Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe: Ergebnis des Planungskonzeptes
| Vorlage: | 30597 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.11.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Wolfartsweier |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13.11.2012 148 1 öffentlich Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe: Ergebnisse des Planungskonzeptes Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 13.11.2012 1 PlanA und AUG 15.11.2012 6 Gemeinderat 20.11.2012 Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt das von der Planungsstelle erarbeitete Konzept zur Aufstel- lung des Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie zur Kenntnis und stimmt der wei- teren Vorgehensweise zur Steuerung von potentiellen Standorten für Windkraftener- gie auf Wettersbacher Gemarkung zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) hat am 11.01.2012 die Aufstellung des Teil-Flächenutzungsplans Windenergie beschlossen. In diesem FNP-Verfahren werden die verschiedenen Belange für Standortfestlegun- gen und -ausschlüsse einbezogen und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen sein. Der Ortschaftsrat Wettersbach hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 17.07.2012 und in seiner öffentlichen Sitzung am 11.09.2012 ausführlich mit diesem Thema beschäftigt. Als Grundlage wird ein Planungskonzept für die gesamte Fläche des NVK durch das Planungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner erarbeitet, das nun im Entwurf vorliegt. Es beinhaltet die schrittweise ermittelten Bewertungen der gesamten für die Wind- energie potenziell geeigneten Flächenkulisse; zentrales Ergebnis sind Empfehlun- gen zur Ausweisung geeigneter Konzentrationszonen für die Windenergie im FNP. In der Verbandsversammlung des NVK am 03.12.2012 soll dieses Konzeptergebnis beraten werden, damit auf Grundlage dieser Konzeption ein Entwurf des Teil-FNP „Windenergie“ erarbeitet werden kann und noch erforderliche Untersuchungen an- gegangen werden können. Mit diesem Beschluss sollen auch die Voraussetzungen für die Rückstellung mögli- cher Genehmigungsanträge für WEA gemäß § 15 Abs. 3 BauGB um 12 Monate ge- schaffen werden, rechtzeitig vor der Aufhebung der regionalplanerischen Aus- schlussgebiete Ende 2012. Die Planungsstelle des NVK geht davon aus, dass mit dem nun erarbeiteten Planungsentwurf ein Konzept vorliegt, mit dem eine hinrei- chende Konkretisierung erreicht ist und das ein Sicherungsbedürfnis rechtfertigt. Die nachfolgend zusammengefassten Ergebnisse resultieren aus der Untersuchung von allen im Modul I des Konzepts ermittelten potenziellen Windenergieflächen, do- kumentiert in so genannten Gebietssteckbriefen. Es sind Vorschlagsflächen erster und zweiter Priorität unterschieden. Eingeflossen sind Resultate der frühzeitigen Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange, Verbänden, Gemeinden und der Öffentlichkeit. Details zum Stand und Ergebnissen des Konzeptes sind der beiliegenden Vorlage des NVK für die Verbandsversammlung einschließlich einer Übersichtskarte zu ent- nehmen. Ferner enthält die Anlage die Steckbriefe für potenzielle Windnutzungsge- biete in Karlsruhe (Suchräume A, C, GII, K und Einzelflächen). Seitens der Stadt Karlsruhe vorgebrachte Sachverhalte (Gemeinderatsbeschluss 18.09.2012) wurden bei der weiteren Ausarbeitung des Konzepts einbezogen, fol- gende Punkte sind hervorzuheben: Methodisches Vorgehen: Die in der früheren Bearbeitungsphase vorgeschlagene Zurückstellung von potenziellen Windenergieflächen wurde nicht vorgenommen; im Konzept (Modul II) wurden alle Flächen weiter untersucht; Ergebnisse der Bewertun- gen sowie die jeweiligen Empfehlungen sind in den Gebietssteckbriefen do- kumentiert. Mögliche Überprägung der landschaftlich sensiblen Hangkante: Im aktuellen Konzeptentwurf werden noch in zwei Bereichen im Zusammen- hang der Hangkante als Konzentrationszonen empfohlen (Suchraum C und Ergänzende Erläuterungen D, siehe unten); Anlagegruppierungen wären hier möglich. Weitere potenziel- le Flächen nördlich und südlich davon sind zurückgestellt. Beeinträchtigungen von Siedlungsflächen: Im Konzept sind erweiterte Vorsorgeabstände angewandt, um negativen Auswirkungen auf Ortslagen und umgebende Freiräume entgegenzuwirken. Beeinträchtigung Wettersbacher Kulturlandschaft: Vorschlagsflächen auf Karlsruher Gebiet sind Teil des Landschaftsschutzge- biets „Grünwettersbacher Wald, Hatzengraben“. Eine abschließende Bewer- tung der Vereinbarkeit von Windenergieanlagen mit den Schutzzielen durch die Naturschutzbehörde bedarf weiterer Untersuchungen; somit erfolgte eine Zuordnung der Vorschlagsflächen in die zweite Priorität. Suchraum A: Die Fläche in der Knielinger Feldflur wird aufgrund verschiedener Vorbehalte nur in zweiter Priorität vorgeschlagen. Umfeld Raffineriegelände: Das Werksgelände einschließlich direktem Umfeld scheidet nach Angaben der MiRO aufgrund der erforderlichen Sicherheitsabstände aus. Suchraum K: Der Bereich der ehemaligen Deponie West („Energieberg“) soll im FNP- Entwurf eine gesonderte Darstellung mit entsprechender Nutzungsangabe er- halten, die der weiteren Windenergienutzung an dieser Stelle Rechnung trägt. Visualisierungen: Der NVK beauftragt die Erstellung fotorealistischer Visualisierungen für die Vorschlagsflächen. Das Konzeptergebnis umfasst auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe keine Flächen- empfehlungen erster Priorität, jedoch unmittelbar angrenzend an der Gemarkungs- grenze westlich von Grünwettersbach (C6). Weitere Vorschlagsflächen befinden sich bei Ettlingen (D9), Rheinstetten (B13) und Weingarten (H34). Zur Fläche D9 gilt es anzumerken, dass die Stadt Ettlingen diese für nicht geeignet hält und sie nicht als Konzentrationszone dargestellt haben möchte; angeführt werden städtebauliche Gründe, die auf die Bedeutung der Höhenzüge an der Hangkante für das Land- schafts- und Stadtbild Bezug nehmen. Auf Karlsruher Gebiet sind mehrere Flächen in zweiter Priorität vorgeschlagen; sie werden im Ergebnis der Bewertungen als „nachrangig geeignet“ beurteilt. Die Zu- ordnung in die zweite Priorität erfolgte aufgrund offener Fragestellungen, die weiter- gehende Recherchen und Abstimmungen notwendig machen; zusammengefasst besteht Klärungsbedarf zu den folgenden Sachverhalten: Fläche A1: Immissionsschutz (Wohnflächen Knielingen) und geplante Gewer- befläche im FNP 2010, Flächen C5 und 6: Lage im Landschaftsschutzgebiet. Als nicht geeignet ausgeschieden sind im Konzeptergebnis mehrere potenzielle Windenergieflächen im westlichen Stadtgebiet sowie auf den Höhenzügen nahe Ho- henwettersbach und Grötzingen. Begründet sind diese Zurückstellungen primär mit der festgestellten Häufung von Restriktionen und dem Unterschreiten von erweiter- ten Vorsorgeabständen zu Siedlungsflächen. Auf Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung wird die Planungsstelle des NVK einen FNP-Entwurf erarbeiten und die notwendigen vertiefenden Untersu- chungen veranlassen. Der Entwurf soll im ersten Halbjahr 2013 der Verbandsver- Ergänzende Erläuterungen sammlung für einen Auslegungsbeschluss vorgelegt werden. Somit könnte die for- male Beteiligung nach § 3(2) BauGB Mitte des Jahres 2013 durchgeführt werden. Öffentliche Anhörungen sind erneut vorgesehen. Ziel ist die Beschlussfassung des inhaltlichen Teil-Flächennutzungsplanes durch die Verbandsversammlung bis Jah- resende 2013.
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Windenergie im Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der Bauleitplanung (Entwurf) 23. Oktober 2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT Partner raumplaner und landschaftsarchitekten D 72108 Rottenburg a.N. Auftraggeber: Nachbarschaftsverband Karlsruhe - Steckbriefe für alle Flächen auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe - Steckbriefe für Vorschlagflächen 1. Priorität (gesamtes NVK-Gebiet) Modul II, Kapitel 3.1.2: Auszüge (zur Vorlage Gemeinderat Karlsruhe, Sitzung am 20.11.2012) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 67 Insgesamt hat sich gezeigt, dass der Kenntnisstand zu den potentiell möglichen Windnut- zungsgebieten in dieser erfolgten Einstufung noch unzureichend ist. Eine Ausarbeitung der Steckbriefe erfolgte deshalb nach der Frühzeitigen Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (ab August 2012). In dieser differenzierten Be- trachtungen der Suchräume finden alle Prüf- und Restriktionskriterien Anwendung. Hier werden beispielsweise auch weitere rechtliche Restriktionen aufgenommen, die bislang in diesem hier vorliegenden ersten Schritt (Ersteinstufung) noch keine Berücksichtigung fanden (vgl. auch Tab. 13; Kriterien Konzept Stufe 4). Die Erkenntnisse aus den Steckbriefen ermöglichen eine Eingrenzung der Suchräume und Ausarbeitung eines planerischen Konzeptes. Das Ergebnis der Steckbriefe kann bei- spielsweise eine Zurückstellung potentieller Windnutzungsgebiete ergeben oder auch zu einer Empfehlung als Konzentrationszone inklusive differenzierter Flächenabgrenzung führen. Ergebnis ist der Vorschlag zur Ausweisung von Konzentrationszonen in der Flä- chennutzungsplanung und eine abschließenden Festlegung der Ausschlussbereiche. Ausgangspunkt für diese Festlegung sind alle ermittelten potentiellen Windnutzungsge- biete (vgl. Abb. 18). 3.1.2 EINZELBEURTEILUNG DER MÖGLICHEN WINDNUTZUNGS- GEBIETE In den Einzelbeurteilungen (Steckbriefe) werden die durch Anwendung der flächende- ckenden Ausschlusskriterien ermittelten Bereiche, die zudem ausreichende Windverhält- nisse für eine wirtschaftliche Windenergienutzung aufweisen, in Bezug auf weitere Eig- nungs- wie Ausschlussgründe untersucht. Wichtig sind hierbei neben den Standortanfor- derungen wie Zuwegung oder Netzanbindung auch z.B. die Belange des Arten- und Landschaftsschutzes. Des Weiteren besteht hierauf aufbauend die Möglichkeit die poten- tiellen Windnutzungsgebiete anhand kommunaler Abwägungskriterien zu konkretisieren und z.B. einen erweiterten Abstand zur Siedlung vorzusehen. Die Einschätzung der Umweltauswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter erfolgt nach folgender Einstufung: - - erhebliche negative Umweltauswirkungen - negative Umweltauswirkungen 0 geringe negative Umweltauswirkungen + positive Umweltauswirkungen Weitere Hinweise zur Methodik der schutzgutbezogenen Einstufung der Umweltverträg- lichkeit der potentiellen Konzentrationszonen Windenergie sind im Anhang in den Tabel- len 13 und 14 zu finden. Als Empfehlung werden folgende Hinweise zu Konzentrationszonen gegeben: Konzentrationszone Priorität 1 Bereiche, die sich vorrangig als Konzentrationszone eignen Konzentrationszone Priorität 2 Bereiche, die sich nachrangig als Konzentrationszone eignen (Restriktionen und planerische Vorbehalte liegen vor; über eine Auswei- sung als Konzentrationszone kann erst nach weitergehenden Prüfungen im Rahmen des Verfahrens entschieden werden.) