Veränderungssperre zur Sicherung der Bebauungsplanung "Waldstadt Waldlage Teil 1 und Waldstadt Waldlage Teil 2 B - Änderung", Karlsruhe-Waldstadt
| Vorlage: | 30625 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Waldstadt |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1239 7 öffentlich Dez. 6 Veränderungssperre zur Sicherung der Bebauungsplanung "Waldstadt Waldlage Teil 1 und Waldstadt Waldlage Teil 2 B - Änderung", Karlsruhe-Waldstadt Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.11.2012 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die beiliegende Veränderungssperre zur Sicherung der Planung Bebauungsplan "Waldstadt Waldlage Teil 1 und Waldstadt Waldlage Teil 2 B - Änderung ", Karlsruhe-Waldstadt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Planungsausschuss hat am 25.03.2004 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss ge- fasst, die beiden Bebauungspläne 306 und 333 in der Waldstadt zu ändern, und hat hierfür einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Waldstadt Waldlage Teil 1 und Wald- stadt Waldlage Teil 2 B - Änderung“ gefasst (Plangebiet siehe Anlage 1). Dieser Änderungs- bebauungsplan mit räumlich unterschiedlichen Geltungsbereichen bezieht sich hinsichtlich des Teils 1 auf den zu Grunde liegenden Bebauungsplan 306 und hinsichtlich des Teils 2 B auf den Bebauungsplan 333. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe (StadtZeitung) vom 02.04.2004. Für einen Teilbereich, der im südlichen Teil des Bebauungsplangebiets liegt und dem oben genannten Teil 1 entspricht, soll nun eine Veränderungssperre erlassen werden. Ziel der Planung ist es nämlich, den Gebietscharakter der Waldstadt zu wahren und eine städtebaulich unverträgliche Nachverdichtung zu verhindern. Der Bebauungsplanentwurf sieht u. a. vor, die Bautiefen von 30 m auf 25 m zu reduzieren und bei mehreren Häusern auf einem Grundstück den doppelten Abstand zwischen den Gebäuden einzuhalten. Eine vorliegende Bauvoranfrage sieht für ein Grundstück in der Allensteiner Straße den Bau eines weiteren Gebäudes in unmittelbarem baulichem Zusammenhang mit einem bestehen- den Vordergebäude vor. Auch die geplante Bautiefe von 25 m würde überschritten werden, so dass das Vorhaben den geplanten Festsetzungen und damit den Planungsabsichten der Stadt Karlsruhe widersprechen würde. Da das Vorhaben nach derzeit gültigem Planungsrecht zulässig wäre, wurde die Bauvor- anfrage mit Bescheid vom 22.12.2011 zurückgestellt. Mit Ablauf dieser Zurückstellungsfrist von 12 Monaten wäre die Bauvoranfrage allerdings dann positiv zu bescheiden, so dass es aus Sicht der Verwaltung zur Sicherung der Planung erforderlich ist, für diesen Teil des Be- bauungsplangebietes eine Veränderungssperre zu erlassen. Eine im Maßstab verkleinerte Darstellung der Plankarte zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Verände- rungssperre ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Nach dem oben dargestellten Sachverhalt sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre gegeben. Soweit Bauvorhaben mit dem künftigen Bebau- ungsplan in Einklang stehen, also dessen Zielen nicht widersprechen, werden diese zwar ebenfalls von der Veränderungssperre formal erfasst, indessen ist es in solchen Fällen aber möglich, derartige Vorhaben im Wege der Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zuzulas- sen. Dem Gemeinderat kann daher empfohlen werden, die nachstehende Veränderungs- sperre zu beschließen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß den §§ 14 und 16 Abs. 1 des Bau- gesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in Verbindung mit § 4 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen die nachstehende Ergänzende Erläuterungen Seite 3 S a t z u n g Veränderungssperre zur Sicherung der Planung Bebauungsplan „Waldstadt Waldlage Teil 1 und Waldstadt Waldlage Teil 2 B - Änderung“ § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der Plankarte des Stadtplanungsamtes vom 25.10.2012 im Maßstab 1 : 1.500. Sie ist Bestandteil der Satzung. § 2 Rechtswirkungen Auf den von der Veränderungssperre betroffenen Grundstücken dürfen 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be- seitigt werden; 2. erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und bauli- chen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige- pflichtig sind, nicht vorgenommen werden. § 3 Ausnahmen Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Verände- rungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. § 4 Geltungsdauer Die Satzung tritt mit dem Tag der Bekanntmachung des erfolgten Gemeinderatsbeschlusses in der StadtZeitung (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe) in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Sie gilt gemäß § 17 Abs. 1 BauGB zunächst für die Dauer von zwei Jahren. Sie tritt schon vor Ablauf ihrer Geltungsdauer außer Kraft, sobald und soweit die zu sichernde Bauleitpla- nung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Karlsruhe, den .......... Der Oberbürgermeister Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 9. November 2012
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Stadt Karlsruhe Anlage 2 Veränderungssperre Bebauungsplan „Waldstadt Waldlage Teil 1 und Waldstadt Waldlage Teil 2 B - Änderung“ M. 1:7500 Stadtplanungsamt 25.10.2012 Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt