Gemischte Wertstofftonne und Absichtserklärung zur möglichen Einführung einer Papiertonne zur sortenreinen Erfassung von PPK(Papier, Pappe, Kartonagen)-Abfällen: Anfrage StRn Fromm, StR Hoyem, StR Jooß, StR Hock, StR Kalesse, StR Golombeck (FDP)

Vorlage: 30632
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.11.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.11.2012

    TOP: 15.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FDP-Papiertonne
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Thomas Kalesse (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 9. Oktober 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 40. Plenarsitzung Gemeinderat 20.11.2012 1248 15 öffentlich Gemischte Wertstofftonne und Absichtserklärung zur Einführung der Papiertonne zur möglichen sortenreinen Erfassung von PPK(Papier, Pappe, Kar- tonagen)-Abfällen 1. Hat die Verwaltung vor, ab dem 01.01.2015 auch Metall- und Kunststoffabfälle getrennt zu sammeln? Wie viele Tonnen müssen die Bürger dann insgesamt vorrätig halten? 2. Wie werden die Auswirkungen auf die Abfallgebühren konkret und detailliert berechnet? 3. Wie sind die Auswirkungen auf die Sammeltätigkeit der Vereine? Was wurde mit diesen bisher besprochen oder vereinbart? Falls hier bisher nichts erfolgt ist, welche Vorstellungen hat die Verwaltung diesbezüglich? 4. Entwickelt die Verwaltung aufgrund der gravierenden gesetzlichen Änderun- gen zum 01.01.2015 ein Gesamtkonzept der Abfallverwertung/-beseitigung? Für die Einführung einer reinen Papiertonne bezieht sich die Verwaltung auf § 14 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Dort ist aber die Rede davon, dass nicht nur Pa- pier und Glas ab dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln sind. Vielmehr werden dort auch Metall- und Kunststoffabfälle genannt. Es stellt sich somit die Frage, warum in der Planung für die Zeit ab dem 01.01.2015 die Verwaltung nur das Papier erwähnt, aber nicht darlegt, wie sie das Gesetz be- züglich Metall und Kunststoff umsetzen will. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Sollen den Bürgern dann - unzumutbarerweise - noch mehr Tonnen vor die Tür ge- stellt werden? Vor einem so unausgegorenen Hintergrund wie hier dargestellt, ist es den Karlsruher Bürgerinnen und Bürger nicht zumutbar, eine vierte Pflichttonne zu haben. Die FDP-Fraktion war schon gegen die dritte Pflichttonne (Biotonne), die nur mit ei- ner Stimme Mehrheit durchgesetzt wurde. Aber auch bezüglich einer Papiertonne gibt es Fragen zur Umsetzung des Gesetzes, in diesem Fall zu § 17 KrWG, der in der Vorlage keinerlei Erwähnung findet. Zu diesen Punkten finden sich in der Beschlussvorlage allenfalls rudimentäre Aus- führungen. Die Ausführungen in Ziffer 3 sind keinesfalls ausreichend angesichts der hochkomplexen gesetzlichen Regelung. So wird z. B. nicht dargestellt, wie sich die genannte Reduzierung der Sortierungs- kosten errechnet. Dies gilt umso mehr angesichts der vom Gesetz vorgesehenen getrennten Sammlung von Metall und Kunststoffen. Es wird weiter nicht konkret dargelegt, wie sich dies auf die vom Gesetz genannte Stabilität der Gebühren auswirkt. Die Qualifizierung von nicht erfolgten Einnahmen als „Verlust“ ist wenig verständlich. Hier bedarf es schon der Vorlage einer Berech- nung, auch unter Einbezug der Mehrkosten, die der Stadt durch die Sammlung ent- stehen. Die Ausführungen zu den Vereinen, die bisher Altpapier sammelten und damit ihre Jugendarbeit teilweise finanzieren, sind unbefriedigend. Die Aussage, dass zeitnah mit den Vereinen Gespräche geführt werden sollen, heißt ja wohl, dass bisher kein Gespräch stattgefunden hat. Dies fällt aber wohl unter die im Gesetz erwähnte ge- meinwohlorientierte Servicegerechtigkeit und wird im Endeffekt auch Auswirkungen auf evtl. Einnahmen der Stadt haben, so dass dies vor einem Beschluss geklärt sein muss. Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Dies gilt umso mehr, als es zwischen dem bisherigen Betreiber der blauen Tonne und den Vereinen Vereinbarungen gibt. Angesichts der komplexen neuen Regeln ab dem 01.01.2015 stellt sich die Frage, ob die gegenwärtige Art und Weise der Abfallbeseitigung/-verwertung dann noch zeit- gemäß ist oder ob es nicht höchste Zeit ist, dass die Verwaltung ein Gesamtkonzept vorlegt und nicht nur Einzelpunkte wie die Papiertonne oder die Änderung der beste- henden Biovergärungsanlage. Dies gilt insbesondere für die Errechnung der zukünf- tig von den Bürgerinnen und Bürgern zu zahlenden Gebühren. unterzeichnet von: Rita Fromm Tom Høyem Karl-Heinz Jooß Thomas H. Hock Thomas Kalesse Heinz Golombeck Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. November 2012

