Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK), Entwurf des Planungskonzeptes: Abstimmungsverhalten der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 30658 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Grünwettersbach, Knielingen |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1251 18 öffentlich Dez. 6 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe: Ergebnisse des Planungskonzeptes Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis PlanA und AUG 15.11.2012 Gemeinderat 20.11.2012 18 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt der Konzeption und der weiteren Vorgehensweise zur Ermittlung potenzieller Flächen für die Nutzung von Windenergie zu und bittet den Oberbürgermeister in der Verbandsversammlung der Vorlage des NVK zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 14.11.12 in Grötzingen und 13.11.12 in Wettersbach Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) hat am 11.01.2012 die Aufstellung des Teil-Flächenutzungsplans Windenergie beschlossen. In diesem FNP-Verfahren werden die verschiedenen Belange für Standortfestlegun- gen und -ausschlüsse einbezogen und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen sein. Als Grundlage wird ein Planungskonzept für die gesamte Fläche des NVK durch das Planungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner erarbeitet, das nun im Entwurf vorliegt. Es beinhaltet die schrittweise ermittelten Bewertungen der gesamten für die Windener- gie potenziell geeigneten Flächenkulisse; zentrales Ergebnis sind Empfehlungen zur Ausweisung geeigneter Konzentrationszonen für die Windenergie im FNP. In der Verbandsversammlung des NVK am 03.12.2012 soll dieses Konzeptergebnis beraten werden, damit auf Grundlage dieser Konzeption ein Entwurf des Teil-FNP „Windenergie“ erarbeitet werden kann und noch erforderliche Untersuchungen an- gegangen werden können. Mit diesem Beschluss sollen auch die Voraussetzungen für die Rückstellung mögli- cher Genehmigungsanträge für WEA gemäß § 15 Abs. 3 BauGB um 12 Monate ge- schaffen werden, rechtzeitig vor der Aufhebung der regionalplanerischen Aus- schlussgebiete Ende 2012. Die Planungsstelle des NVK geht davon aus, dass mit dem nun erarbeiteten Planungsentwurf ein Konzept vorliegt, mit dem eine hinrei- chende Konkretisierung erreicht ist und das ein Sicherungsbedürfnis rechtfertigt. Die nachfolgend zusammengefassten Ergebnisse resultieren aus der Untersuchung von allen im Modul I des Konzepts ermittelten potenziellen Windenergieflächen, do- kumentiert in so genannten Gebietssteckbriefen. Es sind Vorschlagsflächen erster und zweiter Priorität unterschieden. Eingeflossen sind Resultate der frühzeitigen Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange, Verbänden, Gemeinden und der Öffentlichkeit. Details zum Stand und Ergebnissen des Konzeptes sind der beiliegenden Vorlage des NVK für die Verbandsversammlung einschließlich einer Übersichtskarte zu ent- nehmen. Ferner enthält die Anlage die Steckbriefe für potenzielle Windnutzungsge- biete in Karlsruhe (Suchräume A, C, GII, K und Einzelflächen). Seitens der Stadt Karlsruhe vorgebrachte Sachverhalte (Gemeinderatsbeschluss 18.09.2012) wurden bei der weiteren Ausarbeitung des Konzepts einbezogen, fol- gende Punkte sind hervorzuheben: Methodisches Vorgehen: Die in der früheren Bearbeitungsphase vorgeschlagene Zurückstellung von potenziellen Windenergieflächen wurde nicht vorgenommen; im Konzept (Modul II) wurden alle Flächen weiter untersucht; Ergebnisse der Bewertun- gen sowie die jeweiligen Empfehlungen sind in den Gebietssteckbriefen do- kumentiert. Mögliche Überprägung der landschaftlich sensiblen Hangkante: Im aktuellen Konzeptentwurf werden noch in zwei Bereichen im Zusammen- hang der Hangkante als Konzentrationszonen empfohlen (Suchraum C und D, siehe unten); Anlagegruppierungen wären hier möglich. Weitere potenziel- le Flächen nördlich und südlich davon sind zurückgestellt. Beeinträchtigungen von Siedlungsflächen: Im Konzept sind erweiterte Vorsorgeabstände angewandt, um negativen Auswirkungen auf Ortslagen und umgebende Freiräume entgegenzuwirken. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beeinträchtigung Wettersbacher Kulturlandschaft: Vorschlagsflächen auf Karlsruher Gebiet sind Teil des Landschaftsschutzge- biets „Grünwettersbacher Wald, Hatzengraben“. Eine abschließende Bewer- tung der Vereinbarkeit von Windenergieanlagen mit den Schutzzielen durch die Naturschutzbehörde bedarf weiterer Untersuchungen; somit erfolgte eine Zuordnung der Vorschlagsflächen in die zweite Priorität. Suchraum A: Die Fläche in der Knielinger Feldflur wird aufgrund verschiedener Vorbehalte nur in zweiter Priorität vorgeschlagen. Umfeld Raffineriegelände: Das Werksgelände einschließlich direktem Umfeld scheidet nach Angaben der MiRO aufgrund der erforderlichen Sicherheitsabstände aus. Suchraum K: Der Bereich der ehemaligen Deponie West („Energieberg“) soll im FNP- Entwurf eine gesonderte Darstellung mit entsprechender Nutzungsangabe er- halten, die der weiteren Windenergienutzung an dieser Stelle Rechnung trägt. Visualisierungen: Der NVK beauftragt die Erstellung fotorealistischer Visualisierungen für die Vorschlagsflächen. Das Konzeptergebnis umfasst auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe keine Flächen- empfehlungen erster Priorität, jedoch unmittelbar angrenzend an der Gemarkungs- grenze westlich von Grünwettersbach (C6). Weitere Vorschlagsflächen befinden sich bei Ettlingen (D9), Rheinstetten (B13) und Weingarten (H34). Zur Fläche D 9 gilt es anzumerken, dass die Stadt Ettlingen diese für nicht geeignet hält und sie nicht als Konzentrationszone dargestellt haben möchte; angeführt werden städtebauliche Gründe, die auf die Bedeutung der Höhenzüge an der Hangkante für das Land- schafts- und Stadtbild Bezug nehmen. Auf Karlsruher Gebiet sind mehrere Flächen in zweiter Priorität vorgeschlagen; sie werden im Ergebnis der Bewertungen als „nachrangig geeignet“ beurteilt. Die Zu- ordnung in die zweite Priorität erfolgte aufgrund offener Fragestellungen, die weiter- gehende Recherchen und Abstimmungen notwendig machen; zusammengefasst besteht Klärungsbedarf zu den folgenden Sachverhalten: Fläche A 1: Immissionsschutz (Wohnflächen Knielingen) und geplante Ge- werbefläche im FNP 2010, Flächen C5 und 6: Lage im Landschaftsschutzgebiet. Als nicht geeignet ausgeschieden sind im Konzeptergebnis mehrere potenzielle Windenergieflächen im westlichen Stadtgebiet sowie auf den Höhenzügen nahe Ho- henwettersbach und Grötzingen. Begründet sind diese Zurückstellungen primär mit der festgestellten Häufung von Restriktionen und dem Unterschreiten von erweiter- ten Vorsorgeabständen zu Siedlungsflächen. Auf Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung wird die Planungsstelle des NVK einen FNP-Entwurf erarbeiten und die notwendigen vertiefenden Untersu- chungen veranlassen. Der Entwurf soll im ersten Halbjahr 2013 der Verbandsver- sammlung für einen Auslegungsbeschluss vorgelegt werden. Somit könnte die for- male Beteiligung nach § 3(2) BauGB Mitte des Jahres 2013 durchgeführt werden. Öffentliche Anhörungen sind erneut vorgesehen. Ziel ist die Beschlussfassung des Ergänzende Erläuterungen Seite 4 inhaltlichen Teil-Flächennutzungsplanes durch die Verbandsversammlung bis Jah- resende 2013. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der Konzeption und der weiteren Vorgehensweise zur Er- mittlung potenzieller Flächen für die Nutzung von Windenergie zu und bittet den Oberbürgermeister in der Verbandsversammlung der Vorlage des NVK zuzustim- men. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. November 2012
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NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE VERBANDSVERSAMMLUNG am 3. Dezember 2012 Vorlage 23/2012 zu TOP 2 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie h i e r : Entwurf des Planungskonzeptes, Vorschläge für Konzentrationszonen für die Windenergie 1. Rahmenbedingungen: Aufgrund der Novellierung des Landesplanungsgesetzes liegt die planerische Steue- rung von Windenergiestandorten seit Anfang 2012 bei den Trägern der Flächennut- zungsplanung. Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe hat am 11.01.2012 die Aufstellung des Teil-FNP Windenergie beschlossen. In die- sem FNP-Verfahren werden die verschiedenen Belange für Standortfestlegungen und -ausschlüsse einbezogen und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Zudem ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gewährleistet. Für ein zügiges Herangehen spricht, dass Anträge zur Zulassung von WKA gemäß § 15 Abs. 3 BauGB ab Jahresbeginn 2013 für bis zu 12 Monate zurückgestellt wer- den können. Ein Flächennutzungsplan muss, um diese Zurückstellung zu ermögli- chen, hinreichend konkretisiert und sicherungsbedürftig sein; auch sollte bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt und ge- prüft sein. Die Planungsstelle geht davon aus, dass mit dem nun erarbeiteten Pla- nungsentwurf ein Konzept vorliegt, mit dem eine hinreichende Konkretisierung er- reicht ist und das ein Sicherungsbedürfnis rechtfertigt. Seitens des Regierungspräsi- diums Karlsruhe wurde diese Auffassung bestätigt. Es beinhaltet die schrittweise ermittelten Bewertungen der gesamten für die Wind- energie potenziell geeigneten Flächenkulisse; zentrales Ergebnis sind Empfehlungen zur Ausweisung geeigneter Konzentrationszonen für die Windenergie im FNP. 2. Stand des Verfahrens, frühzeitige Beteiligung: Mit der Erarbeitung dieses Planungskonzeptes, das auf der Untersuchung des ge- samten Gebietes des NVK basiert, wurde nach dem Aufstellungsbeschluss das Büro Hage+Hoppenstedt Partner, Rottenburg (HHP) beauftragt. Bis Juni 2012 wurde das Modul I des Konzeptes fertig gestellt: Schritt 1: Ermittlung von möglichen Windnutzungsgebieten (Windhöffigkeit) Schritt 2: Ermittlung nicht zur Verfügung stehender Gebiete (Tabuflächen) Schritt 3: Ermittlung grundsätzlich möglicher Flächen/Suchräume durch Verknüpfung Wesentliche Basis der zugrunde liegenden Kriterien ist der Windenergieerlass Ba- den-Württemberg vom 09.05.2012. Mit diesem Arbeitsstand (6/2012) wurde die frühzeitige Beteilung gemäß § 4 Abs. 1 i.V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB zwischen Juni und September 2012 durchgeführt. Dies erfolgte insbesondere, um die Öffentlichkeit über die Vorgehensweise rechtzei- tig zu informieren und bereits an der Erarbeitung der Suchräume teilhaben zu lassen. Durchgeführt wurden drei öffentliche Veranstaltungen parallel zu der Möglichkeit, die - 2 - Unterlagen über vier Wochen in allen Rathäusern einzusehen und dazu bereits in diesem frühen Stadium schriftlich Stellung nehmen zu können. Behördenbeteiligung: Juni 2012, Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, Na- turschutzverbände und benachbarte Kommunen, Aufforderung zur Stellungnahme bis Ende Juli 2012, zum Teil mit Fristverlängerung bis Ende September. Auch die Kommunen des NVK haben die Suchraumkulisse mit den Kriterien erhal- ten, um diese in ihren Gremien zu diskutieren und dazu Stellung zu nehmen. Öffentliche Anhörungen: 14.09. Karlsruhe-Wettersbach 18.09. Ettlingen 21.09. Weingarten Öffentliche Auslegung: in allen NVK-Mitgliedsgemeinden: 03.-28.09.2012 Im September 2012 standen die Unterlagen zum Konzept auf der Internetseite des NVK zu Verfügung. Die eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen sind tabel- larisch dokumentiert, einschließlich der jeweiligen Würdigungen und Empfehlungen der Planungsstelle zur Abwägung durch die Verbandsversammlung (vgl. Anlage). In zahlreichen Stellungnahmen kam die grundsätzliche Zustimmung zur Förderung der Windenergienutzung vor dem Hintergrund der Anforderungen infolge der Ener- giewende zum Ausdruck. Andererseits wird vielfach die vergleichsweise ungünstige Windhöffigkeit in der Region angeführt, die es nicht rechtfertige, nachteilige Umwelt- auswirkungen verstärkter Windenergienutzung hinzunehmen. Der Planung mehrfach vorgehalten wird eine Bevorzugung der Windenergienutzung gegenüber anderen re- generativen Energiequellen, die als verträglicher zu beurteilen seien. Insgesamt stehen erhebliche Bedenken aufgrund der Schallausbreitung, Überfor- mung des Landschaftsbildes und Beeinträchtigungen der Tierwelt im Vordergrund der Einwendungen. Vereinzelte grundsätzliche Kritik an der Vorgehensweise des Konzepts bezieht sich auf die Flächenauswahl, die - je nach Blickwinkel - als zu breit angelegt oder als zu restriktiv/einengend bewertet wird. Eingefordert wird auch eine besser nachvollziehbare Aufbereitung der Begründungen von Empfehlungen zu Rückstellungen bzw. Ausscheiden von Flächen; geäußert wird, dass möglichst viele Flächen auch im Modul II weiter untersucht werden sollen, um eine vergleichbare Datenbasis für die Abwägungsschritte zu haben. Vielfach als zu gering kritisiert wurden von Seiten privater Einwender die im Modul I ermittelten Abstände von Suchräumen zu Wohngebieten, Beeinträchtigungen durch Verlärmung, Schattenwurf und visuelle Störung werden befürchtet. Häufig gefordert ist die Schonung von Landschaftsbereichen, die der Naherholung dienen bzw. einen relativ ungestörten Charakter aufweisen, v. a. bezogen auf die Suchräume C, D, E und GII. Einwendungen mit diesen Inhalten gingen in großer Anzahl aus den Höhen- stadteilen der Stadt Ettlingen ein. Auch in den Stellungnahmen der NVK-Mitgliedsgemeinden kommen unterschiedli- che Bewertungen der bisherigen Ergebnisse zum Ausdruck (Auszüge, vgl. tabellari- sche Aufbereitung): Im Gemeinderatsbeschluss der Stadt Ettlingen kommt die fehlende oder geringe Akzeptanz für die meisten Suchraumflächen auf dem Stadtgebiet zum Ausdruck. Keine Akzeptanz wird auch für die Fläche D 9 gesehen, die im aktuellen Konzepter- gebnis als (reduzierte) Vorschlagsfläche enthalten ist. Angeführt werden Bedenken zum Schutz von Landschaft und des Stadtbildes, zur Erholungsfunktion, ferner dem Artenschutz sowie zum Immissionsschutz für die Wohngebiete. Akzeptanz wird sei- - 3 - tens der Stadt Ettlingen demnach nur für Fläche C 6 geäußert. Für