Gemischte Wertstofftonne und Absichtserklärung zur möglichen Einführung einer Papiertonne zur sortenreinen Erfassung von PPK(Papier, Pappe, Kartonagen)-Abfällen

Vorlage: 30657
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.11.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.11.2012

    TOP: 15

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Wertstofftonne
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1247 15 öffentlich Dez. 5 Gemischte Wertstofftonne und Absichtserklärung zur möglichen Einführung einer Papier- tonne zur sortenreinen Erfassung von PPK(Papier, Pappe, Kartonagen)-Abfällen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 20.09.2012 7 vorberaten Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 15.11.2012 Gemeinderat 20.11.2012 15 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit am 20.09.2012 und 15.11.2012 die Weiterführung der Sammlung von Pa- pierabfällen in der gemischten Wertstofftonne durch die Stadt als öffentlich-recht- licher Entsorgungsträger. Für den Fall, dass damit die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) nicht erfüllt und/oder damit private Papier- sammlungen nicht rechtssicher untersagt werden können, erklärt der Gemeinderat seine Absicht zur Einführung einer sortenreinen Papiertonne. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage Bisher erfolgt die Erfassung von PPK-Abfällen im Stadtgebiet Karlsruhe über die be- reits im Jahr 1987 eingeführte gemischte Wertstofftonne. In die Wertstofftonne kön- nen Papier/Pappe/Kartonagen, Metall, Holz, unverschmutzte und sortenreine Kunst- stoffe, Folien und gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen privater Endver- braucher im Sinne von § 3 Abs. 11 der Verordnung über die Vermeidung und Ver- wertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) eingegeben werden. Wertstoffe, die wegen ihrer Menge oder Sperrigkeit nicht in die den anschlusspflichtigen Grund- stücken zugeteilten Wertstoffbehälter eingegeben werden können, können auf den durch die Stadt Karlsruhe eingerichteten Wertstoffstationen abgegeben werden. Grundsätzlich möchte die Stadt an dieser Konstellation und somit auch an der ge- mischten Wertstofftonne festhalten, da sie für den Bürger komfortabel ist und u. a. die Recyclingquote von 65 % des § 14 Abs. 2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) erfüllt. Ob zum 1. Januar 2015 zur Erfüllung der Forderung des § 14 Abs. 1 KrWG nach grundsätzlicher Getrenntsammlung der verschiedenen Wertstofffraktionen jeweils sortenrein getrennt oder lediglich getrennt vom Restmüll gesammelt werden muss, ist noch umstritten. Rechtsprechung zu dieser Frage liegt noch nicht vor. Die Stadt beabsichtigt danach - bis zur Klärung dieser Frage -, Wertstoffe auch künftig ge- meinsam in der Wertstofftonne zu erfassen. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass aufgrund der attraktiven Erlössituati- on beim Altpapier künftig private Altpapiersammler vermehrt eigene Sammlungen aufbauen und damit den Gebührenzahlern das werthaltige Altpapier zunehmend entzogen wird. Die „Rosinenpickerei“ privater Sammler, die keine Gewähr dafür bie- ten, auch bei schlechtem Papiererlös zu sammeln, soll künftig verhindert werden („Citizen Value“ statt „Shareholder Value“), zumal Einnahmeausfälle aus der Altpa- pierverwertung durch die Gebührenzahler finanziert werden müssten. Die Stadt sieht sich insofern gezwungen, künftig, wenn möglich, von der Untersagungsmöglichkeit nach § 17 Abs. 3 des neuen KrWG Gebrauch zu machen. Danach können private Sammlungen grundsätzlich von der Abfallrechtsbehörde untersagt werden, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger sind als die Sammlung des öffentlich-rechtlichen Entsorgers (Stadt). Ob die privaten Sammlungen in sortenreinen PPK-Tonnen bei der jetzigen Konstellation mit der gemischten Wertstofftonne dieses Kriterium erfül- len würden, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Möglich ist die Untersa- gung aber für den Fall, dass die Stadt selbst eine sortenreine Papiertonne installiert hat. Für die Befristung einer privaten Sammlung reicht bereits die konkrete Planung einer kommunalen Papiertonne (Absichtserklärung). Ergänzend sei noch angemerkt, dass aus juristischer Sicht das derzeitige Sammel- system der gewerblichen Sammlung mit Papiertonne als leistungsfähiger erachtet wird als ein Bringsystem (ähnlich der Erfassung von Glas) und damit eine Untersa- gung nicht erfolgreich wäre. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Falls die Untersagungsmöglichkeit mit der jetzigen gemischten Wertstofftonne nach Prüfung rechtlich nicht haltbar wäre, soll mit dieser Vorlage vorbeugend eine Ab- sichtserklärung eingeholt werden, mit der die Verwaltung ermächtigt wird, eine sor- tenreine Papiertonne einzuführen bzw. die Einführung vorzubereiten. Falls die Frage der Leistungsfähigkeit des städtischen Sammelsystems juristisch zugunsten der gemischten Wertstofftonne bestätigt werden sollte, wird die Stadt die Absichtserklärung zur Einführung einer Papiertonne zurücknehmen. Ist dies nicht der Fall, soll die Einführung der Papiertonne zum 01.01.2015 umgesetzt werden. Über die konkrete Ausgestaltung im Einzelnen wird dann durch eine gesonderte Be- schlussvorlage zu entscheiden sein. Die Sammlung dieser Papiertonne sollte dann getrennt von den Restabfällen, dem Biomüll und den übrigen Wertstoffen erfolgen. Das Amt für Abfallwirtschaft wird mit der Vorbereitung für die Planung und Umset- zung der erforderlichen Schritte (u. a. Ausschreibung und Bestellung der neuen Tonnen) etwa Mitte des Jahres 2013 beginnen müssen. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis dahin die offenen Fragen (zur Leistungsfähigkeit der Wertstofftonne) geklärt sein werden. Randbedingungen/Eckpunkte bei der Einführung einer Papiertonne 1. Auch bei Einführung einer flächendeckenden sortenreinen Sammlung der PPK-Fraktion soll die bisher im Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe erfolgende gemischte Wertstofftonne beibehalten werden. Künftig würde dies allerdings ohne die Erfassung von kommunalem Altpapier und PPK-Verkaufsver- packungen geschehen. 2. Die Ausgestaltung des Erfassungssystems für die PPK-Fraktion könnte durch eine flächendeckende Aufstellung von sog. Müllgroßbehältern (MGB) in den Größen von 80 L- bis zu 1.100 L- Behältern erfolgen. Die Abfuhr könnte dann alternierend mit der vorhandenen Wertstofftonne in vierwöchentlichem Turnus und damit weitgehend kostenneutral erfolgen. Ergänzend soll das Bringsys- tem an den Wertstoffsammelstellen weiterhin angeboten werden. 3. Wie bereits bisher sollen zukünftig PPK-Verkaufsverpackungen im Rahmen der bestehenden Mitbenutzung des kommunalen Systems durch die System- betreiber in der kommunalen Papiertonne miterfasst werden. 4. Diese konkreten Planungen müssen (wie oben bereits dargelegt) im Hinblick auf erforderliche Satzungsänderungen durch gesonderten Gemeinderatsbe- schluss umgesetzt werden. Ein geändertes Erfassungssystem dürfte sich günstig auf die Gebührenentwicklung für die Bürgerinnen und Bürger auswirken, weil durch die sortenreine Papiererfas- sung etwas höhere Verwertungserlöse aus der Papiervermarktung als bei der Sammlung über die Mischtonne zu erwarten sind. Positiv auf die Entsorgungskosten dürfte sich zudem der Rückgang der Mengen bei der gemischten Wertstofftonne auswirken, wodurch sich die Sortierkosten um ca. 2 - 3 Mio. Euro/p. a. reduzieren werden. Sie liegen damit deutlich über den kalkulatorischen Kosten aus der An- fangsinvestition in die Behälter (Invest max. 2 Mio €; Abschreibung über 15 Jahre Ergänzende Erläuterungen Seite 4 und Zinssatz 4,5 %; Annuität damit rund 0,19 Mio €). Bei Einführung einer Papier- tonne ist daher in Summe mit einer spürbaren Entlastung bei den Abfallgebühren zu rechnen. Nachteilig ist, dass es nach vorläufigem Planungsstand auf bestimmten Grundstü- cken zu einer Behältermehrung kommen kann. Dies insbesondere da, wo nur ein kleiner Wertstoffbehälter zur Verfügung steht. Eine mögliche Handhabung bzw. sat- zungsrechtliche Regelung wäre zum Beispiel, von der Aufstellung einer Papiertonne abzusehen, wenn die auf solchen Grundstücken anfallenden Papierabfälle stattdes- sen zu einer der Wertstoffstationen verbracht oder zu den Vereinssammlungen ge- geben werden. Die Eingabe des Altpapiers in die normalen Wertstoffbehälter würde bei Einführung einer Papiertonne dann nicht mehr zulässig sein. Zukünftige Ausgestaltung der Sammlung (weitere Abfalltonnen?)/Vereine Sofern die gemischte Wertstofftonne die Forderungen des KrWG auch in Zukunft erfüllt, bleibt es bei der bisherigen Abfallkonzeption. Falls eine Papiertonne erforder- lich wird, um die „Rosinenpickerei“ der privaten Abfallwirtschaft zu unterbinden, wäre deren Einführung durch den entsprechenden Beschluss zu der Absichtserklärung auf den Weg gebracht. Die Stadt strebt an, das Aufstellen weiterer Abfalltonnen zu vermeiden Die Vereine, die bislang sehr erfolgreich Altpapier sammeln, werden weiterhin in der Abfallwirtschaft eingebunden bleiben. Die Stadt möchte den Vereinen den Status quo weitgehend sichern und erhalten, da sie kein Interesse hat, den Vereinen Altpa- piermengen abzuwerben. An der grundsätzlichen Bezuschussung der Vereinssamm- lungen durch die Stadt bei schlechtem Altpapierindex soll bei Einführung einer städ- tischen Papiertonne festgehalten werden, ebenso an der Unterstützung durch ent- sprechende Öffentlichkeitsarbeit. Welche darüber hinausgehenden Möglichkeiten noch bestehen, soll einerseits rechtlich geprüft und andererseits mit den Vereinen und der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine besprochen werden. Damit soll die bisherige gute Zusammenarbeit weiterhin aufrechterhalten werden. Trotz der dargelegten finanziellen Vorteile einer sortenreinen Papiertonne ist die Stadt wie eingangs geschildert bestrebt, die Mischtonne weiterhin zu erhalten. Die Einführung einer Papiertonne wird derzeit nur für den Fall weiter vorangetrieben, dass ansonsten keine Untersagung der Privatsammlungen möglich ist. Dieses Vor- gehen entspricht im Übrigen auch dem des Landkreises Karlsruhe, der ebenfalls weiter auf die Wertstofftonne setzt und die Einführung einer separaten Papiertonne in der Hinterhand hält. Eine entsprechende Beschlussfassung der zuständigen Gre- mien hierzu ist dort bereits erfolgt. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit am 20.09.2012 und 15.11.2012 die Weiterführung der Sammlung von Pa- pierabfällen in der gemischten Wertstofftonne durch die Stadt als öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger. Für den Fall, dass damit die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 KrWG nicht erfüllt und/oder damit private Papiersammlungen nicht rechtssicher untersagt werden können, erklärt der Gemeinderat seine Absicht zur Einführung einer sortenreinen Papiertonne. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. November 2012