Wohnraumsituation in Karlsruhe: b) Kommunales soziales Wohnraumförderungsprogramm für Karlsruhe: Änderungsantrag StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke)

Vorlage: 30641
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.11.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.11.2012

    TOP: 20.3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Wohnraumsituation in KA
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 6. November 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 40. Plenarsitzung Gemeinderat 20.11.2012 1255 20 b öffentlich Wohnraumsituation in Karlsruhe: Kommunales soziales Wohnraumförderungsprogramm für Karlsruhe Die Stadtverwaltung legt vor Antragsschluss zum Doppelhaushalt 2013/2014 ein am konkreten Bedarf von mietpreisgebundenen Wohnungen und dem Ziel der Bedarfs- deckung bis 2020 ausgerichtetes Konzept vor, mit dem 1. der Wegfall von 2.100 mietpreisgebundenen Wohnungen von Stand 2012 bis 2020 ausgeglichen wird durch a) neue Mietpreisbindungen im Bestand der Volkswohnung, der Baugenossenschaf- ten und privaten Wohnungsbauträger in Karlsruhe b) die Schaffung von mietpreisgebundenem Wohnraum durch Neubau bei der Volkswohnung, den Baugenossenschaften und privaten Wohnungsbauträgern in Karlsruhe 2. der über die Kompensierung der wegfallenden 2.100 mietpreisgebundenen Woh- nungen hinaus bestehende Bedarf an mietpreisgebundenem Wohnraum bis 2020 gedeckt werden kann, im Bestand wie im Neubau. Der Bedarfserhebung zugrunde zu legen sind etwa die vom Pestel-Institut erhobenen 25.600 Haushalte, die derzeit einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben, die 6.441 Haushalte, die bei der Volkswohnung 2012 als wohnungssuchend gemel- det sind, die 2.500 Haushalte, die im Stadtkreis Karlsruhe Wohngeld erhalten. Das von der Stadtverwaltung zu erstellende Bedarfsdeckungskonzept enthält städte- bauliche und finanzielle Vorschläge, die auch geeignete Maßnahmen aus der Zu- kunftskonferenz Wohnungsmarkt Karlsruhe, der Strategie „Wohnen in der Stadt und Seite 2 __________________________________________________________________________________________ zukunftsfähiger Wohnungsmarkt 2020“ und Fördermöglichkeiten des Landes einbe- ziehen. Der vorgelegte Änderungsantrag zielt auf die bedarfsdeckende Ausstattung des Karlsruher Wohnungsmarktes mit mietpreisgebundenen Wohnungen bis zum Jahr 2020. Folgende Aspekte sind dabei berücksichtigt: Im Jahr 2000 gab es in Karlsruhe noch 10.200 mietpreisgebundene Wohneinheiten, im Jahr 2012 sind es noch ca. 5.000, im Jahr 2020 werden es nach Schätzung der Stadtverwaltung noch ca. 2.900 sein. Selbst wenn die Volkswohnung ihren derzeiti- gen Bestand an mietpreisgebundenen Wohneinheiten hält, werden bis 2020 ca. 1.300 Wohneinheiten anderer Bauträger aus der Mietpreisbindung herausfallen. Es ist davon auszugehen, dass auch in Karlsruhe die Anzahl der Haushalte mit gerin- gem Einkommen in den kommenden Jahren zunehmen wird, bei gleichzeitig stei- gendem Mietniveau in der Stadt. Das heißt, einem drastischen Schwund mietpreisgebundener Wohnungen stehen in Karlsruhe steigende Mieten und eine steigende Anzahl von gering verdienenden Haushalten gegenüber. Der Handlungsbedarf ist evident, will man Gentrifizierung und eine soziale Spaltung in der Stadt vermeiden. Noch vor Antragsschluss für den Doppelhaushalt 2013/14 soll der Gemeinderat mit den notwendigen Informationen darüber versehen sein, wie in Karlsruhe eine ausrei- chende, d. h. bedarfsdeckende Anzahl von preisgebundenem Mietwohnraum ge- schaffen werden kann. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. November 2012 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 20 b Die Linke
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 06.11.2012 eingegangen: 06.11.2012 Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1255 20 b öffentlich Dez. 4 Kommunales soziales Wohnraumförderungsprogramm für Karlsruhe Inwieweit ein Wohnraumförderungsprogramm aufgelegt werden kann, wird in einer ämter- übergreifenden Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der VOLKSWOHNUNG GmbH geprüft. Anfang 2013 wird die Arbeitsgruppe erste Hinweise hinsichtlich eines möglichen Finanzie- rungsrahmen unter Berücksichtigung der Landesförderung geben können. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: 1 + 4 Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VOLKSWOHNUNG GmbH O L K S Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Anbetracht der Situation des sozialen Wohnungsmarktes in Karlsruhe und auf- grund der in den nächsten Jahren deutlich zurückgehenden Zahl von Sozialwohnun- gen wird die Verwaltung in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe die Situation des sozialen Wohnungsmarktes analysieren und strategische Lösungsansätze erar- beiten. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, inwieweit ein kommunales so- ziales Wohnraumförderungsprogramm unter Einbeziehung der VOLKSWOHNUNG und weiterer örtlicher Wohnungsbauunternehmen aufgelegt werden kann. Dabei wird von besonderem Interesse sein, auf welche Weise man für eine Nachfrage durch die Wohnungsbaugesellschaften sorgen kann und dabei die eingesetzten För- dermittel in einem ausgewogenen Verhältnis zu der Übernahme der Miet- und Bele- gungsbindungen stehen. Dazu muss die Wohnraumförderung im Gesamten aber mehr Anreize geben, als dies derzeit der Fall ist. Wegen der Komplexität dieser Angelegenheit ist mit umfassenden Ergebnissen frü- hestens in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres zu rechnen. Dennoch wird die Arbeitsgruppe bis Ende Januar 2013 erste Hinweise zu einem möglichen Finanzie- rungsrahmen unter Berücksichtigung der Landesförderung geben. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme zum interfraktionellen Antrag (Vorlage Nr. 1254) verwiesen.