Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
| Vorlage: | 30623 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.11.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.11.2012 1235 3 öffentlich Dez. 3 Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderät- liche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.11.2012 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Daniel Eppinger ein wichtiger Grund für sein Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet ihn von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vor- schlags des Landgerichts und des Amtsgerichts Karlsruhe Herrn Marco Lacedonia als ordentliches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsru- he. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe gehört dem Jugendhilfeaus- schuss als beratendes Mitglied ein vom Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe benannter Vormundschaftsrichter, Familienrichter oder Jugendrichter eines der im Stadtkreis Karlsruhe tätigen Gerichte an. Herr Daniel Eppinger nimmt diese Funktion als ordentliches beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe wahr. Mit Schreiben vom 01.10.2012 teilt der Präsident des Landgerichts Karlsruhe mit, dass Herr Eppinger das Gericht in Karlsruhe verlassen habe. Als beratendes Mitglied wird in Einver- nehmen mit dem Präsidenten des Amtsgerichts Karlsruhe der Richter am Jugend- und Be- zirksjugendschöffengericht Marco Lacedonia vorgeschlagen. Frau Christa Horn-Scholz, die bereits mit Beschluss vom 29.09.2009 in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen wurde, stehe weiterhin als Stellvertreterin zur Verfügung. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 14.04.2005 (GBL. 2005, 376) endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichti- gem Grunde zurückgenommen und aufgrund eines neuen Vorschlags ein Nachfolger ge- wählt ist. Der Anlass für die Rücknahme des früheren Vorschlags, in diesem Falle das Ausscheiden von Herrn Eppinger aus dem Jugend- und Bezirksjugendschöffengericht des Amtsgerichts Karlsruhe, ist als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag des Landgerichts und des Amtsgerichts Karlsruhe Herrn Marco Lacedonia, wohnhaft in Mannheim, als ordentliches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Mit der Berufung von Herrn Marco Lacedonia als ordentliches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe endet die Mitgliedschaft von Herrn Daniel Eppin- ger als ordentliches beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Daniel Eppinger ein wichtiger Grund für sein Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet ihn von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vor- schlags des Landgerichts und des Amtsgerichts Karlsruhe Herrn Marco Lacedonia als ordentliches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karls- ruhe. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 7. November 2012