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 68 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum A potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 1, Knielinger Feldflur Nr. 1a, Nr. 1b Gebietsübersicht Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Karlsruhe Größe des Such- raums Nr. 1: 21,1 ha Nr. 1a: 1,3 ha; Nr. 1b: 0,6 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Nr. 1 tangiert Regionalen Grünzug im Osten Nr. 1a: keine Aussagen Nr. 1b: Regionaler Grünzug formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Nr. 1: geplantes Industriegebiet Nr. 1a: Fläche für die Landwirtschaft Nr. 1b: Wald 1a 1b Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 69 rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung) Nr. 1: keine Restriktionen Nr. 1 a: • < 1000m (ca. 850m) Entfernung zum FFH-Gebiet Nr. 7015341 (Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe) Nr. 1b: • Wald mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen (Klimaschutzwald; Im- missionsschutzwald, Wasserschutzwald, Sichtschutzwald) • < 1000m (ca.750m) Entfernung zum Natura 2000 Gebiet Rheinniederung El- chesheim-Karlsruhe (Vogelschutzgebiet mit windenergieempfindlichen Arten) • < 700m Entfernung zum SPA-Gebiet Rheinniederung Karlsruhe- Rheinsheim (6816401) Windhöffigkeit 5,25 bis 5,5m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung Stromleitungstrassen vorhanden; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben Vorbelastungen Industriegelände direkt angrenzend Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das ebene Gelände wird charakterisiert durch die großflächige Ackerflur. Vereinzelt sind Obstbäume und Gehölze zu finden. Fläche 1b ist Wald. Die Landschaft wird durch die angrenzenden Nutzungen, insbe- sondere durch die Industrieanlagen mitsamt ihrer Zuwegungen sowie durch die Freileitungen stark über- prägt. Derzeitig dient der Bereich auch der Erholungsnutzung (Radfahren, Spazierengehen etc.). weitere Hinweise Fläche 1 b: bestehend aus zwei Teilflächen mit sehr geringer Flächengröße (insg. 0,6 ha); eine Nutzbarkeit als Konzen- trationszone ist nicht gegeben; ein räumlicher Zusammenhang ist trotzt der geringen Entfernung zueinander nicht gegeben. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Das pot. Windnutzungsgebiet liegt innerhalb des empfohlenen Vorsorgeabstandes zu Wohnbauflächen in Knielingen. Der Bereich ist für die freiraumbezogene Erholungsnutzung in fußläufiger Entfernung von großer Bedeutung. - - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Die Landschaft ist in diesem Bereich durch die benachbarten Gewerbe-/ Industrieanlagen stark überprägt. Die Fläche wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 2 und 4 ein. 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 70 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Ein Hinweis über eine Saatkrähenkolonie liegt vor, deren Lebensraum durch eine Flächen- inanspruchnahme reduziert werden könnte. In ca. 550 m Abstand sowohl in nördlicher (Raffineriegelände) als auch in südlicher (Knielingen) Richtung sind Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten kartiert. Hinweise über Jagdhabitate und Wochenstuben liegen z.Zt. nicht vor (RP Karlsruhe; 7.9.12). - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Der östliche Teil der Fl. 1 sowie Fl. 1a tangieren Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit. Es ist dennoch von geringen negativen Umweltauswirkungen auszugehen. 0 Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden betroffen (Überschwemmungsgebiet HQ 200; nach Tragfähigkeitsstudie hoch empfindlich). 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Die Fläche 1b liegt in ca.750m Entfernung zum Natura 2000 Gebiet Rheinniederung Elchesheim- Karlsruhe (Vogelschutzgebiet mit windenergieempfindlichen Arten) sowie in ca. 850m Entfernung zum SPA-Gebiet Rheinniederung Elchesheim (7015441) und zum FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Win- tersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015341). Eine abschließende Einschätzung der Umweltauswirkungen und der benötigten Vorsorgeabstände kann erst nach Kenntnis der vorkommenden Arten erfolgen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind anhand von Kartierungen zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Ge- nehmigung für Windenergieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12): Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Bereichen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich Bürgerverein Knielingen (14.07.12): Hinweis auf hohe Erholungsnutzung Stadt Karlsruhe- Zentraler Juristischer Dienst (3.8.12): mögliche Nutzungskonflikte zur vorbereitenden Bauleitplanung der Suchraum beinhaltet ein Spannungsfeld zwischen gewerblicher Nutzung und Erholungs- funktion einziges Naherholungsgebiet für Knielingen Nord Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 71 im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Transalpine Ölleitung GmBH (20.09.12): Mineralölfernleitung Ingolstadt-Karlsruhe Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Empfehlung zum weiteren Vorgehen In diesem Bereich ist mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Bevölke- rung und Gesundheit der Menschen zu rechnen. Der Bereich liegt innerhalb des empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstandes zu den Ortschaften Knielingen (Fl. 1, 1a) und Neureut (Fläche 1b). Derzeitig dient die Fläche 1 der landwirtschaftlichen Nutzung. Das gesamte Gebiet gilt als wichtiger Bereich für die freiraumbezogene Erholungsnutzung (Feierabenderholung) für Knielingen Nord. Die zahlreichen Restriktionen bzgl. Natur und Landschaft der Flächen 1a und des nördlichen Teilbereichs der Fläche 1b veranlassen zu der Empfehlung, auf diesen Flächen keine Konzentrationszone vorzusehen. Die Fläche 1 ist laut FNP ein geplantes Industriegebiet. Durch eine Ausweisung als Konzentrationszone der Fläche 1 wird eine mögliche Erweiterung des Industriegebietes eingeschränkt. Für folgende Aspekte sind detaillierte Untersuchungen notwendig: artenschutzrechtliche Untersuchungen zu Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen Berechnungen zur Kumulation von Lärmimmissionen der Industrieanlage und künftiger WEA Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände zur Mineralölleitung Ingolstadt- Karlsruhe Bestimmung evt. notwendiger Sicherheitsabstände zur MIRO Aufgrund der derzeit noch nicht geklärten Aspekte ist die Fläche 1 als Konzentrationszone Priorität 2 vorzu- sehen. 1b 1a Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 72 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum B potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 13 Obere Hardt (Fläche 44 s. Einzelsteckbrief; S. 144) Gebietsübersicht Scheibenhardter Weg Richtung Epplesee südl. L566 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Rheinstetten Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 73 Ortsteil Forchheim/ Mörsch Größe des Such- raums 116,6 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe II (G) formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Flächen für die Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung) WSG Zone IIIA direkt angrenzend NSG Allmendäcker (Nr. 2.203); im 200m Abstand Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25 – 5,5 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung voraussichtlich möglich, genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben Vorbelastungen keine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Der Bereich wird z.Zt landwirtschaftlich genutzt. Ein Nutzungsmuster bestehend aus Grün- und Ackerflä- chen (Mais) ist prägend für die ebene Fläche. Ein nach § 32 NatSchG geschützter Gehölzbestand befin- det sich in diesem Offenlandbereich. Zudem werden einige Flächen nördlich der L 566 als Ausgleichsflä- chen genutzt. Weitere Flächen werden in diesem Bereich vermutlich zukünftig benötigt. Südlich der L 566 sind auch Ausgleichsflächen vorhanden. Der Bereich wird für die Erholung genutzt (Wegeverbindung zum Epplesee). Es besteht eine weite Einsehbarkeit; in östlicher Richtung bilden die Randhügel der Vorbergzone die Ho- rizontlinie. Der Suchraum wird durch die K 566 geteilt. weitere Hinweise Die Planung ist im Zusammenhang mit der Gemeinde Durmersheim zu sehen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche betroffen. Teilbereiche des Suchraums liegen im 750m Vorsorgeabstand zur Ortschaft Mörsch. Es ist hier mit negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 74 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Der südliche Bereich der Fläche tangiert die Grünzäsur zwischen Rheinstetten und Durmersheim. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 4 ein. 0 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Teilbereiche der Planung liegen innerhalb des 200m Vorsorgeabstandes zum NSG Allmen- däcker (Nr. 2.203). Beeinträchtigungen der vorkommenden Arten durch die Planung sind möglich und durch Kartierungen zu prüfen. Teilbereiche des Suchraums liegen innerhalb eines 1000m Puffers um Quartiere windener- gieempfindlicher Fledermausarten. Informationen über Wochenstuben und Jagdhabitate liegen hierzu z.Zt. nicht vor (RP Karlsruhe 7.9.21012). Für Bereiche von >1,5 km nördlich zur Fläche 13 liegen Untersuchungen über Wochenstu- ben und Flugrouten u.a. des Großen Mausohrs (Jagdgebiet Kastenwörth) vor. (--) - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Es werden keine Aspekte des Schutzgutes Boden betroffen, die zu besonderen negativen Umweltauswirkungen führen. 0 Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Wasserschutzgebiet Zone IIIA bzw. IIIB werden betroffen. - Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Es werden keine Natura 2000 Gebiete betroffen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Stadt Rheinstetten (18.07.12): Hinweis auf Suchräume Gewerbe in Nähe dieses Bereiches; vorraussichtl. ortsnahe Ausgleichsflä- chen hierfür notwendig nördliche Teilfläche: Flugroute Großes Mausohr wahrscheinlich (Jagdgebiet Bereich Kastenwörth) Segelfluggelände Forchheim in direkter Benachbarung 200m Abstand NSG sollte eingehalten werden Abgrenzung der besonderen Vegetationsfläche ist zu aktualisieren Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 75 Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. Straßenwesen (30.07.12): Hindernisbewertung bzgl. der Hindernisfreiheit bei konkreter Standortausweisung durchführen (Se- gelfluggelände Rheinstetten) Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. Umwelt (26.07.12): Vorsorgeabstand zum NSG Allmendäcker anpassen Landratsamt Karlsruhe – Landwirtschaftsamt (27.07.12): Flurbilanz Stufe I – hier sind keine weiteren Flächenverluste/Ausgleichsmaßnahmen zu verkraften. Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12): Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: terranets bw (16.07.12): Hinweis auf Planungstrasse Erdgashochdruckanlagen (benötigter Schutzstreifen ing. 6 m) Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Nach Anwendung der empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände in erster Linie zu den Ortschaften Mörsch und Forchheim, in denen es voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen kommen würde, ergeben sich folgende Abgrenzungen: Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 76 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Empfehlung zum weiteren Vorgehen Durch die L 566 sowie die Nähe zur Siedlung bzw. zum Gewerbegebiet ist der Bereich bereits durch techni- sche/ bauliche Einrichtungen beeinflusst. Er stellt keine großräumig unberührte Landschaft dar. Innerhalb der durch die empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände reduzierten Flächenabgrenzung liegen nach wie vor Restriktionen vor. So liegt der Bereich nördlich der L 566 im 200m Vorsorgeabstand zum NSG Allmendäcker. Inwieweit die Windenergienutzung in diesem Randbereich zum NSG dem Schutzzweck wi- derspricht, ist ggfs. in detaillierten Untersuchungen festzustellen. Teile des Suchraums sind aufgrund ihrer Größe und ihrer Lage geeignet als Konzentrationszone ausgewie- sen zu werden. Es wird empfohlen, die Fläche auf den Bereich südlich der L566 einzugrenzen, um mögliche Konflikte insbesondere bzgl. des Artenschutzes als auch der Erholungsnutzung zu vermeiden und diesen als Konzentrationszone Priorität 1 vorzusehen. Weitere Nutzungsansprüche an diese Fläche bestehen durch die geplante Erdgastransportleitung (Nordschwarzwaldleitung Abschnitt Au am Rhein – Ettlingen). Hierzu sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die z.Zt. nicht bekannt sind. Desweiteren sind insbesondere Aspekte des Artenschutzes zu Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen vertiefend zu untersuchen sowie die wasserschutzrechtlichen Belange (WSG IIIb) zu