle eines Repowering können kollisionsgefährdete Vogelarten wie bspw. der Rotmilan stärker betroffen sein. Inwieweit negative oder positive Auswirkun- gen überwiegen, hängt v.a. von einer optimalen Standortwahl bei gleichzeitigem Rückbau von Altanlagen auf ungeeigneten Standorten ab (Konrad J. 2012). Liegen die Vorranggebiete im Wald sind ggf. mit veränderten Auswirkungen auf Vogelarten zu rechnen. Das spezifische Kollisionsrisiko von Vögeln im Wald wurde bisher nicht systematisch untersucht (Bosch & Partner 2011). Ein poten- tielles Risiko besteht bspw. für waldbrütende Greifvögel, die zur Nahrungssuche in die Offenlandschaft fliegen. Neben dem Kollisionsrisiko kann auch die Stö- rung durch Bau und Betrieb, insbesondere für scheue Waldarten eine Beein- trächtigung darstellen. So können waldbrütende Vogelarten direkt an ihren Brutplätzen betroffen sein. Analog zum Offenland ist anzunehmen, dass die meisten Singvögel in Wäldern kein Meideverhalten zeigen werden. Erste Moni- toringergebnisse lassen das auch für Spechte erwarten (Stübing S. 2011). Aber auch der direkte Verlust von wichtigen Habitatstrukturen, v.a. von alten Baum- beständen und Horst- bzw. Höhlenbäume kann von Relevanz sein. Fledermäuse Für verschiedene Fledermausarten sind v.a. Kollision und der Verlust von Quar- tieren und Jagdhabitaten relevant. Zu den empfindlichen Fledermausarten gehören v.a. Arten, die im höheren Luft- raum jagen und ausgeprägte Wanderbewegungen ausführen (z.B. Großer und Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus). Fledermäuse ver- unglücken überwiegend im Spätsommer und Herbst (Streif- und Zugphase). Aber auch nicht ziehende Fledermausarten können im Frühjahr und Frühsom- mer im Umfeld ihrer Wochenstuben durch WEA betroffen sein. Es gibt auch Be- obachtungen, dass Fledermäuse im Spätsommer die Gondeln der WEA als po- tentielles Quartier begutachten und dadurch zu Kollisionsopfern werden (RP Freiburg 2007). Windgeschwindigkeit, Temperatur und Nachtzeitraum haben Einfluss auf die Flugaktivitäten. So nehmen ab einer bestimmten Windstärke (> 7,5 m/s) die Aktivitäten ab (RP Freiburg 2007). Zum spezifischen Kollisionsrisiko von Fledermäusen im Wald sind nur wenige Erkenntnisse vorhanden (Bosch & Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 39 Partner 2011). Es wird nach bisherigen Kenntnisstand jedoch davon ausgegan- gen, dass WEA im Wald Fledermäuse stärker gefährden als freistehende Anla- gen (RP Freiburg 2007). So ist an Waldstandorten noch mit deutlich höheren Kollisionsraten von Fledermäusen zu rechen (AGF 2011). Im Falle eines Repowering von WEA kann das Kollisionsrisiko für Fledermäuse langsamer an- steigen als der Leistungszuwachs; bei gleichbleibender Leistung kann das Risi- ko auch sinken (Bosch & Partner 2011). Für hochfliegende Arten wie bspw. der Große Abendsegler ist von einem erhöhten Risiko auszugehen (Konrad J. 2012). Der bau- und anlagenbedingte Verlust von Quartieren und Jagdhabitaten ist insbesondere im Wald von Bedeutung (RP Freiburg 2007). So kann für einige Arten der Verlust von Jagdhabitaten relevant sein, während andere Arten wie bspw. die Zwergfledermaus von den offenen Lichtungen im Wald profitiert (Bach L. 2009). Quartiersverluste betreffen die spalten- und höhlenbewohnenden Ar- ten. Nächtliche Arbeiten während der Bauzeit können zur Störung lichtempfind- licher Arten, wie bspw. Bart- und Bechsteinfledermaus führen (ebd.). Ob eine erhebliche Beeinträchtigung durch Barrierewirkung von WEA (bspw. Umfliegen der Anlagen durch Abendseglerarten) oder Störung durch Ultraschall- Emissionen gegeben ist, ist bisher ungeklärt (ebd.). Mögliche Konflikte bzgl. Kollision können bei Betrieb der Anlage durch bestimm- te Abschaltzeiten verringert werden. 2.5.3 BERÜCKSICHTIGUNG DER ARTEN UND LEBENSRÄU- ME BEI DER AUSWEISUNG VON WINDENERGIEANLA- GEN Ein wesentliches Ziel der vorliegenden Konzeption ist die Sicherung wirtschaftli- cher und rechtssicherer Windnutzungsstandorte mit geringem Konfliktpotenzial. Auf dem Weg dahin kommt der Berücksichtigung des Artenschutzes eine wich- tige Bedeutung zu. Um das Konfliktpotenzial möglichst frühzeitig zu minimieren, werden vorhande- ne Hinweise auf Vorkommen windenergieempfindlicher Arten bereits im Rah- men von Modul I einbezogen. Besonders sensible Bereiche werden dadurch von vorneherein ausgeschlossen. Weiterführende Untersuchungen und Kartierungen werden hingegen sinnvoll- erweise auf die Ebene des Genehmigungsverfahrens abgeschichtet. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 40 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumpl aner - landschaftsarchitekten Tabelle 5 : Im Rahmen v on Modul I berücksichtigte Arten und Lebensräume Kriterium Definition/Erläuterung Bereich Nachbarschaftsverband Karlsruhe Grundlagen Tabubereich Rast- und Überwinte-rungsgebiete von Zug-vögeln mit nationaler und internationaler Be-deutung inklusive Vor-sorgeabstand Die Güte und Bedeutung der Vogelschutzgebiete wird in den Standarddatenbögen kategori-siert; Ramsar-Gebiete Rastgebiet nationaler Bedeutung: 7015-441: Rheinniederung Elchesheim-Karlsruhe 4313-441: Renchniederung Rastgebiet internationaler Bedeutung: 7114-441: Rheinniederung von der Rench bis zum Mün-dungsbereich Ramsar-Gebiet: Ramsar-Gebiet Oberrhein Standarddatenbögen für Vogelschutz-gebiete, Stand 2010; RIPS-Datenpool, Stand 2010; Liste der windenergieempfindlichen Brutvogelarten in Baden-Württemberg. Stand 20.03.2012 (LUBW) Fläche Abstand ist im Einzelfall festzule-gen Zugkonzentrationskorri-dore von Vögeln oder Fledermäusen Windenergieanlagen stellen für ziehende Vögel und Fledermäu-se ein Hindernis dar und bedin-gen ein erhöhtes Kollisionsrisiko. bislang unbekannt Die Bereitstellung von Daten ist von Seiten der LUBW bis voraussichtlich Ende 2013 geplant. Korridor Abstand ist im Einzelfall festzule-gen Flächenhafte Natur-denkmale In Naturdenkmalen sind Wind-energieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen. alle flächenhaften Naturdenkmale RIPS-Datenpool, Stand 2010; Fläche Gesetzlich geschützte Biotope Die Errichtung von Windenergie-anlagen im Bereich gesetzlich geschützter Biotope ist grund-sätzlich ausgeschlossen. alle gesetzlich geschützten Biotope RIPS-Datenpool, Stand 2010; Fläche Bannwälder inklusive Vorsorgeabstand bei Vorkommen gegenüber WEA besonders emp-findlichen Vogelarten Vorsorgeabstände zu Bannwäl-dern sind einzuhalten, sofern Vogelarten mit besonderer Emp-findlichkeit gegenüber Anlage, Bau und/oder Betrieb von Wind-energieanlagen zu den Schutz-zielen gehören. über Vorkommen windenergieempfindlicher Arten liegen derzeit keine Informationen vor RIPS-Datenpool, Stand 2010; Fläche Abstand ist im Einzelfall festzule-gen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 41 Kriterium Definition/Erläuterung Bereich Nachbarschaftsverband Karlsruhe Grundlagen Tabubereich Schonwälder inklusive Vorsorgeabstand bei Vorkommen gegenüber WEA besonders emp-findlichen Vogelarten Vorsorgeabstände zu Schonwäl-dern sind einzuhalten, sofern Vogelarten mit besonderer Emp-findlichkeit gegenüber Anlage, Bau und/oder Betrieb von Wind-energieanlagen zu den Schutz-zielen gehören. über Vorkommen windenergieempfindlicher Arten liegen derzeit keine Informationen vor RIPS-Datenpool, Stand 2010; Fläche Abstand ist im Einzelfall festzule-gen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 42 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten 2.6 VERTIEFUNG ZUM LANDSCHAFTSSCHUTZ Die Aspekte Landschaftsbild und Kulturlandschaft werden in einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen aufgenommen. Intention ist in erster Linie die Sicherung und Entwicklung der derzeitigen Ausprägung der Landschaft. Im Vergleich zum Ar- tenschutz unterliegen die Belange des Landschaftsschutzes jedoch wesentlich schwächeren gesetzlichen Regelungen. 2.6.1 RECHTSGRUNDLAGE LANDSCHAFTSSCHUTZ Raumordnungsgesetz 2009 (ROG) Entwickeln, Ordnen und Sichern der historisch geprägten und gewachsenen Kultur- landschaft - d.h. in der Rechtsordnung wird sowohl der Faktor der Beharrung und Stabilisierung (= Ordnung) als auch der Dynamik und Mobilisierung (= Entwicklung) gefordert. § 2 Nr. 5 ROG: „Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten. Die unter- schiedlichen Landschaftstypen und Nutzungen der Teilräume sind mit den Zielen eines harmonischen Nebeneinanders, der Überwindung von Strukturproblemen und zur Schaffung neuer wirtschaftlicher und kultureller Konzeptionen zu gestalten und weiterzuentwickeln.“ § 1 (2) ROG: „Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe nach Absatz 1 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt“. § 1 (3) ROG: „Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die Gegeben- heiten und Erfordernisse des Gesamtraums einfügen; die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip)“. BNatSchG 2010 § 1 (4) Nr. 1 und 2 BNatSchG: „Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erho- lungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere 1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren, 2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen.“ § 26 (2) BNatSchG: (2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 43 die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zu- widerlaufen. Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG) § 2 (1) bis (3) DSchG: „Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen und Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. (...) (3) Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch 1. Die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erschei- nungsbild von erheblicher Bedeutung ist (§15 Abs. 3) sowie 2. Gesamtanlagen (§19).“ § 15 (3) DSchG: „Bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist, dürfen nur mit Ge- nehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. (...)“ § 8 (1): „Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde 1. zerstört oder beseitigt werden, 2. in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden (...)“ Als weitere wichtige Vereinbarung sei an dieser Stelle die Europäische Land- schaftskonvention (Art. 6) erwähnt. Ziel ist die Weiterentwicklung der Landschaft. Die Konvention spricht sich für eine gezielte Landschaftsentwicklung aus, auch in sogenannten alltäglichen, städtischen und beeinträchtigten Landschaften. Da Deutschland die Konvention nicht ratifiziert hat, wird hierauf nicht näher eingegan- gen. 2.6.2 AUSWIRKUNGEN VON WINDENERGIEANLAGEN AUF DIE LANDSCHAFT Die bisher bekannte Kulturlandschaft wird sich durch die Errichtung von Windener- gieanlagen in ihrer Eigenart verändern. Durch das Einbringen dieser technischen Anlagen mit entsprechend neuen Dimensionen bezüglich Volumen, Höhe und Massierung kommt es zu Maßstabsveränderungen. Es findet eine Anreicherung der Landschaft mit technischen Elementen statt. Neu ist auch die Beweglichkeit dieser Elemente. Diese ziehen naturgemäß die Aufmerksamkeit des Menschen an. Bekannte Horizontbilder und Silhouetten werden verändert. Die Wahrnehmung der Landschaft – das reine Landschaftserleben – wird gestört. Windenergieanlagen verändern den durch natürliche oder kulturelle Elemente wie Bäume, Hecken, Felsen, Kirchtürme, Häuser, Schornsteine, Freileitungen etc. ge- prägten vertikalen Maßstab erheblich. So sind Windenergieanlagen bis zu 5-6 Mal so hoch wie die bis dahin dominierenden Bäume oder Kirchen (25 - 30 m) (Ratzbor G. 2011). Windenergieanlagen passen sich meist nicht in die vorhandene Landschaft ein, ei- ne `Kaschierung ́ durch Eingrünung o.ä. ist kaum möglich. Sie verändern zum ei- nen das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft an sich, zum anderen wird die Funk- tion der Landschaft als Voraussetzung für die freiraumgebundene Erholung beein- trächtigt. Die ursprüngliche Bedeutung der Landschaft kann verloren gehen, wenn Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 44 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten beispielsweise ländliche Gebiete durch eine hohe Anzahl an Windenergieanlagen sich zu `Energieproduktionslandschaften ́ entwickeln. So kann eine bis dahin reizvolle historische Kulturlandschaft zwangsläufig, durch Verfremdungseffekte technischer Anlagen, ihre Anziehung bzw. ihre Identität verlie- ren oder gänzlich zerstört werden (ebd.). Tabelle 3 in Kap. 1.3.3 fasst die möglichen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf das Schutzgut Landschaft und dessen Funktion zusammen. Inwieweit die Veränderungen in der Landschaft als störend empfunden werden, ist stark abhängig von dem Betrachter und dessen persönlichem Hintergrund. Zahlrei- che Untersuchungen und Erhebungen belegen sowohl positive als auch negative Empfindungen (vgl. Ratzbor G. 2011). An dieser Stelle wird darauf nicht näher ein- gegangen, sondern hier gilt es vielmehr, Hinweise zu geben, auf Grund derer sich möglichst konfliktarme Windnutzungsbereiche herauskristallisieren lassen. Die zumeist rechtlich begründeten Kriterien zum Ausschluss bestimmter Bereiche für die Nutzung von Windenergie werden in Hinblick auf das Landschaftsbild und die Kulturlandschaft durch Kriterien ergänzt, die nicht immer einer rechtlichen Ge- bietsausweisung unterliegen. Dies gilt beispielweise für Landschaften mit besonde- ren Gegebenheiten wie einem hohen Grad an Unberührtheit, einer bemerkenswer- ten Bedeutung für die jeweilige Region oder einer herausragenden Vielfalt, Eigenart und Schönheit. 2.6.3 BERÜCKSICHTIGUNG DES LANDSCHAFTSSCHUTZES BEI DER AUSWEISUNG VON KONZENTRATIONSZONEN WINDENERGIE Der Windenergieerlass (2012) sieht zur Berücksichtigung der Aspekte des Land- schaftsbildes und der Kulturlandschaft unter Kap. 4.2.6 die Betrachtung folgender Kriterien vor:  Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes unter besonderer Berücksichtigung der Sichtbarkeit der Anlage im Nah- und Fernbereich  Erholungswert der Landschaft  Unberührtheit der Landschaft  Vorbelastung durch technische Anlagen Die nachfolgend aufgeführten Kriterien nehmen diese Gesichtspunkte auf und be- schreiben die für die Landschaft des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stark prägenden Aspekte. Sie können als handhabbare Hinweise herangezogen werden, um den Aspekten Landschaftsbild und Kulturlandschaft in der Planung zum Sachli- chen Teilflächennutzungsplan Windenergie ausreichendes Gewicht zu geben. Ziel ist die Herauskristallisierung möglichst konfliktarmer Bereiche für die Windenergie- nutzung unter Berücksichtigung kulturlandschaftlicher Aspekte. Betrachtungsebenen Bei der Betrachtung des Landschaftsbildes werden verschiedene Ebenen erfasst. Einerseits weist eine flächendeckende, gesamträumliche Betrachtungsweise auf wichtige Aspekte für eine generelle Eingrenzung bei der Suche potentieller Wind- nutzungsbereiche. Andererseits werden für die nähere, d.h. detaillierte Suche po- tentieller Windnutzungsbereiche (Modul II) bestimmte Einzelkriterien des Land- schaftsbildes und der Kulturlandschaft herangezogen, die nicht gesamträumlich darstellbar sind. Hierdurch können weitere Bereiche identifiziert werden, die eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Störungen durch WEA aufweisen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 45  Landschaftsschutzgebiete Weite Teile des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe sind als Landschaftsschutzge- biete ausgewiesen (vgl. Anhang Abb. 21: Landschaftsschutzgebiete). Windener- gieanlagen greifen regelmäßig in den Schutzzweck von Landschaftsschutzgebieten ein. Aufgrund des dort geltenden Erlaubnisvorbehalts für die Errichtung von WEA sind sie nicht als generelle Tabubereiche einzustufen. Eine Befreiung ist nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG möglich (Teilaufhebung des Schutzgebietes oder geregelte Zonierung über Verordnung). Es gilt daher im Modul II zu prüfen, welche Landschaftsschutzgebiete (bzw. Teilbe- reiche der Landschaftsschutzgebiete) mit einer Windnutzung kompatibel wären.  Landschaftsbild- und Sichtbarkeitsanalysen Ein inhaltlicher Aspekt zur Berücksichtigung der Landschaft sind Beurteilungen des Landschaftsbildes und der möglichen Beeinträchtigungen durch die Errichtung von Windenergieanlagen. Die Bewertung des Landschaftsbildes wurde anhand von Vor-Ort-Kartierungen vorgenommen. Ergänzend aufgeführt werden in den gebietsspezifischen Steckbrie- fen die Einschätzungen durch die regionsweite Einstufung der landschaftlichen Schönheit des Pilotprojektes Landschaftsbildbewertung des Instituts für Land- schaftsplanung und Ökologie (2012). Inwiefern bzw. von wo aus mögliche Windenergieanlagen in der freien Landschaft sichtbar sind, kann anhand von Sichtbarkeitsanalysen simuliert werden. Für die in Modul II herausgearbeiteten möglichen Windnutzungsgebiete, die für eine Konzep- tion Windenergie als Konzentrationszone empfohlen werden, werden 2-D Sichtbar- keitsanalysen gefertigt. Für diese Flächen ist beabsichtigt Fotomontagen als Visua- lisierungen anfertigen zu lassen. 2.7 KONZEPT STUFE 3: POTENTIELLE WINDNUTZUNGSGEBIETE Durch die Überlagerung der Ergebnisse der Schritte 1 und 2 können die Flächen dargestellt werden, die einerseits ausreichend windhöffig sind und andererseits nicht durch Ausschlusskriterien belegt sind. Nach heutigem Stand der Technik ist eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergie erst ab einer Windstärke von 5,25 m/s bedingt möglich. Für das weitere Herausfil- tern möglichst geeigneter Standorte für eine Windnutzung werden in der vorliegen- den Studie daher nur die Bereiche weiterverfolgt, die einerseits außerhalb der Tabubereiche liegen sowie andererseits über Windstärken von mind. 5,25 m/s ver- fügen. Dadurch wird dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen. Im Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe sind dies insbesondere:  Karlsruhe: Knielinger Feldflur nahe Raffinerie  Rheinstetten: westl. Rheinstetten; östlich Mörsch  Ettlingen: Hinterer und Vorderer Kreuzelberg  Ettlingen: Edelberg / Grünwettersbacher Wald  Marxzell: Hartkopf Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 46 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten  Marxzell: Klosterwald  Weingarten: Großer Wald/ Wälderstaig  Weingarten: Katzenberg / Höheforst Die potentiellen Windnutzungsgebiete sind in Karte 3 dargestellt. Die nachfolgende Abbildung dient der Übersicht. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 47 Abbildung 18: Potentiell mögliche Windnutzungsgebiete Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 48 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten 3 MODUL II: ENTWICKLUNG VON GEBIETEN FÜR KON- ZENTRATIONSZONEN Um eine Differenzierung zwischen den möglichen Windnutzungsgebieten zu errei- chen, wurden Kriterien für einen ersten „Grobvergleich“ entwickelt (Juni 2012). Die- se lehnen sich eng an die planerischen Leitvorstellungen zur Nutzung von Wind- energie an (vgl. Kap. 2.1). Anhand dieser Kriterien erfolgt eine vierstufige Bewertung der potentiellen Wind- nutzungsgebiete in Bereiche mit guten, mittleren bzw. ungünstigen Voraussetzun- gen für einen Nutzung von Windenergie sowie in Bereiche, die als ungeeignet ein- gestuft werden. 3.1 KONZEPT STUFE 4: KONKRETISIERUNG DER GEBIETE UND ALTERNATIVENPRÜFUNG 3.1.1 ERSTBEURTEILUNG UND TABELLARISCHER VER- GLEICH DER MÖGLICHEN WINDNUTZUNGSGEBIETE Die potentiell möglichen Windnutzungsgebiete (Karte 3) werden im Nachfolgenden zunächst anhand vorliegender flächendeckender Datengrundlagen eingestuft. Diese Einstufung diente dazu, einen Überblick für eine erste Diskussion der möglichen Standorte zu bekommen. Folgende Bereiche können unterschieden werden: Potentiell mögliche Windnutzungsgebiete  ohne naturschutz- und forstrechtliche Restriktionen wie LSG und FFH- Gebiet mit windenergieempfindlichen Arten,  mit gut nutzbaren Windverhältnissen bzw. hohen Vorbelastungen (Gebiete, die eine für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe relativ hohe Windhöffigkeit aufweisen bzw. die in direkter Benachbarung zu vorhandenen WEA stehen),  mit gemeindlicher Akzeptanz (Gebiete, die auf Wunsch einzelner Gemeindeverwaltungen weiter untersucht werden),  mit rechtlichen Restriktionen wie LSG und FFH-Gebiet mit windenergie- empfindlichen Arten (Gebiete, in denen mit einem erhöhten Planungs- und Genehmigungsaufwand zu rechnen ist und eine Umsetzung nach derzeitigen Kenntnisstand fraglich ist)  deren Größe eine Bündelung mehrerer WEA nicht ermöglicht. Für den nächsten Arbeitsschritt einer näheren, gebietsspezifischen Betrachtung werden benachbarte potentielle Windnutzungsgebiete zu Suchräumen zusammen- gefasst.  (I) Suchräume ohne besondere naturschutz- und forstrechtliche Restriktionen  (II) Suchräume mit gut nutzbaren Windverhältnissen / hohen Vorbelastungen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 49  (III) Suchräume mit hoher Akzeptanz Alle Suchräume werden näher untersucht. In Steckbriefen werden weitergehende, gebietsspezifische Aussagen und eine Einstufung bzgl. der Schutzgüter vorge- nommen. Die Kriterien zur Einstufung der Umweltauswirkungen sind im Anhang  Tab. 13: Planungskriterien (Spalte Kriterien Konzept Stufe 4: hier Prüf- und Restriktionsbereiche) sowie in der  Tab. 14: Methodik zur Einschätzung der Umweltauswirkungen zu finden. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 50 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumpl aner - landschaftsarchitekten Tabelle 6 : Kriterien zur Einstufung der Eignung der potentiell möglichen Windnutzungsgebiete Freiraumfestlegung Regionalplan Mittlerer Oberrhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtliche Restriktio-nen; mögliche Umsetz-barkeit (R) Gesamteinschätzung des poten-tiell möglichen Windnutzungsbe-reichs keine Aussagen bzw. geplantes Vorrangge-biet Windenergie >15 ha Möglichkeit der Bündelung von mind. 3 WEA sehr gute Nutzbar-keit: >6,5 m/s gleichartige Vorbelas-tungen (Hochspan-nungsleitungen 220KV, WEA), Ver-lärmung durch BAB geringe Erholungs-funktion keine rechtlichen Restrik-tionen erkennbar; vermut-lich gute Akzeptanz ggü. Konzentrationszone ge-geben gute Voraussetzungen für eine mögliche FNP-Ausweisung Kon-zentrationszone Regionaler Grünzug Schutzbedürftige Bereiche für die Landwirtschaft, Forst-wirtschaft, Erholung, vorbeugenden Hoch-wasserschutz >1-15ha 1-3 WEA möglich gute Nutzbarkeit: 5,75 - 6,5 m/s Vorbelastungen (Vor-prägung durch Ge-werbegebiet; Bundes-straße) mittlere Erholungs-funktion keine rechtlichen Restrik-tionen erkennbar mittlere Voraussetzungen für eine mögliche FNP-Ausweisung Konzentrationszone Schutzbedürftiger Bereich für Natur-schutz und Land-schaftspflege Grünzäsur 0,1- 1 ha 1 WEA möglich bedingte Nutzbar-keit: 5,25 -5,75 m/s keine Vorbelastungen(keine Vorprägung durch technische Elemente, keine Lärmbelastungen) sehr hohe bis hohe Eignung für Naturer-lebnis und Erholung (LP 2010); Bereiche mit hoher Erholungs-funktion –Erholungswald; Berei-che der Feieraben-derholung insb. in Nähe von Verdich-tungsräumen evtl. rechtliche Restriktio-nen (Lage im FFH-Gebiet oder in den Vorsorgeab-ständen zu NSG, Wald-schutzgebiet, Flächenhaf-ten ND oder EU-Vogelschutzgebieten;, Hinweise auf geschützte Arten); Umsetzung frag-lich ungünstige Voraussetzungen für eine mögliche FNP-Ausweisung als Konzentrationszone < 0,1 ha bzw. wenn eine Mindestgröße von 30x30m nicht gegeben ist < 5,25 m/sec Aspekte wie z.B. LSG, Verträglichkeit –Natura 2000 / Artenschutz kön-nen durch vervollständigte Erkenntnisse zu Tabube-reichen werden nicht geeignete Flächen 1 verwendete, flächendeckend vorliegende Datenquellen:  Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2002  Windatlas 2011  Flächennutzungsplan 2010 Nachbarschaftsverband Karlsruhe (3. Aktualisierung)  Waldfunktionenkartierung (Erholungswald) aus LP 2010  Landschaftsplan 2010 Nachbarschaftsverband Karlsruhe (2004)  Ökologische Tragfähigkeitsstudie für den Raum Karlsruhe – Nach- barschaftsverband Karlsruhe (2011) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 51 I: Suchräume ohne besondere naturschutz- und forstrechtliche Restriktionen A-H (Abb. Suchräume für Konzentrationszonen) Tabelle 7 : Übersicht Suchräume ohne besondere naturschutz- und forstrechtliche Restriktionen Such-raum potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan Mittlerer Ober-rhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Rest-riktionen/ mögl. Umsetzbarkeit/ (R) Gesamteinschätzung der potentiell mögli-chen Konzen-trationszone A Nr. 1 Knielinger Feldflur - geplantes In-dustriegebiet (FNP) (Karlsruhe) tangiert Regiona-len Grünzug im Osten (Z) 21,1 ha max. 1-2 WEA möglich 5,25 – 5,5 m/sec starke Überprä-gung durch tech-nische Anlagen/ Industriegebiet angrenzend; 220 KV-Leitungen; WEA-Standorte in 2 km bzw. 3 WEA im 3 km Entfer-nung mittlere bis gerin-ge Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfind-lichkeit Freiraum / Erholung über-wiegend gering –mäßig, in östl. Teilbereichen hoch (TFS); Fei-erabenderholung; Radweg FNP ( geplantes Industriegebiet) hohe Vorbelastung durch landschaftliche Überprägung Bereich der Erho-lungsnutzung evt. planerisch abgrenzbar Die Flächen 1a und 1b sind im direkten Zusammenhang mit der Fläche 1 zu sehen Nr. 1a (Karlsruhe) keine regionalpla-nerischen Aussa-gen Teilfläche 1,3 ha; in Verbindung mit Fläche 1 Bünde-lung möglich 5,25 – 5,50 m/sec keine Vorbelas-tungen hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfind-lichkeit Freiraum / Erholung hoch (TFS) keine rechtl. Rest-riktionen erkenn-bar Nr. 1b (Karlsruhe) regionaler Grün-zug (Z) Teilfläche 0,6 ha; in Verbindung mit Fläche 1 Bünde-lung möglich 5,25 – 5,50 m/sec Gewerbegebiet benachbart hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) keine rechtl. Rest-riktionen erkenn-bar Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 52 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumpl aner - landschaftsarchitekten Such-raum potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan Mittlerer Ober-rhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Rest-riktionen/ mögl. Umsetzbarkeit/ (R) Gesamteinschätzung der potentiell mögli-chen Konzen-trationszone B Nr. 13 Obere Hardt (Rheinstetten) S.B. für die Landwirtschaft, Stufe II (G) 116,6 ha 5,25 – 5,5 m/sec geringe Vorbelas-tung (Kiesabbau; Bebauung Mes-se) Ackerflur, hohe Einsehbarkeit , Wegeverbindung zum Epplesee – Erholungsnut-zung; Empfind-lichkeit Freiraum / Erholung gering (TFS); NSG an-grenzend keine rechtl. Rest-riktionen erkenn-bar Flächengröße für eine Bündelung mehrerer WEA ausreichend Bereich für die frei-raumbezogene Erho-lungsnutzung - Wege-verbindung; Feier-abenderholung C Nr. 6 Edelberg (Ettlingen) Regionaler Grün-zug S.B. für die Erho-lung (Erholungsgebiet) (Z) 93,4 ha 5,25 – 5,75 m/sec 110 KV / 220KV Leitungen Fernmeldeturm Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erho-lung hoch (TFS) überw. LSG (LUBW Nr. 2.12.020) (Flächenein-schränkung mög-lich) stellenweise für den Nachbarschaftsver-band Karlsruhe relativ hohe Windhöffigkeit gegeben rechtl. Restriktionen durch Flächenein-grenzung planerisch zu umgehen Flächengröße für eine Bündelung mehrerer WEA ausreichend Nr. 7 Wattkopf/ Kalber-kopf (Ettlingen) Regionaler Grün-zug (Z) S.B. für die Erho-lung (Erholungs-gebiet) (G) 106,9 ha 5,25 bis 5,75 m/sec L 562 Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) Empfindlichkeit Freiraum / Erho-lung hoch (TFS) keine rechtl. Rest-riktionen erkenn-bar Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 53 Such-raum potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan Mittlerer Ober-rhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Rest-riktionen/ mögl. Umsetzbarkeit/ (R) Gesamteinschätzung der potentiell mögli-chen Konzen-trationszone D Nr. 8 Wilhelmshöhe (Ettlingen) teilw. S.B. für die Forstwirtschaft (Z) teilw. S.B. für die Landwirtschaft, Stufe II (G) 17,3 ha 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erho-lung hoch teilw. sehr hoch (TFS) z.T. LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) (Flächenein-schränkung mög-lich) stellenweise für den Nachbarschaftsver-band Karlsruhe relativ hohe Windhöffigkeit gegeben rechtl. Restriktionen durch Flächenein-grenzung planerisch zu umgehen Flächengröße für eine Bündelung mehrerer WEA ausreichend Nr. 9 Vorderer Kreuzel-berg (Ettlingen) Flächenein-schränkung not-wendig/ möglich: tangiert Regiona-len Grünzug im Norden teilw. S.B. für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) teilw. S.B. für die Forstwirtschaft (Z) teilw. S.B. für die Erholung (Erho-lungsgebiet) (Z) teilw. Bereich zur Sicherung von Wasservorkom-men (G ) 189 ha 5,25 bis 6,0 m/sec keine Vorbelas-tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erho-lung hoch (TFS); keine rechtl. Rest-riktionen erkenn-bar Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 54 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumpl aner - landschaftsarchitekten Such-raum potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan Mittlerer Ober-rhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Rest-riktionen/ mögl. Umsetzbarkeit/ (R) Gesamteinschätzung der potentiell mögli-chen Konzen-trationszone Nr. 10 Oberweier / Kirchberg (Ettlingen) teilw. Regionaler Grünzug (Z) teilw. S.B. für die Forstwirtschaft (Z) teilw. S.B. für die Forstwirtschaft (Z) teilw. S.B. für die Erholung (Erho-lungsgebiet) (Z) 80,6 ha 5,25 bis 6,0 m/sec keine Vorbelas-tungen Wald; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); z.T. Erho-lungswald Stufe 2; Empfindlichkeit Freiraum / Erho-lung hoch (TFS) keine rechtl. Rest-riktionen erkenn-bar E Nr. 12 Scheuerberg (Ettlingen) S.B. für die Erho-lung (Erholungs-gebiet) (Z) 47,8 ha 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erho-lung hoch (TFS) keine rechtl. Rest-riktionen erkenn-bar Flächengröße für eine Bündelung mehrerer WEA evtl. ausrei-chend; Prüfung muss erfolgen F Nr. 24 Im Großen Wald (Karlsbad) Bereich zur Si-cherung von Wasservorkom-men (G) 14,8 ha 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tung Erholungswald Stufe 1; sehr hohe bis hohe Eignung für Na-turerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erho-lung hoch (TFS) keine rechtl. Rest-riktionen erkenn-bar hohe Erholungsnut-zung regionalplanerischen Zielsetzung tangiert rechtl. Restriktionen durch Flächenein-grenzung planerisch zu umgehen Flächengröße für eine Bündelung mehrerer Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 55 Such-raum potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan Mittlerer Ober-rhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Rest-riktionen/ mögl. Umsetzbarkeit/ (R) Gesamteinschätzung der potentiell mögli-chen Konzen-trationszone Nr. 25 Spielberg- Hin-terwald (Karlsbad) WEA ausreichend S.B. für Natur-schutz und Land-schaftspflege (Z) 9,3 ha nur 1 WEA mög-lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tung überw. Wald; sehr hohe bis hohe Eignung für Na-turerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erho-lung hoch (TFS) keine rechtl. Rest-riktionen erkenn-bar Nr. 26 Birkenhau (Karlsbad) teilw. S.B. für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) 18,8 ha 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) z.T. LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) (Flächenein-schränkung mög-lich) Nr. 27 Mülldeponie Hag-buckel (Karlsbad) keine regionalpla-nerischen Aussa-gen 11,3 ha (Abstand < 1km zu Fl. 26) 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Deponie (ge-schlossen) um-geben von Erho-lungswald Stufe 2 größtenteils De-poniestandort Umsetzung frag-lich Nr. 28 Beim Jakobs-brunnen (Karlsbad) nördl. Teilfläche S.B. für Natur-schutz und Land-schaftspflege (Z) 4,4 ha nur 1 WEA mög-lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Wald bzw. Wiese/ Weide; Erho-lungswald Stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) z.T. LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) (Flächenein-schränkung mög-lich) G I Nr. 31 Heuberg (Weingarten) über 50% Regio-naler Grünzug (Z) teilw. S.B. für die 82,4 ha 5,25 – 5,5 m/sec B 3, B 293 in <1 km Entfernung überw. Erho-lungswald Stufe 2; sehr hohe bis südl. teilw. LSG (LUBW-Nr. 2.15.056) stellenweise für den Nachbarschaftsver-band Karlsruhe relativ Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 56 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumpl aner - landschaftsarchitekten Such-raum potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan Mittlerer Ober-rhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Rest-riktionen/ mögl. Umsetzbarkeit/ (R) Gesamteinschätzung der potentiell mögli-chen Konzen-trationszone Forstwirtschaft (Z) Teilw. S.B. für die Landwirtschaft, Stufe II (G) hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); nördlich überwiegend grünstrukturreiche Ackerflur (Flächenein-schränkung mög-lich); hohe Windhöffigkeit gegeben rechtl. Restriktionen durch Flächenein-grenzung planerisch zu umgehen Flächengröße für eine Bündelung mehrerer WEA ausreichend erste Überlegungen zu einem Bürgerwind-park Nr. 32 Kirchberg (Weingarten) über 50% Regio-naler Grünzug (Z) teilw. S.B. für die Landwirtschaft, Stufe II (G) 74 ha 5,25 – 5,5 m/sec B 3 in <1 km Entfernung überw. struktur-arme Ackerflur bzw. z.T. Ge-menge; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) keine rechtl. Rest-riktionen erkenn-bar G II Nr. 23 Im Großen Wald (Pfinztal; Karlsru-he) Regionaler Grün-zug (Z) 23,6 ha 5,25 – 5,5 m/sec B 3 in 300m Ent-fernung Erholungswald Stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na-turerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.056) (Flä-cheneinschrän-kung nicht mög-lich) vermutlich gute Akzeptanz ggü. Konzentrations-zone gegeben rechtl. Restriktionen durch Flächenein-grenzung nicht zu umgehen; Klärung notwendig Flächengröße für eine Bündelung mehrerer WEA ausreichend H Nr. 33 Heiliger Berg (Weingarten) S.B. für die Landwirtschaft, Stufe I (Z) 17,3 ha nur 1 WEA mög-lich wg. Abstand TA-Lärm (Abstand < 1 km zu Fl. 34) 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen überwiegend strukturarme Ackerflur; mittlere bis geringe Eig-nung für Naturer-lebnis und Erho-lung (LP 2010) keine rechtl. Rest-riktionen erkenn-bar stellenweise für den Nachbarschaftsver-band Karlsruhe relativ hohe Windhöffigkeit gegeben keine rechtl. Restrikti-onen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 57 Such-raum potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan Mittlerer Ober-rhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Rest-riktionen/ mögl. Umsetzbarkeit/ (R) Gesamteinschätzung der potentiell mögli-chen Konzen-trationszone Nr. 34 Pfadberg (Weingarten) Flächengröße für eine Bündelung mehrerer WEA ausreichend erste Überlegungen zu einem Bürgerwind-park teilw. S.B. für die Landwirtschaft, Stufe I (Z) teilw. S.B. für die Forstwirtschaft (Z) teilw. S.B. für Naturschutz und Landschaftspfle-ge (Z) teilw. S.B. für die Landwirtschaft, Stufe II (G) 248,7 ha 5,25 – 5,75 m/sec keine Vorbelas-tungen z.T. Erholungs-wald Stufe 2; geringe bis hohe Eignung für Na-turerlebnis und Erholung (LP 2010), struktur-arme und –reiche Ackerflur keine rechtl. Rest-riktionen erkenn-bar Nr. 35 Katzenberg und Hinterkatzenberg (Weingarten) Regionaler Grün-zug (Z) Teilw. Bereich zur Sicherung von Wasservor-kommen (G) 78 ha 5,25 – 5,75 m/sec B 3 Wald; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) keine rechtl. Rest-riktionen erkenn-bar Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 58 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumpl aner - landschaftsarchitekten II: Suchräume mit gut nutzbaren Windverhältnissen bzw. hohen Vorbelastungen (Abb. Suchräume für Konzentrationszonen I, K) Tabelle 8 : Übersicht Suchräume mit gut nutzbaren Windverhältnissen bzw. hohen Vorbelastungen Such-raum potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan Mittlerer Oberrhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Rest-riktionen; mögl. Umsetzbarkeit/ (R) Gesamteinschät-zung der potentiell möglichen Kon-zentrationszone I Nr. 43 Hartkopf (Marxzell) teilw. S.B. für die Forstwirtschaft (Z) 87,6 ha 5,25 – 5,75 m/sec keine Vorbelastun-gen sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) Umsetzung frag-lich stellenweise für den Nachbar-schaftsverband Karlsruhe relativ hohe Windhöffig-keit gegeben rechtl. Restriktio-nen durch Flä-cheneingrenzung nicht zu umgehen; Umsetzbarkeit fraglich K Nr. 46 Schlehert / Burgau (Karlsruhe) Regionaler Grün-zug (Z) 5,2 ha 5,25 – 5,50 m/sec 3 WEA in unmittel-barer Benachba-rung sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW Nr. 2.12.019); FFH-Gebiet mit wind-energieempfindli-chen Arten be-nachbart; im 200m Abstand zu NSG; im 700m Abstand zum RAMSAR-Gebiet und SPA Umsetzung frag-lich Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen fraglich Klärung mit Fach-behörde notwen-dig Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 59 III: Suchräume mit hoher gemeindl icher Akzeptanz (Abb. Suchräum e für Konzentrationszonen J) Tabelle 9 : Übersicht Suchräume mit hoher gemeindlicher Akzeptanz Such-raum potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan Mitt-lerer Oberrhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Rest-riktionen; mögl. Umsetzbarkeit (R) Gesamteinschätzung der potentiell mögli-chen Konzentrations-zone J Nr. 15 Stranzenberg (Pfinztal) S.B. für die Forst-wirtschaft (Z) 34,9 ha 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.36.032) vermutlich gute Akzeptanz ggü. Konzentrations-zone gegeben Windhöffigkeit bietet bedingte Nutzbarkeit hohe Erholungsnut-zung Umsetzbarkeit auf-grund rechtl. Restrikti-onen (LSG) fraglich Nr. 16 Birkenbiegel (Pfinztal) S.B. für die Forst-wirtschaft (Z) 8,4 ha 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); angren-zend Garten-hausgebiet LSG (LUBW-Nr. 2.36.032); vermutlich gute Akzeptanz ggü. Konzentrations-zone gegeben Nr. 17 Sennwald (Pfinztal) S.B. für die Forst-wirtschaft (Z) 4,8 ha nur 1 WEA mög-lich wg. Abstand TA-Lärm (Abstand < 1km zu Fl. 16, 18, 19) 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.36.032); vermutlich gute Akzeptanz ggü. Konzentrations-zone gegeben Nr. 18 südl. Forlenwald (Pfinztal) S.B. für die Land-wirtschaft, Stufe I (Z) 4 ha (Abstand < 1km 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen überw. grünstruk-turarme Ackerflur; hohe bis mittlere Eignung für Na- tangiert LSG (LUBW-Nr. 2.36.032); Flä-cheneinschrän- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 60 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumpl aner - landschaftsarchitekten Such-raum potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan Mitt-lerer Oberrhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Rest-riktionen; mögl. Umsetzbarkeit (R) Gesamteinschätzung der potentiell mögli-chen Konzentrations-zone zu Fl. 19) turerlebnis und Erholung (LP 2010) kung möglich grenzt direkt an Regionalverband Nordschwarzwald an vermutlich gute Akzeptanz ggü. Konzentrations-zone gegeben Nr. 19 Hohe Warte (Pfinztal) S.B. für die Land-wirtschaft, Stufe I (Z) 19,6 ha 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Wald; z.T. grün-strukturreiche Ackerflur; sehr hohe bis mittlere Eignung für Na-turerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.36.032) vermutlich gute Akzeptanz ggü. Konzentrations-zone gegeben Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 61 potentielle Windnutzungsgebiete mit rechtlichen Restriktionen Tabelle 10 : Übersicht zu potentiellen Windnutzungsgebiete mit rechtlichen Restriktionen Potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet Regionalplan Mitt-lerer Oberrhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Restriktio-nen; mögl. Umsetz-barkeit/ (R) Gesamteinschätzung / Hinweise Nr. 2 Silzberg / Umfeld ehemalige Depo-nie (Karlsruhe) Regionaler Grün-zug (Z) teilw. Grünzäsur (Z) 24 ha max. 2 WEA möglich wg. Abstand TA-Lärm 5,5 – 5,75 m/sec B 3 befristet geneh-migte WEA in direkter Benach-barung; sehr hohe bis hohe Eignung für Na-turerlebnis und Erholung (LP 2010); Wald; an-grenzend geschlos-sene Deponie LSG (LUBW-Nr. 2.12.017) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit wegen rechtl. Restriktionen (LSG) nicht geklärt Nr. 4 Grünberg (Karlsruhe) Regionaler Grün-zug (Z) tangiert Grünzäsur (Z) im Norden 18,7 ha nur 1 WEA mög-lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen sehr hohe bis hohe Eignung für Na-turerlebnis und Erholung (LP 2010); Erholungs-wald 2; Wald bzw. strukturarme Acker-flur; Empfindlichkeit Freiraum / Erholung hoch (TFS) LSG (LUBW-Nr. 2.12.011) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit wegen rechtl. Restriktionen (LSG) nicht geklärt Nr. 5 Kohlplatte (Karlsruhe) Regionaler Grün-zug (Z) Bereich zur Siche-rung von Wasser-vorkommen (G) 23, 3 ha 5,25 – 5,5 m/sec 500m Abstand zur A 8, B3 Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); z.T. Emp-findlichkeit Frei-raum / Erholung hoch (TFS) LSG (LUBW-Nr. 2.12.016) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit wegen rechtl. Restriktionen (LSG) nicht geklärt Nr. 20 Hopfenberg (Pfinztal) Regionaler Grün-zug (Z) S.B. für die Erho- 15,7 ha nur 1 WEA mög- 5,25 – 5,5 m/sec B 10 in 500m Entfernung Erholungswald Stufe 2; angren-zend hohe Erho- LSG (LUBW-Nr. 2.15.056) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit wegen rechtl. Restriktionen (LSG) nicht geklärt Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 62 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumpl aner - landschaftsarchitekten Potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet Regionalplan Mitt-lerer Oberrhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Restriktio-nen; mögl. Umsetz-barkeit/ (R) Gesamteinschätzung / Hinweise lung (Erholungs-gebiet) (Z) lich wg. Abstand TA-Lärm lungsnutzung durch Garten-hausgebiete hohe Erholungsnutzung Nr. 21 Kaltenberg (Pfinztal) Regionaler Grün-zug (Z) S.B. für die Erho-lung (Erholungs-gebiet) (Z) 2,4 ha nur 1 WEA mög-lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen landwirtschaftliche Nutzung überwie-gend Streuobstwie-sen; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) angrenzend hohe Erholungsnutzung durch Gartenhaus-gebiete LSG (LUBW-Nr. 2.15.056) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich hohe Erholungsnutzung Nr. 29 Rotenbuckel (Waldbronn) Grünzäsur 0,3 ha 5,25 – 5,5 m/sec 220 KV- Leitung; benachbart Ge-werbegebiet Bu-senbach Streuobstwiese / Wiese und Weide sehr hohe bis hohe Eignung für Na-turerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.058) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich Nr. 30 Hohberg (Waldbronn) keine regionalpla-nerischen Aussa-gen 0,4 ha 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tung Erholungswald Stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.058) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich Nr. 36 Brandkopf (Marxzell) teilw. S.B. für Na-turschutz und Landschaftspflege (Z) 147,5 ha 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen überw. Erholungs-wald Stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na-turerlebnis und LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) FFH-Gebiet mit wind-energieempfindlichen Arten (FFH-VP not- Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 63 Potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet Regionalplan Mitt-lerer Oberrhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Restriktio-nen; mögl. Umsetz-barkeit/ (R) Gesamteinschätzung / Hinweise Erholung (LP 2010), Wiese, Wei-de wendig) Umsetzung fraglich (FFH-VP, artenschutz-rechtl. Prüfung notwen-dig) Nr. 37 Unterer Kloster-wald (Marxzell) teilw. S.B. für Na-turschutz und Landschaftspflege S.B. für die Erho-lung (Erholungs-gebiet) (Z) 7,5 ha nur 1 WEA mög-lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Erholungswald Stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Aussichts-punkt benachbart LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) z.T. FFH-Gebiet mit windenergieempfindli-chen Arten (FFH-VP notwendig) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich (FFH-VP, artenschutz-rechtl. Prüfung notwen-dig) Nr. 38 Brückberg (Marxzell) teilw. S.B. für Na-turschutz und Landschaftspflege S.B. für die Erho-lung (Erholungs-gebiet) (Z) 4,4 ha nur 1 WEA mög-lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Erholungswald Stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) FFH-Gebiet mit wind-energieempfindlichen Arten (FFH-VP not-wendig) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich (FFH-VP, artenschutz-rechtl. Prüfung notwen-dig) Nr. 39 westlich Burbach (Marxzell) S.B. für die Erho-lung (Erholungs-gebiet) (Z) Teilw. S.B. für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) 19,4 ha 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Erholungswald Stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Aussichts-punkt benachbart LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich Nr. 40 Im Klosterwald (Marxzell) teilw. S.B. für Naturschutz und Landschafts. (Z) teilw. S.B. für die Forstwirtschaft (Z) teilw. S.B. für die Erholung (Erho-lungsgebiet) (Z) 174,4 ha 5,25 – 5,75 m/sec keine Vorbelas-tungen sehr hohe bis hohe Eignung für Na-turerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) z.T. FFH-Gebiet mit windenergieempfindli-chen Arten (FFH-VP notwendig) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich (FFH-VP, artenschutz-rechtl. Prüfung notwen-dig) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 64 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumpl aner - landschaftsarchitekten Potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet Regionalplan Mitt-lerer Oberrhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Restriktio-nen; mögl. Umsetz-barkeit/ (R) Gesamteinschätzung / Hinweise Nr. 41 Zellerberg (Marxzell) teilw. S.B. für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) teilw. S.B. für die Erholung (Erho-lungsgebiet) (Z) 5,6 ha nur 1 WEA mög-lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Wald; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich Nr. 42 Glasberg (Marxzell) keine regionalpla-nerischen Aussa-gen 15 ha 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen sehr hohe bis hohe Eignung für Na-turerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich Nr. 44 Weißreut (Rheinstetten) Regionaler Grün-zug; teilw. Grünzä-sur (Flächenein-grenzung möglich) teilw. S.B. für die Landwirtschaft, Stufe I (Z) Gebiet zur Siche-rung von Wasser-vorkommen (G) 31 ha 5,25 – 5,50 m/sec 380KV-Leitung sehr hohe bis hohe Eignung für Na-turerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW Nr. 2.15.069); z. T. im 200m Abstand zu NSG; im 700m Ab-stand zum RAMSAR-Gebiet und SPA Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich Klärung mit Fachbehör-de notwendig Nr. 45 Knielinger See (Karlsruhe) Regionaler Grün-zug (Z) 10,5 ha 5,25 – 5,50 m/sec keine Vorbelas-tungen; WEA in 500m Entfernung hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlich-keit Freiraum / Erholung sehr hoch- hoch (TFS) LSG (LUBW Nr. 2.12.019); FFH-Gebiet mit windenergieemp-findlichen Arten be-nachbart; im 200m Abstand zu NSG; im 700m Abstand zum RAMSAR-Gebiet und SPA (Rh-Pf.) Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich Klärung mit Fachbehör-de notwendig Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 65 Potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet Regionalplan Mitt-lerer Oberrhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Restriktio-nen; mögl. Umsetz-barkeit/ (R) Gesamteinschätzung / Hinweise Nr. 47 westl. Daxlanden (Karlsruhe) Regionaler Grün-zug (Z) 1,6 ha keine Bündelung von 3 WEA mög-lich 5,25 – 5,50 m/sec Umspannwerk; Gewerbegebiet in direkter Benach-barung Erholungswald Stufe 2; Empfind-lichkeit Freiraum / Erholung sehr hoch- hoch (TFS) LSG (LUBW Nr. 2.12.003); FFH-Gebiet mit windenergieemp-findlichen Arten be-nachbart; im 200m Abstand zu Schon-wald; im 700m Ab-stand zum RAMSAR-Gebiet und SPA Umsetzung fraglich Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich Klärung mit Fachbehör-de notwendig Potentielle Windnutzungsgebiete, in denen keine Bündelung von WEA möglich ist Tabelle 11 : Übersicht zu potentiellen Windnutzungsgebieten, in denen keine Bündelung von WEA möglich ist Potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet Regionalplan Mitt-lerer Oberrhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Restriktio-nen; mögl. Umsetz-barkeit (R) Gesamteinschätzung / Hinweise Nr. 3 Rehbuckel (Karlsruhe) Regionaler Grün-zug (Z) S.B. für die Erho-lung (Erholungs-gebiet) (Z) 1 ha 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen sehr hohe bis hohe Eignung für Na-turerlebnis und Erholung (LP 2010); überw. struk-turarme Ackerflur; Empfindlichkeit Freiraum / Erholung hoch (TFS) keine rechtl. Restrikti-onen erkennbar Einzelstandort; keine Bündelung von WEA möglich Nr. 11 nördl. Schöllbronn(Ettlingen) Grünzäsur (Z) 0,6 ha 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen überw.Wiese/ Wei-de; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) keine rechtl. Restrikti-onen erkennbar Einzelstandort; keine Bündelung von WEA möglich Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 66 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumpl aner - landschaftsarchitekten Potentiell mögli-ches Windnut-zungsgebiet Regionalplan Mitt-lerer Oberrhein Flächengröße Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtl. Restriktio-nen; mögl. Umsetz-barkeit (R) Gesamteinschätzung / Hinweise Nr. 14 Thomashof (Karlsruhe) Regionaler Grün-zug (Z) 5,1 ha nur 1 WEA mög-lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25 – 5,5 m/sec keine Vorbelas-tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erholung hoch (TFS) LSG (LUBW-Nr. 2.12.012) Umsetzung fraglich Einzelstandort; keine Bündelung von WEA möglich Umsetzbarkeit auf-grund rechtl. Restrikti-onen (LSG) fraglich Nr. 22 Mückenloch (Pfinztal) teilw. Regionaler Grünzug (Z) teilw. S.B. für die Forstwirtschaft (Z) teilw. S.B. für die Erholung (Erho-lungsgebiet) (Z) 2,8 ha 5,25 – 5,5 m/sec B 293 in 300m Entfernung Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.12.012) Umsetzung fraglich Einzelstandort; keine Bündelung von WEA möglich Umsetzbarkeit auf-grund rechtl. Restrikti-onen (LSG) fraglich Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 67 Insgesamt hat sich gezeigt, dass der Kenntnisstand zu den potentiell möglichen Windnut- zungsgebieten in dieser erfolgten Einstufung noch unzureichend ist. Eine Ausarbeitung der Steckbriefe erfolgte deshalb nach der Frühzeitigen Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (ab August 2012). In dieser differenzierten Be- trachtungen der Suchräume finden alle Prüf- und Restriktionskriterien Anwendung. Hier werden beispielsweise auch weitere rechtliche Restriktionen aufgenommen, die bislang in diesem hier vorliegenden ersten Schritt (Ersteinstufung) noch keine Berücksichtigung fanden (vgl. auch Tab. 13; Kriterien Konzept Stufe 4). Die Erkenntnisse aus den Steckbriefen ermöglichen eine Eingrenzung der Suchräume und Ausarbeitung eines planerischen Konzeptes. Das Ergebnis der Steckbriefe kann bei- spielsweise eine Zurückstellung potentieller Windnutzungsgebiete ergeben oder auch zu einer Empfehlung als Konzentrationszone inklusive differenzierter Flächenabgrenzung führen. Ergebnis ist der Vorschlag zur Ausweisung von Konzentrationszonen in der Flä- chennutzungsplanung und eine abschließenden Festlegung der Ausschlussbereiche. Ausgangspunkt für diese Festlegung sind alle ermittelten potentiellen Windnutzungsge- biete (vgl. Abb. 18). 3.1.2 EINZELBEURTEILUNG DER MÖGLICHEN WINDNUTZUNGS- GEBIETE In den Einzelbeurteilungen (Steckbriefe) werden die durch Anwendung der flächende- ckenden Ausschlusskriterien ermittelten Bereiche, die zudem ausreichende Windverhält- nisse für eine wirtschaftliche Windenergienutzung aufweisen, in Bezug auf weitere Eig- nungs- wie Ausschlussgründe untersucht. Wichtig sind hierbei neben den Standortanfor- derungen wie Zuwegung oder Netzanbindung auch z.B. die Belange des Arten- und Landschaftsschutzes. Des Weiteren besteht hierauf aufbauend die Möglichkeit die poten- tiellen Windnutzungsgebiete anhand kommunaler Abwägungskriterien zu konkretisieren und z.B. einen erweiterten Abstand zur Siedlung vorzusehen. Die Einschätzung der Umweltauswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter erfolgt nach folgender Einstufung: - - erhebliche negative Umweltauswirkungen - negative Umweltauswirkungen 0 geringe negative Umweltauswirkungen + positive Umweltauswirkungen Weitere Hinweise zur Methodik der schutzgutbezogenen Einstufung der Umweltverträg- lichkeit der potentiellen Konzentrationszonen Windenergie sind im Anhang in den Tabel- len 13 und 14 zu finden. Als Empfehlung werden folgende Hinweise zu Konzentrationszonen gegeben: Konzentrationszone Priorität 1 Bereiche, die sich vorrangig als Konzentrationszone eignen Konzentrationszone Priorität 2 Bereiche, die sich nachrangig als Konzentrationszone eignen (Restriktionen und planerische Vorbehalte liegen vor; über eine Auswei- sung als Konzentrationszone kann erst nach weitergehenden Prüfungen im Rahmen des Verfahrens entschieden werden.) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 68 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum A potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 1, Knielinger Feldflur Nr. 1a, Nr. 1b Gebietsübersicht Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Karlsruhe Größe des Such- raums Nr. 1: 21,1 ha Nr. 1a: 1,3 ha; Nr. 1b: 0,6 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Nr. 1 tangiert Regionalen Grünzug im Osten Nr. 1a: keine Aussagen Nr. 1b: Regionaler Grünzug formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Nr. 1: geplantes Industriegebiet Nr. 1a: Fläche für die Landwirtschaft Nr. 1b: Wald 1a 1b Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 69 rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung) Nr. 1: keine Restriktionen Nr. 1 a: • < 1000m (ca. 850m) Entfernung zum FFH-Gebiet Nr. 7015341 (Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe) Nr. 1b: • Wald mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen (Klimaschutzwald; Im- missionsschutzwald, Wasserschutzwald, Sichtschutzwald) • < 1000m (ca.750m) Entfernung zum Natura 2000 Gebiet Rheinniederung El- chesheim-Karlsruhe (Vogelschutzgebiet mit windenergieempfindlichen Arten) • < 700m Entfernung zum SPA-Gebiet Rheinniederung Karlsruhe- Rheinsheim (6816401) Windhöffigkeit 5,25 bis 5,5m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung Stromleitungstrassen vorhanden; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben Vorbelastungen Industriegelände direkt angrenzend Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das ebene Gelände wird charakterisiert durch die großflächige Ackerflur. Vereinzelt sind Obstbäume und Gehölze zu finden. Fläche 1b ist Wald. Die Landschaft wird durch die angrenzenden Nutzungen, insbe- sondere durch die Industrieanlagen mitsamt ihrer Zuwegungen sowie durch die Freileitungen stark über- prägt. Derzeitig dient der Bereich auch der Erholungsnutzung (Radfahren, Spazierengehen etc.). weitere Hinweise Fläche 1 b: bestehend aus zwei Teilflächen mit sehr geringer Flächengröße (insg. 0,6 ha); eine Nutzbarkeit als Konzen- trationszone ist nicht gegeben; ein räumlicher Zusammenhang ist trotzt der geringen Entfernung zueinander nicht gegeben. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Das pot. Windnutzungsgebiet liegt innerhalb des empfohlenen Vorsorgeabstandes zu Wohnbauflächen in Knielingen. Der Bereich ist für die freiraumbezogene Erholungsnutzung in fußläufiger Entfernung von großer Bedeutung. - - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Die Landschaft ist in diesem Bereich durch die benachbarten Gewerbe-/ Industrieanlagen stark überprägt. Die Fläche wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 2 und 4 ein. 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 70 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Ein Hinweis über eine Saatkrähenkolonie liegt vor, deren Lebensraum durch eine Flächen- inanspruchnahme reduziert werden könnte. In ca. 550 m Abstand sowohl in nördlicher (Raffineriegelände) als auch in südlicher (Knielingen) Richtung sind Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten kartiert. Hinweise über Jagdhabitate und Wochenstuben liegen z.Zt. nicht vor (RP Karlsruhe; 7.9.12). - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Der östliche Teil der Fl. 1 sowie Fl. 1a tangieren Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit. Es ist dennoch von geringen negativen Umweltauswirkungen auszugehen. 0 Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden betroffen (Überschwemmungsgebiet HQ 200; nach Tragfähigkeitsstudie hoch empfindlich). 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Die Fläche 1b liegt in ca.750m Entfernung zum Natura 2000 Gebiet Rheinniederung Elchesheim- Karlsruhe (Vogelschutzgebiet mit windenergieempfindlichen Arten) sowie in ca. 850m Entfernung zum SPA-Gebiet Rheinniederung Elchesheim (7015441) und zum FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Win- tersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015341). Eine abschließende Einschätzung der Umweltauswirkungen und der benötigten Vorsorgeabstände kann erst nach Kenntnis der vorkommenden Arten erfolgen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind anhand von Kartierungen zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Ge- nehmigung für Windenergieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12):  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Bereichen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich Bürgerverein Knielingen (14.07.12):  Hinweis auf hohe Erholungsnutzung Stadt Karlsruhe- Zentraler Juristischer Dienst (3.8.12):  mögliche Nutzungskonflikte zur vorbereitenden Bauleitplanung  der Suchraum beinhaltet ein Spannungsfeld zwischen gewerblicher Nutzung und Erholungs- funktion  einziges Naherholungsgebiet für Knielingen Nord Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 71 im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Transalpine Ölleitung GmBH (20.09.12):  Mineralölfernleitung Ingolstadt-Karlsruhe Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Empfehlung zum weiteren Vorgehen In diesem Bereich ist mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Bevölke- rung und Gesundheit der Menschen zu rechnen. Der Bereich liegt innerhalb des empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstandes zu den Ortschaften Knielingen (Fl. 1, 1a) und Neureut (Fläche 1b). Derzeitig dient die Fläche 1 der landwirtschaftlichen Nutzung. Das gesamte Gebiet gilt als wichtiger Bereich für die freiraumbezogene Erholungsnutzung (Feierabenderholung) für Knielingen Nord. Die zahlreichen Restriktionen bzgl. Natur und Landschaft der Flächen 1a und des nördlichen Teilbereichs der Fläche 1b veranlassen zu der Empfehlung, auf diesen Flächen keine Konzentrationszone vorzusehen. Die Fläche 1 ist laut FNP ein geplantes Industriegebiet. Durch eine Ausweisung als Konzentrationszone der Fläche 1 wird eine mögliche Erweiterung des Industriegebietes eingeschränkt. Für folgende Aspekte sind detaillierte Untersuchungen notwendig:  artenschutzrechtliche Untersuchungen zu Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen  Berechnungen zur Kumulation von Lärmimmissionen der Industrieanlage und künftiger WEA  Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände zur Mineralölleitung Ingolstadt- Karlsruhe  Bestimmung evt. notwendiger Sicherheitsabstände zur MIRO Aufgrund der derzeit noch nicht geklärten Aspekte ist die Fläche 1 als Konzentrationszone Priorität 2 vorzu- sehen. 1b 1a Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 72 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum B potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 13 Obere Hardt (Fläche 44 s. Einzelsteckbrief; S. 144) Gebietsübersicht Scheibenhardter Weg Richtung Epplesee südl. L566 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Rheinstetten Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 73 Ortsteil Forchheim/ Mörsch Größe des Such- raums 116,6 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe II (G) formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Flächen für die Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung)  WSG Zone IIIA  direkt angrenzend NSG Allmendäcker (Nr. 2.203); im 200m Abstand Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25 – 5,5 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung voraussichtlich möglich, genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben Vorbelastungen keine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Der Bereich wird z.Zt landwirtschaftlich genutzt. Ein Nutzungsmuster bestehend aus Grün- und Ackerflä- chen (Mais) ist prägend für die ebene Fläche. Ein nach § 32 NatSchG geschützter Gehölzbestand befin- det sich in diesem Offenlandbereich. Zudem werden einige Flächen nördlich der L 566 als Ausgleichsflä- chen genutzt. Weitere Flächen werden in diesem Bereich vermutlich zukünftig benötigt. Südlich der L 566 sind auch Ausgleichsflächen vorhanden. Der Bereich wird für die Erholung genutzt (Wegeverbindung zum Epplesee). Es besteht eine weite Einsehbarkeit; in östlicher Richtung bilden die Randhügel der Vorbergzone die Ho- rizontlinie. Der Suchraum wird durch die K 566 geteilt. weitere Hinweise Die Planung ist im Zusammenhang mit der Gemeinde Durmersheim zu sehen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche betroffen. Teilbereiche des Suchraums liegen im 750m Vorsorgeabstand zur Ortschaft Mörsch. Es ist hier mit negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 74 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Der südliche Bereich der Fläche tangiert die Grünzäsur zwischen Rheinstetten und Durmersheim. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 4 ein. 0 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Teilbereiche der Planung liegen innerhalb des 200m Vorsorgeabstandes zum NSG Allmen- däcker (Nr. 2.203). Beeinträchtigungen der vorkommenden Arten durch die Planung sind möglich und durch Kartierungen zu prüfen. Teilbereiche des Suchraums liegen innerhalb eines 1000m Puffers um Quartiere windener- gieempfindlicher Fledermausarten. Informationen über Wochenstuben und Jagdhabitate liegen hierzu z.Zt. nicht vor (RP Karlsruhe 7.9.21012). Für Bereiche von >1,5 km nördlich zur Fläche 13 liegen Untersuchungen über Wochenstu- ben und Flugrouten u.a. des Großen Mausohrs (Jagdgebiet Kastenwörth) vor. (--) - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Es werden keine Aspekte des Schutzgutes Boden betroffen, die zu besonderen negativen Umweltauswirkungen führen. 0 Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Wasserschutzgebiet Zone IIIA bzw. IIIB werden betroffen. - Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Es werden keine Natura 2000 Gebiete betroffen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Stadt Rheinstetten (18.07.12):  Hinweis auf Suchräume Gewerbe in Nähe dieses Bereiches; vorraussichtl. ortsnahe Ausgleichsflä- chen hierfür notwendig  nördliche Teilfläche: Flugroute Großes Mausohr wahrscheinlich (Jagdgebiet Bereich Kastenwörth)  Segelfluggelände Forchheim in direkter Benachbarung  200m Abstand NSG sollte eingehalten werden  Abgrenzung der besonderen Vegetationsfläche ist zu aktualisieren Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 75 Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. Straßenwesen (30.07.12):  Hindernisbewertung bzgl. der Hindernisfreiheit bei konkreter Standortausweisung durchführen (Se- gelfluggelände Rheinstetten) Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. Umwelt (26.07.12):  Vorsorgeabstand zum NSG Allmendäcker anpassen Landratsamt Karlsruhe – Landwirtschaftsamt (27.07.12):  Flurbilanz Stufe I – hier sind keine weiteren Flächenverluste/Ausgleichsmaßnahmen zu verkraften. Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12):  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: terranets bw (16.07.12):  Hinweis auf Planungstrasse Erdgashochdruckanlagen (benötigter Schutzstreifen ing. 6 m) Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Nach Anwendung der empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände in erster Linie zu den Ortschaften Mörsch und Forchheim, in denen es voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen kommen würde, ergeben sich folgende Abgrenzungen: Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 76 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Empfehlung zum weiteren Vorgehen Durch die L 566 sowie die Nähe zur Siedlung bzw. zum Gewerbegebiet ist der Bereich bereits durch techni- sche/ bauliche Einrichtungen beeinflusst. Er stellt keine großräumig unberührte Landschaft dar. Innerhalb der durch die empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände reduzierten Flächenabgrenzung liegen nach wie vor Restriktionen vor. So liegt der Bereich nördlich der L 566 im 200m Vorsorgeabstand zum NSG Allmendäcker. Inwieweit die Windenergienutzung in diesem Randbereich zum NSG dem Schutzzweck wi- derspricht, ist ggfs. in detaillierten Untersuchungen festzustellen. Teile des Suchraums sind aufgrund ihrer Größe und ihrer Lage geeignet als Konzentrationszone ausgewie- sen zu werden. Es wird empfohlen, die Fläche auf den Bereich südlich der L566 einzugrenzen, um mögliche Konflikte insbesondere bzgl. des Artenschutzes als auch der Erholungsnutzung zu vermeiden und diesen als Konzentrationszone Priorität 1 vorzusehen. Weitere Nutzungsansprüche an diese Fläche bestehen durch die geplante Erdgastransportleitung (Nordschwarzwaldleitung Abschnitt Au am Rhein – Ettlingen). Hierzu sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die z.Zt. nicht bekannt sind. Desweiteren sind insbesondere Aspekte des Artenschutzes zu Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen vertiefend zu untersuchen sowie die wasserschutzrechtlichen Belange (WSG IIIb) zu berücksichtigen. Empfehlung zur Abgrenzung der Fläche: Vorschlag Konzentrationszone Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 77 Mögliche Windenergieanlagen sind von folgenden Bereichen des Offenlands aus sichtbar: Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 78 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum C potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 5 Kohlplatte Nr. 6 Edelberg Nr. 7 Wattkopf /Kälberkopf Gebietsübersicht Fl. 5, 6 Fl. 7 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 79 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Ettlingen, Stadt Karlsruhe Gemarkung Ettlingen und Durlach Größe des Such- raums Nr. 5: 23,3 ha Nr. 6: 93,4 ha Nr. 7: 106,9 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Regionaler Grünzug Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Wald rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung) Nr. 5: LSG Grünwettersbacher Wald –Hatzengraben (Nr. 2.12.020) Teilbereiche: FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) Nr. 6: westl. Teilbereiche: Naturpark große Teile: LSG Grünwettersbacher Wald –Hatzengraben (Nr. 2.12.020) südl. Teilbereiche: FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) nördl. Teilfläche: überw. Klimaschutzwald nördl. Teilfläche: überw. Immissionsschutzwald überw. Erholungswald Stufe 2; teilw. Stufe 1 südl. Teilfläche: Abstand < 700m zum SPA-Gebiet Kälberklamm und Hasenklamm (Nr. 7016401) Nr. 7: Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) große Teile Klimaschutzwald Immissionsschutzwald Erholungswald Stufe 2 östl. Teile im 700m Puffer des SPA-Gebiet Kälberklamm und Hasenklamm (Nr. 7016401) Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit Nr. 5: 5,25-5,5 m/s; Nr. 6: 5,25 – 5, 5 m/s; stellenweise 5,5 - 5,75 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Nr. 7: 5,25 bis zu 5,75 m/s (gut nutzbare Windhöffigkeit) für den NVK stellen- weise vergleichsweise hohe Windhöffigkeit Netzanbindung Stromleitungen im Talbereich zwischen Fläche 6 und 7 vorhanden; genauere Abfra- gen der Netzanbindung notwendig Erschließung von der B 3 bis zum Wald gegeben; im Wald Wirtschaftswege (Schotter) vorhanden Vorbelastungen BAB A5; BAB A8; B 3; Stromleitungstrassen, Fernmeldeturm Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 80 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen im Bereich der Hangkante der Ettlinger Randhügel (Watt- kopf, Edelberg, Bergwald), einem für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe charakteristischen Relief- übergang. Naturnahe Buchenwälder sind vorherrschend. Die umgebenden östlichen Bereiche werden charakterisiert durch ein bewegtes Relief, viele Strukturen, welche aus einem Nutzungsmuster aus Ackerflächen, Gehölzen, Hecken, Streuobstwiesen und Einzelhö- fen entstehen. Die Bezüge der Nutzungen zueinander sind erkennbar. Die B 3 mit ihrem Verkehrs- und Lärmaufkommen wirkt sich prägend auf den westlich angrenzenden Tal- raum aus. Fläche Nr. 7 liegt mit etwa 1 – 1,5 km in relativ geringer Entfernung zu Ettlingen. Die starke Frequentie- rung dieses Bereiches durch Erholungssuchenden wird durch Streuobstwiesen, Kleingärten, Pferdewei- den, Wanderwege, Bänke etc. deutlich. Die Nutzungen bilden ein harmonisches Gefüge. weitere Hinweise - Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche, die eine hohe Frequentierung von Erholungssuchenden aufweisen, betroffen. Teilbereiche des Suchraums liegen innerhalb des 750m Vorsorgeabstands zu Ettlingen (Fl. 7) und Grünwettersbach (Fl. 5, 6). - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Aspekte, die das historische Ortsbild der Stadt Ettlingen betreffen, sind zu prüfen. (-) 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Bei der Hangkante der Ettlinger Randhügel handelt es sich um eine geomorphologische Erscheinung der Landschaft, die eine besondere Eigenart aufweist. Sie stellt eine spezifi- sche Besonderheit der Landschaft dar. Der Wattkopf (Fläche 7) ist im engen Zusammen- hang mit der Ettlinger Stadtsilhouette zu sehen. Zudem bildet er die linke Flanke des Albtal- eingangs. Durch den Bau von WEA in diesem Bereich ist mit starken Veränderungen des Land- schaftsbildes zu rechnen. Der Schutzzweck des LSG Grünwettersbacher Wald – Hatzengraben, der die Bewahrung des Gebietscharakters beinhaltet, wird voraussichtlich beeinträchtigt (Flächen 5 und tw. 6). Eine Prüfung ist erforderlich. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) in Stufe 7 (Fl. 5); Stufe 6/5 (Fl. 6) und Stufe 6 (Fl. 7) ein. - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 81 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Buchenbestände dienen als Lebensraum für zahlreiche Vogelarten u.a. dem Schwarz- specht. Ebenfalls ist der Wander- und Baumfalke als windenergieempfindliche Vogelarten in unmittelbarer Nähe vorhanden (NSG Kälberklamm und Hasenklamm). Fortpflanzungsstät- ten liegen derzeit nicht vor. Demnach gelten insbesondere Teile der Flächen 6 und 7 als empfindlich gegenüber Beeinträchtigungen (s.a. Natura 2000; Besonderer Artenschutz). Der Bereich der Fl. Nr. 7 wird laut Tragfähigkeitsstudie als sehr hoch empfindlich gegenüber Störungen eingestuft. Bei Fläche Nr. 5 ist z.T. der Abstand zu Quartieren windenergieempfindlicher Fledermaus- arten in Grünwettersbach < 1000m (RP Karlsruhe 7.9.2012). Über Jagdreviere und Wo- chenstuben liegen z.Zt. keine Informationen vor. - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation bzw. für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden nicht im größeren Umfang betroffen. 0 Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden nicht im größeren Umfang betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Durch die Lage innerhalb bzw. direkt angrenzend an das FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) wird eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Die Betroffenheit der vorkommenden Arten gegenüber WEA ist zu prüfen. Die besondere Schutzwürdigkeit besteht in den Bereichen Wattkopf und Käl- berkopf u.a. durch das Vorkommen des Schwarzspechtes. Erhaltungs- und Entwicklungsziele sind im Ma- nagementplan für den Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald formuliert. Eine abschließende Einschätzung der Umweltauswirkungen und der benötigten Vorsorgeabstände sind erst nach Kartierungen festzulegen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Teilbereiche des Suchraums liegen innerhalb des 700 m Puffers um das Vogelschutzgebiet Kälberklamm und Hasenklamm. Hier ist das Vorkommen des Wanderfalkens registriert. Der Wanderfalke gilt als empfind- lich gegenüber WEA. Genaue Kartierungen über Brutplätze liegen z.Zt nicht vor, sodass zu dem jetzigen Zeitpunkt differenzierte Abstände nicht festzulegen sind. Kartierungen zu weiteren windenergieempfindlichen Vogelarten sowie zum Vorkommen von Fledermäusen sind notwendig. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 82 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Stadt Ettlingen (25.07.12):  Meinungsbild GR Ettlingen: Fläche Nr. 6 Edelberg ggf. mit Akzeptanz; Fläche Nr. 7 ohne Akzeptanz Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.07.12):  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich Stadt Karlsruhe- Zentraler Juristischer Dienst (3.8.12):  z.Zt kein Ausschlusskriterium aus Sicht der Naturschutzbehörde gegeben Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. Umwelt (26.07.12):  Detaillierte Untersuchungen der Avifauna notwendig (saP und FFH-VP) im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: terranets bw (16.07.12):  Hinweis auf Planungstrasse Erdgashochdruckanlagen (Fläche Nr. 7) Zweckberband Wasserversorgung Albgau (25.07.12):  Anlagen des ZWA sind vorraussichtl. betroffen; die Belange des ZWA sind zu überprüfen Deutsche Flugsicherung (30.07.12):  Suchraum liegt innerhalb 15km Radius der VOR-Anlage; Bedenken, bei Anlagen mit einer Höhe > 320m üNN Richtfunk Ericsson:  im Bereich der Fläche Nr.6 sind zahlreiche Richtfunkstrecken verzeichnet Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 83 Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Durch die Anwendung der empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände (vgl. Tab. 13) zur Siedlung werden die negativen Umweltauswirkungen bzgl. des Schutzgutes Bevölkerung und Gesundheit der Menschen verringert. Den Belangen der Reinen Wohngebiete in Grünwettersbach und Bergwald wird durch Einhaltung dieser Abstände entsprochen. Die Abstände sind im Einzelfall zu prüfen. Es ergibt sich folgende Flä- chenabgrenzung: Empfehlung zum weiteren Vorgehen Fläche Nr. 7: Für die Fläche 7 sind Aspekte des Artenschutzes wie das Vorkommen des Wanderfalkens im 700m entfern- ten SPA-Gebiet Kälberklamm und Hasenklamm (Nr. 7016401) von besonderer Bedeutung. Zudem ist dem Wattkopf, der im direkten Zusammenhang mit der Stadtsilhouette Ettlingens zu sehen ist, besonderes Augenmerk zu schenken. Weitere Vorsorgeabstände zu Ettlingen sollten diesen Aspekt aufgrei- fen. Es wird empfohlen, die Fläche 7 nicht als mögliche Konzentrationszone Windenergie vorzusehen. Für die Flächen Nr. 5 und Nr. 6 ergibt sich unter Berücksichtigung des 700m Vorsorgeabstandes zum SPA-Gebiet Kälberklamm und Hasenklamm (Nr. 7016401) sowie des FFH-Gebietes Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) in den östl. Teilbereichen eine Flächeneingrenzung, die als Flächenkulisse für die weitere Betrachtung empfohlen wird. Diese Flächeneingrenzung wird auch durch die Anwendung der erwei- terten Siedlungsabstände erreicht. Sie entspricht gleichzeitig dem nach TA-Lärm einzuhaltenden Abstand zum Reinen Wohngebiet in Grünwettersbach von mind. 750m für eine WEA. Durch diese Flächenkulisse können evt. auftretende Konflikte weiter reduziert werden. Fläche 5 und Teilbereiche der Fläche 6 sind als LSG ausgewiesen. Hier ist eine Befreiung bzw. Änderung der Schutzgebietsverordnung erforderlich. Aufgrund der derzeit noch nicht geklärten Aspekte wird empfohlen, die Teilbereiche innerhalb des Land- schaftsschutzgebiets Grünwettersbacher Wald- Hatzengraben als Konzentrationszone Priorität 2 (nachran- gig geeignet) vorzusehen. Für die Teilbereiche der Fläche 6 außerhalb der Schutzgebietskulisse wird empfohlen, diese als vorrangig auszuweisende Konzentrationszone Priorität 1 vorzusehen. Untersuchung zu den Aspekten des Arten- schutzes (Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen) sind vorzunehmen. Ebenso sind die Belange des Regionalen Grünzugs und des Naturparks zu klären. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 84 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Folgende Flächen werden als Konzentrationszonen empfohlen: Mögliche Windenergieanlagen sind von folgenden Bereichen im Offenland aus sichtbar: Vorschlag Konzentrationszone Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 85 Suchraum D potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 8 Wilhelmshöhe Nr. 9 Vorderer Kreuzelberg Nr. 10 Oberweier / Kirchberg Nr. 11 nördl. Schöllbronn Gebietsübersicht Fl. 9 Fl. 10 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 86 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Ettlingen Gemarkung Oberweier Größe des Such- raums Nr. 8: 17,3 ha Nr. 9: 189 ha Nr. 10: 80,6 ha Nr. 11: 0,6 ha Raumordnung FNP (2010) Wald; Fläche Nr. 8 z.T. Landwirtschaft Ausweisung im Regionalplan z.T. Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege z.T. Regionaler Grünzug z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) z.T. Bereich zur Sicherung der Wasserversorgung z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft (Fl. 8) Fläche Nr. 11: Grünzäsur formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung) sämtliche Teilflächen liegen im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord überwiegend FFH- Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) Fläche Nr. 8: überwiegend WSG Zone IIIB (Brudergartenquellen Ettlingen) östl. Teilbereich LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060) westl. Teilbereich Klima- und Immissionsschutzwald überw. Erholungswald Stufe 2 Fläche Nr. 9: mittig WSG III B (Stadt Ettlingen) nördl. Teilbereich Klimaschutzwald Immissionsschutzwald Erholungswald Stufe 2 teilw. im 200m Bereich zum Waldschutzgebiet teilw. geschütztes Biotop (Altholz SO Ettlingenweier) Fläche Nr. 10: südlicher Teilbereich WSG III (Stadt Ettlingen) überw. Klimaschutzwald westl. Teilbereich Immissionsschutzwald südl. Teilbereich Erholungswald Stufe 2 teilw. im 200m Bereich zum Waldschutzgebiet Fläche Nr. 11: keine weiteren Restriktionen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 87 Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit Fl. 8 5,25 bis 5,5 m/ s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Fl. 9, 10:stellenweisen 5,25 bis 6,0 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit)für den NVK stellenweise vergleichsweise hohe Windhöffigkeit Netzanbindung Netzanbindung durch Nähe zu Ettlingen voraussichtlich möglich; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung bis zum Wald gegeben (K 3546); im Wald Wirtschaftswege vorhanden Vorbelastungen keine gleichartigen Vorbelastungen Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die Flächen 9 und 10 liegen im Bereich der Ettlinger Randhügel, die einen für den Nachbarschaftsver- band Karlsruhe charakteristischen Reliefübergang darstellen (Vorderer und Hinterer Kreuzelberg). Sie sind mit naturnah ausgeprägten Buchenwäldern bestockt. Die Umgebung zeichnet sich durch einen Wechsel verschiedener Nutzungen und Nutzungsintensitäten wie Ackerflächen, Streuobstwiesen, Gehöl- ze aus, die erkennbare Bezüge zueinander erkennen lassen. Richtung Westen sind weite Fernblicke möglich. weitere Hinweise Das Gebiet ist im Zusammenhang mit der Gemeinde Malsch zu sehen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Durch die Anwendung der empfohlenen erweiterten Siedlungsabstände werden siedlungs- nahe Bereiche deutlich, die i.d.R. eine hohe Frequentierung von Erholungssuchenden auf- weisen und im direkten funktionalen Zusammenhang mit den Siedlungsbereichen stehen. Dies gilt insbesondere für die Flächen Nr. 8, die im Zusammenhang mit der Ortschaft Spes- sart sowie Nr. 10, die im direkten Zusammenhang mit den Ortschaften Oberweier und Schluttenbach zu sehen sind. Hier ist von negativen Umweltauswirkungen auszugehen. - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Vereinzelt sind im Bereich der Fläche 9 Bodendenkmale vorhanden. Von negativen Umweltauswir- kungen ist nicht auszugehen. Aspekte, die das historische Ortsbild von Ettlingen und Ettlin- genweier betreffen, sind weiterhin zu prüfen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Landschaft werden in Hinblick auf das Landschaftsbild betroffen. Das Landschaftsbild ist insbesondere auch im Zusammenhang mit den Ortschaften (Ettlin- ger Gesamtkulisse) als hoch empfindlich gegenüber Beeinträchtigung einzustufen. Das LSG Albtalplatten wird von Fläche Nr. 8 tangiert. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 6 ein. - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 88 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Empfindlichkeit gegenüber Störungen wird nach Tragfähigkeitsstudie als sehr hoch empfindlich eingestuft. Fläche Nr. 8 liegt z.T. ca. 850m entfernt von Quartieren mit wind- energieempfindlichen Fledermausarten (Spessart). Informationen über Jagdreviere und Wochenstuben liegen derzeit nicht vor (RP Karlsruhe 7.9.2012). Lage im bzw. direkt an- grenzend an FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen. - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation bzw. für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden nicht im größeren Umfang betroffen. 0 Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden nicht im größeren Umfang betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen liegen zu >50% innerhalb des Immissionsschutzwaldes. - Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Durch die Lage im bzw. direkt angrenzend an das FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) ist eine FFH-VP notwendig. Die Betroffenheit der vorkommenden Arten ist hierdurch zu prüfen. Erhaltungs- und Entwicklungsziele sind im Managementplan für den Lebensraumtyp Hainsimsen- Buchenwald formuliert. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit keinem Vorkommen windenergieempfindli- che Arten zu rechnen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Genaue Kartierungen über Brutplätze von Vögeln sind genauso wie zu Quartieren, Wochenstuben und Jagdhabitaten von Fledermäusen, notwendig. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Landratsamt Karlsruhe – Forstamt (27.07.12):  Ausflugsziel Rimmelsbacher Hof Stadt Ettlingen (25.07.12):  Meinungsbild GR Ettlingen Flächen Nr. 8, Nr. 9 und Nr. 10 ohne Akzeptanz Gemeinde Malsch (30.07.12):  Bei der Windenergieplanung der Gemeinde Malsch wurden erweiterte Vorsorgeabstände zu Wohn- gebieten, Misch-, Dorf-, Kerngebiete von 1000m und zu Gewerbe- und Industriegebieten, störungs- empfindlichen Grün- und Erholungsflächen, Siedlungssplittern von 800m angesetzt. Es wird gebe- ten diese Abstände auch von Seiten NVK anzuwenden. Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12):  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (30.07.12):  Nr. 8 und z.T. Nr. 9 liegen innerhalb 15 km Radius der VOR-Anlage; Bedenken, da von einer Höhe >320m üNN auszugehen ist (Einzelfallprüfung) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 89 Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Um den negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen entgegenzuwirken, werden erweiterte Vorsorgeabstände angewendet. Außerdem werden Grünzäsuren gemäß Stellungnahme Regionalverband Mittlerer Oberrhein als Ausschlusskriterium angewendet. Demnach ergeben sich folgende Abgrenzungen: Empfehlung zum weiteren Vorgehen Flächen Nr.8, Nr. 10: Aufgrund der hohen landschaftlichen Empfindlichkeit insbesondere im Zusammenhang mit den Ortschaften Oberweier und Schluttenbach wird empfohlen, die Fläche Nr. 10 nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Gleiches gilt für Fläche Nr. 8, wobei hier die geringere Windhöffigkeit hinzukommt. Fläche Nr. 9: Aufgrund der vergleichsweise hohen Windhöffigkeit und der relativ geringen Restriktionen wird empfohlen, die Fläche Nr. 9 als Konzentrationszone Priorität 1 vorzusehen. Insbesondere zu Aspekten des Artenschut- zes sind weitere Untersuchungen notwendig. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist durchzuführen; Aspekte des Naturparks, der Forst- (Immissionsschutzwald) sowie der Wasserwirtschaft (WSG III) sind zu klären. Gleichzeitig müssen hier Aspekte des Schutzgutes Landschaft insbesondere das Landschaftsbild anhand detaillierter Betrachtungen untersucht werden (Sichtbarkeitsanalysen, Visualisierungen). Der Kreuzelberg gilt als „Hausberg“ und ist für die Ettlinger Gesamtkulisse und für Ettlingerweier mit seiner historischen Stadtkontur stark prägend. Auf diesen Aspekt muss im weiteren Verlauf der Planung ein besonderes Au- genmerk gelegt werden. Aufgrund der Flächengröße von 145 ha können zahlreiche Konflikte durch eine Flächeneingrenzung ver- mieden werden. Ausreichende Vorsorgeabstände zu den Ortschaften Spessart und Ettlingenweier müssen eingehalten werden, die auch Aspekte des Schattenwurfs berücksichtigen. Die notwendigen Abstände nach TA-Lärm von 750- 1100m zu den Reinen Wohngebieten in Spessart und Ettlingenweier werden eingehal- ten. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 90 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Folgende Flächenabgrenzung wird empfohlen: Mögliche Windenergieanlagen sind von folgenden Offenlandbereichen aus sichtbar: Vorschlag Konzentrationszone Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 91 Suchraum E potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 12 Scheuerberg Gebietsübersicht Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 92 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Ettlingen Ortsteil Schluttenbach Größe des Such- raums 47,8 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Wald rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien Naturpark Schwarzwald Mitte/ Nord westl. Teilbereich: WSG III (Stadt Ettlingen) ebenfalls im Osten WSG III Erholungswald Stufe 2 Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25- 5,5 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung durch die Siedlungsnähe voraussichtlich möglich; genauere Abfragen der Netzanbin- dung notwendig Erschließung bis zum Wald gegeben; im Wald Wirtschaftswege vorhanden Vorbelastungen keine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Höhenzug (Scheuerberg) im Bereich der Albtalplatten. Waldbereich aus Buchen- und alten Fichtenbestand. Bewegtes Relief mit verschiedenen Nutzungen und Nutzungsintensitäten (Acker, Streuobstwiesen). Viele Strukturen wie Gehölze und Hecken prägen das Landschaftsbild. Kulturlandschaftliche Elemente wie Streuobstwiesen, Obstsolitärs sind vorhanden. Be- züge der Nutzungen zueinander sind erkennbar. Die Ortschaften fügen sich harmonisch in das Land- schaftsbild ein. Relativ unberührter Landschaftsraum. weitere Hinweise Das Gebiet ist im Zusammenhang mit der Gemeinde Malsch zu sehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 93 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche betroffen, die gleichzeitig der Erholungsnutzung dienen. Die Fläche Nr. 12 ist sowohl im direkten Zusammenhang mit den Siedlungen Schöllbronn und Schlutterbach als auch mit dem Rimmelsbacher Hof auf der Gemarkung Malsch zu sehen. Dementsprechend ist hier aufgrund der Nähe von < 750m mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu rech- nen. - - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Aspekte bzgl. des Ortsbildes von Schluttenbach sind zu berücksichtigen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Die Fläche befindet sich in einem relativ von technischen Elementen unberührten Bereich. Die Kulturlandschaft zeichnet sich durch ein harmonisches Gefüge verschiedenen Nutzun- gen aus. Streuobstwiesen und Hecken bilden vielfältige Strukturen. Es ist von einer hohen Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber Beeinträchtigungen auszugehen. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 6 ein. - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten sind in ca. 850m zu finden (Schlut- tenbach). Informationen über Jagdreviere und Wochenstuben liegen derzeit nicht vor (RP Karlsruhe 7.9.2012). 0 Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation bzw. für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden nicht im größeren Umfang betroffen. 0 Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden nicht im größeren Umfang betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht tangiert. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Natura 2000 Gebiete sind nicht betroffen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 94 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Landratsamt Karlsruhe – Forstamt (27.07.12):  Ausflugsziel Rimmelsbacher Hof Stadt Ettlingen (25.07.12):  Meinungsbild GR Ettlingen: Fläche Nr. 12 Scheuerberg ggf. mit Akzeptanz Gemeinde Malsch (30.07.12):  Bei der Windenergieplanung der Gemeinde Malsch wurden erweiterte Vorsorgeabstände zu Wohn- gebieten, Misch-, Dorf-, Kerngebiete von 1000m und zu Gewerbe- und Industriegebieten; störungs- empfindlichen Grün- und Erholungsflächen, Siedlungssplittern von 800m angesetzt. Es wird gebe- ten diese Abstände auch von Seiten NVK anzuwenden. Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12):  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Be- reichen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Zweckverband Wasserversorgung Albgau (25.07.12):  Anlagen des ZWA werden voraussichtlich tangiert; die Belange des ZWA sind zu berücksichtigen Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Die erheblichen negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Men- schen lassen sich durch eine Reduzierung der Flächengröße verringern. Durch die Anwendung der empfoh- lenen erweiterten Vorsorgeabstände zur Siedlung Schluttenbach sowie zum Rimmelsbacher Hof auf der angrenzenden Gemarkung der Gemeinde Malsch kommt es zu folgender Flächenabgrenzung: Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 95 Empfehlung zum weiteren Vorgehen Aufgrund der bedingten Nutzbarkeit der Windhöffigkeit sowie der hohen zu erwartenden Konflikte bzgl. des Schutzgutes Bevölkerung und Gesundheit des Menschens ist dieser Suchraum wenig geeignet für eine Konzentrationszone Windenergie. Es wird empfohlen, den Suchraum nicht als Konzentrationszone vorzu- sehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 96 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum F potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 24 Im Großen Wald (Karlsbad) Nr. 25 Spielberg- Hinterwald Nr. 26 Birkenau Nr. 27 Mülldeponie Hagbuckel Nr. 28 Beim Jakobsbrunnen Gebietsübersicht Fl. 24Fl. 25 Fl. 26Fl.28 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 97 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Karlsbad Größe des Such- raums Nr. 24: 14,8 ha Nr. 25: 9,3 ha Nr. 26: 18,8ha Nr. 27: 11,3ha Nr. 28: 4,4ha Raumordnung FNP (2010) Nr. 24/ 26: Wald Nr. 25/ 28: Wald bzw. Landwirtschaft Nr. 27: Deponie (geschlossen) Ausweisung im Regionalplan Nr. 24: Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen Nr. 25: Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege Nr. 26: z.T. Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege Nr. 27: keine Aussagen Nr. 28: z.T. Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien alle Flächen Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord Fläche 24 WSG IIIB Erholungswald Stufe 1 Wildtierkorridor internationaler Bedeutung wird tangiert Fläche 25 tangiert FFH- Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) mit Fledermausvorkom- men (Bechsteinfledermaus; Mausohr) Fläche 26 tangiert FFH- Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) mit Fledermausvorkom- men (Bechsteinfledermaus; Mausohr) westl. Bereich LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060) Erholungswald Stufe 2 Wildtierkorridor internationaler Bedeutung wird tangiert Fläche 27 überwiegende Fläche nach Planfeststellungsbeschluss Deponie Fläche 28 tangiert FFH- Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) mit Fledermausvorkom- men (Bechsteinfledermaus; Mausohr) westl. Bereich LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060) größtenteils Erholungswald Stufe 2 Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25-5,5 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung voraussichtlich möglich; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung im Offenlandbereich gegeben; im Wald Wirtschaftswege vorhanden Vorbelastungen keine Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 98 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Offenland im Bereich der Hochebene der Pfinz-Albplatte (Flächen 25, teilw. 28). Überwiegend ackerbau- lich genutzt mit zahlreichen Strukturen (Hecken, Streuobstwiesen). Unterschiedliches Nutzungsmosaik aus verschiedenen Nutzungen und Nutzungsintensitäten im Wechsel. Leicht welliges Gelände mit weiten Fernblicken. Flächen 24 / 28 Waldflächen mit naturnahem Mischwald (Buche, Kiefer) unterschiedlicher Altersklassen. Fläche 27 liegt im Bereich der Deponie Hagbuckel. Große befestigte Fläche mit stellenweise Birkenauf- wuchs. weitere Hinweise - Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche betroffen, die gleichzeitig der Erholungsnutzung dienen. Insbesondere bei den Flächen 25, 26 und 28 ist von erheblichen negativen Umweltauswirkungen auszugehen. Sie liegen im erweiterten Vorsorgeabstand zu den Ortschaften Spielberg und Ittersbach (750m) bzw. zu Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke in Langensteinbach (1500m). - - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Der Suchraum befindet sich in einem großräumig, relativ unbelasteten Bereich. Es ist von einer hohen Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber Störungen auszugehen. Fläche 26 liegt z.T. im LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060). Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 6 ein. - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen befinden sich im direkten Randbereich des FFH-Gebietes Albtal mit Seitentä- lern (Nr. 7116341) mit Fledermausvorkommen (Bechsteinfledermaus; Mausohr). Quartiere sind in Spielberg, Ittersberg und Reichenbach kartiert (RP Karlsruhe 7.9.2012). Weitere Kartierungen zum Lebensraum (Wochenstube, Jagdgebiet) und deren Empfindlichkeit ge- genüber WEA sind ggfs. erforderlich. - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation bzw. für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden nicht im größeren Umfang betroffen. 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 99 Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Das Heilquellenschutzgebiet wird durch die Planung der Flächen 25, 26, 27, 28 betroffen (Tragfähigkeitsstudie). - Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht tangiert. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Die Flächen tangieren das FFH- Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) mit Fledermausvorkommen wie Bechsteinfledermaus und Mausohr. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist notwendig. Eine abschließen- de Einschätzung der Umweltauswirkungen und der benötigte Vorsorgeabstand kann erst nach detaillierten Kartierungen erfolgen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten und deren Lebensraumansprüche. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Landratsamt Karlsruhe – Abfallwirtschaftsbetrieb (27.07.12):  Nr. 27: Hinweis auf Ausweisung als Deponie nach Planfeststellungsverfahren; Eignung der Fläche fraglich; Änderung der Nutzungsbestimmung evt. nach § 35 Abs. 3 KrWG i.V.m. § 74 Abs. 6 LVwVfG erforderlich. Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12):  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Zweckverband Wasserversorgung Albgau (25.07.12):  Anlagen des ZWA sind vorraussichtl. betroffen; die Belange des ZWA sind zu überprüfen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 100 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Um den negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen entgegenzuwirken, werden die empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände angewendet. Außerdem wird der Aspekt ‚Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege‘ gemäß Stellungnahme Regi- onalverband Mittlerer Oberrhein als Tabukriterium angewendet. Demnach ergeben sich folgende Abgren- zungen: Empfehlung zum weiteren Vorgehen Fläche 24: Die Fläche 24 liegt im WSG Zone III, für die der Windenergieerlass 2012 empfiehlt, diese lediglich dann in Anspruch zu nehmen, wenn keine anderen Flächen zur Verfügung stehen. Dieser Bereich wird zudem von zahlreichen Erholungssuchenden frequentiert; er ist als Erholungswald Stufe I eingestuft. Fläche 26: Die direkte Nähe zum FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) mit Fledermausvorkommen lässt den Bereich als äußerst sensibel bzgl. des Schutzgutes Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt erscheinen. Zudem liegt die Fläche im LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge. Zur Ausweisung als Konzentrationszo- ne wäre hierfür eine Befreiung bzw. eine Änderung der Schutzgebietsverordnung erforderlich. Fläche 27: Unter Berücksichtigung der Nutzungsbestimmung der Fläche 27 als ehemalige Deponie steht diese Fläche für die Windenergienutzung nur mit vorhergehenden Prüfungen und ggfs. weiteres Planfeststellungsverfah- ren zur Verfügung. Einer Überplanung der Fläche steht der Planfeststellungsbeschluss vom 10.9. 