Einrichtung von G-9-Zügen an Gymnasien
| Vorlage: | 30629 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1244 12 öffentlich Dez. 3 Einrichtung von G-9-Zügen an Gymnasien Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 24.10.2012 8 vorberaten (Zustimmung) Gemeinderat 20.11.2012 12 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gem. § 30 i. V. m. § 22 SchulG die Einrichtung eines G-9-Schulversuchs am Gymnasium Neureut so- wie am Humboldt-Gymnasium zum Schuljahr 2013/14. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Durch die Teilnahme an dem Schulversuch werden zusätzliche Lernmittel für jeweils eine Klasse pro Zug benötigt. Die Kosten können im Rahmen des jeweiligen Schulbudgets abgedeckt werden. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 23.10.2012 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 10. Januar 2012 wurden durch Ministerratsbeschluss der Schulversuch „Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur am allgemein bildenden Gymnasium“ zur Einführung eines neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs verabschiedet und die im Zuge der Antragstellung zu beachtenden Rahmenbedingungen bekannt gemacht. Dabei wur- de festgelegt, dass zunächst 22 G-9-Modellschulen ab dem Schuljahr 2012/2013 starten können. Die Bewerbungsfrist endete am 1. März 2012. Folgende Gymnasien in relativer Nähe zu Karlsruhe wurden durch das Ministerium für den Beginn des Modellversuchs ausgewählt: Justus-Knecht-Gymnasium, Bruchsal Theodor-Heuss-Gymnasium, Pforzheim Ludwig-Wilhelm-Gymnasium, Rastatt Damit wird deutlich, dass für die Karlsruher Bevölkerung allenfalls das Justus- Knecht-Gymnasium Bruchsal eine erreichbare Alternative zum G 8 darstellt. Nachdem zunächst kein Bedarf aus den Karlsruher Gymnasien formuliert wurde, haben nunmehr folgende Gymnasien (in alphabetischer Reihenfolge) für die Teil- nahme am Modellversuch in der 2. Staffel votiert: Gymnasium Neureut Humboldt-Gymnasium Karlsruhe Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an dem Modellversuch, die durch den Ministerratsbeschluss festgelegt wurden, stellen sich u. a. folgendermaßen dar: Parallel geführte achtjährige und neunjährige Bildungsgänge können nur an mindes- tens vierzügigen Gymnasien eingerichtet werden, dabei sind mindestens zwei Züge achtjährig und mindestens zwei Züge neunjährig zu führen. G-9-Züge können grundsätzlich nur genehmigt werden, wenn sie einen G-8-Zug er- setzen. Der neunjährige Bildungsgang ist ein G-9-Zug und umfasst die Klassenstufen 5 bis 11. Die Klasse 10 gehört im G-9-Bildungsgang zur Sekundarstufe I; der mittlere Bil- dungsabschluss wird mit der Versetzung am Ende der Klasse 10 erworben. An die Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in Klasse 11 schließt sich die zweijäh- rige Kursstufe an. Diese ist für den achtjährigen und den neunjährigen Bildungsgang am allgemein bildenden Gymnasium identisch. Die Entscheidung für den achtjährigen oder für den neunjährigen Bildungsgang am allgemein bildenden Gymnasium treffen die Eltern bei der Anmeldung zur Klasse 5; diese Entscheidung ist verbindlich; es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in einen neunjährigen Bildungsgang am allgemein bildenden Gymnasium. Die am Schulversuch teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sind über die Schwierigkeit eines Schulwechsels in geeigneter Weise zu informieren. Inhaltliche Grundlage des neunjährigen Bildungsgangs am Gymnasium ist wie im achtjährigen Bildungsgang der Bildungsplan 2004 mit allen Grundelementen der Bil- dungsplanreform (Kompetenzorientierung, Standards, Lernstandserhebungen). Mögliche Modelle sind entweder eine Dehnung der Standards 6, 8, 10 über den ge- samten Bildungsgang der Klassen 5 bis 11, also eine durchgängige Entschleuni- gung, oder eine Dehnung der Standards 8 und 10 auf die Klassen 7 bis 11. Die Um- setzung der notwendigen Dehnung der Standards je nach Modell liegt in der Ver- antwortung der Schulen. Weitere Modelle sind nach Prüfung durch das Kultusminis- terium möglich. Der neunjährige Bildungsgang am Gymnasium bietet durch das zusätzliche Schul- jahr mehr schulische Lernzeit und setzt Zusatzstunden, insbesondere in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen, voraus. Dafür werden zusätzliche Ressourcen im Umfang von insgesamt zwölf Lehrerwo- chenstunden pro Zug bereitgestellt. Die Festlegung der 22 Modellschulen für das Schuljahr 2012/13 erfolgte durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport. Die Auswahl der Gymnasien erfolgte