Windenergie im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands - Ergebnisse des Planungskonzeptes

Vorlage: 30607
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.11.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Grünwettersbach, Knielingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 14.11.2012

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2 OSR-Vorlage Nr. 228 Windenergie
    Extrahierter Text

    1 BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14.11.2012 228 2 öffentlich Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe: Ergebnisse des Planungskonzeptes Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ war bereits am 18.07.2012 und 12.09.2012 Thema im Ortschaftsrat. Am 18.07.2012 hatte Herr Hans-Volker Müller von der Pla- nungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe den Ortschaftsrat über den aktuel- len Planungsstand unterrichtet. Am 12.09.2012 hatte sich der Ortschaftsrat mit einer Weitergabe der Anregungen der Planung der Fläche Nr. 23 im Suchraum G II an den Nachbarschaftsverband Karlsruhe und einer entsprechenden Stellungnahme der Ge- bietskörperschaften im Rahmen des Verfahrens zum Aufstellen des Teilflächennut- zungsplans einverstanden erklärt. Mit der Weitergabe der Anregungen der Planung der Fläche Nr. 2 im Suchraum G II an den Nachbarschaftsverband Karlsruhe und einer ent- sprechenden Stellungnahme der Gebietskörperschaften im Rahmen des Verfahrens zum Aufstellen des Teilflächennutzungsplans ist der Ortschaftsrat mehrheitlich nicht einverstanden erklärt. Der Gemeinderat hatte am 18.09.2012 beide Flächen als nicht geeignet eingestuft we- gen der Häufung von Restriktionen. Von der Stadtverwaltung wurde eine Vorlage für den Gemeinderat entwickelt, die im Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Gesundheit vorberaten wird. Der Gemeinderatsbeschluss wird für die Stadt Karlsruhe Grundlage für die Stellungnahme als Mitglied des Nachbarschaftsverbandes sein. Diese Vorlage dient im Folgenden gleichzeitig als Ortschaftsratsvorlage. Anregungen und Wünsche des Ortschaftsrates, die am 14.11.2012 beschlossen werden, könnten noch in die Gemeinderatsvorlage Eingang finden. Der Text der Vorlage lautet: „Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat stimmt der Konzeption und der weiteren Vorgehensweise zur Ermitt- lung potenzieller Flächen für die Nutzung von Windenergie zu und bittet den Oberbür- germeister in der Verbandsversammlung der Vorlage des NVK zuzustimmen. Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) hat am 11.01.2012 die Aufstellung des Teil-Flächenutzungsplans Windenergie beschlossen. In diesem FNP-Verfahren werden die verschiedenen Belange für Standortfestlegungen und -ausschlüsse einbezogen und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen sein. Als Grundlage wird ein Planungskonzept für die gesamte Fläche des NVK durch das Pla- nungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner erarbeitet, das nun im Entwurf vorliegt. Es bein- haltet die schrittweise ermittelten Bewertungen der gesamten für die Windenergie po- Ergänzende Erläuterungen Seite 2 2 tenziell geeigneten Flächenkulisse; zentrales Ergebnis sind Empfehlungen zur Auswei- sung geeigneter Konzentrationszonen für die Windenergie im FNP. In der Verbandsversammlung des NVK am 03.12.2012 soll dieses Konzeptergebnis beraten werden, damit auf Grundlage dieser Konzeption ein Entwurf des Teil-FNP „Windenergie“ erarbeitet werden kann und noch erforderliche Untersuchungen ange- gangen werden können. Mit diesem Beschluss sollen auch die Voraussetzungen für die Rückstellung möglicher Genehmigungsanträge für WEA gemäß § 15 Abs. 3 BauGB um 12 Monate geschaffen werden, rechtzeitig vor der Aufhebung der regionalplanerischen Ausschlussgebiete En- de 2012. Die Planungsstelle des NVK geht davon aus, dass mit dem nun erarbeiteten Planungsentwurf ein Konzept vorliegt, mit dem eine hinreichende Konkretisierung er- reicht ist und das ein Sicherungsbedürfnis rechtfertigt. Die nachfolgend zusammengefassten Ergebnisse resultieren aus der Untersuchung von allen im Modul I des Konzepts ermittelten potenziellen Windenergieflächen, doku- mentiert in so genannten Gebietssteckbriefen. Es sind Vorschlagsflächen erster und zweiter Priorität unterschieden. Eingeflossen sind Resultate der frühzeitigen Beteiligung von Trägern öffentlicher Be- lange, Verbänden, Gemeinden und der Öffentlichkeit. Details zum Stand und Ergebnissen des Konzeptes sind der beiliegenden Vorlage des NVK für die Verbandsversammlung einschließlich einer Übersichtskarte zu entnehmen. Ferner enthält die Anlage die Steckbriefe für potenzielle Windnutzungsgebiete in Karls- ruhe (Suchräume A, C, GII, K und Einzelflächen). Seitens der Stadt Karlsruhe vorgebrachte Sachverhalte (Gemeinderatsbeschluss 18.09.2012) wurden bei der weiteren Ausarbeitung des Konzepts einbezogen, folgende Punkte sind hervorzuheben:  Methodisches Vorgehen: Die in der früheren Bearbeitungsphase vorgeschlagene Zurückstellung von po- tenziellen Windenergieflächen wurde nicht vorgenommen; im Konzept (Modul II) wurden alle Flächen weiter untersucht; Ergebnisse der Bewertungen sowie die jeweiligen Empfehlungen sind in den Gebietssteckbriefen dokumentiert.  