1980 ge- genüber. Die Eignung der Fläche ist auch in Bezug auf die Gründigkeit besonders zu prüfen (vgl. Stellung- nahme Abfallwirtschaft LK Karlsruhe (27.07.2012). Fläche 28: Zur Vermeidung erheblicher negativer Umweltauswirkungen wird empfohlen, die Fläche nicht als Konzent- rationszone auszuweisen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 101 Für die Flächen 24, 26 und 27 wird eine Ausweisung als Konzentrationszone Priorität 2 empfohlen. Zuvor müssen folgende Aspekte geklärt werden:  artenschutzrechtliche Untersuchungen zu Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen  Klärung der wasserschutzrechtlichen Aspekte (WSG III) (Fläche 24)  Klärung forstwirtschaftlicher Aspekte (Erholungswald Stufe 1- Fl. 24)  Befreiung bzw. Änderung der LSG Schutzgebietsverordnung (Fläche 26)  Überprüfung der Eignung der Deponie als Standort für WEA; Änderung des Planfeststellungs- beschlusses (Fläche 27)  Klärung mit den Belangen des Naturparks Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 102 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum G I / G II potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 2 Silzberg Nr. 31 Heuberg Nr. 32 Kirchberg Nr. 23 Im Großen Wald (Pfinztal) Gebietsübersicht Fl. 2 Fl. 23 Fl. 31Fl. 31 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 103 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Karlsruhe, Pfinztal, Weingarten Ortsteil Grötzingen(Karlsruhe), Berghausen (Pfinztal), Weingarten Größe des Such- raums Nr. 2: 24 ha Nr. 23: 23,6 ha Nr. 31: 82,4 ha Nr. 32: 74 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Nr. 2: z.T. Regionaler Grünzug Nr. 23: Regionaler Grünzug Nr. 31: größtenteils Regionaler Grünzug ; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft Stufe II Nr. 32: z.T. Regionaler Grünzug; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirt- schaft Stufe II formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Nr. 2: Wald; z.T. Deponie (geschlossen) Nr. 23, 31: Wald Nr. 32: Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien Fläche 2 LSG Grötzinger Bergwald-Knittelberg (Nr. 2.12.017) Klimaschutzwald Immissionsschutzwald z.T. Erholungswald Stufe 2 z.T. Deponie Grötzingen (geschlossen) ca. 600m zum NSG Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen mit windenergieemp- findlichen Arten (Schwarzmilan, Rohrweihe – 1000m Vorsorgeabstand empfohlen (LUBW)) Fläche 23 LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) Klimaschutzwald Erholungswald Stufe 2 ca. 300m zum NSG Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen mit windenergie- empfindlichen Arten (Schwarzmilan, Rohrweihe – 1000m Vorsorgeabstand empfoh- len (LUBW)) Fläche 31 östl. Teilbereich WSG III südl. Teilbereich LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) Wildtierkorridor nationaler Bedeutung teilw. Klimaschutzwald teilw. Erholungswald Stufe 2 ca. 800m Abstand zum NSG Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen mit wind- energieempfindlichen Arten (Schwarzmilan, Rohrweihe – 1000m Vorsorgeabstand empfohlen (LUBW)) Fläche 32 östl. Teilbereich WSG III Teilbereiche im 200m Puffer zum flächenhaften Naturdenkmal Bockshäldenhohl Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 104 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5, 25 – 5,5 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Fläche Nr. 2: tw. 5,5 – 5,75 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung voraussichtlich gegeben; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben; überwiegend Wirtschaftswege Vorbelastungen B 3; keine gleichartigen Vorbelastungen befristet genehmigte WEA in ca. 600m Entfernung Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen im Bereich der Bruchsaler Randhügel, ein bewaldeter Hö- henzug mit naturnahen Buchenwäldern. Umliegend ist Ackernutzung vorzufinden. Der Bereich westlich der B 3 wird stark durch Erholungssuchende frequentiert (Radwanderwege etc.). Teil der Fläche Nr. 2 befinden sich im Bereich der Deponie Grötzingen. Die Flächen Nr. 31 und Nr. 32 (Kirchberg) befinden sich im Bereich des Mauertals. Sie erstrecken sich teilweise im Waldbereich zum anderen aber im Offenland. Das Offenland ist charakterisiert durch ein leicht bewegtes Relief mit einem kleinteiligen Nutzungsmuster bestehend aus Feldern, Kleingärten, He- cken, Gehölzen und Obstwiesen. Kulturlandschaftliche Elemente wie Trockenmauern sind mehrfach vor- handen. Sehr homogener, landschaftlich hochwertiger Bereich. weitere Hinweise - Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche betroffen, die gleichzeitig der Erholungsnutzung dienen. Dies gilt für die Flächen 31 und 32, die im direkten funktionalem Zusammenhang zu Weingarten stehen. Fläche Nr. 2 befindet sich sowohl innerhalb der erweiterten Vorsorgeabstände zum Sonder- gebiet Gartenhausgebiet (500m) als auch zur Ortschaft Grötzingen (750m). Der Erholungs- wert der Landschaft ist u.a. in dem Schutzzweck zum LSG Grötzinger Bergwald-Knittelberg dokumentiert. - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 105 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen 31 und 32 befinden sich in einem großräumig, relativ unbelasteten Bereich. Insbesondere im Bereich des Mauertals wirken sich kulturlandschaftliche Elemente stark prägend auf die Landschaft aus. Es ist ein besonders charakteristischer Landschaftsraum. Teilbereiche der Fläche Nr. 31 befinden sich im LSG Pfinzgau. Flächen Nr.2 und Nr. 23 liegen im LSG Grötzinger Bergwald-Knittelberg mit dem Schutzziel der Sicherung des größten zusammenhängenden Gebietes der Karlsruher Berghangzone. Die Flächen befinden sich im Bereich der für den Raum charakteristischen Hangkante der Bruchsaler Randhügel. Der Silzberg (Fl. Nr. 2) bildet im Zusammenhang mit dem Knittel- berg eine klare definierte Abgrenzung zwischen Stadt – Landschaft. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 6 ein. - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Die Empfindlichkeit des Schutzgutes gegenüber Störungen wird laut Tragfähigkeitsstudie im Bereich der Flächen Nr. 2 und Nr. 23 als hoch eingestuft. Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten sind bei Werrabrunn kartiert sowie im Bereich des Wanderheims Grötzingen. Sie liegen innerhalb eines 1000m Radius zu den Flächen 2 und 23; die Flächen Nr. 31 und 32 werden westlich tangiert. Kenntnisse über Jagdhabitate und Wochenstuben liegen derzeit nicht vor (RP-Karlsruhe 7.9.2012). Vorkommen von Schwarzmilan und Rohrweihe als windenergieempfindliche Arten sind im NSG Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen kartiert. Das NSG befindet sich innerhalb eines 1000m Vorsorgeabstands zu den Flächen Nr. 2 und Nr. 23 (vgl. LUBW Vorsorgeab- stände zu windenergieempfindlichen Arten). (--) - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden im größeren Umfang betroffen (Fl. 31, 32). - Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden nicht betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht tangiert. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Natura 2000 Gebiete sind nicht betroffen Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 106 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Gemeinde Pfinztal (19.07.12):  Es liegen keine weiterreichenden, umweltrelevanten Informationen vor. Landratsamt Karlsruhe – Landwirtschaftsamt (27.07.12):  keine Beanspruchnahme der Rebflächen; keine Beeinträchtigung dieser durch Schattenwurf Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. Umwelt (26.07.12):  aufgrund der geringen Windhöffigkeit und der vorliegenden Restriktionen wird empfohlen, die Flä- chen Nr. 23 und Nr. 31 zurückzustellen. Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12):  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich Gemeinde Walzbachtal (27.07.12)  Es wird gebeten die Vorsorgeabstände der Gemeinde Walzbachtal zu übernehmen. Die entspre- chenden Angaben werden übermittelt Stadt Karlsruhe- Zentraler Juristischer Dienst (3.8.12):  Schutzzweck LSG ist zu beachten; Prüfung der Verträglichkeit  Flächen Nr.2 (Silzberg) ist weiter zu untersuchen im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (30.07.12):  Suchraum liegt innerhalb 15km Radius der VOR-Anlage; Bedenken liegen vor, da von einer Höhe > 320m üNN auszugehen ist Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Aufgrund der Anwendung der empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände um negative Umweltauswirkun- gen bzgl. des Schutzgutes Bevölkerung und Wohlbefinden des Menschens zu reduzieren, verringert sich die ursprüngliche Flächengröße der potentiellen Windnutzungsgebiete. Insbesondere die Vorsorgeabstände zu den Sonderbauflächen Gartenhausgebiet bei Fläche Nr. 2 sowie zur Ortschaft Weingarten (Fläche Nr. 31, 32) bewirken die Reduzierung der Flächengröße. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 107 Empfehlung zum weiteren Vorgehen Flächen Nr. 2, Nr. 23: Der Silzberg (Fläche Nr. 2) stellt im Zusammenhang mit dem Knittelberg einen exponierten, markanten Landschaftsbereich dar, der u.a. den Übergang zwischen der Ortschaft Grötzingen und der freien Land- schaft kennzeichnet. Sie befinden sich auf der Hangkante der Vorbergzone. Beide Flächen liegen inmitten des LSG Grötzinger Bergwald-Knittelberg, dessen Schutzzweck u.a. die „Sicherung des größten zusam- menhängenden Gebiets der Karlsruher Bergzone mit bedeutender Klimaschutzfunktion und beachtlichem Erholungswert insbesondere durch die Erlebbarkeit der Rheinebene, des Pfinztals und der sich nach Süd- westen fortsetzenden Hügelkette“ umfasst. Die zeitlich befristet genehmigte WEA zu Forschungszwecken des ICT ist aufgrund deren Ausnahmerege- lung nicht als gleichartige Vorbelastung zu sehen. Fläche Nr. 31, Nr. 32: Die Flächen befinden sich im Mauertal, einem großräumig, relativ unberührten, charakteristischen Land- schaftsraum. Rechtliche Restriktionen liegen für Teilbereiche der Fläche 31 vor (LSG Pfinzgau). Der Ab- stand zu der als Konzentrationszone vorgeschlagenen Fläche 34 beträgt ca. 3 km. Hier sind kumulative Aspekte, wie die Überlastung der Landschaft, zum Suchraum H zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, den Suchraum nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 108 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum H potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 33 Heiliger Berg Nr. 34 Pfadberg Nr. 35 Katzenberg und Hinterkatzenberg Gebietsübersicht Fl. 34 Fl. 35 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 109 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Weingarten Größe des Such- raums Nr. 33: 17,3 ha Nr. 34: 248,7 ha Nr. 35: 78 ha Raumordnung FNP (2010) Wald sowie Landwirtschaft Ausweisung im Regionalplan Fläche Nr. 33: Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I Fläche 34: z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft Stufe I; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege, z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft Stufe II Fläche 35: Regionaler Grünzug, z.T. Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien evt. Umgebungsschutz zu den regionalbedeutsamen Kulturdenkmalen Wallfahrts- kirche St. Michael (Untergrombach), Burgruine und Schloss Obergrombach Fläche 33 WSG III Fläche 34 ca. 50% der Fläche WSG III teilw. Erholungswald Stufe 2 Fläche 35 überw. Klimaschutzwald teilw. WSG III teilw. im 200m Abstand zum NSG Ungeheuerklamm (Nr. 2.199) teilw. Erholungswald Stufe 2 in direkter Benachbarung zum FFH-Gebiet Bruchsaler Kraichgau mit Silzenwiesen (Nr. 10498617) Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit Fl. 33: 5,25 bis zu 5,5m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Fl. 34, 35: 5,25-5,75m/s Netzanbindung aufgrund der Siedlungsnähe voraussichtl. möglich; genauere Abfragen der Netzanbin- dung notwendig Erschließung möglich; überwiegend Wirtschaftswege Vorbelastungen B 3 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 110 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das östlich gelegene potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 34 (Höheforst) liegt im Bereich der Bruchsaler Randhügel. Ein bewegtes Relief sowie zahlreiche Strukturen zeichnen den Bereich aus. Neben einem Teilbereich, bestehend aus Buchenwald, prägt Offenland dieses Gebiet. Das Gebiet wird landwirtschaftlich genutzt; vorherrschend ist ein Nutzungsmuster aus Ackerland, Weinbergen mit Feldge- hölzen und Einzelbäumen. Verbreitet sind kulturlandschaftliche Elemente wie Trockenmauern und He- cken anzutreffen. Die Nutzungen fügen sich harmonisch in die Landschaft ein. Das potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 35 (Katzenberg; Hinterkatzenberg) befindet sich gut einsehbar westlich der Siedlung Sohl im Bereich der charakteristischen Hangkante. Naturnaher Mischwald über- wiegt; angrenzend sind Ackerflächen, Feldgehölze, Streuobstwiesen, Pferdekoppeln. Im Osten prägt die B 3 den angrenzenden Bereich. weitere Hinweise Das Gebiet ist im Zusammenhang mit den angrenzenden VVG Bruchsal sowie EH Walzbachtal zu sehen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche betroffen, die der Erholungsnutzung dienen. Die Flächen 31 und 32 sind im direkten Zu- sammenhang mit Weingarten, Fläche Nr. 33 mit der Ortschaft Wiesenmühle zu sehen. Die Flächen befinden sich z.T. innerhalb der 750m Vorsorgeabstände zu den Ortschaften. - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Der Suchraum liegt überwiegend im 2,5 km Radius zu den regionalbedeutsamen Kultur- denkmalen der Wallfahrtskirche St. Michael in Untergrombach sowie zur Burgruine und Schloss Obergrombach. Die Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes nach § 15 (3) DSchG durch WEA ist festzulegen Vereinzelt sind im Bereich der Fläche 34 kulturgeschichtliche Bodenzeugnisse / Boden- denkmale vorhanden. - Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden geringen negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen befinden sich in einem großräumig, relativ unbelasteten Bereich. Die Offen- landbereiche sind als hoch empfindlich gegenüber Beeinträchtigungen einzustufen. Für Fläche 35 besteht ein direkter Landschaftsbildbezug zum NSG Ungeheuerklamm. Katz- rnberg und Hinterkatzenberg stellen charakteristische Landmarken in der Übergangzone zur Rheinebene dar. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 6 ein. 0 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten sind in Weingarten kartiert. Sie liegen innerhalb eines 1000m Radius zur Fläche 35. Kenntnisse über Jagdhabitate und Wochen- stuben liegen derzeit nicht vor (RP Karlsruhe – 7.9.2012). 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 111 Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden nach derzei- tigem Kenntnisstand im größeren Umfang betroffen. Demnach ist von negativen Umwelt- auswirkungen auszugehen. - Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden maßgeblich nicht betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht tangiert. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Es werden keine Natura 2000 Gebiete betroffen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12):  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich Gemeinde Walzbachtal (27.07.12)  Es wird gebeten die Vorsorgeabstände der Gemeinde Walzbachtal zu übernehmen. Die entspre- chenden Angaben werden übermittelt Landratsamt Karlsruhe – Landwirtschaftsamt (27.07.12):  Bei Fläche Nr. 34 handelt es sich um hochwertigste Ackerflur im nahen Umfeld landwirtschaftlicher Siedlungen. Der Bereich Sallenbusch hat weit überdurchschnittliche Bedeutung für die landw. Nut- zung. Hier wiegt eine Verschlechterung oder ein Flächenverlust durch Ausgleichsmaßnahmen be- sonders schwer. RP Denkmal- und Gesundheitswesen (10.07.12):  innerhalb des 5 km Radius zu den regionalbedeutsamen Kulturdenkmalen der Wallfahrtskirche St. Michael in Untergrombach sowie zur Burgruine und Schloss Obergrombach im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (30.07.12):  Suchraum liegt innerhalb 15km Radius der VOR-Anlage; Bedenken, da von einer Höhe > 320m üNN auszugehen ist Deutsche Transalpine Ölleitung GmBH (20.09.12):  Mineralölfernleitung Ingolstadt-Karlsruhe Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 112 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Durch die Anwendung der erweiterten Vorsorgeabstände ergibt sich eine Reduzierung der Flächen, wodurch negative Umweltauswirkungen vermeiden werden. Dadurch werden größere Abstände in erster Linie zu den Ortschaften Weingarten, Sohl und Sallenbusch (mind. 750m) eingehalten. Empfehlung zum weiteren Vorgehen Fläche Nr. 35: Aufgrund exponierten Lage entlang der Hangkante der Bruchsaler Randhügel sowie der vorherrschenden Restriktionen (Nähe NSG, Benachbarung FFH, 2,5 km zum Kulturdenkmal Michelsberg) wird empfohlen, diese Teilfläche nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Fläche Nr. 34: Aufgrund der relativ geringen Restriktionen, erscheint die Fläche 34 für eine Ausweisung als Konzentrati- onszone geeignet. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen; die Vorsorgeabstände betragen zu den Sied- lungsbereichen Grombach und Obergrombach mindestens 1ooom. Die Aspekte des Denkmalsschutzes sind zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, die Fläche als Konzentrationszone Priorität 1 vorzusehen. Aufgrund der vorhandenen Mineralölleitung reduziert sich die Flächenkulisse erneut (Dateneingang 27.9.2012). Eine weitere Differen- zierung der Abgrenzung ist, falls notwendig, zur Vermeidung weiterer Konflikte wie z.B. zu Aspekten des Denkmalschutzes, vorzunehmen. Aspekte des Artenschutzes sowie wasserschutzrechtliche Belange (WSG III) sind zu klären. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 113 Folgende Fläche wird als Konzentrationszone empfohlen: Windenregieanlagen innerhalb eines Windparks mit beispielsweise vier möglichen WEA wären von folgen- den Offenlandbereichen aus sichtbar. Vorschlag Konzentrationszone Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 114 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum I potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 40 Klosterwald Nr. 42 Glasberg Nr. 43 Hartkopf Gebietsübersicht Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 115 Fl. 43 Fl. 40 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Marxzell Ortsteil Schielberg Größe des Such- raums Nr. 40: 174,4 ha Nr. 42: 15 ha Nr. 43: 87,6 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft z.T. Schutzbedürftiger Bereich für Natur und Landschaftspflege formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Wald Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 116 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien alle Teilflächen: Naturpark Schwarzwald Mitte /Nord LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060) innerhalb 2,5 km Radius zu den regionalbedeutsamen Kulturdenkmalen Kloster Frauenalb; Metzlinschwander Hof Fläche Nr. 40: z.T. innerhalb des FFH-Gebiets Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) Flächen Nr. 42: Erholungswald Stufe 2 innerhalb des 1000m Puffer zum FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) Fläche 43: Erholungswald Stufe 2 innerhalb des 1000m Puffer zum FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) 500m zum NSG Albtal und Seitentäler (Nr. 2178) Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit Flächen Nr. 40 und Nr. 42: 5,25 – 5,75 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Fläche 43: stellenweise bis zu 5,75 m/s (gute nutzbar Windhöffigkeit) Netzanbindung voraussichtlich gegeben; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung Wirtschaftswege vorhanden; Ausbau notwendig Vorbelastungen keine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das stark bewegte Relief mit seinen tiefen Einschnitten, Talhängen und Hochplateaus der Albtalplatten ist charakteristisch für den Suchraum. Die Umgebung ist ländlich geprägt mit einem Nutzungsmuster beste- hend aus vielfältigen Strukturen wie Streuobstwiesen, Grünland, Hecken. Die Nutzungen unterschiedli- cher Intensität fügen sich harmonisch in die Landschaft ein. Stellenweise sind weite Fernblicke möglich. Der Landschaftsraum mit seinen großen Waldflächen, ist als großräumig unberührter Bereich einzustu- fen. weitere Hinweise Die Planungen zur Windenergie der angrenzenden Nachbargemeinden sind zu beachten. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Trotz der eingehaltenen Mindestabstände der TA-Lärm kommt es zu Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes. Insbesondere die vorhandenen Reha-Kliniken in Schielberg sowie die Ortschaften der Nachbargemeinden Rotensol und Bernbach werden durch die Planung betroffen. - - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Der Suchraum liegt im 2,5 km Radius zum Kloster Frauenalb und zum Metzlinschwander Hof als regionalbedeutsame Kulturdenkmale. Die genaue Betroffenheit des Umgebungs- schutzes der Kulturdenkmale nach § 15 (3) DSchG ist ggfs. festzulegen. - - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 117 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen befinden sich in einem großräumig, relativ unbelasteten Bereich. Der Bereich westlich der L564 ist als unzerschnittener Raum mit einer Größe von > 16-25km 2 eingestuft. Alle Flächen liegen inmitten des LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060). Es steht im funktionalen Zusammenhang mit dem NSG Albtal und Seitentäler. Die Bereiche dienen der Erholung (Erholungswald). Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) in Stufe 6 und 7 ein. - - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden (erheblichen ) negativen Umweltauswir- kungen: Die Flächen liegen in direkter Benachbarung zum FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern mit Vorkommen von Fledermausarten. Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten sind innerhalb eines 1000m Radius in Rotensol (Schielberger Str.); in der Ruine Frauenalb kartiert. Weitere Hinweise zu zahlreichen Fledermausvorkommen liegen vor. Angaben über Wochenstuben und Jagdhabitate sind derzeit nicht vorhanden (RP Karlsruhe 7.9.2012). Es bestehen konkrete Hinweise zum Vorkommen des Rotmilans, als windenergieempfindli- che Art sowie zum Kolkraben. Der Bereich der Fläche Nr. 40 wird laut Tragfähigkeitsstudie als sehr hoch bis hoch emp- findlich gegenüber Störungen eingestuft. -- (-) Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation werden nach derzeitigem Kenntnisstand im größeren Umfang betroffen. - Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden nicht betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Fläche 40 liegt überwiegend direkt innerhalb des FFH-Gebiets Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) mit Fle- dermausarten wie Bechsteinfledermaus und Mausohr. Die Flächen 42 und 43 liegen innerhalb des 1000 m Vorsorgeabstandes hierzu. Durch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist die Verträglichkeit des Vorhabens gegenüber den Lebensraumansprüchen der vorkommenden Arten nachzuweisen. Besonderer Artenschutz Es bestehen Hinweise zum Vorkommen des Rotmilans als windenergieempfindliche Vogelart. Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Zudem ist das Vorkommen von Fledermausarten zu prüfen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 118 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Regionalverband Mittlerer Oberrhein (27.07.12):  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich Gemeinde Gaggenau (25.7.12):  eine Abstimmung der Konzentrationszonen mit der Gemeinde Gaggenau und evt. Bad Herrenalb wird als sinnvoll erachtet Landratsamt Karlsruhe – Forstamt (27.07.12):  Hinweis auf Vorkommen von Kolkrabe und Rotmilan im Bereich Schielberg Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. Umwelt (26.07.12):  aufgrund der Teilüberschneidung mit dem FFH-Gebiet mit Fledermausvorkommen sollten diese Be- reiche bereits zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt werden. RP Denkmal- und Gesundheitswesen (10.07.12):  Der Suchraum liegt im 5 km Radius zu den regioal bedeutsamen Kulturdenkmalen Kloster Frau- enalb und Metzlinschwander Hof im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (26.07.12):  Suchraum liegt innerhalb 15km Radius zur VOR-Anlage; Bedenken, da von einer Höhe > 320m üNN auszugehen ist Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Durch die Anwendung der empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände ergibt sich eine Reduzierung der Flächengröße. Die Einschränkung erfolgt aufgrund größerer Abstände zu Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke (mind. 1000m zu Reha-Kliniken bei Schielberg) sowie zu den Ortschaften der Nachbargemeinden Rotensol und Bernbach (750 -1000m Vorsorgeabstand zu allg. Wohngebiet - AROK). Hierdurch wird eine Verringerung von Konflikten bewirkt. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 119 Empfehlung zum weiteren Vorgehen Die Flächen liegen in einem landschaftlich relativ naturbelassenen Bereich. Die großräumigen, naturnahen Mischwälder als auch die strukturreichen Hangbereiche bieten Lebensraum für zahlreiche Arten. Es ist ein Bereich mit hoher Bedeutung für Arten und Biotope; detaillierte Untersuchungen müssen die Verträglichkeit mit der Planung nachweisen. Die Flächen liegen alle inmitten des LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060). Eine Befrei- ung bzw. Änderung der Schutzgebietsverordnung ist erforderlich. Um erheblichen negativen Umweltauswirkungen insbesondere des Artenschutzes entgegen zu wirken und unter Berücksichtigung der bedingt nutzbaren Windhöffigkeit wird empfohlen, die Flächen 40 und 42 nicht als Konzentrationszonen vorzusehen. Eine für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe vergleichsweise hohe Windhöffigkeit ist im Bereich des Hartkopfs anzutreffen (6,0 m/s). Die Fläche Nr. 43 liegt in dessen unmittelbarer Nähe, allerdings aufgrund der Siedlungsabstände zu Rotensol und Neusatz (750m – 1000m) etwas nördlich des Hartkopfs. Hier ist laut Windatlas die Windhöffigkeit bereits geringer. Es wird vorgeschlagen, die Fläche Nr. 43 als Konzentrati- onszone 2. Priorität vorzusehen. Folgende Sachverhalte müssten vor einer Ausweisung als Konzentrations- zone geklärt werden:  Befreiung bzw. Änderung der LSG Schutzgebietsverordnung  artenschutzrechtliche Belange (Kartierung von Vögeln und Fledermäusen)  Klärung der Aspekte des Denkmalschutzes (Umgebungsschutz Kloster Frauenalb) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 120 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum J potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 15 Stanzenberg Nr. 16 Birkenbiegel Nr. 17 Sennwald Nr. 18 südl. Forlenwald Nr. 19 Hohe Warte Gebietsübersicht Fl. 19 Fl. 18 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 121 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Pfinztal Ortsteil Größe des Such- raums Nr. 15: 34,9 ha Nr. 16: 8,4 ha Nr. 17: 4,8 ha Nr. 18: 4 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Nr. 15-17: Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft Nr. 18-19: Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft Stufe I formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Flächen Nr. 15 – 17: Wald Flächen Nr. 18, Nr. 19: Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien Fläche Nr. 15: LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) wird durchzogen von Wildkorridor internationaler Bedeutung Fläche Nr. 16: LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) Erholungswald Stufe 2 Fläche Nr. 17: LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) Erholungswald Stufe 2 Fläche 18: keine Restriktionen Fläche Nr. 19: LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) Erholungswald Stufe 2 wird durchzogen von Wildkorridor internationaler Bedeutung Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25- 5,5 m/s Netzanbindung genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung bis zum Wald gegeben; im Wald Wirtschaftswege vorhanden Erschließung Fläche 18 gegeben Vorbelastungen keine Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 122 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die Flächen Nr. 15-17 liegen im Bereich des Westlichen Pfinzgau, wobei die Flächen Nr. 18 und 19 dem Brettener Hügelland zugeordnet werden. Der Bereich ist charakterisiert durch ein leicht bewegtes Relief. Die Flächen Nr. 15-17 und 19 liegen in einem landschaftlichen Bereich der als sehr hochwertig einzustu- fen ist. Vorherrschend ist Buchenwald, umgeben von sehr strukturreichem Offenland. Die Nutzungen wie Steuobstwiesen, Acker- und Grünlandflächen fügen sich harmonisch in die Landschaft ein. Hecken als kulturlandschaftliche Elemente sind vielfach anzutreffen. Die Fläche Nr. 18 wird als Maisacker genutzt. Dieser Bereich ist durch intensive ackerbauliche Nutzung mit großen Flurstücken und wenig Strukturen geprägt. Golfclub Johannesthal e.V. (Königsbach-Stein) liegt in direkter Benachbarung der angrenzenden Gemarkung der Gemeinde Königbach-Stein. weitere Hinweise Das Gebiet ist im Zusammenhang mit der angrenzenden Gemeinde Königsbach-Stein zu sehen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Flächen Nr.16, 17 und Nr. 19 befinden sich im erweiterten Vorsorgeabstand zum Sonder- gebiet Gartenhausgebiet (500m). Gleichzeitig sind die Bereiche als Erholungswald Stufe 2 eingestuft. Aufgrund der hohen Erholungsnutzung ist durch die Planung mit negativen Um- weltauswirkungen zu rechnen. - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nicht betroffen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen befinden sich in einem großräumig, relativ unbelasteten Bereich. Alle Teilflä- chen, mit Ausnahme der Fläche Nr. 18, liegen im LSG Pfinzgau mit dem Schutzzweck, der „ (...) Bewahrung des für große Teile der Pfinztäler Gemarkung typischen Landschaftsbildes (...)“. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 6 ein. - - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: z.T. werden Korridore des GWP tangiert; ansonsten liegen derzeit keine Hinweise zu arten- schutzrechtlichen Aspekten vor. Vereinzelt werden geschützte Biotope (Riedwald bei Söllingen) tangiert. Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten sind innerhalb eines 1000m Abstandes zur Fläche Nr. 16 in Pfinztal kartiert. Kenntnisse über Wochenstu- ben und Jagdhabitate liegen nicht vor (RP Karlsruhe – 7.9.2012). 0 Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden nach derzei- tigem Kenntnisstand im größeren Umfang betroffen (Ausnahmen Fläche Nr. 15). - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 123 Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden nicht betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht tangiert. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Es werden keine Natura 2000 Gebiete betroffen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Gemeinde Königsbach-Stein (26.06.12):  keine planungsrelevanten Informationen, Hinweise oder Bedenken Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12):  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (27.07.12):  Der Suchraum liegt in max. 2,5 km Entfernung zur VOR-Anlage. Die DFS muss die Ablehnung von WEA in diesem Bereich empfehlen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 124 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Die negativen Umweltauswirkungen bezüglich des Schutzgutes Bevölkerung und Gesundheit des Men- schen können durch Reduzierung der Flächen minimiert werden. Im Bereich der Fläche Nr. 16 und Nr. 19 ist hierfür insbesondere der erweiterte Vorsorgeabstand zur Sonderbaufläche Gartenhausgebiet ausschlag- gebend. Fläche Nr. 17 verringert sich aufgrund des Vorsorgeabstandes zu Wöschbach. Empfehlung zum weiteren Vorgehen Alle Flächen liegen innerhalb des LSG Pfinzgau. Eine Befreiung bzw. Änderung der Schutzgebietsverord- nung ist erforderlich. Es liegen erhebliche Bedenken der Deutschen Flugsicherung bzgl. dieses Suchraums vor, da WEA in ei- nem 2,5km Radius um die VOR-Navigationsanlage bei Wöschbach voraussichtlich zu Störungen führen. Die Ablehnung von WEA innerhalb des Anlagenschutzbereiches zur VOR-Navigationsanlage muss von Seiten der Flugsicherung dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung empfohlen werden (Stellungnahme 27.7.2012). Aufgrund der oben aufgeführten zu erwartenden negativen Umweltauswirkungen insbesondere bezüglich der Schutzgüter Bevölkerung und Wohlbefinden der Menschen sowie Landschaft und die voraussichtliche Ablehnung der DFS, wird empfohlen, die Flächen 16-19 des Suchraums nicht als Konzentrationszone vor- zusehen. Die bedingte Nutzbarkeit der Windhöffigkeit unterstützt diese Empfehlung. Für die Fläche 15 ist aufgrund ihrer Größe von 23,9 ha und der größeren Entfernung zur VOR- Navigationsanlage die Ausweisung als Konzentrationszone 2. Priorität zu empfehlen. Folgende Aspekte sind zuvor zu klären:  Befreiung bzw. Änderung der LSG- Schutzgebietsverordnung  artenschutzrechtliche Belange (Vögel und Fledermäuse)  Aspekte der Deutschen Flugsicherung VOR Navigationsanlage Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 125 Suchraum K potentielle Windnutzungsgebie Nr. 45 Knielinger See Nr. 46 Schlehert / Burgau Nr. 47 Daxlanden Gebietsübersicht Fl. 46 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Karlsruhe Ortsteil Knielingen; Daxlanden Größe des Such- raums Nr. 45: 10,5 ha Nr. 46: 5,2 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Regionaler Grünzug 47 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 126 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien Fläche Nr. 45: LSG Burgau (Nr. 2.12.019 ) im 200m Abstand um NSG Burgau (Nr. 2.122) im 700m Abstand zum RAMSAR-Gebiet Natura 2000: FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015341) in direkter Benachbarung geschützte Biotope direkt angrenzend Fläche Nr. 46: im 200m Abstand um NSG Burgau (Nr. 2.122) im 700m Abstand zum RAMSAR-Gebiet Landschaftsschutzgebiet Burgau (Nr. 2.12.019 ) Natura 2000: FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015341) in direkter Benachbarung Flächen Nr. 47: LSG Rheinaue (Nr. 2.12.003) Natura 2000: FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015341) direkt angrenzend im 200m Abstand zum Schonwald Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25 – 5,50m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung voraussichtlich gegeben; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben Vorbelastungen Fl. 46: gleichartige Vorbelastung durch drei bestehende WEA ansonsten 380 kV-Leitung; Deponie; Rheinhafen Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Ebene, ackerbaulich genutzte Fläche im Bereich der Rheinniederung. Angrenzend Bereiche mit zahlreichen Strukturen und verschiedenen Nutzungsintensitäten (Feldgehölze, Wald, Allee, Streuobstflächen). Der gesamte direkt angrenzende Bereich wird zur Naherholung (joggen, Rad- und Wanderwege, Landschaftspark Rhein) genutzt. Südlich in ca. 200m Entfernung beginnt das Son- dergebiet Hafen mit lärmimitierenden Gewerbebetrieben etc. Das NSG Burgau, mit dem Knielinger See befindet sich direkt angrenzend zwischen den Flächen 45 und 46. Der gesamte Bereich wird durch das sehr dichte Nebeneinander völlig unterschiedlicher Nutzungen charak- terisiert. weitere Hinweise Trotz der Vorbelastungen durch bestehende drei WEA auf dem Energieberg, handelt es sich um einen stark frequentierten Erholungsbereich. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Bürgerverein Knielingen:  Schutzgebiete wie LSG sollten von der Nutzung durch WEA freigehalten werden. Regionalverband Mittlerer Oberrhein:  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 127 Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich Stadt Karlsruhe- Zentraler Juristischer Dienst (3.8.12):  Hinweis auf alte Obstbestände  Empfehlung die Flächen nicht als Konzentrationszone Windenergie zu nutzen Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. Umwelt (26. 