Bundeskinderschutzgesetz: Erweiterung der Maßnahmen der Frühen Prävention - Änderungsantrag KAL-Fraktion

Vorlage: 30459
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.10.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.10.2012

    TOP: 7.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • KAL-Bundeskinderschutzgesetz
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 15.10.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 39. Plenarsitzung Gemeinderat 16.10.2012 1232 7 öffentlich Bundeskinderschutzgesetz - Erweiterung der Maßnahmen der Frühen Prävention Seite 3 der Vorlage wird ganz unten geändert in "Die Koordination und Fachberatung der freien Familienhebammen in der Stadt Karlsruhe erfolgt bei der pro familia, da dort ...." Die Begründung erfolgt mündlich. Wir verweisen auf frühere Debatten zum Thema im Jugendhilfeausschuss bzw. im Gemeinderat. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Margot Döring Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. Oktober 2012 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 7 KAL
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 15.10.2012 eingegangen: 15.10.2012 Gremium: 39. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2012 1232 7 öffentlich Dez. 3 Bundeskinderschutzgesetz - Erweiterung der Maßnahmen der Frühen Prävention Der Änderungsantrag hat folgenden Inhalt: „Seite 3 der Vorlage wird ganz unten geändert in „Die Koordination und Fachbera- tung der freien Familienhebammen in der Stadt Karlsruhe erfolgt bei der pro familia, da dort...“ Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem Änderungsantrag zuzustimmen. Nach Vorbesprechungen mit der pro familia Karlsruhe sowie dem Gesundheitsamt Karlsruhe hat sich einzig die pro familia bereit erklärt, die Koordination und Fachbe- ratung der freien Familienhebammen zu übernehmen. Das Gesundheitsamt sieht sich aus verschiedenen organisatorischen Gründen derzeit hierzu nicht in der Lage. Die Verwaltung befürwortet es daher, die Aufgabe an die pro familia Karlsruhe zu übertragen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) bis 2012: 419.000 € ab 2013: 667.000 € für 2/2012: 95.000 € für 2013: 133.000 € 2012: 324.000 € 2013: 534.000 € 534.000 € Haushaltsmittel müssen bei Produktgruppe 1.500.36.30 bereitgestellt werden. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: 43310000 Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit