Wohnqualität bei der Wohnungssicherung bzw. Wohnraumvermittlung an wohnungslose Bürgerinnen und Bürger in Karlsruhe: Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke)
| Vorlage: | 30651 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.11.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 15. Oktober 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 40. Plenarsitzung Gemeinderat 20.11.2012 1265 30 öffentlich Wohnqualität bei der Wohnungssicherung bzw. Wohnraumvermittlung an woh- nungslose Bürgerinnen und Bürger in Karlsruhe 1. Welche Qualitätsstandards müssen Wohnungen bzw. Einzelzimmer aufweisen, die von der Stadt im Rahmen der Wohnungssicherung bzw. der Vermittlung von Wohnraum an wohnungslose Bürgerinnen und Bürger vermittelt werden - und wie werden diese Qualitätsstandards aufrechterhalten? 2. Ist der Stadtverwaltung folgender Tatbestand bekannt? Nach dem Kauf bzw. Ei- gentumswechsel von meist älterem privaten Wohnungsbestand werden Mehrzim- merwohnungen in Einzelzimmer "zerlegt" und dann der Stadt für die Unterbringung von wohnungslosen Bürgerinnen und Bürgern angeboten. Da die zusammengewür- felten Einzelmieterinnen und -mieter oft schon mit ihrer eigenen Lebenssituation überfordert sind, führt das gelegentlich zu unhaltbaren Zuständen bei den gemein- sam genutzten sanitären Anlagen und Küchen. 3. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, der unter Punkt 2 genannten „Um- widmung“ von Wohnraum gegenzusteuern? 4. Wie wird von Seiten der Stadt darauf geachtet, dass von privater Seite her für wohnungslose Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellter Wohnraum in einem akzeptablen Zustand ist bzw. verbleibt? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Aus dem unter 2. geschilderten Vorgang lässt sich eine weitaus höhere Mieteinnah- me erzielen, die zudem verlässlich ist, wenn die Stadt die Mietzahlung übernimmt. Ein geordnetes Wohnumfeld ist für die ehemals wohnungslosen Bürgerinnen und Bürger aber Voraussetzung, um ihre eigenen Lebensumstände zu verbessern. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. November 2012 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 15.10.2012 eingegangen: 15.10.2012 Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1265 30 öffentlich Dez. 3 Wohnqualität bei der Wohnungssicherung bzw. Wohnraumvermittlung an wohnungslose Bürgerinnen und Bürger in Karlsruhe 1. Welche Qualitätsstandards müssen Wohnungen bzw. Einzelzimmer aufweisen, die von der Stadt im Rahmen der Wohnungssicherung bzw. der Vermittlung von Wohnraum an wohnungslose Bürgerinnen und Bürger vermittelt werden - und wie werden diese Quali- tätsstandards aufrechterhalten? Wohnungen, die über das Programm Wohnraumakquise durch Kooperation vermittelt werden, müssen einen einfachen, aber ordentlichen Standard aufweisen. Hierzu gehören Ausstattung mit Heizung, funktionierender Sanitärbereich, betriebsbereite Elektrik. Jede Wohnung wird vor Vertragsabschluss besichtigt, mit dem Vermieter werden bestehende Mängel besprochen, und es wird geklärt, wer für die Beseitigung zuständig ist. Treten Mängel während des Bezugs auf, werden diese ebenfalls in Kooperation mit dem Vermieter geklärt. Bei Wohnungen, die Wohnungslose selbstständig anmieten, ist eine solche Kontrolle nicht möglich. 2. Ist der Stadtverwaltung folgender Tatbestand bekannt? Nach dem Kauf bzw. Eigen- tumswechsel von meist älterem privaten Wohnungsbestand werden Mehrzimmerwoh- nungen in Einzelzimmer "zerlegt" und dann der Stadt für die Unterbringung von woh- nungslosen Bürgerinnen und Bürger angeboten. Da die zusammengewürfelten Einzel- mieterinnen und -mieter oft schon mit ihrer eigenen Lebenssituation überfordert sind, führt das gelegentlich zu unhaltbaren Zuständen bei den gemeinsam genutzten sanitä- ren Anlagen und Küchen. Es ist der Stadt bekannt, dass es Vermieter gibt, die einen größeren Wohnungsbestand in kleine Einzelzimmer zerlegen. Zum Teil entstehen hierdurch gut sanierte kleine Einheiten, die gerade Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten die einzige Chance einer selbst- ständigen Anmietung von Wohnraum bieten. Es gibt aber auch Vermieter, die wenig investie- ren. Die Stadt vermittelt diesen Wohnraum nicht. Wenn eine Anmietung jedoch selbstständig erfolgt, besteht nur die Möglichkeit zu prüfen, ob das Mietangebot den Grenzen der sozialhilfe- rechtlichen Angemessenheit genügt. Wenn dies der Fall ist, hat die Stadt rechtlich keine Mög- lichkeiten, die Sozialleistungen für Kaution und Miete abzulehnen. 3. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, der unter Punkt 2 genannten "Umwid- mung" von Wohnraum gegenzusteuern? Die Stadt hat keine rechtliche Möglichkeit, den Vermietern vorzuschreiben, ob sie eine voll- ständige Wohnung oder Einzelzimmer innerhalb einer Wohngemeinschaft vermieten. Auch der Standard von privat vermietetem Wohnraum kann nicht vorgeschrieben werden. Seite 2 4. Wie wird von Seiten der Stadt darauf geachtet, dass von privater Seite her für woh- nungslose Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellter Wohnraum in einem akzep- tablen Zustand ist bzw. verbleibt? Die Stadt kann nur im Rahmen des Programms Wohnraumakquise durch Kooperation auf den Zustand der Wohnungen direkt Einfluss nehmen. Für alle anderen Mietverhältnisse besteht le- diglich die Möglichkeit, im Rahmen des Sozialhilferechts finanzielle Unterstützung bei Renovie- rungen zu erhalten.