dabei Ergänzende Erläuterungen Seite 4 grundsätzlich entsprechend der genannten Bedingungen sowie nach folgenden Kri- terien: ausgewogene regionale Verteilung der Versuchsschulen, Erschließung eines entsprechenden Einzugsgebiets, gute Erreichbarkeit der G-9-Modellschulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Gesamtschau des regionalen und kommunalen Bildungsangebots, Varianz der an den Versuchsschulen zu erprobenden Modelle, Qualität des jeweiligen pädagogischen Konzepts. Die Anträge der beiden Karlsruher Gymnasien können anhand dieser Kriterien (mit Ausnahme der guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln) durch den Schulträger nicht bewertet werden. Daher wird vorgeschlagen, wie dies auch z. B. bei der Antragstellung durch die Stadt Stuttgart der Fall war, von einer Priorisierung der schulischen Anträge abzusehen. Die Erreichbarkeit der Karlsruher Gymnasien mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit Blick auf die Situation im gesamten Land Baden-Württemberg als sehr gut und überdurchschnittlich zu bezeichnen, so dass dieses Kriterium sicherlich in allen Fällen als erfüllt gelten kann. Angesichts der hohen Übergangsquote auf die Gymnasien ist eine entsprechend hohe Nachfrage nach einem neunjährigen Weg zum Abitur in Karlsruhe nicht auszu- schließen. Daher sollte es grundsätzlich möglich sein, mehr als ein Karlsruher Gym- nasium für den Modellversuch anzumelden. Damit wäre auch mit Blick auf die aus- geprägte Profilierung an den Karlsruher Gymnasien ein vielfältiges Angebot im Rahmen des Schulversuchs möglich. Hinzu kommt, dass das Land bei den Privatgymnasien keine Deckelung der an dem Schulversuch teilnehmenden Schulen vornimmt. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Inhaltliche Eckpunkte der einzelnen Anträge Gymnasium Neureut Die Umsetzung des Schulversuchs soll beim Gymnasium Neureut durch eine voll- ständige Umstellung der bisherigen achtjährigen Züge erfolgen. Das Gymnasium Neureut geht dabei von einer Nachfrage aus, die eine vierzügige Umsetzung von G 9 zulässt. Damit würde auch die Wahlmöglichkeit der Sprachenfolge erhalten blei- ben. Die Dehnung, d. h. die Entschleunigung soll für die Schuljahre 5 bis 11 gelten. Ziele des Schulversuchs sind gem. Konzept der Schule u. a.: Förderung außerschulischer Aktivitäten von Schülerinnen und Schülern, Förderung von Schülern, Ausgleich entwicklungsbedingter Verzögerungen, Ausgleich von Schwächen durch gezielte Förderung, Zusatzangebote für begabte Schülerinnen und Schüler, Verbesserung der Wahlmöglichkeiten in Bezug auf Fremdsprachen, Förderung von Auslandsaufenthalten, Angebot einer verlässlichen Betreuung bis 15 Uhr. Humboldt-Gymnasium Karlsruhe Das Humboldt-Gymnasium beabsichtigt, G 8 und G 9 parallel anzubieten, was auf- grund der aktuellen Vierzügigkeit auch möglich ist. Der Antrag auf Teilnahme an dem Schulversuch wird mit der Schaffung eines inklusiven Schulangebots begrün- det. Das Humboldt-Gymnasium ist seit der Sanierung im Jahr 2007 barrierefrei und hat durch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit körperlichen Behinde- rungen entsprechende Erfahrungen sammeln können. Die Dehnung soll über die Klassenstufen 5 bis 11 erfolgen, dabei wird in den Klassenstufen 5 bis 9 durchgän- gig kein Nachmittagsunterricht erfolgen. Ziele des Schulversuchs sind gem. Konzept der Schule u. a.: - Ermöglichung eines gymnasialen Bildungsangebots für Kinder mit Behinderungen, die z. B. an Nachmittagen spezifische therapeutische Maßnahmen benötigen, Ergänzende Erläuterungen Seite 6 - gelebte Inklusion durch Gemeinschaftserlebnisse auch in kreativen und musischen Bereichen, - AG-Angebote am Nachmittag auch für G-9-Schülerinnen und Schüler, dadurch Teilnahme am Ganztagsangebot möglich, - Fördermaßnahmen wie z. B. LRS-(Lese-Rechtschreib-Schwäche)Förderung, - Förderung außerschulischer Aktivitäten von Schülerinnen und Schülern, - bedarfsorientierte Anschlussmöglichkeiten in der Kursstufe für Jugendliche mit Be- hinderungen, z. B. im Internat der Stephen-Hawking-Schule Neckargemünd. Die schulischen Gremienbeschlüsse liegen vor bzw. werden bis spätestens zur Be- schlussfassung durch den Gemeinderat vorgelegt. Die schulischen Konzepte sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gem. § 30 i. V. m. § 22 SchulG die Einrichtung eines G-9-Schulversuchs am Gymnasium Neureut so- wie am Humboldt-Gymnasium zum Schuljahr 2013/14. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 9. November 2012
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