Steuerpflicht für Kindertagesstätten?: Anfrage StRn Fromm, StR Golombeck, StR Hoyem, StR Hock, StR Kalesse, StR Jooß (FDP)
| Vorlage: | 30645 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Thomas Kalesse (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) vom 25. September 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 40. Plenarsitzung Gemeinderat 20.11.2012 1259 24 öffentlich Steuerpflicht für Kindertagesstätten? 1. Hat die Entscheidung des Bundesfinanzhofes, die die Steuerpflicht von Kitas feststellt, vom 12.07.2012, Az. I R 105/10, finanzielle Auswirkungen für die Stadt Karlsruhe und andere Träger? 2. Fall ja: welche? 3. Entstehen dann für die Eltern höhere Kindergartenbeiträge? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im obigen Urteil entschieden, dass von einer Kommune betriebene Kindergärten, unbeschadet des Rechtsanspruchs von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII, keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art sind. Damit seien diese grundsätzlich körperschaftssteuerpflichtig. Das Verfahren selbst wurde nur deshalb zurückverwiesen an das Finanzgericht, weil dieses noch die Höhe der Steuer zu klären hatte. Im konkreten Fall ging es um einen Vorgang in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2005. Es steht jedoch zu erwarten, dass dies Bedeutung für Einrichtungen auch in Baden- Württemberg und Karlsruhe hat. unterzeichnet von: Rita Fromm Heinz Golombeck Tom Høyem Thomas H. Hock Thomas Kalesse Karl-Heinz Jooß Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. November 2012 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Thomas Kalesse (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) vom: 25.09.2012 eingegangen: 25.09.2012 Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1259 24 öffentlich Dez. 4 Steuerpflicht für Kindertagesstätten? 1. Hat die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 12.07.2012, Az. I R 106/10, die die Steuerpflicht von Kitas feststellt, finanzielle Auswirkungen für die Stadt Karlsruhe und andere Träger? Die Stadt Karlsruhe unterhält mit ihren Kindergärten und Kindertagesstätten einen steuerpflich- tigen Betrieb gewerblicher Art (BgA). Aufgrund der dauerdefizitären Situation und der dadurch bedingten körperschaftsteuerlichen Verluste ergeben sich keine negativen finanziellen Auswir- kungen für die Stadt. Auswirkungen auf andere Träger können (derzeit) nicht beurteilt werden. Umsatzsteuerlich hat die Entscheidung des Bundesfinanzhofes für die Stadt ebenfalls keine Auswirkungen, da die Leistungen von Kindergärten bzw. Kindertagesstätten nach § 4 Nr. 25 USTG von der Umsatzsteuer befreit sind. 2. Falls Ja: welche? Erledigt durch 1. 3. Entstehen dann für die Eltern höhere Kindergartenbeiträge? Erledigt durch 1.