berücksichtigen. Empfehlung zur Abgrenzung der Fläche: Vorschlag Konzentrationszone Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 77 Mögliche Windenergieanlagen sind von folgenden Bereichen des Offenlands aus sichtbar: Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 78 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum C potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 5 Kohlplatte Nr. 6 Edelberg Nr. 7 Wattkopf /Kälberkopf Gebietsübersicht Fl. 5, 6 Fl. 7 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 79 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Ettlingen, Stadt Karlsruhe Gemarkung Ettlingen und Durlach Größe des Such- raums Nr. 5: 23,3 ha Nr. 6: 93,4 ha Nr. 7: 106,9 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Regionaler Grünzug Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Wald rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung) Nr. 5: LSG Grünwettersbacher Wald –Hatzengraben (Nr. 2.12.020) Teilbereiche: FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) Nr. 6: westl. Teilbereiche: Naturpark große Teile: LSG Grünwettersbacher Wald –Hatzengraben (Nr. 2.12.020) südl. Teilbereiche: FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) nördl. Teilfläche: überw. Klimaschutzwald nördl. Teilfläche: überw. Immissionsschutzwald überw. Erholungswald Stufe 2; teilw. Stufe 1 südl. Teilfläche: Abstand < 700m zum SPA-Gebiet Kälberklamm und Hasenklamm (Nr. 7016401) Nr. 7: Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) große Teile Klimaschutzwald Immissionsschutzwald Erholungswald Stufe 2 östl. Teile im 700m Puffer des SPA-Gebiet Kälberklamm und Hasenklamm (Nr. 7016401) Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit Nr. 5: 5,25-5,5 m/s; Nr. 6: 5,25 – 5, 5 m/s; stellenweise 5,5 - 5,75 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Nr. 7: 5,25 bis zu 5,75 m/s (gut nutzbare Windhöffigkeit) für den NVK stellen- weise vergleichsweise hohe Windhöffigkeit Netzanbindung Stromleitungen im Talbereich zwischen Fläche 6 und 7 vorhanden; genauere Abfra- gen der Netzanbindung notwendig Erschließung von der B 3 bis zum Wald gegeben; im Wald Wirtschaftswege (Schotter) vorhanden Vorbelastungen BAB A5; BAB A8; B 3; Stromleitungstrassen, Fernmeldeturm Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 80 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen im Bereich der Hangkante der Ettlinger Randhügel (Watt- kopf, Edelberg, Bergwald), einem für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe charakteristischen Relief- übergang. Naturnahe Buchenwälder sind vorherrschend. Die umgebenden östlichen Bereiche werden charakterisiert durch ein bewegtes Relief, viele Strukturen, welche aus einem Nutzungsmuster aus Ackerflächen, Gehölzen, Hecken, Streuobstwiesen und Einzelhö- fen entstehen. Die Bezüge der Nutzungen zueinander sind erkennbar. Die B 3 mit ihrem Verkehrs- und Lärmaufkommen wirkt sich prägend auf den westlich angrenzenden Tal- raum aus. Fläche Nr. 7 liegt mit etwa 1 – 1,5 km in relativ geringer Entfernung zu Ettlingen. Die starke Frequentie- rung dieses Bereiches durch Erholungssuchenden wird durch Streuobstwiesen, Kleingärten, Pferdewei- den, Wanderwege, Bänke etc. deutlich. Die Nutzungen bilden ein harmonisches Gefüge. weitere Hinweise - Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche, die eine hohe Frequentierung von Erholungssuchenden aufweisen, betroffen. Teilbereiche des Suchraums liegen innerhalb des 750m Vorsorgeabstands zu Ettlingen (Fl. 7) und Grünwettersbach (Fl. 5, 6). - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Aspekte, die das historische Ortsbild der Stadt Ettlingen betreffen, sind zu prüfen. (-) 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Bei der Hangkante der Ettlinger Randhügel handelt es sich um eine geomorphologische Erscheinung der Landschaft, die eine besondere Eigenart aufweist. Sie stellt eine spezifi- sche Besonderheit der Landschaft dar. Der Wattkopf (Fläche 7) ist im engen Zusammen- hang mit der Ettlinger Stadtsilhouette zu sehen. Zudem bildet er die linke Flanke des Albtal- eingangs. Durch den Bau von WEA in diesem Bereich ist mit starken Veränderungen des Land- schaftsbildes zu rechnen. Der Schutzzweck des LSG Grünwettersbacher Wald – Hatzengraben, der die Bewahrung des Gebietscharakters beinhaltet, wird voraussichtlich beeinträchtigt (Flächen 5 und tw. 6). Eine Prüfung ist erforderlich. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) in Stufe 7 (Fl. 5); Stufe 6/5 (Fl. 6) und Stufe 6 (Fl. 7) ein. - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 81 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Buchenbestände dienen als Lebensraum für zahlreiche Vogelarten u.a. dem Schwarz- specht. Ebenfalls ist der Wander- und Baumfalke als windenergieempfindliche Vogelarten in unmittelbarer Nähe vorhanden (NSG Kälberklamm und Hasenklamm). Fortpflanzungsstät- ten liegen derzeit nicht vor. Demnach gelten insbesondere Teile der Flächen 6 und 7 als empfindlich gegenüber Beeinträchtigungen (s.a. Natura 2000; Besonderer Artenschutz). Der Bereich der Fl. Nr. 7 wird laut Tragfähigkeitsstudie als sehr hoch empfindlich gegenüber Störungen eingestuft. Bei Fläche Nr. 5 ist z.T. der Abstand zu Quartieren windenergieempfindlicher Fledermaus- arten in Grünwettersbach < 1000m (RP Karlsruhe 7.9.2012). Über Jagdreviere und Wo- chenstuben liegen z.Zt. keine Informationen vor. - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation bzw. für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden nicht im größeren Umfang betroffen. 0 Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden nicht im größeren Umfang betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Durch die Lage innerhalb bzw. direkt angrenzend an das FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) wird eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Die Betroffenheit der vorkommenden Arten gegenüber WEA ist zu prüfen. Die besondere Schutzwürdigkeit besteht in den Bereichen Wattkopf und Käl- berkopf u.a. durch das Vorkommen des Schwarzspechtes. Erhaltungs- und Entwicklungsziele sind im Ma- nagementplan für den Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald formuliert. Eine abschließende Einschätzung der Umweltauswirkungen und der benötigten Vorsorgeabstände sind erst nach Kartierungen festzulegen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Teilbereiche des Suchraums liegen innerhalb des 700 m Puffers um das Vogelschutzgebiet Kälberklamm und Hasenklamm. Hier ist das Vorkommen des Wanderfalkens registriert. Der Wanderfalke gilt als empfind- lich gegenüber WEA. Genaue Kartierungen über Brutplätze liegen z.Zt nicht vor, sodass zu dem jetzigen Zeitpunkt differenzierte Abstände nicht festzulegen sind. Kartierungen zu weiteren windenergieempfindlichen Vogelarten sowie zum Vorkommen von Fledermäusen sind notwendig. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 82 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Stadt Ettlingen (25.07.12): Meinungsbild GR Ettlingen: Fläche Nr. 6 Edelberg ggf. mit Akzeptanz; Fläche Nr. 7 ohne Akzeptanz Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.07.12): Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich Stadt Karlsruhe- Zentraler Juristischer Dienst (3.8.12): z.Zt kein Ausschlusskriterium aus Sicht der Naturschutzbehörde gegeben Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. Umwelt (26.07.12): Detaillierte Untersuchungen der Avifauna notwendig (saP und FFH-VP) im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: terranets bw (16.07.12): Hinweis auf Planungstrasse Erdgashochdruckanlagen (Fläche Nr. 7) Zweckberband Wasserversorgung Albgau (25.07.12): Anlagen des ZWA sind vorraussichtl. betroffen; die Belange des ZWA sind zu überprüfen Deutsche Flugsicherung (30.07.12): Suchraum liegt innerhalb 15km Radius der VOR-Anlage; Bedenken, bei Anlagen mit einer Höhe > 320m üNN Richtfunk Ericsson: im Bereich der Fläche Nr.6 sind zahlreiche Richtfunkstrecken verzeichnet Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 83 Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Durch die Anwendung der empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände (vgl. Tab. 13) zur Siedlung werden die negativen Umweltauswirkungen bzgl. des Schutzgutes Bevölkerung und Gesundheit der Menschen verringert. Den Belangen der Reinen Wohngebiete in Grünwettersbach und Bergwald wird durch Einhaltung dieser Abstände entsprochen. Die Abstände sind im Einzelfall zu prüfen. Es ergibt sich folgende Flä- chenabgrenzung: Empfehlung zum weiteren Vorgehen Fläche Nr. 7: Für die Fläche 7 sind Aspekte des Artenschutzes wie das Vorkommen des Wanderfalkens im 700m entfern- ten SPA-Gebiet Kälberklamm und Hasenklamm (Nr. 7016401) von besonderer Bedeutung. Zudem ist dem Wattkopf, der im direkten Zusammenhang mit der Stadtsilhouette Ettlingens zu sehen ist, besonderes Augenmerk zu schenken. Weitere Vorsorgeabstände zu Ettlingen sollten diesen Aspekt aufgrei- fen. Es wird empfohlen, die Fläche 7 nicht als mögliche Konzentrationszone Windenergie vorzusehen. Für die Flächen Nr. 5 und Nr. 6 ergibt sich unter Berücksichtigung des 700m Vorsorgeabstandes zum SPA-Gebiet Kälberklamm und Hasenklamm (Nr. 7016401) sowie des FFH-Gebietes Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) in den östl. Teilbereichen eine Flächeneingrenzung, die als Flächenkulisse für die weitere Betrachtung empfohlen wird. Diese Flächeneingrenzung wird auch durch die Anwendung der erwei- terten Siedlungsabstände erreicht. Sie entspricht gleichzeitig dem nach TA-Lärm einzuhaltenden Abstand zum Reinen Wohngebiet in Grünwettersbach von mind. 750m für eine WEA. Durch diese Flächenkulisse können evt. auftretende Konflikte weiter reduziert werden. Fläche 5 und Teilbereiche der Fläche 6 sind als LSG ausgewiesen. Hier ist eine Befreiung bzw. Änderung der Schutzgebietsverordnung erforderlich. Aufgrund der derzeit noch nicht geklärten Aspekte wird empfohlen, die Teilbereiche innerhalb des Land- schaftsschutzgebiets Grünwettersbacher Wald- Hatzengraben als Konzentrationszone Priorität 2 (nachran- gig geeignet) vorzusehen. Für die Teilbereiche der Fläche 6 außerhalb der Schutzgebietskulisse wird empfohlen, diese als vorrangig auszuweisende Konzentrationszone Priorität 1 vorzusehen. Untersuchung zu den Aspekten des Arten- schutzes (Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen) sind vorzunehmen. Ebenso sind die Belange des Regionalen Grünzugs und des Naturparks zu klären. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 84 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Folgende Flächen werden als Konzentrationszonen empfohlen: Mögliche Windenergieanlagen sind von folgenden Bereichen im Offenland aus sichtbar: Vorschlag Konzentrationszone Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 85 Suchraum D potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 8 Wilhelmshöhe Nr. 9 Vorderer Kreuzelberg Nr. 10 Oberweier / Kirchberg Nr. 11 nördl. Schöllbronn Gebietsübersicht Fl. 9 Fl. 10 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 86 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Ettlingen Gemarkung Oberweier Größe des Such- raums Nr. 8: 17,3 ha Nr. 9: 189 ha Nr. 10: 80,6 ha Nr. 11: 0,6 ha Raumordnung FNP (2010) Wald; Fläche Nr. 8 z.T. Landwirtschaft Ausweisung im Regionalplan z.T. Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege z.T. Regionaler Grünzug z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) z.T. Bereich zur Sicherung der Wasserversorgung z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft (Fl. 8) Fläche Nr. 11: Grünzäsur formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung) sämtliche Teilflächen liegen im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord überwiegend FFH- Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) Fläche Nr. 8: überwiegend WSG Zone IIIB (Brudergartenquellen Ettlingen) östl. Teilbereich LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060) westl. Teilbereich Klima- und Immissionsschutzwald überw. Erholungswald Stufe 2 Fläche Nr. 9: mittig WSG III B (Stadt Ettlingen) nördl. Teilbereich Klimaschutzwald Immissionsschutzwald Erholungswald Stufe 2 teilw. im 200m Bereich zum Waldschutzgebiet teilw. geschütztes Biotop (Altholz SO Ettlingenweier) Fläche Nr. 10: südlicher Teilbereich WSG III (Stadt Ettlingen) überw. Klimaschutzwald westl. Teilbereich Immissionsschutzwald südl. Teilbereich Erholungswald Stufe 2 teilw. im 200m Bereich zum Waldschutzgebiet Fläche Nr. 11: keine weiteren Restriktionen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 87 Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit Fl. 8 5,25 bis 5,5 m/ s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Fl. 9, 10:stellenweisen 5,25 bis 6,0 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit)für den NVK stellenweise vergleichsweise hohe Windhöffigkeit Netzanbindung Netzanbindung durch Nähe zu Ettlingen voraussichtlich möglich; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung bis zum Wald gegeben (K 3546); im Wald Wirtschaftswege vorhanden Vorbelastungen keine gleichartigen Vorbelastungen Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die Flächen 9 und 10 liegen im Bereich der Ettlinger Randhügel, die einen für den Nachbarschaftsver- band Karlsruhe charakteristischen Reliefübergang darstellen (Vorderer und Hinterer Kreuzelberg). Sie sind mit naturnah ausgeprägten Buchenwäldern bestockt. Die Umgebung zeichnet sich durch einen Wechsel verschiedener Nutzungen und Nutzungsintensitäten wie Ackerflächen, Streuobstwiesen, Gehöl- ze aus, die erkennbare Bezüge zueinander erkennen lassen. Richtung Westen sind weite Fernblicke möglich. weitere Hinweise Das Gebiet ist im Zusammenhang mit der Gemeinde Malsch zu sehen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Durch die Anwendung der empfohlenen erweiterten Siedlungsabstände werden siedlungs- nahe Bereiche deutlich, die i.d.R. eine hohe Frequentierung von Erholungssuchenden auf- weisen und im direkten funktionalen Zusammenhang mit den Siedlungsbereichen stehen. Dies gilt insbesondere für die Flächen Nr. 8, die im Zusammenhang mit der Ortschaft Spes- sart sowie Nr. 10, die im direkten Zusammenhang mit den Ortschaften Oberweier und Schluttenbach zu sehen sind. Hier ist von negativen Umweltauswirkungen auszugehen. - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Vereinzelt sind im Bereich der Fläche 9 Bodendenkmale vorhanden. Von negativen Umweltauswir- kungen ist nicht auszugehen. Aspekte, die das historische Ortsbild von Ettlingen und Ettlin- genweier betreffen, sind weiterhin zu prüfen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Landschaft werden in Hinblick auf das Landschaftsbild betroffen. Das Landschaftsbild ist insbesondere auch im Zusammenhang mit den Ortschaften (Ettlin- ger Gesamtkulisse) als hoch empfindlich gegenüber Beeinträchtigung einzustufen. Das LSG Albtalplatten wird von Fläche Nr. 8 tangiert. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 6 ein. - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 88 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Empfindlichkeit gegenüber Störungen wird nach Tragfähigkeitsstudie als sehr hoch empfindlich eingestuft. Fläche Nr. 8 liegt z.T. ca. 850m entfernt von Quartieren mit wind- energieempfindlichen Fledermausarten (Spessart). Informationen über Jagdreviere und Wochenstuben liegen derzeit nicht vor (RP Karlsruhe 7.9.2012). Lage im bzw. direkt an- grenzend an FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen. - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation bzw. für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden nicht im größeren Umfang betroffen. 0 Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden nicht im größeren Umfang betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen liegen zu >50% innerhalb des Immissionsschutzwaldes. - Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Durch die Lage im bzw. direkt angrenzend an das FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) ist eine FFH-VP notwendig. Die Betroffenheit der vorkommenden Arten ist hierdurch zu prüfen. Erhaltungs- und Entwicklungsziele sind im Managementplan für den Lebensraumtyp Hainsimsen- Buchenwald formuliert. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit keinem Vorkommen windenergieempfindli- che Arten zu rechnen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Genaue Kartierungen über Brutplätze von Vögeln sind genauso wie zu Quartieren, Wochenstuben und Jagdhabitaten von Fledermäusen, notwendig. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Landratsamt Karlsruhe – Forstamt (27.07.12): Ausflugsziel Rimmelsbacher Hof Stadt Ettlingen (25.07.12): Meinungsbild GR Ettlingen Flächen Nr. 8, Nr. 9 und Nr. 10 ohne Akzeptanz Gemeinde Malsch (30.07.12): Bei der Windenergieplanung der Gemeinde Malsch wurden erweiterte Vorsorgeabstände zu Wohn- gebieten, Misch-, Dorf-, Kerngebiete von 1000m und zu Gewerbe- und Industriegebieten, störungs- empfindlichen Grün- und Erholungsflächen, Siedlungssplittern von 800m angesetzt. Es wird gebe- ten diese Abstände auch von Seiten NVK anzuwenden. Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12): Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (30.07.12): Nr. 8 und z.T. Nr. 9 liegen innerhalb 15 km Radius der VOR-Anlage; Bedenken, da von einer Höhe >320m üNN auszugehen ist (Einzelfallprüfung) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 89 Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Um den negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen entgegenzuwirken, werden erweiterte Vorsorgeabstände angewendet. Außerdem werden Grünzäsuren gemäß Stellungnahme Regionalverband Mittlerer Oberrhein als Ausschlusskriterium angewendet. Demnach ergeben sich folgende Abgrenzungen: Empfehlung zum weiteren Vorgehen Flächen Nr.8, Nr. 10: Aufgrund der hohen landschaftlichen Empfindlichkeit insbesondere im Zusammenhang mit den Ortschaften Oberweier und Schluttenbach wird empfohlen, die Fläche Nr. 10 nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Gleiches gilt für Fläche Nr. 8, wobei hier die geringere Windhöffigkeit hinzukommt. Fläche Nr. 9: Aufgrund der vergleichsweise hohen Windhöffigkeit und der relativ geringen Restriktionen wird empfohlen, die Fläche Nr. 9 als Konzentrationszone Priorität 1 vorzusehen. Insbesondere zu Aspekten des Artenschut- zes sind weitere Untersuchungen notwendig. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist durchzuführen; Aspekte des Naturparks, der Forst- (Immissionsschutzwald) sowie der Wasserwirtschaft (WSG III) sind zu klären. Gleichzeitig müssen hier Aspekte des Schutzgutes Landschaft insbesondere das Landschaftsbild anhand detaillierter Betrachtungen untersucht werden (Sichtbarkeitsanalysen, Visualisierungen). Der Kreuzelberg gilt als „Hausberg“ und ist für die Ettlinger Gesamtkulisse und für Ettlingerweier mit seiner historischen Stadtkontur stark prägend. Auf diesen Aspekt muss im weiteren Verlauf der Planung ein besonderes Au- genmerk gelegt werden. Aufgrund der Flächengröße von 145 ha können zahlreiche Konflikte durch eine Flächeneingrenzung ver- mieden werden. Ausreichende Vorsorgeabstände zu den Ortschaften Spessart und Ettlingenweier müssen eingehalten werden, die auch Aspekte des Schattenwurfs berücksichtigen. Die notwendigen Abstände nach TA-Lärm von 750- 1100m zu den Reinen Wohngebieten in Spessart und Ettlingenweier werden eingehal- ten. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 90 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Folgende Flächenabgrenzung wird empfohlen: Mögliche Windenergieanlagen sind von folgenden Offenlandbereichen aus sichtbar: Vorschlag Konzentrationszone Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 102 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum G I / G II potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 2 Silzberg Nr. 31 Heuberg Nr. 32 Kirchberg Nr. 23 Im Großen Wald (Pfinztal) Gebietsübersicht Fl. 2 Fl. 23 Fl. 31Fl. 31 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 103 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Karlsruhe, Pfinztal, Weingarten Ortsteil Grötzingen(Karlsruhe), Berghausen (Pfinztal), Weingarten Größe des Such- raums Nr. 2: 24 ha Nr. 23: 23,6 ha Nr. 31: 82,4 ha Nr. 32: 74 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Nr. 2: z.T. Regionaler Grünzug Nr. 23: Regionaler Grünzug Nr. 31: größtenteils Regionaler Grünzug ; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft Stufe II Nr. 32: z.T. Regionaler Grünzug; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirt- schaft Stufe II formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Nr. 2: Wald; z.T. Deponie (geschlossen) Nr. 23, 31: Wald Nr. 32: Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien Fläche 2 LSG Grötzinger Bergwald-Knittelberg (Nr. 2.12.017) Klimaschutzwald Immissionsschutzwald z.T. Erholungswald Stufe 2 z.T. Deponie Grötzingen (geschlossen) ca. 600m zum NSG Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen mit windenergieemp- findlichen Arten (Schwarzmilan, Rohrweihe – 1000m Vorsorgeabstand empfohlen (LUBW)) Fläche 23 LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) Klimaschutzwald Erholungswald Stufe 2 ca. 300m zum NSG Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen mit windenergie- empfindlichen Arten (Schwarzmilan, Rohrweihe – 1000m Vorsorgeabstand empfoh- len (LUBW)) Fläche 31 östl. Teilbereich WSG III südl. Teilbereich LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) Wildtierkorridor nationaler Bedeutung teilw. Klimaschutzwald teilw. Erholungswald Stufe 2 ca. 800m Abstand zum NSG Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen mit wind- energieempfindlichen Arten (Schwarzmilan, Rohrweihe – 1000m Vorsorgeabstand empfohlen (LUBW)) Fläche 32 östl. Teilbereich WSG III Teilbereiche im 200m Puffer zum flächenhaften Naturdenkmal Bockshäldenhohl Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 104 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5, 25 – 5,5 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Fläche Nr. 2: tw. 5,5 – 5,75 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung voraussichtlich gegeben; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben; überwiegend Wirtschaftswege Vorbelastungen B 3; keine gleichartigen Vorbelastungen befristet genehmigte WEA in ca. 600m Entfernung Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen im Bereich der Bruchsaler Randhügel, ein bewaldeter Hö- henzug mit naturnahen Buchenwäldern. Umliegend ist Ackernutzung vorzufinden. Der Bereich westlich der B 3 wird stark durch Erholungssuchende frequentiert (Radwanderwege etc.). Teil der Fläche Nr. 2 befinden sich im Bereich der Deponie Grötzingen. Die Flächen Nr. 31 und Nr. 32 (Kirchberg) befinden sich im Bereich des Mauertals. Sie erstrecken sich teilweise im Waldbereich zum anderen aber im Offenland. Das Offenland ist charakterisiert durch ein leicht bewegtes Relief mit einem kleinteiligen Nutzungsmuster bestehend aus Feldern, Kleingärten, He- cken, Gehölzen und Obstwiesen. Kulturlandschaftliche Elemente wie Trockenmauern sind mehrfach vor- handen. Sehr homogener, landschaftlich hochwertiger Bereich. weitere Hinweise - Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche betroffen, die gleichzeitig der Erholungsnutzung dienen. Dies gilt für die Flächen 31 und 32, die im direkten funktionalem Zusammenhang zu Weingarten stehen. Fläche Nr. 2 befindet sich sowohl innerhalb der erweiterten Vorsorgeabstände zum Sonder- gebiet Gartenhausgebiet (500m) als auch zur Ortschaft Grötzingen (750m). Der Erholungs- wert der Landschaft ist u.a. in dem Schutzzweck zum LSG Grötzinger Bergwald-Knittelberg dokumentiert. - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 105 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen 31 und 32 befinden sich in einem großräumig, relativ unbelasteten Bereich. Insbesondere im Bereich des Mauertals wirken sich kulturlandschaftliche Elemente stark prägend auf die Landschaft aus. Es ist ein besonders charakteristischer Landschaftsraum. Teilbereiche der Fläche Nr. 31 befinden sich im LSG Pfinzgau. Flächen Nr.2 und Nr. 23 liegen im LSG Grötzinger Bergwald-Knittelberg mit dem Schutzziel der Sicherung des größten zusammenhängenden Gebietes der Karlsruher Berghangzone. Die Flächen befinden sich im Bereich der für den Raum charakteristischen Hangkante der Bruchsaler Randhügel. Der Silzberg (Fl. Nr. 2) bildet im Zusammenhang mit dem Knittel- berg eine klare definierte Abgrenzung zwischen Stadt – Landschaft. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 6 ein. - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Die Empfindlichkeit des Schutzgutes gegenüber Störungen wird laut Tragfähigkeitsstudie im Bereich der Flächen Nr. 2 und Nr. 23 als hoch eingestuft. Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten sind bei Werrabrunn kartiert sowie im Bereich des Wanderheims Grötzingen. Sie liegen innerhalb eines 1000m Radius zu den Flächen 2 und 23; die Flächen Nr. 31 und 32 werden westlich tangiert. Kenntnisse über Jagdhabitate und Wochenstuben liegen derzeit nicht vor (RP-Karlsruhe 7.9.2012). Vorkommen von Schwarzmilan und Rohrweihe als windenergieempfindliche Arten sind im NSG Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen kartiert. Das NSG befindet sich innerhalb eines 1000m Vorsorgeabstands zu den Flächen Nr. 2 und Nr. 23 (vgl. LUBW Vorsorgeab- stände zu windenergieempfindlichen Arten). (--) - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden im größeren Umfang betroffen (Fl. 31, 32). - Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden nicht betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht tangiert. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Natura 2000 Gebiete sind nicht betroffen Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 106 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Gemeinde Pfinztal (19.07.12): Es liegen keine weiterreichenden, umweltrelevanten Informationen vor. Landratsamt Karlsruhe – Landwirtschaftsamt (27.07.12): keine Beanspruchnahme der Rebflächen; keine Beeinträchtigung dieser durch Schattenwurf Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. Umwelt (26.07.12): aufgrund der geringen Windhöffigkeit und der vorliegenden Restriktionen wird empfohlen, die Flä- chen Nr. 23 und Nr. 31 zurückzustellen. Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12): Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich Gemeinde Walzbachtal (27.07.12) Es wird gebeten die Vorsorgeabstände der Gemeinde Walzbachtal zu übernehmen. Die entspre- chenden Angaben werden übermittelt Stadt Karlsruhe- Zentraler Juristischer Dienst (3.8.12): Schutzzweck LSG ist zu beachten; Prüfung der Verträglichkeit Flächen Nr.2 (Silzberg) ist weiter zu untersuchen im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (30.07.12): Suchraum liegt innerhalb 15km Radius der VOR-Anlage; Bedenken liegen vor, da von einer Höhe > 320m üNN auszugehen ist Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Aufgrund der Anwendung der empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände um negative Umweltauswirkun- gen bzgl. des Schutzgutes Bevölkerung und Wohlbefinden des Menschens zu reduzieren, verringert sich die ursprüngliche Flächengröße der potentiellen Windnutzungsgebiete. Insbesondere die Vorsorgeabstände zu den Sonderbauflächen Gartenhausgebiet bei Fläche Nr. 2 sowie zur Ortschaft Weingarten (Fläche Nr. 31, 32) bewirken die Reduzierung der Flächengröße. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 107 Empfehlung zum weiteren Vorgehen Flächen Nr. 2, Nr. 23: Der Silzberg (Fläche Nr. 2) stellt im Zusammenhang mit dem Knittelberg einen exponierten, markanten Landschaftsbereich dar, der u.a. den Übergang zwischen der Ortschaft Grötzingen und der freien Land- schaft kennzeichnet. Sie befinden sich auf der Hangkante der Vorbergzone. Beide Flächen liegen inmitten des LSG Grötzinger Bergwald-Knittelberg, dessen Schutzzweck u.a. die „Sicherung des größten zusam- menhängenden Gebiets der Karlsruher Bergzone mit bedeutender Klimaschutzfunktion und beachtlichem Erholungswert insbesondere durch die Erlebbarkeit der Rheinebene, des Pfinztals und der sich nach Süd- westen fortsetzenden Hügelkette“ umfasst. Die zeitlich befristet genehmigte WEA zu Forschungszwecken des ICT ist aufgrund deren Ausnahmerege- lung nicht als gleichartige Vorbelastung zu sehen. Fläche Nr. 31, Nr. 32: Die Flächen befinden sich im Mauertal, einem großräumig, relativ unberührten, charakteristischen Land- schaftsraum. Rechtliche Restriktionen liegen für Teilbereiche der Fläche 31 vor (LSG Pfinzgau). Der Ab- stand zu der als Konzentrationszone vorgeschlagenen Fläche 34 beträgt ca. 3 km. Hier sind kumulative Aspekte, wie die Überlastung der Landschaft, zum Suchraum H zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, den Suchraum nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 108 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum H potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 33 Heiliger Berg Nr. 34 Pfadberg Nr. 35 Katzenberg und Hinterkatzenberg Gebietsübersicht Fl. 34 Fl. 35 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 109 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Weingarten Größe des Such- raums Nr. 33: 17,3 ha Nr. 34: 248,7 ha Nr. 35: 78 ha Raumordnung FNP (2010) Wald sowie Landwirtschaft Ausweisung im Regionalplan Fläche Nr. 33: Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I Fläche 34: z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft Stufe I; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege, z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft Stufe II Fläche 35: Regionaler Grünzug, z.T. Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien evt. Umgebungsschutz zu den regionalbedeutsamen Kulturdenkmalen Wallfahrts- kirche St. Michael (Untergrombach), Burgruine und Schloss Obergrombach Fläche 33 WSG III Fläche 34 ca. 50% der Fläche WSG III teilw. Erholungswald Stufe 2 Fläche 35 überw. Klimaschutzwald teilw. WSG III teilw. im 200m Abstand zum NSG Ungeheuerklamm (Nr. 2.199) teilw. Erholungswald Stufe 2 in direkter Benachbarung zum FFH-Gebiet Bruchsaler Kraichgau mit Silzenwiesen (Nr. 10498617) Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit Fl. 33: 5,25 bis zu 5,5m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Fl. 34, 35: 5,25-5,75m/s Netzanbindung aufgrund der Siedlungsnähe voraussichtl. möglich; genauere Abfragen der Netzanbin- dung notwendig Erschließung möglich; überwiegend Wirtschaftswege Vorbelastungen B 3 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 110 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das östlich gelegene potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 34 (Höheforst) liegt im Bereich der Bruchsaler Randhügel. Ein bewegtes Relief sowie zahlreiche Strukturen zeichnen den Bereich aus. Neben einem Teilbereich, bestehend aus Buchenwald, prägt Offenland dieses Gebiet. Das Gebiet wird landwirtschaftlich genutzt; vorherrschend ist ein Nutzungsmuster aus Ackerland, Weinbergen mit Feldge- hölzen und Einzelbäumen. Verbreitet sind kulturlandschaftliche Elemente wie Trockenmauern und He- cken anzutreffen. Die Nutzungen fügen sich harmonisch in die Landschaft ein. Das potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 35 (Katzenberg; Hinterkatzenberg) befindet sich gut einsehbar westlich der Siedlung Sohl im Bereich der charakteristischen Hangkante. Naturnaher Mischwald über- wiegt; angrenzend sind Ackerflächen, Feldgehölze, Streuobstwiesen, Pferdekoppeln. Im Osten prägt die B 3 den angrenzenden Bereich. weitere Hinweise Das Gebiet ist im Zusammenhang mit den angrenzenden VVG Bruchsal sowie EH Walzbachtal zu sehen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche betroffen, die der Erholungsnutzung dienen. Die Flächen 31 und 32 sind im direkten Zu- sammenhang mit Weingarten, Fläche Nr. 33 mit der Ortschaft Wiesenmühle zu sehen. Die Flächen befinden sich z.T. innerhalb der 750m Vorsorgeabstände zu den Ortschaften. - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Der Suchraum liegt überwiegend im 2,5 km Radius zu den regionalbedeutsamen Kultur- denkmalen der Wallfahrtskirche St. Michael in Untergrombach sowie zur Burgruine und Schloss Obergrombach. Die Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes nach § 15 (3) DSchG durch WEA ist festzulegen Vereinzelt sind im Bereich der Fläche 34 kulturgeschichtliche Bodenzeugnisse / Boden- denkmale vorhanden. - Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden geringen negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen befinden sich in einem großräumig, relativ unbelasteten Bereich. Die Offen- landbereiche sind als hoch empfindlich gegenüber Beeinträchtigungen einzustufen. Für Fläche 35 besteht ein direkter Landschaftsbildbezug zum NSG Ungeheuerklamm. Katz- rnberg und Hinterkatzenberg stellen charakteristische Landmarken in der Übergangzone zur Rheinebene dar. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 6 ein. 0 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten sind in Weingarten kartiert. Sie liegen innerhalb eines 1000m Radius zur Fläche 35. Kenntnisse über Jagdhabitate und Wochen- stuben liegen derzeit nicht vor (RP Karlsruhe – 7.9.2012). 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 111 Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden nach derzei- tigem Kenntnisstand im größeren Umfang betroffen. Demnach ist von negativen Umwelt- auswirkungen auszugehen. - Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden maßgeblich nicht betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht tangiert. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Es werden keine Natura 2000 Gebiete betroffen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Regionalverband Mittlerer Oberrhein (22.06.12): Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich Gemeinde Walzbachtal (27.07.12) Es wird gebeten die Vorsorgeabstände der Gemeinde Walzbachtal zu übernehmen. Die entspre- chenden Angaben werden übermittelt Landratsamt Karlsruhe – Landwirtschaftsamt (27.07.12): Bei Fläche Nr. 34 handelt es sich um hochwertigste Ackerflur im nahen Umfeld landwirtschaftlicher Siedlungen. Der Bereich Sallenbusch hat weit überdurchschnittliche Bedeutung für die landw. Nut- zung. Hier wiegt eine Verschlechterung oder ein Flächenverlust durch Ausgleichsmaßnahmen be- sonders schwer. RP Denkmal- und Gesundheitswesen (10.07.12): innerhalb des 5 km Radius zu den regionalbedeutsamen Kulturdenkmalen der Wallfahrtskirche St. Michael in Untergrombach sowie zur Burgruine und Schloss Obergrombach im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (30.07.12): Suchraum liegt innerhalb 15km Radius der VOR-Anlage; Bedenken, da von einer Höhe > 320m üNN auszugehen ist Deutsche Transalpine Ölleitung GmBH (20.09.12): Mineralölfernleitung Ingolstadt-Karlsruhe Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 112 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Durch die Anwendung der erweiterten Vorsorgeabstände ergibt sich eine Reduzierung der Flächen, wodurch negative Umweltauswirkungen vermeiden werden. Dadurch werden größere Abstände in erster Linie zu den Ortschaften Weingarten, Sohl und Sallenbusch (mind. 750m) eingehalten. Empfehlung zum weiteren Vorgehen Fläche Nr. 35: Aufgrund exponierten Lage entlang der Hangkante der Bruchsaler Randhügel sowie der vorherrschenden Restriktionen (Nähe NSG, Benachbarung FFH, 2,5 km zum Kulturdenkmal Michelsberg) wird empfohlen, diese Teilfläche nicht als Konzentrationszone vorzusehen. Fläche Nr. 34: Aufgrund der relativ geringen Restriktionen, erscheint die Fläche 34 für eine Ausweisung als Konzentrati- onszone geeignet. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen; die Vorsorgeabstände betragen zu den Sied- lungsbereichen Grombach und Obergrombach mindestens 1ooom. Die Aspekte des Denkmalsschutzes sind zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, die Fläche als Konzentrationszone Priorität 1 vorzusehen. Aufgrund der vorhandenen Mineralölleitung reduziert sich die Flächenkulisse erneut (Dateneingang 27.9.2012). Eine weitere Differen- zierung der Abgrenzung ist, falls notwendig, zur Vermeidung weiterer Konflikte wie z.B. zu Aspekten des Denkmalschutzes, vorzunehmen. Aspekte des Artenschutzes sowie wasserschutzrechtliche Belange (WSG III) sind zu klären. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 113 Folgende Fläche wird als Konzentrationszone empfohlen: Windenregieanlagen innerhalb eines Windparks mit beispielsweise vier möglichen WEA wären von folgen- den Offenlandbereichen aus sichtbar. Vorschlag Konzentrationszone Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 125 Suchraum K potentielle Windnutzungsgebie Nr. 45 Knielinger See Nr. 46 Schlehert / Burgau Nr. 47 Daxlanden Gebietsübersicht Fl. 46 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Karlsruhe Ortsteil Knielingen; Daxlanden Größe des Such- raums Nr. 45: 10,5 ha Nr. 46: 5,2 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Regionaler Grünzug 47 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 126 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien Fläche Nr. 45: LSG Burgau (Nr. 2.12.019 ) im 200m Abstand um NSG Burgau (Nr. 2.122) im 700m Abstand zum RAMSAR-Gebiet Natura 2000: FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015341) in direkter Benachbarung geschützte Biotope direkt angrenzend Fläche Nr. 46: im 200m Abstand um NSG Burgau (Nr. 2.122) im 700m Abstand zum RAMSAR-Gebiet Landschaftsschutzgebiet Burgau (Nr. 2.12.019 ) Natura 2000: FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015341) in direkter Benachbarung Flächen Nr. 47: LSG Rheinaue (Nr. 2.12.003) Natura 2000: FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015341) direkt angrenzend im 200m Abstand zum Schonwald Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25 – 5,50m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung voraussichtlich gegeben; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben Vorbelastungen Fl. 46: gleichartige Vorbelastung durch drei bestehende WEA ansonsten 380 kV-Leitung; Deponie; Rheinhafen Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Ebene, ackerbaulich genutzte Fläche im Bereich der Rheinniederung. Angrenzend Bereiche mit zahlreichen Strukturen und verschiedenen Nutzungsintensitäten (Feldgehölze, Wald, Allee, Streuobstflächen). Der gesamte direkt angrenzende Bereich wird zur Naherholung (joggen, Rad- und Wanderwege, Landschaftspark Rhein) genutzt. Südlich in ca. 200m Entfernung beginnt das Son- dergebiet Hafen mit lärmimitierenden Gewerbebetrieben etc. Das NSG Burgau, mit dem Knielinger See befindet sich direkt angrenzend zwischen den Flächen 45 und 46. Der gesamte Bereich wird durch das sehr dichte Nebeneinander völlig unterschiedlicher Nutzungen charak- terisiert. weitere Hinweise Trotz der Vorbelastungen durch bestehende drei WEA auf dem Energieberg, handelt es sich um einen stark frequentierten Erholungsbereich. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Bürgerverein Knielingen: Schutzgebiete wie LSG sollten von der Nutzung durch WEA freigehalten werden. Regionalverband Mittlerer Oberrhein: Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 127 Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich Stadt Karlsruhe- Zentraler Juristischer Dienst (3.8.12): Hinweis auf alte Obstbestände Empfehlung die Flächen nicht als Konzentrationszone Windenergie zu nutzen Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. Umwelt (26. 07.12): Flächenstreichung wird wegen zahlreicher Restriktionen und geringer Windhöffigkeit zwingend emp- fohlen Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Fläche 46 liegt innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstands zu Sonderbauflächen Ge- werbliche Bauflächen (300m). Zudem ist hier, trotz der zahlreichen Gewerbebetriebe, eine hohe Frequentierung an Erholungssuchenden zu verzeichnen. Diese ist u.a. auch an den zahlreichen Dauerkleingärten in unmittelbarer Nähe zu erkennen. - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nicht betroffen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen liegen im LSG Burgau, ein ökologisch notwendiger Ergänzungsraum zum an- grenzenden NSG. Der Bereich ist geprägt durch Landschaftselemente wie Streuobstbe- stände, Ackerflur, Hecken etc. Die direkte Benachbarung zum Gewerbegebiet, der Müllde- ponie etc. spiegelt das enge Nebeneinander in dem gesamten Verdichtungsraum Karlsruhe wider. Dementsprechend ist die Erhaltung dieser Landschaftsbereiche von großer Bedeu- tung. Eine vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart für die Re- gionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein durchgeführte Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit Bereiches auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster Wert) in Stufe 2 und 3 ein. Bei dieser Bewertung konnten allerdings die hier anzu- treffenden kleinräumigen Aspekte nicht berücksichtigt werden. - - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen 45 und 46 befinden sich im 200m Vorsorgeabstand zum NSG Burgau sowie in den Bereichen der Vorsorgeabstände zu RAMSAR-Gebiet, Europ. Vogelschutzgebiet mit windenergieempfindlichen Arten sowie zum FFH-Gebiet mit Fledermausarten. Lebensstät- ten von Schwarz- und Mittelspechten, Neuntöter sowie Fledermäusen sind bekannt. Die Flächen Nr. 45 und Nr. 46 werden nach Tragfähigkeitsstudie als sehr hoch empfindlich ge- genüber Störungen eingestuft. - - Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit oder für die natürli- che Vegetation werden nicht betroffen. 0 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 128 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen erheblichen Umweltauswirkun- gen: Durch die Planung werden Überschwemmungsflächen (HQ 200) mit hoher Empfindlichkeit betroffen (Tragfähigkeitsstudie). 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht tangiert. 0 Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Es werden keine Natura 2000 Gebiete direkt betroffen; unmittelbar angrenzend befindet sich das Natura 2000: FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015341) Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Für die angrenzenden Bereiche des NSG Burgau sind Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten kartiert (s. Schutzgut Pflanzen/ Tiere). Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Die Anwendung der erweiterten Vorsorgeabstände wirken sich minimierend auf die negativen Umweltaus- wirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Wohlbefinden des Menschen aus. Hiervon ist die gesamte Fläche 46 betroffen. Im Bereich der Fläche 45 sind weiterhin weitreichende Restriktionen vorhanden. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 129 Empfehlung zum weiteren Vorgehen Die Vielzahl an Nutzungsinteressen, die an die Flächen Nr. 45, 46, 47 gestellt wird, ist ausschlaggebend für diese Empfehlung hier keine Konzentrationszone vorzusehen. Insbesondere die ökologischen Aspekte als auch die Gesichtspunkte der Erholungsvorsorge sollten in diesen Bereichen prioritär Berücksichtigung fin- den. Die laut Windatlas bedingte Nutzbarkeit der Windhöffigkeit von 5,25 – 5,5m/s unterstützt diese Empfeh- lung. Demgegenüber besteht durch die Vorbelastung der vorhandenen drei WEA im Bereich des Energieberges die Möglichkeit einer Bündelung von weiteren Anlagen (Fläche Nr. 46). Aus Sicht von Natur und Umwelt ist eine weitere Reduzierung des Abstandes zwischen möglichen WEA und den umliegenden sensiblen Schutzgebieten als kritisch anzusehen (vgl. hierzu auch Stellungnahme Stadt Karlsruhe- Zentraler Juristischer Dienst vom 03.08.12). Die Fläche 45 liegt im LSG – Burgau. Hier wäre eine Befreiung bzw. Änderung der Schutzgebietsverord- nung notwendig. Aus Umweltsicht wird empfohlen, für diesen Suchraum keine Konzentrationszone vorzusehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 130 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Steckbriefe zu potentiellen Windnutzungsgebieten, die keinem Suchraum zugeordnet wur- den: potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 3: Rehbuckel Nr. 4: Grünberg Gebietsübersicht Fl. 3 Fl. 4 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 131 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Karlsruhe Ortsteil Größe des Such- raums 18,7 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan z.T. Regionaler Grünzug z.T. Grünzäsur formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien (s. Karte 4) FNP (2010) Wald Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung) Klimaschutzwald Immissionsschutzwald z.T. Erholungswald z.T. LSG Bergwald- Rappeneigen (Nr. 2.12.011) Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25- 5,5 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung gegeben; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben Vorbelastungen keine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Hügeliges, stark welliges Gelände; Waldstandort umgeben von sehr strukturreichen Offenlandbereichen mit Streuobstwiesen, alten Solitär-Obstbäumen, Pferdeweiden und Ackerflächen. Die Nutzungen fügen sich harmonisch in die Landschaft ein. Die Lage zwischen Hohenwettersbach- Bergwald- Wolfartsweier – Geigersberg ist ausschlaggebend für die hohe Frequentierung von Erholungssuchenden. Gartenhausge- biete grenzen direkt an die Fläche an. weitere Hinweise - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 132 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen Umweltauswirkun- gen: Gartenhausgebiete als störungsempfindliche Grünflächen befinden sich direkt angrenzend an das pot. Windnutzungsgebiet. Gleichzeitig liegen beiden Flächen innerhalb des 750m Vorsorgeabstandes zur Ortschaft Hohenwettersbach. - - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nicht betroffen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Planung betrifft Teile des LSG Bergwald- Rappeneigen u.a. mit den Schutzzwecken der Sicherung eines bedeutsamen Naherholungsgebietes und dem Schutz des Landschaftsbil- des. Gleichzeitig werden Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege tan- giert. - Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Nähere Untersuchungen sind insbesondere zum Besonderen Artenschutz notwendig. 0 Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Große Teile (>50%) des Windnutzungsgebietes betreffen Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit. - Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden voraussichtlich nicht betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Planung betrifft den Klima- und Immissionsschutzwald. Es ist von Beeinträchtigungen auszugehen. - Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Es werden keine Natura 2000 Gebiete betroffen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Gleiches gilt für Vorkommen von Fledermausarten. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 133 Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Regionalverband Mittlerer Oberrhein (27.07.12): Berücksichtigung der zielförmigen Freiraumfestlegungen: Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind als „Tabubereiche“ zu behandeln; in den anderen Berei- chen ist eine Überplanung nach Alternativenprüfung evt. möglich im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (30.07.12): Suchraum liegt innerhalb 15km Radius der VOR-Anlage; Bedenken, da von einer Höhe > 320m üNN auszugehen ist Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Die erweiterten Vorsorgeabstände dienen der Reduzierung von erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Gesundheit der Menschen. Sie betreffen in erster Linie die Siedlungsgebiete Hohenwetters- bach, Bergwald und Geigersberg sowie die dortigen Gartenhausgebiete. Empfehlung zum weiteren Vorgehen Aufgrund der Nähe zu den Siedlungen Hohenwettersbach, Bergwald und Geigersberg ist mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Es wird empfohlen, für diese Fläche keine Ausweisung als Konzentrati- onszone vorzusehen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 134 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 14 - Thomashof Gebietsübersicht Fl. 14 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Karlsruhe Ortsteil Thomashof Größe des Such- raums 5,1 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Regionaler Grünzug Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 135 formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien (s. Karte 4) FNP (2010) Wald rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung) LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) FFH-Gebiet Pfinzgau West (Nr. 7017342) Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25-5,5 m/s (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung gegeben; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Erschließung gegeben Vorbelastungen keine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Wald nahe der Ortschaft Thomashof. Die Umgebung ist ge- prägt durch leicht welliges Gelände mit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Weite Fernblicke sind mög- lich. Die Aussiedlerhöfe Batzenhof, Lamprechtshof bilden mit der Ortschaft Thomashof charakteristische Elemente der dortigen Kulturlandschaft. weitere Hinweise geringe Flächengröße, die keine Bündelung mehrerer WEA zulässt Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (vgl. Tab. 13 Kriterien Konzept Stufe 4 sowie Tab. 14 Methodik) Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Die Fläche liegt innerhalb des 750m Vorsorgeabstands zur Ortschaft Thomashof. Der Waldbereich als Erholungswald stufe 2 eingestuft. - - Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter werden nicht betroffen. 0 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen Umweltauswirkun- gen: Das LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) ist betroffen. Schutzzweck, ist u.a. die „ (...) Bewahrung des für große Teile der Pfinztäler Gemarkung typischen Landschaftsbildes (...)“. Es handelt sich um eine charakteristische Kulturlandschaft geprägt durch die Einzelhöfe Batzenhof und Lamprechtshof sowie durch die Ortschaft Thomashof. - - Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 136 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Die Lage im FFH-Gebiet lässt auf das Vorkommen seltener Arten schließen. Datengrundla- gen über bestimmte Artenvorkommen liegen z.Zt nicht vor. Vorsorgeabstände zu Schutz- gebieten werden nicht betroffen. Der Waldrand ist als geschütztes Biotop ausgewiesen. Konkrete Vorsorgeabstände können erst nach Kenntnis der vorkommenden Arten festge- legt werden. Der Bereich wird laut Tragfähigkeitsstudie als hoch empfindlich gegenüber Störungen ein- gestuft. - (0) Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Es werden Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit sind be- troffen. - Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden voraussichtlich nicht betroffen. 0 Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Das pot. Windnutzungsgebiet liegt im Bereich des Klimaschutzwaldes. - Wechsel- wirkungen Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander werden erst zum späteren Zeitpunkt der Planung aufgezeigt. NATURA 2000 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt innerhalb des FFH-Gebiets Pfinzgau- West. Durch eine FFH- Verträglichkeitsprüfung ist die Verträglichkeit des Vorhabens gegenüber den Lebensraumansprüchen der vorkommenden Arten nachzuweisen. Besonderer Artenschutz Die Aspekte des Artenschutzes können zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend berücksichtigt werden. Aspekte zu Brutstandorten von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windener- gieanlagen). Zudem ist das Vorkommen von Fledermausarten zu prüfen. Auszug aus Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung Gemeinde Pfinztal (19.07.12): Es liegen keine weiterreichenden, umweltrelevanten Informationen vor. im Genehmigungsverfahren u.a. zu berücksichtigen: Deutsche Flugsicherung (30.07.12): Suchraum liegt innerhalb 15km Radius der VOR-Anlage; Bedenken, da von einer Höhe > 320m üNN auszugehen ist Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzept zum FNP Windenergie Entwurf 23.10.2012 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 137 Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Aufgrund des erweiterten Vorsorgeabstands ist mit erheblichen Konflikten zur Ortschaft Thomashof zu rechnen. Empfehlung zum weiteren Vorgehen Das potentielle Windnutzungsgebiet eignet sich aufgrund mehrerer Faktoren nicht als Konzentrationszone Windenergie: insbesondere die geringe Flächengröße, die Nähe zur Ortschaft Thomashof sowie die Lage in einer charakteristischen Kulturlandschaft sind Gründe für die Empfehlung, dieses Gebiet nicht als Konzent- rationszone vorzusehen. Die bedingte Nutzbarkeit der Windhöffigkeit unterstützt die Empfehlung.
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Extrahierter Text
ANLAGE 2 1. Rahmenbedingungen: Aufgrund der Novellierung des Landesplanungsgesetzes liegt die planerische Steue- rung von Windenergiestandorten seit Anfang 2012 bei den Trägern der Flächennut- zungsplanung. Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe hat am 11.01.2012 die Aufstellung des Teil-FNP Windenergie beschlossen. In die- sem FNP-Verfahren werden die verschiedenen Belange für Standortfestlegungen und -ausschlüsse einbezogen und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Zudem ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gewährleistet. Für ein zügiges Herangehen spricht, dass Anträge zur Zulassung von WKA gemäß § 15 Abs. 3 BauGB ab Jahresbeginn 2013 für bis zu 12 Monate zurückgestellt wer- den können. Ein Flächennutzungsplan muss, um diese Zurückstellung zu ermögli- chen, hinreichend konkretisiert und sicherungsbedürftig sein; auch sollte bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt und ge- prüft sein. Die Planungsstelle geht davon aus, dass mit dem nun erarbeiteten Pla- nungsentwurf ein Konzept vorliegt, mit dem eine hinreichende Konkretisierung er- reicht ist und das ein Sicherungsbedürfnis rechtfertigt. Seitens des Regierungspräsi- diums Karlsruhe wurde diese Auffassung bestätigt. Es beinhaltet die schrittweise ermittelten Bewertungen der gesamten für die Wind- energie potenziell geeigneten Flächenkulisse; zentrales Ergebnis sind Empfehlungen zur Ausweisung geeigneter Konzentrationszonen für die Windenergie im FNP. 2. Stand des Verfahrens, frühzeitige Beteiligung: Mit der Erarbeitung dieses Planungskonzeptes, das auf der Untersuchung des ge- samten Gebietes des NVK basiert, wurde nach dem Aufstellungsbeschluss das Büro Hage+Hoppenstedt Partner, Rottenburg (HHP) beauftragt. Bis Juni 2012 wurde das Modul I des Konzeptes fertig gestellt: Schritt 1: Ermittlung von möglichen Windnutzungsgebieten (Windhöffigkeit) Schritt 2: Ermittlung nicht zur Verfügung stehender Gebiete (Tabuflächen) Schritt 3: Ermittlung grundsätzlich möglicher Flächen/Suchräume durch Verknüpfung Wesentliche Basis der zugrunde liegenden Kriterien ist der Windenergieerlass Ba- den-Württemberg vom 09.05.2012. Mit diesem Arbeitsstand (6/2012) wurde die frühzeitige Beteilung gemäß § 4 Abs. 1 i.V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB zwischen Juni und September 2012 durchgeführt. Dies erfolgte insbesondere, um die Öffentlichkeit über die Vorgehensweise rechtzei- tig zu informieren und bereits an der Erarbeitung der Suchräume teilhaben zu lassen. Durchgeführt wurden drei öffentliche Veranstaltungen parallel zu der Möglichkeit, die - 2 - Unterlagen über vier Wochen in allen Rathäusern einzusehen und dazu bereits in diesem frühen Stadium schriftlich Stellung nehmen zu können. Behördenbeteiligung: Juni 2012, Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, Na- turschutzverbände und benachbarte Kommunen, Aufforderung zur Stellungnahme bis Ende Juli 2012, zum Teil mit Fristverlängerung bis Ende September. Auch die Kommunen des NVK haben die Suchraumkulisse mit den Kriterien erhal- ten, um diese in ihren Gremien zu diskutieren und dazu Stellung zu nehmen. Öffentliche Anhörungen: 14.09. Karlsruhe-Wettersbach 18.09. Ettlingen 21.09. Weingarten Öffentliche Auslegung: in allen NVK-Mitgliedsgemeinden: 03.-28.09.2012 Im September 2012 standen die Unterlagen zum Konzept auf der Internetseite des NVK zu Verfügung. Die eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen sind tabel- larisch dokumentiert, einschließlich der jeweiligen Würdigungen und Empfehlungen der Planungsstelle zur Abwägung durch die Verbandsversammlung (vgl. Anlage). In zahlreichen Stellungnahmen kam die grundsätzliche Zustimmung zur Förderung der Windenergienutzung vor dem Hintergrund der Anforderungen infolge der Ener- giewende zum Ausdruck. Andererseits wird vielfach die vergleichsweise ungünstige Windhöffigkeit in der Region angeführt, die es nicht rechtfertige, nachteilige Umwelt- auswirkungen verstärkter Windenergienutzung hinzunehmen. Der Planung mehrfach vorgehalten wird eine Bevorzugung der Windenergienutzung gegenüber anderen re- generativen Energiequellen, die als verträglicher zu beurteilen seien. Insgesamt stehen erhebliche Bedenken aufgrund der Schallausbreitung, Überfor- mung des Landschaftsbildes und Beeinträchtigungen der Tierwelt im Vordergrund der Einwendungen. Vereinzelte grundsätzliche Kritik an der Vorgehensweise des Konzepts bezieht sich auf die Flächenauswahl, die - je nach Blickwinkel - als zu breit angelegt oder als zu restriktiv/einengend bewertet wird. Eingefordert wird auch eine besser nachvollziehbare Aufbereitung der Begründungen von Empfehlungen zu Rückstellungen bzw. Ausscheiden von Flächen; geäußert wird, dass möglichst viele Flächen auch im Modul II weiter untersucht werden sollen, um eine vergleichbare Datenbasis für die Abwägungsschritte zu haben. Vielfach als zu gering kritisiert wurden von Seiten privater Einwender die im Modul I ermittelten Abstände von Suchräumen zu Wohngebieten, Beeinträchtigungen durch Verlärmung, Schattenwurf und visuelle Störung werden befürchtet. Häufig gefordert ist die Schonung von Landschaftsbereichen, die der Naherholung dienen bzw. einen relativ ungestörten Charakter aufweisen, v. a. bezogen auf die Suchräume C, D, E und GII. Einwendungen mit diesen Inhalten gingen in großer Anzahl aus den Höhen- stadteilen der Stadt Ettlingen ein. Auch in den Stellungnahmen der NVK-Mitgliedsgemeinden kommen unterschiedli- che Bewertungen der bisherigen Ergebnisse zum Ausdruck (Auszüge, vgl. tabellari- sche Aufbereitung): Im Gemeinderatsbeschluss der Stadt Ettlingen kommt die fehlende oder geringe Akzeptanz für die meisten Suchraumflächen auf dem Stadtgebiet zum Ausdruck. Keine Akzeptanz wird auch für die Fläche D 9 gesehen, die im aktuellen Konzepter- gebnis als (reduzierte) Vorschlagsfläche enthalten ist. Angeführt werden Bedenken zum Schutz von Landschaft und des Stadtbildes, zur Erholungsfunktion, ferner dem Artenschutz sowie zum Immissionsschutz für die Wohngebiete. Akzeptanz wird sei- - 3 - tens der Stadt Ettlingen demnach nur für Fläche C 6 geäußert. Für mögliche Stand- orte wird ein Mindestabstand von 1.000m zu Siedungsflächen gefordert. Seitens der Stadt Karlsruhe wird erwartet, potenzielle Flächen gründlich zu untersu- chen und Zurückstellungen transparent zu begründen. Im westlichen Stadtgebiet seien im Umfeld der Hafen- und Industrieanlagen sowie am Rhein auf Höhe der Raf- finerie weitere Flächen zu untersuchen und die ehemalige Mülldeponie-West (Wind- mühlenberg) ins Verfahren einzubeziehen. Andere Flächen im Suchraum K werden kritisch bewertet. Auf die Lärmausbreitung und mögliche Verschattung von Sied- lungsflächen sei besonderes Augenmerk zu legen. Hervorgehoben werden zudem die Wertigkeit von Kulturlandschaft und Waldgebieten auch für die Erholung. Für wei- tere Planungsschritte werden Visualisierungen gefordert und die Schutzwürdigkeit der Erholungsnutzungen betont. Sollten die Suchräume auf der Gemarkung der Gemeinde Marxzell weiterverfolgt werden, wird eine Visualisierung mit der maximalen Anzahl von möglichen Wind- energieanlagen verlangt. Die Gemeinde Pfinztal hat der bisherigen Vorgehensweise und Suchraumkulisse zugestimmt und weitere Flächenvorschläge vorgebracht. Oberste Untersuchungs- priorität wird für den Bereich „Hohe Warte“ (Nr. J 19) gesehen. Die Stadt Rheinstetten hat ergänzende Hinweise zu gegebenen Restriktionen im Suchraum B geäußert, die besonders in den Teilflächen nördlich der L 566 auftreten. Die Stadt Stutensee bittet um die Darstellung der visuellen Auswirkungen von Wind- energiestandorten in der Nachbargemeinde Weingarten auf Stutensee. In der Einschätzung der Gemeinde Waldbronn können die gegebenen umweltrecht- lichen Kriterien im weiteren Verfahren nur zu einem Ausschluss der Flächen Nr. 29 und 30 führen. Die Gemeinde Weingarten legt bei der Steuerung der Windenergienutzung Wert auf die Bevorzugung und weitere Untersuchung der Fläche H 34. Ausweisungen auf Flä- chen entlang der Hangkante werden nicht mitgetragen. Verwiesen wird auf die sen- sible landschaftliche Situation südlich und nördlich der Ortslage. 