mögliche Stand- orte wird ein Mindestabstand von 1.000m zu Siedungsflächen gefordert. Seitens der Stadt Karlsruhe wird erwartet, potenzielle Flächen gründlich zu untersu- chen und Zurückstellungen transparent zu begründen. Im westlichen Stadtgebiet seien im Umfeld der Hafen- und Industrieanlagen sowie am Rhein auf Höhe der Raf- finerie weitere Flächen zu untersuchen und die ehemalige Mülldeponie-West (Wind- mühlenberg) ins Verfahren einzubeziehen. Andere Flächen im Suchraum K werden kritisch bewertet. Auf die Lärmausbreitung und mögliche Verschattung von Sied- lungsflächen sei besonderes Augenmerk zu legen. Hervorgehoben werden zudem die Wertigkeit von Kulturlandschaft und Waldgebieten auch für die Erholung. Für wei- tere Planungsschritte werden Visualisierungen gefordert und die Schutzwürdigkeit der Erholungsnutzungen betont. Sollten die Suchräume auf der Gemarkung der Gemeinde Marxzell weiterverfolgt werden, wird eine Visualisierung mit der maximalen Anzahl von möglichen Wind- energieanlagen verlangt. Die Gemeinde Pfinztal hat der bisherigen Vorgehensweise und Suchraumkulisse zugestimmt und weitere Flächenvorschläge vorgebracht. Oberste Untersuchungs- priorität wird für den Bereich „Hohe Warte“ (Nr. J 19) gesehen. Die Stadt Rheinstetten hat ergänzende Hinweise zu gegebenen Restriktionen im Suchraum B geäußert, die besonders in den Teilflächen nördlich der L 566 auftreten. Die Stadt Stutensee bittet um die Darstellung der visuellen Auswirkungen von Wind- energiestandorten in der Nachbargemeinde Weingarten auf Stutensee. In der Einschätzung der Gemeinde Waldbronn können die gegebenen umweltrecht- lichen Kriterien im weiteren Verfahren nur zu einem Ausschluss der Flächen Nr. 29 und 30 führen. Die Gemeinde Weingarten legt bei der Steuerung der Windenergienutzung Wert auf die Bevorzugung und weitere Untersuchung der Fläche H 34. Ausweisungen auf Flä- chen entlang der Hangkante werden nicht mitgetragen. Verwiesen wird auf die sen- sible landschaftliche Situation südlich und nördlich der Ortslage. 3. Flächendeckendes Konzept, Ergebnisse (Entwurf) Die Bearbeitung des Konzepts, Modul II wurde vom Planungsbüro HHP bis Oktober 2012 weiter geführt. Zentraler Bestandteil ist nach der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung die gebiets- und schutzgutbezogene Bewertung möglicher Umweltaus- wirkungen. Sie sind im vorliegenden Konzeptbericht gemeinsam mit ermittelten pla- nerischen Aspekten zur Eignung potenzieller Flächen für die Windenergienutzung in Gebietssteckbriefen dokumentiert. Diese münden in begründete Empfehlungen und Hinweise an den Planungsträger (NVK) zum weiteren Umgang mit den Flächen. An- geführt sind jeweils zutreffende planerische Vorbehalte und weitergehende Anforde- rungen, insbesondere zum Artenschutz. Beispielsweise wird mehrfach Bedarf wei- tergehender Recherchen bzw. Untersuchungen für bestimmte Tierartengruppen ge- sehen. a) Abstände zu Siedlungsflächen In die Flächenabgrenzungen einbezogen sind Vorschläge für erweiterte Vorsorge- abstände zu Siedlungsflächen. Sie ergänzen die als Tabuzonen geltenden Mindest- abstände, die aufgrund gesetzlich verpflichtender Abstände einzuhalten sind (TA Lärm). Diese Erweiterungen können im Rahmen der kommunalen Abwägung fest- gelegt werden, um möglichen Belastungen der Menschen und ihres Wohnumfeldes - 4 - zu begegnen und diese zu vermindern; maßgeblich sind dabei Beeinträchtigungen durch: - Schattenwurf, - visuelle Beunruhigung, Maßstäblichkeit der Landschaft, - Lärm. Auf Grundlage der bisherigen Untersuchungen zum Konzept sowie den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung ist es nach Einschätzung des Gutachterbüros und der Planungsstelle gerechtfertigt vom pauschalen Vorsorgeabstand (700 m zu Wohnge- bieten, laut Windenergieerlass BW) mit erweiterten Abständen abzuweichen. Als Hinweis für die Abwägung sind dabei in den Steckbriefen zwei Möglichkeiten zur Erweiterung dargestellt: - für eine WEA: relevant, wenn aufgrund geringer Flächengröße nur Einzelstandorte wahrscheinlich sind, - für drei WEA: relevant bei größeren Flächen mit Bündelungsmöglichkeiten. Folgende erweiterte Vorsorgeabstände werden im Konzept grundsätzlich vorge- schlagen (rechte Spalte): Siedlungsfläche: Abstand Modul I (Tabuflächen) 3 WEA (1 WEA) erweiterter Vorsorge- abstand, Modul II 3 WEA (1 WEA) Pflegeeinrichtungen 1.100 m (750 m)1.500 m (1.000 m) Wohngebiete* 750 m (500 m)1.000 m (750 m) Mischgebiete, wohngenutzte Einzelhäuser 500 m (300 m)750 m (500 m) störungsempfindliche Grün- und Erholungsflächen, Sondergebiete, wenn erholungsrelevant (Gartenhausgebiete) 0 m500 m (300 m) Sonstige Sondergebiete und Gebiete f. Gemeinbedarf in Abhängigkeit ihrer Schutzwürdigkeit * Im FNP sind allgemeine (WA)und reine Wohngebiete (WR) gemäß BauNVO nicht unterschieden; hierzu folgende Anmerkungen: In der vertiefenden Gebietsbewertung sind nunmehr ausgewiesene WR im Um- feld möglicher Konzentrationszonen in die Gebietsbetrachtungen einbezogen. Durch Hinzuziehen der Schallabstände von Referenzanlagen als planerische Ori- entierung kann festgestellt werden, dass die zulässigen Lärmwerte für WR von 35 dB(A) bei Abständen von ca. 1.100m für 3 WEA eingehalten werden können. Bei 1 WEA beträgt der Abstand ca. 800m, bei 2 WEA ca. 1.000m. Für die betreffenden Vorschlagsflächen wurde im Konzept überprüft, ob mögliche WEA-Standorte diese Entfernungen zu vorhandenen WR einhalten können, dies ist der Fall. Somit ist davon auszugehen, dass die Einhaltung der Immissionswer- te bei Standortplanungen innerhalb der Vorschlagsflächen möglich ist. Weiter vergrößerte Vorsorgeabstände für WR wären auf Ebene des FNP somit nicht angemessen. Zu betonen ist, dass neben dem Aspekt Lärm durch erweiter- te Vorsorgeabstände insbesondere Beeinträchtigungen durch Schattenwurf und visuelle Wirkungen begegnet werden soll; hierbei ist eine unterschiedliche Be- handlung allgemeiner und reiner Wohngebiete nicht gerechtfertigt. Hinweis: Im späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu geplanten WEA ist sicherzustellen, dass schädliche Umweltwirkungen nicht eintreten. Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt auf Grundlage der TA-Lärm mit Bezug zur abgestuften Schutzwürdigkeit unterschiedlicher Bauge- biete. Antragsteller haben entsprechende Nachweise und Prognosen vorzulegen. (vgl. Windenergieerlass, Kap. 5.6.1). - 5 - b) Vorschläge Konzentrationszonen Ergebnis ist der Vorschlag von Flächen, die als Konzentrationszonen für die Wind- energienutzung in einen Entwurf des Teil-FNP aufgenommen werden können, vgl. Plan in der Anlage. Differenziert werden Zonen erster und zweiter Priorität. Für die Flächen der zweiten Priorität gilt mindestens einer der folgenden Zusammen- hänge: • Es bestehen „formale Hürden“, hier meist die Lage im Landschaftsschutzge- biet, über eine Ausweisung als Konzentrationszone kann erst nach weiterge- henden Prüfungen im Rahmen eines Verfahrens entschieden werden. • Es sind Restriktionen und erhebliche planerische Vorbehalte gegeben, z.B. unzureichende