Bestimmung des Schulbezirks der neuen Grundschule Südstadt-Ost sowie Änderungen des Schulbezirks der Nebenius-Grundschule

Vorlage: 30630
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.03.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.11.2012

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Grundschule Südstadt-Ost
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1245 13 öffentlich Dez. 3 Bestimmung des Schulbezirks der neuen Grundschule Südstadt-Ost sowie Änderungen des Schulbezirks der Nebenius-Grundschule Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 24.10.2012 12 vorberaten (Zustimmung) Gemeinderat 20.11.2012 13 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gem. § 25 Schulge- setz Baden-Württemberg den Schulbezirk der neuen Grundschule Südstadt-Ost so- wie die Änderung des Schulbezirks der Nebenius-Grundschule. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die neue Grundschule Südstadt-Ost geht im September 2013 in Betrieb. Gem. § 25 Abs. 1 Schulgesetz Baden-Württemberg hat jede Grundschule einen Schulbe- zirk. Gem. § 25 Abs. 2 Schulgesetz Baden-Württemberg bestimmt der Schulträger den Schulbezirk, wenn im Gebiet des Schulträgers mehrere Schulen derselben Schulart bestehen. Soweit nicht anders beschrieben, gilt jeweils die Straßenmitte als Grenze. Das Schulgebäude der neuen Grundschule Südstadt-Ost wird sich in der Hedwig- Kettler-Straße 11 befinden. Unter Berücksichtigung der Schülerzahlprognosen des neuen Stadtteils Südstadt-Ost ergeben sich folgende auch verkehrstechnisch sinn- volle Grenzen: Nördliche Grenze: Ludwig-Erhard-Allee zwischen Henriette-Obermüller-Straße und Wolfartsweierer Straße. Östliche bzw. südliche Grenze: Stuttgarter Straße zwischen Wolfartsweierer Straße und Augartenstraße, Augartenstraße bis zur Scherrstraße. Westliche Grenze: Scherrstraße in nördlicher Richtung bis zur Henriette-Obermüller- Straße, Henriette-Obermüller-Straße bis zur Ludwig-Erhard-Allee. Die Bestimmung des Schulbezirks der neuen Grundschule Südstadt-Ost hat auch Auswirkungen auf den bisherigen Schulbezirk der Nebenius-Grundschule, Nebeniusstraße 22. Der Schulbezirk der Nebenius-Grundschule wird wie folgt neu festgelegt: Nördliche Grenze: Ludwig-Erhard-Allee zwischen Mendelssohnplatz und Henriette- Obermüller-Straße. Östliche Grenze: Henriette-Obermüller-Straße in südlicher Richtung bis zur Scherr- straße, an der Scherrstraße entlang bis zur Augartenstraße, Augartenstraße bis zur Stuttgarter Straße, entlang der Stuttgarter Straße bis zur Wolfartsweierer Straße, Wolfartsweierer Straße zwischen Ludwig-Erhard-Allee und Langenbruchweg. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Südliche Grenze: Langenbruchweg (einschl. Wasserwerk) zwischen Wolfartsweierer Straße und Ettlinger Allee. Westliche Grenze: Ettlinger Allee in nördlicher Richtung (unter der Unterführung des Hauptbahnhofes hindurch) bis zur Straße Am Stadtgarten, Am Stadtgarten entlang bis Raiffeisenplatz, Ettlinger Straße bis Höhe Schützenstraße, südlich der Schützen- straße entlang bis zur Morgenstraße, östlich der Morgenstraße und nördlich der Wie- landstraße vorbei zum Hauptzollamt, östlich der Rüppurrer Straße bis Mendelssohn- platz. Die beiden Schulbezirke sind im beigefügten Plan anschaulich dargestellt. Der Schulbezirk der Grundschule Südstadt-Ost ist mit der Nummer 50 gekennzeichnet. Bei dem mit der Nummer 19 gekennzeichneten Feld handelt es sich um den Schul- bezirk der Nebenius-Grundschule. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gem. § 25 Schulge- setz Baden-Württemberg den Schulbezirk der neuen Grundschule Südstadt-Ost so- wie die Änderung des Schulbezirks der Nebenius-Grundschule. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 9. November 2012

  • Anlage Plan
    Extrahierter Text