Antrag FDP: Park- und Gefährdungssituation "In der Setz/Weingartner Straße"

Vorlage: 30609
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.11.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 14.11.2012

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    ANTRAG der FDP-Fraktion vom 15.10.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 14.11.2012 230 4 öffentlich Park- und Gefährdungssituation In der Setz/Weingartener Straße Aus der Bevölkerung wird folgendes vorgetragen: In der Straße "In der Setz" besteht - von oben geblickt - Parkerlaubnis auf der rechten Seite. Parker ignorieren hier, dass in gebührendem Abstand vor Einmündungen aber nicht geparkt werden darf, um im Mündungs- respektive Kreuzungsbereich Sichtfelder und Fahrflächen freizuhalten. So müssen die die Setz abwärtsfahrenden KFZ ständig die letzten Meter vor der Ein- mündung in die Weingartener Straße komplett auf der Gegenfahrspur dieser ohnedies schmalen Straße zurücklegen. Die in solchen Momenten von links - also Osten/ Spiel- platz kommenden Fahrzeuge, welche ihrerseits in die Setz einbiegen wollen, sind somit auf Kollisionskurs, auch weil deren Sicht in die Setz durch ähnliche Parkweise auf der Weingartener Str. eingeschränkt ist. In Verbindung mit dem neuen Aufkommen von Kindergartenkindern an diesem generell unübersichtlichen Punkt (es wird auch noch ständig vis a vis der Einmündung geparkt!) und dem stark frequentierten Spielplatz muss hier eine Änderung herbeigeführt werden. Zur Gefahrenabwehr schlagen wir aufgezeichnete Sperrräume vor den Einmündungen, bzw. im Kreuzungsbereich vor. Wir beauftragen die OV den Sachverhalt dem Ordnungsamt darzustellen und eine Lö- sung herbeiführen zu lassen. für die FDP-Fraktion Hans Ritzel Stellungnahme der Ortsverwaltung: Das Ordnungs- und Bürgeramt ist als Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung von Verkehrszeichen zuständig. Im Rahmen seiner Tätigkeit als untere Verwaltungsbehörde entscheidet es ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben. An Beschlüsse des Gemeinderats oder Ortschaftsrats ist es nicht gebunden. Zu dem o.g. Sachverhalt teilt das Ordnungs- und Bürgeramt mit: Gerne haben wir das Anliegen geprüft. Im Ergebnis werden wir im dortigen Einmün- dungsbereich eine Grenzmarkierung anbringen, welche das Parken untersagt. Der Berg abwärts fahrende Fahrzeugverkehr in der Straße „In der Setz“ kann dann bei einbie- gendem Verkehr aus der Weingartener Straße nach rechts ausweichen und den Ge- genverkehr passieren. Die Situation wird sich durch die vorgesehene Maßnahme entspannen.