Anfrage B 90/Die Grünen: LKW Parken Killisfeld
| Vorlage: | 30594 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.11.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
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Extrahierter Text
ANFRAGE B‘90/Die Grünen OR-Fraktion vom: 18.09.2012 eingegangen: 21.09.2012 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 14.11.12 11 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt LKW Parken Killisfeld Vor einiger Zeit befasste sich der Ortschaftsrat Durlach in mehreren Anträgen mit der Verkehrssituation im Killisfeld. Hierbei ging es vor allem um die Reduzierung des LKW Parkens im hinteren Bereich der Wachhausstraße und der damit verbundenen Lärmbelastung in den Morgenstunden. Es wurde durch das ehemalige Bürgerservice und Sicherheit und heutige Ordnungs- und Bürgeramt ein Einfahrverbot für LKW in den Abend- und Nachtstunden angeordnet. Hierzu haben wir folgende Fragen: Anfrage: Wie hat das angeordnete Verbot für LKW gewirkt? Wurde die Einhaltung gar nicht, mehrmals oder häufig überwacht? Gibt es aktuell noch Anwohnerbeschwerden über LKW-Verkehr in den Nachtstunden? gez. Ralf Köster Martin Pötzsche Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Dr. Heike Puzicha-Martz Gerhard Stolz
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 18.09.12 eingegangen: 21.09.12 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 14.11.12 11 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt LKW Parken Killisfeld Bezüglich der Anfrage teilen wir folgenden Sachverhalt mit: Von der Straßenverkehrsstelle wurden im Jahr 2010 letztmalig Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern in der Wachhausstraße verzeichnet. Diese erfolgten aus dem Grund, dass LKW ́s spät in die Straße einfuhren und dort parkten. Nach diesem Zeitraum wurden keine Beschwerden mehr an das Ordnungs- und Bürgeramt herangetragen, somit wurden auch keine Kontrollen durchgeführt. Die zeitliche Begrenzung des Einfahrtsverbots „20:00 Uhr – 06:00 Uhr“ besteht nicht mehr, das Durchfahrtsverbot ist ohne Einschränkung mit Zusatz „Anlieger frei“ gültig.