Bündelungsmöglichkeiten, vergleichsweise geringe Windhöf- figkeit bei erhöhter Konfliktdichte. • Eine Umsetzbarkeit ist nach aktueller Einschätzung zweifelhaft, bislang liegen aber keine ausreichenden Sachverhalte vor, um die Fläche im Rahmen der Abwägung bereits in dieser Phase auszuscheiden. Die folgende Übersicht fasst die im Konzept erarbeiteten Ergebnisse der Bewertun- gen und Empfehlungen zu einzelnen Suchräumen zusammen, Einzelheiten sind den Gebietssteckbriefen zu entnehmen: Nr. Gemeinde Ergebnisse: Vorschlag Konzentrationszonen - maßgebende Kriterien für Zurückstellung Hinweise • besondere Vorbehalte Besonder- heiten A 1 Karlsruhe ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: • Immissionsschutz: Vorsorgeabstände zu Wohngebie- ten überprüfen, Vorbelastungen einbeziehen • Häufung Restriktionen und Nutzungsansprüche • Abstände zu Raffinerie/Fernölleitung zwingend nur eine WEA möglich FNP: gepl. GI A 1a, 1b Karlsruhe nein - Immissionsschutz: Vorsorgeabstände zu Wohngebie- ten zu gering - Häufung Restriktionen und Nutzungsansprüche - Erholung B 13 Rheinstetten ja, reduzierte Fläche (südl. L 566) Reduzierung auf Teilflächen zur Konfliktverminderung C 5 Karlsruhe ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: • Verträglichkeit mit LSG-VO LSG „Hangkante“ 6 Ettlingen, Karlsruhe ja Reduzierung auf Teilflächen zur Konfliktverminderung Teilflächen KA in 2. Priorität, s.o. teilweise LSG (Ge- markung KA) „Hangkante“ - 6 - Nr. Gemeinde Ergebnisse: Vorschlag Konzentrationszonen - maßgebende Kriterien für Zurückstellung Hinweise • besondere Vorbehalte Besonder- heiten 7 Ettlingen nein - Artenschutz - Landschaftsbild, Erholung „Hangkante“ D 9 Ettlingen ja • Reduzierung auf Teilfläche zur Konfliktverminderung „Hangkante“ GR Ettlingen: keine Akzep- tanz 8 10 Ettlingen nein - Landschaftsbild, Erholung - Vorsorgeabstände zu Wohngebieten zu gering „Hangkante“, Albtal E 12 Ettlingen nein - Vorsorgeabstände zu Wohngebieten zu gering - Häufung Restriktionen „Hangkante“ F 24 27 Karlsbad ja, 2. Priorität • Landschaftsbild, Erholung 27: Umgebung ehem. Depo- nie 26 Karlsbad ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: • Verträglichkeit mit LSG-VO LSG GII 2 23 Karlsruhe, Pfinztal nein - Häufung Restriktionen - Landschaftsbild, Erholung - Vorsorgeabstände zu Siedlungsflächen zu gering, v.a. Gartenhausgebiete LSG „Hangkante“ GI 31 32 33 Karlsruhe Pfinztal Weingarten nein - Landschaftsbild, Erholung - Kulturlandschaft (Rebland) LSG (31) H 34 Weingarten ja Reduzierung auf Teilfläche zur Konfliktverminderung H 35 Weingarten nein - Artenschutz - Vorsorgeabstände zu Wohngebieten zu gering - Landschaftsbild, Erholung „Hangkante“ I 43 Marxzell ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: • Verträglichkeit mit LSG-VO • Immissionsschutz: Vorsorgeabstände zu Wohngebie- ten überprüfen LSG - 7 - Nr. Gemeinde Ergebnisse: Vorschlag Konzentrationszonen - maßgebende Kriterien für Zurückstellung Hinweise • besondere Vorbehalte Besonder- heiten • Landschaftsbild, Erholung • Hinweise Artenschutz • Häufung Restriktionen J 15 Pfinztal ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: • Verträglichkeit mit LSG-VO • Ablehnung DFS (VOR-Radaranlage), evtl. Einzelfalls- prüfung möglich LSG J 16 17 18 19 Pfinztal nein - Vorsorgeabstände zu Siedlungsflächen zu gering - Landschaftsbild, Erholung - Ablehnung DFS (VOR-Radaranlage) LSG (außer 18) K 45 46 47 Karlsruhe nein • Erholung • Artenschutz • Häufung Restriktionen, z.B. Leitungstrasse EnBW teilweise LSG Karlsruhe ehem. Depo- nie-West („Windmüh- lenberg“) gesonderte Darstellung im FNP mit entsprechender Nutzungsangabe vorsehen, die der weiteren Nut- zung der Windenergie an dieser Stelle Rechnung trägt. Bestand 3 WEA Für alle Vorschlagsflächen gelten folgende Vorbehalte: Besonderer Artenschutz: weitergehende schrittweise Ermittlung und Auswer- tung von Daten in Abstimmung mit den Fachbehörden. Technische Infrastruktur: Berücksichtigung bis dato nur teilweise vorliegender Anforderungen durch Richtfunkstrecken; Anfragen an Betreiberunternehmen. Je nach Ergebnis sind Flächenreduzierungen bis hin zur Zurückstellung denkbar. 4. Weiteres Vorgehen Die Planungsstelle erstellt einen Entwurf des Teil-Flächennutzungsplanes. Er be- inhaltet die von der Verbandsversammlung angenommenen Flächenvorschläge zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung. Der übrige Außenbereich wird zum Ausschlussgebiet. Mit diesem Entwurf, der am 6. Mai 2013 der Verbandsversammlung zum Beschluss der Offenlage vorgelegt werden soll, wird dann Mitte 2013 die formale Beteiligung nach § 3(2) BauGB durchgeführt (Träger, Gemeinden, Öffentlichkeit). Öffentliche Anhörungen sind erneut vorgesehen. Ziel ist die Beschlussfassung des inhaltlichen Teil-Flächennutzungsplanes durch die Verbandsversammlung bis Jahresende 2013. - 8 - Beschluss: I. Antrag an die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe 1. Die Verbandsversammlung nimmt das von der Planungsstelle erarbeitete Konzept zur Aufstellung eines Teil FNP Windenergie zur Kenntnis und stimmt dem Planungs- konzept zur Steuerung von potentiellen Standorten für WEA im Verbandsgebiet in seinen Grundzügen zu. 2. Die Verbandsversammlung beschließt weiterhin: a) Bezogen auf die im Konzept vorgeschlagenen Konzentrationszonen für die Wind- energie, ¾ die Flächen der Priorität 1 vertieft zu untersuchen und sie in den FNP-Entwurf aufzunehmen, sofern sie als Konzentrationszone für Windkraftanlagen weiterhin geeignet sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flächenvorschläge: B 13; C 6; D 9; H 34. ¾ die Flächen der Priorität 2 ebenfalls vertieft zu untersuchen und in den weiteren Betrachtungen zu berücksichtigen, sofern sie sich als Konzentrationszone für Windkraftanlagen als geeignet erweisen sollten (A1; C5; F 24, 26, 27; I 43 und J 15). b) Die erweiterten Vorsorgeabstände gemäß Auflistung in Pkt. 3a sowie Abstände ge- mäß Pkt. 3b der Vorlage sollen in die weitere Bearbeitung einfließen. c) Soweit eine Mitgliedsgemeinde das Konzept in seinen Grundzügen zwar mitträgt, im Konzept vorgesehene Flächen für Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auf seiner Gemarkung aber als nicht geeignet ansieht oder weitere Flächen im Konzept berücksichtigt haben möchte, wird sie dies binnen 4 Wochen dem Verbandsvorsit- zenden noch näher darlegen. Die Planungsstelle wird beauftragt diese Anregungen im weiteren Verfahren zu prüfen, bei ihrer vertieften Untersuchung nach 2a) und b) dieses Beschlusses zu berücksichtigen und der Verbandsversammlung bei den an- stehenden Beschlussfassungen vorzulegen. 3. Die Planungsstelle wird ferner beauftragt mit der Erarbeitung eines Entwurfs zum Teil-Flächennutzungsplan Windenergie auf Basis dieses Beschlusses für die förmli- che Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonsti- gen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB. Außerdem sind die erforderli- chen gebietsbezogenen Recherchen und Untersuchungen durchzuführen. - Der Verbandsvorsitzende -
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