3. Flächendeckendes Konzept, Ergebnisse (Entwurf) Die Bearbeitung des Konzepts, Modul II wurde vom Planungsbüro HHP bis Oktober 2012 weiter geführt. Zentraler Bestandteil ist nach der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung die gebiets- und schutzgutbezogene Bewertung möglicher Umweltaus- wirkungen. Sie sind im vorliegenden Konzeptbericht gemeinsam mit ermittelten pla- nerischen Aspekten zur Eignung potenzieller Flächen für die Windenergienutzung in Gebietssteckbriefen dokumentiert. Diese münden in begründete Empfehlungen und Hinweise an den Planungsträger (NVK) zum weiteren Umgang mit den Flächen. An- geführt sind jeweils zutreffende planerische Vorbehalte und weitergehende Anforde- rungen, insbesondere zum Artenschutz. Beispielsweise wird mehrfach Bedarf wei- tergehender Recherchen bzw. Untersuchungen für bestimmte Tierartengruppen ge- sehen. a) Abstände zu Siedlungsflächen In die Flächenabgrenzungen einbezogen sind Vorschläge für erweiterte Vorsorge- abstände zu Siedlungsflächen. Sie ergänzen die als Tabuzonen geltenden Mindest- abstände, die aufgrund gesetzlich verpflichtender Abstände einzuhalten sind (TA Lärm). Diese Erweiterungen können im Rahmen der kommunalen Abwägung fest- gelegt werden, um möglichen Belastungen der Menschen und ihres Wohnumfeldes - 4 - zu begegnen und diese zu vermindern; maßgeblich sind dabei Beeinträchtigungen durch: - Schattenwurf, - visuelle Beunruhigung, Maßstäblichkeit der Landschaft, - Lärm. Auf Grundlage der bisherigen Untersuchungen zum Konzept sowie den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung ist es nach Einschätzung des Gutachterbüros und der Planungsstelle gerechtfertigt vom pauschalen Vorsorgeabstand (700 m zu Wohnge- bieten, laut Windenergieerlass BW) mit erweiterten Abständen abzuweichen. Als Hinweis für die Abwägung sind dabei in den Steckbriefen zwei Möglichkeiten zur Erweiterung dargestellt: - für eine WEA: relevant, wenn aufgrund geringer Flächengröße nur Einzelstandorte wahrscheinlich sind, - für drei WEA: relevant bei größeren Flächen mit Bündelungsmöglichkeiten. Folgende erweiterte Vorsorgeabstände werden im Konzept grundsätzlich vorge- schlagen (rechte Spalte): Siedlungsfläche: Abstand Modul I (Tabuflächen) 3 WEA (1 WEA) erweiterter Vorsorge- abstand, Modul II 3 WEA (1 WEA) Pflegeeinrichtungen 1.100 m (750 m) 1.500 m (1.000 m) Wohngebiete* 750 m (500 m) 1.000 m (750 m) Mischgebiete, wohngenutzte Einzelhäuser 500 m (300 m) 750 m (500 m) störungsempfindliche Grün- und Erholungsflächen, Sondergebiete, wenn erholungsrelevant (Gartenhausgebiete) 0 m 500 m (300 m) Sonstige Sondergebiete und Gebiete f. Gemeinbedarf in Abhängigkeit ihrer Schutzwürdigkeit * Im FNP sind allgemeine (WA)und reine Wohngebiete (WR) gemäß BauNVO nicht unterschieden; hierzu folgende Anmerkungen: In der vertiefenden Gebietsbewertung sind nunmehr ausgewiesene WR im Um- feld möglicher Konzentrationszonen in die Gebietsbetrachtungen einbezogen. Durch Hinzuziehen der Schallabstände von Referenzanlagen als planerische Ori- entierung kann festgestellt werden, dass die zulässigen Lärmwerte für WR von 35 dB(A) bei Abständen von ca. 1.100m für 3 WEA eingehalten werden können. Bei 1 WEA beträgt der Abstand ca. 800m, bei 2 WEA ca. 1.000m. Für die betreffenden Vorschlagsflächen wurde im Konzept überprüft, ob mögliche WEA-Standorte diese Entfernungen zu vorhandenen WR einhalten können, dies ist der Fall. Somit ist davon auszugehen, dass die Einhaltung der Immissionswer- te bei Standortplanungen innerhalb der Vorschlagsflächen möglich ist. Weiter vergrößerte Vorsorgeabstände für WR wären auf Ebene des FNP somit nicht angemessen. Zu betonen ist, dass neben dem Aspekt Lärm durch erweiter- te Vorsorgeabstände insbesondere Beeinträchtigungen durch Schattenwurf und visuelle Wirkungen begegnet werden soll; hierbei ist eine unterschiedliche Be- handlung allgemeiner und reiner Wohngebiete nicht gerechtfertigt. Hinweis: Im späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu geplanten WEA ist sicherzustellen, dass schädliche Umweltwirkungen nicht eintreten. Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt auf Grundlage der TA-Lärm mit Bezug zur abgestuften Schutzwürdigkeit unterschiedlicher Bauge- biete. Antragsteller haben entsprechende Nachweise und Prognosen vorzulegen. (vgl. Windenergieerlass, Kap. 5.6.1). - 5 - b) Vorschläge Konzentrationszonen Ergebnis ist der Vorschlag von Flächen, die als Konzentrationszonen für die Wind- energienutzung in einen Entwurf des Teil-FNP aufgenommen werden können, vgl. Plan in der Anlage. Differenziert werden Zonen erster und zweiter Priorität. Für die Flächen der zweiten Priorität gilt mindestens einer der folgenden Zusammen- hänge: Es bestehen „formale Hürden“, hier meist die Lage im Landschaftsschutzge- biet, über eine Ausweisung als Konzentrationszone kann erst nach weiterge- henden Prüfungen im Rahmen eines Verfahrens entschieden werden. Es sind Restriktionen und erhebliche planerische Vorbehalte gegeben, z.B. unzureichende Bündelungsmöglichkeiten, vergleichsweise geringe Windhöf- figkeit bei erhöhter Konfliktdichte. Eine Umsetzbarkeit ist nach aktueller Einschätzung zweifelhaft, bislang liegen aber keine ausreichenden Sachverhalte vor, um die Fläche im Rahmen der Abwägung bereits in dieser Phase auszuscheiden. Die folgende Übersicht fasst die im Konzept erarbeiteten Ergebnisse der Bewertun- gen und Empfehlungen zu einzelnen Suchräumen zusammen, Einzelheiten sind den Gebietssteckbriefen zu entnehmen: Nr. Gemeinde Ergebnisse: Vorschlag Konzentrationszonen - maßgebende Kriterien für Zurückstellung Hinweise besondere Vorbehalte Besonder- heiten A 1 Karlsruhe ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: Immissionsschutz: Vorsorgeabstände zu Wohngebie- ten überprüfen, Vorbelastungen einbeziehen Häufung Restriktionen und Nutzungsansprüche Abstände zu Raffinerie/Fernölleitung zwingend nur eine WEA möglich FNP: gepl. GI A 1a, 1b Karlsruhe nein - Immissionsschutz: Vorsorgeabstände zu Wohngebie- ten zu gering - Häufung Restriktionen und Nutzungsansprüche - Erholung B 13 Rheinstetten ja, reduzierte Fläche (südl. L 566) Reduzierung auf Teilflächen zur Konfliktverminderung C 5 Karlsruhe ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: Verträglichkeit mit LSG-VO LSG „Hangkante“ 6 Ettlingen, Karlsruhe ja Reduzierung auf Teilflächen zur Konfliktverminderung Teilflächen KA in 2. Priorität, s.o. teilweise LSG (Ge- markung KA) „Hangkante“ - 6 - Nr. Gemeinde Ergebnisse: Vorschlag Konzentrationszonen - maßgebende Kriterien für Zurückstellung Hinweise besondere Vorbehalte 7 Ettlingen nein - Artenschutz - Landschaftsbild, Erholung Besonder- heiten „Hangkante“ D Ettlingen ja 9 Reduzierung auf Teilfläche zur Konfliktverminderung 8 Ettlingen nein 10 - Landschaftsbild, Erholung - Vorsorgeabstände zu Wohngebieten zu gering E Ettlingen nein 12 - Vorsorgeabstände zu Wohngebieten zu gering - Häufung Restriktionen F Karlsbad ja, 2. Priorität 24 Landschaftsbild, Erholung 27 „Hangkante“ GR Ettlingen: keine Akzep- tanz „Hangkante“, Albtal „Hangkante“ 27: Umgebung ehem. Depo- nie 26 Karlsbad ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: Verträglichkeit mit LSG-VO LSG GII 2 23 GI 31 32 33 Karlsruhe, Pfinztal Karlsruhe Pfinztal Weingarten nein - Häufung Restriktionen - Landschaftsbild, Erholung - Vorsorgeabstände zu Siedlungsflächen zu gering, v.a. Gartenhausgebiete nein - Landschaftsbild, Erholung - Kulturlandschaft (Rebland) LSG „Hangkante“ LSG (31) H Weingarten ja 34 Reduzierung auf Teilfläche zur Konfliktverminderung H Weingarten nein 35 - Artenschutz - Vorsorgeabstände zu Wohngebieten zu gering - Landschaftsbild, Erholung I Marxzell ja, 2. Priorität 43 besondere Vorbehalte: Verträglichkeit mit LSG-VO Immissionsschutz: Vorsorgeabstände zu Wohngebie- ten überprüfen „Hangkante“ LSG - 7 - Nr. Gemeinde Ergebnisse: Vorschlag Konzentrationszonen - maßgebende Kriterien für Zurückstellung Hinweise besondere Vorbehalte Besonder- heiten Landschaftsbild, Erholung Hinweise Artenschutz Häufung Restriktionen J 15 Pfinztal ja, 2. Priorität besondere Vorbehalte: Verträglichkeit mit LSG-VO Ablehnung DFS (VOR-Radaranlage), evtl. Einzelfalls- prüfung möglich LSG J 16 17 18 19 Pfinztal nein - Vorsorgeabstände zu Siedlungsflächen zu gering - Landschaftsbild, Erholung - Ablehnung DFS (VOR-Radaranlage) LSG (außer 18) K 45 46 47 Karlsruhe nein Erholung Artenschutz Häufung Restriktionen, z.B. Leitungstrasse EnBW teilweise LSG Karlsruhe ehem. Depo- nie-West („Windmüh- lenberg“) gesonderte Darstellung im FNP mit entsprechender Nutzungsangabe vorsehen, die der weiteren Nut- zung der Windenergie an dieser Stelle Rechnung trägt. Bestand 3 WEA Für alle Vorschlagsflächen gelten folgende Vorbehalte: Besonderer Artenschutz: weitergehende schrittweise Ermittlung und Auswer- tung von Daten in Abstimmung mit den Fachbehörden. Technische Infrastruktur: Berücksichtigung bis dato nur teilweise vorliegender Anforderungen durch Richtfunkstrecken; Anfragen an Betreiberunternehmen. Je nach Ergebnis sind Flächenreduzierungen bis hin zur Zurückstellung denkbar. 4. Weiteres Vorgehen Die Planungsstelle erstellt einen Entwurf des Teil-Flächennutzungsplanes. Er be- inhaltet die von der Verbandsversammlung angenommenen Flächenvorschläge zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung. Der übrige Außenbereich wird zum Ausschlussgebiet. Mit diesem Entwurf, der am 6. Mai 2013 der Verbandsversammlung zum Beschluss der Offenlage vorgelegt werden soll, wird dann Mitte 2013 die formale Beteiligung nach § 3(2) BauGB durchgeführt (Träger, Gemeinden, Öffentlichkeit). Öffentliche Anhörungen sind erneut vorgesehen. Ziel ist die Beschlussfassung des inhaltlichen Teil-Flächennutzungsplanes durch die Verbandsversammlung bis Jahresende 2013. - 8 - Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt das von der Planungsstelle erarbeitete Konzept zur Aufstellung des Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie zur Kenntnis und stimmt der weiteren Vorgehensweise zur Steuerung von potentiellen Standorten für Windkraftenergie auf Wettersbacher Gemarkung zu.
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