Änderung des Vergabeschlüssels für das Osterfrühlingsfest der Schausteller
| Vorlage: | 30633 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.11.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1249 16 öffentlich Dez. 5 Änderung des Vergabeschlüssels für das Osterfrühlingsfest der Schausteller Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 16.11.2012 3 Gemeinderat 20.11.2012 16 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen, den Messplatz im seitherigen räumlichen Umfang zur Durchführung eines Osterfrühlingsfestes im Wechsel dem Schaustellerverband Karlsruhe e. V. und dem Landesverband für Schausteller Marktkaufleute Baden-Württemberg e. V. Sitz Stutt- gart, Bezirksstelle Karlsruhe (LSM) zu überlassen und zwar in drei Jahren hinterei- nander dem Schaustellerverband Karlsruhe e. V. und anschließend in einem Jahr dem LSM. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit 1951 findet traditionell an Ostern das Frühlingsfest der Schausteller auf einem Teil des Messplatzes mit dem Schaustellerverband Karlsruhe e. V. (SV) als Veran- stalter statt. Nach einer Klage des Landesverbandes für Schausteller und Marktkaufleute Baden- Württemberg e. V. Sitz Stuttgart, Bezirksstelle Karlsruhe (LSM) beim Verwaltungsge- richtshof Baden-Württemberg auf Zulassung wurde das Frühlingsfest seit 1990 be- zogen auf das Verhältnis der Mitgliederzahlen im Wechsel 2 : 1 an den SV bzw. den LSM vergeben. Dieses Vergabeverfahren wurde durch das Urteil des VGH vom 19.10.1992 gestützt, in welchem der Vergabeschlüssel von 2 : 1, der durch Gemein- deratsbeschluss vom 24.4.1990 festgelegt wurde, als gerechtfertigt erachtet wurde. Eine Änderung des Vergabeschlüssels sei nur dann geboten, wenn sich das Zahlen- verhältnis der jeweiligen ortsansässigen Mitglieder, also derjenigen Mitglieder, die in Karlsruhe wohnhaft sind, wesentlich und nachhaltig geändert hat und der Vertei- lungsschlüssel schlechthin unangemessen und unvertretbar wird. Die Entwicklung der Karlsruher Mitgliederzahlen gestaltete sich in den letzten Jahren wie folgt: Im Jahr 2011 erfolgte keine Meldung der Mitgliederzahlen durch den LSM. Seit dem Jahr 2008 ist festzustellen, dass das ehemalige Zahlenverhältnis der Mitgliederzah- len von 2 : 1 nicht mehr gegeben ist. Veranstalter des Frühlingsfestes 2011 und 2012 war der Schaustellerverband Karls- ruhe e. V., sodass nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel der Messplatz in 2013 turnusmäßig an den LSM vergeben werden müsste. Ein entsprechender Antrag für Karlsruher Mitglieder 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 LSM 22 18 18 17 16 14 14 11 ? 11 SV 50 51 47 44 39 42 42 40 39 33 Verhältnis 1:2,27 1:2,83 1:2,61 1:2,59 1:2,44 1:3 1:3 1:3,64 ? 1:3 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 die Vergabe in 2013 liegt der Verwaltung sowohl von Seiten des SV als auch vom LSM vor. Die Verwaltung schlägt vor, künftig einen Teil des Messplatzes zur Durchführung des Osterfrühlingsfestes in 3 Jahren hintereinander dem Schaustellerverband Karls- ruhe e. V. und sodann in einem Jahr dem Landesverband für Schausteller und Marktkaufleute Baden-Württemberg e. V. Sitz Stuttgart, Bezirksstelle Karlsruhe zu überlassen. Nach dem neuen Vergabeschlüssel von 3 : 1 wäre demnach 2013 noch einmal SV Karlsruhe und 2014 der LSM Veranstalter des Osterfrühlingsfestes. Die Verwaltung wird weiterhin die Mitgliederzahlen der beiden Verbände registrieren und bei Bedarf unter Beachtung der Rechtsprechung des VGH die Angelegenheit erneut dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen, den Messplatz im seitherigen räumlichen Umfang zur Durchführung eines Osterfrühlingsfestes im Wechsel dem Schaustellerverband Karlsruhe e. V. und Lan- desverband für Schausteller Marktkaufleute Baden-Württemberg e. V. Sitz Stuttgart, Bezirksstelle Karlsruhe (LSM) zu überlassen und zwar in drei Jahren hintereinander dem Schaustellerverband Karlsruhe e. V. und anschließend in einem Jahr dem LSM. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. November 2012