  • Stellungnahme TOP 15
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Thomas Kalesse (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 08.10.2012 eingegangen: 08.10.2012 Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1248 15 öffentlich Dez. 5 Gemischte Wertstofftonne und Absichtserklärung zur möglichen Einführung einer Papier- tonne zur sortenreinen Erfassung von PPK(Papier, Pappe, Kartonagen)-Abfällen 1. Hat die Verwaltung vor, ab dem 01.01.2015 auch Metall- und Kunststoffabfälle ge- trennt zu sammeln? Wie viele Tonnen müssen die Bürger dann insgesamt vorrätig halten? Nach § 14 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) sind ab dem 1. Januar 2015 grundsätzlich auch Metall- und Kunststoffabfälle getrennt zu sammeln. Ob darunter zu verstehen ist, dass diese Abfälle mit eigens dafür zur Verfügung gestellten Behältern sortenrein gesam- melt werden müssen oder ob damit nur sichergestellt werden soll, dass diese Abfälle ge- trennt vom Restmüll erfasst werden ist derzeit noch umstritten. Rechtssprechung dazu liegt noch nicht vor. Die Stadt beabsichtigt, Metall und Kunststoffabfälle auch künftig gemeinsam in der gemischten Wertstofftonne zu erfassen und geht im Übrigen davon aus, dass auch bei einer Pflicht zu sortenreiner Trennung nur ein Bringsystem in Frage kommt. 2. Wie werden die Auswirkungen auf die Abfallgebühren konkret und detailliert berech- net? Zu den Kosten einer Papiertonne ist in der Vorlage „Absichtserklärung“ ausgeführt, dass dadurch deutliche Einsparungen bei den Kosten für die Sortierung erzielt werden können (ca. 2-3 Mio € p.a.). Diese Einsparungen liegen damit deutlich über den kalkulatorischen Kosten aus der Anfangsinvestition in die Behälter (Invest max. 2 Mio €; Abschreibung über 15 Jahre und Zinssatz 4,5 %; Annuität damit rund 0,19 Mio €). Bei Einführung einer Papier- tonne wäre deshalb mit einer spürbaren Entlastung bei den Abfallgebühren zu rechnen. Seite 2 3. Wie sind die Auswirkungen auf die Sammeltätigkeit der Vereine? Was wurde mit die- sen bisher besprochen oder vereinbart? Falls hier bisher nichts erfolgt ist, welche Vorstellungen hat die Verwaltung diesbezüglich? Die Vereine, die bislang sehr erfolgreich Altpapier sammeln, werden weiterhin in der Ab- fallwirtschaft eingebunden bleiben. Die Stadt möchte den Vereinen den Status Quo weitge- hend sichern und erhalten, da sie kein Interesse hat, den Vereinen Altpapiermengen abzu- werben. An der grundsätzlichen Bezuschussung der Vereinssammlungen durch die Stadt bei schlechtem Altpapierindex soll bei Einführung einer städtischen Papiertonne festgehal- ten werden, ebenso an der Unterstützung durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Wel- che darüber hinausgehenden Möglichkeiten noch bestehen, soll einerseits rechtlich geprüft und andererseits mit den Vereinen und der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine besprochen werden. Damit soll die bisherige gute Zusammenarbeit weiterhin aufrechterhal- ten werden. 4. Entwickelt die Verwaltung aufgrund der gravierenden gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2015 ein Gesamtkonzept der Abfallverwertung/-beseitigung? Sofern die gemischte Wertstofftonne die Forderungen des KrWG auch in Zukunft erfüllt, bleibt es bei der bisherigen Abfallkonzeption. Falls eine Papiertonne erforderlich wird, um die „Rosinenpickerei“ der privaten Abfallwirtschaft zu unterbinden, wäre deren Einführung durch den entsprechenden Beschluss zu der Absichtserklärung auf den Weg gebracht. Die Stadt strebt an, das Aufstellen weiterer Abfalltonnen zu vermeiden.