07.12):  Flächenstreichung wird wegen zahlreicher Restriktionen und geringer Windhöffigkeit zwingend emp- fohlen Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Fläche 46 liegt innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstands zu Sonderbauflächen Ge- werbliche Bauflächen (300m). Zudem ist hier, trotz der zahlreichen Gewerbebetriebe, eine hohe Frequentierung an Erholungssuchenden zu verzeichnen. Diese ist u.a. auch an den zahlreichen Dauerkleingärten in unmittelbarer Nähe zu erkennen. - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nicht betroffen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen liegen im LSG Burgau, ein ökologisch notwendiger Ergänzungsraum zum an- grenzenden NSG. Der Bereich ist geprägt durch Landschaftselemente wie Streuobstbe- stände, Ackerflur, Hecken etc. Die direkte Benachbarung zum Gewerbegebiet, der Müllde- ponie etc. spiegelt das enge Nebeneinander in dem gesamten Verdichtungsraum Karlsruhe wider. Dementsprechend ist die Erhaltung dieser Landschaftsbereiche von großer Bedeu- tung. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit Bereiches auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) in Stufe 2 und 3 ein. Bei dieser Bewertung konnten allerdings die hier anzu- treffenden kleinräumigen Aspekte nicht berücksichtigt werden. - - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen 45 und 46 befinden sich im 200m Vorsorgeabstand zum NSG Burgau sowie in den Bereichen der Vorsorgeabstände zu RAMSAR-Gebiet, Europ. Vogelschutzgebiet mit windenergieempfindlichen Arten sowie zum FFH-Gebiet mit Fledermausarten. Lebensstät- ten von Schwarz- und Mittelspechten, Neuntöter sowie Fledermäusen sind bekannt. Die Flächen Nr. 45 und Nr. 46 werden nach Tragfähigkeitsstudie als sehr hoch empfindlich ge- genüber Störungen eingestuft. - - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit oder für die natürli- che Vegetation werden nicht betroffen. 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 128 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen erheblichen Umweltauswirkun- gen: Durch die Planung werden Überschwemmungsflächen (HQ 200) mit hoher Empfindlichkeit betroffen (Tragfähigkeitsstudie). 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht tangiert. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Es werden keine Natura 2000 Gebiete direkt betroffen; unmittelbar angrenzend befindet sich das Natura 2000: FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015341) Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Für die angrenzenden Bereiche des NSG Burgau sind Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten kartiert (s. Schutzgut Pflanzen/ Tiere). Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Die Anwendung der erweiterten Vorsorgeabstände wirken sich minimierend auf die negativen Umweltaus- wirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Wohlbefinden des Menschen aus. Hiervon ist die gesamte Fläche 46 betroffen. Im Bereich der Fläche 45 sind weiterhin weitreichende Restriktionen vorhanden. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 129 Empfehlung zum weiteren Vorgehen Die Vielzahl an Nutzungsinteressen, die an die Flächen Nr. 45, 46, 47 gestellt wird, ist ausschlaggebend für diese Empfehlung hier keine Konzentrationszone vorzusehen. Insbesondere die ökologischen Aspekte als auch die Gesichtspunkte der Erholungsvorsorge sollten in diesen Bereichen prioritär Berücksichtigung fin- den. Die laut Windatlas bedingte Nutzbarkeit der Windhöffigkeit von 5,25 – 5,5m/s unterstützt diese Empfeh- lung. Demgegenüber besteht durch die Vorbelastung der vorhandenen drei WEA im Bereich des Energieberges die Möglichkeit einer Bündelung von weiteren Anlagen (Fläche Nr. 46). Aus Sicht von Natur und Umwelt ist eine weitere Reduzierung des Abstandes zwischen möglichen WEA und den umliegenden sensiblen Schutzgebieten als kritisch anzusehen (vgl. hierzu auch Stellungnahme Stadt Karlsruhe- Zentraler Juristischer Dienst vom 03.08.12). Die Fläche 45 liegt im LSG – Burgau. Hier wäre eine Befreiung bzw. Änderung der Schutzgebietsverord- nung notwendig. Aus Umweltsicht wird empfohlen, für diesen Suchraum keine Konzentrationszone vorzusehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 130 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Steckbriefe zu potentiellen Windnutzungsgebieten, die keinem Suchraum zugeordnet wur- den: potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 3: Rehbuckel Nr. 4: Grünberg Gebietsübersicht Fl. 3 Fl. 4 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 131 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Karlsruhe Ortsteil Größe des Such- raums 18,7 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan z.T. Regionaler Grünzug z.T. Grünzäsur formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien (s. Karte 4) FNP (2010) Wald Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung)  Klimaschutzwald  Immissionsschutzwald  z.T. Erholungswald  z.T. LSG Bergwald- Rappeneigen (Nr. 2.12.011) Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25- 5,5 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung gegeben; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben Vorbelastungen keine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Hügeliges, stark welliges Gelände; Waldstandort umgeben von sehr strukturreichen Offenlandbereichen mit Streuobstwiesen, alten Solitär-Obstbäumen, Pferdeweiden und Ackerflächen. Die Nutzungen fügen sich harmonisch in die Landschaft ein. Die Lage zwischen Hohenwettersbach- Bergwald- Wolfartsweier – Geigersberg ist ausschlaggebend für die hohe Frequentierung von Erholungssuchenden. Gartenhausge- biete grenzen direkt an die Fläche an. weitere Hinweise - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 132 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen Umweltauswirkun- gen: Gartenhausgebiete als störungsempfindliche Grünflächen befinden sich direkt angrenzend an das pot. Windnutzungsgebiet. Gleichzeitig liegen beiden Flächen innerhalb des 750m Vorsorgeabstandes zur Ortschaft Hohenwettersbach. - - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nicht betroffen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Planung betrifft Teile des LSG Bergwald- Rappeneigen u.a. mit den Schutzzwecken der Sicherung eines bedeutsamen Naherholungsgebietes und dem Schutz des Landschaftsbil- des. Gleichzeitig werden Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege tan- giert. - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Nähere Untersuchungen sind insbesondere zum Besonderen Artenschutz notwendig. 0 Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Große Teile (>50%) des Windnutzungsgebietes betreffen Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit. - Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden voraussichtlich nicht betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Planung betrifft den Klima- und Immissionsschutzwald. Es ist von Beeinträchtigungen auszugehen. - Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Es werden keine Natura 2000 Gebiete betroffen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 133 Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Regionalverband Mittlerer Oberrhein (27.07.12):  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (30.07.12):  Suchraum liegt innerhalb 15km Radius der VOR-Anlage; Bedenken, da von einer Höhe > 320m üNN auszugehen ist Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Die erweiterten Vorsorgeabstände dienen der Reduzierung von erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Gesundheit der Menschen. Sie betreffen in erster Linie die Siedlungsgebiete Hohenwetters- bach, Bergwald und Geigersberg sowie die dortigen Gartenhausgebiete. Empfehlung zum weiteren Vorgehen Aufgrund der Nähe zu den Siedlungen Hohenwettersbach, Bergwald und Geigersberg ist mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Es wird empfohlen, für diese Fläche keine Ausweisung als Konzentrati- onszone vorzusehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 134 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 14 - Thomashof Gebietsübersicht Fl. 14 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Karlsruhe Ortsteil Thomashof Größe des Such- raums 5,1 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Regionaler Grünzug Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 135 formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien (s. Karte 4) FNP (2010) Wald rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung)  LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056)  FFH-Gebiet Pfinzgau West (Nr. 7017342) Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25-5,5 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung gegeben; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben Vorbelastungen keine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Wald nahe der Ortschaft Thomashof. Die Umgebung ist ge- prägt durch leicht welliges Gelände mit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Weite Fernblicke sind mög- lich. Die Aussiedlerhöfe Batzenhof, Lamprechtshof bilden mit der Ortschaft Thomashof charakteristische Elemente der dortigen Kulturlandschaft. weitere Hinweise geringe Flächengröße, die keine Bündelung mehrerer WEA zulässt Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Die Fläche liegt innerhalb des 750m Vorsorgeabstands zur Ortschaft Thomashof. Der Waldbereich als Erholungswald stufe 2 eingestuft. - - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter werden nicht betroffen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen Umweltauswirkun- gen: Das LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) ist betroffen. Schutzzweck, ist u.a. die „ (...) Bewahrung des für große Teile der Pfinztäler Gemarkung typischen Landschaftsbildes (...)“. Es handelt sich um eine charakteristische Kulturlandschaft geprägt durch die Einzelhöfe Batzenhof und Lamprechtshof sowie durch die Ortschaft Thomashof. - - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 136 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Die Lage im FFH-Gebiet lässt auf das Vorkommen seltener Arten schließen. Datengrundla- gen über bestimmte Artenvorkommen liegen z.Zt nicht vor. Vorsorgeabstände zu Schutz- gebieten werden nicht betroffen. Der Waldrand ist als geschütztes Biotop ausgewiesen. Konkrete Vorsorgeabstände können erst nach Kenntnis der vorkommenden Arten festge- legt werden. Der Bereich wird laut Tragfähigkeitsstudie als hoch empfindlich gegenüber Störungen ein- gestuft. - (0) Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Es werden Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit sind be- troffen. - Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden voraussichtlich nicht betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Das pot. Windnutzungsgebiet liegt im Bereich des Klimaschutzwaldes. - Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt innerhalb des FFH-Gebiets Pfinzgau- West. Durch eine FFH- Verträglichkeitsprüfung ist die Verträglichkeit des Vorhabens gegenüber den Lebensraumansprüchen der vorkommenden Arten nachzuweisen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Zudem ist das Vorkommen von Fledermausarten zu prüfen. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Gemeinde Pfinztal (19.07.12):  Es liegen keine weiterreichenden, umweltrelevanten Informationen vor. im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (30.07.12):  Suchraum liegt innerhalb 15km Radius der VOR-Anlage; Bedenken, da von einer Höhe > 320m üNN auszugehen ist Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 137 Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Aufgrund des erweiterten Vorsorgeabstands ist mit erheblichen Konflikten zur Ortschaft Thomashof zu rechnen. Empfehlung zum weiteren Vorgehen Das potentielle Windnutzungsgebiet eignet sich aufgrund mehrerer Faktoren nicht als Konzentrationszone Windenergie: insbesondere die geringe Flächengröße, die Nähe zur Ortschaft Thomashof sowie die Lage in einer charakteristischen Kulturlandschaft sind Gründe für die Empfehlung, dieses Gebiet nicht als Konzent- rationszone vorzusehen. Die bedingte Nutzbarkeit der Windhöffigkeit unterstützt die Empfehlung. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 138 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 20: Hopfenberg Nr. 21: Kaltenberg Gebietsübersicht Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 139 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Pfinztal Ortsteil Größe des Such- raums Nr. 20: 15,7 ha Nr. 21: 2,4 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Regionaler Grünzug Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien (s. Karte 4) FNP (2010) Nr. 20: Wald Nr. 21: Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung)  LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056)  Fläche Nr. 20: Erholungswald Stufe 2 Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25-5,5 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung Netzanbindung durch Nähe zu Söllingen voraussichtlich möglich; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung evt. möglich; Wirtschaftswege; teilweise rel. schmale Wege; Hangbereich Vorbelastungen keine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Bei Fläche 20 handelt sich um eine bewaldete Kuppe, die auch von der gegenüberliegenden Talseite (Berghausen) gut einsehbar ist. Gartenhäuser befinden sich innerhalb des Waldbereiches und fügen sich gut in die Landschaft ein. Die hohe Frequentierung durch Erholungssuchende wird durch die Einstufung als Erholungswald Stufe 2 dokumentiert. Fläche 21 ist Offenland, das landwirtschaftlich genutzt wird. Hier sind direkt angrenzend Gartenhausge- biete anzutreffen. Der Gesamtbereich dieser Flächen ist stark durch die hohe Nutzungsintensität des Siedlungsbandes Dur- lach, Grötzingen, Berghausen, Pfinztal geprägt. weitere Hinweise keine Bündelung mehrerer WEA möglich Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 140 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Durch die Planung wird der Nahbereich störungsempfindlicher Grünflächen (Gartenhaus- gebiet) sowie Erholungswald Stufe 2 betroffen. Gleichfalls liegen die Flächen innerhalb der 750m Vorsorgeabstände zur Wohnbebauung in Berghausen. - - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nicht betroffen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Durch die Lage im LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) ist mit negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. Der Schutzzweck ist u.a. die „ (...) Bewahrung des für große Teile der Pfinztäler Gemarkung typischen Landschaftsbildes (...)“. Es handelt sich um den Randbereich eines relativ unberührten Gebietes (>9-16km 2 unzer- schnittener Raum). - - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten liegen innerhalb eines 1000m Ab- standes und tangieren die Fläche 20 im Norden. Kenntnisse über Wochenstuben und Jagdhabitate liegen derzeit nicht vor. (-) 0 Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich negativen Umweltauswirkungen: Durch die Planung werden sowohl Böden mit einer besonderen Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation (Fl. 20) als auch Böden mit besonderer Bedeutung für die natürli- che Bodenfruchtbarkeit (Fl. 21) beansprucht. - Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Es werden keine Gebiete mit besonderer Bedeutung für das Schutzgut Wasser bean- sprucht. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Durch die Planung werden Flächen beansprucht, die als Klimawald besondere Funktionen für das Schutzgut Klima und Luft übernehmen beansprucht. - Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Durch die Planung werden keine Natura 2000 Gebiete beansprucht. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 141 Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Gemeinde Pfinztal (19.07.12):  Es liegen keine weiterreichenden, umweltrelevanten Informationen vor. im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (30.07.12):  Suchraum liegt innerhalb 15km Radius der VOR-Anlage; Bedenken, da von einer Höhe > 320m üNN auszugehen ist Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Die Anwendung der erweiterten Vorsorgeabstände zur Verringerung der negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen wirken sich auf die gesamten Flächen 20 und 21 aus. Ausschlaggebend hierfür sind die Abstände zu den direkt angrenzenden Sonderbauflächen Gartenhausgebiet. Empfehlung zum weiteren Vorgehen Gartenhausgebiete werden als störungsempfindliche Grünanlagen eingestuft, denen tagsüber ein beson- ders Ruhebedürfnis unterliegen. Sie sind aufgrund ihrer Bedeutung für den Menschen gegenüber Beein- trächtigungen insbesondere durch Lärm und aber auch durch Schattenwurf zu schützen. Aufgrund dessen wird empfohlen, für die Flächen nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 142 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 22 – Mückenloch Gebietsübersicht Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Pfinztal Ortsteil Berghausen Größe des Such- raums 2,8 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 143 formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien (s. Karte 4) FNP (2010) Wald rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung)  LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056)  Erholungswald Stufe 2 Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,0- 5,25 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung gegeben, genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben Vorbelastungen B293 in 300m Entfernung Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die Fläche befindet sich in einer relativ unberührten Landschaft. Die bewaldete Kuppe, ist umgeben von Streuobstwiesen, Grünland- und Ackerflächen. Vereinzelt sind Kleingärten anzutreffen. Der Wald ist ge- kennzeichnet durch seine junge Altersklasse; evt. sind dies Windwurfflächen. weitere Hinweise  geringe Flächengröße; keine Bündelung von mehreren WEA möglich Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Das pot. Windnutzungsgebiet befindet sich innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstands zur Ortschaft Berghausen (750 m). Gleichzeitig wird Erholungswald Stufe 2 betroffen. - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nicht betroffen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Fläche liegt inmitten des LSG Pfinztal. Der Schutzzweck beinhaltet u.a. „ ...die Bewah- rung des für große Teile der Pfinztäler Gemearkung typischen Landschaftsbildes.“ - - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Windenergieempfindliche Fledermausarten wurden innerhalb eines 1000m Abstandes zur Fläche kartiert. Kenntnisse über Wochenstuben und Jagdhabitate liegen nicht vor. (-) 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 144 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Durch die Planung werden Bereiche mit besonderer Bedeutung für die natürliche Vegetati- on betroffen. - Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden nicht betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Durch die Planung wird der Klimaschutzwald betroffen. - Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Es werden keine Natura- 2000 Gebiete betroffen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Gemeinde Pfinztal (19.07.12):  Es liegen keine weiterreichenden, umweltrelevanten Informationen vor. im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (30.07.12):  Suchraum liegt innerhalb 15km Radius der VOR-Anlage; Bedenken, da von einer Höhe > 320m üNN auszugehen ist Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 145 Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Die erweiterten Vorsorgeabstände zur Ortschaft Berghausen bewirken zur Vermeidung von Beeinträchti- gungen eine Reduzierung der Flächengröße auf 1,7 ha. Empfehlung zum weiteren Vorgehen Aufgrund der der geringen Flächengröße eignet sich das potentielle Windnutzungsgebiet für die Auswei- sung als Konzentrationszone Windenergie nicht. Die Planungen innerhalb der Nachbargemeinde Walzbachtal sehen, soweit dies zum jetzigen Planungs- stand erkennbar ist, voraussichtlich keine Konzentrationszonen vor, die im direkten räumlichen Zusammen- hang zu dieser Fläche stehen. Es handelt sich um einen größeren, bisher relativ unberührten Landschafts- bereich (9-16km 2 UZR). Der Schutzzweck des LSG Pfinztal u.a. sieht die (..)“ die Bewahrung des für große Teile der Pfinztäler Gemarkung typischen Landschaftsbildes (...)“ vor. Es wird empfohlen, für diese Fläche keine Konzentrationszone vorzusehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 146 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 36: Brandkopf Nr. 37: Unterer Klosterwald Nr. 38: Brückberg Nr. 39: westlich Burbach Nr. 41: Zellerberg Gebietsübersicht Fl.36 Fl.37 Fl. 38 Fl.39 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 147 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Marxzell Ortsteil Pfaffenroth Größe des Such- raums Nr. 36: 147,5 ha Nr. 37: 7,5 ha Nr. 38: 4,4 ha Nr. 39: 19,4 ha Nr. 41: 5,6 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan z. T. Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege z. T. Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien (s. Karte 4) FNP (2010) Wald rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung)  überwiegend Erholungswald Stufe 2  LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060)  Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord  innerhalb des 1000m Puffers zum FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25 bis 5,5 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung möglich; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben Vorbelastungen keine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die pot. Windnutzungsgebiete liegen im Bereich der Schwarzwaldrandplatten, der durch ein stark beweg- tes Relief mit tief eingeschnittenen Tälern und stellenweise Hochebenen charakterisiert sind. Die Umge- bung ist ländlich geprägt. Kleinere Ortschaften mit landwirtschaftlich genutzten Flächen in Ortsnähe er- gänzen die großen Waldflächen. Die Nutzungen fügen sich harmonisch in die Landschaft ein. Stellenwei- se sind weite Fernblicke möglich. Die Umgebung der Bergrücken ist geprägt durch Grünlandbereiche mit Streuobstwiesen. Die Nutzungen fügen sich harmonisch in die Landschaft ein. Bei dem gesamten Bereich der Flächen 36, 37, 38, 39 handelt es sich um eine großräumige, von technischen Infrastrukturen unbe- rührte Landschaft. weitere Hinweise Die Planungen zur Windenergie der angrenzenden Nachbargemeinden sind zu beachten. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 148 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen Umweltauswirkun- gen: Teilweise liegen die Bereiche innerhalb der erweiterten Vorsorgeabstände zu den Siedlun- gen Marxzell, Burbach, Pfaffenroth (Fl. Nr. 37, 38, 39). In diesen Bereichen ist mit erhebli- chen negativen Auswirkungen zu rechnen. Der gesamte Bereich des LSG Albplatten dient als wichtiges Erholungsgebiet für den Großraum Karlsruhe. Von einer hohen Frequentie- rung durch Erholungssuchende ist auszugehen (Erholungswald Stufe 2). - - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen liegt im 2,5- 5 km Radius zu den regional bedeutsamen Kulturdenkmälern Rui- ne Frauenalb und Gutshof Metzlinschwander Hof. - Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Planung betrifft das LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060) mit u.a. dem Schutzzweck „ (...) der Erhaltung und Entwicklung der Erholungsnutzung in den ver- schiedenen Landschaftsbereichen (...)“ - - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Es bestehen Hinweise bzgl. des Vorkommens des Rotmilans im Bereich des Suchraums I. Das Vorkommen ist noch nicht bestätigt; konkrete Kartierungen der Vorkommen/ Brut- standorte liegen derzeitig nicht vor. Alle Flächen liegen im 1000m Vorsorgeabstand zum FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern mit Vorkommen von Fledermausarten. Fläche Nr. 40 umfasst direkt Bereiche des FFH-Gebiets. Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten sind in Marxzell und Spielberg kar- tiert. Ein 1000m Abstand betreffen die Flächen 36, 37 und 41. Kenntnisse über Wochenstu- ben und Jagdhabitate liegen derzeit nicht vor. Laut Tragfähigkeitsstudie wird der Bereich mit Ausnahme der Fläche Nr. 39 als sehr hoch empfindlich gegenüber Störungen eingestuft. Es ist mit negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. Die vorliegenden Hinweise sind durch weiterführende Informationen/ Kartierungen zu fundieren. (--) - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation bzw. für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden nicht betroffen. 0 Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser sind nicht betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Klima und Luft sind nicht betroffen. 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 149 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Flächen liegen innerhalb des 1000m Vorsorgeabstandes zum FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) mit Fledermausarten wie Bechsteinfledermaus und Mausohr. Durch eine FFH- Verträglichkeitsprüfung ist die Verträglichkeit des Vorhabens gegenüber den Lebensraumansprüchen der vorkommenden Arten nachzuweisen. Eine Einschätzung der Umweltauswirkungen und der benötigte Vor- sorgeabstand sind zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend festzulegen. Besonderer Artenschutz Es liegen Hinweise zum Vorkommen des Rotmilans als windenergieempfindliche Vogelart auf benachbarten Flächen vor. Detaillierte Kartierungen zu Brutstandorten etc. sind notwendig. Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Zudem ist das Vorkommen und die Lebensraumansprüche von Fledermausarten zu prüfen. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Regionalverband Mittlerer Oberrhein (27.07.12):  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich Gemeinde Gaggenau (25.7.12):  eine Abstimmung der Konzentrationszonen mit der Gemeinde Gaggenau und evt. Bad Herrenalb wird als sinnvoll erachtet Landratsamt Karlsruhe – Forstamt (27.07.12):  Hinweis auf Vorkommen von Kolkrabe und Rotmilan im Bereich Schielberg Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. Umwelt (26.07.12):  Der Suchraum sollte nicht weiter betrachtet werden: Teilüberschneidung FFH-Gebiet, geringe Windhöffigkeit Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 150 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Durch Anwendung der erweiterten Vorsorgeabstände zu den Ortschaften Burbach, Marxzell, Pfaffenroth sowie der Berücksichtigung der Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege kommt es zu folgender Flächenreduzierung, durch die erhebliche Konflikte vermieden werden können: Empfehlung zum weiteren Vorgehen Aufgrund der Vermeidung möglicher erheblicher Konflikte durch die Flächenreduzierung der Flächen 37, 38, 39, 41 wird empfohlen, diese Bereiche von weiteren Untersuchungen zurückzustellen. Diese Flächen eig- nen sich nicht für die Ausweisung von Konzentrationszonen. Fläche 36: Das FFH-Gebiet mit Fledermausarten innerhalb der Fläche 36 gibt Hinweise auf eine sehr hohe ökologische Empfindlichkeit dieses Bereiches. Die bedingt nutzbare Windhöffigkeit unterstützt die Empfeh- lung für diesen Suchraum keine Konzentrationszone vorzusehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 151 potentielles Windnutzungsgebiet: Nr. 44 Weißreut Gebietsübersicht Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Rheinstetten Ortsteil Größe des Such- raums 31 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan z.T. Regionaler Grünzug z.T. Grünzäsur z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft Gebiet zur Sicherung von Wasservorkommen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 152 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien (s. Karte 4) FNP (2010) Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung)  LSG Rheinniederung zwischen Aubügel und Neuburgweier (Nr. 2.15.069)  innerhalb 700m Puffer zum Vogelschutzgebiet Rheinniederung Elchesheim- Karlsruhe  innerhalb 700m Puffer um RAMSAR-Gebiet  innerhalb 1000m Puffer zu FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015341) Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25- 5,5 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung gegeben; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben Vorbelastungen Stromtrassen; Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Ebenes Gelände, das durch einen großen Offenlandbereich geprägt ist. Die Fläche wird ackerbaulich genutzt (Mais). weitere Hinweise - Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Trotz der eingehaltenen Mindestabstände der TA-Lärm kommt es zu Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes. Insbesondere die Wohngebiete der Ortschaften Neuburgweier und Rheinstetten werden betroffen. Sie liegen innerhalb des 750 - 1000m Vorsorgeabstandes. - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Es werden natur- und kulturgeschichtliche Bodenzeugnisse und Bodendenkmale (DSchG) mit hoher und sehr hoher Bedeutung betroffen. - Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Das LSG Rheinniederung zwischen Aubügel und Neuburgweier (Nr. 2.15.069) ist betroffen. Mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen ist zu rechnen. - - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 153 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Lage innerhalb der Vorsorgeabstände zum Vogelschutzgebiet Rheinniederung Elches- heim-Karlsruhe, zum RAMSAR-Gebiet sowie zum FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015341) deutet auf einen ökologisch sehr sensiblen Be- reich hin. Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten sind in Neuburgweier und Forchheim kartiert. Ein 1000m Radius um die Quartiere tangiert Fläche im Westen und Osten. Kennt- nisse über Wochenstuben und Jagdhabitate liegen derzeit nicht vor. Voraussichtlich ist mit negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. (- -) - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Durch die Planung sind Flächen mit hoher Bedeutung als Standort für die natürliche Boden- fruchtbarkeit betroffen. - Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Die Fläche liegt innerhalb von Überschwemmungsflächen (Tragfähigkeitsstudie); der östli- che Teilbereich WSG III. Mit negativen Umweltauswirkungen ist zu rechnen. - Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes werden nicht betroffen. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Durch die Lage innerhalb des 1000m Puffers zum FFH – Gebiet Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015341) wird eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Die Betroffenheit der vorkom- menden Arten gegenüber WEA ist zu prüfen. Eine abschließende Einschätzung der Umweltauswirkungen und der benötigten Vorsorgeabstände sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht festzulegen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12):  Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 154 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Durch die Anwendung der erweiterten Vorsorgeabstände insbesondere zur Ortschaft Neuburgweier kommt es zu einer Reduzierung der Flächengröße. Es verbleibt eine Größe von insgesamt 7,7 ha. Empfehlung zum weiteren Vorgehen Die Fläche 44 befindet sich in einem Bereich mit zahlreichen Restriktionen bzgl. des Schutzgutes Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt. Durch eine FFH-Prüfung muss die Betroffenheit der vorkommenden Fledermaus- und Vogelarten gegenüber WEA geprüft werden. Dieser Raum ist aus Sicht von Natur und Umwelt als sehr sensibel einzustufen. Zudem ist von einer bedingt nutzbaren Windhöffigkeit auszugehen. Aufgrund dessen wird empfohlen, diese Fläche nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 155 3.1.3 ZUSAMMENFASSUNG DER WERTUNG DER POTENTIELLEN WINDNUTZUNGSGEBIETE Die potentiellen Windnutzungsgebiete wurden innerhalb der Steckbriefe in Hinblick auf ih- re Auswirkungen auf die Schutzgüter betrachtet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zu erwartenden Auswirkungen; sie dient der Übersicht (vgl. Steckbriefe Kap. 3.1.2). -- erhebliche negative Umweltauswirkungen - negative Umweltauswirkungen 0 geringe negative Umweltauswirkungen + positive Umweltauswirkungen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 156 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Tabelle 12 : Zusammenfassende Darstellung der Einstufung der Umweltauswirkungen der potentiellen Windnutzungsgebiete Suchraum Konzentrationszone Potenzielle Windnut-zungsge-biete Gemeinde Auswirkungen auf die Schutzgüter Empfehlungen/ Anmerkungen aufgrund der zu erwartenden Umweltauswirkungen (Die ausführliche Begründung der Empfehlung ist in den Steckbriefen zu finden.) Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Kultur- und Sachgüter Landschaft Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt – ohne FFH VP Boden Wasser Klima und Luft A Nr. 1, 1a, 1b Karlsruhe - - 0 0 0 0 0 0 Um erhebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, wird empfohlen, diesen Suchraum als Konzentrationszone Priorität 2 vorzusehen. B Nr. 13 Rheinstetten - 0 0 - 0 - 0 Der Suchraum wird als mögliche Konzentrationszo-ne Priorität 1 empfohlen. Eine Flächeneingrenzung ist notwendig. C Nr. 5, 6, 7 Ettlingen - 0 (-) - - 0 0 0 Der Suchraum wird als mögliche Konzentrationszo-ne Priorität 1empfohlen. Die Flächen Nr. 5 und 6 werden eingegrenzt, um negative Umweltauswir-kungen zu vermeiden. Die Fläche Nr. 7sollte nicht weiter verfolgt werden. D Nr. 8, 9, 10, 11 Ettlingen - 0 - - 0 0 - Der Suchraum wird als mögliche Konzentrationszo-ne Priorität 1 empfohlen. Hierzu sollte Fläche Nr. 9 eingegrenzt werden, um negative Umweltauswir-kungen zu vermeiden. Die Flächen Nr.8, 10 und 11 sollten nicht als Konzentrationszone vorgesehen werden. E Nr. 12 Ettlingen -- 0 - 0 0 0 0 Um erhebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, wird empfohlen, diesen Suchraum nicht als Konzentrationszone vorzusehen. F Nr. 24, 25, 26, 27, 28 Karlsbad -- 0 - - 0 - 0 Um erhebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, wird empfohlen, Flächen Nr. 24, 26 und 27 als Konzentrationszone Priorität 2 vorzusehen. G I/ G II Nr. 2, 31, 32, 23 Weingarten/ Pfinztal/ Ka. - 0 - - - 0 0 Um negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, wird empfohlen, diesen Suchraum nicht als Kon-zentrationszone vorzusehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PART NER raumplaner landschaftsarchitekten 157 H Nr. 33, 34, 35 Weingarten - - 0 0 - 0 0 Der Suchraum wird als mögliche Konzentrationszo-ne Priorität 1 empfohlen. Hierzu sollte die Fläche Nr. 34 eingegrenzt werden, um negative Umwelt-auswirkungen zu vermeiden. Die Flächen Nr. 33 und 35 sollten nicht als Kon-zentrationszone vorgesehen werden. I Nr. 40, 42, 43 Marxzell - - - - - - - - (-) - 0 0 Um erhebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, wird empfohlen, diesen Suchraum nicht als Konzentrationszone Priorität 2 vorzusehen. J Nr. 15, 16, 17, 18, 19 Pfinztal - 0 -- 0 - 0 0 Um erhebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, wird empfohlen, Fläche 15 dieses Suchraums als Konzentrationszone Priorität 2 vorzusehen. K Nr. 45, 46, 47 Karlsruhe - 0 - - -- 0 0 0 Um erhebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, wird empfohlen, diesen Suchraum nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 158 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Potentielle Windnutzungsgebiete, die keinem Suchraum zugeordnet wurden: Potenzielle Windnut-zungsge-biete Gemeinde Auswirkungen auf die Schutzgüter Empfehlungen/ Anmerkungen aufgrund der zu erwartenden Umweltauswirkungen (Die ausführliche Begründung der Empfehlung ist in den Steckbriefen zu finden.) Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Kultur- und Sach- güter Landschaft Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt – FFH VP siehe Kap. 5 Boden Wasser Klima und Luft Nr. 3; Nr. 4 Grünberg Karlsruhe -- 0 - 0 - 0 - Um erhebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, wird empfohlen, diese Flächen nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Nr. 14 Thomashof Karlsruhe -- 0 - - - (0) - 0 - Um erhebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, wird empfohlen, diese Fläche nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Nr. 20, 21 Pfinztal -- 0 - - (-) 0 - 0 - Um erhebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, wird empfohlen, diese Flächen nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Nr. 22 Mückenloch Pfinztal - 0 - - (-) 0 - 0 - Um erhebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, wird empfohlen, diese Fläche nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Nr. 36, 37, 38, 39, 41 Marxzell -- - - - - (--) 0 0 0 Um erhebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, wird empfohlen, diese Fläche nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Nr. 44 Weißreut Rheinstet-ten - - - - - (- -) - - 0 Um erhebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, wird empfohlen, diese Fläche nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Für die potentiellen Windnutzungsgebiete Nr. 29 (Rotenbuckel) und Nr. 30 (Hohberg) wurden aufgrund der geringen Flächengröße ke ine de- taillierten Untersuchungen in Form von Ste ckbriefen vorgenommen. Hierbei ist die geringe Eignung als Konzentrationszone eindeut ig. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 159 3.2 KONZEPT STUFE 5: VORSCHLAG ZUR AUSWEISUNG VON KONZENTRATI- ONSZONEN IN DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG Vor dem Hintergrund der Voruntersuchung und der detaillierten Untersuchung der poten- tiellen Windnutzungsgebiete lässt sich auch im Kontext der planerischen Leitlinien fol- gender gutachterlicher Vorschlag herausstellen und begründen (vgl. Kap. 2.1): Nr Leitlinie AnmerkungFlächen 1 Sicherung von wirtschaftlich sinnvollen Standorten für eine Windenergienutzung mit geringem Konfliktpotenzial Der NVK ist für eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Windenergie nur eingeschränkt nutzbar. - Standorte mit vergleichsweise besseren Windhöffigkeiten sind konfliktreich - Standorte mit geringen Konfliktpotential haben eingeschränkte Windhöffigkeit Nr. 6 Ettlingen Nr. 9 Ettlingen Nr. 13 Rheinstetten Nr. 34 Weingarten 2 Vermeidung von Windener- gieanlagen in Gebieten mit hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbildes und Scho- nung von großräumig unbe- lasteten Gebieten Als bedeutende Landschaften sind die Vor- bergzone, die Hangkante als Übergang in das Kraichgau sowie die Schwarzwald- Randplatten anzusehen. Großräumig un- zerschnittene und unbelastete Räume gibt es im NVK keine. Suchraum G I Suchraum F Suchraum I 3 Bevorzugung der Übernahme von bereits ausgewiesenen Sonderbauflächen und Kon- zentrationszonen Windener- gie sowie bestehender Anla- gen und ihrer Erweiterungs- möglichkeiten, soweit sie in das Gesamtkonzept passen und den aufgezeigten Krite- rien entsprechen. Im NVK sind 3 Anlagen in Knielingen (ehe- malige Deponie-West) vorhanden und aus- gewiesen sowie eine WEA zur Forschungs- und Entwicklungszwecken bei Grötzingen zeitlich befristet genehmigt. Die vertiefte Betrachtung einer Ergänzung im direkten Umfeld hat zu keiner weiteren Standortmöglichkeit geführt. - 4 Bevorzugung von Standorten mit hoher Vorbelastung durch technische Infrastruktur Die vertiefte Betrachtung einer Ergänzung im direkten und weiteren Umfeld im Hafen- bereich und den bestehenden Anlagen hat zu keiner Standortmöglichkeit geführt. Auch eine Überprüfung von Möglichkeiten entlang bestehender Infrastruktur wie der Autobahn und Bahnlinien führte zu keinem Ergebnis, da die Windhöffigkeit dort zu gering ist. Karlsruhe Ettlingen 5 Konzentration und Bündelung der Anlagen in Windparks zur Vermeidung zahlreicher Ein- zelanlagen Schwerpunktsetzungen sind entlang der Hangkante östlich der B3 bei Ettlingen und Karlsruhe möglich sowie in Rheinstetten und Weingarten. Karlsruhe Ettlingen Rheinstetten Weingarten 6 Wenn möglich und erforder- lich Akzeptanz eines höheren Konfliktpotenzials an beson- ders windhöffigen Standorten Der Bereich des NVKs weist eine bedingt nutzbare Windhöffigkeit auf. Die wind- höffigsten Bereiche liegen auf den Gemar- kungen Ettlingen und Marxzell. Diese Berei- che sind jedoch sehr konfliktreich. Ettlingen Marxzell 7 Vermeidung von Überlastun- gen an Standorten für Wind- energieanlagen durch Be- schränkung der Anlagenzahl und Einhaltung von Abstän- den von Anlagengruppen und Windparks untereinander. Die Situation im NVK ist durch die einge- schränkte Nutzungsfähigkeit der pot. Wind- nutzungsgebiete im Hinblick auf Überlas- tungen vermutlich nicht sehr problematisch. Besondere Aufmerksamkeit muss der Ab- stimmung mit den benachbarten Gemein- den gelten sowie dem Bereich um Ettlingen. Nachbargemeinden z.B. Malsch, Kö- nigsbach-Stein, Gaggenau, Walz- bachtal, Bad Her- renalb, Ettlingen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 160 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Die nachfolgende Abbildung stellt die Konzeption der Konzentrationszonen Windenergie mit der Unterscheidung Priorität 1 und 2 zusammenfassend dar. Gleichzeitig sind die Ge- biete dargestellt, die sich nicht für eine Ausweisung als Konzentrationszone eignen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 161 Abbildung 19: Konzeption Konzentrationszonen Windenergie Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 162 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten 3.3 KONZEPT STUFE 6: ÜBERPRÜFUNG DES SUBSTANZIELLEN RAUMS FÜR DIE WINDENERGIE DES VORSCHLAGS DER BEABSICHTIG- TEN FNP AUSWEISUNG Dieser Schritt kann erst nach Vorlage des FNP Entwurfplans bearbeitet werden. In diesem Schritt werden zunächst einmal alle zwingend für eine Windenergienutzung nicht zur Verfügung stehenden Flächen zusammengestellt. Zu den bereits in Kap. 2.4 dargestellten Tabubereichen sind durch die vertiefte Betrachtung der Einzelfallbetrach- tung weitere Flächen hinzugekommen, die nicht für eine Windenergienutzung zur Verfü- gung stehen. Des Weiteren sind auch die Bereiche, die keine genügende Windhöffigkeit aufweisen, aus sachlichen Gründen auszuschließen. Die Kommunen und der Planungsverband sind Träger der Planung. Die Festlegung des Planungskonzeptes unter Einbezug auch „weicher“ Kriterien und Begründungen weiterer Bereiche, in denen andere Nutzungen als die Windenergie Vorrang eingeräumt wird, liegt in der Verantwortung der Kommunen und des Planungsverbandes. Diese Einengung und Festlegung rührt weitgehend aus Gründen einer weiteren Minderung von Umweltkonflik- ten im Falle einer Inanspruchnahme möglicher Windnutzungsgebiete durch Windenergie- anlagen. Diese Flächen werden hier zusammenfassend dargestellt und begründet. Abschließend werden die Flächenanteile der Kategorien „Windnutzungsgebiete“ und „ausgewiesene Konzentrationszonen“ in Bezug gesetzt und im Hinblick der Forderung nach einer Schaffung eines substanziellen Raums für die Windenergie gewertet. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 163 ANMERKUNGEN: In dieser Zusammenfassung sind verkleinerte Kartendarstellungen enthalten. Sie dienen lediglich der Übersicht im Text. Die Sachthemen sind im Original im Maßstab 1:25.000 im DIN A0 Format aufbereitet.  Karte 1: Windhöffigkeit (Situation der Windverhältnisse zum Betrieb von Windkraftanlagen)  Karte 2: Ausschluss (Grundsätzlich für eine Windkraftnutzung nicht zur Verfügung stehende Gebiete)  Karte 3: potentielle Windnutzungsflächen  Karte 6: Prüfflächen (weitere Restriktionen, die auf den pot. Windnutzungsgebieten liegen) HHP Hage+Hoppenstedt Partner Rottenburg, den 23. 10. 2012 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 164 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Quellen AGF - ARBEITSGEMEINSCHAFT FLEDERMAUSSCHUTZ BADEN-WÜRTTEM-BERG (2011): Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg – Positionspapier, Stand 08.12.2011 BACH, L. (2001): Fledermäuse und Windenergienutzung – reale Probleme oder Einbil- dung? - Vogelkundliche Berichte Niedersachsen, H. 33:119-124 BACH, L. (2009): Hinweise zur Erfassungsmethodik und zu planerischen Aspekten von Fledermäusen.- Vortrag gehalten auf der Fachtagung „Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen“ in Hannover am 09.06.2009 BOSCH & PARTNER (2011): Strategien der Konfliktminderung bei der Nutzung der Windenergie in Waldgebieten. Aus: Windenergie im Wald. Fachtagung BMU und DNR. 13. September 2011 BMU Berlin. BRINKMANN, R. (2011): Kollisionsrisiko für Fledermäuse an Windkraftanlagen. –Vortrag im Rahmen der Fachtagung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit und des Deutschen Naturschutzrings in Berlin am 13.09.2011 BRINKMANN, R. (Uni Hannover), NIERMANN, I. (Uni Hannover) BEHR, O. (Uni Erlan- gen) & REICH, M. (Uni Hannover) (2011): Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen. Forschungsprojekt.- Gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.- Laufzeit: Januar 2007 - Dezember 2009 BUNDESVERBAND WINDENERGIE E. V. (BWE) (2010): A bis Z. Fakten zur Windener- gie. Berlin. BUNDESVERBAND WINDENERGIE e.V. –Arbeitskreis Naturschutz- (2011): Windkraft über Wald. –Vortrag im Rahmen der Fachtagung des Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit und des Deutschen Naturschutzrings in Berlin am 13.09.2011 DEWI GmbH, J. P. Molly: Status der Windenergienutzung in Deutschland – Stand 30.06.2011 ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung und Kranstellfläche E-101. 133 m Betonfer- tigteilturm. ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung und Kranstellfläche E-82 & E-82 E2 & E-82 E3. 107m Betonfertigteilturm; ENERCON: Schallabstände ENERCON E-82 FREIBURGER INSTITUT FÜR ANGEWANDTE TIERÖKOLOGIE GmbH (2012): Ausbau der Windenergie und Fledermausschutz in Baden-Württemberg. Methodenstandards und Handlungsempfehlungen. Teilleistung: Definition windkraftempfindlicher Fledermausar- ten. Tabellarische Übersicht über das Gefährdungspotential. Auftraggeber: LUBW FUCHS, D., HÄNEL, K., LIPSKI, A., REICH, M., FINK, P., & RIECKEN, U. (2010): Län- derübergreifender Biotopverbund in Deutschland – Grundlagen und Fachkonzept. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 98, 194 S. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 165 HÖTKER, H. (2006): Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse.- Untersuchung im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein, Bergen- husen HÖTKER, H., THOMSEN, K-M. & H. KÖSTER (2004): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäu- se – Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen.- Gefördert vom Bundesamt für Naturschutz. INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSPLANUNG UND ÖKOLOGIE DER UNIVERSITÄT STUTTGART (2012): Landschaftsbildbewertung – Pilotprojekt für eine flächendeckende, GIS-gestützte Modellierung der Landschaftsästhetischen Qualität in sechs Planungsregi- onen Baden-Württembergs IWES Frauenhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (Institutteil Kassel) (2012): Vortrag Referent M. sc. P. Kühn; 2.07.2012; Baden-Baden; unveröffentlicht) KONRAD, J. (2012): Repowering von Windenergieanlagen.- Naturschutz und Land- schaftsplanung 44 (1), 2012: 24-30 LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2007): Abstands- regelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brut- plätzen ausgewählter Vogelarten (LAG-VSW).- Berichte zum Vogelschutz 44 (2007): 152- 153 LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (2005): Handlungsempfehlungen für Vogel- schutzgebiete, Karlsruhe LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ (2011): Standarddatenbogen für besondere Schutzgebiete (SPA) und Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in Frage kommen (GGB) und besondere Er- haltungsziele (BEG), Stand 2003 / 2011 LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (1990): Archäologische Denkmäler in Baden-Württemberg; Landesdenkmalamt Baden-Württemberg LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (1990): Schlösser, Burgen, Kirchen und Klöster in Baden-Württemberg; Landesfremdenverkehrsverband Baden- Württemberg LORTHO, F. (2011): Naturschutzrechtlicher Rahmen für den Ausbau der Windkraft.- Na- turschutz Info 1/2011: 48-51 MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN- WÜRTTEMBERG & LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG (2005): Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete, Karlsruhe MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN- WÜRTTEMBERG (2010): Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010, Anlage 1 III: Gebietsbezogene Erhaltungsziele NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (2004): Landschaftsplan 2010 NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (2005): Flächennutzungsplan 2010; Ak- tualisierung 2009 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 166 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (2011): Ökologische Tragfähigkeitsstudie für den Raum Karlsruhe NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (2012): Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung zur Windenergiekonzeption, Stand 01.08.2012 NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingrif- fe; Materialien für die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlung NOHL, W. (2010): Landschaftsästhetische Auswirkungen von Windkraftanlagen. Schöne Heimat - Erbe und Auftrag. Bayrischer Landesverein für Heimatpflege e.V. 99. Jahrgang. 2010/Heft 1. PETERS, W. (2011): Strategien der Konfliktminderung bei der Nutzung.- Vortrag im Rahmen der Fachtagung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi- cherheit und des Deutschen Naturschutzrings in Berlin am 13.09.2011 RATZBOR, G. (2011): Windenergieanlagen und Landschaftsbild; Zur Auswirkung von Windrädern auf das Landschaftsbild REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (2007): Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse. -Ergebnisse aus dem Regierungsbezirk Freiburg mit einer Handlungsemp- fehlung für die Praxis, Freiburg REICH, M. (Universität Hannover), BEHR, O. (Universität Erlangen) & I. NIERMANN (Universität Hannover) (in Bearb.): Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen.- Forschungsprojekt FKZ 0327638C und 0327638D.- Ge- fördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Laufzeit September 2011 - August 2013 SPERLE, T. (2010): Liste der charakteristischen Arten der FFH-Lebensräume in Baden- Württemberg, Stand 30.09.2010 STÜBING, S. (2011): Vögel und Windenergieanlagen im Mittelgebirge.- Der Falke 58: 495-498 WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN WÜRTTEMBERG (2003): Hinweise für die Fest- legung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen mit regionsweiter außergebietlicher Ausschlusswirkung (Az.: 5R-458/2) WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG: Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg Internet: Internetseite der Deutschen Energie-Agentur dena: http://www.thema-energie.de/energie-erzeugen/erneuerbare- energien/windenergie/grundlagen/geschichte-der-windenergienutzung.html (Aufruf: 14.02.2012) Internetseite des TÜV Süd: http://www.tuevsued.de/anlagen_bau_industrietechnik/branchenloesungen/energie/erneu erbare_energien/aktuelles_meldungen/windatlas_informiert_ueber_beste_wind-standorte (Aufruf: 15.02.2012) Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/82723/ (Aufruf: 29.02.2012) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 167 Gesetze/Richtlinien: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. IS. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. IS. 1509) geändert worden Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBI. IS. 1206), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. IS. 2585) geändert worden ist Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBI. I S. 148) geändert worden ist Denkmalschutzgesetz (DSchG) in der Fassung vom 6. Dezember 1983. Letzte berück- sichtigte Änderung: §3 geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBI. S. 252, 253) Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBI. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 69 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBI. I S. 3044) geändert worden ist. Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Okto- ber 2011 (PGBI. I S. 1986) geändert worden ist. Landeseisenbahngesetz (LEisenbG) vom 8. Juni 1995 Landeswaldgesetz (LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995. Letzte berücksichtigte Änderung: §64 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10 November 2009 (GBI. S. 645, 658) Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBI. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBI. IS. 1126) ge- ändert worden. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Hrsg.) 2011: Windatlas Baden-Württemberg. Bearb. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBI Nr. 26/1998 S. 503) Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz – StrG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 11. Mai 1992. Letzte berücksichtigte Änderung: §§3, 34, 50 und 63 geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBI. S. 252) Wassergesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1.1.1999 (GBI. S. 1) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.7.2010 (GBI. S. 565) m. W. v. 01.01.2011 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBI. IS. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 67 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBI. IS. 3044) geändert worden ist. Windenergieerlass Baden-Württemberg 2012: Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Ver- braucherschutz, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft. Stand 09.05.2012   Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 168 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsar- chitekten ANHANG   Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 169 Fach- und planungsrechtlich begründete Ausschluss- und Prüfkriterien Die Kriterien, die zur Ermittlung von Gebieten dienen, in denen die Errichtung und der Betrieb Windenergieanlagen > 50m Nabenhöhe aufgrund fach- oder planungsrechtli- cher Regelungen ausgeschlossen ist (rechtlich begründete Ausschlusskriterien vgl. Kap. 2.4), sind in der Spalte Konzept Stufe 2 – Tabuflächen zu finden. Diese Kriterien be- gründen sich aus dem aktuellen Windenergieerlass vom 09.05.2012. Die Datengrundla- ge hierfür bieten aktuelle, digital verfügbare Geodaten (z.B. FNP, ALK, RIPS) (vgl. Karte 2 Ausschluss). Durch Anwendung dieser Kriterien konnten die potentiellen Windnut- zungsgebiete definiert werden. In den detaillierten Steckbriefen werden diese potentiellen Windnutzungsgebiete im Rahmen der Umweltprüfung näher untersucht (vgl. Kap. 3.1). Hierzu werden u.a. durch Betrachtung der Prüf- und Restriktionsbereiche sowie auch beispielsweise erweiterter Vorsorgeabstände zu Siedlungen etc., die möglichen Umweltauswirkungen der Planung deutlich. Diese angewendeten Vorsorgeabstände sind in der Spalte Prüf- und Restriktionsberei- che zu finden. Sie basieren sowohl auf rechtlichen Restriktionen als auch auf fachlichen Empfehlungen und Einschätzungen zur Ableitung der Umweltkonflikte. Die Kriterien berücksichtigen beispielsweise auch  eine Erholungsvorsorge in fußläufiger Entfernung (750m um Wohngebiete),  verringern die geforderten TA-Lärm-Werte,  berücksichtigen Aspekte wie visuelle Beeinträchtigungen und Bedrängung durch WEA.  ...... Sie sind der Tab. 13 Prüf- und Restriktionsbereiche zu entnehmen. Die Anwendung dieser empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zur Konfliktredukti- on ist mehrfach von der Bevölkerung des NVKs, den Nachbargemeinden als auch in- nerhalb der Planungsstelle des NVKs gewünscht worden. Dies wurde in den verschie- denen Veranstaltungen zur Bürgerinformation, innerhalb der Gremien und auch in Stel- lungsnahmen der Nachbargemeinden wiederholt geäußert. Die prognostizierten Um- weltkonflikte können somit weiter reduziert werden. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 170 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Tabelle 13 : Planungskriterien (Ausschluss- und Prüfkriterien) Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand (1) Siedlung Kurgebiete, Kran-kenhäuser, Pfle-geanstalten; Reine Wohngebiete (FNP, ALK) x 1100 bzw. 750 m (3 bzw. 1 Anl.) - 1500m bzw. 1000m (3 bzw. 1 Anl.) (Ausnahme: Reine Wohngebiete) Siedlungsgebiete dienen der Wohnnutzung. V. a. die von WEA ausgehen-den Lärmemissionen wirken sich störend auf diese Gebiete aus. Zur Ver-meidung von Beeinträchtigungen durch Lärm und Schattenwurf sowie zur Freihaltung von Arrondierungsflächen für die Siedlungserweiterung ist die Einhaltung eines Abstandsbereiches vorgesehen. Der Abstand ergibt sich vor allem aus dem Geräuschpegel eines Referenzwindparks bestehend aus drei Einzelanlagen des Typs E-82 bzw. aus einer Einzelanlage des Typs E-82 (gemittelte Nabenhöhe von 98 und 138 m). Gemäß TA-Lärm gelten nachts folgende Richtwerte: Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten, Reine Wohngebiete: 35 dB(A) Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A) Misch-, Dorf- und Kerngebiete: 45 dB(A) Wohngenutzte Einzelhäuser im Außenbereich: 45 dB(A) Entsprechend dieser Grenzwerte errechnen sich die einzuhaltenden Abstän-de von 300 bis 1100 m. Die Abstände sind im Einzelfall zu prüfen. (TA-Lärm; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.3 und, Kap. 5.6.1.1) Prüf- und Restriktionsbereiche: Erweiterung des Vorsorgeabstands in Hin-blick auf eine höhere Umweltverträglichkeit und die Ermöglichung zukünftiger Planungen (500m bei Einzelhäusern bis 1500m bei Pflegeeinrichtungen). Erweiterte Vorsorgeabstände zu Reinen Wohngebieten werden aufgrund der hohen Siedlungsdichte im Nachbarschaftsverband nicht berücksichtigt. allgemeine Wohn-gebiete (FNP) (bzw. nicht weiter differenziert) x 750 bzw. 500 m(3 bzw. 1 Anl.) - 1000m bzw. 750m (3 bzw. 1 Anl.) Misch-, Dorf- und Kerngebiete (FNP) x 500 bzw. 300 m(3 bzw. 1 Anl.) - 750m bzw. 500m (3 bzw. 1 Anl.) wohngenutzte Einzelhäuser im Außenbereich (ALK) x 500 bzw. 300 m(3 bzw. 1 Anl.) - 750 bzw. 500m (3 bzw. 1 Anl.) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 171 Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand Gewerbegebiete (FNP) (ohne In-dustriegebiete) x 300 bzw. 150 m(3 bzw. 1 Anl.) - 500 m bzw. 300m (3 bzw. 1 Anl.) Gewerbegebiete sollen der Unterbringung von Gewerbebetrieben vorbehal-ten bleiben. V. a. die von WEA ausgehenden Lärmemissionen wirken sich störend auf Gewerbegebiete aus. Gemäß TA Lärm, die für Gewerbegebiete einen Nachtwert von 50 dB(A) vorsieht, errechnet sich der Abstandswert ei-nes Referenzwindparks bestehend aus drei Einzelanlagen E-82 (mit 98 und 138 m Nabenhöhe gemittelt). Demnach ist ein Abstand von ca. 250 m erfor-derlich. Sowohl zur Vermeidung von weiteren Beeinträchtigungen durch Schatten-wurf als auch zur Freihaltung von Arrondierungsflächen für die bauliche Ent-wicklung ist die Einhaltung eines Abstandsbereiches von 300m sinnvoll. Die Abstände sind im Einzelfall zu prüfen. (TA-Lärm; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.1.1) Prüf- und Restriktionsbereiche: Erweiterung des Vorsorgeabstands in Hin-blick auf eine höhere Umweltverträglichkeit und die Ermöglichung zukünftiger Planungen (500 bzw. 300m). Sondergebiete (ohne SO Bund) und Gebiete für den Gemeinbedarf (FNP) x 300 bzw. 150 m(3 bzw. 1 Anl.) - 500m bzw. 300m (3 bzw. 1 Anl.) Sondergebiete unterliegen gemäß §11 BauNVO einer bestimmten Zweckbe-stimmung und können beispielsweise als Gebiete für Einkaufszentren und großflächige Handelsgebiete, Laden- oder Hochschulgebiet genutzt werden. Entsprechend dem für Gewerbegebiete vorgegebenen Nachtwert der TA-Lärm sollten auch in Sondergebieten 50 dB(A) nachts nicht überschritten werden. Der sich daraus errechnende Abstandswert für einen Referenzwindpark be-stehend aus drei Einzelanlagen E-82 (mit 98 und 138 m Nabenhöhe gemit-telt) beträgt 300 m. Die Abstände sind im Einzelfall zu prüfen. (TA-Lärm; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.1.1) Prüf- und Restriktionsbereiche: Erweiterung des Vorsorgeabstands in Hin-blick auf eine höhere Umweltverträglichkeit und die Ermöglichung zukünftiger Planungen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 172 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand Flächen für Ver- und Entsorgung, Industriegebiet (FNP); (Deponie ausgenommen) x - - Flächen für Ver- und Entsorgung sowie Industriegebiete stehen für eine Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen i. d. R nicht zur Verfügung. störungsempfind-liche Grün- und Erholungsflächen (FNP); Sonderge-biet Gartenhaus-gebiet x - 500 bzw. 300 m (3 bzw. 1 Anl.) Störungsempfindliche Grünanlagen wie beispielsweise Friedhöfe, Parks, Gartenhausgebiete haben tagsüber ein besonderes Ruhebedürfnis. Auf-grund ihrer Eigenschaft und Bedeutung für den Menschen sind sie gegen Beeinträchtigungen wie Lärm und Schattenwurf zu schützen. Prüf- und Restriktionsbereiche: Erweiterung des Vorsorgeabstands in Hin-blick auf eine höhere Umweltverträglichkeit Nicht störungs-empfindliche Grünflächen (Sportplatz, Frei-bad) x - Grünanlagen wie Sportplätze oder Freibäder stehen für einen Ausbau der Windenergienutzung i. d. R. nicht zur Verfügung. (2) Verkehr Bundesautobah-nen Im FNP-Verfahren und/oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen (i.d.R.100 m) Im Umfeld von Straßen ergeben sich Mindestabstände vor allem aus Grün-den der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Bei Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen sind zunächst die straßenrechtlichen Anbauverbote (...) und Anbaubeschränkungen (...) zu beachten. Die Anbauverbotszone und grundsätzlich auch die Anbaubeschränkungszone sind von der Windener-gieanlage einschließlich ihres Rotors freizuhalten. Innerhalb von Konzentra- Bundes- und Lan-desstraßen Im FNP-Verfahren und/oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen (i.d.R.40 m) Kreisstraßen Im FNP-Verfahren und/oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen (i.d.R.30 m) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 173 Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand Schienenwege und Bahnanlagen Im FNP-Verfahren und/oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen (i.d.R. 50 bzw. 500 m) tionszonen sind diese Zonen freizuhalten. Der Windenergieerlass sieht dafür folgende Abstände vor: Längs der Stre-cken von Eisenbahnen dürfen bei gerader Streckenführung bauliche Anla-gen in einer Entfernung von 50 m und bei gekrümmter Streckenführung in einer Entfernung bis zu 500 m von der Mitte des nächstgelegenen Gleises nicht errichtet oder geändert werden, wenn die Betriebssicherheit der Eisen-bahn dadurch beeinträchtigt wird. Bei Bauvorhaben innerhalb dieser Abstän-de ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Stellungnahme der Landeseisenbahnaufsicht einzuholen. (§9 Abs.1 u. 2 FStrG; §22 Abs.1 u. 2 StrG BW; §4 Abs.1 LEisenbG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.6 und 5.6.4.7) Flughäfen und Verkehrslande-plätze, Sonderlan-deplätze, Segel-flugplätze x Bauschutzbe-reich, Hindernis-begrenzungsflä-chen - Abstand ist im Einzel-fall an die jeweilige Si-tuation anzupassen Zur Einhaltung der Hindernisfreiheit und der Gefahrenvermeidung sind in diesen Bereichen keine WEA zulässig. Sonstige einzuhaltende Baube-schränkungen sind im Einzelfall abzufragen und bedürfen der Zustimmung der Luftfahrtbehörde (§§12 u. 14 LuftVG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.11) Platzrunden x 100m Im FNP-Verfahren und/oder immissionsschutzrechtli-chen Genehmigungsverfahren zu prüfen Platzrunden dienen der Einleitung eines sicheren Landeanflugs sowie dem Schutz lärmempfindlicher Gebiete rund um den Flugplatz. I. d. R. orientiert sich der einzuhaltende Abstand am einfachen Rotordurchmesser. Da sich der vorgegebene Flugweg und die einzuhaltende Flughöhe der Platzrunde von Flugplatz zu Flugplatz unterscheiden können, sind die von WEA frei zu haltenden Bereiche und zu berücksichtigende Abstände im Einzelfall zu kon-kretisieren. (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.11) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 174 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand sonstige Verkehrs-flächen (FNP) x - - - sonstige Verkehrsflächen stehen für einen Ausbau der Windenergienutzung i. d. R. nicht zur Verfügung. Bundeswasser-straße Im FNP-Verfahren und/oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen Windenergieanlagen im Uferbereich von Bundeswasserstraßen können den erforderlichen Zustand der Bundeswasserstraße, die Sicherheit oder Leich-tigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Sie bedürfen daher der Genehmigung des Wasser- und Schifffahrtsamts. (§ 31 Bundeswasserstraßengesetz, WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.10) (3) sonstige technische Infrastruktur Elektrizitäts-freileitungen (> 110 kV) x Im FNP-Verfahren und/oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen Aus Gründen der Gefahrenabwehr gegen herabfallende Teile der Windener-gieanlagen und Montagfreiheit für die Freileitungen wird ein Mindestab-standsstreifen festgelegt. Freihaltung de r Trasse mit Sicherheitsabstand für ausschwingende Kabel und zur Vermeidung von Schäden durch Nachlauf-schäden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Windnutzungsgebiete, die in geringer Entfernung zu Umspannstationen liegen, betriebswirtschaftlich besonders interessant sind. Der einzuhaltende Mindestabstand orientiert sich am einfachen Rotordurchmesser (WE-Erlass BW – Entwurf vom 23.12.11, Kap. 5.6.4.7) zivile Richt-funkstrecken Im FNP-Verfahren und/oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen Gemäß §35 Abs. 3 Nr. 8 BauGB darf die Errichtung von WEA nicht die Funk-tionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stören. Für Richtfunkver-bindungen verwendete Frequenzen breiten sich im Funkfeld, das zwischen der Sende- und Empfangsantenne liegt, geradlinig aus. Eine Richtfunklinie kann daher nur dann einwandfrei betrieben werden, wenn zwischen den Richtfunksendern und Richtfunkempfängern quasi optische Sicht besteht. Daher ist ein Abstand von 50 m einzuhalten. Inwiefern die Errichtung oder der Betrieb von Windenergieanlagen zu einer Störung führt, gilt es im Genehmigungsverfahren zu klären. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 175 Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand WE-Erlass BW vom 09.05.12; Kap. 4.6 und 5.6.4.13) BOS-Digitalfunk BW Im FNP-Verfahren und/oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen Das BOS-Digitalfunknetz befindet sich derzeit im Aufbau und soll zukünftig Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Verfügung ste-hen (Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst). Da die Richtfunkverläufe des BOS-Digitalfunknetzes aus Geheimschutz-gründen nicht bekannt gegeben werden dürfen, wird das Innenministerium prüfen, ob Richtfunkstrecken von künftigen Flächen für die Windenergie be-troffen sind. Für eine solche Prüfung benötigt das Innenministerium die Kar-tenmaterialien der betreffenden Gebiete als Karten und als shape-file. (AS-DBW@polizei.bwl.de) (WE-Erlass BW vom 09.05.12; Kap. 4.6 und 5.6.4.13). (4) Landesverteidigung Sondergebiete Bund x - Einzelfallprüfung ge-mäß aktueller Nut-zung (RVMO) Aufgrund der sich ergebenden Nutzungskonflikte sind Sondergebiete Bund i. d. R. von WEA freizuhalten. Je nach aktueller Nutzung kann ein im Einzelfall festzulegender Abstand zwischen WEA und Sondergebiet Bund notwen-dig/anzuraten sein. Nachttieffluggebie-te, wenn zulässige Anlagenhöhe >150m Im FNP-Verfahren und/oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen Beim Ausbau der Windenergienutzung ist die Hindernisfreiheit von Nachttief-fluggebieten zu gewährleisten (Bauhöhenbeschränkung). Inwiefern die Errichtung oder der Betrieb von Windenergieanlagen zu einer Störung von Nachttieffluggebieten führen, gilt es im Genehmigungsverfahren zu klären. (Ansprechpartner: wbvsuediuw4@bundeswehr.org) (§4 Abs. 1 BauGB; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.12) militärische Richt-funkstrecken Im FNP-Verfahren und/oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen Gemäß §35 Abs. 3 Nr. 8 BauGB darf die Errichtung von WEA nicht die Funk-tionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stören. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 176 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand Radaranlage zur Flugsicherung Im FNP-Verfahren und/oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen Inwiefern die Errichtung oder der Betrieb von Windenergieanlagen zu einer Störung von militärischer Richtfunkstrecken oder Radaranlagen zur Flugsi-cherung führen, gilt es im Genehmigungsverfahren zu klären. (Ansprechpartner: wbvsuediuw4@bundeswehr.org) (§4 Abs. 1 BauGB; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.12) (5) Land- und Forstwirtschaft Bannwälder x - - i.d.R. 200 m Vorsor-geabstand; der genaue Abstand ist im Einzelfall festzu-legen Bannwälder sind sich selbst überlassene Waldreservate. Der Bau und Be-trieb von Windenergieanlagen steht der Schonfunktion entgegen. Da WEA auch außerhalb der Bannwälder zu einer erheblichen Beeinträchti-gung der Schutzgebiete führen können, sind im Einzelfall Abstände anzura- ten, um diese Beeinträchtigungen zu minimieren. Diese sind mit der zustän-digen Fachbehörde abzustimmen. (§32 LWaldG; WE-Erlass BW –vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 und 4.2.2). Prüf- und Restriktionsbereiche: Um den vielfältigen Funktionen ausreichend Raum zu geben, wird ein Abstand von 200m im Windenergieerlass für die regionale Ebene empfohlen. Dieser Abstand wird auch auf kommunaler Ebene als zweckmäßig angesehen, um erhebliche Umweltauswirkungen zu vermeiden. Schonwälder x - - i.d.R. 200 m Vorsor-geabstand; der genaue Abstand ist im Einzelfall festzu-legen - Gemäß § 32 LWaldG sind Schonwälder Waldreservate für bestimmte Wald-gesellschaften mit ihren Tier- und Pflanzenarten. Sie dienen dem Erhalt und Schutz eines bestimmten Bestandsau fbaus sowie dem Schutz bestimmter Waldbiotope. Da WEA auch außerhalb der Schonwälder zu einer erheblichen Beeinträch-tigung der Schutzgebiete führen können, sind im Einzelfall Abstände anzura-ten, um diese Beeinträchtigungen zu minimieren. Diese sind mit der zustän-digen Fachbehörde abzustimmen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 177 Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand (§32 LWaldG; WE-Erlass BW –vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 und 4.2.2) Prüf- und Restriktionsbereiche: Um den vielfältigen Funktionen ausreichend Raum zu geben, wird ein Abstand von 200m im Windenergieerlass für die regionale Ebene empfohlen. Dieser Abstand wird auch auf kommunaler Ebene als zweckmäßig angesehen, um erhebliche Umweltauswirkungen zu vermeiden. Bodenschutzwäl-der - - x - Bodenschutzwald dient dem Schutz erosionsgefährdeter Standorte. Dieser Belang ist bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit den übrigen öffentlichen und privaten Belangen, wie etwa dem öffentli-chen Interesse an der Windenergienutzung, abzuwägen. (§30 LWaldG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.3 und 4.2.7) Schutzwald gegen schädliche Um-welteinwirkungen - - x - Gemäß § 31 LWaldG kann Wald per Rechtsverordnung zu Schutzwald ge-gen schädliche Umwelteinflüsse erklärt werden. Er dient v. a. dem Schutz des Grund- und Oberflächenwassers sowie des Klimas. Diese Belange sind bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit den übrigen öffentlichen und privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen Inte-resse an der Windenergienutzung, abzuwägen. (§ 31 LWaldG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.3 und 4.2.7) Erholungswald mit Rechtverordnung - - x 1000 bzw. 750m (3 bzw. 1 Anl.) Wald kann per Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, sofern es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erho-lung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. Dieser Belang ist bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit den übrigen öffentlichen und privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen Interesse an der Windenergienutzung, abzuwägen. Durch die Errichtung von WEA in Er-holungswäldern können sich Nutzungskonflikte ergeben. Im Einzelfall kann auch das Einhalten von Vorsorgeabständen zum Erholungswald empfeh- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 178 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand lenswert sein. (§ 33 LWaldG; ; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.3 und 4.2.7) Prüf- und Restriktionsbereiche: Die durch Rechtsverordnung als Erholungs-wald festgelegten Bereiche sind mit einem Vorsorgeabstand von 1000m zu ergänzen. Dieser Vorsorgeabstand ergibt sich aus der TA-Lärm (Abstand zur Erreichung von 40 dB(A) bei drei WEA). Sonstiger Wald mit Schutz- und Erho-lungsfunktion (Waldfunktionskar-tierung der FVA) - - x 300m Die Waldfunktionskartierung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsan-stalt Baden-Württemberg in Freiburg (FVA) erfasst auch die Schutzfunktio-nen von Wald, wie Immissions-, Klima- oder sonstiger Erholungswald. Auch wenn diese Kategorisierung keiner rechtlichen Sicherung gleich kommt, soll-te im Einzelfall geprüft werden, inwief ern Errichtung oder Betrieb von WEA zu Konflikten mit den Waldfunktionen führen können. Die Belange der Wald-funktionen sind mit dem öffentlichen Interesse an der Windenergienutzung sowie den übrigen Belangen abzuwägen. (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.7) Prüf- und Restriktionsbereiche: 300m Vorsorgeabstand zur Erreichung von 50 dB(A) bei drei WEA hochwertige land-wirtschaftliche Bö-den - - x - Bei der Planung von Windenergieanlagen sind die landwirtschaftlichen Be-lange in die Abwägung einzubeziehen. Als Grundlage dient insb. die digitale Flurbilanz. (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.10) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 179 Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand (6) sonstige kommunale und regionale Planungen Abbaufläche (FNP) - - x - Abbauflächen stehen i. d. R. nicht für einen Ausbau der Windenergienutzung zur Verfügung. Vorranggebiet für den Rohstoffab-bau - - x - Vorranggebiete für den Rohstoffabbau, Vorranggebiete für die Sicherung von Rohstoffvorkommen, Grünzäsuren, Regionale Grünzüge, Schutzbedürftige Bereiche für Natur und Landschaft bzw. Erholung werden im Regionalplan festgelegt. Die Nutzung der Windenergie kann den dort festgelegten Zielen und Grundsätzen widersprechen. Sie sind mit dem öffentlichen Interesse an der Windenergienutzung sowie den übrigen Belangen abzuwägen und bei Ent-scheidungen über Abweichungen zu berücksichtigen. (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.8) Vorranggebiet für die Sicherung von Rohstoffvorkom-men - - x - Grünzäsur - - x - Regionaler Grünzug - - x - Schutzbedürftiger Bereich für Natur und Landschaft - - x - Schutzbedürftiger Bereich für Erho-lung - - x - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 180 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand (7) Gewässerschutz alle oberirdischen Gewässer x 10 m - Erweiterter Abstand ist im Einzelfall festzu-legen Gemäß §68b Abs. 2 Wassergesetz BW besteht die Pflicht der Einhaltung ei-nes 10 m-Abstands von allen oberirdischen Gewässern im Außenbereich. Hat die Wasserbehörde durch Rechtsverordnung einen breiteren Gewässer-randstreifen festgesetzt, so gilt das Verbot für diese Breite. Dieser Mindest-abstand dient insbesondere der Verringerung von Störungen geschützter Ar-ten und Biotope. Im Einzelfall kann ein erweiterter Abstand anzuraten sein. Der erweiterte Abstand zu den Gewässern 1. Ordnung im Außenbereich von 50 m, dient der erweiterten Vorsorge (§61 BNatSchG). Von ihm kann aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses abgewichen werden. (§68b Abs.2 WG BW; §61 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.4 und 5.6.4.4) Gewässer 1. Ord-nung und stehen-de Gewässer > 1 ha x 10 m - 50 m Wasserschutzge-biet, Zone I x - - - Wasserschutzgebiete bedürfen eines besonderen Schutzes. In der Zone I dürfen keine Bauwerke errichtet werden, da dies zu einer Minderung der zu schützenden Deckschichten führen kann. Damit wird das Risiko einer nach-teiligen Veränderung des Grundwassers erhöht. Hier wird der nachhaltigen Sicherstellung der Wasserversorgung Vorrang vor einer baulichen Nutzung eingeräumt. (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.4 und 5.6.4.4 Heilquellen-Schutzgebiet Zone I x - - - Wasserschutzge-biet Zone II - - x - Wasserschutzgebiete werden per Rechtsverordnung festgesetzt. Diese ent-halten zur Sicherung des Schutzzwecks Ge- und Verbote. Mit der Errichtung Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 181 Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand Heilquellen –Schutzgebiet Zo-ne II - - x - von WEA ist v. a. eine Minderung der schützenden Deckschicht verbunden, wodurch das Risiko einer nachteiligen Veränderung des Grundwassers steigt. In der Schutzzone II kann im Einzelfall unter bestimmten ortsspezifi-schen Voraussetzungen eine Befreiung von den Verboten der jeweiligen Schutzgebietsverordnung möglich sein. Di es gilt allerdings nur für Einzelan- lagen. Windparks sind in den Schutzzonen II generell nicht mit den Zielen des Grundwasserschutzes für die Trinkwassergewinnung vereinbar. (§ 52 Abs.1 WHG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.4 und 5.6.4.4) Wasserschutzge-biet Zone III - - x - Bei der Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen sollten – vorbe-haltlich der Abwägung mit anderen Belangen, insbesondere der Windhöffig-keit – Gebiete außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten bzw. Gebiete der Schutzzone III gegenüber anderen Standorten vorgezogen wer-den. (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.4) Überschwem-mungsgebiete, wasserrechtlich festgesetzt - - x - Die Errichtung von baulichen Anla gen in Überschwemmungsgebieten bedarf der wasserrechtlichen Genehmigung. (§78 WHG BW; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.5.6.4.4) (8) Arten- und Biotopschutz Naturschutzgebie-te x - - i.d.R. 200 m; der genaue Abstand ist im Einzelfall festzu- Naturschutzgebiete dienen in besonderem Maße dem Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit oder in einzelnen Teilen. In einem NSG zer-stören oder verändern WEA das Schutzgebiet oder dessen Naturhaushalt Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 182 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand legen und sind deshalb verboten. Windenergieanlagen können bei Vorkommen windenergieempfindlicher Arten (gem. Anhang 1 VSG-VO) auch außerhalb von Naturschutzgebieten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Schutz-zwecke und Erhaltungsziele führen. Daher ist ein Vorsorgeabstand im Ein-zelfall unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörde festzulegen. (§23 BNatSchG; Anhang 1 VSG-VO; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 und 4.2.2) flächenhafte Na-turdenkmale x - x i.d.R. 200 m Abstand ist im Einzel-fall festzulegen In Naturdenkmalen sind Windenergieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen. Sie dienen dem Schutz der Flora und Fauna, des Landschaftsbildes oder sind von besonderer kulturhistorischer Bedeutung. In vielen Fällen handelt es sich bei Naturdenkmalen um Einzelschöpfungen oder eher kleinflächige Gebiete. Während eine Überplanung durch Vorranggebiete für WEA in die-sen Bereichen grundsätzlich möglich ist, sind flächenhafte Naturdenkmale (>5 ha) auszusparen. Da – je nach konkretem Schutzzweck – auch Umweltauswirkungen von au-ßerhalb (z. B. visuelle Beeinträchtigung etc.) zu Konflikten führen können, ist im Einzelfall das Einhalten eines entsprechenden Abstands zwischen WEA und Schutzgebiet anzuraten. (§ 28 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1) gesetzlich ge-schützte Biotope x - - Abstand ist im Einzel-fall festzulegen In gesetzlich geschützten Biotopen sind Windenergieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen. I. d. R. handelt es sich dabei um eher kleinflächige Struktu-ren. Eine Überplanung durch Vorranggebiete für WEA ist grundsätzlich mög-lich. Großflächigere Biotope (>1 ha) sind davon jedoch auszunehmen. Da – Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 183 Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand je nach konkretem Schutzzweck – auch Umweltauswirkungen von außerhalb zu Konflikten führen können, ist im Einzelfall das Einhalten eines entspre-chenden Abstands zwischen WEA und Schutzgebiet anzuraten. (§30 BNatSchG; §30a LWaldG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1) Europäische Vo-gelschutzgebiete (SPA) mit Vor-kommen wind-energie-empfindlicher Vo-gelarten - - x i.d.R. 700 m; der genaue Abstand ist im Einzelfall festzu-legen Gem. §§33 und 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen füh-ren können, unzulässig. Bestimmte Vogelarten reagieren besonders emp-findlich auf WEA – sei es durch die Scheuchwirkung, Lärm oder durch Vo-gelschlag. Daher sind Vogelschutzgebiete mit Vorkommen windenergieemp-findlicher Arten prinzipiell von einem Ausbau der Windenergienutzung aus-zunehmen, es sei denn, eine erheblic he Beeinträchtigung des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele des Gebietes kann auf Grund einer FFH-Vorprüfung oder FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen der Bauleitplanung ausge-schlossen werden. Auch außerhalb der Vogelschutzgebiete liegende WEA können zu erhebli-chen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele führen. Daher ist ein Vorsorgeabstand im Einzelfall unter Beteiligung der zuständigen Fach-behörde festzulegen. (§§33 u. 34 BNatSchG; Anhang 1 VSG-VO; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 und 4.2.2). Rast- und Über-winterungsgebiete von Zugvögeln in-ternationaler und x - - i.d.R. 700 m; der genaue Abstand ist im Einzelfall festzu-legen Da vor allem die Avifauna und Fledermäuse durch die Auswirkungen der WEA (Scheuchwirkung, Lärm und Kollisionsgefahr) betroffen sind, sollten Bereiche mit besonderer Bedeutung für diese Arten von WEA freigehalten Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 184 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand nationaler Bedeu-tung (RAMSAR-Gebiet Oberrhein) werden. Auch außerhalb der Rast- und Überwinterungsgebiete liegende WEA kön-nen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele füh-ren. Daher ist ein Vorsorgeabstand im Einzelfall unter Beteiligung der zu-ständigen Fachbehörde festzulegen. (Anhang 1 VSG-VO; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 und 4.2.2). Zugkonzentration-korridore von Vö-geln oder Fleder-mäusen x - - Abstand ist im Einzel-fall festzulegen Sonstige Natura 2000-Gebiete (z.B. FFH-Gebiete mit Vorkommen windenergieemp-find-licher Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) - - x i.d.R. 1000m (der genaue Abstand ist im Rahmen der FFH-VP festzulegen) Gem. §§33 und 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen füh-ren können, unzulässig. Im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sind mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch WEA auszuschließen. Kön-nen erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele nicht ausgeschlossen werden, so ist das Vorhaben i. d. R. nicht zulässig. (§§33 u. 34 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.2) Prüf- und Restriktionsbereiche: Der Prüfbereich beträgt in Anlehnung an BRINKMANN et al. 1000m sonstige Gebiete mit Vorkommen windenergie-empfindlicher Ar-ten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie - - x Abstand ist im Einzel-fall festzulegen Die Ausweisung von Konzentrationszonen für WEA erfordert eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in Bezug auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der Europäischen Vogelarten. Als Informationsgrundlage sind bereits vorhandene Daten (u. a. der Natur-schutzverwaltung und sofern verfügbar von Naturschutzverbänden), Er-kenntnisse und Literatur zum Planungsgebiet auszuwerten. Liegen begrün- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 185 Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand Europäischen Vo-gelarten (z. B. Auerhuhn) dete Anhaltspunkte für das Vorkommen kollisions- oder störungsempfindli-cher Arten vor und lassen sich Häufigkeit und Verteilung der Arten nicht auf Grundlage vorhandener Daten ermitteln, ist eine Bestandsaufnahme vor Ort durch Begehung des Untersuchungsraums mit Erfassung des Arteninventars notwendig. Für Abstände zu Brutplätzen und Nahrungshabitaten sind die „Abstandsre-gelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen so-wie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten in der jeweils geltenden Fassung heranzuziehen so-lange die fachlichen Hinweise der LUBW noch nicht vorliegen. (§ 44 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.5.2 und 5.6.4.2) geplanter Natio-nalpark Nordschwarzwald im Ver-fah-ren prü-fen (RVMO) - - i.d.R. 200 m; der genaue Abstand ist im Einzelfall festzu-legen Nationalparke sind gemäß § 24 Abs. 3 BNatSchG wie Naturschutzgebiete zu behandeln. Entsprechend kommen sie für eine Windenergienutzung prinzi-piell nicht in Frage. Ein Vorsorgeabstand ist im Einzelfall unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörde festzulegen. Baden-Württemberg verfügt bislang über keine Nationalparks. Allerdings ist die Ausweisung des Nordschwarzwalds als Nationalpark angedacht. Der Regionalverband Mittlerer-Oberrhein schlägt daher vor, mögliche damit ein-hergehende Einschränkungen für die Windenergienutzung im Verfahren zu prüfen. (§24 BNatSchG, WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 und 4.2.2) Generalwildwege-plan - - x - Auch Biotopverbundflächen, die nicht bereits von der Standortwahl für Wind-energieanlagen ausgeschlossen sind, gilt es bei der Planung der Windener-gieanlagen zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbesondere der Si-cherung der Populationen von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 186 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung von funktionsfähigen ökolo-gischen Wechselbeziehungen. Die in § 21 Abs. 1 BNatSchG geregelten Funktionen sind mit dem öffentli-chen Interesse an der Windenergienutzung sowie den übrigen Belangen ab-zuwägen. (§ 21 Abs. 1 BNatSchG, WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.8) (9) Landschaftsschutz Landschafts-schutzgebiet - - x - Landschaftsschutzgebiete werden per Rechtverordnung ausgewiesen. Sie dienen insbesondere der Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der Erholungsfunktion. WEA führen in Hinblick auf diese Schutzzwecke regelmäßig zu Konflikten. Die Schutzgebietsverord-nungen umfassen daher meist ein Bauverbot mit Erlaubnisvorbehalt, das auch für WEA gilt. D. h., dass die Errichtung von WEA in Landschaftsschutz-gebieten i. d. R. nur mit einer Befreiung durch die Naturschutzbehörde mög-lich ist. Im Wege der Befreiung können nur singuläre, keine großflächigen Eingriffe zugelassen werden. Bei großflächiger Betroffenheit oder der (teilweisen) Funktionslosigkeit des Gebiets durch die Realisierung der Planung ist eine Änderung der Schutzgebietsverordnung erforderlich. Diese kann in einer vollständigen Aufhebung oder in einer entsprechend dem jeweiligen Schutz-zweck abgestufter Zonierung bestehen. Diese Änderung hat vor der Be-schließung des Flächennutzungsplans zu geschehen. (§ 26 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.1) Landschaften von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit - - x - Die Landschaft ist auch im Hinblick auf ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu schützen (§1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Daher ist bei der Standortsuche für WEA das Landschafsbild zu berücksichtigen u. ggf. zwischen einer Nutzung der Windenergie und dem Schutz des Landschaftsbildes (neben anderen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 187 Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand Belangen) abzuwägen. (§1 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6) Naturpark - - x - Gemäß § 27 BNatSchG sind Naturparke u. a. von besonderer Bedeutung für die Erholung des Menschen. Auf den Schutz des Landschaftsbildes vor vi-suellen Beeinträchtigungen ist daher in Naturparken ein besonderes Au-genmerk zu legen. Auf Flächen der Naturparke, die keinen anderen Schutzgebietsregelungen unterworfen sind und für die keine Erschließungszonen festgelegt sind, gilt für die Errichtung von Windenergieanlagen ein Erlaubnisvorbehalt nach den Naturparkverordnungen. Bei nicht nur singulärer Betroffenheit oder der teil-weisen Funktionslosigkeit des Gebiets durch die Realisierung der Planung ist eine Änderung der Schutzgebietsverordnung erforderlich, bevor eine Ge-nehmigung erteilt wird. Bei der Standortsuche sollten die Schutzzwecke des Naturparks (neben anderen Belangen) und die für die Windenergienutzung sprechenden Belange berücksichtigt und abgewogen werden. (§27 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.4 und 5.6.4.1.3) Besondere Blick-beziehungen - - - - Besondere Blickbeziehungen tragen maßgeblich zur Erholungsfunktion einer Landschaft bei. Bei der Standortsuche für Windenergieanlagen sollte der Er-halt besonderer Blickbeziehungen (neben anderen Belangen) und die für die Windenergienutzung sprechenden Belange berücksichtigt und abgewogen werden. (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6) Kulturlandschaften (z.B. hoher Anteil - - - - Kulturlandschaften dokumentieren historische Wirtschaftsweisen und verfü-gen i. d. R. über einen hohen Erholungswert. WEA als weithin sichtbare Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 188 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterium Kriterien Konzept Stufe 2 (s. Abb. 1) nach Windenergieerlass 09.05.2012 Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen Kriterien zur Konfliktbestimmung Umweltprüfung (s. Abb. 1) Begründung Tabubereiche: aufgrund rechtlicher Restrik-tionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Prüf- und Restriktionsbereiche: Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachli-cher Empfehlungen Vorschlag zu kommu-nalen Abwägungskrite-rien (diese Kriterien werden erst bei der konkreten Abgrenzung der Kon-zentrationszonen fest-gelegt und angewen-det) Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand an Streuobstwie-sen oder anderen kulturraumtypi-schen Landschaft-selementen etc.) technische Elemente in der Landschaft würden den Charakter historischer Kulturlandschaften stören. Bei der Standortsuche für Windenergieanlagen sollten die Belange, die für eine Windenergienutzung sprechen, mit dem Erhalt des Charakters der Kul-turlandschaften (neben anderen Belangen) abgewogen werden. (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6) (10) Denkmalschutz Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung x - - Umgebungsschutz zu Kultur- und sonstige Sachgütern (Umge-bungsschutz): Be-rücksichtigung von Blickbezügen auf be-deutsame Baudenk-male (Sichtbarkeits-analysen und Ein-schätzung der Denk-malschutzbehörde) Gemäß §8 Denkmalschutzgesetz dürfen Kulturdenkmäler nur mit Genehmi-gung der Denkmalschutzbehörde zerstört, beseitigt oder beeinträchtigt wer-den. Im Einzelfall kann auch ein bestimmter Abstand zwischen WEA und Kulturdenkmal anzuraten sein. Bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist, dürfen nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Andere Vorhaben bedürfen dieser Genehmigung, wenn sich die bisherige Grundstücksnutzung ändern würde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben das Erscheinungsbild des Denkmals nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigen würde oder wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls unausweichlich Berücksichtigung verlangen. (§§ 8,12,und 15 DSchG BW; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.5 und 5.6.4.5) Archäologische Denkmale; Gra-bungsschutz-gebiete - - x - - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 189 Zu beachten ist, dass die Darstellung von Abständen auf Grundlage der verfügbaren Daten des ALK bzw. des gültigen FNP beruhen. In Ausnahmefällen können Unstim- migkeiten aufgrund nicht eindeutiger Bezeichnungen bzw. Nutzungen auftreten. Beispiele hierfür sind  die Bezeichnung Heim im Außenbereich des FNP; hierunter können Vereinsheime, aber auch Wander- oder Freizeitheime mit Übernach tungsmöglichkeiten zählen  Wohnnutzungen innerhalb von Gewerbegebieten Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 190 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Methodik zur Einschätzung der Umweltauswirkungen Rechtliche Restriktionen für planerische Festlegungen zur Siedlungs- und Infrastruk- turentwicklung wurden anhand der Tabukriterien bereits im Sinne der planungsintegrier- ten Vermeidungsstrategie bei der Auswahl potentieller Windnutzungsgebiete berücksich- tigt (Ausschlussbereiche). Um Umweltauswirkungen berücksichtigen zu können, die über die Tabukriterien hinaus- gehen, wurden erweiterte Vorsorgeabstände festgelegt. Diese Vorsorgeabstände resultie- ren überwiegend aus fachlichen Empfehlungen (vgl. Tab. 13). Auch können die tatsächlichen Umweltauswirkungen im Einzelfall über die Vorsorgeab- stände hinausreichen oder geringere Reichweiten aufweisen. Dies liegt einerseits daran, dass die zukünftige Nutzung zum Zeitpunkt der Ausweisung i. d. R. noch nicht im Detail bekannt ist. Hinzu kommt das weitgehende Fehlen rechtlicher Vorgaben bezüglich der Vorsorgeabstände, so dass diese z. T. auf Grundlage von Erfahrungs-, Schätz- und Durchschnittswerten bestimmt werden. Ziel ist es insbesondere die geplanten Festlegungen hinsichtlich möglicher erheblicher Umweltauswirkungen zu untersuchen. Um die Bewertungsmethodik nachvollziehbar zu gestalten, werden Erheblichkeitsschwellen definiert. Neben qualitativen Erheblichkeits- schwellen bietet es sich in bestimmten Fällen an, quantitative Erheblichkeitsschwellen festzulegen (vgl. Tabelle 14 :). Auch diese basieren i. d. R. auf Erfahrungs- und Schätz- werten. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Prozentangaben der Erheb- lichkeitsschwellen auf die Suchräume für Konzentrationszonen. Die nachfolgende Tabelle 14 : dient als Grundlage zur Einstufung der Umweltverträg- lichkeit sowie in den Steckbriefen als auch im Rahmen der Umweltprüfung zum FNP. Die Einstufung erfolgt nach dem derzeitigen Kenntnisstand. Die Auswirkungen auf die Umwelt werden dabei schutzgutbezogen anhand einer 4-stufigen Skala bewertet: - - erhebliche negative Umweltauswirkungen - negative Umweltauswirkungen 0 keine negativen Umweltauswirkungen + positive Umweltauswirkungen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 191 Tabelle 14 : Methodik zur schutzgutbezogenen Einstufung der Umweltverträglichkeit der potentiellen Konzentrationszonen Windene rgie Kriterien zur Einstufung der Um-weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits-schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen erweiterte Abstände zu Kurgebie-ten, Krankenhäusern, Pflegean-stalten (FNP, ALK) 1100 - 1500m Vorsorgeabstand < 30% 0 akustische Beeinträchtigung von Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung sind Der nach TA-Lärm einzuhaltende Abstand zu Siedlungen (K, W, M) wird durch einen Vor-sorgeabstand erweitert. Dieser Vorsorgeab-stand dient zum einen einer höheren Umwelt-verträglichkeit, zum anderen der Ermögli-chung zukünftiger Planungen. Ebenfalls werden Aspekte der freiraumbezo-genen Erholungsnutzung in fußläufiger Ent-fernung von 750m berücksichtigt. 30-70 % - > 70% -- erweiterte Abstände zu allgemeine Wohngebiete (FNP) 750m - 1000m Vorsorgeabstand < 30% 0 30-70 % - > 70% -- erweiterte Abstände zu Misch-, Dorf- und Kerngebieten (FNP) 500m - 750m Vorsorgeabstand < 30% 0 30-70 % - > 70% -- erweiterte Abstände zu wohnge-nutzten Einzelhäusern im Außen-bereich (ALK) 500m -750m Vorsorgeabstand < 30% 0 30-70 % - > 70% -- erweiterte Abstände zu Gewerbe-gebieten (FNP) erweiterte Abstände zu Sonderge-bieten (ohne SO Bund und Gebie-te für den Gemeinbedarf) 300 - 500m Vorsorgeabstand < 30% 0 30-70 % - > 70% -- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 192 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterien zur Einstufung der Um-weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits-schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen Erholungswald mit Rechtsverord-nung Fläche inkl. 750m - 1000m Vorsorgeabstand <50% 0 akustische Beeinträchtigung von Bereichen, die für die Erholungsnutzung von besonderer Bedeutung sind Die durch Rechtsverordnung als Erholungs-wald festgelegten Bereiche sind mit einem Vorsorgeabstand von 1000m zu ergänzen. Dieser Vorsorgeabstand ergibt sich aus der TA-Lärm (Abstand zur Erreichung von 40 dB(A) bei drei WEA). >50% - Bereiche mit besonderer Erho-lungsfunktion: sonstiger Erholungswald Stufe I Fläche inkl. 300m Vorsorge-abstand < 30% 0 visuelle und akustische Beeinträchtigung von Berei- chen, die die durch Erholungssuchende stark fre-quentiert werden In der direkten Umgebung von Bereichen mit hoher Frequentierung von Erholungssuchen-den ist ebenfalls von einer hohen Erholungs-funktion auszugehen. Deshalb ist es zweck-mäßig einen Vorsorgeabstand von 300m (Abstand zur Erreichung von 50 dB(A) bei drei WEA) einzuhalten. 30-70 % - > 70% -- Bereiche mit besonderer Erho-lungsfunktion: sonstiger Erholungswald Stufe II Fläche inkl. 300m Vorsorge-abstand <50 % 0 >50 % - störungsempfindliche Grün- und Erholungsflächen (Sondergebiet Gartenhausgebiet, Friedhof, etc.) 300m - 500m Vorsorgeabstand <50% 0 visuelle und akustische Beeinträchtigung störungsempfindliche Grünflächen haben tagsüber ein besonderes Ruhebedürfnis. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Menschen ist ein Vorsorgeabstand von 500m zur Ver-hinderung von Beeinträchtigungen durch Lärm und Schattenwurf vorzusehen (Abstand zur Erreichung von 45 dB(A) bei drei WEA) >50% - Schutzgut Kultur- und Sachgüter Archäologische Denkmale, Gra-bungsschutzgebiete, kulturge-schichtliche Bodenzeugnisse; Bodendenkmale (DSchG) Fläche <50% 0 Zerstörung / Beschädigung archäologischer Kultur-denkmäler - >50% - Bereiche mit besonderen Blickbe-ziehungen zu Kulturdenkmalen mit besonderer Bedeutung (Umge-bungsschutz § 15 (3) DSchG) Vorsorgeabstand im Einzelfall festzulegen Abstand zum KD > 5 km 0 Störung besonderer Sichtachsen und Blickbezüge durch technische Elemente; Überprägung des unmit-telbaren Umfeldes des Kulturdenkmals bzw. des sonstigen landschaftsprägenden Sachgutes Der Abstand zu landschaftsprägenden Kultur- und sonstigen Sachgütern ist im Einzelfall durch Sichtbarkeitsanalysen festzulegen. Hierzu sind besondere Sichtachsen (soge-nannte Postkartenansichten) festzulegen. Abstand zum KD 2,5 – 5 km - Abstand zum KD < 2,5 km -- Bereiche mit besonderen Blickbe-ziehungen zu sonstigen besonders Vorsorgeabstand im Einzelfall Abstand > 5 km 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 193 Kriterien zur Einstufung der Um-weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits-schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen markanten Sachgütern festzulegen Abstand 2,5 – 5 km - Abstand < 2,5 km -- Schutzgut Landschaft besondere Kulturlandschaften (z.B. hoher Anteil an Streuobst-wiesen oder anderen kulturraum-typischen Landschaftselementen etc.) Fläche der histo-rischen Kultur-landschaft Einschätzung anhand Flächen-anteil, von wo Windenergieanla-gen sichtbar 0 Vereinheitlichung der Landschaft durch Einbringen technischer Elemente; Verlust der spezifischen und Identität schaffenden landschaftlichen Besonderheit; Überprägung der charakteristischen, historisch ge-wachsenen Landschaft Kulturlandschaften, die durch spezifische Nutzungen geprägt sind, sind in ihrem Cha-rakter zu erhalten (§ 1 (4)1 BNatSchG). Zur Verminderung der Umweltauswirkungen sind diese Bereiche von WEA freizuhalten. (im Bereich des NVKs nicht abgegrenzt) - -- Landschaften von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit Fläche < 30% 0 Vereinheitlichung der Landschaft durch Einbringen technischer Elemente; Verlust der spezifischen und Identität schaffenden landschaftlichen Besonderheit; Überprägung besonderer geomorphologischer Er-scheinungen der Landschaft (Hangkante Vorbergzo-ne) Sichtbarkeitsanalysen und Ortsbegehungen 30-70 % - > 70% -- Regionaler Grünzug Fläche <50 % 0 Beeinträchtigung der Funktion als ökologische Aus- gleichsflächen Bei Inanspruchnahme der Regionalen Grün-züge für besondere Vorhaben (...) „ist dem Schutz ökologisch sensibler Bereiche eine besondere Bedeutung beizumessen“. (Kap. 3.2.2 G (2) Regionalplan MO); Eine möglichst weitgehende Reduzierung der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist anzustreben (Kap. 3.2.3 Regionalplan MO) >50 % - Schutzbedürftiger Bereich für Natur und Landschaft /Grünzäsur Fläche < 50% - Beeinträchtigung des Ausweisungszweckes (Flächeneingrenzung notwendig) In Schutzbedürftigen Bereichen für N + L sollen nur solche Nutzungen zugelassen werden, die die ökologischen Qualitäten nicht beeinträchtigen oder zu ihrer Sicherung bei-tragen. (...) Art und Nutzung sollen so festge-legt werden, dass die charakteristischen na-türlichen Qualitäten die Bereiche nicht beein-trächtigen. (Kap. 3.3.1.2 Regionalplan MO) Das Freihalten von Grünzäsuren trägt zur > 50% -- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 194 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterien zur Einstufung der Um-weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits-schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen bei. Dies Kriterium ist als Tabukriterium anzu-sehen Landschaftsschutzgebiet Fläche < 50 % - Beeinträchtigung des Schutzzwecks WEA greifen i.d.R. in den Schutzzweck der LSG ein. Die Ausweisung zum LSG gibt allg. Hinweise auf die Besonderheit und damit auch auf die Empfindlichkeit des Gebietes. Um erhebliche Umweltauswirkungen zu ver-meiden, ist eine Inanspruchnahme von Flä-chen innerhalb der LSG möglichst zu vermei-den. > 50 % -- Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord Fläche < 50 % 0 Beeinträchtigung des Ausweisungszwecks Zweck des Naturparks ist das Gebiet als vorbildliche Erholungslandschaft zu entwi-ckeln, zu pflegen und zu fördern (Verordnung RP Karlsruhe); Bei der Ausweisung von Kon-zentrationszonen ist von negativen Umwelt-auswirkungen auszugehen. > 50 % - Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Naturschutzgebiete 200 m Vorsor- geabstand - - Störung, Kollision und Meideverhalten von Arten Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Je nach Schutzzweck und dem Vorhanden-sein windenergieempfindliche Arten ist der Abstand zum Schutz dieser Arten im Einzelfall unter Beteiligung der zuständigen Fachbehör-de festzulegen. Gleichzeitig gibt die Ausweisung eines NSG Hinweis auf besondere, landschaftliche Ge-gebenheiten. Zum Schutz dieser Land-schaftsbestandteile und zur Vermeidung ne-gativer Umweltauswirkungen ist ein Abstand von 200m als zweckmäßig anzusehen. flächenhaftes Naturdenkmal 200 m Vorsor- geabstand - - Beeinträchtigung des Schutzzwecks; Störung, Kollisi- on und Meideverhalten windenergieempfindlicher Arten Flächenhafte Naturdenkmale dienen in be-sonderem Maße dem Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit oder in einzel-nen Teilen. Zum Schutz dieser Landschaftsbestandteile und zur Vermeidung negativer Umweltauswir-kungen ist ein Abstand von 200m als zweck- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 195 Kriterien zur Einstufung der Um-weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits-schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen mäßig anzusehen. gesetzlich geschützte Biotope Abstand ist im Einzelfall festzu-legen <30 % 0 Verlust von ökologisch hochwertigen Lebensräumen durch Flächeninanspruchnahme Ein Vorsorgeabstand ist ggfs. im Einzelfall festzulegen 30-70 % - >70 % -- Europäische Vogelschutzgebiete mit windenergieempfindlichen Vogelarten Fläche - -- Beeinträchtigung des Schutzzweckes; Störung, Kolli- sion und Meideverhalten windenergieempfindlicher Arten Auf den Flächen ist nur dann eine Auswei-sung von Konzentrationszonen möglich sofern eine Beeinträchtigung des Schutzzweckes durch eine Vorprüfung oder eine Verträglich-keitsprüfung nach § 7 Abs. 6 ROG ausge-schlossen werden kann. Sofern dieser Nach-weis nicht vorliegt, ist von einer hohen Emp-findlichkeit auszugehen. Je nach Artenvorkommen kann eine Beein-trächtigung windenergieempfindlicher Arten auch außerhalb des Schutzgebietes erfolgen. Deshalb ist es zweckm äßig Vorsorgeabstand vorzusehen. In Anlehnung an den Windener-gieerlass (Kap. 4.2.2) wird ein Vorsorgeab-stand von 700m vorgesehen. Eine genaue Festlegung des Vorsorgeabstandes ist im Einzelfall mit der zuständigen Fachbehörde zu bestimmen. 700 m Vorsor-geabstand - - RAMSAR-Gebiet 700 m Vorsor- geabstand - - Beeinträchtigung des Schutzzweckes; Störung, Kolli- sion und Meideverhalten windenergieempfindlicher Arten Je nach Artenvorkommen kann eine Beein-trächtigung windkraftempfindlicher Arten auch außerhalb des Schutzgebietes erfolgen. Des-halb ist es zweckmäßig Vorsorgeabstand vorzusehen. In Anlehnung an den Windener-gieerlass (Kap. 4.2.2) wird ein Vorsorgeab-stand von 700m vorgesehen. Eine genaue Festlegung des Abstandes ist im Einzelfall mit der zuständigen Fachbehörde zu bestimmen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 196 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterien zur Einstufung der Um-weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits-schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen FFH-Gebiete mit Fledermausarten Fläche - -- Beeinträchtigung des Schutzzweckes Störung, Kollision und Meideverhalten von Fleder-mausarten; Verlust von Lebensräumen insb. an Waldstandorten Mit dem Verlust von Lebensraum und der Zerstörung von Lebensstätten innerhalb FFH-Gebiete gehen erhebliche negative Umwelt-auswirkungen einher. Gleichzeitig kann durch WEA der Aktionsradius von Fledermausvor-kommen beeinträchtigt werden. Mit der Aus-weisung von Konzentrationszonen innerhalb der FFH-Gebiete mit Fledermausvorkommen (Mausohr, Bechsteinfledermaus) ist mit erheb-lichen negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. Zur Vermeidung negativer Umwelt-auswirkungen in Randbereichen des FFH-Gebietes wird ein Abstand von 1000m emp-fohlen (vgl. Brinkmann et. al.). 1000 m Vorsor-geabstand - Sonstige Natura 2000-Gebiete Fläche - Beeinträchtigung des Schutzzweckes Die Ausweisung Natura-2000 Gebiete gibt u.a. Hinweise auf eine hohe Bedeutung dieser Bereiche für das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt. Deshalb ist mit der Inan-spruchnahme von Flächen innerhalb dieser Bereiche von negativen Umweltauswirkungen auszugehen. Eine FFH-VP klärt die Beein-trächtigung und die Zulässigkeit des Vorha-bens im Einzelfall. Arten- und Biotopschutzprogramm 50m Vorsorge- abstand sonstige Arten <30% 0 Kollision, Störung und Meideverhalten windenergie-empfindlicher Arten; Inanspruchnahme von Verbund-flächen für jeweilige Tierart zu prüfen; in Bezug auf Vögel erster Hinweis auf mögli-che Beeinträchtigung; Daten liegen noch nicht vor >30% - Vorsorgeabstand windenergie-empfindliche Vögel im Einzel-fall festzulegen <30% 0 >30% - Bannwald 200 m Vorsor- geabstand - - Beeinträchtigung des Schutzzwecks; Störung, Kollisi- on und Meideverhalten windenergieempfindlicher Arten Bann- und Schonwälder dienen in erster Linie der Entwicklung von Natur und Landschaft. Sie sind laut Windenergieerlass als Tabube-reiche anzusehen. Um diesen Flächen mit ihren vielfältigen Funktionen ausreichend Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 197 Kriterien zur Einstufung der Um-weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits-schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen Schonwald 200 m Vorsor- geabstand - - Beeinträchtigung des Schutzzwecks; Störung, Kollisi- on und Meideverhalten windenergieempfindlicher Arten Raum zu geben, wird ein Abstand von 200m auf regionaler Ebene empfohlen (ebda). Die-ser Abstand wird auch auf kommunaler Ebene als zweckmäßig angesehen, um negative Umweltauswirkungen zu vermeiden. Biotopverbund Karlsruhe/ Gene-ralwildwegeplan Kern- u. Verbin-dungsflächen / Korridore <50% 0 Inanspruchnahme von Verbundflächen; Beeinträchti- gung wandernder Großsäuger durch Habitatverlust (Zerstörung der Fortpflanzungsstätten durch Anla-genbau und Zuwegung) auf Genehmigungsebene genauer zu prüfen >50% + Lage in Verbundachse - Schutzgut Boden Böden mit einer besonderen Be-deutung als Standort für die natür-liche Vegetation Fläche: hohe bis sehr hohe Bedeutung <50 % 0 Verlust bzw. Beeinträchtigung seltener und ökolo- gisch hochwertiger Böden Grundsätzlich kann im Zusammenhang mit Windenergieanlagen von einer relativ gerin-gen, dauerhaften Bodeninanspruchnahme ausgegangen werden. Werden jedoch beson-ders seltene/ökologisch hochwertige oder hochproduktive Böden in Anspruch genom-men bzw. beeinträchtigt, ist mit negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. >50 % - Böden mit einer besonderen Be-deutung für die natürliche Boden-fruchtbarkeit Fläche: hohe bis sehr hohe Bedeutung <50 % 0 Verlust bzw. Beeinträchtigung hochproduktiver Bö- den >50 % - Gesetzlicher Bodenschutzwald Fläche <30 % 0 Verringerung des Erosionsschutzes - >30 % - Schutzgut Wasser Sonstiger Wasserschutzwald Fläche <50 % 0 Verringerung der Schutzwirkung gegenüber Schad- stoffeintrag und Hochwasserschäden - >50 % - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 198 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterien zur Einstufung der Um-weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits-schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen oberirdischen Gewässer (inkl. Gewässer 1. Ordnung und stehende Gewässer > 1 ha 10 m - -- Verlust/Beeinträchtigung geschützter Biotope bzw. Störung sensibler Arten Als Mindestabstand sind 10m Gewässerrand-streifen einzuhalten sofern die Wasserbehör-de durch Rechtsverordnung keine breiteren Gewässerrandstreifen festgelegt hat. Der erweiterte Abstand von 50m gilt der Vorsorge nach § 61 BNatSchG. 50 m - - Wasser- bzw. Heilquellenschutz-gebiet Zone II Fläche - -- Verringerung der Schutzwirkung gegenüber Schad- stoffeintrag Es bedarf der Befreiung durch die Genehmi-gungsbehörde Wasser- bzw. Heilquellenschutz-gebiet Zone III Fläche <50% 0 Beeinträchtigung des Schutzzweckes Bei der Festlegung von Standorten für die Windenergienutzung sollten – vorbehaltlich der Abwägung mit anderen Belangen, insbe-sondere der Windhöffigkeit – Gebiete außer-halb der Schutzzone III gegenüber anderen Standorten vorgezogen werden (Windener-gieerlass BW v. 09.05.2012, Kap. 4.4) Fläche >50% - wasserrechtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet Fläche - - Verringerung des Retentionsvermögens Die Errichtung von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten bedarf der was-serrechtlichen Genehmigung. Schutzgut Klima und Luft Klimaschutzwald Fläche <50 % 0 Beeinträchtigung des großräumigen Luftaustausches (und der Ausgleichsfunktion) Im Einzelfall prüfen, ob Ausbau der Wind-energienutzung zu einer wesentlichen Beein-trächtigung der Immissionsschutzfunktion führen kann (v.a. Breite des Schutzwaldes) >50 % - Immissionsschutzwald Fläche <50 % 0 Beeinträchtigung der Immissionsschutzfunktion >50 % - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zu m FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 199 Kriterien für die Einschätzung positiver Umweltauswirkungen Kriterien zur Einstufung der Um-weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits-schwelle Art der Auswirkungung Begründung / Anmerkungen Vorbelastung Fläche - + Schonung der Landschaft durch die Bündelung von WEA an Orten mit gleichartigen Vorbelastungen Der Ausbau der Windenergienutzung soll landschaftsverträglich erfolgen. Hierzu ist die Nutzung technisch bereits vorbelasteter Be-reiche zu präferieren. innerhalb 500m Radius zu Flä-chen mit gleich-artigen Vorbelas-tungen - 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 200 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Abbildung 20: Konzeption Konzentrationszonen Windenergie Übersicht Priorität 1+2 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 201 Abbildung 21: potentielle Windnutzungsgebiete in Landschaftsschutzgebieten

  • Konzeptenwurf
    Extrahierter Text

    NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE VERBANDSVERSAMMLUNG am 3. Dezember 2012 Vorlage 23/2012 zu TOP 2 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie h i e r : Entwurf des Planungskonzeptes, Vorschläge für Konzentrationszonen für die Windenergie 1. Rahmenbedingungen: Aufgrund der Novellierung des Landesplanungsgesetzes liegt die planerische Steue- rung von Windenergiestandorten seit Anfang 2012 bei den Trägern der Flächennut- zungsplanung. Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe hat am 11.01.2012 die Aufstellung des Teil-FNP Windenergie beschlossen. In die- sem FNP-Verfahren werden die verschiedenen Belange für Standortfestlegungen und -ausschlüsse einbezogen und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Zudem ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gewährleistet. Für ein zügiges Herangehen spricht, dass Anträge zur Zulassung von WKA gemäß § 15 Abs. 3 BauGB ab Jahresbeginn 2013 für bis zu 12 Monate zurückgestellt wer- den können. Ein Flächennutzungsplan muss, um diese Zurückstellung zu ermögli- chen, hinreichend konkretisiert und sicherungsbedürftig sein; auch sollte bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt und ge- prüft sein. Die Planungsstelle geht davon aus, dass mit dem nun erarbeiteten Pla- nungsentwurf ein Konzept vorliegt, mit dem eine hinreichende Konkretisierung er- reicht ist und das ein Sicherungsbedürfnis rechtfertigt. Seitens des Regierungspräsi- diums Karlsruhe wurde diese Auffassung bestätigt. Es beinhaltet die schrittweise ermittelten Bewertungen der gesamten für die Wind- energie potenziell geeigneten Flächenkulisse; zentrales Ergebnis sind Empfehlungen zur Ausweisung geeigneter Konzentrationszonen für die Windenergie im FNP. 2. Stand des Verfahrens, frühzeitige Beteiligung: Mit der Erarbeitung dieses Planungskonzeptes, das auf der Untersuchung des ge- samten Gebietes des NVK basiert, wurde nach dem Aufstellungsbeschluss das Büro Hage+Hoppenstedt Partner, Rottenburg (HHP) beauftragt. Bis Juni 2012 wurde das Modul I des Konzeptes fertig gestellt: Schritt 1: Ermittlung von möglichen Windnutzungsgebieten (Windhöffigkeit) Schritt 2: Ermittlung nicht zur Verfügung stehender Gebiete (Tabuflächen) Schritt 3: Ermittlung grundsätzlich möglicher Flächen/Suchräume durch Verknüpfung Wesentliche Basis der zugrunde liegenden Kriterien ist der Windenergieerlass Ba- den-Württemberg vom 09.05.2012. Mit diesem Arbeitsstand (6/2012) wurde die frühzeitige Beteilung gemäß § 4 Abs. 1 i.V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB zwischen Juni und September 2012 durchgeführt. Dies erfolgte insbesondere, um die Öffentlichkeit über die Vorgehensweise rechtzei- tig zu informieren und bereits an der Erarbeitung der Suchräume teilhaben zu lassen. Durchgeführt wurden drei öffentliche Veranstaltungen parallel zu der Möglichkeit, die - 2 - Unterlagen über vier Wochen in allen Rathäusern einzusehen und dazu bereits in diesem frühen Stadium schriftlich Stellung nehmen zu können. Behördenbeteiligung: Juni 2012, Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, Na- turschutzverbände und benachbarte Kommunen, Aufforderung zur Stellungnahme bis Ende Juli 2012, zum Teil mit Fristverlängerung bis Ende September. Auch die Kommunen des NVK haben die Suchraumkulisse mit den Kriterien erhal- ten, um diese in ihren Gremien zu diskutieren und dazu Stellung zu nehmen. Öffentliche Anhörungen: 14.09. Karlsruhe-Wettersbach 18.09. Ettlingen 21.09. Weingarten Öffentliche Auslegung: in allen NVK-Mitgliedsgemeinden: 03.-28.09.2012 Im September 2012 standen die Unterlagen zum Konzept auf der Internetseite des NVK zu Verfügung. Die eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen sind tabel- larisch dokumentiert, einschließlich der jeweiligen Würdigungen und Empfehlungen der Planungsstelle zur Abwägung durch die Verbandsversammlung (vgl. Anlage). In zahlreichen Stellungnahmen kam die grundsätzliche Zustimmung zur Förderung der Windenergienutzung vor dem Hintergrund der Anforderungen infolge der Ener- giewende zum Ausdruck. Andererseits wird vielfach die vergleichsweise ungünstige Windhöffigkeit in der Region angeführt, die es nicht rechtfertige, nachteilige Umwelt- auswirkungen verstärkter Windenergienutzung hinzunehmen. Der Planung mehrfach vorgehalten wird eine Bevorzugung der Windenergienutzung gegenüber anderen re- generativen Energiequellen, die als verträglicher zu beurteilen seien. Insgesamt stehen erhebliche Bedenken aufgrund der Schallausbreitung, Überfor- mung des Landschaftsbildes und Beeinträchtigungen der Tierwelt im Vordergrund der Einwendungen. Vereinzelte grundsätzliche Kritik an der Vorgehensweise des Konzepts bezieht sich auf die Flächenauswahl, die - je nach Blickwinkel - als zu breit angelegt oder als zu restriktiv/einengend bewertet wird. Eingefordert wird auch eine besser nachvollziehbare Aufbereitung der Begründungen von Empfehlungen zu Rückstellungen bzw. Ausscheiden von Flächen; geäußert wird, dass möglichst viele Flächen auch im Modul II weiter untersucht werden sollen, um eine vergleichbare Datenbasis für die Abwägungsschritte zu haben. Vielfach als zu gering kritisiert wurden von Seiten privater Einwender die im Modul I ermittelten Abstände von Suchräumen zu Wohngebieten, Beeinträchtigungen durch Verlärmung, Schattenwurf und visuelle Störung werden befürchtet. Häufig gefordert ist die Schonung von Landschaftsbereichen, die der Naherholung dienen bzw. einen relativ ungestörten Charakter aufweisen, v. a. bezogen auf die Suchräume C, D, E und GII. Einwendungen mit diesen Inhalten gingen in großer Anzahl aus den Höhen- stadteilen der Stadt Ettlingen ein. Auch in den Stellungnahmen der NVK-Mitgliedsgemeinden kommen unterschiedli- che Bewertungen der bisherigen Ergebnisse zum Ausdruck (Auszüge, vgl. tabellari- sche Aufbereitung): Im Gemeinderatsbeschluss der Stadt Ettlingen kommt die fehlende oder geringe Akzeptanz für die meisten Suchraumflächen auf dem Stadtgebiet zum Ausdruck. Keine Akzeptanz wird auch für die Fläche D 9 gesehen, die im aktuellen Konzepter- gebnis als (reduzierte) Vorschlagsfläche enthalten ist. Angeführt werden Bedenken zum Schutz von Landschaft und des Stadtbildes, zur Erholungsfunktion, ferner dem Artenschutz sowie zum Immissionsschutz für die Wohngebiete. Akzeptanz wird sei- - 3 - tens der Stadt Ettlingen demnach nur für Fläche C 6 geäußert. Für mögliche Stand- orte wird ein Mindestabstand von 1.000m zu Siedungsflächen gefordert. Seitens der Stadt Karlsruhe wird erwartet, potenzielle Flächen gründlich zu untersu- chen und Zurückstellungen transparent zu begründen. Im westlichen Stadtgebiet seien im Umfeld der Hafen- und Industrieanlagen sowie am Rhein auf Höhe der Raf- finerie weitere Flächen zu untersuchen und die ehemalige Mülldeponie-West (Wind- mühlenberg) ins Verfahren einzubeziehen. Andere Flächen im Suchraum K werden kritisch bewertet. Auf die Lärmausbreitung und mögliche Verschattung von Sied- lungsflächen sei besonderes Augenmerk zu legen. Hervorgehoben werden zudem die Wertigkeit von Kulturlandschaft und Waldgebieten auch für die Erholung. Für wei- tere Planungsschritte werden Visualisierungen gefordert und die Schutzwürdigkeit der Erholungsnutzungen betont. Sollten die Suchräume auf der Gemarkung der Gemeinde Marxzell weiterverfolgt werden, wird eine Visualisierung mit der maximalen Anzahl von möglichen Wind- energieanlagen verlangt. Die Gemeinde Pfinztal hat der bisherigen Vorgehensweise und Suchraumkulisse zugestimmt und weitere Flächenvorschläge vorgebracht. Oberste Untersuchungs- priorität wird für den Bereich „Hohe Warte“ (Nr. J 19) gesehen. Die Stadt Rheinstetten hat ergänzende Hinweise zu gegebenen Restriktionen im Suchraum B geäußert, die besonders in den Teilflächen nördlich der L 566 auftreten. Die Stadt Stutensee bittet um die Darstellung der visuellen Auswirkungen von Wind- energiestandorten in der Nachbargemeinde Weingarten auf Stutensee. In der Einschätzung der Gemeinde Waldbronn können die gegebenen umweltrecht- lichen Kriterien im weiteren Verfahren nur zu einem Ausschluss der Flächen Nr. 29 und 30 führen. Die Gemeinde Weingarten legt bei der Steuerung der Windenergienutzung Wert auf die Bevorzugung und weitere Untersuchung der Fläche H 34. Ausweisungen auf Flä- chen entlang der Hangkante werden nicht mitgetragen. Verwiesen wird auf die sen- sible landschaftliche Situation südlich und nördlich der Ortslage. 3. Flächendeckendes Konzept, Ergebnisse (Entwurf) Die Bearbeitung des Konzepts, Modul II wurde vom Planungsbüro HHP bis Oktober 2012 weiter geführt. Zentraler Bestandteil ist nach der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung die gebiets- und schutzgutbezogene Bewertung möglicher Umweltaus- wirkungen. Sie sind im vorliegenden Konzeptbericht gemeinsam mit ermittelten pla- nerischen Aspekten zur Eignung potenzieller Flächen für die Windenergienutzung in Gebietssteckbriefen dokumentiert. Diese münden in begründete Empfehlungen und Hinweise an den Planungsträger (NVK) zum weiteren Umgang mit den Flächen. An- geführt sind jeweils zutreffende planerische Vorbehalte und weitergehende Anforde- rungen, insbesondere zum Artenschutz. Beispielsweise wird mehrfach Bedarf wei- tergehender Recherchen bzw. Untersuchungen für bestimmte Tierartengruppen ge- sehen. a) Abstände zu Siedlungsflächen In die Flächenabgrenzungen einbezogen sind Vorschläge für erweiterte Vorsorge- abstände zu Siedlungsflächen. Sie ergänzen die als Tabuzonen geltenden Mindest- abstände, die aufgrund gesetzlich verpflichtender Abstände einzuhalten sind (TA Lärm). Diese Erweiterungen können im Rahmen der kommunalen Abwägung fest- gelegt werden, um möglichen Belastungen der Menschen und ihres Wohnumfeldes - 4 - zu begegnen und diese zu vermindern; maßgeblich sind dabei Beeinträchtigungen durch: - Schattenwurf, - visuelle Beunruhigung, Maßstäblichkeit der Landschaft, - Lärm. Auf Grundlage der bisherigen Untersuchungen zum Konzept sowie den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung ist es nach Einschätzung des Gutachterbüros und der Planungsstelle gerechtfertigt vom pauschalen Vorsorgeabstand (700 m zu Wohnge- bieten, laut Windenergieerlass BW) mit erweiterten Abständen abzuweichen. Als Hinweis für die Abwägung sind dabei in den Steckbriefen zwei Möglichkeiten zur Erweiterung dargestellt: - für eine WEA: relevant, wenn aufgrund geringer Flächengröße nur Einzelstandorte wahrscheinlich sind, - für drei WEA: relevant bei größeren Flächen mit Bündelungsmöglichkeiten. Folgende erweiterte Vorsorgeabstände werden im Konzept grundsätzlich vorge- schlagen (rechte Spalte): Siedlungsfläche: Abstand Modul I (Tabuflächen) 3 WEA (1 WEA) erweiterter Vorsorge- abstand, Modul II 3 WEA (1 WEA) Pflegeeinrichtungen 1.100 m (750 m)1.500 m (1.000 m) Wohngebiete* 750 m (500 m)1.000 m (750 m) Mischgebiete, wohngenutzte Einzelhäuser 500 m (300 m)750 m (500 m) störungsempfindliche Grün- und Erholungsflächen, Sondergebiete, wenn erholungsrelevant (Gartenhausgebiete) 0 m500 m (300 m) Sonstige Sondergebiete und Gebiete f. Gemeinbedarf in Abhängigkeit ihrer Schutzwürdigkeit * Im FNP sind allgemeine (WA)und reine Wohngebiete (WR) gemäß BauNVO nicht unterschieden; hierzu folgende Anmerkungen: In der vertiefenden Gebietsbewertung sind nunmehr ausgewiesene WR im Um- feld möglicher Konzentrationszonen in die Gebietsbetrachtungen einbezogen. Durch Hinzuziehen der Schallabstände von Referenzanlagen als planerische Ori- entierung kann festgestellt werden, dass die zulässigen Lärmwerte für WR von 35 dB(A) bei Abständen von ca. 1.100m für 3 WEA eingehalten werden können. Bei 1 WEA beträgt der Abstand ca. 800m, bei 2 WEA ca. 1.000m. Für die betreffenden Vorschlagsflächen wurde im Konzept überprüft, ob mögliche WEA-Standorte diese Entfernungen zu vorhandenen WR einhalten können, dies ist der Fall. Somit ist davon auszugehen, dass die Einhaltung der Immissionswer- te bei Standortplanungen innerhalb der Vorschlagsflächen möglich ist. Weiter vergrößerte Vorsorgeabstände für WR wären auf Ebene des FNP somit nicht angemessen. Zu betonen ist, dass neben dem Aspekt Lärm durch erweiter- te Vorsorgeabstände insbesondere Beeinträchtigungen durch Schattenwurf und visuelle Wirkungen begegnet werden soll; hierbei ist eine unterschiedliche Be- handlung allgemeiner und reiner Wohngebiete nicht gerechtfertigt. Hinweis: Im späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu geplanten WEA ist sicherzustellen, dass schädliche Umweltwirkungen nicht eintreten. Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt auf Grundlage der TA-Lärm mit Bezug zur abgestuften Schutzwürdigkeit unterschiedlicher Bauge- biete. Antragsteller haben entsprechende Nachweise und Prognosen vorzulegen. (vgl. Windenergieerlass, Kap. 5.6.1). - 5 - b) Vorschläge Konzentrationszonen Ergebnis ist der Vorschlag von Flächen, die als Konzentrationszonen für die Wind- energienutzung in einen Entwurf des Teil-FNP aufgenommen werden können, vgl. Plan in der Anlage. Differenziert werden Zonen erster und zweiter Priorität. Für die Flächen der zweiten Priorität gilt mindestens einer der folgenden Zusammen- hänge: • Es bestehen „formale Hürden“, hier meist die Lage im Landschaftsschutzge- biet, über eine Ausweisung als Konzentrationszone kann erst nach weiterge- henden Prüfungen im Rahmen eines Verfahrens entschieden werden. • Es sind Restriktionen und erhebliche planerische Vorbehalte gegeben, z.B. unzureichende Bündelungsmöglichkeiten, vergleichsweise geringe Windhöf- figkeit bei erhöhter Konfliktdichte. • Eine Umsetzbarkeit ist nach aktueller Einschätzung zweifelhaft, bislang liegen aber keine ausreichenden Sachverhalte vor, um die Fläche im Rahmen der Abwägung bereits in dieser Phase auszuscheiden. Die folgende Übersicht fasst die im Konzept erarbeiteten Ergebnisse der Bewertun- gen und Empfehlungen zu einzelnen Suchräumen zusammen, Einzelheiten sind den Gebietssteckbriefen zu entnehmen: Nr. Gemeinde Ergebnisse: Vorschlag Konzentrationszonen - maßgebende Kriterien für Zurückstellung ƒ Hinweise • besondere Vorbehalte Besonder- heiten A 1 Karlsruhe ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: • Immissionsschutz: Vorsorgeabstände zu Wohngebie- ten überprüfen, Vorbelastungen einbeziehen • Häufung Restriktionen und Nutzungsansprüche • Abstände zu Raffinerie/Fernölleitung zwingend nur eine WEA möglich FNP: gepl. GI A 1a, 1b Karlsruhe nein - Immissionsschutz: Vorsorgeabstände zu Wohngebie- ten zu gering - Häufung Restriktionen und Nutzungsansprüche - Erholung B 13 Rheinstetten ja, reduzierte Fläche (südl. L 566) ƒ Reduzierung auf Teilflächen zur Konfliktverminderung C 5 Karlsruhe ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: • Verträglichkeit mit LSG-VO LSG „Hangkante“ 6 Ettlingen, Karlsruhe ja ƒ Reduzierung auf Teilflächen zur Konfliktverminderung ƒ Teilflächen KA in 2. Priorität, s.o. teilweise LSG (Ge- markung KA) „Hangkante“ - 6 - Nr. Gemeinde Ergebnisse: Vorschlag Konzentrationszonen - maßgebende Kriterien für Zurückstellung ƒ Hinweise • besondere Vorbehalte Besonder- heiten 7 Ettlingen nein - Artenschutz - Landschaftsbild, Erholung „Hangkante“ D 9 Ettlingen ja • Reduzierung auf Teilfläche zur Konfliktverminderung „Hangkante“ GR Ettlingen: keine Akzep- tanz 8 10 Ettlingen nein - Landschaftsbild, Erholung - Vorsorgeabstände zu Wohngebieten zu gering „Hangkante“, Albtal E 12 Ettlingen nein - Vorsorgeabstände zu Wohngebieten zu gering - Häufung Restriktionen „Hangkante“ F 24 27 Karlsbad ja, 2. Priorität • Landschaftsbild, Erholung 27: Umgebung ehem. Depo- nie 26 Karlsbad ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: • Verträglichkeit mit LSG-VO LSG GII 2 23 Karlsruhe, Pfinztal nein - Häufung Restriktionen - Landschaftsbild, Erholung - Vorsorgeabstände zu Siedlungsflächen zu gering, v.a. Gartenhausgebiete LSG „Hangkante“ GI 31 32 33 Karlsruhe Pfinztal Weingarten nein - Landschaftsbild, Erholung - Kulturlandschaft (Rebland) LSG (31) H 34 Weingarten ja ƒ Reduzierung auf Teilfläche zur Konfliktverminderung H 35 Weingarten nein - Artenschutz - Vorsorgeabstände zu Wohngebieten zu gering - Landschaftsbild, Erholung „Hangkante“ I 43 Marxzell ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: • Verträglichkeit mit LSG-VO • Immissionsschutz: Vorsorgeabstände zu Wohngebie- ten überprüfen LSG - 7 - Nr. Gemeinde Ergebnisse: Vorschlag Konzentrationszonen - maßgebende Kriterien für Zurückstellung ƒ Hinweise • besondere Vorbehalte Besonder- heiten • Landschaftsbild, Erholung • Hinweise Artenschutz • Häufung Restriktionen J 15 Pfinztal ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: • Verträglichkeit mit LSG-VO • Ablehnung DFS (VOR-Radaranlage), evtl. Einzelfalls- prüfung möglich LSG J 16 17 18 19 Pfinztal nein - Vorsorgeabstände zu Siedlungsflächen zu gering - Landschaftsbild, Erholung - Ablehnung DFS (VOR-Radaranlage) LSG (außer 18) K 45 46 47 Karlsruhe nein • Erholung • Artenschutz • Häufung Restriktionen, z.B. Leitungstrasse EnBW teilweise LSG Karlsruhe ehem. Depo- nie-West („Windmüh- lenberg“) gesonderte Darstellung im FNP mit entsprechender Nutzungsangabe vorsehen, die der weiteren Nut- zung der Windenergie an dieser Stelle Rechnung trägt. Bestand 3 WEA Für alle Vorschlagsflächen gelten folgende Vorbehalte: ƒ Besonderer Artenschutz: weitergehende schrittweise Ermittlung und Auswer- tung von Daten in Abstimmung mit den Fachbehörden. ƒ Technische Infrastruktur: Berücksichtigung bis dato nur teilweise vorliegender Anforderungen durch Richtfunkstrecken; Anfragen an Betreiberunternehmen. Je nach Ergebnis sind Flächenreduzierungen bis hin zur Zurückstellung denkbar. 4. Weiteres Vorgehen Die Planungsstelle erstellt einen Entwurf des Teil-Flächennutzungsplanes. Er be- inhaltet die von der Verbandsversammlung angenommenen Flächenvorschläge zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung. Der übrige Außenbereich wird zum Ausschlussgebiet. Mit diesem Entwurf, der am 6. Mai 2013 der Verbandsversammlung zum Beschluss der Offenlage vorgelegt werden soll, wird dann Mitte 2013 die formale Beteiligung nach § 3(2) BauGB durchgeführt (Träger, Gemeinden, Öffentlichkeit). Öffentliche Anhörungen sind erneut vorgesehen. Ziel ist die Beschlussfassung des inhaltlichen Teil-Flächennutzungsplanes durch die Verbandsversammlung bis Jahresende 2013. - 8 - Beschluss: I. Antrag an die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe 1. Die Verbandsversammlung nimmt das von der Planungsstelle erarbeitete Konzept zur Aufstellung eines Teil FNP Windenergie zur Kenntnis und stimmt dem Planungs- konzept zur Steuerung von potentiellen Standorten für WEA im Verbandsgebiet in seinen Grundzügen zu. 2. Die Verbandsversammlung beschließt weiterhin: a) Bezogen auf die im Konzept vorgeschlagenen Konzentrationszonen für die Wind- energie, ¾ die Flächen der Priorität 1 vertieft zu untersuchen und sie in den FNP-Entwurf aufzunehmen, sofern sie als Konzentrationszone für Windkraftanlagen weiterhin geeignet sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flächenvorschläge: B 13; C 6; D 9; H 34. ¾ die Flächen der Priorität 2 ebenfalls vertieft zu untersuchen und in den weiteren Betrachtungen zu berücksichtigen, sofern sie sich als Konzentrationszone für Windkraftanlagen als geeignet erweisen sollten (A1; C5; F 24, 26, 27; I 43 und J 15). b) Die erweiterten Vorsorgeabstände gemäß Auflistung in Pkt. 3a sowie Abstände ge- mäß Pkt. 3b der Vorlage sollen in die weitere Bearbeitung einfließen. c) Soweit eine Mitgliedsgemeinde das Konzept in seinen Grundzügen zwar mitträgt, im Konzept vorgesehene Flächen für Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auf seiner Gemarkung aber als nicht geeignet ansieht oder weitere Flächen im Konzept berücksichtigt haben möchte, wird sie dies binnen 4 Wochen dem Verbandsvorsit- zenden noch näher darlegen. Die Planungsstelle wird beauftragt diese Anregungen im weiteren Verfahren zu prüfen, bei ihrer vertieften Untersuchung nach 2a) und b) dieses Beschlusses zu berücksichtigen und der Verbandsversammlung bei den an- stehenden Beschlussfassungen vorzulegen. 3. Die Planungsstelle wird ferner beauftragt mit der Erarbeitung eines Entwurfs zum Teil-Flächennutzungsplan Windenergie auf Basis dieses Beschlusses für die förmli- che Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonsti- gen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB. Außerdem sind die erforderli- chen gebietsbezogenen Recherchen und Untersuchungen durchzuführen. - Der Verbandsvorsitzende -

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