Mögliche Überprägung der landschaftlich sensiblen Hangkante: Im aktuellen Konzeptentwurf werden noch in zwei Bereichen im Zusammenhang der Hangkante als Konzentrationszonen empfohlen (Suchraum C und D, siehe unten); Anlagegruppierungen wären hier möglich. Weitere potenzielle Flächen nördlich und südlich davon sind zurückgestellt.  Beeinträchtigungen von Siedlungsflächen: Im Konzept sind erweiterte Vorsorgeabstände angewandt, um negativen Auswir- kungen auf Ortslagen und umgebende Freiräume entgegenzuwirken.  Beeinträchtigung Wettersbacher Kulturlandschaft: Vorschlagsflächen auf Karlsruher Gebiet sind Teil des Landschaftsschutzgebiets „Grünwettersbacher Wald, Hatzengraben“. Eine abschließende Bewertung der Vereinbarkeit von Windenergieanlagen mit den Schutzzielen durch die Natur- schutzbehörde bedarf weiterer Untersuchungen; somit erfolgte eine Zuordnung der Vorschlagsflächen in die zweite Priorität.  Suchraum A: Die Fläche in der Knielinger Feldflur wird aufgrund verschiedener Vorbehalte nur in zweiter Priorität vorgeschlagen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3  Umfeld Raffineriegelände: Das Werksgelände einschließlich direktem Umfeld scheidet nach Angaben der MiRO aufgrund der erforderlichen Sicherheitsabstände aus.  Suchraum K: Der Bereich der ehemaligen Deponie West („Energieberg“) soll im FNP-Entwurf eine gesonderte Darstellung mit entsprechender Nutzungsangabe erhalten, die der weiteren Windenergienutzung an dieser Stelle Rechnung trägt.  Visualisierungen: Der NVK beauftragt die Erstellung fotorealistischer Visualisierungen für die Vor- schlagsflächen. Das Konzeptergebnis umfasst auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe keine Flächenemp- fehlungen erster Priorität, jedoch unmittelbar angrenzend an der Gemarkungsgrenze westlich von Grünwettersbach (C6). Weitere Vorschlagsflächen befinden sich bei Ettlin- gen (D9), Rheinstetten (B13) und Weingarten (H34). Zur Fläche D9 gilt es anzumerken, dass die Stadt Ettlingen diese für nicht geeignet hält und sie nicht als Konzentrations- zone dargestellt haben möchte; angeführt werden städtebauliche Gründe, die auf die Bedeutung der Höhenzüge an der Hangkante für das Landschafts- und Stadtbild Bezug nehmen. Auf Karlsruher Gebiet sind mehrere Flächen in zweiter Priorität vorgeschlagen; sie wer- den im Ergebnis der Bewertungen als „nachrangig geeignet“ beurteilt. Die Zuordnung in die zweite Priorität erfolgte aufgrund offener Fragestellungen, die weitergehende Re- cherchen und Abstimmungen notwendig machen; zusammengefasst besteht Klärungs- bedarf zu den folgenden Sachverhalten:  Fläche A1: Immissionsschutz (Wohnflächen Knielingen) und geplante Gewerbe- fläche im FNP 2010,  Flächen C5 und 6: Lage im Landschaftsschutzgebiet. Als nicht geeignet ausgeschieden sind im Konzeptergebnis mehrere potenzielle Wind- energieflächen im westlichen Stadtgebiet sowie auf den Höhenzügen nahe Hohenwet- tersbach und Grötzingen. Begründet sind diese Zurückstellungen primär mit der festge- stellten Häufung von Restriktionen und dem Unterschreiten von erweiterten Vorsorge- abständen zu Siedlungsflächen. Auf Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung wird die Planungsstelle des NVK einen FNP-Entwurf erarbeiten und die notwendigen vertiefenden Untersu- chungen veranlassen. Der Entwurf soll im ersten Halbjahr 2013 der Verbandsversamm- lung für einen Auslegungsbeschluss vorgelegt werden. Somit könnte die formale Betei- ligung nach § 3(2) BauGB Mitte des Jahres 2013 durchgeführt werden. Öffentliche An- hörungen sind erneut vorgesehen. Ziel ist die Beschlussfassung des inhaltlichen Teil- Flächennutzungsplanes durch die Verbandsversammlung bis Jahresende 2013. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Konzeption und der weiteren Vorgehensweise zur Ermitt- lung potenzieller Flächen für die Nutzung von Windenergie zu und bittet den Oberbür- germeister in der Verbandsversammlung der Vorlage des NVK zuzustimmen.