Neue, praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern: Anfrage StRn Dr. Polle-Holl, StRn Kluth (GRÜNE)
| Vorlage: | 30647 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.11.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) vom 9. Oktober 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 40. Plenarsitzung Gemeinderat 20.11.2012 1261 26 öffentlich Neue, praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern Im Herbst beginnt in Baden-Württemberg im Rahmen eines Schulversuches die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern. Da die neue Ausbildungsform einige Spielräume für deren Ausgestaltung offen lässt, haben wir einige Fragen zur Umsetzung in Karlsruhe: 1. Mit welcher Fachschule/welchen Fachschulen wird kooperiert werden? 2. Wie wird das Verhältnis zwischen schulischer Theorie und Praxis (Vorgabe 3:2 Tage pro Woche) umgesetzt? Wird die Möglichkeit von Blockmodellen genutzt? 3. Zur Anrechnung als Fachkraft: Wie wird die Stadt die Empfehlung der Trägerkonferenz und des Jugendhilfeausschusses umsetzen, eine moderate Anrechnung zu praktizieren? 4. Werden die Auszubildenden den tariflichen oder den gesetzlichen Urlaubsanspruch erhalten? 5. Über welche Qualifizierung verfügen die Anleiterinnen und Anleiter bzw. wie werden die Anleiterinnen und Anleiter für ihre Aufgabe qualifiziert? 6. Die Ausbildung erfolgt auch weiterhin als Breitbandausbildung. Es müssen also Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit allen Altersgruppen gesammelt werden. Kann die Stadt mit ihren Einrichtungen alle praktischen Bereiche abdecken oder werden Fremdpraktika (ggf. bei Kooperationspartnern im Stadtgebiet) erforderlich? 7. Wird die Stadt an der für Frühjahr 2014 geplanten Evaluierung durch das Land teilnehmen? Im Rahmen eines Schulversuches wird die bisherige Form der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern um die sog. „Praxisintegrierte Ausbildungsform“ ergänzt. Diese wird ähnlich wie die duale Ausbildung in anderen Berufen organisiert: Ein theoretischer schulischer Ausbildungsteil und die Praxis in einer festen Ausbildungsstätte sollen eine hohe Ausbildungsqualität gewährleisten. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Auszubildenden schließen für die Dauer der gesamten dreijährigen Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab. Einer der Vorteile für die Auszubildenden ist, dass sie während der gesamten Ausbildung eine Ausbildungsvergütung durch die Praxisstelle erhalten (in der bisherigen Ausbildungsform wird lediglich das Anerkennungsjahr vergütet). Eines der kontrovers diskutierten Aspekte der neuen Ausbildungsform war und ist die Frage der Anrechung als Fachkraft. Diese ist „mit bis zu 0,4“ einer Vollstelle und damit im Umfang der Anwesenheit (schulischer Ausbildungsumfang 60 Prozent, praktischer Anteil 40 Prozent) möglich. Damit können auch Auszubildende ohne jegliche pädagogische Vorerfahrung entsprechend ihrer Anwesenheit in den Einrichtungen bereits im ersten Jahr voll als Fachkraft auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet werden. Vor dem Hintergrund des angestrebten qualitativen Ausbaus der Betreuungs- und Bildungsangebote halten wir dies für nicht vernünftig. Wir würden daher eine moderate Anrechnungsweise begrüßen, wie bereits im Jugendhilfeausschuss angeregt wurde. Außerdem sollte bei der Personalplanung berücksichtigt werden, dass zu Beginn der Ausbildung mehr Zeit (und damit personelle Kapazitäten) für die qualifizierte Anleitung der angehenden Erzieherinnen und Erzieher erforderlich ist. Wir bitten darum, dass die Thematik im Rahmen einer Sitzungsvorlage aufbereitet und in einer Sitzung erläutert wird. unterzeichnet von: Dr. Dorothea Polle-Holl Tanja Kluth Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. November 2012
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) vom: 09.10.2012 eingegangen: 09.10.2012 Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1261 26 öffentlich Dez. 3 Neue, praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern 1. Mit welcher Fachschule/welchen Fachschulen wird kooperiert werden? Die Stadt Karlsruhe kooperiert mit der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik „Bet- lehem“ und der Katholischen Fachschule für Sozialpädagogik Karlsruhe „Agneshaus“. 2. Wie wird das Verhältnis zwischen schulischer Theorie und Praxis (Vorgabe 3 : 2 Tage pro Woche) umgesetzt? Wird die Möglichkeit von Blockmodellen genutzt? Grundsätzlich wird die Aufteilung zwischen Theorie- und Praxiseinheiten im Blockmodelle um- gesetzt. Genaue zeitliche Abgrenzungen müssen noch getroffen werden. 3. Zur Anrechnung als Fachkraft: Wie wird die Stadt die Empfehlung der Trägerkonferenz und des Jugendhilfeausschusses umsetzen, eine moderate Anrechnung zu praktizieren? Nach dem Beschluss des Gemeinderats vom 26.06.2012 sollen zunächst praktische Erfahrun- gen im Einsatz der Schülerinnen und Schüler gesammelt werden, die darüber Aufschluss geben sollen, inwieweit künftig eine Anrechnung auf den Fachkraftschlüssel erfolgen kann. Um den Weg für die Einführung der praxisintegrierten Ausbildung zu ebnen, wird in den ersten drei Jah- ren - also bis zum Kindergartenjahr 2014/2015 - noch keine Anrechnung erfolgen. Bis dahin dürften überörtliche Erfahrungswerte bzw. Empfehlungen für die Anrechnung von Schülerinnen und Schülern auf den Fachkräfteschlüssel vorliegen, die eine moderate Umsetzung zulassen. 4. Werden die Auszubildenden den tariflichen oder den gesetzlichen Urlaubsanspruch er- halten? Die Stadt Karlsruhe gewährt ihren Schülerinnen und Schülern in der praxisintegrierten Ausbil- dung den tariflichen Urlaub. 5. Über welche Qualifizierung verfügen die Anleiterinnen und Anleiter bzw. wie werden die Anleiterinnen und Anleiter für ihre Aufgabe qualifiziert? Als Anleiterinnen und Anleiter fungieren ausschließlich Fachkräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung. Darüber hinaus werden von den Anleitungskräften spezielle Fortbildungen be- sucht. Das diesbezügliche Angebot ist jedoch landesweit noch nicht vollständig entwickelt. Seite 2 6. Die Ausbildung erfolgt auch weiterhin als Breitbandausbildung. Es müssen also Erfah- rungen in der pädagogischen Arbeit mit allen Altersgruppen gesammelt werden. Kann die Stadt mit ihren Einrichtungen alle praktischen Bereiche abdecken oder werden Fremdpraktika (ggf. bei Kooperationspartnern im Stadtgebiet) erforderlich? Da die Stadt Karlsruhe sowohl über Einrichtungen der Kleinkindbetreuung als auch der Schul- kindbetreuung verfügt, sind Fremdpraktika nicht erforderlich. 7. Wird die Stadt an der für Frühjahr 2014 geplanten Evaluierung durch das Land teilneh- men? Sofern eine Evaluierung initiiert wird, besteht von Seiten der Stadt großes Interesse, hieran teil- zunehmen.